Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen
Straße B 243 Station: 1+629,64 bis 11+426,17
Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A 38) 2. Teilabschnitt östlich Mackenrode – Großwechsungen
Abschnitt Ortsumgehung Holbach Abschnitt Ortsumgehung Günzerode
PROJIS-Nr.:
FESTSTELLUNGSENTWURF
- Erläuterungsbericht - aufgestellt: Straßenbauamt Nordthüringen
Leinefelde-Worbis, den 02.08.2017
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Inhaltsverzeichnis
1. Darstellung der Baumaßnahme 5
1.1 Planerische Beschreibung 5
1.2 Straßenbauliche Beschreibung 8
1.3 Streckengestaltung 9
2. Begründung des Vorhabens 9
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren 9
2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung 13
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) 13
2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 14
2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung 14
2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse 16
2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit 19
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 20
2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 20
3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie 21
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes 21
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten 22
3.2.1 Variantenübersicht 22
3.2.2 Variantenbeschreibung Planungsabschnitt Holbach 25
3.2.2.1 Variante 2 25
3.2.2.2 Variante 2a 27
3.2.2.3 Variante 9 29
3.2.3 Variantenbeschreibung Planungsabschnitt Günzerode 31
3.2.3.1 Variante 2 31
3.2.3.2 Variante 2c 33
3.2.3.3 Variante 2e 35
3.2.3.4 Variante 9 37
3.3 Variantenvergleich 39
3.3.1 Planungsabschnitt Holbach 39
3.3.1.1 Raumstrukturelle Wirkungen 39
3.3.1.2 Verkehrliche Beurteilung 40
3.3.1.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung 40
3.3.1.4 Umweltverträglichkeit 41
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3.3.1.5 Wirtschaftlichkeit 47
3.3.2 Planungsabschnitt Günzerode 48
3.3.2.1 Raumstrukturelle Wirkungen 48
3.3.2.2 Verkehrliche Beurteilung 48
3.3.2.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung 49
3.3.2.4 Umweltverträglichkeit 49
3.3.2.5 Wirtschaftlichkeit 57
3.4 Gewählte Linie 58
4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme 59
4.1 Ausbaustandard 59
4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale 59
4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität 62
4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit 63
4.2 Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung 64
4.3 Linienführung 67
4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufes 67
4.3.2 Zwangspunkte 67
4.3.3 Linienführung im Lageplan 68
4.3.4 Linienführung im Höhenplan 69
4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten 69
4.4 Querschnittsgestaltung 70
4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung 70
4.4.2 Fahrbahnbefestigung 73
4.4.3 Böschungsgestaltung 74
4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen 74
4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten 75
4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten 75
4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte 76
4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen,
Zufahrten 78
4.6 Besondere Anlagen 79
4.7 Ingenieurbauwerke 79
4.8 Lärmschutzanlagen 80
4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen 80
4.10 Leitungen 80
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4.11 Baugrund/Erdarbeiten 81
4.12 Entwässerung 87
4.13 Straßenausstattung 97
5. Angaben zu den Umweltauswirkungen 97
5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 97
5.1.1 Bestand 97
5.1.2 Umweltauswirkungen 98
5.2 Naturhaushalt 99
5.2.1 Bestand 99
5.2.2 Umweltauswirkungen 103
5.3 Landschaftsbild 109
5.3.1 Bestand 109
5.3.2 Umweltauswirkungen 110
5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 111
5.4.1 Bestand 111
5.4.2 Umweltauswirkungen 111
5.5 Artenschutz 112
5.6 Natura 2000-Gebiete 114
5.7 Weitere Schutzgebiete 115
6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher
Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen 115
6.1 Lärmschutzmaßnahmen 115
6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen 117
6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutzes 118
6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen 119
6.4.1 Maßnahmenkonzept 119
6.4.2 Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen 121
6.4.3 Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen 123
6.5 Maßnahmen zu Einpassung in bebaute Gebiete 126
6.6 Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht 126
7. Kosten 127
8. Verfahren 127
9. Durchführung der Baumaßnahme 127
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1. Darstellung der Baumaßnahme
1.1 Planerische Beschreibung
Das Vorhaben ist Bestandteil der länderübergreifenden Neubaumaßnahme B 243 Herzberg–
Nordhausen (A 38). Zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen und dem Anschluss
an die Autobahn A 38 in Thüringen hat die Neubaustrecke eine Länge von ca. 14,8 km. Dieser in
Thüringen liegende Abschnitt ist in nachstehende Teilabschnitte untergliedert:
- 1. Teilabschnitt
A 38 bis Großwechsungen mit Anschluss an die B 243 alt über die L 3243 (bereits reali-
siert)
- 2. Teilabschnitt
östl. Mackenrode – Großwechsungen
Abschnitt Ortsumgehung Holbach
Abschnitt Ortsumgehung Günzerode
- 3. Teilabschnitt
Abschnitt Mackenrode (in Bau)
Die vorliegende Unterlage umfasst den 2. Teilabschnitt: östlich Mackenrode – Großwechsungen
mit der Untergliederung in Ortsumgehung Holbach und Ortsumgehung Günzerode.
Die Ortsumgehungen werden in der Unterlage als ein Vorhaben aufgestellt. Eine räumliche
Trennung erfolgt nur hinsichtlich der Kosten. Die Umgehung Günzerode mit dem Knotenpunkt
Pützlingen stellt einen verkehrswirksamen Abschnitt dar und kann separat gebaut werden.
Vorhabenträger sowie Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vertreten
durch das Straßenbauamt Nordthüringen im Auftrag der Straßenbauverwaltung des Freistaates
Thüringen.
Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Thüringen. Es liegt im Landkreis Nordhausen in den
Gemarkungen Mackenrode, Klettenberg, Holbach, Liebenrode, Trebra, Schiedungen (Gemeinde
Hohenstein), Pützlingen, Haferungen, Günzerode, Großwechsungen, Kleinwechsungen (Ge-
meinde Werther), Gratzungen (Stadt Bleicherode) sowie im Landkreis Eichsfeld in der Gemar-
kung Epschenrode (Gemeinde Sonnenstein).
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Die B 243 führt von Hildesheim (Niedersachsen) über einen Anschluss an die BAB A 7 (AS
Seesen) und weiter in südöstlicher Richtung über Osterode am Harz und Herzberg nach Nord-
hausen in Thüringen. Im Zuge der B 243 sind mehrere Ortsdurchfahrten vorhanden. In Thürin-
gen sind dies Mackenrode, Holbach und Günzerode.
Künftig verläuft die Trasse der B 243 ortsdurchfahrtfrei. In Niedersachsen wurde der Bau der
B 243 am Anschluss der B 27 zwischen Herzberg und Bad Sachsa (L 604) bereits realisiert. Der
Anschluss an die A 38 westlich von Nordhausen ist ebenfalls fertig gestellt. Der zwischenliegen-
de Bereich wird durch verschiedene Planungen abgedeckt. Der unmittelbar nördlich anschlie-
ßende Abschnitt der Ortsumfahrung Mackenrode befindet sich bereits in Bau. Mit den Ortsum-
gehungen Holbach und Günzerode wird ein Lückenschluss im Gesamtzug der B 243 hergestellt.
Übersicht Thüringer Abschnitte
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Der Neubau der B 243 zwischen Bad Sachsa und Nordhausen ist als Planungsziel des Bundes im
Bundesverkehrswegeplan für die Bundesfernstraßen1 (BVWP 2030) als vordringlicher Bedarf
mit folgenden Teilprojekten enthalten:
- Bad Sachsa – Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen (laufendes und fest disponiertes
Vorhaben)
- OU Günzerode (Vordringlicher Bedarf)
- OU Holbach (Vordringlicher Bedarf)
- OU Mackenrode (laufendes und fest disponiertes Vorhaben)
Die Beseitigung von schwerwiegenden Belastungen infolge Lärm, Abgasen und Unfällen durch
den Bau von Ortsumgehungen ist wesentliches Planungsziel, wobei gleichzeitig in der Region
verlässliche Reise- und Transportzeiten sichergestellt werden müssen. Im Zuge der Bundesstra-
ßen ist ein flüssiger Über-Land-Verkehr als Ergänzung der Autobahnverbindungen zwingend
erforderlich.
Die B 243 hat nach dem Wegfall der innerdeutschen Grenze ihre ehemalige Bedeutung als wich-
tige Verbindungssachse zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Thüringen wiederer-
langt. Sie verläuft von der europäisch bedeutsamen Straßenverbindung der A 38 (AS Groß-
wechsungen) zum Oberzentrum Hildesheim. Gemäß RIN ist die B 243 Teil einer großräumig
bedeutsamen Straßenverbindung zwischen dem Oberzentrum Erfurt (über B 4, A 38) und dem
niedersächsischen Oberzentrum Hildesheim (Straßenkategorie LS I).
Aufgrund der angestrebten Verkehrsqualität- und Verkehrssicherheit soll die B 243 als Kraft-
fahrstraße ausgewiesen werden. Damit wird die Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr,
Fußgänger und für Radfahrer ausgeschlossen. Diese Verkehre werden weiterhin über das beste-
hende Straßen- und Wegenetz abgewickelt.
Im Zuge des Neubaus der B 243 werden verschiedene Abschnitte der bestehenden Straße über-
baut bzw. zurückgebaut. Das Wirtschaftswegenetz wird neu geordnet.
1 Bundesverkehrswegeplan 2030
Beschluss des Bundeskabinetts vom 03.08.2016 FStrAbÄndG 23. Dezember 2016
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Aus der Maßnahme ergeben sich Nutzungsänderungen im bestehenden Straßennetz. Die Neu-
baustrecke wird als Bundesstraße gewidmet. Teilstrecken der bestehenden B 243, die ihre Ver-
kehrsbedeutung verlieren, werden umgewidmet bzw. eingezogen.
1.2 Straßenbauliche Beschreibung
Die Baumaßnahme Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A38), 2. Teilabschnitt: östlich
Mackenrode - Großwechsungen hat eine Länge von insgesamt 9,80 km. Als Querschnitt ist ein
RQ 15,5 vorgesehen.
Der Abschnitt Ortsumgehung Holbach hat eine Länge von 3,79 km. Er beginnt an dem Kno-
tenpunkt Mackenrode mit Bau-km 1+629,64 und endet bei Bau-km 5+415,46 östlich der ehema-
ligen Neuen Mühle bei Holbach. Im Trassenverlauf befinden sich drei Brückenbauwerke und im
Nebennetz ein weiteres Bauwerk.
Der Abschnitt Ortsumgehung Günzerode hat eine Länge von 6,01 km. Er beginnt östlich der
ehemaligen Neuen Mühle von Holbach bei Bau-km 5+415,46 und endet an dem Knotenpunkt
Großwechsungen bei Bau-km 11+426,17. Im Trassenverlauf befinden sich ein Knotenpunkt
(KP Pützlingen) und sechs Brückenbauwerke.
Die vorhandene Streckencharakteristik ist außerorts durch eine unstetige Linienführung mit lan-
gen, geraden Strecken in Abwechslung mit engen Radien gekennzeichnet. Die Steigungsverhält-
nisse sind nicht auffällig. Die vorhandene B 234 führt durch die Ortslagen Holbach und Günze-
rode. Der innerörtliche Querschnitt ist durchgehend 2-streifig befahrbar, Fahrbahnverengungen
treten nicht auf. Die B 243 ist durch einen hohen Anteil an Durchgangsverkehr mit hohem
Schwerlastanteil geprägt. Auf der freien Strecke werden mehrere klassifizierte Straßen über
Einmündungen an die B 243 angebunden, eine weitere Anbindung liegt innerhalb der OD Gün-
zerode. Darüber hinaus sind in den Orten innerörtliche Straßenanbindungen und Grundstückszu-
fahrten vorhanden. Ein paralleles Wegenetz besteht nicht. Insgesamt erfüllt die bestehende Stre-
cke nicht die Anforderungen einer großräumigen Straßenverbindung. In den Ortschaften sorgt
das hohe Verkehrsaufkommen für Beeinträchtigungen hinsichtlich Lärm und Luftschadstoffen
und bei den innerörtlichen Nutzungsansprüchen.
Die Neubaustrecke ist ortsdurchfahrtfrei. Es ist ein durchgehender dreistreifiger Querschnitt mit
wechselnden Überholfahrstrecken vorgesehen. Es gibt einen zentralen, teilplanfreien Knoten-
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punkt bei Pützlingen. Es wird ein paralleles Wegenetz angelegt. Die geplante Trassierung ist
großzügig. Sie zeichnet sich durch große Bögen mit wechselnden Damm- und Einschnittslagen
aus. Die Längsneigungen sind moderat. Die Trasse verläuft durch überwiegend landwirtschaft-
lich genutztes Gebiet. Die Strecke überwindet einen Höhenunterschied von ca. 38 m mit einer
mittleren Höhe von ca. 220 m.
Mit der geplanten Trasse entsteht eine durchgehende, anbaufreie Strecke außerhalb von Ort-
schaften, die eine hohe Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit erreicht. Die Planungsvorgabe
aus der Bundesverkehrswegeplanung wird somit erreicht.
1.3 Streckengestaltung
Ein streckenbezogenes Gestaltungskonzept ist nicht vorgesehen. Baukulturelle Aspekte sind
nicht bekannt.
2. Begründung des Vorhabens
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren
Die Planungsarbeiten begannen nach der Grenzöffnung im Auftrag des Thüringer Landesamtes
für Straßenbau im Jahre 1990.
Auf Grundlage von Trassenvarianten, die durch das niedersächsische Landesamt für Straßenbau
für den Streckenzug der B 243 entwickelt wurden, erfolgte im Jahr 1997 die Aufstellung von
Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren2.
2 B 243n Herzberg – Nordhausen,
Abschnitt Lgr. NS/Th. - AS Großwechsungen (2. TA.)
Raumordnungsverfahren, INVER-GmbH, November 1997
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Als weitere grundlegende Vorlagen waren eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung3, eine
Verkehrsuntersuchung4 sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie
5 herangezogen worden.
Das Straßenbauamt Leinefelde ersuchte mit Schreiben vom 19.12.1997 das Thüringer Landes-
verwaltungsamt - Obere Landesbehörde, das Raumordnungsverfahren (ROV) zum Vorhaben
B 243n Herzberg - Nordhausen, Abschnitt Landesgrenze Niedersachsen/ Thüringen bis Knoten-
punkt Großwechsungen (2. Teilabschnitt) durchzuführen.
Nach Eingang der landesplanerischen Beurteilung vom 31.08.1998 wurde mit der aus dem ROV
hervorgegangenen Vorzugslinie nach den Varianten 3 (Abschnitt Mackenrode) – 2 (Abschnitt
Holbach) - 2c (Abschnitt Günzerode/Haferungen) ein Linienbestimmungsverfahren eingeleitet6.
Die Linienbestimmung erfolgte durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen mit Schreiben vom 06.08.2001 (Az. S 24 / 40.10.88.1243 / 16 BM 01).
Im Nachgang der Linienbestimmung wurden als Grundlage für die Aufstellung des RE-
Vorentwurfes verschiedene weitere Untersuchungen durchgeführt. Damit fanden verschiedene
im Zuge des Raumordnungsverfahrens aufgestellte Auflagen (Maßgaben) Berücksichtigung.
Maßgaben des Raumordnungsverfahrens waren:
1. Im Planungsabschnitt Haferungen-Großwechsungen (neu: Günzerode) ist die Vorzugstrasse
zwischen Bau-km 8+000 und 10+000 nach Norden hinter die Gehölzstreifen zu verschieben.
Die Optimierung/Feintrassierung in diesem Bereich hat so zu erfolgen, dass der Solitärbaum
(Naturdenkmal) erhalten bleibt und die Beeinträchtigung des vorhandenen Heckenbestandes
beidseitig des Verbindungsweges Haferungen-Günzerode minimiert wird (vgl. Anlage).
2. Möglichkeiten eines Rückbaus der alten B 243 sind unter dem Aspekt zu prüfen, dass der
zwischengemeindliche und landwirtschaftliche Verkehr während der einzelnen Bauabschnit-
te und nach Fertigstellung der B 243n dauerhaft gewährleistet werden kann.
3 B 243 Herzberg - Nordhausen,
Verkehrswirtschaftliche Untersuchung
Steierwald Schönharting und Partner GmbH, Bergisch-Gladbach 1995 4 B 243n Herzberg-Nordhausen, 1. Teilabschnitt von A 38 bis Großwechsungen
Verkehrsuntersuchung
Steierwald Schönharting und Partner GmbH, Bergisch-Gladbach 1996
5 Aus-/Neubau der B 243 zwischen Herzberg und Nordhausen Teil I / Teil II Umweltverträglichkeitsstudie
Froelich + Sporbeck Bochum, Januar 1996
6 B 243n Herzberg - Nordhausen
Abschnitt Lgr. NS/Th. - AS Großwechsungen (2. TA.)
Unterlagen zur Linienbestimmung INVER-GmbH, Oktober 1999
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3. Für den Fall einer Überbauung der alten B 243 ist sicherzustellen, dass vor Baubeginn an der
B 243n in diesen Bereichen Ersatzstraßenverbindungen fertiggestellt werden und für den
zwischengemeindlichen und landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar sind.
4. Die Brückenbauwerke im Bereich der Querung der Helmeaue sind so zu konzipieren, dass
die Vernetzungsfunktion dieses Biotopkomplexes erhalten bleibt.
Die notwendige Trassenoptimierung soll insbesondere in den Bereichen der Helme- und
Ichteaue (Biotopvernetzung) sowie um die AS Holbach zu einer erheblichen Minderung des
Eingriffs in Natur und Landschaft führen
Die bestehenden Biotopkomplexe sind, sofern sie vom Straßenneubau indirekt betroffen
sind, während der Bauphasen nicht zu beeinträchtigen. Für direkt betroffene Biotopkomplexe
(wie z.B. im Bereich der Anschlussstelle Holbach die Helmeaue zwischen Bau-km 6+500
und 7+500 sowie l0+500 und 11+000, der Hecken- und Streuobstbestand nördlich Haferun-
gen) sind entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der landschaftspflegerischen
Begleitplanung vorzulegen.
5. Es ist ein Entwässerungskonzept vorzulegen, in dem davon auszugehen ist, dass das Nieder-
schlagswasser von der Straße und den Böschungsflächen vorrangig breitflächig versickert
wird.
Für die Dammbauwerke und die Brücke im Bereich der Helme-Querung ist wegen der Lage
im Überschwemmungsgebiet der Helme die Genehmigungsfähigkeit nach § 81 ThürWG
nachzuweisen. Dafür sind bezogen auf den Planfall HQ 100 entsprechend den Forderungen
der zuständigen Wasserbehörde (vgl. Punkt E.I) die notwendigen Gutachten und Berechnun-
gen zu erstellen.
6. Archäologische Ausgrabungen auf den im Bereich der Vorzugstrasse befindlichen Fundstel-
len (insbesondere westlich der Wiesenmühle und nördlich Haferungen), weitere Prospektio-
nen im Vorfeld der Straßenbauarbeiten sowie die denkmalfachliche Begleitung der Erdarbei-
ten sind in Abstimmung mit dem Thüringischen Landesamt für Archäologische Denkmal-
pflege zu gewährleisten.
7. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist unter Zugrundelegung des prognostizierten
Verkehrsaufkommens für das Jahr 2010 auf der Grundlage der l6. BImSchV ein Lärmgutach-
ten zu erstellen. Darin ist nachzuweisen, ob und in welcher Art gemäß der 24. BImSchV
Verkehrswege-Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei sind die topographischen
Verhältnisse und mögliche Reflektionen an Hindernissen bzw. im Bereich von Einschnitten
(z.B. im Bereich der Ortslage Haferungen) zu berücksichtigen.
8. Die Funktionsfähigkeit der Drainagesysteme ist dauerhaft zu gewährleisten, eventuell sind
betroffene Anlagen zu ersetzen.
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Uneffektiv bewirtschaftbare Rest- und Splitterflachen sind zu vermeiden. Schwerpunkte für
eine Trassenoptimierung unter diesem Gesichtspunkt sind der Abschnitt zwischen Bau-
km 0+000 und l+100 und der Bereich Hamsterberg. Eine eventuelle Unterbrechung landwirt-
schaftlicher Wegebeziehungen ist während und nach der Bauphase funktionsgerecht zu kom-
pensieren.
9. Die Funktion bestehender Strom- und Gasleitungen (Kreuzung einer Gashochdruckleitung
PN 4 mit der Vorangstrasse an der Wiesenmühle und nördlich Haferungen), der Wasser- und
Abwasserleitungen sowie Fernmeldeanlagen ist zu gewährleisten.
10. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist nachzuweisen welche der Anschlussstellen
Holbach oder Pützlingen die größtmöglichen verkehrlichen Wirkungen insbesondere zur Er-
schließung des Südharzes gewährleistet und auf dieser Grundlage unter besonderer Berück-
sichtigung der Umweltbelange vorrangig realisiert werden sollte.
Zunächst wurde im Jahr 2009 eine aktuelle Verkehrsuntersuchung7 für die Bundesstraße B 243
erstellt. Die Notwendigkeit ergab sich insbesondere aus der Frage der endgültigen Klärung der
Querschnitts- und Knotenpunktserfordernisse auf der gesamten B 243 zwischen A 38 und der
Thüringer Landesgrenze. Die Verkehrsuntersuchung wurde im Jahr 2011 auf den Prognosehori-
zont 2025 und im Jahr 2016 auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben8,9
.
Des Weiteren wurde eine zusätzliche Voruntersuchung10
durchgeführt mit dem Ziel, die linien-
bestimmte Variante 3 - 2 - 2c hinsichtlich der Anbindung an das nachgeordnete Netz, der Belan-
ge der Bürgerinitiative "Pro Haferungen" und der Umwelt weiter zu präzisieren und damit eine
Maßgabe aus der Landesplanerischen Stellungnahme zu erfüllen. Es handelt sich um eine Lini-
enführungsanpassung im engen Raum unter Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrsunter-
suchung und der Ergebnisse der Umweltuntersuchung. Es erfolgte eine Abrückung der Trasse
von der Ortslage Haferungen.
7 B 243n Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis AS Großwechsungen
Verkehrsuntersuchung
INVER GmbH, Oktober 2009 8 B 243n Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis AS Großwechsungen
Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung INVER GmbH, November 2011
9 B 243n Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis AS Großwechsungen Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung und Prognose 2030
INVER GmbH
November 2016 10 Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A 38)
Ortsumgehung Günzerode Voruntersuchung
INVER GmbH, Oktober 2009
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Im Zuge der Entwurfsplanung erfolgte eine Präzisierung der Knotenpunktsgestaltung für den
Abschnitt Günzerode (KP Pützlingen)11
mit dem Ziel, die baulichen Eingriffe im nachgeordneten
Netz zu optimieren.
Nach Einführung der Richtlinien für die Gestaltung von Landstraßen (RAL) im Mai 2013 erfolg-
te eine vollständige Überarbeitung des Vorentwurfs.
Für die B 243, Ortsumgehungen Holbach und Günzerode liegt der Gesehenvermerk des Bun-
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Aktenzeichen: StB 24/72131.16/1243-
2426508) zum Vorentwurf vom 11.01.2016 vor.
2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Vorhaben als Bundesstraßenneubau unterliegt gem. § 3b des Gesetzes über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVPG) der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Durchführung ei-
ner Umweltverträglichkeitsprüfung. Für den Neu- bzw. Ausbau der B 243 in diesem Abschnitt
wurde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine raumbezogene Empfindlichkeitsuntersu-
chung (UVS) mit einem Variantenvergleich durchgeführt.
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)
Ein besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag besteht für das Vorhaben nicht.
11 Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A 38)
Abschnitt Ortsumgehung Günzerode
Knotenpunkt Pützlingen
INVER GmbH, November 2011
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2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens
2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung
Die Bundesstraße B 243 verläuft von der A 38 (AS Großwechsungen) zum niedersächsischen
Oberzentrum Hildesheim. Gemäß RIN und der Festlegung des Bundes12
ist die B 243 Teil einer
großräumig bedeutsamen Straßenverbindung zwischen dem Oberzentrum Erfurt (über B 4, A 38)
und dem niedersächsischen Oberzentrum Hildesheim (Straßenkategorie LS I). Gleichzeitig
schafft die B 243 eine Verbindung zwischen dem thüringischen Mittelzentrum Nordhausen und
dem niedersächsischen Mittelzentrum Osterrode.
Im Zuge der B 243 ergeben sich durch die A 38 AS Großwechsungen (Kategorie AS 0), die B 27
Herzberg in Richtung Göttingen (Kategorie LS II) und durch die A 7 AS Seesen (Kategorie
AS 0) raumordnerisch bedeutsame Verknüpfungspunkte.
Gemäß LEP Thüringen 202513
soll die Verbindungsqualität der B 243 zwischen Nordhausen –
(Herzberg – A 7 – Hannover) durch Neu- und Ausbaumaßnahmen verbessert werden. In der nie-
dersächsischen Raumordnungsplanung14
wird die Strecke als 4-streifige Hauptverkehrsstraße
geführt.
Gemäß Regionalplan Nordthüringen15
verlaufen zwischen der B 243 AS Pützlingen und dem
Grundzentrum Ellrich und zwischen der B 243 AS Mackenrode und den Grundzentren Breiten-
worbis/Bleicherrode regional bedeutsame Straßenverbindungen. Da sich nach der RIN regionale
Straßenverbindungen nur zwischen Mittelzentren und Grundzentren (Versorgungsfunktion) so-
wie zwischen Grundzentren (Austauschfunktion) ergeben, wird zwischen der B 243 und Ellrich
keine regional bedeutsame Straßenverbindung gesehen. Der im Zuge dieser Verbindung liegende
Straßenzug der L 2062/L 2067/L 1039 wird in die Kategorie LS IV eingeordnet. Die im Zuge der
L 1014/L 1011 ausgewiesene regionale Straßenverbindung verläuft zwischen den thüringischen
12 Festlegung Verbindungsfunktionsstufen 0 und I Schreiben vom 20.11.2014 an Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
13 Freistaat Thüringen, LEP Thüringen 2025
Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2014, 5. Juli 2014 14 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
Gesamtfassung 2012 15 Regionalplan Nordthüringen
Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen ThürStAnz 44/2012, Erfurt 29. Oktober 2012
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Grundzentren Breitenworbis/Bleicherrode und den niedersächsischen Grundzentren Walkenried
und Bad Sachsa. Sie entspricht einer Regionalverbindung der Kategorie LS III. Die zu den nie-
dersächsischen Grundzentren Bad Sachsa und Bad Lauterberg führenden Straßenzüge der L 604
und der B 27-Nord stellen gemäß RIN regionale Straßenverbindungen der Kategorie LS III dar.
Im weiteren Untersuchungsgebiet der B 243 befinden sich die folgenden raumordnerisch bedeu-
tenden Straßenverbindungen:
- überregional bedeutsame Straßenverbindung B 4 (nördlich von Nordhausen) sowie
- regional bedeutsame Straßenverbindung L 2073 (zwischen der B 4 und dem Grundzent-
rum Ellrich). 16
Die vorliegende Planung erfüllt die Anforderungen der Raumordnung nach einer leistungsfähi-
gen, großräumigen Verbindungsachse im Zuge der B 243. Die erforderlichen Verknüpfungs-
punkte zum nachgeordneten Straßennetz werden hergestellt.
Im Untersuchungsgebiet liegen auf Thüringer Seite die Grundzentren Ellrich, Bleicherode, Brei-
tenworbis und Sonnenstein. In Niedersachsen liegen gemäß dem RROP 1998 für den Landkreis
Osterode am Harz die Grundzentren Walkenried, Bad Sachsa, Bad Lauterberg, Herzberg und
Hattdorf im Gebiet.
Auf Grundlage der Vorzugslinie im Raumordnungsverfahren wurde im Raumordnungsplan ein
Trassenkorridor frei gehalten, dem die geplante B 243 weitestgehend entspricht.
Der Freihaltekorridor durchschneidet folgende Gebiete nach RROP Nordthüringen:
- Vorbehaltsgebiet Schutz des Bodens
- Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung.
Vom Vorhaben betroffen ist ein Vorranggebiet Hochwasserschutz im Zuge der Helmequerung.
Durch geeignete Maßnahmen (Bauwerksdimensionierung) werden negative Einflüsse auf die
Raumordnung minimiert.
Vorhaben nach Bauleitplanung sowie städtebauliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
16 Angesichts bis 2014 vorgenommenen abschnittsweisen Abstufung der L2073 wird die regionale Verbindung zwischen der B 4 und Ellrich
im Zuge der L 1037 gesehen.
Seite 16
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2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse
Die Einschätzung der gegenwärtigen und zukünftigen Verkehrsverhältnisse erfolgt auf der
Grundlage der Verkehrsuntersuchung vom November 201617
.
Das Untersuchungsgebiet der Verkehrsuntersuchung ist weiträumig gefasst und erstreckt sich im
Norden bis nach Ilfeld und Ellrich, im Westen bis nach Bad Lauterberg (Niedersachsen) im Sü-
den bis Bleicherode und im Osten bis Buchholz und Urbach. Die Verkehrsprognose wird mit
Hilfe eines Verkehrsmodells ermittelt. Die Verkehrsstärken im Straßennetz werden als DTVw in
Kfz/24 h für den Gesamtverkehr und für den Schwerverkehr > 3,5 t ausgegeben.
Analyse 2014
Grundlage des Analyseverkehrsmodells ist das Straßenverkehrsnetz 2014 sowie die Verkehrs-
nachfrageberechnung für das Jahr 2014. Die Verkehrsnachfrage wird mit Hilfe von Strukturda-
ten ermittelt. Es wurden Raumstrukturdaten zu den Einwohnern (unterteilt nach Altersklassen bis
14 Jahre/15 bis 19 Jahre/20 bis 64 Jahre/> 64 Jahre), Arbeitsplätzen (unterteilt nach Branchen
Dienstleistung/Produktion/Großhandel/Bau und Transport) und Verkaufsflächen (Einzelhandel)
je Verkehrsbezirk erhoben. Die Modelleichung erfolgte mit Hilfe der Verkehrserhebungsdaten
der SVZ 2010, der Dauerzählstelle B 243 Mackenrode (2014) sowie sonstiger Zählungen des
SBA Nordthüringen. Grundlage der Eichung bildet der DTVW.
Mit der Realisierung und Inbetriebnahme des 1. Teilabschnittes der B 243 von der A 38 bis
Großwechsungen (Verkehrsfreigabe am 05.12.2012) werden die Durchgangsverkehre nunmehr
über die 4-streifige B 243n und die L 3243 zur B 243 geführt. Die Gesamtverkehrsstärken im
Zuge der B 243 liegen zwischen 4.350 und 8.450 Kfz/24 h (DTVW). Im Zuge der 4-streifigen
Neubaustrecke der B 243 bei Großwechsungen stellen sich Verkehrsstärken von 6.600 Kfz/24 h
ein. Die Verkehrsstärken des Schwerverkehrs > 3,5 t liegen im Zuge der B 243 bei max. 1.700
Kfz/24 h. Damit ergibt sich im Zuge der B 243 ein außergewöhnlich hoher werktäglicher
Schwerverkehrsanteil von ca. 23 %.
Die Bundesstraße B 243 ist von hohen Durchgangsverkehrsstärken (bis zu 60 %) geprägt. Die
verkehrlich wichtigsten Verknüpfungspunkte liegen an der A 38 AS Großwechsungen, der neuen
17 B 243n Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis AS Großwechsungen
Fortschreibung Verkehrsuntersuchung und Prognose 2030
INVER GmbH November 2016
Seite 17
Juli 2017
L 3243 (Netzschluss zw. B 243n und B 243) und der L 604 in Niedersachsen (7.250 Kfz/24 h).
Alle anderen kreuzenden bzw. einmündenden Landes- und Kreisstraßen sind mit Verkehrsstär-
ken von max. 1.550 Kfz/24 h (L 2062) verkehrlich nachrangig.
Prognose 2030
Die Verkehrsprognose 2030 wird aufbauend auf dem Analyseverkehrsmodell 2014, der Struk-
turdatenprognose 2030, den Prognoseverkehrsstärken des Thüringenmodells 203018
, den Ergeb-
nissen der Bedarfsplanprognose 203019
sowie unter Berücksichtigung der im Untersuchungsge-
biet geplanten Neu-/Ausbaumaßnahmen ermittelt. Im Untersuchungsgebiet werden als weitere
Maßnahmen die B 4 Ortsumfahrungen Nordhausen, Niedersachswerfen und Ilfeld und der Aus-
bau und Erhalt der Regionalverbindung der L 1037 zwischen B 4 und Ellrich vorgesehen.
Die Verkehrsprognose 2030 im Netz 2030 stellt ohne Berücksichtigung der Neubaumaßnahme
B 243n OU Günzerode und OU Holbach den Prognose-Bezugsfall der Verkehrsuntersuchung
dar.
Durch die geplanten und bereits realisierten Neubaumaßnahmen im Zuge der B 243 (OU Herz-
berg / Verlegung der B 243 zwischen Bad Lauterberg (B 27) und Bad Sachsa (L 604)) und die
OU Mackenrode steigen die Gesamtverkehrsstärken im Zuge der thüringischen B 243 bis zum
Jahr 2030 auf 11.650 bis 13.800 Kfz/24 h (+ 4.050 bis 7.650 Kfz/24 h).
Das Schwerverkehrsaufkommen steigt bis zum Jahr 2030 auf 5.125 Lkw/24 h (+3.200 bis
+3.625 Lkw/24 h). Der starke Belastungsanstieg im Zuge der B 243 ergibt sich durch eine Erhö-
hung des Durchgangsverkehrsaufkommens im Zuge der B 243 auf 70 %.
Prognose Planfall 2030
Im Prognose-Planfall stellen sich zwischen den B 243 Knotenpunkten Großwechsungen und Bad
Sachsa im Jahr 2030 Verkehrsstärken von 14.900 bis 15.700 Kfz/24 h ein. Im Abschnitt Groß-
wechsungen steigen die Verkehrsstärken bis auf 16.700 Kfz/24 h. Die Schwerverkehrsbelastun-
gen liegen zwischen 5.025 und 5.325 Fz/24 h. Dies entspricht einem Schwerverkehrsanteil von
18 Integriertes Verkehrsmodell Thüringen – Prognose 2030
Fachhochschule Erfurt
Stand: 31.08.2016 19 Bedarfsplanprognose 2030
Ingenieurgruppe IVV August 2014
Seite 18
Juli 2017
34 %. Durch das Neubauvorhaben steigt das Durchgangsverkehrsaufkommen im Zuge der B 243
auf bis zu 84 %.
In der nachfolgenden Tabelle sind die verkehrlichen Kenngrößen (durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke, werktags – DTVw / Mo-So – DTV / Schwerverkehrsanteil werktags – SVw) für
das Prognosejahr 2030 zusammengestellt. Für die Umrechnungen des DTVw als Ergebnis des
Verkehrsmodells in DTV als Grundlage für den Straßenentwurf wurden die Ergebnisse der au-
tomatischen Dauerzählstelle Mackenrode ausgewertet20
. Für die Umrechnung des Schwerver-
kehrs > 3,5 t von DTVW in DTV ergibt sich z. B. ein Faktor von 0,85. Die Bestimmung der maß-
gebenden Spitzenstunde MSV erfolgt mit 10 % des DTVW.
Verkehrliche Kenngrößen im Bereich der Neubaustrecke 2030
Kenngröße des Stra-
ßenabschnittes Abschnitt Holbach Abschnitt Günzerode
DTVw [Kfz/24 h] 14.900 15.700
DTVw [SV/24 h] 5.025 5.325
SVw [%] 34 34
DTV [Kfz/24 h] 14.300 15.100
DTV [SV>3,5 t/24 h] 4.275 4.525
DTV (SV>2,8 t) in
[SV/24 h] 4.525 4.775
DTV Durchschnittlich täglicher Verkehr ganzjährig
DTVw durchschnittlich täglicher Verkehr werktags
Bewertung der Verkehrszahlen
Die Verkehrsqualität für den durchfahrenden Verkehr ist gegenwärtig im Zuge der bestehenden
Ortsdurchfahrten Günzerode, Holbach und Mackenrode insbesondere durch das hohe Schwer-
verkehrsaufkommen von bis zu 1.700 Fz/24 h in Verbindung mit fehlenden Überholmöglichkei-
ten auf den restlichen Außerortsabschnitten stark eingeschränkt. Die Pkw-
Reisegeschwindigkeiten sind entsprechend niedrig. Zudem ist die Situation in den B 243 – Orts-
durchfahrten Günzerode, Holbach und Mackenrode hinsichtlich der Lärm- und Abgasbelastung,
der geringen Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehre und der geringen Aufenthaltsqualität
ortsunverträglich.
20 Ergebnisse der automatischen Dauerzählstellen in Thüringen, Jahresbericht 2014 Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
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Juli 2017
Mit den im Prognose-Bezugsfall prognostizierten Gesamt- und Schwerverkehrsstärken im Zuge
der B 243 (Thüringen, ohne Neubau) zwischen 11.650 und 13.800 Kfz/24 h und von 5.125
Lkw/24 h nehmen die Umfeldbelastungen für die im Zuge der B 243 gelegenen Ortsdurchfahrten
Günzerode, Holbach bis zum Jahr 2030 weiter zu.21
Die Pkw-Fahrgeschwindigkeiten für den
durchfahrenden Verkehr sinken weiter.
Mit der Realisierung des Neubauvorhabens werden die Ortsdurchfahrten Günzerode und Hol-
bach stark entlastet. Die Restbelastungen liegen bei max. 950 Kfz/24 h (Ortslage Günzerode).
Die Verkehrsstärken im Zuge der B 243 steigen auf 14.900 bis 15.700 Kfz/24 h. Durch die starke
Verkehrsbündelung im Zuge der B 243n werden auch die nördlich der Bundesstraße gelegenen
parallelen Straßenverbindungen der L 604/L 1037, der L 2067 entlastet.
Mit dem Neubauvorhaben B 243 werden durchgehend hohe Verkehrsqualitäten im Zuge der
B 243 gemäß ihrer großräumigen Bedeutung gewährleistet, die Verkehrssicherheit verbessert,
die Ortsdurchfahrten Günzerode und Holbach entlastet und die Durchgangsverkehrsströme ge-
bündelt. Durch die Bereitstellung der neuen Straßenverbindung wird die Verkehrswirksamkeit
der B 243 erhöht.
2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die B 243 weist erhebliche Einschränkungen hinsichtlich Verkehrsqualität und –sicherheit auf.
Im Zuge der Ortsdurchfahrten Holbach und Günzerode führt die hohe Verkehrsbelastung zu De-
fiziten bei der Führung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie bei der Erschließung der Ortsla-
ge. Hierdurch entsteht eine hohe Unfallgefahr. Bei den Abschnitten der freien Strecke liegen die
Ursachen für Sicherheitsdefizite bei einer unstetigen Trassierung mit z. T. langen Geraden in
Abwechslung mit engen Radien.
Sicheres Überholen ist auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens und der teilweise nicht aus-
reichenden Sicht nur selten möglich. Es kommt zu Pulkbildung und Überholdruck.
Die Ausbaumöglichkeiten, die in den Orten durch die bestehende Bebauung zugelassen werden,
sind bereits ausgeschöpft. Nur außerorts wäre eine teilweise Verbesserung der Sicherheit durch
die Anordnung von Überholmöglichkeiten (Überholfahrstreifen) möglich.
21 Der Baubeginn der Ortsumfahrung Mackenrode ist bereits erfolgt, so dass die Ortsdurchfahrt Mackenrode zeitnah entlastet sein wird.
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Eine deutliche Verbesserung der Gesamtbedingungen ist nur durch den vorgesehenen Neubau
mit Ortsumgehungen zu erwarten. Der Wegfall des durchgehenden Verkehrs in den Ortslagen
ermöglicht hier zukünftig eine sicherere Nutzung durch den schwächeren und nichtmotorisierten
Verkehr. Gleichzeitig erfährt die durchgehende B 243 einen deutlichen Sicherheitsgewinn durch
den 3-streifigen Querschnitt mit festgelegten, wechselnden Überholabschnitten, die sichere Kno-
tenpunktsgestaltung und die Entkoppelung von untergeordneten Verkehren (Kraftfahrstraße).
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen
Durch den Bau der Ortsumfahrungen Holbach Günzerode wird besonders das Schutzgut Mensch
stark von bestehenden Beeinträchtigungen entlastet. Für die unmittelbar an der B 243 wohnen-
den Menschen in Holbach und Günzerode ist eine erhebliche Belastung durch den Kfz-Verkehr
vorhanden, die besonders vom Durchgangsverkehr und hier insbesondere vom Schwerlastver-
kehr ausgeht.
2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Als zwingende Gründe des öffentlichen Interesses werden die Gesundheit des Menschen, die
öffentliche Sicherheit sowie maßgeblich günstige Auswirkungen für die Umwelt angesehen. Die
Notwendigkeit der Errichtung der Ortsumfahrten aufgrund der hohen Belastung der Anwohner in
den beiden Ortslagen Holbach und Günzerode wird in den Kapiteln 2.4.2 und 2.4.3 ausreichend
dargelegt.
Insbesondere der hohe Schwerverkehrsanteil und die zu erwartende Zunahmen führen zu einer
Gefährdung der Bewohner der genannten Ortslagen und zu einer starken gesundheitlichen Belas-
tung. Somit dient das Straßenbauvorhaben der Gesundheit der Menschen in Holbach und Günze-
rode. Daraus leitet sich auch das öffentliche Interesse ab. Das Bauvorhaben erfüllt darüber hin-
aus die raumordnerischen Vorgaben, wie in Kapitel 2.4.1 dargestellt, so dass ein ausreichendes
öffentliches Interesse belegt wird.
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3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet liegt im westlichen Teil des Kreisgebietes Nordhausen, in der Nähe
der Landesgrenze zu Niedersachsen. Es befindet sich in der naturräumlichen Einheit des Nord-
thüringer Buntsandsteinlandes. In dieser Einheit steht überwiegend der Untere Buntsandstein an,
auf dem sich hauptsächlich Braunerden ausgebildet haben, die gute Bewirtschaftungsbedingun-
gen bieten, so dass eine großflächige Ackerwirtschaft im Untersuchungsgebiet vorherrscht. In
diesen weitläufige Agrarraum sind vereinzelt Grünlandbereiche eingestreut. Eine räumliche
Gliederung erfolgt durch die Fließgewässer Ichte, Uffe, Helme und Haferbach sowie den ehema-
ligen Bahndamm.
Für die örtliche Naherholung werden vorwiegend Wirtschaftswege genutzt, die z. B. nördlich
von Haferungen den Hamsterberg erschließen.
Im Untersuchungsgebiet findet man einige geschützte Biotope, zu denen Streuobstwiesen, auf
Nassstandorten stockende Laubgehölze, Sumpfhochstauden sowie Bäche, Gräben und Standge-
wässer mit Landröhricht und Uferstaudenfluren gehören. Alle übrigen Biotope sind durch eine
allgemeine Bedeutung für Natur und Landschaft gekennzeichnet.
Eine besondere Bedeutung für den Artenschutz kommt bspw. der strukturreichen Feldflur mit
mesophilem Grünland und Gehölzstrukturen westlich von Holbach am Schalksberg zu, da dieser
Bereich z. B. als Lebensraum vom Mäusebussard genutzt wird. Das Gebiet weist einen relativ
hohen Strukturreichtum in der ausgeräumten Agrarlandschaft auf. Die Ichte und Uffe werden als
Leitbahnen und Jagdräume für Fledermäuse genutzt und sind ebenfalls als bedeutend einzustu-
fen.
Die Helmeaue als linienhaftes, verbindendes Element hat eine bedeutende Vernetzungsfunktion
und bietet zahlreichen empfindlichen Tierarten einen Lebensraum. Neben Fledermäusen, die die
Helmeniederung als Leitbahn und Jagdraum nutzen, sind die Helm-Azurjungfer, Bachneunauge,
Groppe, Bachmuschel, Eisvogel und Fischotter eng an den Gewässerlebensraum gebunden und
als wertbestimmende Leitarten für das FFH-Gebiet zu nennen. Neben mehreren geschützten Bio-
topstrukturen, zu den auch die Streuobstwiesen am Ortsrand von Haferungen und südöstlich von
Günzerode gehören, sind v.a. die Gehölzsäume im Gewässerauebereich der Helme, sowie der
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Juli 2017
Bereich um die Kläranlage Pützlingen mit Grünland, Feuchtbereichen, Gehölzstrukturen und
Gewässerlebensräumen als bedeutender Bereich für Arten und Biotope im Untersuchungsraum
zu nennen. Der parallel zur Helme verlaufende Bahndamm mit seinem Lebensraumangebot für
gefährdete Vogelarten unterstützt die Bedeutung dieses Teilraumes.
Für das Untersuchungsgebiet werden im Regionalplan Nordthüringen Vorranggebiete für den
Hochwasserschutz für die Auenbereiche von Ichte, Uffe und Helme festgesetzt. Für den Mün-
dungsbereich der Ichte in die Helme, für die Westflanke und Kuppe des Hamsterbergs sowie für
die Nordflanke des Schenkbergs werden im Regionalplan Vorbehaltsgebiete zur Freiraumsiche-
rung abgegrenzt, in denen dem Erhalt der schutzorientierten Freiraumfunktionen, den Naturgüter
Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes bei der Abwägung
mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden
soll. Alle übrigen tangierten Bereiche sind als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die landwirt-
schaftliche Bodennutzung festgesetzt.
Die geplante Linienführung der Ortsumgehungen Günzerode/Holbach ist im gültigen Regional-
plan bereits als Ziel zur Trassenfreihaltung ausgenommen.
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten
3.2.1 Variantenübersicht
Grundlage der Variantenbeschreibung sind die Unterlagen zur Linienbestimmung22
. Diese um-
fasst den gesamten Abschnitt der B 242 von der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur AS
Großwechsungen an der K4/L 2086 (neu: L 3243).
Für die Trassenfindung der B 243 konnten aufgrund der Lage der Flächen von außerordentlich
hoher bis hoher Empfindlichkeit keine durchgehenden konfliktärmeren Korridore gefunden wer-
den. Wegen der Häufung von Schutzwürdigkeiten im Niedersächsischen Teil des Untersu-
chungsgebietes sind Trassenführungen südlich der B 243 im Bereich Mackenrode auszuschlie-
ßen. Im weiteren Verlauf nördlich von Holbach und im Raum Liebenrode/ Günzero-
22 B 243n Herzberg - Nordhausen
Abschnitt Lgr. NS/Th. - AS Großwechsungen (2. TA.)
Unterlagen zur Linienbestimmung INVER-GmbH, Oktober 1999
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de/Kleinwechsungen treten ebenfalls sehr große Widerstände aus naturschutzfachlicher Sicht
auf, die eine Trassenführung nördlich von Holbach ausschließen. Im Gegensatz hierzu gibt es
Korridorteilstücke geringerer Empfindlichkeit, wenn auch nicht zusammenhängend, auf den in-
tensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen der Helmeniederung.
Bei der Trassierung über die konfliktärmeren Flächen bildeten sich Gelenkpunkte, an denen alle
Trassenvarianten zusammenlaufen. Die Gelenkpunkte sind gleichzeitig die Grenzen der Pla-
nungsabschnitte.
In Thüringen sind dies die Planungsabschnitte
- Planungsabschnitt Mackenrode
- Planungsabschnitt Holbach
- Planungsabschnitt Haferungen – Großwechsungen (neu: Abschnitt Günzerode)
Bestandteil der folgenden Kapitel sind daraus die Abschnitte Holbach und Günzerode.
Varianten der Linienbestimmung
Ausschnitt Übersichtslageplan aus Linienbestimmung
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Im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens wurde eine Vielzahl von Trassenvarianten betrachtet.
(siehe Ausschnitt Linienbestimmung und Übersichtslageplan, Unterlage 3)
Abschnitt Holbach: Nullvariante, Variante 1, Variante 2, Variante 2a, Variante 2b, Variante 9.
Bei Variante 9 ist zu beachten, dass die OU Mackenrode als nördliche Umfahrung erfolgen
muss.
Abschnitt Günzerode: Nullvariante, Variante 1, Variante 1a, Variante 2, Variante 2c, Vari-
ante 2d, Variante 2e, Variante 9 und Variante 9a.
Im Verlauf der Bearbeitung wurden folgende Varianten nach Prüfung der zu erwartenden Um-
weltbeeinträchtigungen und verkehrlicher sowie technischer Belange ausgeschlossen:
Planungsabschnitt Variante Verlauf Ausschlussgrund
Holbach 1 enge Südumfahrung Holbach Immissionsprobleme
2b Alternative zu Variante 9 im
Abschnitt Mackenrode
vergleichsweise stärkere Beeinträchti-
gung der Ichteaue, längere Querung des
Überschwemmungsgebietes
Günzerode
(Bezeichnung in
Linienbestimmung:
Haferungen - Groß-
wechsungen)
1 Nordumfahrung Günzerode Immissionsprobleme
1a enge Südumfahrung dreimalige Querung der Helme
2d Alternative zu Variante 2c
mit engem Bogen nord-
westlich Haferungen
Streckenverlängerung ohne Umwelt-
vorteile
Ebenfalls ausgeschieden wurden die jeweiligen Nullvarianten. Die UVS23
beschreibt in den von
ihr untersuchten Planungsabschnitten die Null - Variante jeweils mit. In allen Planungsabschnit-
ten wird eine Null-Variante mit ihren erheblichen Beeinträchtigungen zumindest wegen der Er-
fordernisse des Immissionsschutzes abgelehnt. Zwangsläufig rangiert die Null-Variante bei der
Beurteilung der Schutzgüter Mensch (Wohnen) und Klima/Luft auf dem letzten Rang. Damit
kann die Null-Variante insgesamt nicht als Planungsalternative betrachtet werden.
23 Ausbau/Neubau der B 243 zwischen Herzberg und Nordhausen
Umweltverträglichkeitsstudie
Froelich & Sporbeck, Bochum 1995
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3.2.2 Variantenbeschreibung Planungsabschnitt Holbach
Für die Ortsumfahrung Holbach wurden 3 Hauptvarianten in den Variantenvergleich aufge-
nommen: Variante 2, Variante 2a und Variante 9.
Varianten im Planungsabschnitt Holbach
3.2.2.1 Variante 2
Nach Beginn an der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen ca. 500 m nördlich der Ortsrandbe-
bauung Mackenrode (Anschluss an ROV-Linie Niedersachsen) schwenkt Variante 2 in einer
gegenläufigen Bogenfolge in Richtung vorhandene B 243. Diese wird etwa an der Gemeinde-
grenze Mackenrode/Holbach zwischen Mackenrode und Holbach gekreuzt. Im weiteren Verlauf
führt die Linie am Südhang des Schalksberges und des Ichteberges entlang ins Ichtetal und ver-
läuft dann auf 1,5 km Länge mit minimalem Abstand nördlich der vorhandenen B 243. Östlich
Pützlingen überquert die Trasse die Helme.
Bei der Ortschaft Haferungen verläuft die Trasse am Südhang des Hamsterberges. In diesem
Bereich erfährt die Variante 2 entsprechend Maßgabe 1 des Raumordnungsverfahrens eine Op-
timierung zur Erhaltung eines Solitärbaumes (Naturdenkmal) und der Minimierung der Beein-
trächtigung des vorhandenen Heckenbestandes beidseitig des Verbindungsweges Haferungen -
Günzerode.
Östlich von Haferungen erreicht die Linie erneut das Helmetal, sie überquert jedoch dabei nur
noch den Haferbach kurz vor seiner Mündung in die Helme. Nördlich der Ortschaft Groß-
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wechsungen an der K 4 wird der Bauanfang des 1. Teilabschnittes der B 243n erreicht. Die be-
reits feststehende Linie in diesem Abschnitt verläuft im Weiteren südlich des alten Bahndammes.
Die Streckenlänge beträgt 4,82 km. Es werden ca. 13,8 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten für
diesen Abschnitt der Vorzugslinie beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf
22,0 Mio. DM.
Zwangspunkte:
- Beginn der Baustrecke am Übergang von Variante 3
- Trassenlage der vorhandenen B 243 Mackenrode - Holbach
- Schalksberg westlich Holbach
- Ichteberg südlich Holbach
- 110 KV-Leitung am Ichteberg
- Ortschaft Holbach (250 m Abstand)
- Trassenlage der vorhandenen B 243 Holbach - Günzerrode
Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Holbach an der L 2064
zur Anbindung des Raumes Holbach/Klettenberg sowie von Bleicherode/Wipperdorf über
L 1034 vorgesehen.
Es sind keine Beeinflussungen anderer Planungen sowie sonstiger raumbedeutsamer Planungen
durch Variante 2 bekannt.
Einflüsse auf die Umwelt:
Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Mensch, ein-
schließlich der mensch-
lichen Gesundheit
maximaler Entlastungseffekt der Ortsdurchfahrt Holbach mit wenig relevanten Neube-
lastungen in Form von Lärmimmissionen oder Inanspruchnahme von Naherholungs-
raum
Schutzgut Tiere
- Verlust von Lebensraum mit sehr hohem bis hohem Wert
- Zerschneidung eines funktionalen Biotopkomplexes
- nachhaltige Beeinträchtigung des Biotopverbundsystems Ichteaue auf ca. 2 km
Schutzgut Pflanzen
- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedin-
gungen
- Zerstörung von 8 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen
Schutzgut Boden - sehr hohe bis hohe Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion
Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche
- Gefährdung durch Schadstoffeintrag
Schutzgut Oberflächen-
wasser
- 2 Querungen von Fließgewässern
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
- Tangierung des Talraumes der Ichte auf langer Strecke
Schutzgut Klima /Luft - Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen
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Schutzgut Wirkungen
- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete
- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss
- Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen
Schutzgut Landschafts-
bild und Erholung
- Flächenanteil mit hoher bis geringer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit durch
Überformung
- Verlust von Flächen mit hoher bis mittlerer bedeutender Landschaftsbildqualitäten
- Verlust von fünf gliedernden Vegetations- und Strukturelemente
- eine Querung ausgeprägter Talräume
- ein Brückenbauwerk
- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (1.820 lfd.m) und in einer Höhe von 5-8
m (80 lfd.m)
- hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung
- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg
Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter
keine Baudenkmale, Bodendenkmale, Rohstoffsicherungsgebiete und technische Infra-
struktur
Variante 2 beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüsse
gefährdender Anlagen auf die Straße.
3.2.2.2 Variante 2a
Variante 2a ist eine Alternative zur Trassenführung von Variante 2 im Abschnitt Holbach. Vari-
ante 2a führt im Gegensatz zu Variante 2 nördlich um den Schalksberg und den Ichteberg und
verläuft dadurch näher bei der Ortschaft Holbach. Sie beginnt und endet wie Variante 2.
Die Streckenlänge beträgt 4,84 km. Es werden ca. 14,2 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten für
den Teilabschnitt Variante 2a beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf 23,1 Mio. DM.
Zwangspunkte:
- Trassenlage von Variante 2
- Schalksberg westlich Holbach
- Erdfälle westlich Holbach
- Ortschaft Holbach (150 m Abstand)
- Ichteberg südlich von Holbach
Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Holbach an der L 2064
zur Anbindung des Raumes Holbach/Klettenberg sowie von Bleicherode/Wipperdorf über
L 1034 vorgesehen.
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Es sind keine Beeinflussungen anderer Planungen sowie sonstiger raumbedeutsamer Planungen
durch Variante 2a bekannt.
Einflüsse auf die Umwelt:
Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Mensch, ein-
schließlich der mensch-
lichen Gesundheit
neue Lärmimmissionen für den südlichen Ortsrand von Holbach, Lärmgrenzwerte
gemäß Bundesimmissionsschutzgesetzes werden jedoch unterschritten
Schutzgut Tiere
- Flächenverlust strukturierter Vegetationseinheiten dadurch Beeinträchtigung der
Avifauna
- bereits vorhandener Gewöhnungseffekt, Kompensation der Störwirkung der neuen
Trasse durch Abpflanzung und Aufhebung der neuen Trasse
Schutzgut Pflanzen
- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedingun-
gen
- Zerstörung von acht nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen
Schutzgut Boden - hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion
- hohes Entsiegelungs- und Renaturierungspotenzial
Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche
- Gefährdung durch Schadstoffeintrag
- Trassenverlauf in WSG III
Schutzgut Oberflächen-
wasser
- 2 Querungen von Fließgewässern, kreuzt die Uffe an einer vorbelasteten Stelle
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
Schutzgut Klima /Luft
- Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen
- starker Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete
- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss
- Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen
- mäßige Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern
Schutzgut Landschafts-
bild und Erholung
- Flächenanteil mit hoher bis geringer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit durch
Über-formung
- Verlust von Flächen mit hoher bis mittlerer bedeutender Landschaftsbildqualitäten
- Verlust von acht gliedernden Vegetations- und Strukturelemente
- eine Querung ausgeprägter Talräume
- ein Brückenbauwerk
- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (1.700 lfd.m) und in einer Höhe von 5-8
m (220 lfd.m)
- hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung
- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg
Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter
keine Baudenkmale, Bodendenkmale, Rohstoffsicherungsgebiete und technische Infra-
struktur
Variante 2a beeinträchtigt 0,18 ha Siedlungsfläche der Gemeinde Holbach durch Verlärmung. Es
bestehen keine Einflüsse gefährdender Anlagen auf die Straße.
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3.2.2.3 Variante 9
Variante 9 beginnt wie Variante 2 südlich der vorhandenen B 243. Vor Erreichen des Schalks-
berges dreht Variante 9 weiter nach Süden, um die Ichte und im weiteren Verlauf die Helme zu
überqueren. Die weiträumige Umfahrung von Schiedungen erfordert die Überwindung des Kuh-
berges zwischen beiden Flussläufen. Nach der Helmequerung verläuft die Trasse östlich des
Bliedebaches und steigt dann am Südhang des Ziegenberges bis zum Abschnittsende bei der K 7
an. Die Weiterführung in dem nachfolgenden Planungsabschnitt Großwechsungen ist nur auf
dieser Trasse möglich. Bei Variante 9 existiert kein Gelenkpunkt zu anderen Varianten.
Die Streckenlänge beträgt 5,42 km. Es werden ca. 16,1 ha Flächen benötigt. Die Gesamtkosten
für die in diesem Abschnitt verlaufende Variante 9 beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung
auf 27,3 Mio. DM.
Zwangspunkte:
- Beginn der Baustrecke an der Variante 2
- Trassenlage der vorhandenen B 243 Mackenrode-Holbach
- Schalksberg westlich Holbach
- 110 KV-Freileitungen auf dem Unteren Kuhberg
- Helmetal (Höhenzwangspunkt)
- Ziegenberg
Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Holbach an der L 2064
zur Anbindung des Raumes Holbach/Klettenberg sowie von Bleicherode/Wipperdorf über
L 1034 vorgesehen. Im Knotenbereich wird durch die Trasse das Ichtetal gequert. Dadurch sind,
falls die L 2064 nicht in wesentlichen Abschnitten umverlegt werden soll, eine Aufspaltung des
Knotenpunktes und die Anordnung der Rampenfahrbahnen auf beiden Seiten der Ichte erforder-
lich.
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Einflüsse auf die Umwelt:
Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Mensch, ein-
schließlich der mensch-
lichen Gesundheit
keine Neubelastungen in Form von Lärmimmissionen oder Inanspruchnahme von Nah-
erholungsraum
Schutzgut Tiere
- Verlust von Lebensraum mit sehr hohem bis hohem Wert
- Zerschneidung bisher ungestörter Bereiche, die herausragende Bedeutung für stör-
empfindliche Großvogelarten haben
- Querung der Helme und der Ichte in relativ ungestörten Abschnitten
- Zerschneidung vielfältiger Wechselbeziehungen
Schutzgut Pflanzen
- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedingun-
gen
- Zerstörung von 12 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen, Zerstörung eines
Naturdenkmal
Schutzgut Boden - sehr hohe bis hohe Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion
- sehr hoher Flächenverlust
Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche
- Gefährdung durch Schadstoffeintrag
Schutzgut Oberflächen-
wasser
- 2 Querungen von Fließgewässern
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
- Beeinträchtigung von einem Stillgewässer am Ziegenberg
Schutzgut Klima /Luft
- Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen
- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete
- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss
- Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen
Schutzgut Landschafts-
bild und Erholung
- Flächenanteil mit sehr hoher bis mittlerer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit
durch Überformung
- Verlust von Flächen mit hoher bis mittlerer bedeutender Landschaftsbildqualitäten
- Verlust von vier gliedernden Vegetations- und Strukturelemente
- zwei Querungen ausgeprägter Talräume
- ein Brückenbauwerk
- Dammbauwerk in einer Höhe von 2-5 m (2.220 lfd.m)
- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-
lärmung
- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg
Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter
keine Baudenkmale, Bodendenkmale, Rohstoffsicherungsgebiete und technische Infra-
struktur
Variante 9 beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüsse
gefährdender Anlagen auf die Straße.
Es sind keine Beeinflussungen anderer Planungen sowie sonstiger raumbedeutsamer Planungen
durch Variante 9 bekannt.
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Juli 2017
3.2.3 Variantenbeschreibung Planungsabschnitt Günzerode
Im Abschnitt Ortsumfahrung Günzerode wurden 4 Hauptvarianten untersucht: Variante 2,
Variante 2c, Variante 2e und Variante 9.
Varianten im Planungsabschnitt Günzerode
3.2.3.1 Variante 2
Am Beginn des Planungsabschnittes verlässt Variante 2 die Parallellage zur vorhandenen B 243.
Die Trasse verläuft daraufhin südöstlich, quert westlich Günzerode die Helme und benutzt im
Weiteren den vorhandenen alten Bahndamm. Dabei wird der Hamsterberg nördlich umfahren.
Nördlich Großwechsungen wird der Haferbach gequert und anschließend das Planungsende an
der K 4 erreicht.
Die Streckenlänge beträgt 5,30 km. Es werden ca. 15,3 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten für
Variante 2 in diesem Planungsabschnitt beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf
24,6 Mio. DM.
Die Schadstoffbelastung für den Menschen ist aufgrund der Lage der Trasse als gering einzu-
schätzen.
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Juli 2017
Zwangspunkte:
- Trassenlage der vorhandenen B 243 Holbach-Günzerode
- Helme westlich Günzerode (Höhenzwangspunkt)
- Hamsterberg
- alter Bahndamm am Hamsterberg
- Ortschaft Günzerode (250 m Abstand)
- Haferbach (Höhenzwangspunkt)
- Ende der Baustrecke am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n
Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Großwechsungen an
der K 4/L 2068 (neu: L 3243) zur Anbindung des Gewerbestandortes vorgesehen.
In der Variantenuntersuchung wurde bei Variante 2 eine Anschlussstelle an der L 2062 mitbe-
trachtet. Analog der zu bestimmenden Linie würde diese Anschlussstelle (AS Pützlingen) entfal-
len. Mit der Anordnung der Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen wird als Anschluss-
strecke an die B 243n eine Verlegung der K 4/L 2068 (neu: L 3243) an die B 243 alt vorgesehen.
Diese Anschlussstrecke ist Bestandteil der Planung des 1. Teilabschnittes der B 243n und dient
zwischenzeitlich als durchgehende Führung im Zuge der B 243 alt/B 243.
Einflüsse auf die Umwelt:
Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Mensch, ein-
schließlich der mensch-
lichen Gesundheit
Beeinträchtigung des südlichen Ortsrandes von Günzerode und siedlungsnahem Frei-
raum
Schutzgut Tiere
- Verlauf auf vier Kilometern in unmittelbarer Nähe parallel zur Helme
- fast vollständiger Verlust des Bahndamms als Lebensraum
- Isolierung der Helmeaue auf ca. fünf Kilometern, Verlust vieler ihrer Funktionen
im Biotopverbund
Schutzgut Pflanzen
- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedingun-
gen
- Zerstörung von 17 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen und zwei geschütz-
ten Landschaftsbestandteilen
Schutzgut Boden - Versiegelung von Böden mit sehr hoher und hoher Schutzwürdigkeit
- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion
Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche
- Gefährdung durch Schadstoffeintrag, besonders im Bereich der Gewässer- und
Auenquerung
- Trassenverlauf in WSG III
Schutzgut Oberflächen-
wasser
- Gefährdung der Helmeaue im Überflutungsbereich auf ca. vier Kilometern
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
- -fünf Querungen von Fließgewässern
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Juli 2017
Schutzgut Klima /Luft
- kein Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen
- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete
- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss
- keine Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen
- keine Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern
Schutzgut Landschafts-
bild und Erholung
- Flächenanteil mit sehr hoher bis geringer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit
durch Überformung
- Verlust von Flächen mit sehr hoher bis geringer bedeutender Landschaftsbildquali-
täten
- Verlust von 16 gliedernder Vegetations- und Strukturelemente
- drei Querungen ausgeprägter Talräume
- drei Brückenbauwerke
- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (5.120 lfd.m) und in einer Höhe von 5-8
m (485 lfd.m)
- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-
lärmung
- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg
Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter
- keine Beeinträchtigung von Rohstofflagerstätten oder öffentlicher Infrastruktur
- keine Kulturgüter
Variante 2 beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüsse
gefährdender Anlagen auf die Straße.
3.2.3.2 Variante 2c
Variante 2c ist im Planungsabschnitt Haferungen - Großwechsungen Teil der zu bestimmenden
Linie. Variante 2c führt im Gegensatz zu Variante 2 südlich um den Hamsterberg und verläuft in
der Nähe der Ortschaft Haferungen.
Die Ortschaft Günzerode wird dementsprechend nicht berührt. Entsprechend Maßgabe 1 des
Raumordnungsverfahrens wird sie in nördlicher Richtung optimiert, um einen Solitärbaum (Na-
turdenkmal) zu erhalten und die Beeinträchtigung des vorhandenen Heckenbestandes beidseitig
des Verbindungsweges Haferungen - Günzerrode zu minimieren.
Die Trasse beginnt am Beginn des Planungsabschnittes und endet am Übergang zum
1. Teilabschnitt B 243n. Die Streckenlänge beträgt 5,12 km. Es werden ca. 17,5 ha Fläche benö-
tigt. Die Gesamtkosten für Variante 2c beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf
26,3 Mio. DM.
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Zwangspunkte:
- Trassenlage von Variante 2
- vorhandene B 243 Holbach-Günzerode
- Helmetal westlich Günzerode (Höhenzwangspunkt)
- Hamsterberg
- Ortschaft Haferungen (350 m Abstand)
- Haferbach (Höhenzwangspunkt)
- Ende der Baustrecke am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n.
Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Großwechsungen an
der K 4/L 2068 (neu: L 3243) zur Anbindung des Gewerbestandortes vorgesehen.
Die Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen ist Bestandteil des 1. Teilabschnittes der
B 243n.
Mit der Anordnung der Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen wird als Anschlussstre-
cke an die B 243n eine Verlegung der K 4/L 2068 (neu: L 3243) an die B 243 alt vorgesehen.
Diese Anschlussstrecke ist Bestandteil der Planung des 1. Teilabschnittes der B 243n und dient
zwischenzeitlich als durchgehende Führung im Zuge der B 243 alt/B 243n.
Einflüsse auf die Umwelt:
Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Mensch, ein-
schließlich der mensch-
lichen Gesundheit
- stärkere Verlärmung der Ortsränder von Pützlingen und Haferungen
Schutzgut Tiere
- Querung der Helmeaue östlich von Pützlingen in einem in der UVS als geschützten
Landschaftsbestandteil „Feuchtwiesen“ vermerkten Bereich
- Auswirkungen auf den Funktionstraum Helmeaue mit seinen Vernetzungsfunktio-
nen
- Querung des Hohlweges nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen nördlich von
Haferungen
Schutzgut Pflanzen
- Verluste von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedin-
gungen
- Zerstörung von 19 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen und zwei geschütz-
ten Landschaftsbestandteilen und einem Naturdenkmal
- Querung der Helmeaue und des Haferbachs
Schutzgut Boden - hoher bis mittlere Funktionsverlust durch Versiegelung
- hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion
Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche
- Gefährdung durch Schadstoffeintrag, besonders im Bereich der Gewässer- und
Auenquerung
- Trassenverlauf in WSG III
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Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Oberflächen-
wasser
- sechs Querungen von Fließgewässern
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
Schutzgut Klima /Luft
- mittlerer Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen und
relativ hoher Verlust im Vergleich zu den anderen Varianten von sehr positiv wir-
kender Flächen
- starker Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete
- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss
- starke Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen
- mäßige Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern
Schutzgut Landschafts-
bild und Erholung
- Flächenanteil mit sehr hoher bis geringer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit
durch Überformung
- Verlust von Flächen mit hoher bis geringer bedeutender Landschaftsbildqualitäten
- Verlust von 18 gliedernder Vegetations- und Strukturelemente
- drei Querungen ausgeprägter Talräume
- drei Brückenbauwerke
- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (3.385 lfd.m) und in einer Höhe von 5-
8 m (720 lfd.m)
- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-
lärmung
- Zerschneidung von zwei Rad- und Wanderwegen
Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter
- keine Beeinträchtigung von Rohstofflagerstätten oder öffentlicher Infrastruktur
- mittelalterliche Wüstung östlich von Pützlingen
Variante 2c beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüs-
se gefährdender Anlagen auf die Straße.
3.2.3.3 Variante 2e
Variante 2e ist eine Alternative zur Trassenführung von Variante 2 im Planungsabschnitt Hafe-
rungen-Großwechsungen. Variante 2e verläuft im Gegensatz zu Variante 2 südlich von Haferun-
gen. Der Bereich Hamsterberg wird nicht berührt.
Die Trasse beginnt am Beginn des Planungsabschnittes und endet nach Aufnahme der Variante 9
westlich von Haferungen am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n. Die Streckenlänge beträgt
5,63 km. Es werden ca. 20,5 ha Fläche benötigt.
Die Schadstoffbelastung für den Menschen ist aufgrund der Lage der Trasse als sehr gering ein-
zuschätzen.
Die Gesamtkosten für Variante 2e beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf
31,3 Mio. DM.
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Zwangspunkte:
- Trassenlage von Variante 2
- vorhandene B 243 Holbach-Günzerode
- Helmetal westlich Günzerode (Höhenzwangspunkt)
- Ortschaft Haferungen (200 m Abstand)
- Ende der Baustrecke am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n.
Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Es sind zwei Knotenpunkte vorgesehen, zum
einen bei Großwechsungen an der K 4 (L 2068) zur Anbindung des Gewerbestandortes und an
der L 2068 (neu: K 17) bei Haferungen zur Anbindung von Haferungen und Immenrode. In der
Variantenuntersuchung wurde bei Variante 2e eine Anschlussstelle Pützlingen mitbetrachtet. Sie
würde in dieser Variante einen einseitigen Rampenanschluss (Anschlussstrecke) erfordern, da
die L 2062 nicht von der Trasse gekreuzt wird. Analog der Variante 2c würde diese Anschluss-
stelle entfallen.
Die Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen ist Bestandteil des 1. Teilabschnittes der
B 243n. Mit der Anordnung der Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen wird als An-
schlussstrecke an die B 243n eine Verlegung der K 4/L 2068 (neu: L 3243) an die B 243 alt vor-
gesehen. Diese Anschlussstrecke ist Bestandteil der Planung des 1. Teilabschnittes der B 243n
und dient zwischenzeitlich als durchgehende Führung im Zuge der B 243 alt/B 243n.
Einflüsse auf die Umwelt:
Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Mensch, ein-
schließlich der mensch-
lichen Gesundheit
- Beeinträchtigung der Einwohner von Immenrode durch Schallimmission
- Städtebauliche Zerschneidungswirkung
- Inanspruchnahme des Haferbachtals als siedlungsnahem Freiraum
Schutzgut Tiere
- Querung der Helmeaue
- Zerschneidung ungestörter Bereiche zwischen Haferbach und Haferunger Berg
- Querung zweier Bachtäler
Schutzgut Pflanzen
- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedingun-
gen
- Zerstörung von 19 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen und zwei geschütz-
ten Landschaftsbestandteilen
- Querung der Helmeaue und des Haferbachs
Schutzgut Boden - hoher bis mittlere Funktionsverlust durch Versiegelung
- hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion
Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche
- Gefährdung durch Schadstoffeintrag, besonders im Bereich der Gewässer- und
Auenquerung
- Trassenverlauf in WSG III
- Schutzgut Oberflächenwasser
- acht Querungen von Fließgewässern
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
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Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Klima /Luft
- mittlerer Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen
- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete
- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss
- starke Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen
- geringe Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern
Schutzgut Landschafts-
bild und Erholung
- Flächenanteil mit sehr hoher bis mittlerer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit
durch Überformung
- Verlust von Flächen mit hoher bis geringer bedeutender Landschaftsbildqualitäten
- Verlust von 13 gliedernder Vegetations- und Strukturelemente
- vier Querungen ausgeprägter Talräume
- vier Brückenbauwerke
- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (3.660 lfd.m) und in einer Höhe von 5-
8 m (605 lfd.m)
- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-
lärmung
- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg
Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter
- keine Beeinträchtigung von Rohstofflagerstätten oder öffentlicher Infrastruktur
- mittelalterliche Wüstung östlich von Pützlingen
- mittelalterliche Wüstung südlich von Haferungen
Variante 2e beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüs-
se gefährdender Anlagen auf die Straße.
3.2.3.4 Variante 9
Variante 9 beginnt am Beginn des Planungsabschnittes Haferungen - Großwechsungen südlich
der Gemeinde Pützlingen und endet am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n. Die Trassierung
führt ohne Gelenkpunkt zu anderen Varianten über die Abschnittsgrenze hinweg.
Die Variante 9 stellt die südlichste Trassierung im Planungsabschnitt dar. Nach Überquerung des
Helmetales führt die Trasse südlich um den Ziegenberg und den Rolandsberg und verläuft dann
parallel zur Gemarkungsgrenze Pützlingen/Etzelsrode. Im Weiteren verläuft die Trasse südlich
von Haferungen im Talraum des Haferbaches. Nördlich von Großwechsungen wird an der K 4
der Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243 hergestellt.
Die Streckenlänge beträgt 5,18 km. Es werden ca. 15,2 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten für
Variante 9 beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf 24,1 Mio. DM.
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Zwangspunkte:
- Ziegenberg
- Rolandsberg
- Ortschaft Haferungen (200 m Abstand)
- Haferbach (Höhenzwangspunkt)
- Ende der Baustrecke am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n.
Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Es sind zwei Knotenpunkte vorgesehen, zum
einen bei Großwechsungen an der K 4/L 2068 (neu: L 3243) zur Anbindung des Gewerbestan-
dortes und an der L 2086 bei Haferungen zur Anbindung von Haferungen und Immenrode. Die
Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen ist Bestandteil des 1. Teilabschnittes der
B 243n.
Mit der Anordnung der Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen wird als Anschlussstre-
cke an die B 243n eine Verlegung der K 4/L 2068 (neu: L 3243) an die B 243 alt vorgesehen.
Diese Anschlussstrecke ist Bestandteil der Planung des 1. Teilabschnittes der B 243n und dient
zwischenzeitlich als durchgehende Führung im Zuge der B 243 alt/B 243n.
Einflüsse auf die Umwelt:
Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Mensch, ein-
schließlich der mensch-
lichen Gesundheit
- Beeinträchtigung der Einwohner von Immenrode durch Schallimmission
- Städtebauliche Zerschneidungswirkung
- Inanspruchnahme des Haferbachtals als siedlungsnahem Freiraum
- geringer Entlastungseffekt für die Ortsdurchfahrt Günzerode
Schutzgut Tiere
- Querung der Helmeaue
- Zerschneidung ungestörter Bereiche zwischen Haferbach und Haferunger Berg
- Querung zweier Bachtäler
- großer Lebensraumverlust durch Versiegelung
Schutzgut Pflanzen
- geringe Verluste von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedin-
gungen
- Zerstörung von 16 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen und einem ge-
schützten Landschaftsbestandteil
Schutzgut Boden - hoher bis mittlere Funktionsverlust durch Versiegelung
- hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion
- Schutzgut Grundwasser
- Verlust von Infiltrationsfläche
- Gefährdung durch Schadstoffeintrag, besonders im Bereich der Gewässer- und
Auenquerung
- Trassenverlauf in WSG III
Schutzgut Grundwasser - sechs Querungen von Fließgewässern,
- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
Schutzgut Klima /Luft
- größter Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen
- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete
- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss
- mäßige Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen
- geringe Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern
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Schutzgut Wirkungen
Schutzgut Landschafts-
bild und Erholung
- Flächenanteil mit sehr hoher bis mittlerer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit
durch Überformung
- Verlust von Flächen mit hoher bis geringer bedeutender Landschaftsbildqualitäten
- Verlust von 12 gliedernder Vegetations- und Strukturelemente
- drei Querungen ausgeprägter Talräume
- drei Brückenbauwerke
- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (2.985 lfd.m) und in einer Höhe von 5-
8 m (380 lfd.m)
- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-
lärmung
- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg
Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter
- keine Beeinträchtigung von Rohstofflagerstätten oder öffentlicher Infrastruktur
- mittelalterliche Wüstung südlich von Haferungen
Variante 9 beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüsse
gefährdender Anlagen auf die Straße.
3.3 Variantenvergleich
3.3.1 Planungsabschnitt Holbach
3.3.1.1 Raumstrukturelle Wirkungen
Die raumstrukturellen Wirkungen werden anhand der Beeinträchtigungen von Siedlungs- und
Schutzgebieten sowie der Anbindung von Räumen bewertet.
Kriterium Variante 2 Variante 2a Variante 9
Rang Rang Rang
Anbindung von
Räumen
nähere und ent-
ferntere Siedlungs-
räume werden gut
angebunden
1 nähere und entfern-
tere Siedlungs-
räume werden gut
angebunden
1 nähere und entfern-
tere Siedlungs-
räume werden gut
angebunden
1
Annäherung an
Siedlungen
siedlungsfern 1 siedlungsnah bei
Holbach, führt
direkt am Friedhof
vorbei
3 siedlungsfern 1
Berührung von
Schutzgebieten
keine Berührung 1 keine Berührung 1 Durchschneidung
Überschwemmungs-
gebiet der Ichte
3
Variante 2 ist aus raumstruktureller Sicht eindeutig die Vorzugsvariante. Die Varianten 2a und 9
sind nachrangig.
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3.3.1.2 Verkehrliche Beurteilung
Aus verkehrlicher Sicht ist eine Beurteilung der Varianten innerhalb der Planungsabschnitte
nicht sinnvoll. Die im Zuge der UVS gewählten Planungsabschnitte sind zu kurz, um Unter-
schiede im Bereich Verkehr erkennen zu können.
Die Trassenvarianten liegen relativ dicht beieinander. Da zugleich die Anschlussstellen nicht
wesentlich voneinander abweichen und auch die Streckenlängen ähnlich sind, können sich die
verkehrlichen Wirkungen nicht wesentlich unterscheiden.
3.3.1.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung
Der Planungsabschnitt ist durch Gelenkpunkte begrenzt, in denen alle Varianten mit Ausnahme
der Variante 9 zusammenlaufen.
Kriterium Variante 2 Variante 2a Variante 9
Rang Rang Rang
Trassierung
im Grundriss
insgesamt zügige
Trassierung
Rmin=1250 m
1 weniger zügige Tras-
sierung mit kleinen
Radien
Rmin=750 m
3 relativ zügige Tras-
sierung,
Rmin=1000 m
2
Längs-
neigungen
mittlere Längsnei-
gungen (max. 2,5%)
1 mittlere Längsnei-
gungen (3,3%) auf ca.
800m
2 wesentlich größere
Längsneigungen,
(max. 5,3%) auf län-
geren Abschnitten
3
Erdmassen-
ausgleich
Mengenausgleich 1 Mengenausgleich 1 Mengenüberschuss 3
Variante 2 ist aus verkehrs- und entwurfstechnischer Sicht, auch unter Berücksichtigung von
Optimierungsmöglichkeiten, eindeutig die Vorzugsvariante.
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3.3.1.4 Umweltverträglichkeit
Auswirkungen auf den Menschen
Alle Varianten im Planungsabschnitt haben positive Wirkungen auf den Menschen, hier die
Einwohner der Ortschaft Holbach.
Hinsichtlich der Neubelastung von Siedlungsrändern und der Entlastung in den Ortsbereichen
ergibt sich folgende Rangfolge:
Vari-
ante
Beeinträchtigung von
Siedlungsflächen durch
Verlärmung
Beeinträchtigung von
siedlungsnahen Frei-
räumen durch Lärm
Beeinträchtigung
durch Zerschneidung
von
Entlas-
tung-
in der
Orts-
durch-
fahrt
Rang
Über-
schreitung
BImSchG
(ha)
Über-
schreitung
DIN 18005
(ha)
> 55
dB(A)
tags
( ha)
50-55
dB(A)
tags
(ha)
siedungs-
nahen Frei-
räumen
(m)
Sied-
lungs-
struk-
turen
2 - - 53,5 55,2 1260 - sehr stark 2
2a 0,18 - 89,9 74,9 2520 - sehr stark 3
9 - - 16,3 40,5 - - stark 1
Auswirkungen auf die Tierwelt
Vor allem die Variante 9 durchläuft aus faunistischer Sicht wertvolle Landschaftsteile. Es han-
delt sich hierbei um die Konfliktschwerpunkte:
- Ichteaue
- Helmeaue
- Bliedebach/Ziegenlöcher.
Die Ichteaue stellt in diesem Bereich ein wichtiges Vernetzungselement in einer sonst ausge-
räumten Agrarlandschaft dar. Die Grünlandbereiche dienen einer Reihe von Vogelarten als Nah-
rungsflächen. Der Bachlauf mit dem angrenzenden Grünland ist naturnah und als hoch schutz-
würdig eingestuft.
Die Helmeaue hat als Konfliktschwerpunkt gleiche Funktionen. Sie dient vielen Greifvogelarten
(wie z. B. auch den gefährdeten Rohrweihen, Schwarzmilanen, Baumfalken) als Nahrungsraum.
Die Lage der Helmeaue in der Agrarlandschaft ist bereits jetzt isoliert. Besondere Bedeutung hat
die Helmeaue durch die funktionale Vernetzung mit dem nächsten nach Südosten anschließen-
den Konfliktschwerpunkt Bliedebach/ Ziegenlöcher.
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Der Bereich Bliedebach/Ziegenlöcher bietet mehreren Greifvogelarten Brutmöglichkeiten. We-
sentlich sind der Anschluss an die Helmeaue über den Bliedebach und die Erdfälle am Ziegen-
berg, die "Ziegenlöcher".
Varian-
te
Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Konflikt-
schwerpunkte
Trennung
von
Wechsel-
beziehun-
gen
[Anzahl]
Rang
sehr
hoch
hoch mittel nach-
rangig
sehr
hoch
hoch mittel An-
zahl
Beein-
trächti-
gung
[lfdm]
2 2,4 8,5 4,7 - 218,9 92,5 - - - 2 2
2a 4,6 7,6 5,1 - 209,9 100,9 - - - 1 1
9 7,3 9,3 4,7 - 232,2 92,5 - 3 1750 3 3
Variante 9 zerschneidet einen bisher weitgehend ungestörten Raum, als einzige Variante quert
sie sowohl die Helme als auch die Ichte. Aus faunistischer Sicht ist Variante 9 damit abzulehnen.
Die weiteren Varianten unterscheiden sich weniger. Variante 2a verursacht die geringsten neuen
Belastungen durch die enge Lage der vorhandenen Straße. Variante 2 beeinflusst die gleichen
funktionalen Biotopkomplexe auf längerer Strecke und zerschneidet dabei mehr. Durch die Nähe
zur Ichteaue werden nachhaltige Beeinträchtigungen dieses Biotopsystems erwartet.
Auswirkungen auf die Pflanzenwelt
Konfliktschwerpunkte konnten nicht ausgewiesen werden.
Vari-
ante
Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Gesetzlich geschützte Biotope Rang
sehr
hoch
hoch mit-
tel
nach-
rangig
sehr
hoch
hoch mit-
tel
Verlust/
Funkti-
onalver-
lust (ha)
Ge-
fähr-
dung
(ha)
Anzahl
2 0,11 1,38 0,14 22,58 14,70 10,75 5,01 0,11 13,00 7 (7 § 18) 2
2a 0,11 1,32 0,05 20,72 10,39 12,07 5,35 0,11 8,03 7 (7 § 18) 1
9 0,49 1,56 0,81 29,86 12,80 9,97 5,37 0,49 11,74 12 ( 11 §
18, 1 ND)
3
Variante 9 weist die größte Streckenlänge auf und beeinträchtigt die meisten Flächen mit gesetz-
lichen Schutzstatus. Es sind dies die naturnahen Abschnitte von Helme, Ichte und Bliedebach
sowie die Erdfälle am Ziegenberg. Als einzige Variante quert Variante 9 die Ichte und zer-
schneidet damit einen wichtigen Korridor im Biotopverbundsystem. Variante 9 wird am ungüns-
tigsten beurteilt.
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Juli 2017
Variante 2 und Variante 2a sind vergleichbar hinsichtlich der Nähe zur Ichte und der den
Schalksberg umgebenden Gehölzstruktur. Den geringsten Verlust von Biotopflächen und die
geringsten Flächenumfänge mit sehr hoher Gefährdung hat Variante 2a.
Auswirkungen auf den Boden
Wie bei o. a. Schutzgütern schneidet auch beim Schutzgut Boden Variante 9 schlecht ab, da auf-
grund höherer Streckenlänge der Bodenverlust und die Beeinträchtigung ökologischer Boden-
funktionen durch Schadstoffeinträge am größten sind.
Variante 2 und 2a haben etwa die gleiche Länge. Die UVS schätzt die Gefährdung bei Variante
2a als geringer ein.
Vari-
ante
Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Rang
sehr
hoch
hoch mittel nicht
bewer-
tet
davon
Lebens-
raum-
funktion
sehr
hoch
hoch mittel davon
Lebens-
raum-
funktion
2 0,33 4,83 17,76 3,52 - 0,20 8,16 45,18 - 2
2a - 3,69 20,08 4,23 - - 7,13 41,52 - 1
9 0,40 11,13 21,03 1,82 - 0,55 17,04 61,58 - 3
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
Für die Gesamteinschätzung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ist vor allem die
Grundwassergefährdung ausschlaggebend.
Erhöhte Gefährdungen liegen besonders bei den Konfliktschwerpunkten:
- Querung der Ichte
- Querung der Helme
vor. Dies ist bedingt durch die geringen Grundwasserflurabstände mit der Gefahr des Schadstof-
feintrages. Im Auenbereich der Helme kommt die zeitweilige Hochwassersituation hinzu, bei der
es zu Kontaminationen des Oberflächen- und Grundwassers ausgehend von der Querungsstelle
kommen kann. Aufgrund der geologischen Situation finden sich Flächen mit hoher Grundwas-
sergefährdung in den Talräumen, deshalb ist für die Beurteilung die Anzahl der Gewässerque-
rungen maßgebend.
Variante 9 hat mit der Querung von Ichte und Helme zwei Konfliktschwerpunkte. Sie beein-
trächtigt westlich ein Stillgewässer am Ziegenberg. Variante 9 ist deshalb am schlechtesten beur-
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Juli 2017
teilt. Variante 2 und Variante 2a haben keine Konfliktschwerpunkte. Variante 2a meidet im Ge-
gensatz zu Variante 2 den Talraum der Ichte. Variante 2a hat deshalb Vorteile.
Varian-
te
Verlust (ha)
von Infilt-
rations-
fläche
Gefährdung durch Schadstoffeintrag (ha) Trassenverlauf in Was-
serschutzgebieten (km)
Rang
sehr hoch hoch mittel WSG II WSG III
2 5,91 24,33 75,65 117,23 - - 2
2a 4,51 20,60 77,85 122,83 - - 1
9 7,27 26,40 64,82 126,10 - 0,25 3
Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das Oberflächenwasser ergibt sich ein ähnliches Bild.
Variante 9 schneidet wiederum durch die Querung zweier Talräume schlecht ab.
Varian-
te
Querung von Fließgewässern
Bedeutung
Funktionsbeeinträchtigung von
Fließgewässern durch Schad-
stoffeintrag (ha)
Beeinträchti-
gung von Still-
gewässern
Rang
Anzahl
sehr
hoch
Anzahl
hoch
Anzahl
mittel
sehr
hoch
hoch mittel Anzahl
2 - 2 - 400 300 - - 1
2a - 2 - 400 300 - - 1
9 - 2 - 400 400 - 1 3
Als Gesamtrangfolge ergibt sich bei den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt folgendes Bild:
Variante Rangfolge
2 2
2a 1
9 3
Auswirkungen auf Klima und Luft
Konfliktschwerpunkte existieren im Planungsabschnitt Holbach nicht.
Durch die Trassierung am Nordrand des Ichteberges, eines Kaltluftentstehungsgebietes, wird
Variante 2a am schlechtesten beurteilt. In Strahlungsnächten (Windstille) kann schadstoffbelas-
tete Luft nach Holbach fließen. Variante 2 wird am besten eingestuft, da sie die Schad-
stoffimmissionen in Holbach wesentlich verringert ohne Erhöhungen am Ortsrand hervorzuru-
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Juli 2017
fen. Die Wirkung von Variante 9 ist ähnlich, jedoch versiegelt sie mehr lufthygienisch und kli-
matisch positiv wirkende Flächen.
Varian-
te
Verlust von lufthygie-
nisch/ klimatisch [ha]
Schadstoffein-
trag in sied-
lungsnahe
Kaltluftab-
flussgebiete
Abriegelung
von Kaltluftab-
fluss und Ent-
stehung eines
Kaltluftsees
Verringerung
von Schadstoff-
immissionen in
den Ortskernen
Erhöhung von
Schadstoff-
immissionen
an den Orts-
rändern
Rang
sehr positiv
wirkenden
Flächen
positiv
wirkenden
Flächen
2 4,7 10,3 - 0 sehr stark - 1
2a 3,6 11,7 stark 0 sehr stark mäßig 3
9 2,5 18,1 - 0 sehr stark - 2
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Konfliktschwerpunkt ist die Helmequerung zwischen Schiedungen und Pützlingen. Hierbei wird
der Talraum der Helme durch Dämme und Einschnitte beeinträchtigt.
Vari-
ante
Gefährdung der Land-
schaftsbildeinheiten durch
Überformung (ha)
Verlust von Flächen mit be-
deutenden Landschaftsbild-
qualitäten (ha)
Verlust/Funktionsverlust glie-
dernder Vegetations- und
Strukturelemente
sehr
hoch
hoch mit-
tel
ge-
ring
sehr
hoch
hoch mittel ge-
ring
An-
zahl
lfdm ha Art
2 - 6,1 171,1 104,0 - 0,4 16,5 - 5 760 - Hecke
2a - 6,7 174,7 88,4 - 0,4 16,6 - 8 610 - Hecke
Baumbest.
9 40,5 5,7 242,6 - - 4,2 14,2 - 4 320 - Hecke
Zerschneidung
einer Waldflä-
che
Querung ausgepräg-
ter Tagräu-
me/Oberflächen-
gewässer
Brückenbau-
werke
Dammbauwerke
verschiedener Hö-
henklassen (lfdm)
quantitative
und qualita-
tive
Rangfolge
lfdm Art Anzahl Art Anzahl lfdm 2 -
5 m
5 -
8 m
>8 m
- - 1 Uffe 1 30 1820 80 - 1
- - 1 Uffe 1 30 1700 220 - 1
- - 2 Helme 1 60 2220 - - 3
Mit Abstand am schlechtesten wird Variante 9 beurteilt. Ausschlaggebend hierfür ist eine Über-
formung im Helmetal.
Die Varianten 2 und 2a sind fast gleichrangig. Variante 2a ist dennoch etwas besser eingestuft,
da sie enger an der vorhandenen B 243 geführt wird und damit weniger stark vom vorbelasteten
Bereich abrückt.
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Vari-
ante
Gefährdung der natürlichen Erho-
lungseignung durch Verlärmung
[>50 dB(A)/50-55 dB(A)] (ha)
Verlärmung
erholungsre-
levanter Inf-
rastruktur
Zerschnei-
dung von Rad-
und Wander-
wegen
Landschafts-
schutzge-
biete/ Natur-
parke
Rang
sehr
hoch
hoch mittel gering Anzahl Anzahl Durchfah-
rung in m
2 1,2 168,4 168,7 - - 1 - 2
2a 1,4 162,1 165,9 - - 1 - 1
9 23,2 163,5 148,2 - - 1 - 3
Als Gesamtrangfolge ergibt sich bei den Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgendes Bild:
Variante Rangfolge
2 2
2a 1
9 3
Auswirkung auf Kultur- und sonstige Sachgüter
Kultur- und sonstige Sachgüter werden durch keine der Varianten beeinträchtigt.
Schutzgutübergreifende Vorzugsvariante
Über die Summe aller Kriterien wird eine Gesamtrangfolge ermittelt.
Varian-
te
Einzelrangfolge Rang-
folge Men-
schen
Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima
und Luft
Land-
schaft
und Er-
holung
Kultur
und
Sach-
güter
2 2 2 2 2 2 1 2 ./. 2
2a 3 1 1 1 1 3 1 ./. 1
9 1 3 3 3 3 2 3 ./. 3
Schutzübergreifende Vorzugsvariante ist Variante 2a. Sie bewirkt die geringsten Beeinträchti-
gungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild. Variante 2 führt in einem geringen Abstand ent-
lang der Ichte und schneidet daher in den Belangen Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser etwas
schlechter ab. Vollkommen abzulehnen ist Variante 9 mit gravierenden Beeinträchtigungen. Die
Kompensationsmöglichkeit wird für diese Variante in Frage gestellt.
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Juli 2017
3.3.1.5 Wirtschaftlichkeit
Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit werden die auf Basis einer Kostenschätzung ermittelten
Investitionskosten verglichen.
Kriterium Variante 2 Variante 2a Variante 9
Rang Rang Rang
Gesamtkosten
in Mio. DM 22,0 1 23,1 1 27,3 3
Die deutlich höchsten Kosten fallen bei Variante 9 an. Bei den Varianten 2, und 2 a sind die Un-
terschiede insgesamt nicht groß. Am günstigsten ist Variante 2.
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3.3.2 Planungsabschnitt Günzerode
3.3.2.1 Raumstrukturelle Wirkungen
Die raumstrukturellen Wirkungen werden anhand der Beeinträchtigungen von Siedlungs- und
Schutzgebieten sowie der Anbindung von Räumen bewertet.
Variante 2 Variante 2c Variante 2e Variante 9
Rang Rang Rang Rang
Anbin-
dung von
Räumen
nähere und ent-
ferntere Sied-
lungsräume
werden gut
angebunden
1
nähere und ent-
ferntere Sied-
lungsräume
werden gut an-
gebunden
1
nähere und ent-
ferntere Sied-
lungsräume wer-
den gut angebun-
den
1
ungünstige
Anbindung von
Räumen
4
Annähe-
rung an
Siedlun-
gen
siedlungsnah
bei Günzerode 4 siedlungsfern 1
siedlungsnah
bei Haferungen 4
siedlungsnah
bei Haferungen 4
Berüh-
rung von
Schutz-
gebieten
Durchschneidung
Überschwem-
mungsgebiete der
Helme und Hafer-
bach
4
Durchschneidung
Überschwem-
mungsgebiete der
Helme und Hafer-
bach
4
Durchschneidung
Überschwem-
mungsgebiete der
Helme und Hafer-
bach
4
Durchschneidung
Überschwem-
mungsgebiet
Haferbach/ Schi-
erngraben
1
Die Berührung von Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft wird durch die UVS schutzgutbe-
zogen beurteilt (siehe nachfolgendes Kapitel) und im Bereich Raumstruktur nicht verglichen.
Variante 2c ist aus raumstruktureller Sicht die Vorzugsvariante.
3.3.2.2 Verkehrliche Beurteilung
Aus verkehrlicher Sicht ist eine Beurteilung der Varianten innerhalb der Planungsabschnitte
nicht sinnvoll. Die im Zuge der UVS gewählten Planungsabschnitte sind zu kurz, um Unter-
schiede im Bereich Verkehr erkennen zu können.
Die Trassenvarianten liegen relativ dicht beieinander. Da zugleich die Anschlussstellen nicht
wesentlich voneinander abweichen und auch die Streckenlängen ähnlich sind, können sich die
verkehrlichen Wirkungen nicht wesentlich unterscheiden.
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3.3.2.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung
Der Planungsabschnitt ist durch Gelenkpunkte begrenzt, in denen alle Varianten mit Ausnahme
der Variante 9 zusammenlaufen.
Variante 2 Variante 2c Variante 2e Variante 9
Rang Rang Rang Rang
Trassier-
ung im
Grundriss
durch Anleh-
nung an vorh.
Bahndamm
etwas kurvig
bzw. unstetig
4 ausgewogen,
Rmin=1000 m
1 ausgewogen,
Rmin=1000 m
1 ausgewogen,
Rmin=1000 m
1
Längsnei-
gungen
geringe Längs-
neigungen
(max. 2,8 %)
1 geringe Längs-
neigungen
(max. 2,8 %)
1 geringe Längs-
neigungen
(max. 2,7 %)
1 geringe Längs-
neigungen
(max. 2,2 %)
1
Erdmas-
senaus-
gleich
Mengen-
überschuss bei
mittl. Erdbau-
aufwand
2 Mengen-
überschuss bei
etwas höherem
Erdbauauf-
wand
3 erheblicher
Mengen-
überschuss bei
insges. hohem
Erdbauauf-
wand
4 Mengen-
überschuss bei
insges. geringe-
rem Erdbauauf-
wand
1
Variante 9 ist aus entwurfstechnischer Sicht eindeutig die Vorzugsvariante. Die Varianten 2c und
2e sind sicherheitstechnisch gleichwertig, sie sind lediglich in der Erdbaubilanz schlechter als
Variante 9. Variante 2 ist hinsichtlich der Trassierung schlechter bewertet und damit nachrangig.
3.3.2.4 Umweltverträglichkeit
Auswirkungen auf den Menschen
Vari-
ante
Beeinträchtigung von
Siedlungsflächen durch
Verlärmung
Beeinträchtigung von
siedlungsnahen Frei-
räumen durch Verlär-
mung
Beeinträchtigung durch
Zerschneidung [m] von
Entlas-
tungs-
effekte
Rang
Überschrei-
tung
BImSchG
[ha]
Überschrei-
tung
DIN 18005
[ha]
> 55 dB(A)
tags [ha]
50-55
dB(A) tags
[ha]
siedungs-
nahen
Frei-
räumen
zusammen-
gehörenden
Siedlungs-
strukturen
in der alten
Ortsdurch-
fahrt
2 - - 76,0 93,3 2060 gering stark 1
2c - - 78,9 106,5 2020 gering stark 2
2e - - 83,7 120,0 1890 gering stark 3
9 - - 78,0 107,6 1940 gering mäßig 4
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Die Unterschiede zwischen den Varianten sind recht gering. Variante 9 bringt die geringsten
Entlastungseffekte und ist damit am ungünstigsten. Insgesamt vorteilhaft ist Variante 2 mit ge-
ringem Abstand zu Variante 2c. Variante 2c führt zu Verlärmungen etwas größerer siedlungsna-
her Freiräume der Ortsränder Pützlingen und Haferungen im Gegensatz zu Variante 2 bei Günze-
rode.
Auswirkungen auf die Tierwelt
Der Konfliktschwerpunkt Helmeaue wird von allen Varianten beeinträchtigt. Die Helmeaue bie-
tet einer großen Vielzahl von Tierarten Lebensraum. Zum Konfliktschwerpunkt gehören der au-
enbegleitende stillgelegte Bahndamm und die südlich Günzerode an den Bahndamm anschlie-
ßende Streuobstwiese.
In der Helmeaue finden sich auentypische Vogelarten wie Nachtigall, Dorngrasmücke, Neuntö-
ter, Turteltaube, Kleinspecht und Feldschwirl. Weiterhin ist die Helmeaue für Amphibien wie
Grasfrösche Sommerlebensraum benachbarter Laichgewässer.
Alle Varianten beeinträchtigen in erheblichen Umfang faunistisch bedeutende Biotopkomplexe,
besonders die Helmeaue mit dem begleitenden stillgelegten Bahndamm (Geschützter Land-
schaftsbestandteil (GLB)).
Varian-
te
Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Konflikt-
schwerpunkte
Trennung
von Wech-
sel-
beziehun-
gen
[St]
Rang-
folge
sehr
hoch
hoch mittel nach-
rangig
sehr
hoch
hoch mittel An-
zahl
Beein-
trächtig-
ung [m]
2 15,2 13,4 5,6 - 337,8 168,5 - 1 3750 1 4
2c 13,9 10,9 5,6 - 372,0 171,4 - 1 500 - 1
2e 19,3 9,5 5,6 - 383,3 189,5 - 1 500 - 2
9 18,2 8,1 5,6 - 374,5 189,5 - - - - 2
Die Variante 2 ist mit Abstand am schlechtesten beurteilt. Sie verläuft in geringer Entfernung zur
Helme, führt zum fast vollständigen Verlust des als Tierlebensraum herausragend wichtigen
Bahndammes und trennt die Wechselbeziehungen von der Helmeaue nach Süden. Variante 2e
zerschneidet den bisher weitgehend ungestörten Bereich zwischen Haferbach und Haferunger
Berg mit einem hohen Entwicklungspotential.
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Juli 2017
Dies trifft auch für Variante 9 zu, wobei zu bedenken ist, dass Variante 9 ohne Gelenkpunkt an
den Abschnitt Holbach ausschließt und dort zwangsläufig im Bereich Bliedebach/Ziegenlöcher
einen bedeutenden Rückzugsraum für störungsempfindliche Vogelarten durchschneidet. Varian-
te 2c hat an sich die gleichen negativen Auswirkungen auf die Helmeaue, im Weiteren berührt
sie aber weniger empfindliche Bereiche als die anderen Varianten.
Auswirkungen auf die Pflanzenwelt
Es werden 3 Konfliktschwerpunkte berührt:
- Südrand Helmetal (durch Variante 2)
- Querung Helme östlich Pützlingen (durch Varianten 2c, 2e)
- Querung Haferbach (durch Variante 2c)
Der Konfliktschwerpunkt Südrand Helmetal ist charakterisiert durch das Nebeneinander von
Flussaue mit Weidengebüsch, den parallel verlaufenden trockenen Bahndamm und das angren-
zende Grünland. Die Streuobstwiese "Nickels Grube" südlich Günzerode (§ 18 - Fläche) ist Be-
standteil des GLB "Alter Bahndamm", dem als einziger größerer Gehölzbestand eine besondere
Bedeutung zukommt. Der Konfliktschwerpunkt Querung der Helme östlich Putzlingen ist cha-
rakterisiert durch die Verbindung des GLB "Feuchtwiesen" mit einem weiteren Grünlandbereich
sowie den östlich anschließenden Bahndamm.
Der Konfliktschwerpunkt Querung Haferbach beinhaltet neben der eigentlichen Haferbachque-
rung die östliche Fortsetzung des GLB "Alter Bahndamm".
Vari-
ante
Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Gesetzlich geschützte Biotope Rang
sehr
hoch
hoch mit-
tel
nach-
rangig
sehr
hoch
hoch mit-
tel
Verlust/
Funk-
tional-
verlust
(ha)
Gefähr-
dung
(ha)
Anzahl
2 0,58 10,43 0,61 30,13 30,41 33,88 19,33 4,24 43,12 18 (2 LB,
16 § 18)
4
2c 0,47 3,60 1,04 36,63 19,12 29,29 11,41 1,11 21,83 20 (2 LB,
17 § 18,
1 ND)
3
2e 0,35 3,76 0,65 46,61 15,97 30,74 5,89 0,57 22,01 19 (2 LB,
17 § 18)
2
9 0,13 3,01 0,92 43,47 12,05 24,12 4,58 0,10 15,09 15 (1 LB,
14 § 18
1
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Variante 2 schneidet wegen ihrer Parallellage zur Helme und der damit verbundenen Beeinträch-
tigung des Biotopverbundes mit Abstand am schlechtesten ab. Weiterhin wird am Ostrand des
Hamsterberges ein Streuobstwiesenkomplex betroffen. Die Trassenführung erfolgt größtenteils
auf dem teilweise als GLB ausgewiesenen "Alten Bahndamm". Variante 2c besitzt zwei Kon-
fliktschwerpunkte, sie zerschneidet den GLB "Feuchtwiesen" östlich Putzlingen und quert bei
der Flarichs Mühle den Haferbach. Weiterhin wird von Variante 2c bei Haferungen ein Komplex
von Obstbäumen zerstört und ein Hohlweg betroffen. Variante 9 und Variante 2e verlaufen z.T.
auf gleicher Trasse. Während Variante 2e mit der Helmequerung östlich Pützlingen einen Kon-
fliktschwerpunkt aufweist, hat Variante 9 keinen Konfliktschwerpunkt und verursacht ansonsten
die geringsten Beeinträchtigungen.
Auswirkungen auf den Boden
Am Hangfuß des Ichteberges ist ein Konfliktschwerpunkt ausgewiesen, da es zur Versiegelung
und Beeinträchtigung von Böden mit hoher bis sehr hoher Speicher-, Regler- und Produktions-
funktion kommt.
Vari-
ante
Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Rang-
folge sehr
hoch
hoch mittel nicht
bewer-
tet
davon
Le-
bens-
raum-
funkti-
on
sehr
hoch
hoch mittel davon
Le-
bens-
raum-
funkti-
on
2 4,43 15,42 20,69 1,92 - 8,30 44,49 60,91 - 4
2c 0,72 10,59 26,78 0,68 - 2,63 23,79 77,88 - 1
2e 1,12 11,99 32,98 0,68 - 2,27 23,11 80,33 - 3
9 1,38 11,87 24,89 0,02 - 0,84 21,17 65,61 - 2
Variante 2 ist wegen der großflächigen Beeinträchtigung hoch und sehr hoch schutzwürdiger
Böden durch Versiegelung und Schadstoffe am ungünstigsten eingestuft. Sie ist mit Abstand am
schlechtesten. Die Unterschiede zwischen den Varianten 2c, 9 und 2e sind gering.
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
Für die Gesamteinschätzung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ist vor allen die
Grundwassergefährdung ausschlaggebend.
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Erhöhte Gefährdungen liegen besonders bei folgenden Konfliktschwerpunkten vor.
- Gefährdung der Helmeaue
- Querung Haferbach
- Querung Scherngraben
Grundwasser
Varian-
te
Verlust (ha)
von Infilt-
rations-
fläche
Gefährdung durch Schadstoffeintrag (ha) Trassenverlauf in Was-
serschutzgebieten (km)
Rang
sehr hoch hoch mittel WSG II WSG III
2 3,48 25,53 121,96 173,93 - 0,18 4
2c 3,26 16,65 138,45 177,53 - 0,18 1
2e 3,81 21,20 142,92 190,60 - 0,18 3
9 2,46 15,32 146,86 188,12 - 0,18 2
Variante 2 wird aufgrund der Führung auf den ehemaligen Bahndamm und der Nähe zum Über-
flutungsbereich der Helme, wodurch eine Verschmutzung von empfindlichen Bereichen der
Helmeaue nicht ausgeschlossen werden kann, am schlechtesten eingestuft. Variante 2e ist un-
günstig wegen der im Bereich der zahlreichen Gewässerquerungen liegenden Flächen mit hoher
Grundwassergefährdung. Variante 9 hat hinsichtlich der Flächen mit hoher Gefährdung die güns-
tigsten Werte, sie liegt aber in der Nähe einer Quelle. Variante 2c hat mit Helmequerung und
Haferbachquerung zwei Konfliktschwerpunkte, sie verläuft aber ansonsten in großem Abstand
zu den hydrologisch bedeutsamen Bereichen Helmeaue (im Norden) und Bach-Graben-System
(im Süden). Mit Ausnahme von Variante 2, die mit Abstand am ungünstigsten ist, sind die Un-
terschiede sonst dennoch gering.
Oberflächenwasser
Varian-
te
Querung von Fließgewässern
[Anzahl]
Bedeutung
Funktionsbeeinträchtigung von
Fließgewässern durch Schadstoff-
eintrag (ha)
Beeinträch-
tigung von
Still-
gewässern
Rang
sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel Anzahl
2 - 2 3 350 900 400 - 1
2c - 2 4 350 1150 500 - 2
2e - 5 3 1050 1500 450 - 4
9 - 4 2 700 950 250 - 3
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Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das Oberflächenwasser ergibt sich ein anderes Bild.
Hier ist vor allem Variante 2e durch zahlreiche Gewässerquerungen und somit verbundene Funk-
tionsbeeinträchtigungen ungünstig.
Als Gesamtrangfolge ergibt sich bei den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt folgendes Bild:
Variante Rangfolge
2 4
2c 1
2e 3
9 2
Auswirkungen auf Klima und Luft
Konfliktschwerpunkte existieren im Abschnitt Haferungen - Großwechsungen nicht.
Vari-
ante
Verlust (in ha) von lufthy-
gienisch/ klimatisch
Schadstoff-
eintrag in
siedlungsnahe
Kaltluftab-
flussgebiete
Abriegelung
von Kaltluft-
abfluss und
Entstehung
eines Kalt-
luftsees
Verringe-
rung von
Schadstoff-
immissionen
in den Orts-
kernen
Erhöhung
von Schad-
stoff-
immissionen
an den Orts-
rändern
Rang
sehr positiv
wirkenden
Flächen
positiv
wirkenden
Flächen
2 9,3 17,9 - 0 stark gering 1
2c 8,4 26,7 stark 0 stark mäßig 4
2e 4,0 28,9 - 0 stark gering 2
9 5,0 32,5 - 0 mäßig gering 3
Durch die Trassierung am Südhang des Hamsterberges, eines Kaltluftentstehungsgebietes, ist
Variante 2c am schlechtesten eingestuft.
Variante 2 wird aufgrund der geringsten Beanspruchung lufthygienisch positiv wirkender Flä-
chen und der gleichzeitig geringsten Neubelastung von Ortsrandlagen am besten beurteilt.
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Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Konfliktschwerpunkte sind das Helmetal einschließlich der Hangbereiche bei Günzerode, die im
Falle einer in Talrichtung verlaufenen Trassierung überformt werden, sowie der Hamsterberg.
Vari-
ante
Gefährdung der
Landschaftsbildeinheiten
durch Überformung
(ha)
Verlust von Flächen mit
bedeutenden Landschafts-
bildqualitäten (ha)
Verlust/Funktionsverlust glie-
dernder Vegetations- und
Strukturelemente
sehr
hoch
hoch mittel gering sehr
hoch
hoch mittel gering An-
zahl
lfd m ha Art
2 187,4 51,6 274,8 62,6 3,5 9,8 2,9 25,1 16 4470 0,26
0,2
Feld-
gehölz
Baum
-best.
2c 125,6 107,3 315,3 25,5 - 10,7 5,4 24,8 18 380 - Hecke
2e 36,8 122,8 464,6 - - 13,1 11,4 25,0 13 1990 - Baum
-best.
9 36,8 62,3 505,3 - - 6,0 13,9 25,0 12 1850 - Baum
-best.
An-/Zer-
schneidung
von Wald
Querung ausgepräg-
ter Talräume/ Ober-
flächengewässer
Brücken-
bauwerke
Dammbauwerke
verschiedener
Höhenklassen [m]
quantitative
und qualitati-
ve Rangfolge
m Art An-
zahl Art
An-
zahl lfd m 2-5 m 5-8 m > 8 m
- - 3
Helme,
Haferbach,
Röstegraben
3 140 5120 485 - 4
- - 3
Helme,
Haferbach,
Röstegraben
3 140 3385 720 - 3
- - 4
Helme,
Haferbach,
Schierngraben,
Röstegraben
4 135 3660 605 - 2
- - 3
Haferbach,
Schierngraben
Röstegraben
3 105 2985 380 - 1
Variante 2 verursacht mit Abstand die gravierendsten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
und der natürlichen Erholungseignung. Variante 2 führt zum Verlust von Fläche mit sehr hoch
bedeutenden Landschaftsbildqualitäten. Variante 2c erhält eine mittlere Einstufung. Sie hat im
Bereich des Hamsterberges einen Konfliktschwerpunkt. Variante 2e schneidet in der Beurteilung
noch etwas besser ab, da sie gliedernde Vegetationselemente nur geringfügig zerstört. Variante 9
wird am besten beurteilt. Sie verursacht eine noch geringere Zerschneidung von gliedernden Ve-
getations- und Strukturelementen und hat auch die kleinsten Dammhöhen und Dammlängen.
Variante 9 stellt nur innerhalb des Planungsabschnittes Haferungen-Großwechsungen die güns-
tigste Trassierung dar. Das Ergebnis wird durch die zwangsläufige Verknüpfung mit der Varian-
tenführung im Abschnitt Holbach und den dort erwarteten Beeinträchtigungen relativiert.
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Juli 2017
Varian-
te
Gefährdung der natürlichen Erho-
lungseignung durch Verlärmung
[>50 dB(A) / 50-55 dB(A)]
(ha)
Verlärmung
erholungs-
relevanter
Infrastruk-
tur
Zerschnei-
dung von
Rad- und
Wander-
wegen
Landschafts-
schutzgebie-
ten/ Natur-
parken
Rang
sehr
hoch
hoch mittel gering Anzahl Anzahl Durchfah-
rung in m
2 174,0 227,5 242,3 198,5 - 1 - 4
2c 139,5 268,5 270,5 201,1 - 2 - 3
2e 106,0 261,0 331,4 211,6 - 1 - 2
9 64,7 322,1 350,5 211,6 - 1 - 1
Als Gesamtrangfolge ergibt sich bei den Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgendes Bild:
Variante Rangfolge
2 4
2c 3
2e 2
9 1
Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
Als Kulturgüter mit archäologischem Denkmalwert gelten die mittelalterlichen Wüstungen von
Pützlingen (betroffen durch Varianten 2c und 2e) und von Haferungen (Varianten 2e und 9).
Sachgüter werden nicht tangiert.
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Juli 2017
Schutzgutübergreifende Vorzugsvariante
Über die Summe aller Kriterien wird eine Gesamtrangfolge ermittelt.
Varian-
te
Einzelrangfolge Rang
Men-
schen
Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima
und Luft
Land-
schaft
und Er-
holung
Kultur
und
Sach-
güter
2 1 4 4 4 4 1 4 1 4
2c 2 1 3 1 1 4 3 2 1
2e 3 2 2 3 3 2 2 3 3
9 4 3 1 2 2 3 1 2 2
Schutzgutübergreifende Vorzugsvariante ist Variante 2c. Der Abstand zur folgenden Variante 9
ist jedoch noch größer, wenn für Variante 2c den Optimierungsempfehlungen der UVS in Ein-
klang mit den Forderungen aus dem Raumordnungsverfahren hinsichtlich einer geringeren Be-
einträchtigung des Freiraumes um Haferungen entsprochen wird. Zudem ist bei Variante 9, die
westlich keinen Gelenkpunkt mit anderen Varianten hat, mit schweren Beeinträchtigungen bei
der Fortführung im Abschnitt Holbach zu rechnen. Die Varianten 2e und 2 sind nachrangig, Va-
riante 2 führt zu schweren Beeinträchtigungen im Bereich der auf langer Strecke berührten Hel-
meaue.
3.3.2.5 Wirtschaftlichkeit
Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit werden die auf Basis einer Kostenschätzung ermittelten
Investitionskosten verglichen.
Variante 2 Variante 2c Variante 2e Variante 9
Rang Rang Rang Rang
Gesamt-
kosten in
Mio. DM
24,6 1 25,7 1 31,3 4 24,1 1
Die deutlich höchsten Kosten fallen bei Variante 2e an. Bei den Varianten 2, 2c und 9 sind die
Unterschiede insgesamt nicht groß. Am günstigsten ist Variante 9.
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Juli 2017
3.4 Gewählte Linie
Die Rangfolgen aller Beurteilungskriterien ergeben zusammengefasst eine Gesamtrangfolge.
Planungsabschnitt Holbach
Varian-
te
Verkehrliche
Wirkung
Technische
Beurteilung
Räumliche
Wirkung
Umwelt-
wirkungen
Wirtschaft-
lichkeit
Gesamt-
rangfolge
2 1 1 1 2 1 1
2a 1 2 2 1 1 2
9 1 3 2 3 3 3
Im Planungsabschnitt Holbach ist Variante 2 die Vorzugslinie des Raumordnungsverfahrens. Sie
ist in allen Wertungen außer bei den Umweltwirkungen vorrangig. Die durch die flussnahe Füh-
rung in der Ichteaue erwarteten Beeinträchtigungen des bisher ungestörten Biotopsystems wer-
den jedoch bei verkehrlicher Gleichrangigkeit durch die technischen und räumlichen Vorteile
gegenüber den anderen Varianten mehr als ausgeglichen. Die geringfügigen Nachteile im Hin-
blick auf die Umwelt können durch Maßnahmen der Minderung/Vermeidung verbessert werden.
Variante 2a hat Nachteile im technischen Bereich. Variante 9 ist insgesamt nachrangig.
Planungsabschnitt Günzerode
Varian-
te
Verkehrliche
Wirkung
Technische
Beurteilung
Räumliche
Wirkung
Umwelt-
wirkungen
Wirtschaft-
lichkeit
Gesamt-
rangfolge
2 1 2 2 4 1 2
2c 1 2 1 1 1 1
2e 1 4 2 3 4 4
9 1 1 2 2 1 2
Die Variante 2c ist im Variantenvergleich im Planungsabschnitt Haferungen-Großwechsungen
(Günzerode) eindeutig favorisiert. Sie entspricht der Vorzugsvariante aus der Umweltverträg-
lichkeitsstudie und ist auch aus verkehrlicher und raumordnerischer Sicht vorrangig.
Die Variante 2 im Abschnitt Holbach und die nach Maßgabe der landesplanerischen Stellung-
nahme optimierte Variante 2c (Abrückung von der Ortslage Haferungen) im Abschnitt Günze-
rode sind als bestimmte Linien Grundlage des Feststellungsentwurfes.
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Juli 2017
Auch aus aktueller Sicht haben die bestimmten Vorzugstrassen Bestand. Es erfolgten keine rele-
vanten Änderungen von Randbedingungen wie z.B. von Schutzgebieten. Die zwischenzeitlich
mehrfach konkretisierten Verkehrsbelastungen haben keine Auswirkungen auf die Wahl der Li-
nie, da alle Varianten verkehrlich gleichwertig sind.
Der 2012 in Betrieb genommene Teilabschnitt 1 bis zur BAB A 38 unmittelbar im Anschluss an
den Planungsabschnitt Günzerode harmoniert mit allen im Variantenvergleich betrachteten Tras-
senführungen.
4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme
4.1 Ausbaustandard
4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale
Grundlage der Erstellung des Feststellungsentwurfes der B 243 Herzberg – Nordhausen (A38)
sind die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) Ausgabe 2012.
Grundlage für die Festlegung der Entwurfsklasse ist die Definition eines Streckenzuges. Im Hin-
blick auf die Gewährleistung einer hohen Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit sollen einzel-
ne Streckenzüge möglichst gleichmäßig und mit einer für die jeweilige Netzfunktion angemesse-
nen Geschwindigkeit befahren werden können. Angesichts dessen ist die Entwurfsklasse (EKL)
für den betroffenen Streckenzug möglichst einheitlich festzulegen.
Das Vorhaben B 243 OU Günzerode/OU Holbach entspricht gemäß RAL 2012 einem Netzab-
schnitt, welcher Teil eines Streckenzuges ist. Der für die Neubauvorhaben maßgebende Stre-
ckenzug erstreckt sich unter Berücksichtigung der
- Straßenkategorie LS I für die B 243,
- Straßenkategorien für die mit der B 243 verknüpften Straßenzüge sowie
- der Verkehrsnachfrage der B 243 (Belastungssprünge)
von der A 38 AS Großwechsungen bis zur L 604 Bad Sachsa in Niedersachsen. Im Zuge des
definierten Streckenzuges zwischen der A 38 AS Großwechsungen und der L 604 Bad Sachsa in
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Juli 2017
Niedersachsen stellen sich Prognoseverkehrsstärken von 14.900 bis 15.700 Kfz/24 h ein
(DTVW). Unter Berücksichtigung der Straßenkategorie und der Prognoseverkehrsstärken wird
dem Streckenzug die EKL 1 zugeordnet.
Zur Überprüfung der Querschnitts- und Knotenpunktsgestaltung im Planungsabschnitt B 243 OU
Günzerode/OU Holbach wurde gemäß dem Einführungsschreiben der RAL des BMVBS vom
16. Mai 2013 (Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 08/2013 / Sachgebiet 02.2) der gesamte, be-
troffene Streckenzug netzkonzeptionell und länderübergreifend beurteilt.
Von der Entwurfsklasse EKL 1 werden nachfolgend beschriebene Entwurfs- und Betriebsmerk-
male abgeleitet.
Die B 243 wird als Kraftfahrstraße betrieben. Landwirtschaftlicher und nicht motorisierter Ver-
kehr werden auf einem gesonderten Wegenetz geführt.
Straßen der EKL 1 sind dreistreifige Straßen mit dem Regelquerschnitt RQ 15,5. Das gilt auch
für die B 243. Beide Fahrtrichtungen sind durchgängig durch einen verkehrstechnischen Mittel-
streifen voneinander getrennt. Es werden wechselseitig Überholabschnitte angeordnet.
Bei der Festlegung der Wechselstellen wurde insbesondere auf die Einhaltung folgender Rand-
bedingungen geachtet:
- Anordnung einer günstigen und übersichtlichen Fahrstreifenaddition an den AS Macken-
rode, Pützlingen und Großwechsungen
- Anordnung der 2-streifigen Abschnitte des RQ 15,5 an Steigungen
- Einhaltung von Abschnittslängen zwischen 1.200 und 2.000 m.
Aufgrund der topographischen Verhältnisse und der Anordnung von Fahrstreifenadditionen an
den Knotenpunkten Mackenrode, Pützlingen und Großwechsungen ergeben sich Längen von ca.
1.219 bis 2.113 m. Die Lage der Wechselstellen und die Abschnittslängen sind in den Über-
sichtslageplänen und in den Übersichtshöhenplänen eingetragen.
Im Übergangsbereich vom RQ 15,5 zum RQ 20 bei Großwechsungen wird zur Gewährleistung
der Verkehrssicherheit eine bauliche Mitteltrennung angeordnet.
Seite 61
Juli 2017
Die Linienführung ist sehr gestreckt ausgebildet. Die verwendeten Ausrundungsradien liegen
zwischen 850 m und 2.700 m. Die Längsneigungen liegen durchschnittlich bei 1 bis 2 %, auf
kurzer Strecke (ca. 200 m) wird eine Längsneigung von 3,9 % angewendet. Die Ausrundung der
Kuppen und Wannen mit Halbmessern über 11.500 m liegt deutlich oberhalb der Grenzwerte.
Die B 243n in Thüringen verfügt über die Anschlussstellen Großwechsungen, Pützlingen und
Mackenrode. Gemäß RAL 2012 ist für EKL-1-Straßen grundsätzlich eine planfreie Führung in
den Knotenpunkten vorgesehen. Die geforderten Knotenpunktabstände von 3 Kilometern
(ca. 6,5 km zur AS Mackenrode und ca. 3,5 km zur AS Großwechsungen) werden eingehalten.24
Die AS Pützlingen wird so gestaltet, dass die Zufahrtrampen auf die jeweils vorher einstreifigen
Abschnitte aufaddiert werden. Die Ausfahrtrampen werden aus den jeweils vorher einstreifigen
Bereichen ausgefädelt. Mit dieser Verkehrsführung ist zwar der zwangsweise Wechsel des star-
ken durchgehenden Verkehrs in den rechten Fahrstreifen nach einer Zufahrt (mit den Konse-
quenzen für eine nicht zu kurze Festlegung der Länge, günstig sind 1.200 m) verbunden, den-
noch fügt sich eine Anschlussstelle mit Fahrstreifenaddition gut in das Querschnittswechselkon-
zept ein. Die Situation im Zufahrtbereich bleibt insgesamt übersichtlich durch Vermeidung allzu
großer Fahrbahnbreiten. Bei den benachbarten AS greift das gleiche Prinzip.
Anschlussstelle mit Fahrstreifenaddition (unkritischer Querschnittswechsel)
Durch die Anordnung des teilplanfreien KP Pützlingen sind die Vorfahrtsregelungen der B 243
vorgegeben. Lichtsignalanlagen im nachgeordneten Netz werden nicht erforderlich.
Die Herstellung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen ist nicht geplant.
Die Führung des Radverkehres erfolgt über die Nebennetze.
Aspekte des unterhaltungsfreundlichen Entwerfens und Bauens aus Sicht der Unterhaltung wur-
den berücksichtigt.
24 Bei Anordnung einer AS Holbach wäre der Knotenpunktabstand zur AS Mackenrode mit 2 km zu gering. Zudem fügt sich die AS Pützlingen
im Vergleich zu einer AS Holbach besser in das Querschnittswechselkonzept ein.
Seite 62
Juli 2017
4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität
Der Nachweis der Verkehrsqualität erfolgt für den vorgesehenen Querschnitt RQ 15,5 mit dem
teilplanfreien Knotenpunkt AS Pützlingen (EKL 1) gemäß HBS-2015. Die Mindestanforderung
hinsichtlich der Verkehrsqualität ist beim Neu-, Um- oder Ausbau von Bundesfernstraßen die
Verkehrsqualitätsstufe D25
. Wenn ein Streckenelement der Straßenverkehrsanlage diesen Anfor-
derungen nicht genügt, dann ist die Mindestanforderung für die Gesamtanlage nicht erreicht.
Der Verkehrsqualitätsnachweis für die OU Holbach/OU Günzerode zeigt, dass mit einem
dreistreifigen Querschnitt die Qualität des Verkehrsablaufes ausreichend ist.
Qualität des Verkehrsablaufes der B 243 – Neubaustrecke
Teil der Verkehrsanlage Qualitätsstufe
Richtung 1 (AS Großwechsungen – AS Mackenrode) C
Richtung 2 (AS Mackenrode – AS Großwechsungen) C
Im Zuge der durchgehenden Strecke wird die Verkehrsqualitätsstufe C und am Anschluss Pütz-
lingen (Ausfädelungsbereiche an den Ausfahrten der AS Pützlingen) die Verkehrsqualitätsstufe
D erreicht. An den Rampenanschlüssen im nachgeordneten Netz ergibt sich die Verkehrsquali-
tätsstufe A.
Für die Neubaustrecke der B 243n werden im Hinblick auf ihre großräumige Bedeutung (LS I)
gem. RIN Pkw-Fahrtgeschwindigkeiten von 80 bis 90 km/h angestrebt. Bei Realisierung des
entworfenen RQ 15,5 stellt sich mit mittleren Pkw-Fahrtgeschwindigkeit von 84,4 km/h für
Richtung 1 und von 81,6 km/h für Richtung 2 die Qualitätsstufe D ein, so dass sowohl im Pla-
nungsabschnitt als auch im gesamten Streckenzug B 243n A 38 AS Großwechsungen – B 243n
AS Bad Sachsa (L 604) die Anforderungen an die Angebotsqualität einer großräumigen Verbin-
dung erfüllt werden.
Die Nachweise der erreichbaren Qualität des Verkehrsablaufes bestätigen die Notwendigkeit des
leistungsfähigen dreistreifigen Querschnittes RQ 15,5 für die EKL 1; diese ergibt sich insbeson-
dere aus dem hohen Schwerverkehrsaufkommen. Die durchgängige Anordnung von teilplan-
freien Knotenpunkten und die Vermeidung von wechselnden Knotenpunktformen (teilplan-
gleich/teilplanfrei) unterstützt trotz wechselnder Querschnitte (RQ 15,5, RQ 20) hinsichtlich Art
25 vgl. ARS Straßenbau Nr. 10/2002
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Juli 2017
und Ausstattung eine einheitliche Streckencharakteristik für den Streckenzug der B 243n von der
A 38 bis zur L 604 in Niedersachsen und darüber hinaus auf der gesamten im Ausbau oder be-
reits seit Jahren derart in Betrieb befindlichen Strecke der B 243n bis zum Anschluss an die A 7
(AS Seesen).
Rad- und Fußgängerverkehr werden über das nachgeordnete Netz und über die vorhandenen
bzw. neu herzustellenden Wirtschaftswege geführt.
Trassenquerungen sind an den neuen Bauwerken der B 243 möglich. Die Verbindungs- und Er-
schließungsqualität für Rad- und Fußgänger wird nicht beeinträchtigt.
Der ÖPNV wird über die alte B 243 und die neu geplanten Verbindungsstraße geführt. Es
kommt zu keiner Beeinträchtigung der Beförderungsqualität.
Die Erschließung benachbarter Flächen wird durch die Neuanordnung von parallel zur B 243
geführten Wirtschaftswegen gewährleistet.
4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Aufgrund der Netzfunktion und der damit verbundenen hohen bis sehr hohen Fahrtweiten wird
dem Entwurf eine Planungsgeschwindigkeit von 110 km/h zugrunde gelegt.
Der Querschnitt RQ 15,5 weist ausreichende Fahrbahnbreiten für sichere Fahrverläufe bei hohen
Geschwindigkeiten auf und gewährleistet durch die wechselnden Überholfahrstreifen sichere
Überholmöglichkeiten. Die gestreckte Linienführung bei geringen Längsneigungen führt zu ei-
ner guten Übersichtlichkeit der Strecke.
Durch die Konzentration der Anbindungen in einem teilplanfreien Knotenpunkt wird eine weit-
gehende Durchgängigkeit der Strecke und eine größtmögliche Reduzierung von Konfliktpunkten
erreicht.
Der Knotenpunkt ist nach RAL trassiert, die Entwurfselemente entsprechen den Erfordernissen
an Sicherheit und Gewährleistung der Fahrabläufe. Die erforderlichen Sichtweiten sind eingehal-
ten.
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Juli 2017
Die Nutzung durch schwache Verkehrsteilnehmer ist auf das nachgeordnete Netz beschränkt.
Damit wird eine hohe Verkehrssicherheit sowohl auf der durchgehenden Strecke als auch im
nachgeordneten Netz erreicht.
Die Seitenräume werden in regelgerechter Breite vorgesehen, Einbauten und Bepflanzungen
erfolgen in ausreichendem Abstand.
Bei Erfordernis werden Schutzeinrichtungen angeordnet
Es liegt der Auditbericht – Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A38), 2. TA für den Vor-
entwurf vom 01.09.2014 vor.
4.2 Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung
Die B 243 wird durch die nachstehenden untergeordneten Straßen und Wege gekreuzt bzw. ver-
ursacht eine Verlegung untergeordneter Straßen.
kreuzende
Straßen/Wege
Straßen-
kategorie
vorh. Quer-
schnitt [m]
gepl. Quer-
schnitt
Belastungs-
Klasse Bk
vorges.
Kreuzung
Entwurfs-
klasse
Weg
2+499,79
3,0 3,0 BW 1 ohne
Verknüpfung
L 2064
3+204,67
LS IV 6,0 6,0 RQ 9 0,3 BW 2 ohne
Verknüpfung
EKL 4
Weg
4+944,4
3,0 3,0 BW 4 ohne
Verknüpfung
L 2062
6+900,23
LS IV 4,5 – 5,0 6,0 RQ 9 1,0 BW 6 ohne
Verknüpfung
EKL 4
K 31 7+300
BA bis 0+200
0+200 bis BE
7+344,23
LS IV 4,7 – 4,9
6,0* RQ 9
7,5 RQ 11
0,3
3,2
BW7 mit Ver-
knüpfung
KP Pützlingen
EKL 4
EKL 3 wg
SV
(sh.4.4.1)
Weg
8+594,33
3,0 3,0 BW 8 ohne
Verknüpfung
K 31 10+600
10+630,92
LS IV 5,0 6,0 RQ 9 1,0 BW 9 ohne
Verknüpfung
EKL 4
* zzgl. Innenrandverbreiterung
Die untergeordneten Straßen werden vom nicht motorisierten Verkehr mit benutzt. Gesonderte
Geh-/Radwege sind nicht vorgesehen.
Die vorhandene B 243 zwischen Holbach und Pützlingen wird zwischen Bau-km 4+900 und
6+300 durch die neue Trasse überbaut. Da die Gemeinden Holbach und Hohenstein über die L
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Juli 2017
2064/L 2062 an den Knoten Pützlingen und über die K 22/K 25/L 603/L604 und B 243 alt an
den Knoten Mackenrode angebunden sind (siehe Gesehenvermerk) wird nördlich der B 243 ein
neuer Wirtschaftsweg hergestellt, welcher gleichzeitig die Funktion der Erschließung der nördli-
chen Flurstücke übernimmt.
Aufgrund der Flächenzerschneidung durch die B 243 wird grundsätzlich die Anlage von neuen
Wegen erforderlich. Gemäß dem Allgemeinen Rundschreiben – Straßenbau (ARS) Nr. 28/2003
vom 29.08.2003, Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege bei Baumaßnahmen an Bundes-
straßen, Punkt 2, und gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 904-1 (DWA), Richtlinien für den Länd-
lichen Wegebau (RLW), Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher
Wege vom August 2016, handelt es sich bei den Wegen um Feldwege. Feldwege haben über-
wiegend die Funktion der Erschließung und der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflä-
chen (Feldfluren). Sie dienen dem Zugang zu den Grundstücken und schaffen die Voraussetzun-
gen für den wirtschaftlichen Einsatz der Landtechnik. Feldwege werden unterschieden in
Hauptwirtschaftswege (weitmaschige Erschließung der Feldflur),
Wirtschaftswege (engmaschige Erschließung der Feldflur, bei geeigneter Witterung
ganzjährig befahrbar) und
Grünwege (Erschließung und Bewirtschaftung der Grundstücke, bei geeigne-
ter Witterung befahrbar).
Aus der Notwendigkeit der engmaschigen Erschließung (vorhandene Flurstruktur) und der ganz-
jährigen Befahrbarkeit ergibt sich die Einstufung der Wege der Baumaßnahme der B 243 in den
Anwendungsbereich der Wirtschaftswege.
Das ARS (Punkt IV.1.d) und das DWA (Punkt 2.5.7 e) weisen den folgenden Querschnitt
mit einer Kronenbreite von 4,00 m (3,0 m befestigte Fahrbahn zuzüglich 2 x 0,50 m Banket-
te/Seitenstreifen) aus.
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Die Befestigung erfolgt gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 904, Richtlinien für den Ländlichen
Wegebau vom Oktober 2005 und ist aus der Unterlage 14, Blatt 8 ersichtlich.
Folgende Wege sind Bestandteil der Maßnahme:
Wirtschaftsweg Bau-km Länge
Bauweise ungebunden gebunden
1 1+560 – 2+270 710 ungebunden
2 1+630 – 2+200 570 ungebunden
2+200 – 2+500 300 gebunden
2+500 – 3+190 690 ungebunden
BW 1 2+500 110 ungebunden
Teilrückbau
B 243 zum WW
ab 2+260 995 gebunden
3 2+510 – 2+720 210 ungebunden
4 3+160 – 3+210 50 gebunden
4a 3+190 – 3+230 40 gebunden
5 3+230 – 3+420 190 gebunden
3+420 – 4+840 1.420 ungebunden
6 4+740 – 6+580 1840 gebunden
Teilrückbau B 243
zum WW
ab 6+540 345 gebunden
BW 4 4+944 160 ungebunden
BW 8 8+594 560 gebunden
7 8+620 – 9+020 400 ungebunden
8 9+350 – 10+670 1.320 ungebunden
Summen 6.150 3.760
Vorhandene Wege werden bei Bau-km 9+015 und 9+710 gekreuzt. Diese Wegeverbindungen
werden aufgegeben.
Vorhandene Zufahrten werden, wenn sie von der Baumaßnahme beeinträchtigt werden an das
nachgeordnete Netz und an die Wirtschaftswege neu angeschlossen.
Die Maßnahmen und Planungen im Wegenetz sind in den Lageplänen dargestellt.
Nach Inbetriebnahme der B 243 ergeben sich Änderungen im öffentlichen Straßennetz.
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Neben der Widmung der Neubaustrecke erfolgen im Zuge der ehemaligen B 243 und den an-
schließenden untergeordneten Straßen Umstufungen bzw. Einziehungen. Sämtliche Maßnahmen
der Widmung/Umstufung und Einziehung sind in Unterlage 12 enthalten.
4.3 Linienführung
4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufes
Die Trasse der Ortsumgehung Holbach beginnt an der Planung des Abschnittes Mackenrode bei
Bau-km 1+629 östlich von Mackenrode, verläuft zunächst auf der bestehenden B 243 und
schwenkt dann mit großen Rechtsbogen in südliche Richtung. In einer Parallellage zur Ichte
(Nordseite) führt die Trasse bis zum Gelenkpunkt/Anschluss OU Günzerode bei Bau-km 5+415
südöstlich von Holbach auf der bestehenden B 243.
Die Trasse der Ortsumgehung Günzerode beginnt bei Bau-Km 5+415 und nimmt die Linienfüh-
rung der OU Holbach auf.
Parallel zur Ichte führt die Trasse nach Süden, quert die Helme mit Überschwemmungsgebiet
und L 2062 und schwenkt danach in eine Lage zwischen Helme und Haferungen/zwischen ein
besonders geschütztes Biotop und den Hamsterberg ein. Die K 31 nordwestlich von Haferungen
wird über einen teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Die Trasse endet am Knotenpunkt
Großwechsungen bei Bau-km 11+426.
4.3.2 Zwangspunkte
Bei der Trassierung wurden nachfolgende Zwangspunkte berücksichtigt.
- Weitertrassierung in Richtung Westen, die B 243, Verlegung der Bundesstraße von Herz-
berg bis Nordhausen, Abschnitt Mackenrode mit der Vorgabe des Knotenpunktes Macken-
rode durch die Grontmij BGS-Ingenieursozietät mbH in Lage und Höhe (planfestgestellt
mit Planfeststellungsbeschluss Az 540.1-3811-16/08)
- Knotenpunkt Großwechsungen
- "Alter Bahndamm"
- Überschwemmungsgebiete der Ichte, der Helme und des Haferbaches
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- Höhenzwangspunkte der zu querenden Landstraßen L 2064 (von Schiedungen), L 2062
(von Pützlingen), K 31 7+300 (von Haferungen) und K 31 10+600 (Haferungen)
- zu querende Gräben und Wirtschaftswege
- Erhaltung des Heckenbestandes/Gehölzstreifen und des Solitärbaumes zwischen Bau-
km 8+000 und 10+000
- Trassenlage der vorhandenen B 243
4.3.3 Linienführung im Lageplan
Die Trassierung der B 243 unterschreitet keine Trassierungsgrenzwerte im Grundriss. Als Kur-
venmindestradius kommt Rmin= 850 m zur Anwendung. Die Linienführung besteht zum großen
Teil aus aufeinander folgenden Radien mit Wendeklothoiden oberhalb des guten Bereiches. Zwi-
schen Bau-km 4+000 und 5+000 ist die Anordnung einer Geraden erforderlich. Die Länge der
Geraden liegt mit 1.350 m unter der empfohlenen Höchstlänge von 1.500 m.
Die gewählten Größen und Relationen bei der Trassierung der B 243 entsprechen den Erforder-
nissen der EKL 1. Die topografische Situation und die vorgenannten Zwangspunkte werden da-
bei berücksichtigt.
In nachfolgender Tabelle sind die verwendeten Trassierungselemente den Grenzwerten nach
RAL gegenübergestellt:
Straße Empfohlener
Radienbereich
nach RAL
[m]
Gewählte
Radien
[m]
B 243 > 500 850 bis 2.700
L 2064 200 bis 400 200
L 2062 200 bis 400 200
K 31 7+300 (EKL 4)
(EKL 3)
200 bis 400
300 bis 600
150
300
K 31 10+600 200 bis 400 1.000
Bei den untergeordneten Straßen unterschreitet nur die K 31 im Näherungsbereich des KP Pütz-
lingen den empfohlenen Grenzwert von 200 m mit dem gewählten Radius von 150 m. Dies ist
erforderlich, damit der Knotenpunktbereich übersichtlich in einem geraden Abschnitt liegt und
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damit die erforderlichen Sichtverhältnisse eingehalten werden können. Die Befahrbarkeit des
Radius wird durch eine Verbreiterung am Kurveninnenrand gewährleistet. Die Haltesicht wird
eingehalten.
4.3.4 Linienführung im Höhenplan
In nachfolgender Tabelle sind die verwendeten Trassierungselemente den Grenzwerten nach
RAL gegenübergestellt:
Straße Kuppenhalbmesser HK
[m]
Wannen-
halbmesser
Längsneigung max s[%]
empfohlen gewählt HW [m] Höchstwert gewählt
B 243 > 8.000 11.500 20.750 4,5 3,94
L 2064 > 3.000 - 2000 8,0 6,44
L 2062 > 3.000 4.000 - 8,0 1,77
K 31 7+300 (EKL 4)
(EKL 3)
> 3.000
> 5.000
9.500 2000 8,0
6,5
2,37
K 31 10+600 > 3.000 - - 8,0 0,33
Die Trassierung im Aufriss unterschreitet keine Trassierungsgrenzwerte.
Die Längsneigungen der B 243 betragen 0,71 bis 3,94%. Die maximale Längsneigung beträgt
3,94% (≤ 4,5%). In besonderen Bereichen (Bauwerke, Knotenpunkte) beträgt die Längsneigung
> 0,5%. Der Abfluss des Oberflächenwassers ist gewährleistet. Entwässerungsschwache Zonen
ergeben sich nicht.
Die gewählten Größen und Relationen ergeben sich aus den Anforderungen der Entwurfsklassen
gemäß RAL.
4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten
Die räumliche Linienführung wird durch die Wahl großer Trassierungselemente bestimmt.
Die Wendepunkte der Krümmungen liegen im Lage- und Höhenplan ungefähr an gleichen Stel-
len.
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Juli 2017
Beginn und Ende von Kurven im Lageplan fallen mit dem Beginn von Kuppen und Wannen im
Höhenplan zusammen. Durch die Anwendung der so entstehenden Standardraumelemente ent-
steht ein angenehmes Raumbild.
Defizite werden durch die Anwendung von Standardraumelementen vermieden. Kuppen begin-
nen nicht vor einer Lageplankrümmung.
Die großen Trassierungselemente erzeugen einen guten optischen Gesamteindruck.
Für die Ermittlung der vorhandenen Sichtweiten wurde gem. RAL neben der Augpunkthöhe
auch die Zielpunkthöhe mit 1,0 m über der Mitte der jeweiligen Fahrstreifen angesetzt. Die vor-
handenen Sichtweiten werden von den erforderlichen Sichtweiten nicht unterschritten. Die
Nachweise zur Haltesicht sind in den Höhenplänen enthalten. Es bestehen für den RQ 15,5 keine
Einschränkungen. Die Anordnung von Schutzeinrichtungen führt nicht zu Unterschreitungen der
erforderlichen Sichtweiten.
Zur Gewährleistung der Haltesicht im Zuge der L 2062 und der K 31 (7+300) werden die Ein-
schnittsböschungen in den Bereichen der freizuhaltenden Sichtfelder (sh. Unterlage 5) mit Ber-
men versehen. Diese sind von Bewuchs freizuhalten. Die Widerlager der Überführungsbauwerke
werden zur Vermeidung von Sichtproblemen zurückgesetzt.
4.4 Querschnittsgestaltung
4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung
Bestandteil des Regelquerschnittes
Der Nachweis der Verkehrsqualität auf zweistreifigen Landstraßen nach dem HBS 2015 wurde
in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung erbracht. Durch die Zusammenfassung von Zusatz-
fahrstreifen und Überholfahrstreifen in einem durchgängigen Konzept unter Berücksichtigung
der Linienführung und der Knotenpunkte ergibt sich für die B 243 in der EKL 1 zwangsläufig
ein durchgehender Querschnitt RQ 15,5.
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Juli 2017
Regelquerschnitt RQ 15,5
In Bauwerksbereichen kommt der RQ 15,5B mit einer Breite von 17,10 m wischen den Gelän-
dern zur Anwendung.
Als Querschnitt für die Landstraßen L 2064, L 2062, K 31 als Straßen der EKL 4 kommt der
Querschnitt RQ 9 zur Anwendung.
Regelquerschnitt RQ 9
Eine Ausnahme ist der Abschnitt der K 31 im Bereich nördlich des Knotenpunktes Pützlingen
(Bau-km 0+200 bis 0+497,34). Hier beträgt die Schwerverkehrsstärke 350 Fz/24h und über-
steigt damit die für den RQ 9 als Höchstwert vorgesehen 150 Fz/24h. In diesem Abschnitt ist der
RQ 11 anzuwenden.
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Juli 2017
Regelquerschnitt RQ 11
Da für den Abschnitt der K 31 als Straße der Straßenkategorie LS IV aufgrund der Verkehrs-
nachfrage ein höherer Querschnitt als der RQ 9 erforderlich ist, wird die Strecke gemäß RAL
wegen der dann grundsätzlich anderen Gestaltung nach den Vorgaben der EKL 3 geplant.
Straßenbegleitende Geh- oder Radwege sind nicht vorgesehen. Es werden die vorhandenen und
neu zu errichtenden Wirtschaftswege sowie die nachgeordneten Straßen außerhalb der Ortslagen
und die vorhandenen Anlagen innerhalb der Ortslagen gemäß Bestand genutzt.
Anforderungen des ÖPNV liegen nicht vor. Die Führung ist über das nachgeordnete Netz mög-
lich.
Lärmschutzanlagen sind nicht erforderlich.
Die Qualität des Verkehrsablaufes ist in der Verkehrsuntersuchung nachgewiesen.
Zusätzliche Querschnittselemente sind bei dem gewählten RQ 15,5 nicht erforderlich. Bestand-
teil des Querschnittes sind jedoch Nothaltebuchten in den einstreifigen Abschnitten.
Folgende Nothalte wurden berücksichtigt:
- Richtung A 38 - Bau-km 3+300, 6+300 und 10+150
- Richtung Herzberg - Bau-km 1+900, 4+650 und 8+400
Die Querneigung der B 243 beträgt grundsätzlich 2,5%, in den Radienbereichen R = 850 m er-
geben sich 3,5 % und R = 1797 m 3 % (Anschluss an Bestand). Die Verwindungen liegen zur
Vermeidung entwässerungsschwacher Zonen in Bereichen >1 % Längsneigung. Die Anram-
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Juli 2017
pungsneigungen betragen 0,625 % bis 0,800 % und liegen damit innerhalb der ausgewiesenen
Grenzwerte.
Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über die Bankette in die Mulden bzw. Gräben und wird
über diese den Regenrückhaltebecken zugeführt (sh. Kapitel 4.12).
Da die geplanten Radien ab 200 m beginnen, sind Verbreiterungen nicht erforderlich. Lediglich
die Radienunterschreitung der K 31 im Näherungsbereich des KP bedarf einer Verbreiterung (sh.
Lageplan 6).
4.4.2 Fahrbahnbefestigung
Die Befestigung der Fahrbahn der B 243 erfolgt unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung
und des Schwerverkehrsanteils gem. den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen (RStO) Ausgabe 2012 entsprechend der Belastungsklasse Bk 100. Die Ermitt-
lung der Belastungsklassen (Bk) der B 243 sowie der weiteren Straßen ist der Unterlage 14 bei-
gefügt.
Verkehrsflächen der Bk 100 unterliegen immer besonderen Beanspruchungen.
Die Ermittlung der Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus ist der Unterlage 14 beigefügt.
In den Straßenquerschnitten (Unterlage 14) sind geeignete Fahrbahnaufbauten enthalten. Der
Korrekturwert ist für die Asphaltdeckschicht mit DStro=-2 dB(A) (ohne Absplittung) anzuset-
zen.
Besondere bautechnische Maßnahmen sind nicht geplant.
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Straße/Abschnitt Entwurfs-
klasse Regelquerschnitt Belastungsklasse
Mindestdicke des
frostsicheren Auf-
baus [cm]
B 243 EKL 1 RQ 15,5 Bk 100 65-70
L 2064 EKL 4 RQ 9 Bk 0,3 55
L 2062 EKL 4 RQ 9 Bk 1,0 65
K 31 7+300
(0+200 bis Bauende)
EKL 3 RQ 11
Bk 3,2 65
K 31 7+300
(Bauanfang bis 0+200)
EKL 4 RQ 9 Bk 0,3 65
K 31 10+600 EKL 4 RQ 9 Bk 1,0 65
Rampen KP Pützlingen
Rampe K 4
RRQ 1
RRQ 1
Bk 3,2
Bk 10 (sh. 1. TA)
65
Die Befestigung der Wirtschaftswege erfolgt nach dem Arbeitsblatt DWA-A 904, Okt. 2005, für
eine mittlere Beanspruchung.
4.4.3 Böschungsgestaltung
Einschnitts- und Dammböschungen werden mit einem Regelböschungswinkel von 1:1,5 herge-
stellt.
Es sind Erosionsschutz und Verbesserungen der Dammflanken erforderlich. Die erforderlichen
Maßnahmen sind in den Straßenquerschnitten enthalten.
Besondere bautechnische Maßnahmen sind nicht erforderlich.
4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen
Hindernisse in Seitenräumen/aufgehende Bauteile (Widerlager, Wegweiser), müssen durch
Schutzeinrichtungen gesichert werden. Baumpflanzungen werden so weit von der Fahrbahn ab-
gerückt, dass keine Gefährdung besteht.
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Juli 2017
4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten
4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten
Im geplanten Abschnitt wird ein zentraler Knotenpunkt an der Kreuzung der B 243 und der K 31
bei Pützlingen als teilplanfreier Knotenpunkt geplant.
Die Lage des Knotens als Anschlussstelle Pützlingen wurde wegen der günstigen Knotenpunkt-
abstände von >3 km zu den bereits festgelegten Nachbarknoten Mackenrode und Großwechsun-
gen, der guten Einordnung in das Querschnittswechselkonzept sowie der günstigen Erreichbar-
keiten im nachgeordneten Straßennetz bestimmt.
Die im Rahmen der Verkehrsuntersuchung erbrachten Nachweise der Verkehrsqualität, Ver-
kehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit bestätigen die Notwendigkeit einer teilplanfreien Knoten-
punktform.
Die durchgängige Anordnung von teilplanfreien Knotenpunkten und die Vermeidung von wech-
selnden Knotenpunktformen unterstützt hinsichtlich Art und Ausstattung eine einheitliche Stre-
ckencharakteristik für die B 243 von der A 38 bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen
und darüber hinaus auf der gesamten im Ausbau oder bereits seit Jahren der in Betrieb befindli-
chen Strecke der B 243 bis zum Anschluss an die A 7.
Der Abstand zum westlich angrenzenden, planfestgestellten Knotenpunkt Mackenrode beträgt
5.860 m. Auf der Ostseite folgt der nächste Knotenpunkt Großwechsungen im Abstand von
3.084 m. Beide benachbarte Knoten sind ebenfalls teilplanfrei ausgebildet.
In einer Variantenuntersuchung zum Knotenpunkt Pützlingen26
wurde die günstigste Knoten-
punktform für die verkehrstechnisch bestimmte Lage an der K 31 (alt L 2066) bei Pützlingen
herausgearbeitet.
Im Vergleich wurden eine Schleifenvariante und eine Variante mit Rauten (sh. Skizze) gegen-
übergestellt.
26 Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A38) 2.TA
Knotenpunkt Pützlingen
INVER GmbH, November 2011
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Juli 2017
L 2062Ri. Liebenrode
B 243 altRi. Günzerode
B 243nRi. A 38
B 243 alt/B 243nRi. Mackenrode
L 2062Ri. Pützlingen
L 2066Ri. Haferungen
L 2062Ri. Liebenrode
B 243 altRi. Günzerode
B 243nRi. A 38
B 243 alt/B 243nRi. Mackenrode
L 2062Ri. Pützlingen
L 2066Ri. Haferungen
Schleifenvariante Rautenvariante
Im Ergebnis wird die Rautenvariante wegen der deutlich geringeren Auswirkungen im nachge-
ordneten Netz sowie des geringeren Eingriffes in Schutzgüter als Vorzugslösung ermittelt und
dem Entwurf zu Grunde gelegt.
Die Erkennbarkeit ist aufgrund der gestreckten Linienführung- und Gradiente der B 243 gewähr-
leistet.
Die übergeordnete Straße ist die B 243, an welche die K 31 (alt L 2066) als untergeordnete Stra-
ße angebunden wird.
4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte
Das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat mit Schreiben vom 25.07.2013
das Konzept für die Gestaltung des KP Pützlingen als teilplanfreier Knoten mit einer Rautenlö-
sung unter der Maßgabe der Minimierung des Risikos von Falschfahrten bestätigt.
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Juli 2017
Die Rampen werden mit einer Geschwindigkeit V = 50 km/h trassiert. Es gelten die nachstehen-
den Entwurfselemente.
Rampe Radien
[m]
max s
[%]
min q
[%]
max q
[%]
min HK
[m]
min HW
[m]
Breite
[m]
1 - 4 >80 6 2,5 6 2.000 1.000 6,0
Es wird ein einstreifiger Querschnitt RRQ 1 mit einer Fahrstreifenbreite von 4,50 m und beidsei-
tigen Randstreifen mit 0,75 m für die Rampen angewendet.
Rampenquerschnitt RRQ 1
Maßgebend für die Befestigung der Rampenfahrbahnen ist die Belastungsklasse Bk 3,2. Die Er-
mittlung der Bauklasse sowie der Mindestdicke des frostsicheren Aufbaus sind der Unterlage 14
beigefügt.
Die Entwurfselemente der Sicht sind in der Unterlage 5 tabellarisch erfasst und flächenmäßig
dargestellt. Die erforderlichen Sichtweiten werden durch die Vergrößerung der lichten Weite des
Bauwerkes eingehalten (siehe Lageplan).
Die Befahrbarkeit des Knotens ist durch die Wahl ausreichend großer Elemente gewährleistet
und mittels Schleppkurvennachweis geprüft. Der Anschluss der Rampen erfolgt in Abhängigkeit
vom Schleppkurvennachweis mit Eckausrundungen R=12 m bzw. RH=12 m.
Die einstreifigen Rampen der Raute werden mit zwei separaten Knoten an die K 31 angeschlos-
sen. Für diese beiden Knoten ist gem. RAL der Linksabbiegetyp LA 2 maßgebend. Der Linksab-
biegestreifen ist 3,25 m breit. Die Länge der Aufstellstrecke lA beträgt 20 m, die Länge der Ver-
ziehungsstrecke 70 m. Die Berechnung nach HBS 2015 zeigt, dass kein nennenswerter Rückstau
der Linksabbieger zu erwarten ist. Auf die Anlage der Verzögerungsstrecke kann verzichtet wer-
den.
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Juli 2017
Der KP Pützlingen wird so gestaltet, dass die Zufahrtrampen auf die jeweils vorher einstreifigen
Abschnitte aufaddiert werden (Pkt. 4.1.1). Die Ausfahrtrampen werden aus den jeweils vorher
einstreifigen Bereichen ausgefädelt. Die Länge der Ein- und Ausfädelungsstreifen beträgt 150 m.
Die Verziehungsstrecken sind 30 m lang. Die Breite der Streifen ist mit 3,50 m vorgesehen.
Durch die Fahrstreifenaddition binden die Zufahrtsrampen im zweistreifigen Bereich des
RQ 15,5 an die äußere Spur mit einer Breite von 3,25 m an. Diese durchgehende einheitliche
Querschnittsbreite soll beibehalten werden.
Die Verkehrsqualität des Knotenpunktes Pützlingen wurde ermittelt. Für den Knoten werden
folgende Qualitätsstufen erreicht:
Qualität des Verkehrsablaufes der B 243 – AS Pützlingen
Teil der Verkehrsanlage Qualitätsstufe
Knotenpunkte 1. Ebene (B 243n)
B 243n / Richtung 1, Ausfahrt (Rampe 3) D
B 243n / Richtung 1, Einfahrt (Rampe 2) C
B 243n / Richtung 2, Ausfahrt (Rampe 1) D
B 243n / Richtung 2, Einfahrt (Rampe 4) C
Knotenpunkte 2. Ebene (K 31, alt L 2066)
K 31 / Rampen 3/2 (Rampenanschluss) A
K 31 / Rampen 1/4 (Rampenanschluss) A
Der Nachweis der Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit ist Bestandteil der
vorliegenden Verkehrsuntersuchung.
4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahr-
ten
Die durch die Baumaßnahme durchschnittenen notwendigen Wegeverbindungen werden neben
der Trasse neu hergestellt. Landwirtschaftlicher Verkehr, Radverkehr und Fußgängerverkehr
werden über das nachgeordnete Netz und über die vorhandenen bzw. neu herzustellenden Wege-
verbindungen geführt. Erforderliche Trassenquerungen mit der B 243 werden an den vorgesehe-
nen Bauwerken ermöglicht.
Haltestellen befinden sich nicht im Bereich der Baumaßnahme.
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4.6 Besondere Anlagen
Besondere Anlagen sind nicht geplant.
4.7 Ingenieurbauwerke
Tunnel, Trogbauwerke sowie andere Bauwerke (außer Brücken) sind nicht Bestandteil der Bau-
maßnahme.
Brücken und Durchlässe
Bauwerk Bauwerks-
bezeichnung
Bau-km Lichte
Weite
[m]
Kreuzungs-
winkel
[gon]
Lichte Höhe
[m]
Breite zw.
Geländern
[m]
Vor-
gesehene
Gründung
01 Brücke im Zuge der B
243 über einen Graben
und einen Weg
2+499,79 11,50 90,23 ≥ 4,50 16,60
02 Brücke im Zuge der B
243 über die L 2064 3+204,67 18,19 72,73 ≥ 4,50 16,60
03 Brücke im Zuge eines
Weges über die Uffe
(überschüttetes Well-
rohrprofil)
0+339,48 4,08 53,10 = 2,20 8,50
04 Brücke im Zuge der B
243 über die Uffe und
einen Weg
4+944,40 15,65 68,71 ≥ 4,50 16,60
05 Brücke im Zuge der B
243 über die Helme
6+756,96
37,56
54,01
≥ 5,00
gem. MAQ
08
16,60
06 Brücke im Zuge der B
243 über die L 2062 6+900,23 14,00 71,62 ≥ 4,50 16,60
07 Brücke im Zuge der B
243 über die K 31 7+344,23 23,41 77,38 ≥ 4,50 13,10
08 Brücke im Zuge eines
Weges über die B 243 8+594,33 22,90 95,08 ≥ 4,70 5,50
09 Brücke im Zuge der B
243 über die K 31 10+630,92 17,50 44,54 ≥ 4,50 16,60
10 Brücke im Zuge der B
243 über den Hafer-
bach (überschüttetes
Wellrohrprofil)
10+811,49 7,81 63,99 = 6,11
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Juli 2017
4.8 Lärmschutzanlagen
Auf Grund der kompletten Einhaltung der Immissionsgrenzwerte im gesamten Untersuchungs-
gebiet sind keine Lärmschutzanlagen erforderlich. Einzelheiten sowie Berechnungsergebnisse
sind den Schalltechnischen Untersuchungen in Unterlage 17.1 zu entnehmen.
4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr wird nicht beeinträchtigt. Der ÖPNV wird weiterhin über die
B 243 alt bzw. über das nachgeordnete Straßennetz geführt.
Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, regionaler sowie privater Eisenbahnunternehmen,
Flugplätze, Häfen und sonstige Verkehrsinfrastruktur befinden sich nicht im Baubereich.
4.10 Leitungen
Durch die Lage der B 243 kommt es zu Berührungspunkten mit Versorgungsleitungen. Aufgrund
der Zwangspunkte ist eine Trassierung ohne Folgemaßnahmen nicht möglich.
Folgende Leitungen werden berührt:
Lfd. Nr. Bau-km
oder
von - bis
Leitungsart Versorgungsun-
ternehmen
Maßnahmen
01 2+489
2+493
MS-Freileitung e-on Thüringer
Energie AG
Gradientenerhöhung B 243 bis 7,6 m, Widerla-
gerbereich BW1, Umverlegung und Sicherung
erforderlich
02 3+411
3+419
MS-Freileitung e-on Thüringer
Energie AG
B 243 in etwa geländegleich, Gradientenanhe-
bung Weg bis ca. 1 m, Prüfung der Umverle-
gung erforderlich
03 3+571
3+599
3+624
HS-Freileitungen
1Wk+2Wk, MS-
Freileitung
e-on Thüringer
Energie AG
Gradientenabsenkung B 243 bis 3 m, Gradien-
tenanhebung Weg bis ca. 1m, Prüfung der
Umverlegung erforderlich
04 4+930 Trinkwasserleitung
HW 160 PVC
Wasserverband
Nordhausen
Widerlagerbereich BW4, Umverlegung und
Sicherung erforderlich
05 5+014 Gashochdruckleitung
100 PE
e-on Thüringer
Energie AG
Gradientenerhöhung bis ca. 4,5m im Que-
rungsbereich B 243, Gradientenabsenkung bis
ca. 1,2 m im Querungsbereich der Verbin-
dungsstraße; Umverlegung erforderlich
06 5+959 HS-Freileitung
20-kV, LH= 8,1m, MS-
Freileitung
e-on Thüringer
Energie AG
Gradientenerhöhung Weg ca. 2,5 m; Prüfung
der Umverlegung erforderlich; Leitungssiche-
rung
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Lfd. Nr. Bau-km
oder
von - bis
Leitungsart Versorgungsun-
ternehmen
Maßnahmen
07 9+015 Stromkabel 20-kV
ohne Schutzrohr
e-on Thüringer
Energie AG
Gradientenabsenkung ca. 10 m; Umverlegung
und Sicherung erforderlich
08 9+015 Gashochdruckleitung
100 PE ohne Schutz-
rohr
e-on Thüringer
Energie AG
Gradientenabsenkung ca. 10 m; Umverlegung
und Sicherung erforderlich
09 10+609 Trinkwasserleitung
HW 225 PVC
Wasserverband
Nordhausen
Umverlegung und Sicherung erforderlich;
Anordnung Bauwerk BW9 Widerlagerbereich
10 11+042 HS-Freileitung
20-kV
e-on Thüringer
Energie AG
Gradientenerhöhung bis ca. 4 m; Umverlegung
und Sicherung erforderlich
11 11+422 Trinkwasserleitung
200 GG
Wasserverband
Nordhausen
Gradientenabsenkung ca. 8 m; Umverlegung
und Sicherung erforderlich
12 11+438 Fernmeldeleitung Deutsche Tele-
kom AG
außerhalb des Baubereiches; Sicherung
Im gesamten Bereich ist mit Felddrainagen zu rechnen, deren Eigentumsverhältnisse und Be-
stände nicht bekannt sind.
Rechtmäßig festgestellte Leitungen aller Art hat der Leitungseigentümer im Benehmen mit dem
Träger der Straßenbaulast im notwendigen Maße zu ändern. Die Kostenregelung bestimmt sich
nach den bestehenden Rahmenverträgen bzw. gesetzlichen Regelungen.
4.11 Baugrund/Erdarbeiten
Für die Ortsumgehung Günzerode liegt der geotechnische Bericht der IBH-Herold & Partner
Ingenieure vom 02.07.2012 vor.
Für die Ortsumgehung Holbach liegt der geotechnische Bericht der IBH-Herold & Partner Inge-
nieure vom 13.06.2014 vor.
Geologie/Bodenarten
Das Planungsgebiet befindet sich regionalgeologisch gesehen nördlich des Thüringer Beckens
auf der Hermundurischen Scholle. Nördlich schließt das Harzgebirge an.
Nach den Angaben in den geologischen Kartenwerken stehen im Untergrund des Planungsgebie-
tes nahezu ausschließlich die Formationen der Trias, Calvörde- bis Bernburg-Folge, Buntsand-
steine, Unterer Buntsandstein mit fein- bis grobkörnigen Sandsteinen, Siltsteinen und Tonsteinen
in Wechsellagerung an.
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Im Bereich der vorhandenen Flussauen werden fluviatile Ablagerungen, Auesedimente des
Quartärs, Holozän angetroffen. Hierbei handelt es sich um Auenlehme mit grundwassererfüllten
Niederterrassenschottern.
An Unterhängen werden auch Fließlösse und lehmige Schotter höherer Terrassen vorgefunden.
In den geologischen Kartenwerken werden, vor allem im Bereich des "Hamsterberges",
Kalksandsteinhorizonte im Unteren Buntsandstein kartiert, sowie im Bereich des Bauanfanges
nördlich der vorhandenen B 243 Blöcke von zum Teil umgelagerten Braunkohlequarziten des
Eozäns (Teritär).
Partiell können in den Unterhanglagen auch Tonsteine des liegenden Zechsteins (Teilabschnitt
Fulda-Folge der "Oberen Letten") anstehen.
Grundwasserverhältnisse
In den Talauen der "Helme", der "Ichte" und des "Haferbachs" sind quartäre Lockergesteine als
obere Grundwasserstockwerke vorhanden. Diese werden von Saale- bis Weichselkaltzeitlichen
fluviatilen Kiesen gebildet.
Der Festgesteinsgrundwasserleiter befindet sich im Unteren Buntsandstein. Es handelt sich um
Kluftgrundwasserleiter. Für die Grundwasserspeicherung und –dynamik ist neben den Schicht-
und Bankungsfugen vor allem die Klüftung entscheidend. Der Untere Buntsandstein ist durch
einen höheren Anteil an Ton- und Schluffsteineinschaltungen gekennzeichnet.
Grundwasserleitend wirken im Allgemeinen die Zerklüfteten sandigen Bereiche der Bernburg-
Nordhausen-Folge. Über Tonsteinschaltungen kommt es zur Herausbildung von Schichtquellen.
Erdbebenzonen
Gemäß DIN 4149 (Fassung 2005) gehört das Planungsgebiet zu keiner Erdbebenzone und zu
keiner Untergrundklasse. Zusatzbeanspruchungen durch Erdbeben sind daher bei Tragwerksdi-
mensionierungen nicht einzurechnen.
Erdfallgefahr, Senkungszonen, Bergbau
Untertägiger Bergbau ist derzeit im Planungsgebiet nicht bekannt. Es wird empfohlen,, im Zuge
der Ausführungsplanung ergänzend eine Stellungnahme der zuständigen Bergbaubehörde einzu-
holen.
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Juli 2017
Im tieferen Baugrund stehen im Planungsgebiet unter den Schichten des Buntsandsteins die sali-
naren Abfolgen des Zechsteins an. Aufgrund der überaus mächtigen Sulfatablagerungen
(>150m) und der Salzeinlagerungen in den Zechsteinhorizonten ist im Trassenverlauf generell
mit einer Baugrundbeeinflussung durch Erdfälle zu rechnen.
Die Überdeckung durch den Unteren Buntsandstein beträgt aber bereits ca. 100 – 200m. Daher
tritt die subrosionsbedingte Erdfalltätigkeit nicht mehr flächenhaft auf.
Von akuter Erdfallgefahr ist nicht auszugehen.
Die Stellungnahme der TLUG empfiehlt, bei der Herstellung des Planums den Baugrund auf
Subrosionsanzeichen zu überprüfen. Die Erdfälle, vor allem größerer Dimension, sind häufig mit
Lockergestein auf natürliche Weise verfüllt (Hangschutt, Kolluvien, bindige Sedimente), die u.
U. ungünstige Gründungseigenschaften aufweisen und Baugrundverbesserung erfordern. Ande-
rerseits sind auch Nachbrüche aufgrund kollabierender Resthohlräume nicht auszuschließen.
Anzeichen hierfür wurden bei den bisher durchgeführten Baugrundaufschlüssen im Planungsab-
schnitt nicht festgestellt. Im Zuge der Bauausführung ist eine flächenhafte Sichtung der aufge-
fahrenen Bereiche zu empfehlen.
Große Erdfälle sind durch konstruktive Maßnahmen in der Regel nicht zu beherrschen. In den
Abschnitten, wo im Verlaufe der Arbeiten, aufgrund entsprechender Befunde, der begründete
Verdacht auf Subrosionsaktivität besteht, kann eine Ertüchtigung des Straßenunterbaus durch
versteifende Elemente (Geokunststoffe) erwogen werden.
Hiermit lässt sich der Deformationsprozess soweit verzögern, dass die Wahrscheinlichkeit plötz-
licher Einbrüche verringert werden kann und sich die Reaktionszeiten zur Schadensbehebung
verlängern.
Die Versickerung von Oberflächenwasser in punktueller Form wird in der Stellungnahme ausge-
schlossen, da sie ungewollt zur Erhöhung der Subrosionsaktivität im tieferen Untergrund führen
kann.
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Frostempfindlichkeit, Frosteinwirkungszone, Wasserverhältnisse
In allen Trassenbereichen sind stark frostempfindliche Böden im Untergrund für den Straßen-
oberbau zu erwarten, die der Frostempfindlichkeitsklasse F3 zuzuordnen sind. Das Planungsge-
biet befindet sich in der Frosteinwirkungszone II.
Für die Dammstrecken mit Dammhöhe > 2,00 m kann die Dicke des frostsicheren Oberbaus um
5 cm reduziert werden. Ungünstige Wasserverhältnisse liegen im Bereich Bau-km 6+400 bis
6+430 und 11+100 – Bauende vor. Hier ist die Dicke des frostsicheren Oberbaus um 5cm zu
erhöhen. Es wird empfohlen, die Dicke des frostsicheren Oberbaus für die Gesamtstrecke kon-
stant zu halten.
Bodenverbesserungsmaßnahmen sind grundsätzlich erforderlich.
Störungen durch Altlasten, Verfüllungen, erfolgte Gewässerverlegungen
Im Näherungsbereich der Baumaßnahme befinden sich die in der nachfolgenden Skizze gelb
umrandeten Altlastenverdachtsflächen.
Bei der direkt angrenzenden ehemaligen Deponie „An der Nickelsgrube“ sind Untersuchungen
vor Baubeginn erforderlich.
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Im Bereich der vorhandenen Straßen wurden anthropogene Auffüllungen unterhalb des Straßen-
aufbaus festgestellt.
Massenbilanz
Auftrag Abtrag und
Liefermaterial
+Überschuss
-Fehlmenge
B 243 OU Holbach freie Strecke 362.000 79.000 -283.000
B 243 OU Günzerode freie Strecke 290.000 507.000 +217.000
Knotenpunkt Pützlingen 132.000 102.000 - 30.000
Gesamt 784.000 688.000 - 96.000
Fehlmenge
Bei insgesamt hohem Erdaufwand ist ein Erdmassendefizit zu verzeichnen. Aufgrund des Erd-
massenüberschusses der OU Günzerode und der Erdmassenfehlmenge der OU Holbach ergeben
sich zwei Varianten für den Bauablauf.
Variante 1: Umsetzung der beiden Maßnahmen gemeinsam als kostengünstigste Lösung.
Variante 2: Umsetzung der OU Günzerode zur Gewinnung von Erdmassen als eine funktionsfä-
hige Einheit bis zum Knotenpunkt Pützlingen mit dem gleichzeitigen Einbau der Erdmassen in
den Dammkörper der OU Holbach bzw. mit der Zwischenlagerung der Erdmassen.
Umgang mit Oberboden
Im Baubereich fallen große Mengen Oberboden an, wovon ein großer Teil zwischenzulagern und
nach Herstellung der Böschungen aufzubringen ist. Der Oberboden ist sachgerecht abzutragen
und in Mieten von maximal 3 m Breite und 1,30 m Höhe zu lagern.
Besonderheiten bei der Wahl des Erdbauverfahrens
Es stehen gemischtkörnige bis feinkörnige Böden an, die mit schweren Baufahrzeugen auf kei-
nen Fall befahren werden dürfen.
Bautechnische Maßnahmen
Die Aushubstrecken sind nur in Tageslosen bis zur Sollaushubtiefe aufzufahren. Vor Einbau von
Bodenaustausch- bzw. Frostschutzmaterial ist in diesen Bereichen ein Geotextil zu verlegen. Der
Austauschboden ist im Vor-Kopf-Verfahren einzubauen.
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Die im Planum der Einschnittsbereiche anstehenden Böden sind im gesamten Baufeld als stark
wasser- und bewegungsempfindlich einzuschätzen. Es stehen hier veränderlich feste Gesteine an,
die bei Wasserzutritt tiefgründig aufweichen könne. Nach dem Aushub sind sofort Maßnahmen
zum Schutz des Planums zu ergreifen.
Zur Verbesserung des Dammplanums werden kapillarbrechende Schichten mit einer Mindestdi-
cke von 0,50 m in Abhängigkeit von der zu erwartenden Setzung erforderlich. Zur Vermeidung
von Ausspülungen dieser Schichten sind sie mit einem Vliesstoff einzufassen und im Bö-
schungsfußbereich zusätzlich mit einer Steinschüttung zu sichern.
Zur Vermeidung von Erosionserscheinungen in den Dammflanken bei Verwendung der örtlichen
Aushubstoffe, ist die Verbesserung des äußeren Dammbereiches der Dammflanken mit hydrauli-
schen Bindemitteln geplant.
Baustelleneinrichtungsflächen, Bautabuflächen
Baustelleneinrichtungsflächen und Bautabuflächen sind zu definieren.
Seitenentnahmen, -ablagerungen
Umweltauflagen bei der Standortwahl sind nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass im
Zuge der Abtragarbeiten ausgehobene Erdstoffe zur Wiederverwendung in den Auftragsberei-
chen genutzt werden. Die Wiederverwendbarkeit ist im Baugrundgutachten beurteilt.
Vereinbarkeit mit den geltenden Rechtsnormen zum Bodenschutz
Die Maßnahme ist mit den geltenden Rechtsnormen zum Bodenschutz vereinbar.
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4.12 Entwässerung
Hydrogeologisch wird das Planungsgebiet durch Sandsteine, wechsellagernd mit Schluffsteinen,
Schieferletten und Tonen – Gesteinen des unteren und oberen Buntsandsteins mit nur stellenwei-
se mittelmäßiger Grundwasserführung geprägt. Oberflächennahe Grundwasseranschnitte erfol-
gen nach Baugrundgutachten im Bereich der vorhandenen Gewässerauen in Tiefen zwischen
1,40 m bis 5,00 m unter Gelände. Der Grundwasseranschnitt erfolgt in den Lockergesteins-
grundwasserleitern (Auesedimenten und Terrassenkiesen). Das Grundwasser fließt aus den um-
liegenden Erhebungen, den Festgesteinsgrundwasserleitern des Unteren Buntsandsteins sowie
aus möglichen Schichtquellen den Talauen zu.
Der Naturraum des geplanten Trassenbereiches gehört zum hauptsächlich landwirtschaftlich ge-
nutzte Platten- und Hügelland des Nordthüringer Buntsandsteinlandes und weist nur mäßig stei-
les Geländerelief mit Höhen zwischen 200 bis 300 m.ü.NN auf.
Es wird durch eine Vielzahl von Gräben und Gewässern mit Fließrichtung von Nordwes-
ten/Westen kommend nach Osten/ Südosten durchquert. Das gesamte Planungsgebiet befindet
sich im Einzugsgebiet der Helme als zentralen Vorfluter. Die geplante Trasse der B 243 verläuft
am Beginn der Baustrecke nördlich der Ichte, quert im weiteren Verlauf die Helme und vor dem
Ende der Baustrecke den Haferbach. Ichte und der Haferbach münden in die Helme. Weiterhin
verlaufen im Planungsgebiet weitere wasserführende Gräben und Gewässer, die ebenfalls der
Ichte sowie der Helme zufließen. Von Station ca. 6+500 bis 6+900 und ca. 10+600 bis 11+000
liegt die geplante Trasse in den Flussauen von Helme und Haferbach bzw. in deren Über-
schwemmungsgebieten.
Bei den im Planungsabschnitt der B 243 vorhandenen Vorflutern handelt es sich im Einzelnen
um nachfolgende Gewässer des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“:
Bau-km Gewässer Ordnungseinteilung
1+563 Graben zur Ichte II. Ordnung
2+505 Steinborngraben II. Ordnung
4+935 Uffe II. Ordnung
5+535 Seereich II. Ordnung
6+615 Mühlweide II. Ordnung
6+756 Helme I Ordnung
7+415 An der Haferunger Straße II. Ordnung
10+811 Haferbach II. Ordnung
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Entwässerungsabschnitte
Die aus der gewählten Gradientenführung der neuen Bundesstraße, den Hoch- und Tiefpunkten
der vorhandenen Geländetopografie sowie den neuen Brückenbauwerken im Zuge des Stra-
ßenneubaus entstehen Entwässerungsabschnitte werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben:
Entwässerungsabschnitt 1 Bau-km 1+629 bis 1+992
Die Ableitung des Straßenoberflächenwassers aus dem geländegleichen Entwässerungsabschnitt
der B 243n erfolgt über Straßengräben und Mulden zum Regenrückhaltebecken im benachbarten
Planungsabschnitt Mackenrode mit Standort vor dem Bauanfang ca. Bau-km 1+550 am Zulauf-
graben zur Ichte.
Entwässerungsabschnitt 2 Bau-km 1+992 bis 2+495
Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n wird über
Straßengräben und Mulden zum Regenrückhaltebecken 1 mit Standort ca. Bau-km 2+500 am
Steinborngraben beim BW 1 abgeleitet.
Entwässerungsabschnitt 3 Bau-km 2+495 bis 3+325
Das Straßenoberflächenwassers der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-
fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden am Dammfuß ver-
sickert. Das aus dem nordöstlichen Gelände zufließende Außengebietswasser wird über die
Durchlässe Bau-km 2+700, Straßengräben und einem Ableitungskanal DN 400 zur Ichte abge-
leitet. Die Geländeentwässerung dient gleichzeitig als Notüberlauf der Muldenversickerung zur
Ichte.
Entwässerungsabschnitt 4 Bau-km 3+325 bis 4+930
Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n entwässert
über Straßengräben und Mulden zum Regenrückhaltebecken 2 mit Standort ca. Bau-km 4+800
an der Uffe. Das RRB 2 wird auf der Zwickelfläche zwischen der neuen Bundesstraße und den
geplanten Wirtschaftswegen 5 und 6 eingeordnet. Von Norden zufließendes Geländewasser
wird über den Abfangegraben am Wirtschaftsweg 5 und dem Durchlass DN 800 mit nachfolgen-
dem Straßengraben des Wirtschaftsweges 6 zur Uffe abgeleitet.
Entwässerungsabschnitt 5 Bau-km 4+930 bis 5+535
Das Straßenoberflächenwasser der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-
fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden am Dammfuß ver-
sickert.
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Das von Nordosten zufließende Geländewasser wird über die Längsentwässerung des Wirt-
schaftsweges 6 zum Vorfluter Seereich bei Bau-km 5+535 bzw. zur Uffe an den Bauwerken 3
und 4 abgeleitet. Die Geländeentwässerung der Wirtschaftswege sowie die geplanten Durchläs-
se dienen der Notüberlaufableitung der Muldenversickerung. Der Einschnitt des Wirtschaftswe-
ges 6 östlich Bauwerk 3 entwässert über die Einschnittsmulde direkt zur Uffe.
Entwässerungsabschnitt 6 Bau-km 5+535 bis 5+825
Das Straßenoberflächenwasser der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-
fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden am Dammfuß ver-
sickert. Das von Nordosten zufließende Geländewasser wird über den nördlichen Abfangegraben
des Wirtschaftsweges 6 zum Vorfluter Seereich abgeleitet. Die Versickermulden erhalten eine
Notüberlaufableitung zur Vorflut.
Entwässerungsabschnitt 7 Bau-km 5+825 bis 6+785
Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n sowie die
Entwässerung BW 5 entwässert über Straßengräben und Mulden zum Grabensystem 3 mit
Standort ca. Bau-km 6+320 bis 6+420 mit Ableitung zur Mühlweide/ Helme. Das von Norden
zufließende Außengebietswasser wird über den Abfangegraben des Wirtschaftsweges 6 zu den
Vorflutern Seereich bzw. Mühlweide abgeleitet.
Entwässerungsabschnitt 8 Bau-km 6+785 bis 6+975
Das Straßenoberflächenwasser der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-
fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden am Dammfuß ver-
sickert. Die Versickermulden erhalten eine Notüberlaufableitung zur Helme. Das Straßenwasser
der L 2062 wird über die vorhandenen Straßengräben abgeleitet bzw. über die Böschungen ver-
sickert. Im Bereich des alten Bahneinschnitts erfolgt mittels Durchlass DN 800 die Ableitung
von Geländewasser.
Entwässerungsabschnitt 9 Bau-km 6+975 bis 7+360
Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnittsbereich der B 243n sowie der Rampen 1 und
2 des KP Pützlingen wird über Mulden und Sammelleitungen mit Muldenablaufschächten zum
Grabensystem 4 mit Standort ca. Bau-km 7+250 bis 7+400 nordöstlich des Knotens abgeleitet.
Die Einleitung aus dem Grabensystem 4 erfolgt in den Vorflutgraben An der Haferunger Straße
mit weiterer Ableitung zur Helme. Das von Südwesten zufließende Außengebietswasser wird
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über Abfangemulden oberhalb der Einschnittsböschungen gesammelt und an den Geländetief-
punkten über Durchlässe, Gräben und Mulden bzw. über einem Ableitungskanal DN 400 zur
Bestandsvorflut Richtung Helme abgeleitet.
Entwässerungsabschnitt 10 Bau-km 7+360 bis 9+300
Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitt der B 243n, der Rampen 3 und 4 des KP Pütz-
lingen sowie Teile der Entwässerung der K 31 wird über Mulden und Sammelleitungen mit
Muldenablaufschächten zum Grabensystem 4 mit Standort ca. Bau-km 7+250 bis 7+400 abgelei-
tet. Der Teilbereich der Rampe 3 in Dammlage versickert in den Mulden am Dammfuß.
Das Straßenwasser der K 31 wird über die vorhandenen Straßengräben bzw. die Geländeentwäs-
serung abgeleitet, teilweise über die Böschungen versickert. Von Norden zufließendes Gelände-
wasser wird über den Abfangegraben am Wirtschaftsweg 7 zur Vorflut abgeleitet.
Entwässerungsabschnitt 11 Bau-km 9+300 bis 10+615
Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n entwässert
über Straßengräben und Mulden zum Regenrückhaltebecken 5 mit Standort ca. Bau-km 10+550
mit weiterer Ableitung über den Straßengraben der K 31 zum Haferbach. Von Norden zufließen-
des Geländewasser wird über den Abfangegraben am Wirtschaftsweg 8 sowie dem Durchlass
DN 800 durch die K 31 über den Straßengraben mit weiterer Vorflut zum Haferbach abgeleitet.
Entwässerungsabschnitt 12 Bau-km 10+615 bis 10+805
Das Straßenoberflächenwasser der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-
fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden versickert. Die Ver-
sickermulden erhalten eine Notüberlaufableitung zum Haferbach. Das Straßenwasser der K 31
wird über die vorhandenen Straßengräben abgeleitet.
Entwässerungsabschnitt 13 Bau-km 10+805 bis 11+426
Das Straßenoberflächenwässer aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n einschließ-
lich der Rampen des KP Großwechsungen wird über Mulden und Sammelleitungen mit Mulden-
ablaufschächten bzw. über die Mittelstreifenentwässerung (Abläufe und Mittelstreifenkanal)
zum Grabensystem 6 mit Standort ca. Bau-km 10+870 bis 10+950 mit weiterer Ableitung zum
Haferbach entwässert. Ein Teilbereich der B 243n in Dammlage versickert in den Mulden am
Dammfuß und erhält einen Notüberlaufanschluss an den Haferbach.
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Die neuen Straßenentwässerungsanlagen der B 243 wurden nach folgenden Grundsätzen geplant:
1. Trennung Gelände- und Straßenwasser mit direkter Ableitung Geländewasser über Abfan-
gemulden/ -gräben zur Vorflut
2. Ableitung Straßenoberflächenwasser aus Einschnitten mit Mulden bzw. Sammelleitungen zu
den Tiefpunkten
3. Versickerung in Dammbereichen über Böschung/ Versickermulden mit Notüberläufen in die
Vorflut bzw. Ableitung von nicht versickerten SOW mit Mulden zu den Tiefpunkten
4. Rückhaltung und Behandlung des Straßenoberflächenwassers in kombinierten Absetz/-
Regenrückhaltebecken als Erdbecken an den Entwässerungstiefpunkten
5. Unter Berücksichtigung der Salzfrachtproblematik bei den notwendigen Einleitungen in die
Helme wurden alternative Entwässerungslösungen (Grabensysteme 3, 4 und 6) nach Vorgabe
durch den AG vorgesehen.
Auf der geplanten Trasse der B 243, die auf dem gesamten Abschnitt außerhalb von Wasser-
schutzgebieten liegt, wird das Straßenoberflächenwasser im Wesentlich breitflächig und unge-
sammelt über Seitenstreifen, begrünte Böschungen und Mulden abfließen und versickern. Wird
aus technischen Gründen die seitliche Ableitung über Dammböschungen, z. B. in Einschnitten
und bei Mittelstreifen nicht möglich, muss das gesammelte Oberflächenwasser mit Längsentwäs-
serungen über Mulden und Rohrleitungen zur Vorflut abgeleitet werden. Aufgrund der gesam-
melten Ableitung des Straßenoberflächenwassers zu den Tiefpunkten wird zur Vermeidung von
hydraulischen Überbelastungen der Vorfluter die Anordnung von Bauwerken zur Rückhaltung
des Oberflächenwassers notwendig.
Um weiterhin die Behandlung des Straßenoberflächenwassers vor der gedrosselten Einleitung in
die Vorflut zu gewährleisten, werden die Regenrückhaltebecken mit vorgeschalteten Absetzbe-
cken mit Tauchwänden kombiniert, welche die Sedimentation von Schwebstoffen und Abschei-
dung von Leichtflüssigkeiten ermöglichen.
Im vorgesehenen Planungsbereich der B 243 werden als wesentliche Elemente der Entwässerung
oberirdische Anlagen zur Ableitung des Straßenoberflächenwassers vorgesehen.
Als offene Längsentwässerungen kommen hier vorrangig Straßenmulden und Straßengräben zur
Anwendung.
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Straßenmulden, Straßengräben, Abfangegräben/ -mulden
Straßenmulden werden im vorgesehenen Planungsabschnitt zur Sammeln des im Straßenquer-
schnitt anfallenden Oberflächenwassers mit einer Breite von 2,0 m und einer Tiefe von 0,40 m
ausgebildet. Zur Vermeidung von Erosionsschäden werden die Straßenmulden in den hauptsäch-
lich anzutreffenden Abschnitten mit Sohlgefälle 1 bis 4% als Rasenmulden nach RAS-Ew ausge-
führt.
Muldenabschnitte mit Sohlgefälle > 4% erfordern eine raue Sohlbefestigung, z. B. aus Schotter-
rasen. Zur Überwindung von größeren Höhenunterschieden bei kurzen Ableitungslängen, z. B.
bei Böschungsausläufen von Rohrleitungen kommen befestigte Raubettmulden zur Anwendung.
Straßengräben, welche eine größere hydraulische Leistungsfähigkeit als Mulden besitzen, sind
nach RAS-Ew wie Rasenmulden zu begrünen bzw. zu befestigen.
Die Straßengräben sollten nach RAS-Ew eine Sohlbreite und Grabentiefe von mindestens 0,50 m
besitzen. Zur gesonderten Ableitung von Geländewasser oberhalb von Einschnittsböschungen
werden Abfangegräben und -mulden angelegt. Die Abflussquerschnitte sind mit einer Sohlbreite
von mindestens 0,30 m und einer Tiefe von 0,20 bis 0,50 m herzustellen und abzudichten.
Straßenabläufe
Im Bereich des Knotenpunktes Großwechsungen wird durch den Übergang auf den 4-spurigen
Regelquerschnitt im benachbarten Anschlussabschnitt der B 243 eine Trennung der Richtungs-
fahrbahnen durch einen Mittelstreifen erforderlich. Bedingt durch die einseitige Querneigung
muss am Mittelstreifen eine Entwässerungsstreifen mit Bordrinne und Straßenabläufen angeord-
net werden. Im Längsneigungsbereich s < 0,50% wird dieser Entwässerungsstreifen als 0,50 m
breite Pendelrinne zu Lasten des Mittelstreifens ausgebildet.
Zur Aufnahme des Straßenoberflächenwassers im Entwässerungsstreifen mit Bordrinne werden
Straßenabläufe in normaler Bauhöhe mit quadratischen Aufsätze entsprechend DIN EN 124/ E
DIN 1229 mit einem Einlaufquerschnitt 500 x 500 mm der Belastungsklasse D 400 vorgesehen.
Unterirdische Anlagen zur Ableitung des Straßenoberflächenwassers werden in Teilabschnitten
der B 243 in Form von Längsentwässerungen über Rohrleitungen mit Kontrollschächten sowie
im Bereich von Gewässerkreuzungen mittels Durchlässen erforderlich.
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Rohrleitungen und Schächte
Längsentwässerungen über Rohrleitungen werden im vorgesehenen Planungsabschnitt in den
Bereichen mit langen Einschnitten, z. B. östlich des Knotenpunktes Pützlingen bzw. im Bereich
der Mittelstreifenentwässerung im Knotenpunkt Großwechsungen notwendig. Die Mindestdi-
mensionen wurden aus Unterhaltungsgründung nach RAS-Ew bei Kunststoffrohren mit DN 250,
bei Beton- und Stahlbetonrohren mit DN 300 gewählt. Weitere Rohrleitungen werden u. a. im
Bereich der Zu- und Ablaufkanäle der Regenrückhaltebecken im Dimensionsbereich DN 400 bis
DN 800 notwendig. Zu Prüf- und Wartungszwecken werden in den Rohrleitungen im Abstand
von 50 bis max. 100 m begehbare Schächte erforderlich.
Die erforderlichen Schächte werden aus Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton nach
DIN EN 1917 und DIN V 4034-1 im Schachtdurchmesser > DN 1000 hergestellt. Die notwendi-
gen Einstiege sind über Schachtabdeckungen nach DIN EN 124 / E DIN 1229 zu gewährleisten.
Schächte unter Mulden dienen auch als Ablaufschächte und werden mit Schachtabdeckungen aus
Einlaufrosten (Muldenform) ausgerüstet.
Durchlässe
Im Bereich des geplanten Trassenverlaufes des B 243n werden an den zahlreichen Gewässer-
und Gräbenquerungen neue Durchlassbauwerke nach DIN 19661-1 als Kreuzungsbauwerke er-
forderlich. Für die Durchlässe werden vorgefertigte Kreisprofile aus Stahlbetonrohren nach DIN
EN 1916 und DIN V 1201 im Dimensionsbereich von DN 400 bis DN 1400 verwendet. Ein- und
Ausläufe der Durchlässe werden als vorgefertigte Kopfstücke ausgeführt und an die Regelnei-
gung der Straßenböschung angepasst. Die Schrägabschlüsse der Ein- und Ausläufe sowie die
Gräben und Mulden im Zu- und Ablaufbereich der Durchlässe sind in geeigneter Weise, z. B.
durch Steinschüttungen bzw. Wasserbaupflaster, zu befestigen.
Zur Behandlung und Rückhaltung des anfallenden Straßenoberflächenwassers werden im Pla-
nungsbereich der B 243n zahlreiche Anlagen zur Versickerung (Mulden) sowie Regenrückhalte-
anlagen mit vorgeschalteter Behandlung erforderlich.
Versickermulden, -gräben
In den vorgesehenen Versickermulden und –gräben wird durch den Einbau von 20 cm hohen
Erdschwellen quer zur Mulde der erforderliche Muldenstauraum geschaffen. Der Abstand der
Schwellen ist abhängig von der Speichergröße und dem Längsgefälle der Mulde.
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Die Straßenabflüsse werden an den Erdschwellen gestaut und kommen im eingestauten Mulden-
bereich über die belebte Bodenzone der Mulde zur Versickerung. Die Versickermulden und –
gräben werden mit mindestens 20 cm Oberboden bedeckt und mit Rasen gesichert.
Regenrückhaltebecken mit vorgeschaltetem Absetzbecken
Aufgrund der Sammlung des Straßenwassers in einigen Entwässerungsabschnitten und Ablei-
tung zu den Tiefpunkten wird zur Vermeidung von hydraulischen Überbelastungen der Gewässer
die Anordnung der nachfolgenden Regenrückhaltebecken erforderlich:
Regenrückhaltebecken 1 Bau-km 2+500
Regenrückhaltebecken 2 Bau-km 4+800
Regenrückhaltebecken 5 Bau-km 10+550
Die vorgesehenen Regenrückhaltebecken werden als offene Erdbecken mit geneigten Seitenflä-
chen ausgebildet. Die wasserseitigen Böschungen sind mit Neigungen von 1:2 herzustellen. Die
Rückhalteanlagen sind als Nassbecken mit 2 m tiefen Dauerstaubereichen auszuführen und sind
deshalb abzudichten. Die Regenrückhaltebecken werden zweigeteilt in einen Absetz- und Rück-
haltebereich. Das dem Beckenzulauf zugeordnete Absetzbecken dient als Sedimentationsanlage,
welche die Abtrennung der sedimentierbaren Stoffe aus dem Wasser durch Verringerung der
Fließgeschwindigkeit des Wassers im Beckenquerschnitt gewährleistet. Die Absetzanlagen sind
als langgestreckte Becken mit einem Seitenverhältnis Länge zu Breite von 3:1 herzustellen und
gegen Beschädigungen bei Reinigungsarbeiten mit Wasserbaupflaster in Betonbettung zu befes-
tigen.
Weiterhin ist in das Absetzbecken eine funktionsfähige Tauchwand zur Abscheidung von Leicht-
flüssigkeiten und Schwimmstoffen zu integrieren. Die nach der Tauchwand angeordnete Über-
laufschwelle dient als Sand- und Geröllfang und trennt das Absetzbecken und das nachfolgende
Rückhalte-/ Speicherbecken. Eine vollständige Beräumung des Absetzbeckens im Rahmen von
Unterhaltungsarbeiten sowie bei Maßnahmen bei Unfällen und Havarien von außen ist möglich.
Zu Wartungszwecken werden Diensttreppen mit Geländer ins Absetzbecken vorgesehen.
Der Aufbau der Sohle und der Böschungen des mit Bentonitmatten abgedichteten Rückhaltebe-
reiches kann entsprechend der Empfehlungen der RAS-Ew 2005 erfolgen.
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Die Entleerung des Beckenstauraumes des Rückhaltebeckens erfolgt durch Freispiegelabfluss,
der durch eine Drosseleinrichtung begrenzt wird. Die Drossel darf bei größter Stauhöhe vor An-
springen des Notablaufes nur den für die Einleitung in die Vorflut zugelassenen Abfluss von QDr
= 10 l/(s x ha) abführen. Die vorgesehene Drosseleinrichtung, die Notüberlaufschwelle und der
Notablaufschieber werden im Auslaufbauwerk eingeordnet.
Die Becken sind mit einer 4,50 m breiten Umfahrung auf der Dammkrone umgeben, die mit ei-
ner Schottertragschicht befestigt wird. Die Zuwegungen zu den Becken sind über die vorhande-
nen Wirtschaftswege gegeben bzw. sind von der Bundesstraße neu anzulegen. Die Regenrück-
haltebecken sind in der Regel einzuzäunen und erhalten eine Zufahrt über zweiflüglige Tore mit
4,0 m Breite.
Grabensysteme mit vorgeschaltetem Leichtflüssigkeitsabscheider
Aufgrund der notwendigen Einleitungen in die Helme sowie ihrer unmittelbaren Zuflüsse im
Bereich der Entwässerungsabschnitte 7, 9, 10 und 13 wurden bedingt durch die Salzfrachtprob-
lematik nach Vorgabe durch den AG alternative Entwässerungslösungen vorgesehen.
Für diese Entwässerungslösung sind folgende Planungs- und Bemessungsgrundsätze festzuhal-
ten:
- Beim alternativen Entwässerungssystem handelt es sich um Rückhaltegräben mit Bemes-
sung nach DWA-A 117 für eine Überstauhäufigkeit von n=0,5 (T= 2/a).
- Da die Grabensysteme ohne Drossel ausgeführt werden sollen, wurden die rechnerischen
Rückhaltevolumen verdoppelt und als Fassungsvermögen der Gräben angesetzt. Die
Gräben werden mit Schwellen versehen und bepflanzt (Schilf, Wasserpflanzen).
- Das anfallende Straßenoberflächenwasser soll im Grabensystem versickert, verdunstet
bzw. am Ende mit einem Überlauf zur Vorflut abgegeben werden.
- Die Einleitmenge wurde für den Abfluss Qr15,1 definiert.
- Die erforderlichen Grabenquerschnitte sind nachfolgend dargestellt:
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Grabenquerschnitt
als bewachsener
Erdgraben
Prinzipdarstellung Grabenausbildung
- Vor dem Zulauf ins Grabensystem wurde eine Behandlungsanlage vorgesehen (Abschei-
der NG 100). Die Reduzierung auf den Bemessungszufluss des Abscheiders von 100 l/s
erfolgt über einen Trennschacht mit Drossel und Überlaufschwelle. Für den restlichen
Zufluss wurde ein Umlaufkanal zum Grabensystem vorgesehen.
Für die Entwässerungsabschnitte 7, 9, 10 und 13 wurden folgende Grabensysteme vorgesehen:
- Grabensystem 3 Bau-km 6+320 bis 6+420 -> Verf = 380 m³
- Grabensystem 4 Bau-km 7+250 bis 7+400 -> Verf = 1292 m³
- Grabensystem 6 Bau-km 10+870 bis 10+950 -> Verf = 302 m³
Trinkwasserschutzzonen
Die vorgesehene Trasse der B 243 berührt keine Trinkwasserschutzzonen (TWSZ), somit wer-
den keinen gesonderten Maßnahmen nach RiStWag erforderlich.
Retentionsraumverlust
Es liegt der Ergebnisbericht – Hydraulischer Nachweis zum Retentionsraumverlust und zum
Retentionsausgleich B 243n in den Abschnitten Ortsumgehung Günzerode und Ortsumgehung
Holbach der Fugro Consult GmbH Nr. 320/14/221 vom 11.02.2015 der Unterlage 18 bei.
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Die Betrachtungen zu den Gesamtvolumina im Modellgebiet zeigen, dass mit der Berücksichti-
gung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der damit verbundenen großflächigen Wasser-
spiegelanhebung von 1 – 2 cm der Retentionsraumverlust in Folge der Baumaßnahmen vollstän-
dig ausgeglichen werden kann. Es verbleibt eine deutlich positive Retentionsraumbilanz.
4.13 Straßenausstattung
Die Beschilderung und Wegweisung der B 243 einschließlich des Knotenpunktes sowie der
kreuzenden Straßen erfolgt entsprechend den gültigen Vorschriften und Richtlinien.
Die Markierung des RQ 15,5 erfolgt in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde.
Die gesamte bauliche Anlage wird mit Wildschutzzäunen zu den angrenzenden Ackerflächen
abgegrenzt.
Gemäß RPS 2009 sind passive Schutzeinrichtungen erforderlich. Lage und Art der Schutzein-
richtungen sind tabellarisch in Unterlage 14 aufgeführt.
5. Angaben zu den Umweltauswirkungen
Zur Berücksichtigung der Umweltauswirkungen wurden als Grundlage die Umweltverträglich-
keitsuntersuchung (UVS 1999) und neben verfügbaren amtlichen Fachdaten zu Natur und Um-
welt insbesondere die LBP-Planung (s. Unterlage 19) herangezogen.
5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
5.1.1 Bestand
Wohnen
Die Ortschaft Holbach weist 196 und die Ortschaft Günzerode 270 Einwohner auf. In Holbach
verläuft die vorhandene B 243 direkt durch die Ortslage.
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Auch in Günzerode teilt die B 243 die Ortschaft in einen nördlichen und einen südlichen Be-
reich. Die meisten Häuser der beiden Dörfer stehen aufgereiht entlang der B 243. Der Bereich
um die Ortsdurchfahrten und damit deren Wohnfunktion sind stark durch verkehrsbedingte Luft-
schadstoff- und Lärmemissionen belastet (DTVW ca. 5.800 – 8.450 Kfz/24h, Stand 2014), insbe-
sondere auch aufgrund des hohen Anteil von Schwerlastverkehr am Verkehrsaufkommen (ca.
23 %). Zudem besteht aufgrund des starken Verkehrs generell ein hohes Unfallrisiko. Die aus-
gewählte Variante führt die neue Ortsumfahrung ca. 2,5 km südlich an den Ortschaften Holbach
und Günzerode vorbei.
Auch Haferungen und die Flarichsmühle weisen eine Wohnfunktion auf. In Haferungen wohnen
z. Z. ca. 2.000 Einwohner.
Erholung
Es ist anzunehmen, dass sich die Bewohner der beiden Ortschaften Günzerode und Holbach zum
Spazierengehen, zum Fahrrad fahren oder zum Reiten insbesondere nach Norden orientieren, da
bei beiden Ortslagen dort ein ausreichendes Wegenetz ausgebildet ist, welches hingegen südlich
der Ortslagen einen sehr geringen Erschließungsumfang einnimmt.
In Günzerode schließt sich unweit der Ortschaft im Norden ein Mischwaldgebiet an, das gut
durch Wege erschlossen ist. In Holbach ist im Nordosten der Ortschaft ein Reitweg ausgewiesen.
Die Grenze des Naturparks Südharz, ein Gebiet, in dem die Erholung und der Schutz des Natur-
haushaltes im Vordergrund stehen, verläuft entlang der B 243 zwischen Günzerode und Holbach
und umfasst die weiter nördlich angrenzenden Bereiche.
Für die Bewohner von Haferungen ist insbesondere der nördlich angrenzende Hamsterberg als
Bereich mit einer Wohnumfeldfunktion anzunehmen, da dort eine ausreichende Erschließung mit
Wegen gegeben ist.
5.1.2 Umweltauswirkungen
Wohnen
Durch das Vorhaben kommt es zu einer wesentlichen Verkehrs- und Lärmentlastung für den
Bereich der Ortsdurchfahrten Holbach und Günzerode sowie zu einer Senkung des Unfallrisikos.
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In einer Prognose für das Jahr 2030 werden für die Ortslage Holbach noch ca. 500 Kfz/24 h
(DTVW, Anteil Schwerlastverkehr ca. 3 %) und für die Ortslage Günzerode ca. 950 - 1.000
Kfz/24 h (DTVW, Anteil Schwerlastverkehr ca. 3 bis 13 %) ermittelt. Hingegen wird die Belas-
tung für die Flarichsmühle und für Haferungen zunehmen, weil die neue B 243 dichter an diesen
beiden Siedlungen entlang geführt wird.
Es erfolgt keine Querung von Wohn- und Mischgebiet.
Erholung
Die Naherholung von Haferungen im Bereich des Hamsterberges wird gestört, weil durch die
B 243 ein Wirtschaftsweg, der Teil eines Rundweges ist, abgeschnitten wird. Der Aussichtspunkt
auf dem Hamsterberg in einer Höhe von 251,6 m wird durch die neue Trasse isoliert. Dagegen
verläuft die neue Trasse in einem größeren Abstand als bisher zur Naturparkgrenze und zum
Waldgebiet nördlich von Günzerode, so dass die Naherholungsbereiche dort entlastet werden.
5.2 Naturhaushalt
Der Vorhabenbereich liegt in der naturräumlichen Einheit des Nordthüringer Buntsandsteinlan-
des. An den Gewässern sind Reste der heutigen potenziell natürlichen Vegetation (hpnV) mit
den Gehölzsäumen aus Erlen und Eschen vertreten (Erlen-Eschen-Wälder kollin-submontaner
Ausprägung) sowie von Bruchweiden und Silberweiden geprägte Wälder der Weichholzaue. Für
das mit Löss überdeckte Buntsandsteingebiet sind die natürlichen Vegetationsformen des kollin-
submontanen Hainsimsen-Buchenwaldes, der Eichen-Buchenwälder oder der kollinen Ausbil-
dung des Eichen-Hainbuchenwaldes nicht mehr vorhanden.
5.2.1 Bestand
Pflanzen/biologische Vielfalt
Im Planungsraum überwiegen landwirtschaftlich intensiv bewirtschaftete Flächen. Es treten nur
vereinzelt in den Tallagen, entlang der Gewässer oder an steilen Böschungen Gehölze als glie-
dernde Strukturelemente auf. Markante Geländezäsuren mit deutlich abweichendem Lebensrau-
mangebot sind mit dem ehemaligen Bahn-damm und den Gewässern gegeben.
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Großflächige Waldgebiete kommen im Vorhabenbereich nicht vor. Seltene oder gefährdete
Pflanzenarten konnten im Rahmen der Geländeerfassung nicht gefunden werden.
Nach § 18 ThürNatG geschützte Biotope treten an den Fließgewässern und an einem kleinen
Standgewässer in Form von Landröhricht und Uferstaudenfluren auf. Zu den geschützten Baum-
und Strauchbeständen gehören Waldreste auf Feucht-/ und Nassstandorten in der Nähe der Bä-
che und Gräben sowie Streuobstwiesen nördlich von Haferungen und in der Nähe der Flarichs-
mühle. Eine Linde am Hamsterberg ist als Naturdenkmal (mittlerweile zurückgeschnitten) aus-
gewiesen.
Tiere
Drei Vogelarten, die in der Roten Liste Thüringens (FRIECK ET AL. 2012) verzeichnet sind,
werden im Vorhabengebiet als Brutvögel eingestuft, dazu zählen der Rotmilan (gefährdet), die
Wiesenschafstelze (gefährdet) und die Feldlerche (Vorwarnstufe).
Aus der Gruppe der streng geschützten Arten (ohne Rote Liste-Status) wurden Grünspecht, Mäu-
sebussard, Rot- und Schwarzmilan registriert.
Der Schwarzmilan brütet randlich des Untersuchungskorridores an der Ichte. Der Grünspecht trat
zwar regelmäßig im Bereich des ehemaligen Bahndamms und der Helmeaue auf, eine Brut-höhle
konnte jedoch dort nicht gefunden werden. Der Mäusebussard bewohnt ein Horst in einer Eiche
im geplanten Trassenbereich. Der Rotmilan brütet ebenfalls an der Ichte, jedoch außerhalb des
direkten Einwirkungsbereichs des Straßenbauvorhabens. Mit einem regelmäßigen Auftreten des
Eisvogels bei seinen Jagdflügen entlang der Helme ist zu rechnen. Eine Brut ist aufgrund der
Uferstruktur der Helme im Kartierabschnitt allerdings ausgeschlossen. In der bundesweiten Ro-
ten Liste (SÜDBECK et al. 2007) wird die Feldlerche als gefährdet geführt, die im Gebiet die
häufigste Brutvogelart ist. Weiterhin treten als bundesweit gefährdete Brutvögel Star und Wie-
senschafstelze auf. Auf der Vorwarnliste stehen Goldammer, Feldsperling und Rotmilan, doch
ist festzuhalten, dass die Vorwarnliste nicht als Gefährdungskategorie der Roten Liste gilt.
Eine besondere Funktion für Fledermäuse haben die Gewässer. Sie dienen den Tieren als Flug-
routen und Jagdgebiete. Im Planungsraum wurden insgesamt acht Fledermausarten nachgewie-
sen, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt einzustufen sind.
Neben Fledermäusen sind die Helm-Azurjungfer, Bachneunauge, Groppe, Bachmuschel, Eisvo-
gel und Fischotter eng an den Gewässerlebensraum gebunden und als wertbestimmende Leitar-
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ten für das FFH-Gebiet „Helme mit Mühlgräben“ zu nennen. Hiervon sind bis auf Groppe und
Bachneunauge alle gem. § 7 Abs. Nr. 14 BNatSchG bzw. § 1 BArtSchV streng geschützt. Das
Bachneunauge unterliegt einem besonderen Schutz gem. § 1 BArtSchV.
Vorbelastungen für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Im Planungsraum bestehen Vorbelastungen für Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt
durch:
- Barrierewirkungen bereits vorhandener Straßen
- Kollisions- und Tötungsrisiken an vorhandenen Straßen (v.a. B 243)
- betriebsbedingte Störeffekte insbesondere entlang der vielbefahrenen B243 alt
- Strukturarmut, Verlust und Beeinträchtigung von Biotopen durch die landwirtschaftliche
Intensivnutzung.
Boden
Über dem Unteren Buntsandstein haben sich hauptsächlich Braunerden ausgebildet, die in sandi-
ger bis toniger Bodenart vorkommen. Auf dem Ichteberg und dem Schalksberg haben sich aus
Verwitterungsrückständen sandige Braunerden entwickelt. Die Ostseite des Schalksberges ist
von lößartigem Hanglehm geprägt. Braunerden aus schluffig-lehmigem Ton sind im Bereich des
Hamsterberges zu finden. Aus Lößdeckschichten über Buntsandstein haben sich Braunerden/-
Parabraunerden aus sandigem Schluff als Hauptbodenart herausgebildet.
Sie sind in flacheren Lagen des Buntsandsteingebietes zu finden und nehmen den größten Teil
der Fläche im Untersuchungsgebiet ein.
Im Bereich der Talauen der Helme und der Ichte hat sich aus 0,5 – 1 m mächtigen Auenlehmen
über weiteren Holozänsedimenten ein brauner Auenboden (allochthone Vega) herausgebildet. Es
handelt sich hierbei um Böden mit Auenlehm als Hauptbodenarten über Sand und Kies. Die
kleineren Tallagen, wie z. B. entlang der Uffe, entlang mehrerer Gräben und entlang des Hafer-
bachs, sind durch schmale, langgestreckte Bereiche mit holozänen Deckschichten (> 1 m) ge-
kennzeichnet. Aus diesen Auenlehmen haben sich braune Auenböden (allochthone Vega) entwi-
ckelt, die Lehm, sandigen Lehm, schluffigen Lehm oder tonigen Lehm als Hauptbodenarten
aufweisen.
Vorbelastung für das Schutzgut Boden
Die Böden im Vorhabenbereich sind aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als
anthropogen verändert einzustufen. Besonders seltene Standortbedingungen, die beispielsweise
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durch starke Vernässung oder stark steinige, nährstoffarme, sonnenexponierte Steillagen gekenn-
zeichnet sind, treten innerhalb des Vorhabenbereich hingegen nicht auf.
Wasser
Oberflächengewässer
Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind mehrere Oberflächengewässer ausgebildet. Neben den
Gräben gehören die Ichte, die Uffe, die Helme und der Haferbach zu den „stark ausgebauten
Bächen“. Alle Fließgewässer sind tief eingeschnitten und besitzen ein grabenähnliches, begra-
digtes Erscheinungsbild mit überwiegend aus-gebildetem Trapezprofil.
Entlang der Ichte von Mackenrode bis zur Mündung in die Helme inkl. dem Zulauf der Uffe im
Bereich der Neuen Mühle ist ein Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert worden (Stand
2010). Entlang der Helme ist ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.
Vorbelastung für das Schutzgut Oberflächenwasser
Als wesentliche Vorbelastung der Oberflächengewässer sind der Begradigungs- und Ausbauzu-
stand der Fließgewässer sowie der potentielle Nährstoff- und Schadstoffeintrag aus der unmittel-
bar angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung zu nennen. Querbauwerke führen stellenweise
zu einer Unterbrechung der Gewässerdurchgängigkeit.
Grundwasser
Der Buntsandstein als Kluftgrundwasserleiter mit stauenden Zwischenschichten ist durch eine
mittlere Grundwasserführung mit Mächtigkeiten des grundwasserführenden Komplexes von ge-
ring (50-100 m) bis stellenweise mittel (> 100 m) gekennzeichnet.
Der Großteil der im Untersuchungsgebiet liegenden Grundwasservorkommen ist gegenüber
Schadstoffeinträgen nicht geschützt. Das Grundwasser in Sandsteinen weist bindige Deckschich-
ten < 2 m und Flurabstände < 20 m auf (vgl. Karte der Grundwassergefährdung der DDR,
1:50.000, Ellrich / Nordhausen, 1984).
Vorbelastung für das Schutzgut Grundwasser
Aufgrund des überwiegend geringen Schutzgrades des Grundwassers vor flächen-haft eindrin-
genden Schadstoffen stellt eine konventionelle, intensive Landbewirtschaftung mit einem hohen
Einsatz an Dünger und Pflanzenschutzmitteln die wesentliche belastungsquelle für das Grund-
wasser dar.
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Klima/Luft
Der Gebietsniederschlag gemessen im langjährigen Mittel nimmt von der Ichte (850 – 900 mm)
über die Helmeniederung (750 – 800 mm) bis zum Haferbach (700 – 750 mm) ab (THÜRINGER
LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE, www.tlug-jena.de). Die mittlere Tem-
peratur liegt zwischen 8,5 – 9 °C. Der Wind kommt in freien Lagen vorherrschend aus West bis
südwestlicher Richtung. In der Helmeniederung kommt es oft zu Nebelbildungen.
Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind Kaltluft erzeugende großflächige Acker-bereiche und
Grünlandflächen ausgebildet. Alle Kaltluftentstehungsgebiete sind durch windoffene Lagen ge-
kennzeichnet. Ausgeprägte Luftabflussbahnen mit belüftungsrelevanter Funktion für Siedlungs-
bereiche innerhalb des Untersuchungsgebietes kommen nicht vor. Die übrigen luftfilternden Ge-
hölzbestände haben nur eine kleinräumig wirksame lufthygienische Funktion.
Vorbelastung für das Schutzgut Klima/Luft
Als wesentliche Belastungsquelle sind Luftschadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr insbe-
sondere entlang der B 243 zu nennen.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Über die bereits erläuterten Wechselwirkungen (bspw. Wechselwirkungen zwischen Bodenart
und Versickerungsleistung, zwischen Vegetationsstruktur und Kaltluftentstehungspotential, zwi-
schen Biotopausstattung und Aufenthaltsqualität) sind keine besonderen Wechselwirkungen für
den Untersuchungsraum zu erwarten.
5.2.2 Umweltauswirkungen
Pflanzen/biologische Vielfalt
Durch das Bauvorhaben gehen Biotopstrukturen verloren. Die Überbauung von Lebensräumen
ist als nachhaltig und erheblich einzustufen.
Davon sind insbesondere störungsempfindliche Biotopformen mit hoher bis sehr hoher Wertig-
keit betroffen in Form von dornenreichem Laubgebüsch (ca. 468 m²), Feuchtgebüsch nach §18
ThürNatG besonders geschützt (ca. 470 m²), Feldgehölz (ca. 846 m²) und von ca. 1.356 m² me-
sophilem Grünland (FFH-LRT) und außerdem Biotope mittlerer Wertigkeit wie Gewässerge-
hölzsäume (ca. 165 lfd.m), Baumreihen/-gruppen (ca. 3.748 m²), Feldhecken (ca. 9.663 m²),
sonstige Strauchbestände (ca. 581 m²), Gräben (ca. 400 lfd.m), Staudenflur/Ruderalflur (ca.
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24.740 m²) und voraussichtlich 19 Einzelbäume. Zur Anlage der Baustreifen ist auf einer Ge-
samtfläche von ca. 1.722 m² mit zusätzlichen Gehölzverlusten zu rechnen.
Im Vorhabengebiet überwiegen jedoch strukturarme landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie
Acker (ca. 478.318 m²) und Intensivgrünland (ca. 26.879 m²), die überbaut werden.
Im 25m-Immissionskorridor seitlich der geplanten Trasse sind störungsempfindlichen Biotop-
formen wie das mesophile Grünland (FFH-LRT) westlich der L 2064 auf einer Fläche von ca.
2.217 m² sowie das Laubgebüschvorkommen im Querungsbereich der ehemaligen Bahnstrecke
(ca. 85 m²) betroffen, die Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinwirkungen erfahren.
Tiere
Tiere
Eine Beeinträchtigung faunistisch wichtiger Bereiche ist v.a. entlang der Ichte/Uffe, der Helme,
am „Alten Bahndamm“ sowie am Graben „An der Haferunger Straße“ gegeben. Es ist anzuneh-
men, dass bei der anlagebedingten Biotopinanspruchnahme Lebensräume (Fortpflanzungsstät-
ten) von Vogelarten wie der Dorngrasmücke (voraussichtlich 5 Brutreviere/BR), Feldlerche (vo-
rauss. 8 BR), Nachtigall (3 BR), Goldammer (vorauss. 5 BR), Feldsperling (1 BR) und vom
Mäusebussard (1 BR) verloren gehen werden. Weiterhin sind störungsbedingte Revierverluste
durch den künftigen Straßenverkehr in bislang wenig beeinträchtigten Bereichen sowie durch die
Zunahme des Straßenverkehres zu erwarten. Es ergeben sich voraussichtlich zusätzliche Revier-
verluste für Schwarzmilan (1 BR), Mäusebussard (1 BR), Kolkrabe (2 BR), Feldlerche (13 BR),
Fitis (1 BR), Sumpfrohrsänger (1 BR), Dorngrasmücke (5 BR), Star (1 BR), Wacholderdrossel
(1 BR), Nachtigall (2 BR), Feldsperling (2 BR), Wiesenschafstelze (1 BR), Bachstelze (2 BR)
sowie Goldammer (5 BR). Für die oben genannten Brutvogelarten sind überwiegend ausreichend
Alternativbrutplätze vorhanden, v.a in den Auenenbereichen der Helme östlich der neuen Hel-
mebrücke, die künftig durch eine Verlagerung des Straßenverkehres auf die B243n deutlich ent-
lastet werden. Auch der Verlust eines Horstbaumes des Mäusebussards kann durch ausreichen-
des Angebot an großen Bäumen entlang von Ichte oder Helme (östlich der Helmebrücke) aufge-
fangen werden. Für den Revierverlust der Feldlerche sind vorgezogene Kompensationsmaßnah-
men (CEF-Maßnahmen) durchzuführen.
Durch Bauarbeiten im oder am Gewässer oder durch eine Grundwasserhaltung mit Ableitung in
angrenzende Vorfluter kann es zu einer kurzfristigen erhebliche Sedimentbelastung der Gewäs-
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ser kommen. Diese kann durch einen die Einrichtung von Sedimentfängen oder durch Durchrie-
selung von Vegetationsflächen vermieden werden.
Für die 8 Arten unter Schutz stehenden Fledermäuse erfolgt eine Zerschneidung der Leitbahnen
und Jagdrouten entlang der L 2064, der Uffe, der Helme und voraussichtlich entlang des Hafer-
bachs. Beeinträchtigungen der Fledermausarten können durch Vermeidungsmaßnahmen zum
Kollisionsschutz, Leiteinrichtungen aus ergänzenden Gehölzpflanzungen und zur Lebensraum-
vernetzung (Brückenbauwerke mit einer großen lichten Weite) vermieden werden.
Für die Bachmuschel (Unio crassus) besteht ein Risiko einer Beeinträchtigung durch zugeleitete
gelöste Salze im Wasser. Daher werden drei relevante Regenrückhalteanlagen, die direkt in die
Helme bzw. in den Haferbach einleiten, mit Verdunstungs-/ Versickerungsgräben ausgestattet.
Während der Bauphase kann es zu Amphibienvorkommen bzw. –zuzug in das Baufeld im Tras-
senabschnitt zwischen Helme und der L 2062 kommen. Deshalb ist das Baufeld am Dammbau-
werk und Brückenwiderlager südlich der Helme mit einem temporären Amphibienschutzzaun zu
sichern.
Boden
Entlang des gesamten Vorhabens werden auf einer Breite von 10 m beidseits der Trasse ca.
19,2 ha große Baufelder entstehen, innerhalb derer es zu Bodenverdichtungen, Beeinträchtigung
des Porenvolumens, der Versickerungsleistung und der Sauerstoffversorgung des Bodens und
des Bodengefüges kommt. Hiervon sind v.a. die Auenböden und die verdichtungsempfindlichen
Lößböden betroffen.
Durch die unvermeidbare Versiegelung von überwiegend landwirtschaftlicher Fläche auf
140.999 m² ergeben sich insgesamt hohe negative Auswirkungen durch den Verlust aller Boden-
funktionen. Weitergehende bzw. erhebliche Bodenbeeinträchtigungen gehen von der zusätzli-
chen Anlage von Bankettstreifen und wassergebundenen Decken auf ca. 74.904 m² aus. Die
Überbauung durch Böschungen und Mulden nimmt eine Fläche von 269.185 m² ein.
Von einer Belastung durch Schadstoffeinträge ist besonders in der Nähe des Fahrbahnrandes (im
Bereich des 25m-Immissionsbandes) auf ca. 15,2 ha auszugehen.
Eine vergleichsweise geringe Schadstoffakkumulation wird in den sandigen Braunerden auftre-
ten.
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Dort ist eine erhöhte Verlagerungsneigung ins Grundwasser gegeben. In den übrigen Bodenab-
schnitten sind mittlere Speicher- und Filtereigenschaften ausgebildet, so dass eine mittlere Ak-
kumulationsneigung gegeben ist.
Wasser
Die Fließgewässer werden durch die Querung, Verbauung und Verlegung in ihrer Funktion be-
einträchtigt. So verlieren die Ichte, die Uffe, die Helme und der Haferbach durch die Überbauung
einen Teil ihres Retentionsraumes durch Dammführung der neuen Straße mit einem Gesamtvo-
lumen von ca. 10.736 m³. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über Rückhalteeinrichtun-
gen in die Oberflächengewässer eingeleitet, damit es nicht zu zusätzlichen Verschärfungen von
Hochwassersituationen im Unterlauf der Gewässer kommt.
Im Bereich der Uffe, des „Seereichs“, der Helme, „An der Haferunger Straße“ und am Haferbach
gehen Gewässerlebensraum auf ca. 400 lfd.m bzw. Ufergehölze auf ca. 165 lfd.m verloren.
Betriebsbedingte Auswirkung auf das Oberflächen- und Grundwasser entstehen durch den Ein-
trag von Schadstoffen, wie z. B. Tausalze, Reifen- und Bremsabrieb und Schmier- und Treib-
stoffresten. Letztere können über Leichtflüssigkeitsabscheider zurückgehalten werden. Überwie-
gend kann davon ausgegangen werden, dass über die Straßenböschungen und in den Entwässe-
rungsmulden eine Vorklärung und Teilrückhaltung gelöster Salze erfolgen kann. Für den Fall
eines wassergesättigten oder gefrorenen Zustandes oder bei der Ableitung über Kanalanlagen ist
eine relevante Rückhalteeinrichtungen eine Umgestaltung in Versickerungs-
/Verdunstungsgräben vorgesehen, damit gelöste Tausalze die Wasserqualität für besonders
schützenswerten Bachmuschelvorkommen nicht beeinträchtigen können.
Eine Gefährdung des Grundwassers, insbesondere im Gründungsbereich der Brückenbauwerke
und einiger Gewässerdurchlässe durch Schadstoffeinträge und kleinflächige Absenkungstrichter
ist grundsätzlich gegeben. Bei einer ordnungsgemäßen Wartung der eingesetzten Baumaschinen-
und -geräte sowie einem vorsichtigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist nicht mit ei-
ner erheblichen oder nach-haltigen Belastung zu rechnen. Nach den Gründungsarbeiten an den
Brückenwiderlagern wird sich im betroffenen Bereich wieder ein ortüblicher Grundwasserspie-
gel einstellen.
Durch eine Verringerung des Porenvolumens und eine Veränderung der Gefügestruktur, die
während des Befahrens und Ablagerns von Baumaterialien entsteht, kann es zu einer Verringe-
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rung der Versickerungsleistung und einer Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen. Diese
Verdichtungserscheinungen können durch Lockerungsmaßnahmen nach Abschluss der Bauarbei-
ten wieder rückgängig gemacht werden und bleiben auf den Zeitraum der Bautätigkeit be-
schränkt.
Das Grundwasser verliert ca. 140.999 m² Infiltrationsfläche durch Versiegelung. Zusätzlich ent-
stehen 74.904 m² Bankettstreifen und wassergebundene Decken, die die Niederschlagsversicke-
rung nicht vollständig unterbinden, jedoch deutlich einschränken. Durch die anzulegenden Bö-
schungen und Mulden (ca. 269.185 m²) verringert sich der Versickerungsumfang durch gestei-
gerten Oberflächenabfluss. Ein Abtrag der grundwasserschützenden bindigen Deckschichten
verkürzt die Filterungs- und Speicherungspassage für flächenhaft eindringende Schadstoffe auf
einer Streckenlänge von ca. 2.636 lfd.m.
Klima/Luft
Durch die Ortsumfahrungen Holbach und Günzerode kommt es zu einer deutlichen lufthygieni-
schen Entlastungswirkung für die Ortskerne beider genannten Siedlungsbereiche.
Die Voll- bzw. Teilüberbauung von insgesamt ca. 19,9 ha Offenlandbiotopen mit hohem Kaltluf-
tentstehungspotenzial (Acker, Grünlandformen, Grünlandbrachen, Gras-/Ruderalfluren, Gewäs-
ser) führen zu kleinräumigen Veränderungen des Mikroklimas im Nahbereich der Trasse. Die
Auswirkungen auf das Mikroklima sind auf diesen Bereich begrenzt. Deshalb sind Auswirkun-
gen auf das Gesamtklima des Untersuchungsraumes nicht zu erwarten. Eine Ausnahme bildet der
Hamsterberg, dort wird eine belüftungsrelevante Kaltluftentstehungsfläche auf einer Länge von
1.100 lfd.m und einer Fläche von 1,7 ha mit Siedlungsbezug in Anspruch genommen.
Trotz der Einschnittslage der Trasse am Hamsterberg können die hangoberwärts liegenden Kalt-
luftentstehungsflächen ihre Belüftungsfunktion für Haferungen noch wahrnehmen, wenn auch
verzögert. Eine Beeinträchtigung der Belüftungssituation der Ortschaft ist nicht zu erwarten, weil
der Verlust der Belüftungsfläche kleinflächig ist, Haferungen eine stark aufgelockerte Siedlungs-
struktur mit einem hohen Grünflächenanteil aufweist und eine Belüftung der Ortslage ebenfalls
von Westen und Südwesten stattfindet.
Mit dem Verlust von Gehölzstrukturen (ca. 15.308 m² und 165 lfd.m) und voraussichtlich 19
Einzelbäumen kommt es zu einer geringfügigen Verringerung von luftfilternden Strukturen, die
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jedoch keine relevanten Auswirkungen auf die lufthygienische Situation in den angrenzenden
Ortschaften hat.
Höhere Dammlagen quer zur Tallage entstehen nur in der Helmeniederung. Die Helme hat ein
geringes Längsgefälle Richtung Günzerode von 0,5%, so dass diese Tallage nicht als Luftab-
flussbahn gewertet werden kann. Außerdem ist durch eine große lichte Weite der Brücke von
50 m eine Öffnung für den Luftabfluss gegeben.
Belastung durch Luftschadstoffe treten in den Nahbereichen seitlich der Trasse in Immissions-
korridoren bis ca. 150 m auf. Innerhalb dieser Korridore wird in den betroffenen Bereichen ab-
gestuft eine Beeinträchtigung auftreten, die vorher bis auf die Nahbereiche der vorhandenen
Straßen nicht vorhanden war. Innerhalb dieser Immissionsbereiche liegen jedoch keine Ortsla-
gen, relevante Frischluftentstehungsgebiete bzw. –versorgungsgebiete für angrenzende Ortsla-
gen.
Daher kann davon ausgegangen werden, dass sich keine erheblichen Beeinträchtigungen der
Ortslagen durch Luftschadstoffe aus dem neuen Trassenbereich ergeben werden. Vielmehr kann
davon ausgegangen werden, dass sich durch eine Verlagerung des Durchgangverkehrs auf die
Ortsumfahrung eine deutliche Entlastung der Ortslagen von Günzerode und Holbach und damit
der innerörtlichen lufthygienischen Situation einstellen wird.
Für das Jahr 2030 wird im Zuge der B 243 OU Holbach und B 243 OU Günzerode ein Verkehrs-
aufkommen von 14.900 bis 15.700 Kfz/24 h prognostiziert. Mit dieser prognostizierten Verdop-
pelung des Verkehrsaufkommens im Zuge der B 243 bis zum Jahr 2030 wird sich die Belas-
tungssituation für das Schutzgut Klima/Luft durch verkehrsbedingte Schadstoffemissionen ins-
gesamt erhöhen.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Durch das Vorhaben ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern.
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5.3 Landschaftsbild
5.3.1 Bestand
Topografie
Das Planungsgebiet wird in seiner Geländemorphologie durch den Hamsterberg, den Ichte- und
Schalksberg sowie die Tallagen der Bäche Ichte, Uffe, Helme und Haferbach geprägt.
Landschaftsbild
Folgende Landschaftsbildräume lassen sich, in Anlehnung an die UVS27
abgrenzen:
(1) Offenlandschaft der Ichteaue
(2) Tal der Helme bei Pützlingen – flachwellig
(3) Tal der Helme bei Günzerode mit steilen Hängen
(4) Tal der Helme bei der Flarichsmühle – fast eben
(5) Vielfältige Kulturlandschaft bei Haferungen – hügelig
(6) Ackerlandschaft am Hamsterberg – flachwellig bis hügelig
Im Untersuchungsgebiet tritt eine Kulturlandschaft überwiegend mittlerer Aspektvielfalt (Land-
schaftsbildräume 1- 5) auf, die sich als ein durch relativ häufigen Nutzungswechsel und Klein-
strukturen geprägten, landwirtschaftlich genutzten Raum darstellt, der durch Fließgewässer lini-
enhaft strukturiert wird.
Die Ackerlandschaft des Landschaftsbildraumes 6 weist hingegen aufgrund der intensiven land-
wirtschaftlichen Nutzung nur eine geringe Strukturvielfalt auf.
Vorbelastung
In der Offenlandschaft der Ichteaue besteht eine visuelle, akustische und im Nahbereich auch
olfaktorische Vorbelastungen ausgehend von dem Straßenverkehr auf der B 243 (DTVW im Jahr
2014: 5.000 – 5.800 Kfz/24 h, s. Unterlage 22 „Verkehrsuntersuchung“) und untergeordnet auch
von der L 2064 (DTVW im Jahr 2014: 700 Kfz/d) aus. Eine MV-Freileitung am Beginn der neu-
en Trassenführung parallel zur B 243 und eine 110 kV-Freileitung, die über den Ichteberg ver-
läuft, beeinträchtigen das Landschaftsbild visuell.
27 (FROELICH & SPORBECK, 1994)
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Im Helmetal ist eine deutliche Vorbelastung akustischer und im Nahbereich auch olfaktorischer
Art durch den Straßenverkehr insbesondere der B 243 (DTVW im Jahr 2014: 5.800 – 7.700
Kfz/24 h) und der anschließenden Landstraßen L 2062 (DTVW im Jahr 2014: 1.550 Kfz/24 h)
und L 2066 (DTVW im Jahr 2014: 700 Kfz/24 h) gegeben.
Am Ortsrand von Haferungen bestehen Sichtbeziehungen auf das visuell vorbelastete Gelände
der ehemaligen LPG am nordwestlichen Ortsrand von Haferungen und zu einem Funkmast.
Eine akustische und visuelle Vorbelastung geht von der K 31 und der L 2066 mit ihrem Straßen-
verkehr aus, jedoch sind nur geringe Verkehrsbewegungen auf diesen Landstraßen zu verzeich-
nen (K 31 DTVW in 2014: 950 Kfz/24 h; L 2066 DTVW in 2014: 350 Kfz/24 h). Weitere visuelle
Vorbelastungen für die Landschaftsbetrachtung (vor allem vom Aussichtspunkt Hamsterberg)
sind Windkrafträder, die nordöstlich von Günzerode auf dem Stockerberg stehen sowie eine 20-
kV-Freileitung im Bereich der Anschlussstelle Großwechsungen.
5.3.2 Umweltauswirkungen
Das Vorhaben führt anlage- und betriebsbedingt zu Zerschneidungen und Überprägungen eines
einsehbaren, aber an Landschaftsstrukturen armen Offenlandbereich, v.a. durch die Anlage von
Dammbauwerken.
Erhebliche landschaftsästhetische Beeinträchtigung durch Eigenartsverlust und technische Über-
prägung finden insbesondere in den Raumeinheiten „Helme bei Pützlingen“, „Vielfältige Kultur-
landschaft bei Haferungen“ sowie der „Ackerlandschaft am Haferberg“ statt. Hier treten anlage-
bedingte Beeinträchtigungen durch Dammlagen in den Auenbereichen von Helme und Hafer-
bach sowie nordöstlich von Haferungen (Schenkberg) auf, die bei einer maximale Höhe von
ca. 10,0 m deutlich wirken werden.
Bis ca. 10,50 m tiefe Einschnittslagen (am Hamsterberg) führen zu einer Veränderung der Ge-
ländemorphologie und deutlichen technischen Überprägung. Auf dem gesamten Trassenabschnitt
haben 13 technische Bauwerke (zehn Brücken, drei Gewässerdurchlässe) eine mehr oder weni-
ger große optische Auswirkung auf den Nahbereich und stellenweise auch darüber hinaus.
Zu einer weiteren erheblichen Beeinträchtigung führt der Verlust von landschaftsbildprägender
Flächengehölze (ca. 9.104 m²), Ufergehölze (ca. 165 lfd.m) und Baumreihen (ca. 65 lfd. m).
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Durch Lärm- und Schadstoffemissionen und die Bewegung des Straßenverkehrs werden die an-
lagebedingten Beeinträchtigungen verstärkt.
5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
5.4.1 Bestand
Kulturgüter
Laut UVS (1999) werden im Bereich östlich von Pützlingen Bodendenkmäler vermutet, die ei-
nen archäologischen Denkmalwert besitzen. Es wurden nur wenige Funde im Planungsgebiet
und in seiner Nähe gemacht, trotzdem ist, laut einer Stellungnahme des Thüringischen Landes-
amtes für Denkmalpflege und Archäologie, mit Bodendenkmalen zu rechnen.
Sonstige Sachgüter
Unter der Kategorie sonstige Sachgüter werden in der UVS Bauwerke mit einer hohen funktio-
nalen Bedeutung für die Allgemeinheit wie etwa Gebäude, Verkehrswege, Brücken und ggf.
bewegliche Gegenstände hinsichtlich möglicher schädlicher Umwelteinwirkungen behandelt.
Weiter können sonstige funktional oder kulturhistorisch bedeutsame Objekte oder Flächen, die
nicht gesetzlich geschützt sind, Gegenstand der Betrachtung sein.
Allgemein verbreitete Sachgüter oder Objekte mit vorrangig wirtschaftlicher Bedeutung und
sonstigen allgemeinen Funktionen, an denen kein besonderes öffentliches Interesse besteht, sind
nicht Gegenstand der Betrachtung in der UVS.
Innerhalb des Vorhabenraumes sind insbesondere die vorhandenen öffentlichen Verkehrswege
(B 243, L 2064, L 2062, L 2066, L 2068) als sonstige Sachgüter zu nennen, die vom allgemeinen
öffentlichen Interesse sind. Diese werden durch das Straßenbauvorhaben teilweise tangiert bzw.
verändert.
5.4.2 Umweltauswirkungen
Kulturgüter sind voraussichtlich vom Vorhaben nicht betroffen, Bodendenkmäler sind aber im
Trassenbereich nicht auszuschließen, dadurch ist eine Flächeninanspruchnahme potenziell mög-
lich.
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Vorhandene Straßenverbindungen bleiben grundsätzlich erhalten. Die durch die Straßenzüge
erfüllte Erschließungsfunktion des Raumes und der angrenzenden Ortslagen wird grundsätzlich
erhalten bzw. in Teilen verbessert.
5.5 Artenschutz
In einer artenschutzrechtlichen Prüfung (s. Unterlage 19.1) wird abgeleitet, dass durch den Neu-
bau der B 243 im Bereich der Ortsumgehungen Holbach und Günzerode für die relevanten Arten
des Anhanges IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten mit Ausnahme der
Feldlerche unter Berücksichtigung nachfolgender Vermeidungsmaßnahmen keine erheblich wir-
kenden Störungs- oder Schädigungstatbestände ausgelöst werden.
Folgende Vermeidungsmaßnahmen, die in Unterlage 19.0 weiter erläutert werden, sind hierbei
zu berücksichtigen:
Rückschnitt der Gehölze außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September, also außerhalb
der Brutzeit
Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit der Feldlerche
(April-August) sowie Beschränkung des Flächenumfanges auf den Teilbereich, der in der
nachfolgenden Brutperiode tatsächlich rege durch Bauverkehr in Anspruch genommen wird;
regelmäßiges Grubbern der Baufelder als Vergrämungsmaßnahme
Durchführung von CEF-Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung für die Feldlerche
ausreichend große Dimensionierung von Gewässerquerungen, um die Durchgängigkeit für
den Fischotter als anspruchsvollster der betroffenen Arten zu gewährleisten
Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel an mehreren Brückenbauwerken
Klärung des überwiegenden Anteils des Niederschlagswassers von der Fahrbahn der neuen
Bundesstraße in Leichtflüssigkeitsabscheidern zur Eliminierung von Gewässer gefährdenden
Ölen und Treibstoffen
Einrichten von Sedimentfängen bei Arbeiten in oder an Gewässern zur Vermeidung übermä-
ßiger Sedimentbelastung des Wasserkörpers
Amphibiensicheres Abzäunen vom Baufeld in der Helmeniederung zur Vermeidung von
Beeinträchtigungen wandernder Amphibien
Zuführung des Niederschlagswassers von der Fahrbahn in die Helme bzw. den Haferbach
über vorgeschaltete Rigolensysteme zur Reduktion bzw. Eliminierung von Schadstoffen, ins-
besondere von gelöstem Streusalz (v.a. zum Schutz der Bachmuschel).
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Für die Feldlerche als Bodenbrüter in Ackerschlägen kann der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1
BNatSchG für die nicht mobilen Nestlinge nicht ausgeschlossen werden. Allerdings können die
Nistplätze der Feldlerche nicht vorhergesagt werden, da diese in Abhängigkeit der jeweils ange-
bauten Feldfrucht jedes Jahr neu gewählt werden und in Anpassung an den Lebensraum verlagert
werden. Auch bei einer Bauzeitenbeschränkung der Baufeldfreimachung auf die Phase außerhalb
der Brutzeit der Feldlerche sowie eine Beschränkung der Flächenumfanges der jeweils freizuma-
chenden Baufeldteilfläche kann solch eine Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit im zeiti-
gen Frühjahr erst attraktive Brutplätze für diese Art schaffen, da die Feldlerche gerne offene Be-
reiche in der Agrarlandschaft zur Anlage des Bodennestes aufsucht. Eine Bauzeitenregelung
kombiniert mit regelmäßigem Grubbern der Baufelder kann diese Gefährdung nicht vollständig
ausschließen, so dass für diese Art eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt wird.
Zumutbare Alternativen im Hinblick auf die Feldlerche sind nicht erkennbar. Eine Trassierung
über Ackerflächen stellt bereits einen minimierten Eingriff in den Naturhaushalt dar, was durch
die Trassenfestlegung in einem vorgeschalteten Verfahren zur Trassenfindung mit Vergleich
mehrerer Planungsvarianten erreicht wurde. Die Trassenführung durch ohnehin deutlich vorbe-
lastete Bereiche aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung dient der Eingriffsminimie-
rung. Gerade von dieser vorwiegend ackerbaulichen Nutzung profitiert allerdings die Feldlerche.
Eine Trassierung durch andere Lebensräume würde lediglich Betroffenheiten anderer Vogelarten
nach sich ziehen und wäre daher ebenfalls problematisch.
Die zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses werden in Kapitel 2.6 erläutert und als gege-
ben angesehen.
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die neue Straße
wird ausgeschlossen, da als wesentlicher Faktor für den Erhaltungszustand der Feldlerchenpopu-
lation die landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen mit einer Umstellung von Sommer- auf
Wintergetreideanbau in den letzten Jahrzehnten angesehen werden. Die Straße selbst führt ledig-
lich zu einer Verlagerung der Reviere. Dabei entscheidet v.a. die landwirtschaftliche Nutzung in
deren Umfeld über die Kapazität des Lebensraums für die Feldlerche. Insofern ist der Erhal-
tungszustand der Art von dieser landwirtschaftlichen Nutzung abhängig und wird durch den Flä-
chenverlust durch den Straßenbau, inklusive vereinzelter potentiell möglicher, unvermeidbarer
baubedingter Tötungen von Nestlingen, nicht maßgeblich beeinflusst. Durch die Schaffung von
Feldlerchenfenstern bzw. Buntbrachen im Sinne einer Ausgleichsmaßnahme wird allerdings die
Kapazität des Lebensraums erhöht, so dass auf gleicher Fläche mehr Feldlerchen brüten können
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als zuvor und sich der Erhaltungszustand der lokalen Population voraussichtlich nicht ver-
schlechtert.
5.6 Natura 2000-Gebiete
Die Helme ist als FFH-Gebiet DE 4530302 „Helme mit Mühlgräben“ ausgewiesen. In diesem
FFH-Gebiet kommt das bedeutendste Vorkommen der Bachmuschel in Thüringen auf insgesamt
25 km vor. Die Helme hat naturnahe Fließgewässerabschnitte und eine reiche Limnofauna. Ne-
ben der Bachmuschel sind die Westgroppe, das Bachneunauge, der Eisvogel, das Teichhuhn, der
Fischotter und die Helm-Azurjungfer als wertgebende Arten genannt (s. Standarddatenbogen DE
4530302; http://www.ffh-gebiete.de/).
Die Sicherung dauerhaft günstiger Bedingungen für die wertgebenden Arten des Anhangs II der
FFH-Richtlinie sowie des LRT 3260 des Anhangs I der FFH-Richtlinie ist durch das Vorhaben
in keiner Weise beeinträchtigt. Es erfolgt keine direkte Flächeninanspruchnahme des Schutzge-
bietes, weil das Fließgewässer mit einem weiten Brückenbauwerk überspannt wird, so dass die
Uferbereiche keinen erheblichen Veränderungen im Hinblick auf die zu betrachtenden Arten
unterworfen sind.
Indirekte Wirkungen durch Schadstoffeinträge über das von der Fahrbahn abgeleitete Nieder-
schlagswasser werden durch die Zuführung dieses Wasser über vorgeschaltete Leichtflüssig-
keitsabscheider sowie Grabensysteme in die Helme und deren Zuflüsse vermieden, weil auf die-
sem Wege die Absetzung der Schadstoffe, insbesondere von Streusalz, ermöglicht wird. Sie er-
reichen somit das FFH-Gebiet nicht im relevanten Umfang.
Ein weiteres im Umfeld vorkommendes FFH-Gebiet (DE 4429-320 "Erdfälle um Lieberode,
Seelöcher und Kettenlöcher") liegt aufgrund der Mindestdistanz von ca. 1,2 km vom Straßen-
neubauvorhaben ausreichend weit entfernt, so dass keine Beeinträchtigungen des Schutzzwecks
dieses FFH-Gebietes zu erwarten sind.
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5.7 Weitere Schutzgebiete
Im Planungsgebiet liegen weder Landschaftsschutzgebiete noch Naturschutzgebiete. Auf dem
Hamsterberg steht eine alte Linde, die als Naturdenkmal ausgewiesen ist, mittlerweile zurückge-
schnitten. Sie wird aber von der neuen Straße nicht berührt.
Wasserschutzgebiete sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Ichte von Mackenrode bis zur
Mündung in die Helme mit dem Zulauf der Uffe im Bereich der Neuen Mühle ist 2010 als Über-
schwemmungsgebiet vorläufig gesichert. Entlang der Helme ist ein Überschwemmungsgebiet
ausgewiesen.
Das Planungsgebiet gehört teilweise in ein archäologisches Relevanzgebiet (Stellungnahme des
Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie).
Nördlich der B 243 schließt sich der 2010 ausgewiesene Naturpark Südharz an, dessen südliche
Grenze zwischen Günzerode und Holbach entlang der B 243 verläuft. Der Naturpark Südharz hat
das Ziel, Natur und Landschaft zu schützen und zu entwickeln, die Erholungsfunktion zu erhal-
ten und sie weiterzuentwickeln.
6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Um-
weltauswirkungen nach den Fachgesetzen
6.1 Lärmschutzmaßnahmen
Bei der B 243n handelt es sich um einen Straßenneubau, so dass für die angrenzenden, schutzbe-
dürftigen Gebiete und Anlagen hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastungen die Einhaltung
der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV28
nachzuweisen ist.
28 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)
vom 12.06.1990, zuletzt geändert am 19.09.2006
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Gebietsnutzung Immissionsgrenzwert in dB(A)
Tag Nacht
Krankenhäuser, Schulen,
Kur- und Altenheime 57 47
reine und allgemeine
Wohngebiete,
Kleinsiedlungsgebiete
59
49
Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54
Gewerbegebiete 69 59
Im Untersuchungsgebiet befinden sich folgende, schutzbedürftige Gebiete:
Gebiete Bau-km Beschreibung
Gemeinde Hohenstein
Ortsteil Holbach
3+900 bis 4+5450 ca. 350 bis 550 m nördlich der B 243n
Wohn-/Mischgebiet
Wiesenmühle 4+800 bis 4+850 ca. 150 m nördlich der B 243n
Einzelanwesen im Außenbereich
Zuordnung Immissionsgrenzwerte Dorf-/Mischgebiet
Gemeinde Werther,
Ortsteil Pützlingen
6+750 bis 6+900 ca. 450 m westlich der B 243n
Mischgebiet
Gemeinde Werther,
Ortsteil Günzerode
8+900 bis 9+750 ca. 550 bis 650 m nördlich der B 243n
Wohn-/Mischgebiet
Gemeinde Werther,
Ortsteil Haferungen
8+600 bis 9+300 ca. 400 bis 550 m südlich der B 243n
Wohngebiet
Flarichsmühle 10+900 bis 11+100 ca. 275 bis 300 m nördlich der B 243n
Splittersiedlung im Außenbereich
Zuordnung Immissionsgrenzwerte Dorf-/Mischgebiet
Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass durch die geplante B 243n keine kriti-
schen Lärmbelastungen verursacht werden. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte werden an den
Ortsrändern, Splittersiedlungen und Einzelanwesen im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich
unterschritten.
Spezielle Lärmschutzmaßnahmen sind, mit Ausnahme der ohnehin geplanten, lärmmindernden
Straßenoberfläche, nicht erforderlich. Einzelheiten sowie Berechnungsergebnisse sind den
Schalltechnischen Untersuchungen in Unterlage 17.1 zu entnehmen.
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6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen
Bei der B 243n handelt es sich um einen Straßenneubau, so dass für die angrenzenden, schutzbe-
dürftigen Gebiete und Anlagen hinsichtlich der zu erwartenden Luftschadstoffbelastungen die
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV29
nachzuweisen ist.
Luftschadstoff Beurteilungszeitraum Grenzwert
in g/m3
erlaubte Überschreitungen
pro Kalenderjahr
Benzol (C6H6) Kalenderjahr 5 keine
Blei (Pb) Kalenderjahr 0,5 keine
Kohlenmonoxid (CO) 8 h 10.000 keine
Partikel (PM10) Kalenderjahr 40 keine
Partikel (PM10) 24 h 50 35
Partikel (PM2,5) Kalenderjahr 25 keine
Schwefeldioxid (SO2) 24 h 125 3
Schwefeldioxid (SO2) 1 h 350 24
Stickstoffdioxid (NO2) Kalenderjahr 40 keine
Stickstoffdioxid (NO2) 1 h 200 18
Die Luftschadstoffberechnungen haben ergeben, dass durch die geplante B 243n keine kritischen
Luftschadstoffbelastungen verursacht werden. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte für die ein-
zelnen Luftschadstoffe werden bereits unmittelbar am Fahrbahnrand der B 243n deutlich unter-
schritten.
Spezielle Maßnahmen zur Beeinflussung der Schadstoffentstehung bzw. -ausbreitung sind nicht
erforderlich. Einzelheiten sowie Berechnungsergebnisse sind den Luftschadstoffuntersuchungen
in Unterlage 17.2 zu entnehmen.
29 Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) vom 02.08.2010
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6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutzes
Trinkwasserschutzzonen (TWSZ) werden durch die Trasse der B 243 nicht berührt.
Beschränkung Baufeld
Auf der bauabgewandten Seite von vorhabensnahen Gewässerbereichen, sind Bautabuzonen
auszuweisen und als Schutz vor mechanischer Beschädigung oder Überfahren Bauzäune aufzu-
stellen Sie dienen dazu, den Baubetrieb an den empfindlichen Gewässerlebensräumen vorbeizu-
führen und somit zusätzliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Die Gewässerbaufelder an den Brückenbauwerken sind auf das nötigste Ausmaß zu begrenzen.
Zusätzliche baubedingte Querungsstellen der größeren Gewässer (Uffe, Helme, Haferbach) sind
zu vermeiden. An den Brückenbauwerken sind die Brückenwiderlager beidseitig ausreichend
zugänglich, so dass sich zusätzliche Querungsstellen erübrigen.
Im Bereich der Helme ist zwingend darauf zu achten, dass der Schutzzaun entlang der Bö-
schungsoberkante der Helme beiderseits einen jeweils mindestens 5 m breiter Verbindungsstrei-
fen frei lässt, um auch während der Bauzeit terrestrische Tierwanderbewegungen entlang des
Gewässers zu ermöglichen.
Einsatz von Bioölen, Bevorratung Öl-Bindemittel
Die eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge im Zuge der Brückenbauarbeiten bzw. bei Arbeiten
in Gewässernähe sind mit biologisch abbaubaren Bioölen und Schmierstoffen auszustatten, um
bei potenziell möglichen Stoffausträgen deren Wirkintensität zu minimieren.
Bautätigkeit in der Nähe von Oberflächengewässer sind stets Öl-Bindemittel vorzuhalten, um bei
Austritt von Ölen oder Treibstoffen diese unverzüglich aufnehmen zu können, bevor Einträge in
Grundwasser oder Oberflächenwasser erfolgen kann.
Sedimentfang, Sedimentschwellen
Bei einer Einleitung von Bauwasser in einen angrenzenden Vorfluter ist eine Sedimentklärung
des Abpumpwassers durch Einsatz von Sedimentfängen oder durch Flächendurchrieselung von
Vegetationsflächen (bspw. Grünlandflächen) durchzuführen. Beim Einbau von Durchlass- oder
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Auslaufbauwerken in Gewässerläufe sind bei größeren oder permanent wasserführenden Gewäs-
sern (hier: Uffe, Helme, Haferbach) mehreren Sedimentschwellen im Gewässerlauf unterhalb der
Einbaustelle für den Zeitraum der Bauphase einzubauen und aufgefangene Sedimente sorgfältig
auszukoffern.
Salzrückhaltung durch Regenrückhaltevorrichtungen
Gelöste Streusalze lassen sich mit konventionellen Regenrückhaltebecken nicht zurückhalten, so
dass diese unbehandelt den Vorflutern zugeleitet werden und in Helme oder Haferbach zu einem
erhöhten Schädigungsrisiko der Bachmuschelvorkommen führen können. Eine Reduzierung der
Salzbelastung ist durch die Errichtung von Verdunstungs- und Versickerungsmulden in Kombi-
nation mit einem Leichtflüssigkeitsabscheider möglich. In solch einem Grabensystem kann das
salzbelastete Wasser verweilen, verdunsten oder versickern. Die Salzfracht wird hierbei zurück-
gehalten. Nur bei sehr starken Regenereignissen erfolgt ein Überlaufen des Systems mit An-
schluss an den Vorfluter, jedoch kann in solchen Situationen von einem hohen Verdünnungsef-
fekt ausgegangen werden, um die Belastung durch gelöst Salze zu minimieren.
6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen
6.4.1 Maßnahmenkonzept
Als ein Schwerpunkt der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist die Entwicklung erforderli-
cher Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, um insbesondere mögliche Beeinträchtigun-
gen des FFH-Gebietes Helme oder sonstiger besonders schützenswerter Artengruppen auszu-
schließen. Durch die in Kapitel 6.3 bzw. nachfolgend formulierten Maßnahmen können derartige
gravierende Beeinträchtigungen wirksam vermieden werden.
Weiterhin zeigt sich, dass die wesentlichen Konfliktsituationen, abgesehen von der allgemeinen
Flächenüberbauung, vor allem in den Auenbereichen von Helme, Uffe und Haferbach auftreten.
Entsprechend beabsichtigt das nachfolgende Kompensationskonzept, insbesondere die Auenbe-
reiche des Landschaftsraumes aufzuwerten, um die beschriebenen Konfliktschwerpunkte in ge-
eigneter Weise aufzufangen.
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Das Kompensationskonzept steht hier im Einklang einerseits mit den Zielen der Regionalpla-
nung, andererseits mit den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die eine
Überführung aller europäischen Gewässer in einem guten ökologischen Zustand innerhalb eines
engen Zeitrahmens vorsieht. Dieser gute ökologische Zustand von Fließgewässern beinhaltet
insbesondere auch eine Strukturverbesserung der überwiegend stark ausgebauten und begradig-
ten Fließgewässer des betrachteten Landschaftsraumes. Wesentlicher Baustein für eine Struktur-
verbesserung an den Fließgewässern ist die Einrichtung von ungenutzten oder sehr extensiv ge-
nutzten Uferrandstreifen, in denen eine eigendynamische Entwicklung der Gewässer erfolgen
kann (Gewässerentwicklungskorridor). Daher beinhaltet das vorliegende Kompensationskonzept
als Schwerpunkt die Entwicklung solcher Entwicklungskorridore entlang der Helme (Schiedun-
gen – Helmebrücke L 2062) sowie entlang der Ichte (Ortslage Mackenrode – Mündung). Wei-
terhin soll entlang der Ohe zwischen Epschenrode und Speicher Schiedungen eine Ausweisung
von Gewässerrandstreifen erfolgen, um dieses "Agrargewässer" entsprechend auszuwerten und
seitliche Einträge aus der Landbewirtschaftung einzudämmen. Damit wird ggfs. später folgenden
Maßnahmen im Rahmen der WRRL vorgegriffen, die gesetzlich vorgegeben umzusetzen sind
und mit Eingriffsvorhaben kombinierbar sind. So kann erreicht werden, dass im betrachteten
Landschaftsraum nicht zwei Mal Flächen zur Verfügung zu stellen sind, um einerseits den Kom-
pensationsbedarf für die Ortsumgehungen zu decken und andererseits die erforderliche Maß-
nahmenumsetzung gem. WRRL zu ermöglichen.
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Landgesellschaft mbH, plant die Umset-
zung von weiteren Renaturierungsmaßnahmen an der Helme, um den verbindlichen Vorgaben
der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nachzukommen. Hierzu werden in den Maßnahmen-
komplexen MK04 (Gewässerabschnitt zwischen Schiedungen und Helmebrücke L 2062) Auf-
wertungsmaßnahmen im Gewässer, an den Gewässerböschungen sowie am Gewässerrand (Ufer-
streifen) geplant und liegen zur Genehmigung vor. Grundsätzlich wird es angestrebt, für erfor-
derliche Kompensationsmaßnahmen aus Eingriffsvorhaben diese Aufwertungsmaßnahmen an
Gewässern einzubeziehen, um den Flächenbedarf für landschaftspflegerische Maßnahmen zu
reduzieren. Daher werden für dieses Straßenbauvorhaben die bereits geplanten Maßnahmen des
Maßnahmenkomplexes MK04 gem. EU-WRRL einbezogen.
Weiterhin bezieht das Kompensationskonzept „Restflächen“ ein, die durch das Bauvorhaben
hinsichtlich Flurstückszuschnitt bzw. Bewirtschaftungszuschnitt entstehen, um die Belastungen
für Grundeigentümer und Bewirtschafter hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit zu minimieren.
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Es ist selbstverständlich, dass Rückbau- und Entsiegelungspotentiale im betrachteten Land-
schaftsraum als prioritäre Maßnahmen herangezogen werden, um die erwartete Überbauung mit
Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken oder gepflasterten Beckenbereichen aufzufangen. Solche
Rückbau- und Entsiegelungsmöglichkeiten stehen jedoch nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.
6.4.2 Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen
Neben den in Kapitel 6.3 bereits beschriebenen Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen zum
Gewässerschutz sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:
Aufweitung Brückenbauwerk Helme
Die Aufweitung des Brückenbauwerks BW 05 über die Helme mit einer lichten Weite von ca.
38 m gewährleistet in Kombination mit der anvisierten lichten Höhe von 5,0 m eine ausreichende
Durchlässigkeit entlang der Helme als Leitlinie für Tierwanderbewegungen insbesondere für
Fledermäuse und andere Wildtiere gem. Vorgaben der M AQ (FGSV 2008). Die Brückenöff-
nung ermöglicht eine weitere Vernetzung des Gewässerlebensraumes dieses FFH-Gebietes an
der Helme und vermeidet somit gravierende Zerschneidungseffekte und dient als Schadensbe-
grenzungsmaßnahme hinsichtlich des Natura 2000-Gebietes Helme und der dort auftretenden
FFH-Arten bzw. Vögel.
Ausgestaltung von Gewässerdurchlassbauwerke 03 (Uffe)
Das Bauwerk 03 im Verlauf der Uffe ist zur Sicherung der ökologischen Funktion als Verbin-
dungselement und Leitlinie nachfolgend auszugestalten:
• Einbau der Durchlasssohle mindestens 20 cm unter Gewässersohle,
• Überdeckung der Bauwerkssohle mit einer ca. 20 cm mächtigen Auflage aus ortstypi-
schem Gewässersubstrat (kiesig-steiniges Substrat)
• Beibehalten des Gewässergefälles
• Einbau von Störsteine in versetzter Anordnung
• Ausbildung einer Niedrigwasser-Fließrinne
• Sicherung des Bauwerks-Auslasses mit einem Steinriegel als Sohlgurt
• Beidseitige Ausbildung von Trockenlaufbermen (Breite mindestens ca. 0,5 m)
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Gewässerverlegung
Mit einer Verlegung des Gewässers „Unter dem Hegelsberg“ wird eine ansonsten erforderliche
Verrohrung auf einer Länge von ca. 96 lfd.m vermieden. Der Graben wird stattdessen offen ge-
führt. Zur Förderung der Lebensraumfunktion (Ausbildung von Röhricht und Uferstaudenflur)
ist der neu anzulegende Gewässerabschnitt auf der Ackerseite mit einer abgeflachten Böschung
(Neigung < 1:2,5) und amphibischen Übergangsbereichen auszubilden.
Aufprallschutz und Leiteinrichtungen an Brückenbauwerken
Zur Vermeidung von Tierschlag bei Überquerung der Brücken BW 02, BW 04, BW 05 und
BW 10 und der angrenzenden Straßenabschnitte ist jeweils beidseitig des betroffenen Straßenab-
schnitts ein Aufprallschutz aus einer Plexiglas- oder Holzwand oder als engmaschiger Drahtzaun
gem. M AQ (FGSV 2008) anzubringen. Diese Überflughilfen werden beiderseits der Brücken-
bauwerke durch gestufte Gehölzpflanzungen und, soweit nicht schon vorhanden, durch Leit-
pflanzungen entlang der Fluglinien von Fledermäusen bzw. Vögeln ergänzt. Diese Maßnahmen
dienen als Schadensbegrenzungsmaßnahme hinsichtlich des Natura 2000-Gebietes Helme sowie
der vorkommenden FFH-Arten und Vögel.
Trassierung nördlich von Haferungen
Die ursprüngliche straßentechnische Planung beabsichtigte, die Trasse nördlich von Haferungen
um ca. 60 m weiter südlich über den Hamsterberg zu führen, um Einschnittstiefen zu reduzieren.
Aufgrund der in solch einem Fall jedoch zu konstatierenden Flächeninanspruchnahme hochwer-
tiger Biotopflächen (besonders geschützte Streuobstwiese, Naturdenkmal, Heckenstrukturen)
und Lebensräume wurde zur Eingriffsminimierung eine Verschiebung der Trasse nach Norden
eingeplant.
Beschränkung Baufeld
Auf der bauabgewandten Seite von empfindlichen vorhabensnahen Bereichen sind Bautabuzo-
nen auszuweisen und das Baufeld als Schutz vor mechanischer Beschädigung oder Überfahren
durch Bauzäune einzuschränken. Diese Maßnahme ist neben den Maßnahmen an Gewässern (s.
Kapitel 6.3) v.a. an Gehölzbeständen und mesophilen Grünlandbereichen durchzuführen.
Temporäre Berücksichtigung von pot. möglichem Amphibienvorkommen
Das Baufeld südlich der Helme im Abschnitt bis zur Landstraße (Bau-km 6+772 bis 6+902) ist
beidseitig und parallel zum Helmeufer durch einen temporären Amphibienschutzzaun für die
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gesamte Phase der Bautätigkeit in diesem Bereich zu sichern, um das Risiko von Amphibienvor-
kommen bzw. -zuzug in das Baufeld zu minimieren bzw. auszuschließen.
Gehölzrückschnitt
Der erforderliche Gehölzrückschnitt ist gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG ausschließlich während der
Winterperiode im Zeitraum zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen, um eine über-
mäßige Beeinträchtigung des Brutgeschehens bzw. eine Verletzung oder Tötung von baumbe-
wohnenden Arten zu vermeiden.
6.4.3 Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen
Wege-/Fahrbahnrückbau
In einigen Teilbereichen können Fahrbahnbereiche oder Teilabschnitte von Wirtschaftswegen
auf einer Gesamtfläche von ca. 16.672 m² vollständig rückgebaut und in Bodenstrukturen über-
führt werden. In diesen renaturierten Bereichen wird mittelfristig eine Bodenentwicklung ermög-
licht.
Anlage von mesophilem Grünland
Entlang des Straßenbauvorhabens sind in zwei Teilbereichen Umwandlung von Ackerflächen in
Extensivgrünland auf einer Gesamtfläche von ca. 14.197 m² vorgesehen. Die Bewirtschaftung
des Extensivgrünlands kann über eine extensive Beweidung gem. KULAP-Vorgaben (TMIL
2014) oder durch eine zweischürige Mahd unter Abfuhr des Mähgutes erfolgen. Neben dem di-
rekten Ausgleich von Grünlandverlusten dient diese Maßnahme durch die Extensivierung der
Bodennutzung und –beanspruchung auch dem Ausgleich von Bodenüberbauung und -
versiegelung.
Trassennaher Nutzungsentzug
Zur Aufwertung insbesondere der Schutzgüter Boden, Grundwasser sowie Arten und Biotope
sind entlang der neu entstehenden Ortsumgehungen stellenweise landwirtschaftliche Restflächen
auf einer Gesamtfläche von ca. 75.079 m² aus der Nutzung zu nehmen.
Durch die Nutzungsaufgabe auf diesen Teilflächen setzt eine Revitalisierung der permanent
durch Bodenumbruch, Bodenverdichtung, Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinträge stark belas-
teten Böden ein, so dass sich mittelfristig naturnahe Bodenabschnitte entwickeln können. Durch
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Anlage von Grasfluren oder Sukzessionsbereichen erfährt diese Fläche eine deutliche Aufwer-
tung im Vergleich zur vorhandenen Nutzung überwiegend als Acker.
Gehölzpflanzungen
Es sind umfangreiche Gehölzpflanzungen im Bereich der entstehenden Straßenböschungen so-
wie vorgelagerter Restflächen vorgesehen, die neben dem Ausgleich von Gehölzverlusten v.a.
der landschaftlichen Einbindung des Straßenkörpers dienen.
Insbesondere die Gehölzbegrünung höherer Dammlagen entfaltet eine deutliche ausgleichende
Kompensationswirkung für das Schutzgut Landschaftsbild. Insgesamt sind entlang der Böschun-
gen ca. 11.618 m² Sträucher und 157 Bäume anzupflanzen.
Weiterhin sind auf den Kompensationsflächen entlang der Trasse Baum-, Baumgruppen, Feld-
gehölz-, Hecken- und Strauchanpflanzungen vorgesehen, um das Lebensraumangebot zu steigern
und die Trasse wirksam einzubinden. Insgesamt sind hierzu ca. 190 Bäume (Einzelbäume,
Baumreihen, -gruppen), ca. 8.728 m² Hecken, Strauchflächen sowie Feldgehölze anzulegen.
Gewässerrandstreifen
Zur Aufwertung der Fließgewässer (hier: Uffe, „Unter dem Hegelsberg“, „An der Haferunger
Straße“, Ohe) sollen auf insgesamt ca. 38.685 m² Gewässerrandstreifen entlang der Böschungs-
oberkante dort entwickelt werden, wo die ackerbauliche Nutzung bislang bis unmittelbar an das
betreffende Gewässer heranreicht. Zudem dienen die Randstreifen der Aufwertung des Lebens-
raumangebotes und unterstützen die Bodenfunktionen durch künftiges Unterbleiben der acker-
baulichen Nutzung. Innerhalb dieser Gewässerrandstreifen soll eine eigenständige Sukzessions-
entwicklung stattfinden. Ergänzende Baumpflanzungen sind nur in einigen Teilabschnitten vor-
gesehen. Eine Markierung der Streifen erfolgt durch regelmäßige Anpflanzungen kleinerer Wei-
dengruppen bzw. durch Markierung mit Holzpfählen.
Gewässerentwicklungskorridore, Maßnahmen gem. EU-WRRL
Im Einklang mit den Vorgaben der EU-WRRL und den konkreten Planungen der Thüringer
Landgesellschaft an der Helme (Maßnahmenkomplex MK04) sollen Gewässerentwicklungskor-
ridore an Ichte und Helme angelegt werden. Diese Entwicklungskorridore reichen an der Ichte
von der Ortslage Mackenrode bis zur Mündung in die Helme (überwiegend beidseitig, anfangs
nur einseitig) und an der Helme vom Speicher Schiedungen bis zur Helmebrücke der L 2062
(beidseitig). Innerhalb dieser nutzungsfreien Entwicklungskorridore soll den Gewässern Raum
für eine eigendynamische Entwicklung gegeben werden, so dass die Streifenbreite jeweils ca.
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10-15 m entlang des vorhandenen Gewässerufers beträgt. Neben dem Einbau von Strömungslen-
kern im Gewässerprofil werden teils Uferabflachungen und Gehölzpflanzungen vorgenommen,
um die Eigenentwicklung zu initiieren und auch zu kontrollieren. Diese Entwicklungskorridore
nehmen eine Gesamtfläche von ca. 191.411 m² ein.
Rückbau Überfahrtsverrohrung
Im Bereich der Uffe ist im Mündungslauf südlich der B 243 eine landwirtschaftliche Überfahrt
mit einem Betonrohrdurchlass (DN 1200) mit einer Länge von ca. 9,8 m zur Aufwertung des
Gewässerlaufs in eine Furt umzuwandeln.
Feuchtmulde, -brache
Zur Steigerung des Lebensraumangebotes ist es vorgesehen, Feuchtbiotope gewässernah in stra-
ßenabgewandten Bereichen anzulegen. Durch mindestens 1-1,5 m tiefen Bodenaushub sollen
Feuchtmulden auf einer Gesamtfläche von ca. 315 m² entlang der Ichte und auf ca. 680 m² im
Mündungsbereich von Ichte in die Helme angelegt werden.
Ergänzend ist im Mündungsbereich der Ichte auf einer Gesamtfläche von ca. 3.569 m² das Ge-
ländeniveau durch Abgrabung abzusenken, um dort eine Feucht-brache zu entwickeln.
Dieser großflächige Bodenabtrag erweitert auch das Retentionsraumvolumen im Hochwasserfall
und trägt damit zum Ausgleich des Retentionsflächenverlustes durch die Straßendammlage in-
nerhalb der Überschwemmungsgebiete von Ichte und Helme bei (s. nachfolgenden Maßnahmen-
punkt).
Ausweichräume für Revierverluste von Baum- und Gebüschbrutvögeln
Durch die geplanten Ortsumgehungen von Günzerode und Holbach wird es zu einer deutlichen
Verlagerung des Straßenverkehrs von der B243alt zur B243n kommen. Durch diese Verlagerung
werden derzeit bereits hoch belastete Auenbereiche der Helme östlich der geplanten Helmebrü-
cke bis nach Kleinwechsungen deutlich entlastet werden (ca. 280 ha). Dort werden künftig ge-
ringere Störeffekte durch den Straßenverkehr auftreten, so dass bereits vorhandene potentielle
Brutstätten aufgrund der zu erwartenden Verkehrsabnahme an Attraktivität für die verdrängten
Brutvögel zunehmen werden.
Maßnahmen für Waldeidechse
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Im Bereich des ehemaligen Bahndammes östlich von Pützlingen wird durch den geplanten Stra-
ßendamm Lebensraum für Waldeidechsen verloren gehen. Um solch einen Lebensraum wieder
herzustellen, sollen eidechsentypische Kleinstrukturen und Gebüschsäume entwickelt werden.
Maßnahmen für Feldlerchen
Innerhalb eines Suchraumes von ca. 585 ha südlich von Pützlingen/Haferungen sollen regelmä-
ßig rotierend insgesamt 105 Feldlerchenfenster à ca. 20 m² und 1.050 lfd.m Blühstreifen mit ei-
ner Breite von ca. 10 m angelegt werden, um die Revierverluste durch den Straßenneubau aufzu-
fangen.
Retentionsflächenausgleich
Zum Ausgleich von Retentionsflächenverlusten in den Überschwemmungsgebieten von Helme,
Ichte, Uffe und Haferbach sind Gewässerentwicklungskorridoren bzw. -streifen entlang von
Helme, Uffe und Ichte zur Erhöhung der Rauhigkeitsbeiwert der Strukturen und Vegetation in-
nerhalb dieser Korridore anzulegen, um durch die dadurch bedingte leichte Erhöhung der Hoch-
wasserspiegellage sogar eine Erweiterung des gesamten Retentionsvolumens zu erreichen.
6.5 Maßnahmen zu Einpassung in bebaute Gebiete
Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete sind wegen der ortsfernen Trassierung nicht
erforderlich.
6.6 Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht
Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht sind nicht erforderlich.
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7. Kosten
Die Kostenberechnung ist räumlich in nachfolgende Abschnitte gegliedert:
Abschnitt Bau-km Länge
[km]
Kosten
[Mio. €]
Ortsumgehung Holbach 1+629,64 bis 5+415,46 3,8 16,5
Ortsumgehung Günzerode 5+415,46 bis 11+426,174 6,1 30,0
Der Knotenpunkt Pützlingen ist im Abschnitt Ortsumgehung Günzerode enthalten.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf
46,5 Mio. € inkl. 19 % MwSt.
Die Kosten entsprechen der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 und sind im
6. Bundesfernstraßenänderungsgesetz (FStrAbÄndG) vom 23. Dezember 2016 verankert.
Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland. Eine Beteiligung Dritter ist
nicht vorgesehen.
Der Investitionsaufwand ist mit den Zielen der Herstellung einer leistungsfähigen Bundesstraße
sowie der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung begründet.
8. Verfahren
Für den Neubau der B 243, Ortsumgehung Holbach und Ortsumgehung Günzerode, ist die
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §17 FStrG erforderlich.
9. Durchführung der Baumaßnahme
Der Neubau der B 243 schließt an den Knotenpunkt Mackenrode im Westen und an den Knoten-
punkt Großwechsungen im Osten an. Aufgrund des Erdmassendefizites der OU Holbach sollten
beide Ortsumgehungen in einem Zuge ausgeführt werden, falls die Rahmenbedingungen dies
zulassen.
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Sollte dies nicht möglich sein, ist zuerst die OU Günzerode zwischen dem Knotenpunkt Pützlin-
gen und dem Knotenpunkt Großwechsungen auszubauen, um einen verkehrswirksamen Ab-
schnitt herzustellen und um die für die OU Holbach notwendigen Erdmassen zu gewinnen.
Es sind besonders zu beachten:
- Ausbau der L 2064, L 2062, K 31 Bereich Bau-km 7+300, K 31 Bereich Bau-km 10+600
(Abstimmungen mit der Ausführung der Bauwerke, Verkehrsführung w. d. Bauzeit, ggf.
Vollsperrungen)
- Verlegung von Versorgungsleitungen.
Die Baustelle wird über das klassifizierte Netz und im Längsverkehr über die neu zu bauende
Trasse erschlossen.