Fahreignung – MPU – aktuelle Änderungen und Folgerungen für die anwaltliche Praxis
Axel UhleMitglied der Geschäftsleitung TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
11. ACE-Verkehrsrechtstag28. und 29. Juni 2019 | Frankfurt am Main
Dipl.-Psych. Axel Uhle Mitglied der Geschäftsleitung TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Dipl.-Psych. Axel Uhle, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP) ist seit über 30 Jahren im Bereich MPU/Fahreignung/optimale Vorbereitung und Förderung der Fahreignung tätig. Bis 2009 war er Leiter von Begutachtungsstellen für Fahreignung. Seit 2009 ist er Mitglied der Geschäftsleitung bei TÜV SÜD Pluspunkt. Axel Uhle ist langjährig als Referent in der Anwalts Aus- und Fortbildung tätig und Co-Autor des Buches „Drogen und Straßenverkehr“.
Inhalt seines Vortrages:
Die Begutachtung der Fahreignung– Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Änderungen– Fachliche Grundlagen der Begutachtung und aktuelle Änderungen– Aktuelle Rechtsprechung Alkohol, Drogen, Punkte, Straftaten– Ablauf und Inhalt der Begutachtung > Ärztliches Gutachten > Medizinisch – Psychologische Untersuchung Besonderheiten bei der Untersuchung bei Alkohol, Drogen, Punkten, älteren Fahrern
– Hilfen für auffällige Fahrer > Zur optimalen Vorbereitung auf die MPU > Zur Sperrfristverkürzung/Vorzeitigen Aufhebung der Sperre > Zur Ausnahme vom Fahrverbot > Zum Punkteabbau
– Aktuelle Trends und Entwicklungen > Cannabis und Fahreignung 1. Cannabis als Medikament 2. Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und erstmaligem Verkehrsverstoß > Regulierungsbemühungen (MPU und Beratung im Vorfeld der MPU) > Alkoholisierte Radfahrer > Alkohol – Interlock
KONTAKT
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH | Telefon: 0621 83250958 | Fax: 089 5155-1849E-Mail: [email protected] | www.tuev-sued.de/pluspunkt
Dipl.-Psych. Axel Uhle
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
„Eignung - MPU – aktuelle
Änderungen – Folgerungen für
die anwaltliche Praxis und eine
optimale Vorbereitung“
ACE – Verkehrsrechstag
Freitag, den 28.6.2019
12:00 – 15:00 Uhr
Axel Uhle
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Herzlich willkommen
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Unsere Themen heute
1 Ausgangslage, Zahlen, Daten, Fakten
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8
Rechtliche Grundlagen und Änderungen
Fachliche Grundlagen und Änderungen
Aktuelle Rechtsprechung
Hauptanlassgruppen: Alkohol, Drogen, Punkte,
Straftaten, ältere Fahrer
Ablauf und Inhalt der MPU
Optimale Vorbereitung auf die MPU
MPU live
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Entwicklung Begutachtungsstellen - Begutachtungen
27.05.2019Abteilung: 3
Gleichzeitig
geschätzte
3000
„Vorbereiter“
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
MPU: Anlassbezogene Ergebnisse
27.05.2019Abteilung: 4
Quelle: Jahresbericht der BASt 2017
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Erfolgsmodell?
Drohende Versagung der Wiedererteilung
der Fahrerlaubnis wichtiger Impuls zur
Änderung riskanten Verhaltens
BRD europaweit
an der Spitze bei
Verkehrssicherheitskennzahlen
Fahrer-Rehabilitation
bewährt und sehr
erfolgreich
MPU – bewährtes
Instrument der
Verkehrssicherheitsarbeit
TÜV SÜD Pluspunkt GmbHNorbert Hilger, Georg Rudinger & Horst Ziegler
Legalbewährung bei alkoholauffälligen Kraftfahrern nach Medizinisch-Psychologischer Fahreignungsbegutachtung
(MPU)
Rückfallquoten
1. Ausgangslage
2. Fragestellung
3. Untersuchungsdesign
4. Ergebnisse
5. Zusammenfassung Alkohol
erstauffällig wiederholt
MPU
positiv6,5%
(21/325)
8,3%(27/326)
§ 708,0%
(25/312)
6,8%(20/296)
OWi8,2%
(261/3180)⁄
▪ Die Rückfallwahrscheinlichkeiten der MPU-Gruppen sind nicht höher als die Rückfallwahrscheinlichkeit der OWi-Gruppe.
▪ Mainz 77: Rückfallquoten von 7,9% im Vergleich zu 13,1% Rückfall, wenn keine Teilnahme erfolgte (Kontrollgruppe)
▪ Als Rückfall wurden alle in Verbindung mit Alkohol stehenden Verkehrsstraftaten und -OWis gewertet, die innerhalb von drei Jahren nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach der Ordnungswidrigkeit begangen wurden.
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Legalbewährung
27.05.2019 7
Untersucht wurde die Legalbewährung von
132.102 Personen, denen nach vorangegangener
Entziehung oder Verzicht aufgrund charakterlicher
Ungeeignetheit eine neue Fahrerlaubnis in den
Jahren 2006 oder 2007 erteilt wurde.
Ergebnisse Alkohol:
Von allen untersuchten Personen, denen aufgrund
eines Alkoholdeliktes die Fahrerlaubnis entzogen
wurde (N=85.287), wurden 7,1 Prozent erneut mit
einem Alkoholdelikt auffällig und etwa 5,1 Prozent
wurde die Fahrerlaubnis innerhalb des
Beobachtungszeitraumes wieder entzogen.
Ergebnisse Drogen:
Bei Personen, denen aufgrund eines
Drogendeliktes die Fahrerlaubnis entzogen wurde
(N=5.443), fielen 5,7 Prozent erneut mit Drogen im
Straßenverkehr auf und 4,5 Prozent wurde die
Fahrerlaubnis erneut entzogen.
http://www.bast.de/DE/Publikationen/Foko/2017-2016/2016-14.html
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Rückblick: Frühere Änderungen
▪ Institutionelle und personelle Trennung von Begutachtung und Beratung: Person und Institution, die begutachtet, darf nicht individuell beraten und wer individuell berät, darf nicht begutachten
▪ Wegfall der Kurse für verkehrsauffällige Fahrer nach § 70 FeV nach einer MPU (Achtung: weiterhin Kurse für alkohol – und drogenauffällige Fahrer!!) – seit 2003 Rückgang der § 70 – Kurse um 72% (Begutachtung nur noch mit positivem oder negativem Ergebnis möglich!!)
▪ Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 (1) und § 17 (1) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
▪ Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis 6 Monate vor Ablauf der Sperre
▪ „Neue“ Nachweismethoden (Ethylglucuronid; Cave: nur bei alkoholauffälligen Fahrern, bei denen aufgrund des Gefährdungsgrads Abstinenz notwendig ist) – Achtung: häufigster Beratungsfehler
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
EtG: Welche Aussage ist damit möglich?
Erstmalig ist es möglich, einen direkten Hinweis auf vorangegangenen
Alkoholkonsum zu erhalten
EtG entsteht nur durch
Alkoholabbau !
Die Halbwertszeit von 2-
3Tagen von EtG
ermöglicht einen
Nachweis noch Tage
nach dem Konsum
Je mehr Alkohol
konsumiert wird,
desto mehr EtG
wird gebildet und
desto länger ist
EtG im Blut und
Urin nachweisbar.
Körpereigene
Stoffwechsel-
vorgänge
beeinflussen
die EtG-
Bildung nicht.
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Aktuelles – im Überblick
▪ Regelung in der 11.Änderungsverordnung der FeV : „Die Empfehlung (bestehende Bedenken an der Kraftfahreignung durch den Besuch eines Kurses zur
Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV auszuräumen) darf nur gegenüber Personen erfolgen, die zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind“ (betroffen: Radfahrer und Drogenauffällige)
▪ Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu 1,1 Promille ist erfolgt –MPU unter 1,6 Promille nur beim Vorliegen von Zusatztatsachen – erneute Aufnahme in FeV ist zu erwarten (Forsa-Umfrage vom Januar 2019): 73% sind für Herabsetzung der Promillegrenze auf 1,1%o! – Männer: 69% -Frauen: 78%)
▪ Cannabis als Medizin gesetzlich neu geregelt - mit einer Vielzahl von Umsetzungsfragen bezüglich Fahreignung
▪ Seit 1. August 2018 keine bundeseinheitliche Gebührenordnung für medizinisch – psychologische Gutachten mehr, individuelle Preise der Träger mit erheblichen Unterschieden
▪ Konsens besteht darüber, dass die MPU „optimiert“ und der unseriöse „Vorbereitermarkt“ reguliert werden sollte, über die Art der Regulierung des Vorbereitermarkts ist man sich uneinig (Sonderwettbewerbsrecht ist in Arbeit)
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Folgerungen für die anwaltliche Praxis
• Klienten, die sich auf Rat des Anwalts wie früher gewohnt an
BfF wenden, erhalten dort keine individuellen Informationen
in Form eines individuellen Fahrplans zurück zum
Führerschein (Folge: Frust, Verärgerung, auch über Anwalt)
• Deshalb:
• Mandanten umgehend zur individuellen Beratung, aber nicht
mehr routinemäßig an Begutachtungsstellen verweisen
• Kontaktdaten der (neuen) Ansprechpartner in Kanzleiroutine
aufnehmen
• Aktualisiertes Informationsmaterial aushändigen
• Auf Qualifikation der Berater achten (s. auch MPU – Broschüre
der Bundesanstalt für Straßenwesen):
27.05.2019 11
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Ein seriöser und kompetenter Berater…
27.05.2019 12
..ist Psychologe mit einem Diplom-oder
Masterabschluss
…bildet sich regelmäßig fort
..ist mit den aktuellen Regelwerken vertraut
(Beurteilungskriterien)
….gibt keine Garantien
..klärt über Leistung und Kosten auf, bietet
faire Zahlungsmodalitäten
…setzt nicht unter Druck, nötigt nicht,
zurechtgebastelte Geschichten zu lernen
….macht Aufzeichnungen und händigt
schriftliches Beratungsergebnis aus
Quelle: MPU- Informationsbroschüre der
BASt
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Zentrale Ergebnisse der BASt-Studie:
Um nach 12 Monaten die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, müssen betroffene
Kraftfahrer
• spätestens zwei Monate nach dem Führerscheinentzug die für sie
entscheidenden Informationen für den Rückerwerb des Führerscheins erhalten
• Es nehmen 43,7 Prozent der befragten Ersttäter - wenn auch überwiegend
verspätet - an Kurs- und Beratungsmaßnahmen vor der ersten Medizinisch-
Psychologischen Untersuchung (MPU) teil. Diesen Personen gelingt es immerhin
zu annähernd 70 Prozent, ein positives Gutachten zu erhalten. 7,6 Prozent
erhalten eine Kurszuweisung
• Die Gruppe derjenigen, die im Vorfeld der Begutachtung keine Beratung
absolviert haben, sind nur etwa halb so häufig erfolgreich (37,1 Prozent) und
erhalten etwa dreimal so häufig eine Kurszuweisung (21 Prozent).
• Sofern diese Personengruppe auch noch vor der ersten MPU eine
Schulungsmaßnahme besucht hatte, stieg die Erfolgsquote beim ersten Anlauf
auf 81 Prozent an.
27.05.2019 13
Rehabilitationsverlauf verkehrsauffälliger Kraftfahrer
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Ein erstes Fazit
„Ich vertrete den Standpunkt, dass eine
erfolgreiche Strafverteidigung ohne Hinzuziehung eines
Verkehrspsychologen zumindest dann einen Kunstfehler
darstellt, wenn von vorneherein eine MPU im Raum
steht.“
„Im Grunde hätte ich mein Referat
auch in einem Satz zusammenfassen
können: Die Kommunikation
zwischen Verkehrspsychologen und
Anwälten, ja die Kommunikation
zwischen allen an der MPU beteiligten
Stellen sollte intensiviert werden.“
RA Michael Hettenbach, Vortrag auf dem 38. Kongress
für Verkehrspsychologie
27.05.2019Abteilung: 14
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Das A & O – der individueller Fahrplan
27.05.2019 15
Ausmaß der Problematik
Abhängigkeit, fortgeschrittene
Problematik, Gefährdung, Fähigkeit zum
Trennen von Konsum und Fahren
Bei Alkohol: Abstinenz erforderlich?
Notwendige Zeiträume und Nachweise
6 Monate oder 12 Monate?
Abstinenznachweise oder (bei Alkohol)
Leberwerte?
Maßnahmen
Welche Einzel oder Gruppenmaßnahme
zur Vorbereitung auf die MPU Förderung
der Fahreignung?
Zeitpunkt der Untersuchung
Wann liegen die Voraussetzungen für eine
positive MPU vor?
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Ausblick – Zukünftige Entwicklungen
▪ An einer Gesetzesvorlage zur Einführung von Alkohol –
Interlock wird im BMVI gearbeitet; aktuelle Forsa-Umfrage
Januar 2019: Es würden befürworten, wenn
Alkoholwegfahrsperren in folgenden Fahrzeugen eingebaut
würden: Personenbeförderung: 88%, Nutzfahrzeuge:
86%, in Fahrzeugen von Fahrern, die an einer
Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen: 80%, in allen privat
genutzten Fahrzeugen: 62%.
▪ Begutachtungsleitlinien werden überarbeitet – mit
weitreichenden Änderungen im Bereich Drogen
Mittelfristig/Langfristig
▪ Automatisiertes Fahren wird das Gesamtsystem
grundlegend verändern
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Zukünftig?! Alkohol - Interlock
Handgerät(im Innenraum)
Steuergerät(unter dem Armaturenbrett)
Messsystem
und Anzeige
Freischaltung des
Anlassers und
Datenspeicherung
27.05.2019 17
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Buchtipp: Der letzte Führerscheinneuling……
27.05.2019 18
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Unsere Themen heute
1 Ausgangslage
2
3
4
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6
7
8
Rechtliche Grundlagen und
Änderungen
Fachliche Grundlagen und Änderungen
Fahreignungsbewertungssytem
Aktuelle Rechtsprechung
Ablauf und Inhalt der MPU
Optimale Vorbereitung auf die MPU
MPU - live
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Gesetze/Verordnungen/Regelungen
Fahrerlaubnisbehörde
Gutachter
verkehrspsychologischer Berater
Richter und
Staatsanwalt
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Kontext der Begutachtung
Verhaltensauffälligkeit- Alkoholfahrt
- Drogenmissbrauch
- verkehrsrechtl. Verstöße
Leitsätze
der Beurteilung/
Definition der Anforderung
• Anlage 4 FeV
• Begutachtungsleitlinien
• Beurteilungskriterien
(Hypothesen/Kriterien/Indikatoren
StVG / FeV/AnlagenEignungszweifel?
Anordnung von ärztlichen
oder med.-psych. Gutachten
FragestellungIst zu erwarten , dass...?
Genügt Herr _
den Anforderungen?
Rechtsprechung
Anerkennungs-
Aufsichtsbehörden
• Anerkennungsbehörden
• Bundesanstalt für
Straßenwesen
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Fahreignungsbedenken
Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt
Bei Alkoholproblematik § 13 FeV
Bei Betäubungsmitteln und Arzneimittelproblematik § 14 FeV
Sonderfall Cannabis als Medizin
Bei allgemeinen Eignungsbedenken § 11 FeV
- Verkehrsdelikte
- Straftaten
-Erkrankungen/ ältere Fahrer
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Die Überprüfungsmaßnahmen
23
Das fachärztliche Gutachten:
▪ Überprüfung der körperlich-geistigen Eignung nach § 11 Abs. 1 und 2 FeV
▪ Bestimmung des Konsumverhaltens bei Drogen
▪ Feststellung, ob Alkoholabhängigkeit vorliegt oder nicht
Das medizinisch – psychologische Gutachten▪ Einstellungs-Verhaltensänderung, Prognose - §§ 11, 13, 14 FeV
Das Obergutachten
▪ nach der aktuellen Rechtslage können für die Erstbegutachtung nur Gutachten einer
amtlich anerkannten Begutachtungsstelle herangezogen werden
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr
▪ wenn nach einem fachärztlichen Gutachten ein Gutachten eines amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfers zusätzlich erforderlich ist
▪ bei Behinderungen des Bewegungsapparats, um festzustellen, ob der Behinderte das
KfZ mit technischen Hilfsmitteln führen kann - Kompensation
Fahrverhaltensbeobachtung
▪ Prüfung der Kompensationsmöglichkeiten von Defiziten, die bei der Leistungsprüfung
im Rahmen der MPU festgestellt wurden
Drogenscreening (Urinkontrollen und/oder Haaranalysen)
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ärztliches Gutachten (Statusfeststellung)
• Feststellung des aktuellen Status (nimmt Drogen? Ist
abhängig? Liegt eine Erkrankung vor?)
• Anamnestische Befragung
• Körperliche Untersuchung, ggf. Laboruntersuchungen
Med.-psych. Gutachten (Prognose)• Ist zu erwarten, dass….?
• Überprüfung des psycho-physischen Leistungsvermögens
• Einstellungsänderung (Motivation und Stabilität)
• ausführliche Exploration (Verwertbarkeit der Befunde)
• Einordnung der Befunde in die Gesamtproblematik
Unterschiedlicher Erkenntnisgewinn
Ärztliches Gutachten oder MPU
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Formale Anforderungen an die Überprüfung
27.05.2019 25
1.Sichtung der Akte, Einholung aktueller Auszüge
2.Mitteilung an den Betroffenen
3.Bestimmung der Art des Gutachtens und der zu klärenden Fragen
4.Fristsetzung zur Vorlage des Gutachtens
6. Übersendung der Führerscheinakte an die Untersuchungsstelle
5.Einsichtnahme in die Unterlagen
7. Mehrfachbegutachtung
8.Bestimmung der Begutachtungsstelle durch den Betroffenen
9.Auftrag durch den Betroffenen
10.Nachvollziehbarkeit von Gutachten
11.Nachvollziehbarkeit von KursempfehlungenQuelle: Kalus,
Fahrerlaubnisrecht in der Praxis
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Die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens ist nach herrschender
Meinung kein Verwaltungsakt. BVerwG, Urt. V. 28.11.1969 – VII C 18.69
Die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens muss in formeller Hinsicht
Mindestanforderungen genügen. Dies sind:
-Verständlichkeit aus sich heraus
-Konkreter Anlass muss zu entnehmen sein
-Zweifel der Behörde müssen dargelegt seinBVerwG, Urt. V. 5.7.2001 – BVerwG 3 C 13.01, zfs 2002, 47
Wird das Gutachten erstellt und vorgelegt, ist mit der Vorlage eine neue
Tatsache gegeben, die selbständig Bedeutung hat und deren Verwertbarkeit
nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung abhängtBVerwG, Urt. V. 5.7.2001 – 3 C 13.01
Enthält ein Gutachten (z.B. zur Frage der Geeignetheit zur
Personenbeförderung) Feststellungen zur grundsätzlichen Ungeeignetheit
(z.B. Alkoholproblematik), kann es zur Entziehung der allgemeinen
Fahrerlaubnis führen. VG Frankfurt/Oder, Beschl. V.26.01.2011 2 L 411/10
Rechtliches I
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Unsere Themen heute
1 Ausgangslage
2
3
4
5
6
7
8
Rechtliche Grundlagen und Änderungen
Fachliche Grundlagen und
Änderungen
Fahreignungsbewertungssytem
Aktuelle Rechtsprechung
Ablauf und Inhalt der MPU
Optimale Vorbereitung auf die MPU
Aktuelle Trends und Entwicklungen
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Gesetze/Verordnungen/Regelungen
Fahrerlaubnisbehörde
Gutachter
verkehrspsychologischer Berater
Richter und
Staatsanwalt
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
1. Mangelndes Sehvermögen
Eignung oder
bedingte Eignung
Anlage 4 zur FeV - Übersicht
2. Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit
3. Bewegungsminderung
4. Herz- und Gefäßkrankheiten
5. Zuckerkrankheit
6. Krankheiten des Nervensystems
7. Psychische (geistige) Störungen
8. Alkohol
9. Betäubungsmittel und Arzneimittel
10. Nierenerkrankungen
Beschränkungen /
Auflagen bei
bedingter Eignung
Klassen
A, A1, B,
BE, M,
L,T
Klassen
C, C1,
CE, C1E,
D, D1,
DE, D1E
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Spezieller Teil:
3.1 - 3. 9 rein medizinische Anlässe:
Seh- und Hörvermögen, Bewegungsbehinderung, Herz- und
Gefäßkrankheiten, Diabetes mellitus, Nierenerkrankungen,
Organtransplantationen, Lungen- und Bronchialerkrankungen, Nervensystem
3.10 psychische Störungen (psychiatrische Auffälligkeiten)
3.11 Alkohol
3.12 Betäubungs- und Arzneimittel
3.13 Intellektuelle Leistungseinschränkungen
3.14 Straftaten
3.15 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
3.16 - 3.17 sonst. psychologische Anlässe:Prüfungsauffälligkeiten, Fahrgastbeförderung, Ausnahmen vom Mindestalter
Der Kommentar: Liefert fachliche Absicherungen der von Medizinern,
Psychologen und Ingenieuren gemeinsam getragenen Leitlinien durch konkretere Ausführungen, Benennung der Quellen und Erläuterungen
Begutachtungsleitlinien
Eignung oder
bedingte Eignung
Klassen
A, A1, B,
BE, M,
L,T
Klassen
C, C1,
CE, C1E,
D, D1,
DE, D1E
Beschränkungen /
Auflagen bei
bedingter Eignung
Leitsatz: Wer unter
<Diagnose> leidet..
Begründung
Kommentar
Beurteilungskriterien
Die 3. Auflage der Beurteilungskriterien
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Fahreignungsbedenken
Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt
Bei Alkoholproblematik § 13 FeV
Bei Betäubungsmitteln und Arzneimittelproblematik $ 14 FeV
Sonderfall Cannabis als Medizin
Bei allgemeinen Eignungsbedenken § 11 FeV
- Verkehrsdelikten
- Bei Straftaten
Bei Erkrankungen/ bei älteren Fahrern
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▪ Durchschnittlicher Alkoholkonsum in
Deutschland vom Säugling bis zum Greis: 10,7
Liter reiner Alkohol
▪ 96,4% trinken Alkohol (18 – 64 Jahre)
▪10% der Bevölkerung trinken 50%, 20% trinken
80 % des insgesamt konsumierten Alkohols
▪10 Mio. Menschen mit riskantem Konsum
▪ 1,61 Mio. Missbrauch, 2,5 Mio. abhängig
▪130.700 Alkoholverstöße 2014 (2010: 151.300; Quelle: Jahresbericht KBA)
▪ Anteil Männer bei Alkoholfahrten: __ %
▪ Verhältnis der Straftaten zu OWIs: 2,1:1
▪ Durchschnittliche BAK-Werte bei entdeckten
Alkoholfahrten: > 1,6 ‰
▪ Dunkelziffer: 1: 300 bis 1:2000, je nach
Untersuchung
Zahlen, Daten, Fakten Alkohol
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Trinkmenge bei 1,6 Promille (‰)
… 24 Schnäpse
(2 cl)
… 8 Halbe Bier
(0,5l)
… trinken.
Um 1,6 Promille zu erreichen, kann ein ca. 80 kg schwerer Mann
in ungefähr 5 Stunden …
… knapp 8 Viertel Wein
(0,25l)
ODER
ODER
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
3.11.1 Alkoholmissbrauch (Definition und Hinweise)
“Missbrauch liegt vor, wenn ein Bewerber oder Inhaber der Fahrerlaubnis
das Führen eines Kfz und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden
Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits
alkoholabhängig zu sein.
Von Missbrauch ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen:
• in jedem Fall (ohne Berücksichtigung der BAK), wenn wiederholt
eine Fahrzeug unter unzulässig hoher Alkoholwirkung geführt
wurde ( >0,5 Promille) ,
• nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration (ohne
weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung) (> 1,6 Promille),
• wenn aktenkundig belegt ist, dass es bei dem Betroffenen in der
Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu
einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist.
Begutachtungsleitlinien “Kraftfahrereignung”
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
8. Alkohol
8.1 Missbrauch
(Das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die
Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum
kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.
8.2 Nach Beendigung des
Missbrauchs
8.3 Abhängigkeit
8.4 Nach Abhängigkeit
nein
ja, wenn die Änderung des
Trinkverhaltens gefestigt ist
nein
Ja, wenn Abhängigkeit nicht mehr
besteht und in der Regel ein Jahr
Abstinenz nachgewiesen ist
Eignung oder
bedingte Eignung
Anlage 4 zur FeV
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 37
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer
Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille
im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf
die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein
wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines
medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens
abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche
Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch
begründen.
BVerwG 3 C 24.15; BVerwG 3 C 13.16
Rechtliches
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 38
Betroffener trinkt jeden Abend große Mengen Alkohol und
muss jedem Morgen zur Berufsausübung ein Kraftfahrzeug
führen. Dies kann zu einenm Dauerkonflikt führen, der einen
Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1. der Anlage
4 zur FeV unausweichlich erscheinen lässtOVG NRW, Beschl. V. 29.7.2015 – 16 B 584/15
Zusatztatsachen
Weitere Umstände, die nach einer Alkoholauffälligkeit eine Maßnahme nach §
13 FeV rechtfertigen, weil sie zu der begründeten Annahme Anlass gibt, der
Betroffen werde aufgrund seiner Alkoholkonsumgewohnheiten nach dem
Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen = Umstände in Verbindung mit der
Alkoholauffälligkeit
❖Hilflosigkeit
❖Aggressives Verhalten/fehlende Impulskontrolle
❖Häusliche Gewalt in Verbindung früheren Alkoholfahrten
❖Vollständige Abstinenz als Voraussetzung für positive Prognose bei
früherer MPU
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
§ 13 FeV
• 1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn
Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, oder
• 2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
• a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für
Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von
Alkoholmissbrauch begründen, • b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
• c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder
einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
• d) die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe
entzogen war oder
• e) sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht.
39
Klärung bei Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
§ 13 Satz 1 Nr.2 Buchst. c FeV
Hat der Betroffene ein Fahrzeug im
Straßenverkehr mit einer BAK von 1,6
Promille oder mehr oder einer
Atemalkoholkonzentration von 0,8
Promille und mehr geführt, ist die
Beibringung eines medizinisch –
psychologischen Gutachtens
anzuordnen. Voraussetzung ist nicht,
dass ein Kraftfahrzeug, sondern
überhaupt ein Fahrzeug geführt wurde,
also auch ein Fahrrad
BVerwG, Urt. V. 21.5.2008 – BVerwG 3 C 32.07
27.05.2019 40
20% aller Alkoholfahrten werden
mit dem Fahrrad begangen
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 41
Der Fall: Ein Fahrradfahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, fährt
unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad. Die Behörde ordnet eine medizinisch
– psychologische Untersuchung an. Aufgrund der Nichtvorlage des
Gutachtens untersagt die Behörde das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
(Fahrrad und Mofa)
Anordnung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. C FeV, eine MPU beizubringen
rechtmäßig, so dass aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die
Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen geschlossen werden durfte
BayVGH, Beschl. v. 22.10.2009 – 11 ZB 09.832;
Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 ‰. Alkohol, der sich nicht medizinisch-
psychologisch untersuchen lässt, darf Fahrradfahren verboten werden
Entscheidungen
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2012 Az.: 10 A 10284/12
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 42
Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger liegt regelmäßig ab einer
Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,15 Promille vor.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2013 - 1 Ss 661/12
Rechtliches
Über Paragraf 33 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg wird in eindeutigen Fällen zu
Vorbereitung des anzuordnenden Sofortvollzugs der Führerschein-Entziehung durch die
Führerscheinstelle der Führerschein polizeirechtlich beschlagnahmt.
Verfahrensweise nach dem »Stuttgarter Modell«
Die Beantwortung der von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für
Fahreignung zu klärende Frage, ob der Fahrerlaubnisinnhaber zum gegenwärtigen
Zeitpunkt wegen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums nicht zum Führen von
Kraftfahrzeugen geeignet ist, hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob dieser über eine
gewisse Zeit Abstinenz geübt hat oder nicht.
Der Schluss auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers gemäß § 11 Satz 8 Satz 1 FeV ist
nicht gerechtfertigt, sofern die Nichtvorlage des geforderten Gutachtens auf einer Fehleinschätzung
des durch den Gutachterauftrag vorgegebenen Prüfrahmens durch die Begutachtungsstelle beruht.
VG Saarlouis, Beschluss vom 21.1.2014 – 6 L 2052/13
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Alkohol - Immer Abstinenz……?
43
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 20.12.2010Abteilung: 2…denn sonst hat man bei der
MPU keine Chance??
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Das Ausmaß der Problematik bestimmt die Voraussetzungen für
eine günstige Prognose
• Alkoholverzicht, weil dauerhafte Trinkkontrolle nicht möglich
Aufarbeitung der Problematik (z. B. Beratung),
i.d.R. 1 Jahr Abstinenz belegt durch 6
Urinkontrollen oder 4 Haaranalysen (max. 3
cm)
• AbhängigkeitSuchttherapeutische Maßnahme
(stationär/ambulant) und 1 Jahr
nachgewiesene Abstinenz durch 6
Urinkontrollen (EtG) /4 Haaranalysen (max. 3
cm)
• Alkoholgefährdung Stabile Alkoholreduktion nach
nachvollziehbarem Entscheidungsprozess,
Beratung/Schulung, i.d.R. (mehrere) 6
Monate Konsumreduktion; Normalisierung
Labormarker bei früher erhöhten Leberwerten
Fehlendes Trennvermögen Trinken/ Fahren
Einsicht und zuverlässige Trennung von
Alkoholkonsum und Fahren Konsum und
Fahren
Systematik Beurteilungskriterien: Alkohol
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Chemisch – Toxikologische Untersuchungen
27.05.2019 45
Probenabgabe unter Sicht
Kurzfristige Terminvergabe
Poytoxikologische
Untersuchungen
Feinste Untersuchungsverfahren
Nur anerkannte
Untersuchungsstellen
Achtung: nicht beim Hausarzt!!
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
CTU: Chemisch – Toxikologische Untersuchungen
▪ Klarere Regelungen zu den Vertragsvereinbarungen bei einem
Abstinenzkontrollprogramm und der Kontrolldichte (mind. 3 / Halbjahr).
▪ Maximale proximale Haarlänge: Alkohol 3 cm / Drogen 6 cm
▪ Mindestzeitraum der Drogenfreiheit: 6 Monate (in 2. Auflage: 3 Monate)
▪ Regelungen zum Umgang mit verdünnten und auffälligen Befunden (auch
unterhalb des sog. „Cut-offs“).
▪ Klarere Regelungen zu Zeiten der Nichtverfügbarkeit (in Summe max.8
Wochen pro Jahr bzw. 4 Wochen bei halbjährigem Programm)
▪ Anforderungen an die Neutralität und die Qualifikation der durchführenden
Stelle (Ausschluss von Interessenkonflikten / Gefälligkeitsbefunden /
Fälschungen) – nicht beim Hausarzt
▪ Erweiterung des sog. „Optiatpanels“ um andere gebräuchliche Substanzen (z.
B. Fentanyl und Tramadol) unter Angabe von Grenzwerten
▪ Klarere Regelung zur Entnahme und Abfassung der Berichte; die Durchführung des
Programms bzw. die Probenentnahme erfolgt verantwortlich durch einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung
„Rechtsmedizin“, einen Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,einen Arzt/Toxikologen in einem für
forensische Zwecke akkreditierten Laboroder einen Arzt des Gesundheitsamts oder anderen Arzt der öffentlichen
Verwaltung,der die hierfür erforderliche Qualifikation besitzt.
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 47
✓Information, dass Konsum von Mohn – und Hanfprodukten , Passivkonsum und
übermäßige Flüssigkeitsaufnahme vermieden wird
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Folgerungen
Cave!
EtG – Kontrollen sind nur bei Mandanten erforderlich, bei denen
eine Abhängigkeit vorliegt oder ein Alkoholverzicht aufgrund einer
dauerhaft fehlenden Trinkkontrolle nötig ist.
Folgerungen:
➢ Der Mandant muss so früh wie möglich diagnostisch abklären
lassen, ob Abstinenz und somit EtG-Kontrollen erforderlich sind
➢ In alle anderen Fällen genügen (sind) Leberwertkontrollen
(erforderlich), insbesondere bei früher erhöhten Werten
➢ Auf Qualifikation der Berater achten!
,
27.05.2019 48
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Beratungsgespräche – individueller Fahrplan
27.05.2019 49
Ausmaß der Problematik
Abhängigkeit, fortgeschrittene
Problematik, Gefährdung, Fähigkeit zum
Trennen von Konsum und Fahren
Bei Alkohol: Abstinenz erforderlich?
Notwendige Zeiträume und Nachweise
6 Monate oder 12 Monate?
Abstinenznachweise oder (bei Alkohol)
Leberwerte?
Maßnahmen
Welche Einzel oder Gruppenmaßnahme
zur Vorbereitung auf die MPU Förderung
der Fahreignung?
Zeitpunkt der Untersuchung
Wann liegen die Voraussetzungen für eine
positive MPU vor?
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 50
Die Anordnung einer medizinisch – psychologischen
Untersuchung ist nicht deshalb rechtswidrig, weil der
Führerscheininhaber, der zugleich Pilot ist, wegen
desselben Vorfalls an einem Selbsthilfeprogramm seines
Arbeitgebers teilnimmt, das u.a. eine dreijährige
Abstinenzphase und psychotherapeutische Begleitung
vorsieht
OVG Sachsen-Anhalt. Beschl. V. 5.7.2013 – 3 L 693/12
Blutalkohol 50, 255
Verzicht auf MPU wegen anderer Untersuchungen?
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Fahreignungsbedenken
Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt
Bei Alkoholproblematik § 13 FeV
Bei Betäubungsmitteln und Arzneimittel
problematik § 14 FeV – Legal Highs
Sonderfall Cannabis als Medizin
Bei allgemeinen Eignungsbedenken § 11 FeV
- Verkehrsdelikten
- Bei Straftaten
Bei Erkrankungen/ bei älteren Fahrern
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Ausgangslage Drogen
Konsum von 2.500.000 Kilogramm
Cannabis p.a. in Europa
? Millionen Drogenkonsumenten
Kontinuierliche Zunahme der
Drogenverstöße
Anteil Männer: ca. 70%
Verhältnis Straftaten zu OWIs: 1:5
Konsumentengruppen: Probierer,
gelegentliche Konsumenten, Mischkonsum,
Substituierer, klassische Opiatabhängige,
steigende Zahl von Kokainkonsumenten
Hauptdroge (bei Verkehrsauffälligkeiten):
Cannabis; Trends: medizinische
Verwendung von Cannabis, Crystal Meth
(regional)
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
1 Nanogramm = 1 Milliardstel Gramm
0,001 mg/l = 1 ng/ml
0,01 ng/ml = 10 ng/ml
0,1 mg/l = 100 ng/ml
1 Milliardstel Gramm. Auf den berühmten Zuckerwürfel bezogen: man nimmt
1/20.000 eines Zuckerwürfels und löst diese Menge in einer Badewanne mit 150
Liter auf. Oder man nimmt einen Zuckerwürfel und löst den in der Wassermenge
von 20.000 Badewannen auf.
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv
wirkende Stoffe und Arzneimittel
9.1 Einnahme von BtM im Sinne des
BtMG (ausgenommen Cannabis)
9.2 Einnahme von Cannabis
9.2.1 regelmäßige Einnahme
9.2.2 gelegentliche Einnahme
9.3 Abhängigkeit von BtM
9.4 missbräuchliche Einnahme von
psychoaktiv wirkenden Arzneim.
nein
nein
ja, wenn Trennung von Konsum und
Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch
von Alkohol oder anderen psychoaktiv
wirkenden Stoffen, keine Störung der
Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
nein
nein
Eignung oder
bedingte Eignung
Anlage 4 zur FeV
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
• Annahme, dass Ein-nahme von BtM oder Abhängigkeit vorliegt
• Besitz von BtM
•
• Nach Entziehung der Fahrerlaubnis
• Klärung ob weitere Einnahme oder Abhängigkeit vorliegt
•
• Gelegentlich Cannabis+ weitere Tatsachen begründen Zweifel
muss
muss
kann
kann
ärztliches Gutachten
Med.-psych. Gutachten
§ 14 FeV: Betäubungsmittel
Statusfeststellung
Prognose
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 56
Quelle: Kalus, Drogen – Umgang mit Betäubungs - und
Arzneimitteln im Verkehrsverwaltungsrecht
oder Regelmäßiger Cannabiskonsum
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Einnahme von BtM im Sinne des BtMG
27.05.2019 57
❖ OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.10.2005 bzw. 14.02.2006, 7 A 10667/05
bzw. 10 B 10085/06 – Amphetamin
❖ BayVGH, Beschl. v 30.5.2008 – 11 CS 08.127
❖VGH BW, Beschl. v. 24.5.2002 – 10 S 835/02 – Ecstasy
❖OVG HH, Beschl. Vv 24.1.2007 3 Bs 300/06 – Kokain
❖OVG SA, Beschl. v. 28.2.2007 – 1 M 219/06
❖SaarlOVG, Beschl. v. 24.4.2004 – 1 W 5/04
❖ThürOVG, Beschl. V. 20.4.2002 2 EO 87/02 -Ecstasy
Es ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass nach Nr. 9.1. Anlage 4 zur
FeV bereits der einmalige Konsum eines solchen Betäubungsmittels und zwar
unabhängig von der nachgewiesenenen Substanz und konkreter
Ausfallerscheinungen zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
führt. Der Betroffene muss nicht am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Wenn sich der Betroffene in Kreisen aufhält, in denen Drogen konsumiert
werden, besteht kein Anlass, von der Regelkonzeption der Nr.9 der Anlage 4
zur FeV abzuweichen, weil der Betroffene dort das Risiko einer
(unbewussten) Drogeneinnahme in Kauf nimmtOVG RP, Beschl. V. 13.1.2010 – 10 B 11328/09.OVG
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Einnahme von BtM im Sinne des BtMG
27.05.2019 58
Der "Versuch" der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des
Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) wird von der Nr. 9.1 der Anlage 4
zu den §§ 11, 13 und 14 FeV nicht erfasst, und zwar unabhängig davon, ob
der "Versuch" am Eingreifen Dritter scheiterte oder der Kraftfahrer freiwillig
von ihm zurückgetreten ist.
OVG Lüneburg 12. Senat, Beschluss vom 04.07.2017, 12 ME 77/17
Versuchter Kokainkonsum berechtigt nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis
Demnach kann der Versuch eines Btm Konsums - ein Handy mit 3 Lines Kokain, welches schon
unter der Nase gehalten wurde - nicht zum Entzug der FE führen, da nach Nr. 9.1 Anlage 4 FeV der
Versucht nicht abgedeckt wird. Allerdings wäre ein ärztliches GA zur Klärung des Konsums gem. §
14 I FeV möglich gewesen.
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Nichteignung oder Eignungsbedenken
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen
▪ Nichteignung
▪ Tatsachen, die einen Eignungsmangel begründen:
zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht geeignet
▪ Eignungsbedenken
▪ Tatsachen, die Eignungsbedenken begründen
▪ Eignungsbedenken, die aber durch ein Gutachten
ausgeräumt werden (können)
▪ Verdacht auf Eignungsbedenken
▪ Tatsachen, die Annahme eines Eignungsmangels
begründen
Bedenken, dass Eignungsmangel vorliegen könne (i.d.R.
fachärztliches Gutachten)
27.05.2019 59
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Zeitnähe als Kriterium
….für Differenzierung, ob Nichteignung vorliegt, oder Eignungsbedenken
durch ein Gutachten ausgeräumt werden können
▪ Zeitnähe: Zeitraum zwischen dem Tattag/Tag der Auffälligkeit
und dem Entscheidungszeitpunkt durch die Behörde
▪ Ungeeignetheit dann, wenn die Betroffenen die Eignung durch
entsprechende Maßnahmen nicht wieder hergestellt haben
können
▪ Entscheidungsgrundlage derzeit:
▪ Beurteilungskriterien/Begutachtungsleitlinien, in denen
Abstinenzzeiträume (bei Alkohol und Drogen) oder
Bewährungszeiträume (bei Straftaten) festgelegt sind
▪ Sind diese Zeiträume aufgrund der Zeitnähe zum Tatzeitpunkt
nicht erfüllt, liegt Ungeeignetheit vor
▪ Sind die Zeiträume erfüllt, ist im Rahmen einer MPU zu
überprüfen, ob Geeignetheit wieder hergestellt wurde Quelle: V. Kalus, Fahrerlaubnisrecht in der Praxis
27.05.2019 60
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 61
§ 14 FeV -BtM- „harte“ Drogen
Maßnahmen bei belegtem Konsum
Konsummuster (Eignungsmangel) steht fest und
der Mindestabstinenzzeitraum ist nicht erfüllt:
Entzug der Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs. 3 FeV
i.V.m. Anlage 4 Nr.9
Eignungsmangel steht fest, aber Zeitnähe ist nicht
mehr gegeben (z.B. Auffälligkeit liegt 15 Monate zurück)
Anordnung einer medizinisch – psychologischen
Begutachtung nach § 46 Abs. 3 FeV i.V.m § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 62
§ 14 FeV - Cannabis
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des
BtMG - Cannabis – Regelmäßiger Konsum
Definition: Häufigkeit täglich oder nahezu täglich –
mindestens an 5 Tagen in der Woche
Feststellung:
Eigene Angaben, z.B. bei Verkehrskontrolle
Nachweis von THC-COOH im Blut
bei konsumnaher Blutentnahme (Halbwertzeit: ca. 6 Tage):
> 150 ng/ml Carbonsäure OVG RP, Beschl. v. 9.3.2006 – 10 E 10099/06 Daldrup et
al 2000
bei Blutentnahme bis zu 8 Tage nach Fahrt/Anordnung
> 75 ng/ml Carbonsäure OVG Lüneburg 11.7.2003 – 12 ME 287/03, Daldrup et al.
2000
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 63
§ 14 FeV - Cannabis
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des
BtMG - Cannabis – Gelegentlicher Konsum
Definition:
Feststellung: Angaben des Betroffenen, z.B. bei Verkehrskontrolle
Drogeneinnahme, die über eine einmalig-experimentelle Episode
hinausgeht, hinter einem regelmäßigen Konsum aber zurückbleibt
Geiger, NJW 2003, 272
Ein gelegentlicher Konsum setzt die mindestens zweimalige Einnahme in
voneinander unabhängigen Konsumakten voraus
BayVGH, Beschl. vom 25.11.2008 – 11 CS 08.2238
THC-COOH – Wert im Rahmen einer tatnahen Blutentnahmeab 10 ng/ml - OVG RP, Beschl. v. 23.1.2010 – 10 B 11226/09.OVG
ab 100 ng/ml - BayVGH v. 25.1.2006 – 11 CS 05.1453
ab 100 ng/ml – VGH Kassel v. 24.9.2008 – 2 B 1365/08
ist von einer gelegentlichen Cannabiseinnahme auszugehen (in Form
von mindestens 2 getrennten Konsumakten)
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
BVerwG- bisherige Rechtssprechung
Leitsätze:
• 1. Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2
der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung liegt dann vor, wenn
der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen
Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese
Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen
Zusammenhang aufweisen.
• 2. Ein gelegentlicher Konsument von Cannabis trennt dann nicht
in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem
Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl eine durch
den Drogenkonsum bedingte Beeinträchtigung seiner
Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist (= 1 ng/ml)
BVerwG 3 C 3.13, Urteil vom 23.10.2014
27.05.2019 64
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Aus der Begründung
Das entspreche der Ausgestaltung von § 24a Abs. 2 StVG als
abstraktes Gefährdungsdelikt; auch dort habe im Sinne einer
Null-Toleranz möglichst jedes Risiko einer Beeinträchtigung der
Fahrtüchtigkeit ausgeschlossen werden sollen. Diesem Maßstab
werde allein ein Risikogrenzwert von 1,0 ng/ml THC gerecht.
Nach dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen seien
psychophysische Beeinträchtigungen ab einer solchen THC-
Konzentration im Einzelfall möglich, jedenfalls aber nicht mit der
nach dem Risikomaßstab erforderlichen Evidenz
auszuschließen.
27.05.2019 65
BVerwG 3 C 3.13, Urteil vom 23.10.2014
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
„Umkehr“ der Beweislastumkehr
Bisherige „Beweislastumkehr“ im Sinne, dass der Betroffene
„substantiiert nachweisen muss, dass nur ein einmaliger
Konsum vorlag“ ist nicht zulässig. Die Forderung nach einer
„substantiierte Einlassung“ widerspricht dem Urteil des BVerwG.
Die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums ist ein
Tatbestandsmerkmal, für das die Antragsgegnerin die
materielle Beweislast trägt.OVG Hamburg, Beschluss vom 15.11.2017 – 4 Bs 180/17
Tatsachen: Aktenlage in Kombination mit Auffälligkeit (früherer Konsum)
und/oder THC-Carbonsäure – Werte
27.05.2019 66
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
OLG Bamberg, Beschluss v. 11.12.2018 – 3 Ss OWi 1526/18
Leitsatz:
• Auch bei Nichterreichen des sog. Nachweisgrenzwertes bleibt
eine Ahndung wegen einer tatbestandsmäßigen Drogenfahrt
nach § 24a II StVG möglich, sofern neben der den analytischen
Nachweisgrenzwert nicht erreichenden konkreten Konzentration
des berauschenden Mittels im Blut des Betroffenen (festgestellte
THC-Konzentration: 0,7 ng/ml) weitere Umstände, insbesondere
drogenbedingte Verhaltensauffälligkeiten oder
rauschmitteltypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden,
die es als möglich erscheinen lassen, dass der Betroffene am
Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit
durch die Wirkung des berauschenden Mittels eingeschränkt
war („Gleichgewichtsstörungen“, „Anordnungen mussten mehrfach
wiederholt“ werden, die Augen des Betr. waren […] gerötet und glasig, der
Körper zittrig und die Stimmung gleichgültig“; der Betr. litt außerdem
„unter einem Gesichtsjucken“). 27.05.2019Abteilung: 67
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Beschluss des BayVGH v. 25.4.2017
27.05.2019 68Urteil BayVGH v. 25.4.2017, AZ: 11 BV 17.33
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Empfehlungen Deutscher Verkehrsgerichtstag
• Das Thema „Cannabiskonsum und Fahreignung“ wurde beim
diesjährigen VGT im AK V beraten. Es wurden folgende
Empfehlungen beschlossen:
• „Die FeV bedarf im Hinblick auf Arznei- und berauschende
Mittel einer Überarbeitung durch den Verordnungsgeber.“
• Der AK V ist der Auffassung, dass der erstmalig im
Straßenverkehr auffällig gewordene Cannabiskonsument nicht
ohne Weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
angesehen wird, sondern lediglich Zweifel an seiner
Fahreignung auslöst, die er mittels einer MPU ausräumen kann.
• Der AK V vertritt die Meinung, dass nicht bereits ab 1 ng/ml THC
im Blutserum fehlendes Trennungsvermögen unterstellt werden
darf. Er teilt die Feststellungen der Grenzwertkommission,
wonach dies erst ab einem THC Grenzwert von 3 mg/ml
Blutserum der Fall ist.
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Entscheidungsgrundlagen Fahreignung - bisher
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen
von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er in der Lage ist, Konsum und
Fahren zu trennen, kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol o.a..psychoaktiv wirkenden
Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Kap. 3.12 Betäubungs – und Arzneimittel
gelegentlich Cannabis
……unter dem Einfluss
von BetäubungsmittelnBVerfG, 1 BvR 2652/03 vom
21.12.2004: 1 ng/ml+
Mindestens zweimalige EinnahmeBayVGH - 11 CS 05.1453 v. 25.1.2006
THC-COOHAb 100 ng/ml; Ausnahme: OVG Koblenz: 10
ng/mlAusnahme
Zwischen 1 und 2ng/ml THC
unddrogenbedingte Ausfallerscheinungen
OVG Koblenz, 7 A 10206/03 v. 13.1.2004
1 ng/ml THCBVerwG 3 C 3.13 Urteil v. 23.10.2014
Führen eines
Fahrzeugs
Grundsätzlich Entzug der
Fahrerlaubnis!
Ausnahme:
VGH München =
„immer erst MPU“ -Revision am 28.3. 2019 vor dem
BVerwG
Konsequenz
Wo wohnt ihr Mandant?
< 1 ng/ml THC (0,7 ng/ml)OLG Bamberg 3 Ss OWI 1526/18
Beschluss v. 11.12.2018
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 71
Mischkonsum: Erforderlich ist, dass beide Substanzen – sei es zeitlich oder
mengenmäßig in einer Weise eingenommen werden, dass es zu einer
kombinierten Rauschwirkung kommen kannBAYVGH, Beschl. V. 15.9.2009 – 11 CS 09.1166
Nach einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss bedarf es
der ausdrücklichen Berufung des Fahrerlaubnisinhabers auf einen
Erstkonsum und der substantiierten und glaubhaften Darlegung der
Einzelumstände dieses Konsums, um nicht von einem jedenfalls
gelegentlichen Cannabiskonsum ausgehen zu können. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 2.3.2011, 10 B 11400/10
Hinreichende Verdachtsmomente für einen regelmäßigen Konsum, wenn der
Betreffende einen Cannabisvorrat mit sich führt, der über einen Zeitraum von
.. zwei Monaten einen mindestens fünfmaligen Cannabiskonsum pro Woche
ermöglichtNdsOVG, Beschl. v. 3.6.2010 – 12 PA 41/10
Angaben eines Betroffenen gegenüber Polizeibeamten zu seinem
Drogenkonsum können auch dann verwertet werden , wenn nicht über das
Aussageverweigerungsrecht…belehrt wurde.VGH BW, Beschl. V. 16.5.2007 – 10 S 608/07
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Revisionsverhandlung am 28.3.2019
27.05.2019Abteilung: 72
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Positive Befunde durch Hanfprodukte?
20 Versuchspersonen konsumierten eine
Hanfmahlzeit aus mit Hanf hergestellten
Nudeln, Bier, Tee, Plätzchen. Zur
Zubereitung wurde Hanföl verwendet. Alle
Hanfprodukte lagen in ihrem THC-Gehalt
unter den vom BgVV für Lebensmittel
festgesetzte Grenzwerten. Dabei wurden
im Urin nur sehr geringe Konzentrationen
gemessen, im Blut konnte kein THC
nachgewiesen werden.
Fazit: Beim Konsum von Lebensmitteln auf
Hanfbasis, deren THC – Konzentration die
festgelegten Grenzwerte nicht
überschreiten, sind messbare THC-
Konzentrationen im Blut nicht zu erwarten.
Moeller, M.R. (2004), S. 316. In: Hettenbach et.al. „Drogen und
Straßenverkehr“
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Positive Befunde durch Verzehr von Mohnbrötchen?
„Aus der Literatur und aus eigenen, nicht
publizierten Versuche ist bekannt, dass nach
dem Konsum mohnsamenhaltiger
Lebensmittel im Urin (unter Umständen bis
max. 24 Stunden) immunchemisch
gemessene Opiatbefunde auftreten, wie sie
auch nach längerfristig zurückliegendem
Heroinkonsum auftreten können.“
Kauert, Gutachterliche Stellungnahme zu „Positive UK-Werte durch
Mohn“ s. auch www.drogensreening.info/mohnkuchenversuch.htm
„Grenzwerte für den Morphingehalt in
Mohnsamen existieren in Deutschland nicht.
Damit ist nicht auszuschließen, dass der
Konsum von mohnhaltigen Lebensmitteln zu
messbaren Morphinkonzentrationen im Blut
führen kann.“
Moeller, M.R. (2004), S. 316. In: Hettenbach et.al. Drogen und
Straßenverkehr
Lösung: Haaranalyse
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Passivkiffen
27.05.2019Abteilung: 76
Röhrich setzten acht Personen - je vier Männer und
Frauen - die noch nie gekifft hatten, in einen Coffeeshop
im niederländischen Maastricht. Drei Stunden mussten sie
ausharren, während der Laden brummte. Bis zu 25
Personen waren in dem 84 Quadratmeter großen Raum
gleichzeitig am kiffen. Zur Sicherheit wurden zusätzlich 8
Gramm Cannabis in einem Aschenbecher abgebrannt - um
temporär besuchsarme Phasen zu kompensieren. Zu
mehreren Messzeitpunkten wurde anschließend die THC-
Konzentration in Blut und Urin gemessen.
Keiner erreicht Schwellenwert
Röhrich und sein Forschungsteam konnten keine
ernsthaft erhöhten THC-Werte feststellen. Nach Angaben
der Autorinnen und Autoren hatte keiner der
Versuchspersonen den Schwellenwert von 25 ng/ml THC
im Urin erreicht. Keiner der abstinenten Männer und
Frauen hatte sich bekifft gefühlt .
Röhrich und sein Team kommen daher zu dem Schluss,
dass sehr wahrscheinlich keine der Versuchspersonen bei
einer Routinekontrolle der Polizei positiv auf Cannabis
getestet worden wäre. Auch eine Blutanalyse hätte Werte
von unter 1 ng/ml THC ergeben. Passivkiffen könne also
nicht als Ausrede herhalten, wenn der Teststreifen
anschlägt.
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Das Ausmaß der Problematik bestimmt die Voraussetzungen für
eine günstige Prognose
• fortgeschrittene Drogen-problematik (Missbrauch)
Aufarbeitung der Problematik (z. B. Beratung),
mind. 6 Monate, i.d.R. 1 Jahr Abstinenz belegt
durch 4- 6 Urinkontrollen oder (2)
Haaranalyse (n) 6 cm
• Abhängigkeit Suchttherapeutische Maßnahme und 1 Jahr
nachgewiesene Abstinenz durch EtG (6
Urinkontrollen oder 2 Haaranalysen (6cm) )
• Drogengefährdung Stabile Abstinenz nach nachvollziehbarem
Entscheidungsprozess oder Beratung,
mind. 6 Monate Abstinenz belegt durch 4
Urinkontrollen oder Haaranalyse 6 cm
• gelegentlicher Cannabis-konsum
Zuverlässige Trennung von Konsum und
Fahren, keine Progredienz, Drogenfreiheit in
Kontrollphase
Systematik Beurteilungskriterien: Drogen
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Beispiele - Zeitnähe
Sachverhalt Nichteignung? Bedenken? Verdacht auf
Eignungsbedenken?
Alkohol
Auffälligkeit mit 3%o außerhalb Straßenverkehr Ärztliches GA
Alkoholabhängigkeit wird bekannt, trinkt noch Entzug der FE
Alkoholabhängigkeit bekannt, Jahre zurück MPU
Drogen
Größere Menge Cannabis wird gefunden Ärztliches GA
Auffälligkeit mit Amfetamin im Straßenverkehr liegt zum
Zeitpunkt der behördlichen Prüfung 3 Monate zurück
Entzug der Fahrerlaubnis
Konsum von Kokain liegt zum Zeitpunkt der behördlichen
Prüfung 9 Monate zurück
MPU
Aggressionspotenzial/Nötigung im Straßenverkehr MPU
Ältere Fahrer
Sehmängel unkorrigierbar Entzug der FE
Älterer Fahrer, auffälliges Fahrverhalten, macht
desorientierten Eindruck bei Kontrolle
Ärztliches Gutachten
27.05.2019 78
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Fahreignungsbedenken
Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt
Bei Alkoholproblematik § 13 FeV
Legal Highs
Sonderfall Cannabis als Medizin
Bei allgemeinen Eignungsbedenken § 11 FeV
- Verkehrsdelikten
- Bei Straftaten
Bei Erkrankungen/ bei älteren Fahrern
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 80
Quelle: Kalus, Drogen – Umgang mit Betäubungs - und
Arzneimitteln im Verkehrsverwaltungsrecht
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Fahreignungsbedenken
Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt
Bei Alkoholproblematik § 13 FeV
Bei Betäubungsmitteln und Arzneimittelproblematik $ 14 FeV
Sonderfall Cannabis als Medizin
Bei allgemeinen Eignungsbedenken § 11 FeV
- Verkehrsdelikten
- Bei Straftaten
Bei Erkrankungen/ bei älteren Fahrern
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019Abteilung: 82
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv
wirkende Stoffe und Arzneimittel
9.1 Einnahme von BtM im Sinne des
BtMG (ausgenommen Cannabis)
9.2 Einnahme von Cannabis
9.2.1 regelmäßige Einnahme
9.2.2 gelegentliche Einnahme
9.3 Abhängigkeit von BtM
9.4 missbräuchliche Einnahme von
psychoaktiv wirkenden Arzneim.
nein
nein
ja, wenn Trennung von Konsum und
Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch
von Alkohol oder anderen psychoaktiv
wirkenden Stoffen, keine Störung der
Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
nein
nein
Eignung oder
bedingte Eignung
Anlage 4 zur FeV
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
§ 24 a 0,5 Promille Grenze
• (1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt,
obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr
Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem-
oder Blutalkoholkonzentration führt.
• (2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in
der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden
Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche
Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte
Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn
die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines
für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen
Arzneimittels herrührt.
• (3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig
begeht.
…27.05.2019 84
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Anlage zu § 24 a StVG
27.05.2019 85
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
§ 24a Straßenverkehrsgesetz
(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift
genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehrs ein Kraftfahrzeug führt.…Satz 1 gilt
nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen
konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung BASt Mai 2014
3.14.1 Sucht (Abhängigkeit) und Intoxikationszustände - Leitsätze -
Wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nimmt oder von
ihnen abhängig ist, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von
Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Dies gilt nicht, wenn die Substanz aus
der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall
verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Wer regelmäßig (täglich oder gewohnheitsmäßig) Cannabis konsumiert, ist in der Regel nicht
in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen
gerecht zu werden. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich, wenn eine hohe
Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Konsum und Fahren getrennt werden und wenn keine
Leistungsmängel vorliegen.
Cannabis als Medikament - Rechtliches
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
➢ am 010.03.2017 trat das Gesetz zur "Änderung betäubungsmittel-
rechtlicher und anderer Vorschriften" in Kraft, damit ist medizinisches
Cannabis in Form von Blüten in Deutschland erstmals
verschreibungsfähig.
➢Möglichkeit zur Verschreibung von Cannabis –Medikamenten damit
erweitert
➢ Bisherige Therapie – und Verschreibungsmöglichkeiten für die
Fertigarzneimittel „Sativex“ und „Canames“, sowie das
Rezepturarzneimittel „Dronabinol“ bleiben bestehen
➢Änderung des BtMG lässt bisheriges Verfahren entfallen, bei dem
Patienten bei der Bundesopiumstelle des BfArM eine Ausnahmeerlaubnis
nach §3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb einer standardisierten
Cannabisextraktzubereitung oder von Medizinal-Cannabisblüten zur
Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleitenden Selbsttherapie
beantragen mussten
Cannabis als Medizin – die Änderung
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Delta – 9 – Tetrahydrocannabinol (BTM-Rezept)
vollsynthetische Cannabinoide
Nabilon: Cesamet® , USA/UK; Canames® , Österreich
Zugelassen: Übelkeit und Erbrechen unter
Chemotherapie bei bösartigen Tumoren
teilsynthetische Cannabinoide
Dronabinol: Marinol®, USA/Kanada
Ölige Tropfenlösung zur oralen Einnahme
Kapseln
Cannabis-Extrakt – Nabiximols
Sativex®: Sublingual-Spray (Resorption über Magenschleimhaut
THC: CBD = 1:1, Zulassung: therapieresistente Spastik bei Multipler -
Sklerose
…bisher schon möglich
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Handlungsempfehlung Cannabismedikation
27.05.2019Abteilung: 89
Auf den Homepages der DGVM und DGVP.
Zeitschrift für Verkehrssicherheit (2017) 63(5): 257-262
Blutalkohol (2018) 55(1): 24-36
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Hinsichtlich der Nutzer einer Cannabisblütenmedikation sind
3 Fallgruppen zu unterscheiden:
➢"echte Patienten", bei denen der Arzt erstmals die Indikation stellt
und Cannabis als Medikament verschreibt die auf Anraten des
Arztes ein derartiges Medikament einnehmen.
➢ Patienten, die in der Krankheitsvorgeschichte Erfahrungen mit
Cannabis – Eigentherapie gemacht haben und jetzt auf eine
Verschreibung durch den Arzt wechseln
➢Konsumenten, die Missbrauchsvorgeschichte aufweisen und die
eine Cannabisverschreibung aus medizinischen Gründen
anstreben, um missbräuchlichen Konsum zu legalisieren
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Zu prüfende Grundhypothese
Der Klient nimmt Cannabismedikamente – oder Blüten zuverlässig
nach der ärztlichen Verordnung ein.
Die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik weisen
keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung auf, die eine
sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigen
Es sind keine dauerhaften Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit festzustellen.
Es ist nicht zu erwarten, dass der Klient in Situationen, in denen
seine Fahrsicherheit durch Auswirkung der Erkrankung oder der
Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.
27.05.2019 91
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Mögliche Konstellationen
27.05.2019Abteilung: 92
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Mögliche Fragestellungen
Begutachtungsform Zu klärende Sachverhalte
Ärztliches Gutachten Ist die zugrundeliegende Erkrankung verkehrsrelevant…
…und erfolgreich behandelt?
Besteht Medikamentenmissbrauch?
Besteht Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen?
Medizinisch–
psychologisches
Gutachten
Gibt es durch die Behandlung und den chronischen Konsum
Auswirkungen auf das Leistungsvermögen?
Können Zweifel an der Compliance und der Fähigkeit oder
Bereitschaft zum verantwortlichen Umgang mit negativen
Auswirkungen der Medikation ausgeräumt werden?
Können Bedenken aus einem aktenkundigen (früheren),
missbräuchlichen Konsum, ausgeräumt werden?
27.05.2019 93
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Auflagen und Beschränkungen
Auflagen/Beschränkungen
Ausschluss Alkohol Schlüsselzahl 05.08 (Inhaber) bzw. 68 (Neuerteilung)
Umkreisbeschränkung
Nachbegutachtung Abhängig vom Einzelfall und der Grunderkrankung
erforderlich
Überprüfung des Leistungsbildes zur Überprüfung der
langfristigen Auswirkung der dauerhaften Einnahme
und der Wechselwirkung mit der Erkrankung
Kontrolluntersuchungen Bei Fragestellungen mit Missbrauch in der
Vorgeschichte zum Beleg der Freiheit von
Beigebrauch und anderen
Medikamenten/Suchtstoffen
27.05.2019 94
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Empfehlungen Deutscher Verkehrsgerichtstag
• Auch im Falle einer medizinischen Indikation, insbesondere für
die Verordnung von Cannabis-Blüten, begründet eine Teilnahme
am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis Zweifel an
der Fahreignung. Aus dem Gebot der Verkehrssicherheit heraus
ist es deshalb erforderlich, dass dann auch vor dem Hintergrund
der Grunderkrankung die Fahreignung zu prüfen ist.
• Auch in diesem Sinne müssen die Patienten, die ein Kfz führen
wollen, durch entsprechend qualifizierte Ärzte umfassend über
ihre Beeinträchtigung der Fahreignung und Fahrsicherheit
informiert und begleitet werden. Dies ist entsprechend zu
dokumentieren.
• Der Gesetzgeber wird gebeten, für Kontrollen im Straßenverkehr
ein geeignetes Nachweisinstrument vorzusehen.
27.05.2019 95
Empfehlung AK 5
Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar, 24.-26.01.18
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Cannabis als Medizin nach Missbrauch
27.05.2019Abteilung: 96
Es hätte sich dem Antragsgegner daher aufdrängen müssen, ….die Sachaufklärung
…darauf zu richten, ob die Kraftfahreignung trotz der bekannten Erkrankung und der
damit verbundenen Dauermedikation gegeben ist, ggf. ergänzt um die weiteren
Fragen, inwieweit sich der illegale Raschgiftkonsum vor 2018 auf die Fahreignung
noch auswirkt und ob neben der ärztlich verordneten Einnahme missbräuchlicher
Cannabiskonsum stattfindet. Der stattdessen einen „gewöhnlichen“ regelmäßigen
Cannabiskonsum abhandelnde Bescheid vom 4.5.2018, in dem sich der
Antragsgegner auch nicht ansatzweise mit der ärztlich verordneten Einnahme von
Cannabisprodukten befasst hat, trägt den Besonderheiten des Einzelfalls ersichtlich
nicht Rechnung. OVG Saarlouis Beschluss vom 3.9.2018, 1 B 221/18
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Fahreignungsbedenken
Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt
Bei Alkoholproblematik § 13 FeV
Bei Betäubungsmitteln und Arzneimittelproblematik $ 14 FeV
Sonderfall Cannabis als Medizin
Bei allgemeinen Eignungsbedenken § 11 FeV
- Verkehrsdelikten
- Bei Straftaten
Bei Erkrankungen/ bei älteren Fahrern
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
85% ohne Eintragungen
Jährlich 5 Mio. Mitteilungen wegen rechtskräftiger
Entscheidungen OWI/Straftaten
10.100.000 Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER)
Personen zum Zeitpunkt der Umstellung vom VZR auf FER:
8,9 Mio.; Anteil Männer: 77,6%; 148.000 Personen und
200.000 Bußgeldentscheide aufgrund neuer Vorschriften
entfernt)
Hauptgründe für Eintragungen
Männer: Geschwindigkeit: 2.405.000 Frauen:
Geschwindigkeit 668.000 Verstöße
Kraftfahrer mit und ohne Eintragungen in Flensburg
Vor Reform
VZR
Nach Reform
FAER
Ermahnung 185.000 162.000
Verwarnung 27.000 31.000
Entziehung 4.000 7.500
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Fahreignungsregister (FAER)
9927.05.2019
Freiwillige Teilnahme am
Fahreignungsseminar wird
mit 1 Punkte Rabatt belohntFreiwillige Teilnahme am
Fahreignungsseminar,
möglich aber ohne
Punkterabatt
Freiwillige Teilnahme am
Fahreignungsseminar wird
mit 1 Punkte Rabatt belohnt
Fahreignungsseminar ersetzt die
(Besonderen) Aufbauseminare und die
Verkehrspsychologische Beratung im
Rahmen des bisherigen Mehrfachtäter -
Punktesystems
Punkterabatt im neuen System?
Wiedererteilung erst nach
positiver MPU und
frühestens nach 6
Monaten möglich
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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht
Punkten
• Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat … entschieden, dass eine
Fahrerlaubnis auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr
Punkten zu entziehen ist, wenn dieser Punktestand bereits bei
Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers gegeben, der
Fahrerlaubnisbehörde aber noch nicht bekannt war. Eine Verringerung
des Punktestandes auf sieben Punkte, die vorgesehen ist, wenn die
Fahrerlaubnisbehörde einen Fahrerlaubnisinhaber trotz Erreichens von
acht oder mehr Punkten erst noch verwarnen muss, kann in einem
solchen Fall nicht beansprucht werden.
BVerwG 3 C 21.15 Urteil vom 26. Januar 2017Vorinstanzen:
VGH München 11 BV 15.909 - Urteil vom 11. August 2015
VG Regensburg RO 8 K 15.249 - Urteil vom 18. März 2015
27.05.2019 100
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Fahreignungsseminar – aktueller Stand
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie
Diplom-Psychologe
Verkehrspsychologische Ausbildung
Erfahrungen in der Verkehrspsychologie
mind. 3 Jahre Begutachtung o. § 70 Kurse
Seminarerlaubnis
Verkehrspädagogik
Mind. FE A und BE
3 Jahre theoret./prakt. Unterricht i.d.
letzten 5 Jahren
Teilnahme an Einweisungslehrgang.
Nicht mehr als 2
Punkte im
Fahreignungsregister
Modul 1 VP
75 Minuten Einzel
Modul 2 VPäd.
90 Minuten
Gruppe
Modul 1 VPäd.
90 Minuten
Gruppe
Modul 2 VP
75 Minuten Einzel
mind. eine Woche
mind. drei Wochengemeinsame
Teilnahme-
bescheini-
gung
innerhalb von
zwei Wochen
abzugeben
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
1 schwerwiegende
oder 2 weniger
schwerwiegende
Zuwiderhandlungen
Anordnung
eines
Aufbauseminars
Verwarnung und
Nahelegen der Teilnahme
an einer verk.psych.
Beratung in 2 Monaten
Entzug der Fahrerlaubnis3 Monate Sperrfrist
Maßnahme der
Behörde
Aufbauseminar*
Probezeit
+ 2 Jahre
Verkehrs-
psychologische
Beratungohne Punkterabatt
* bei Verkehrsteilname unter Alkohol- oder BtM-Einfluss: besondere Seminare (§ 2b (2) StVG)
** oder bei Anlass zur Annahme der Nichteignung durch Umstände des Einzelfalls (§ 2a (4) StVG
Vorfall
+1 oder +2 Zuwider-
handlungen nach
Aufbauseminar
+1 oder +2
Zuwiderhandlungen
Gutachten
einer BfF**
+1 oder +2 Zuwider-
handlungen nach der
Neuerteilung
StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Fahreignungsbedenken
Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt
Bei Alkoholproblematik § 13 FeV
Bei Betäubungsmitteln und Arzneimittelproblematik $ 14 FeV
Sonderfall Cannabis als Medizin
Bei allgemeinen Eignungsbedenken § 11 FeV
- Verkehrsdelikten
- Bei Straftaten
Bei Erkrankungen/ bei älteren Fahrern
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„Wer aufgrund des rücksichtslosen
Durchsetzens eigener Interessen, aufgrund
seines großen Aggressionspotenzials oder
seiner nicht beherrschten Affekte und
unkontrollierten Impulse in schwer-wiegender
Weise die Rechte anderer verletzt, lässt nicht
erwarten, dass er im motorisierten
Straßenverkehr die Rechte anderer
Verkehrsteilnehmer – zumindest in den sehr
häufig auftretenden Konfliktsituationen –
respektieren wird.
Solange ein solches Fehlverhalten besteht,
ist auch mit sicherheitswidrigen Auffälligkeiten
im Straßenverkehr zu rechnen.“
(Begutachtungs-Leitlinien zur
Kraftfahrereignung/Kommentar, 2016, S. 208)
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Voraussetzungen für eine positive Prognose
27.05.2019 105
Die Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen können nur dann als
wiederhergestellt gelten, wenn die Persönlichkeitsbedingungen,
Krankheitsbedingungen und sozialen Bedingungen, die für das frühere gesetzeswidrige
Verhalten verantwortlich waren, sich entscheidend positiv verändert ..haben.
Davon ist nur dann auszugehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a)Eine …positiv zu wertende Veränderung der Lebensweise ist deutlich
erkennbar….(soziale Beziehungen, wirtschaftliche Situation, Engagement im Beruf….)
b)Diese Veränderung wurde vom Betroffenen aus einem Problembewusstsein heraus
vollzogen (…angemessene …..therapeutische oder verhaltensmodifizierende
Intervention) und sie wird als zufriedenstellend erlebt
c)Generelle Fehleinstellungen oder Störungen, die eine soziale Einordnung verhindern
lassen sich nicht (mehr) feststellen
Die unter a) bis c) genannten Voraussetzungen haben sich
über einen gewissen Zeitraum, i.d.R. etwa ein Jahr als
stabil erwiesen
Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung/Straftaten
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Anordnung MPU rechtmäßig
27.05.2019 106
§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 FeV
Extrem überhöhte Geschwindigkeit eines MotorradfahrersVG Neustadt/Wstr., Beschl. V. 7.5.2008 3 L 1361/08.NW
Erheblicher Verstoß
Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des SV i.TE mit NötigungVGH BW, Beschl. v. 25.7.2001 – 10 S 614/00
Gefährliche Körperverletzung und VergewaltigungVG Würzburg, Urt. v. 19.12.2007 - W 6 K 07.1042
Eine erhebliche Straftat unter Nutzung des Fahrzeugs
Nötigung im StraßenverkehrVG München, Urt. V. 13.07.2007 – M 6a K 07.286
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Formale Anforderungen an die Überprüfung
27.05.2019 107
Der Betroffene verließ sein Fahrzeug und ging zu dem Fahrzeug eines
anderen Verkehrsteilnehmers und bedrohte ihn mit einem SchlagstockVG Neustadt, 25.2.2008 – 3 L 157/08
Anlässlich eines Streits um einer Parklücke wurde durch Zuschlagen der
Fahrertür ein Arm gequetscht
BayVGH, 2.1.2008 – 11 C 07.2870
Der Betroffene fuhr dicht auf ein Fahrzeug auf, das ihm zu langsam fuhr,
überholte und zwang den Fahrer zum Anhalten. Als sich die Tür des Fahrers
nicht öffnen ließ, schlug er aus Verärgerung auf das Dach, beschimpfte und
beleidigte den Fahrer im Anschluss im Beisein von PolizistenVG Stuttgart, 19.12.2002 – 10 K 4766/02
Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial
Fahrer fährt in Parkhaus zu schnell, nur durch Zurückreißen eines Kindes
konnte Unfall vermieden werden; anschließend Drohungen und BeleidigungenVG Neustadt/Wstr., Urt. V. 18.2.2002 – 3 K 2239/01
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Fahreignungsbedenken
Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt
Bei Alkoholproblematik § 13 FeV
Bei Betäubungsmitteln und Arzneimittelproblematik $ 14 FeV
Sonderfall Cannabis als Medizin
Bei allgemeinen Eignungsbedenken § 11 FeV
- Verkehrsdelikten
- Bei Straftaten
Bei Erkrankungen/ bei älteren Fahrern
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Altersüberprüfung
Allgemeine Eignungsmängel:
Dazu kommen folgende Anordnungen in Betracht:
➢ 1. Stufe: Persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle
➢ 2. Stufe: Überprüfung durch das Gesundheitsamt/Beibringung eines Gutachtens
eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr
➢ 3. Stufe: Begutachtung durch einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
➢ 4. Stufe: MPU, ggf. mit Fahrverhaltensbeobachtung
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Auflagen und Beschränkungen
Auflagen (betreffen den Fahrer) :
➢ Nur bei Tageslicht
➢ Brille
➢ in einem Umkreis von.., keine Autobahnfahrten
➢ Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
➢ Kein Alkohol
➢ Beschränkungen (betreffen das Fahrzeug):
➢ Angepasste Schaltung
➢ Bedienvorrichtungen
➢ Nur ein bestimmtes Fahrzeug
110
Auflagen richten sich an den Fahrer, Beschränkungen
betreffen das Fahrzeug
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Fitness - Check
• Auswertung Ihrer mitgebrachten medizinischen Befunde
• Individuelle verkehrsmedizinische Untersuchung
• Spezielle verkehrspsychologische Leistungstestverfahren
• Falls erforderlich: ein praktischer Fahr-Check
• Beratung und Empfehlungen durch erfahrene Experten
• Vertraulichkeit
• Schriftliches Zertifikat
• Individuelle Auskunft und hilfreiche Empfehlungen zum
sicheren Verhalten
• Rechtssicherheit
27.05.2019 111
Quelle: TÜV SÜD Life Service GmbH
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Unsere Themen heute
1 Ausgangslage
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7
8
Rechtliche Grundlagen und Änderungen
Fachliche Grundlagen und Änderungen
Fahreignungsbewertungssytem
Aktuelle Rechtsprechung
Verkehrspsychologische Hilfen/
Optimale Vorbereitung auf die MPU
Ablauf und Inhalt der MPU
Aktuelle Trends und Entwicklungen
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Psychologisches Gespräch – 6 Stadien der Veränderung
27.05.2019
Ereignis/Vorfall
Erste Reflexion/
Motivation
„Vielleicht sollte ich
doch mal...“
Vorsatz „Guter Wille…
ab morgen….“
Umsetzung
„Den inneren
Schweinehund
überwinden“
dauerhafte
VeränderungAbsichtslosigkeit
nach:
Prochaska u. DiClemente
(1982, 1997)
Stabilisierung
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Themen der Exploration
• Wie hat sich der Drogenkonsum entwickelt (Art der Droge, Menge,
Häufigkeit des Konsums, Konsummuster mit anderen Drogen)?
• Welche Konsummotive haben zum Drogenkonsum geführt (z.B. Neugier,
Vorbilder, Problembewältigung, Suche nach Grenzerfahrungen)?
• Welche negativen Folgen haben sich daraus ergeben (Vernachlässigung
anderer Interessen, Konflikte in Schule, Beruf, Familie)?
• Welche Versuche, den Konsum zu verändern, gab es in der
Vergangenheit (Reduktion, Konsumpausen, Umstieg auf Alkohol,
Abstinenzversuche)?
• Liegt aktuell ein Abstinenzentschluss vor und was hat ihn motiviert?
• Welche therapeutischen oder beratenden Maßnahmen wurden in
Anspruch genommen. Sind sie problemangemessen?
• Welche Umstände stützen die vollzogene Verhaltensänderung?
• Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan (Hrsg.), S. 119.
27.05.2019 114
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Lösungen für alkoholauffällige Fahrer
• Gute Startbedingungen schaffen (außergewöhnliche Belastungen aus dem Weg
räumen, Unterstützung suchen)
• Trinktagebuch führen (Tag, Uhrzeit, Ort, Menge, Umfeld, Auslöser/Motive)
• Vor – und Nachteile einer Veränderung des Alkoholkonsums (persönliche Bilanz, Vor – und Nachteile Konsum, Vor – und Nachteile Veränderung), persönlicher
Nutzen
• Informationen zum Thema Alkohol (Alkoholgehalt, Grenzwerte für wenig riskanten
Konsum), Mengenempfehlungen, BAK, Folgeschäden)
• Konsumziele festlegen (wenig, unregelmäßig, nicht der Wirkung wegen, Belohnen – aber
richtig)
• Mit typischen Risikosituationen vertraut machen (Wann zu viel getrunken)
• Geeignete Strategien zur Zielerreichung wählen (vorausschauend planen)
• Freizeit bewusst gestalten (für Fülle in anderen Bereichen sorgen)
• Belastungen bewältigen (identifizieren, aktiv angehen, Unterstützung suchen)
• Für dauerhaften Erfolg sorgen (Ziele, persönliche Achillesferse, persönliche
Ressourcen und Hilfsmittel zur Stabilisierung)
• MPU Check - Up: Sicherheit, Mut, Verständnis, Roten Faden, was braucht der
Gutachter: Erkennen, Verändern, Stabilisieren und - positive MPU sichern. 27.05.2019 115
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Ursachen und Lösungen – Verkehrsauffällige Fahrer
Ursachen Lösungsstrategien und
Zielvereinbarungen
Erhöhte Emotionalität Kognitive und andere Strategien
zur Impulskontrolle
Kalkulierte Fehlanpassung Zeitmanagement /
Aufgabenmanagement
Anerkennung / Zugehörigkeit /
Status
Bewusstmachung und Änderung
der externen Bedingungen
Krise /psychische
Belastung/Desorganisation
Therapeutische
Unterstützung/Änderung der
Einstellung und des Verhaltens
Fehleinstellungen / Autonomie /
Scheinkompetenz
Änderung des Selbstbilds
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
MPU und Vorbereitung!
Modell
Mainz 77
Online
Vor Ort
Einzel
Gruppe
Urin
Haare
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Führerschein entzogen oder in Gefahr
27.05.2019 118
Hilfestellung Dauer/Umfang
MPU - Vorbereitung Kostenlose Infoveranstaltungen
Vor Ort oder online
Gruppeninfo.
1-1,5 Stunden
Individuelle Beratungsgespräche
Vor Ort oder online
Einzelgespräche
1 Stunde und schriftliche
Empfehlung (individueller Fahrplan)
Einzelmaßnahmen
Verkehrstherapeutische Intensivberatung (VIB)
9 Sitzungen
Gruppenmaßnahmen
Verkehrspsychologische Kompaktmaßnahme
(VKM)
5 Sitzungen in der Gruppe
3 Sitzungen Einzel
Nach der MPU § 70 – Kurs PLUS 70 für alkoholauffällige Fahrer 4 Sitzungen zu je 3-4 Stunden
§ 70 – Kurs DRUGS für drogenauffällige Fahrer 5 Sitzungen zu je 2,5 -5 Stunden
Weitere Kurse/Maßnahmen
Fahranfänger – alkohol-
drogenauffällig in der Probezeit
Besonderes Aufbauseminar
NAFA PLUS
Vorgespräch und 3 Sitzungen zu je
3 Stunden
Zur Vorzeitigen Aufhebung der
Sperre/Sperrfristverkürung
Modell Mainz 77 für alkoholauffällige Fahrer Vorgespräch
4 Sitzungen zu je 3 Stunden
Zur Ausnahme vom Fahrverbot Mobil PLUS Prävention 3 Sitzungen zu je 60 Minuten
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Verkehrspsychologie - Schutz und Chance
Alkohol – und/oder Drogenauffälligkeit in der Probezeit (Wieder-) Erhalt des Führerscheins durch Nachschulung/Besonderes
Aufbauseminar für Fahranfänger
Fahrverbot drohtAusnahme vom Fahrverbot durch Teilnahme an Schulungsmodell Mobil PLUS
– Prävention
Punkte in Flensburg Punkterabatt durch freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminars
Führerschein wurde entzogen, z.B. wegen Alkohol, Drogen,
Punkten Sperrfristverkürzung von 2-3 Monaten durch Teilnahme an Schulung
(z.B. Mainz 77)
Medizinisch – Psychologische Untersuchung steht an Information, Beratung und Schulung zur Vorbereitung auf die MPU und
Unterstützung nachhaltiger Einstellungs – und Verhaltensänderungen
Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach Empfehlung im
Gutachten
Nachhaltige Einstellungs – und Verhaltensänderungen zur
Rückfallvermeidung
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Sperrfristverkürzung/Vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist
Im Nachverfahrenwenn die Nachschulung erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines
Strafverfahrens durchgeführt wird. Antrag auf vorzeitige Aufhebung der
Sperre gem. § 69 a VII StGB (Baden-Württemberg)
Im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren.Voraussetzung: Teilnahmezertifikat vor Abschluss der Ermittlungen;
Staatsanwalt reduziert in seinem Antrag auf Festsetzung der Sperre diese
um 2 Monate (Saarland)
Im Einspruchsverfahren in der (amtsgerichtlichen)
HauptverhandlungReduzierung der Führerscheinsperre im Strafbefehl
Im Gnadenverfahren´Justizministerium regelt per Erlass, dass die Vollstreckungsbehörden
ermächtigt werden, Sperrfristen zu verkürzen, wenn die Teilnahme an
einem anerkannten Kursmodell nachgewiesen wird. (Rheinland – Pfalz)
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Sperrfristverkürzung – Modell Mainz 77
Regionale
Regelungen
BAK bis 1,59%o BAK ab 1,6%o
Baden-
Württemberg
Behörde erteilt
Unbedenklichkeits-
Bescheinigung (UBB) als
Voraussetzung für
Kursteilnahme
Diagnostisch orientiertes
Vorgespräch
Vor Kursteilnahme „normale“
MPU, um UBB zu erhalten
Nach erfolgreicher
Kursteilnahme Erteilung der
Fahrerlaubnis ohne erneute
MPU
Saarland Diagnostisch orientiertes
Vorgespräch (keine UBB)
Modell „Mainz 77“ nicht mehr
möglich; Modell Freyung:
ebenfalls durch
Staatsanwaltschaft anerkannt
Rheinland –
Pfalz Diagnostisch orientiertes
Vorgespräch (keine UBB)
Voruntersuchung (ca. 100,- €)
Dann Kursteilnahme
Nach erfolgreicher
Kursteilnahme: „Normale“ MPU –
2 Monate Verkürzung122
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Was kostet eine MPU und Vorbereitung
27.05.2019 123
Anlass Gebühr
MPU
Alkohol 423,22 – ca. 600
Drogen (inkl. Drogenscreening( 575,54 – ca. 700
Punkte/Verkehrsstraftaten/Allgemeine Straftaten 368,48 - ca. 540
Alkohol und Punkte 607,46 – ca. 850
Alkohol und Drogen 787,15 – ca. 1000
Drogen und Punkte 757,28
MPU- Vorbereitung
Gruppenmaßnahme MobilPLUS, ab 1.1.
Verkehrspsychologische Kompaktmaßnahme
865 € (5 Sitzungen in der Gruppe, 3 Einzelsitzungen
Einzelmaßnahme Verkehrstherapeutische
Intensivberatung VIB (inkl. Stabilisierungsgruppe)
1290,00 (9 Einzel-Sitzungen)
Abstinenznachweise
Haaranalyse Drogen, Alkohol
Haaranalyse Drogen und Alkohol
Ca. 280,00
Ca. 420,00
Urinkontrollen Alkohol, Drogen
Alkohol und Drogen
Ca. 120,00
Ca. 160,00
Vorzeitige Aufhebung der Sperre - Mainz 77
Ausnahme vom Fahrverbot 390,00
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Kostenlose Angebote: MPU – Info-Portal
27.05.2019 124
Quelle. www.bast.de/mpu
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Kostenlose Angebote: MPU – Broschüre zur Info an Mandanten
27.05.2019 125
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Webinartermine und Referenten 2018
27.05.2019 126
Webinarreihe wird auch 2019
fortgesetzt
Datum Zeit Thema Referent
Montag
19.2. 2018
14:00 –
15:00Toxikologie im Verkehrsverwaltungsrecht Prof. Dr. F. Mußhoff
Dienstag
10.4.2018
14:00 –
15:00Drogen und Medikamente im Verkehrs-
Verwaltungsrecht
Volker Kalus
Dienstag
17.7.2018
10.00-
11:00Cannabis als Medizin – unter besonderer
Berücksichtigung fahreignungsrelevanter
Gesichtspunkte
Prof. Dr. M. Graw
Montag
3.9.2018
14:00 –
15:00 Charakterliche Eignung im Fahrerlaubnisrecht Volker Kalus
Dienstag
13.11.2018
14:00-
15:00Alkohol und Drogendelikte im Straf – und
Verwaltungsrecht
Prof. Dr. D. Müller
In Planung Kontrolliertes Trinken Prof. Dr. J. Körkel
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Webinartermine und Referenten 2019
27.05.2019 127
Ihre Anregungen nehmen
wir gerne entgegen.
Datum Zeit Thema Referent
Mittwoch
13.2. 2019
14:00 –
15:00Problemen und Lösungen bei der Anordnung einer
medizinisch – psychologischen Untersuchung
Volker Kalus
Montag,
8.4.2019
14:00 –
15:00Chemisch – Toxikologische Untersuchungen in der
Fahreignungsdiagnostik – aktuelle Themen und
brennende Fragen
Prof. Dr. Frank Mußhoff
Mittwoch
26.6.2019
14:00-
15:00MPU und FAER – Konkurrenz oder Ergänzung?
Cannabis als Medizin in der polizeilichen Kontrollpraxis
Prof. Dr. Dieter Müller
24.9.2019
14:00 –
15:00 Cannabis – brennende Fragen aus
verwaltungsrechtlicher Sicht
Volker Kalus
Dienstag
22.10.2019
14:00-
15:00Alkohol, Drogen – Prävention mal anders Thomas Maile
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Die Themen heute
Ausgangslage, frühere und aktuelle Änderungen, Trends und
Entwicklungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen – wann MPU, formaler
Ablauf der MPU-Aufforderung, Auftraggeber…
Besonderheiten bei Alkohol, Drogen, Straftaten
Vorbereitung auf die MPU – Förderung der Fahreignung
Allgemeiner Ablauf der MPU
Sonstiges
Anregungen, Fragen
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
MPU: Bestandteile
Psychologische
Exploration Medizinische
Untersuchung
Leistungs
-testung
Prognose
Medizinische
Untersuchung
Psychologische
Exploration
Leistungstestung
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Die medizinische Untersuchung
▪ Anamnese
▪ Körperlicher Allgemeinzustand
▪ Neurologischer Befund
▪ Untersuchungsgespräch zum
Ausschluss eignungsrelevanter
Erkrankungen
▪ psychiatrischer Störungen als
Ursache oder Begleiterscheinung
der Auffälligkeit
▪ Sinnesleistungen
▪ Laborstatus (z.B. „Leberwerte“,
Urinkontrolle bei
Drogenfragestellung)
Medizinischer Teilbereich
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Was „passiert“ im psychologischen Teil?
▪ Aktenanalyse
▪ Gespräch mit dem Verkehrspsychologen
▪ „Zur Person“ (Sozial- und
Verkehrsanamnese)
▪ Delikt – und Ursachenanalyse
▪ ggf. Alkohol- oder
Drogenvorgeschichte
▪ ggf. Einsatz von Einstellungs – und
Persönlichkeitsfragebogen
▪ ggf. Überprüfung der Intelligenz, um
Lern – und Anpassungsfähigkeit
abzuschätzen
▪ Besprechung der Einstellungs – und
Verhaltensänderungen
▪ Testpsychologischer Befund
▪ Fahrverhaltensbeobachtung (optional)
▪ Integration aller Befunde und Prognose
Psychologischer Teilbereich
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Relevante Themen in der psychologischen Exploration
Kann der
Klient offen
über seine
Fehler
sprechen und
steht er für
sie ein?
Hat sich der
Klient bewusst
gemacht, woher
die Fehler
kamen
(Ursachen-
forschung)?
Hat der Klient
seine
Einstellung und
sein Verhalten
geändert?
Sind die
Veränderun
gen stabil?
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Zusammenfassung – die 10 häufigsten Fragen
Stimmt es, dass bei der MPU beim ersten Mal alle durchfallen?
Was will der Gutachter wissen, kann ich alles angeben?
Was muss ich bei der „Vorbereitung“ unbedingt beachten? Wann ist Vorsicht
geboten?
Wann sollte ich mit einer Vorbereitung beginnen?
Gibt es kostenfreie Informationsangebote?
Was kostet eine MPU?
Was kostet eine Vorbereitung?
Wie läuft die MPU ab?
Muss jeder, der eine MPU wegen Alkohol macht, Abstinenz einhalten?
Muss jeder, der eine MPU wegen Drogen macht, Abstinenz einhalten?
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
MPU live
Ausgangslage, frühere und aktuelle Änderungen, Trends und
Entwicklungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen – wann MPU, formaler
Ablauf der MPU-Aufforderung, Auftraggeber…
Besonderheiten bei Alkohol, Drogen, Straftaten
Vorbereitung auf die MPU – Förderung der Fahreignung
Allgemeiner Ablauf der MPU
MPU live
Anregungen, Fragen
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Rollenspiel Psychologisches Gespräch
Hr. Robert Müller, 49 Jahre alt,
Versicherungsvertreter, verheiratet, zwei Kinder
Alkoholfahrt am 29.Oktober 2017, 21.45 Uhr
mit 1.85 Promille; Kontrolle wegen auffälliger Fahrweise
(Schlangenlinien)
Strafbefehl vom 01.Februar 2018,
Entzug der Fahrerlaubnis
und 10 Monate Sperre für die Wiedererteilung
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Kontakt
Axel Uhle
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Geschäftsleitung
Kaiserring 2-6, 68161 Mannheim
0621 83 25 09 58 oder 0160 360 2916
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 27.05.2019 137
Was es zu vermeiden galt…..
„Und so sehen wir
betroffen / Den
Vorhang zu und alle
Fragen offen.“
Traditionelle Beendigung des Literarischen
Quartetts durch Marcel Reich – Ranicki in
Abwandlung eines Brecht-Zitats aus dem
guten Menschen von Sezuan: „Wir stehen
selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den
Vorhang zu und alle Fragen offen.“
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit…
….und allzeit gute Fahrt!
Notizen
Notizen
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
„Eignung - MPU – aktuelle
Änderungen – Folgerungen für
die anwaltliche Praxis und eine
optimale Vorbereitung“
ACE – Verkehrsrechstag
Freitag, den 28.6.2019
12:00 – 15:00 Uhr
Axel Uhle
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Herzlich willkommen