Familienbüro(10/2013)
„audit familiengerechte hochschule“ an der Fachhochschule Südwestfalen
Mit Nachhaltigkeit und Kontinuität zu einer besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie
Vorbereitende Workshops Sept.-Nov. 2012 Erarbeitung von Rahmenbedingungen, Handlungszielen und Maßnahmen
Festlegung der Zielvereinbarung: 14.03.2013
Zertifikats-Erteilung: 29.05.2013 Jährliche Berichterstattung (2014/2015) Kontinuierliche Dokumentation der Umsetzung
Re-Auditierung (2016) Prüfung der Umsetzungsergebnisse, weitere hochschulspezifische Ziele und Maßnahmen, Verstetigung des Themas Vereinbarkeit an der FH
Bestätigung des Zertifikats
Familienbüro(10/2013)
Familiengerechte Hochschule: Handlungsfelder (Auszug)
Erhöhung der Präsenz des Themas Familie an der Hochschule
Zur Familie zählen alle Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder die
miteinander verwandt sind (auch „angeheiratete“ Angehörige)
Familienaufgaben sind Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
Bereitstellung kontinuierlicher und umfassender Informationsmöglichkeiten für alle
Hochschulangehörigen (Homepage, Impuls, Facebook, Flyer „Studieren mit Kind“)
Etablierung von Studierendencoaches
Service für Familien
Familienbüro als zentrale Anlaufstelle für Informationen, Ferienbetreuung, Familienfreundliche
Strukturen (Wickeltische, Stillzimmer), Öffnung der Gesundheitsangebote für Familienangehörige
Weitere Informationen auf: www.fh-swf.de/familienfreundlichehochschule
Familienbüro(10/2013)
Pflege von Angehörigen
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt immer mehr an, bereits heute ist die Zahl der Pflegebedürftigen höher als die der Kinder unter 3 Jahren:
Familienbüro(10/2013)
Pflegezeitgesetze
= Recht
Kurzfristige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tage bei unerwartetem Eintritt einer Pflegesituation, ohne Vorankündigung und ggf. Lohnfortzahlung nach § 616 BGB
Pflegezeit bis zu 6 Monate, Vorankündigung 10 Tage, keine Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz
Pflegezeitgesetz (seit 2008)
Familien-Pflegezeitgesetz (seit 2012)= Vereinbarung mit Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung
Gehaltsaufstockung um die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts während der Familienpflegezeit
Maximale Dauer der Familienpflegezeit sind 24 Monate.
Darauf folgt die Nachpflegezeit, in der die Lohnvorauszahlung abgegolten wird.
Kündigungsschutz
Familienbüro(10/2013)
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Familienbüro(10/2013)
Einige Fragen zum FPfZG
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflegezeit
Ist mehrfache Familienpflegezeit möglich?
Ja, jedoch erst nach dem Ende der Nachpflegephase.
Aufstockung der Wochenstunden, um den Gehaltsvorschuss schneller nachzuarbeiten
ist möglich, muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden
Befristete Beschäftigte / Auszubildende
Der Gehaltsvorschuss muss während der Laufzeit eines befristeten Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnisses wieder abgegolten werden
Rentenansprüche
Rentenansprüche bleiben etwa auf dem Niveau der Vollbeschäftigung. Beschäftigte mit
geringem Gehalt werden im Einzelfall sogar besser gestellt.
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Unterstützungsmöglichkeiten
Noch Fragen offen?
Wenden Sie sich gerne an das Familienbüro
Mitarbeit
Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit Ihren Kollegen und Kolleginnen, gerne auch über uns.
Anregungen und Ideen
Austausch und Vernetzung mit anderen pflegenden Angehörigen
Fachhochschule Südwestfalen
Familienbüro
Haldener Str. 182
58095 Hagen