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Förderungen in Kärnten Überblick
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Förderungen – Überblick
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WohnbauförderungNeubau
WohnbauförderungAlthaussanierung
Landes- Wohn- und Siedlungsfond
Erneuerbare Wärme
Arbeiterkammer
Errichtung von Eigenheimen, Revitalisierung, Ersterwerb von Wohnraum, Mehrgeschossiger Wohnbau
Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen
Errichtung/Fertigstellung von Eigenheimen/Wohnungen Schaffung von Wohnraum durch Zu- Ein- oder Umbau
Solaranlagen, Biomasseheizungen, WärmepumpenNahwärmeanschluss, Nahwärmeerrichtung
Wohnbauzuschuss für Neubau und SanierungWohnbaudarlehen für Neubau und Sanierung
GemeindenViele Gemeinden fördern zusätzlich zu den
Landesförderungen
Kärntner WohnbauförderungFörderklassen
Öko 1 Öko 2 Öko 3 Öko 4
notwendige Punkteanzahl
30 50 60 80
Wärme-versorgung
Gas- od.- Öl-Brennwert-kessel zulässig
Fernwärme, Erneuerbare Energie oder Wärmepumpe
Erneuerbare Energie (auch Fernwärme aus EE) oder Wärmepumpe
Warmwasser-bereitung
Strom, erneuerbare Energie, Fernwärme, Solar, Wärmepumpe
Solar, biogene Fernwärme, Wärmepumpe
Heizwärmebedarf
A/V ≥ 0,8: 65 kWh/(m²a) A/V ≤ 0,2: 35 kWh/(m²a)
dazwischen linear
Eigenheim:Fixsatz / m² fNfl.
€ 350,-- € 550,-- € 650,-- € 750,--
Wohnung:Fixsatz / m² fNfl.
€ 600,-- € 800,-- € 900,-- € 1.000,--
Punktekatalogfür Förderklassen
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MaßnahmePunkt
e
1. Beratung 6
2. Qualitätssicherung 4
3. Thermische Qualität der Gebäudehülle 54
4. Heizsystem 15
5. Warmwasserbereitung im Sommer 2
6. Gruppenwohnbau 8
7. Ökologische Maßnahmen 15
maximal erreichbare Punkteanzahl 107
Errichtung von Wohnungen in direktem baulichen
Verband mit nicht/nicht mehr bewohnbaren
Altbestand Wenn Bausubstanz Schaffung von Wohnraum oder
Revitalisierung rechtfertigen ( z.B.
Dachbodenausbau)
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Wohnbauförderung, Revitalisierung Errichtung von Wohnungen in nicht (mehr) bewohnbaren Altbestand
Wer und wie wird gefördert ?
Was wird gefördert ?
Förderbedingungen wie Eigenheimförderung -
Neubau
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• Gebäudealter 20 Jahre
• 300,-- €/m²; max. 120 m² = max. € 36.000,--
• förderbare Fläche max. 150 m²darüber Reduktion bis 300 m²
• Energieberatung und Energieausweis bei„Thermischen Sanierungen“ und „Erneuerung von Heizungsanlagen“ erforderlich
• Energieausweis wird zusätzlich gefördert
• Jährlicher Zuschuss über 10 Jahre
6% der als förderfähig anerkannten Sanierungskosten
Wohnhaussanierung
Vor Umsetzung von Sanierung Antrag bei WBF !
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• 30 % der anerkannten Sanierungskosten für „Verbesserungsmaßnahmen“(Öl oder Gas Zentralheizungen; Wohnungszusammenlegung, –teilung od. –vergrößerung bei gleichzeitiger Sanierung des Bestandes; Dacherneuerung, erstmalige Einbau von Aufzügen)
• 36 % zur Erhöhung des Wärmeschutzes und Verminderung des Energieverbrauches(Einzelbauteilsanierung: Fassade, Fenster oberste
Geschoß-decke; Anschluss an fossile Fernwärme; Öl oder Gas Zentral-Heizungen mit Brennwerttechnik; Niedertemperaturheizung;Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen; Wärmepumpeanlage zur Warmwasserbereitung)
Wohnhaussanierung
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• 42 % für Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe, Heizungsanlagen mit Nutzung der Umweltenergie(Scheitholz-, Hackgut- und Pellts-Zentralheizungsanlagen;Wärmepumpen; Anschluss an biogene Fernwärme, Komfortlüftungsanlagen)• 60 % für thermische Gesamtsanierungen(Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Verbesserungsmaßnahmen mind. 95 % der Gebäudehülle betreffen)• 60 % für behindertengerechte Maßnahmen(Auffahrtsrampen, Behindertenaufzüge, Errichtung von behindertengerechten Sanitärräumen (Bad, WC), Verbreiterung von Türöffnungen)
Wohnhaussanierung
Sanierung eines Musterhauses
Gesamte Wohnnutzfläche ca. 150 m²
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Sanierung MusterhausBaustandard der 60-er Jahre
Was wurde saniert? Außenwand (U-Wert 1,1 0,2 W/m²K):
Aufbringung eines 16 cm Vollwärmeschutzes. Oberste Geschoßdecke (U-Wert 0,6 0,2
W/m²K):
Aufbringung einer Wärmedämmung mit 20 cm Kellerdecke (U-Wert 0,7 0,3 W/m²K):
Aufbringung eines 8 cm Vollwärmeschutzes Fenster:
Anstelle von Fenstern mit dem U-Wert von 2,2
W/m²K werden Fenster mit U-Wert = 0,9 W/m²K
eingebaut. Folie 15
KostenübersichtSanierung
Außenwand €
17.500,-- Geschossdecken €
8.000,-- Fenster €
13.500,--
Summe €
39.000,--
Wohnbauförderung (Sanierung)
Maximale Förderhöhe (Deckelung) €
36.000,--
davon
60 %
mit Rechnungen nachgewiesen €
39.000,--
Zuschuss (in zehn Jahren) €
21.600,--
entspricht
55,4 %
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EnergieausweisSanierung Musterhaus
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Kostenübersicht
Kosten pro Jahr
1) Jahresnutzungsgrad der Heizungsanlage ca. 89 %2) Berechnet auf einen Zeitraum von 10 Jahren, Zinssatz 6 %, halbjährliche Rückzahlung3) Ölpreis: 0,6 €/Liter, Ölpreissteigerung: 2,5 % pro Jahr
Jährliche Finanzierungskosten nach
Abzug der Wohnbauförderung 3.080,--
€/Jahr2) Verringerung der Heizkosten 2.065,--
€/Jahr3)
Mehrkosten nach 10 Jahren 10.180,-- € Amortisierung der Sanierung in ca. 14
Jahren .
Nutzenergie 24.270
kWh/a Endenergie1) 30.500
kWh/a
Reduktion des Heizwärmebedarfs
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„Erneuerbare Wärme“
Thermische Solaranlagen
Holzheizungsanlagen für Ein- und
Zweifamilienhäuser
Holzheizungsanlagen für den
mehrgeschossigen Wohnbau und als
Gemeinschaftsanlage für mehrere
Gebäude (Mikronetze)
Nahwärmeanschlussförderung
Nahwärmeerrichtungsförderung
Wärmepumpen
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Förderung durch Investitionskostenzuschuss begrenzt mit Höchstsätzen
Maximal 50 % der ak. Kosten oder 5000 € für
E/ZFH Grundförderung € 350,- Flachkollektor pro m² zusätzlich €
50,-- Vakuumkollektor pro m² zusätzlich €
70,-- Pro Anlage jedoch maximal €
5.000,--
Warmwasserbereitung 4m²; Raumzusatzheizung 15m²
Warmwasserbereitung €
300,-- Raumzusatzheizung €
500,--
Zusatzförderung
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Kumulationsförderung zusätzlich zu Förderung Holzheizungen,
WP und Nahwärmeanschluss €
300,--
Thermische SolaranlagenEin/Zweifamilienhäuser
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Danke für ihr Interesse
Klimabündnis Kärnten Moosburgerstraße 99201 Krumpendorf04229/ 40373www.klimabuendnis.at Mag.Christian Finger0699/ 122 60 60 [email protected]