WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Fortschrittskontrolle
Informationsveranstaltung
Stand: 12.01.2018
Nadine ThielDiplom - Kauffrau
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Agenda
• Allgemeines zur Fortschrittskontrolle (FSK)
• Konsequenzen der FSK
• Gründe für Probleme mit der FSK & Lösungsmöglichkeiten
• Vorkehrungen um FSK zu schaffen
• Beratung & Kontakt
• Fragen
Nadine ThielDiplom - Kauffrau
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Allgemeine Informationenzur FSK der einzelnen Studiengänge
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
• Leistungskontrolle (Mindestleistung/-Anforderung)
• Rechtsgrundlage→ §§§§8 der jeweiligen Prüfungsordnung, basierend auf der Rahmenprüfungsordnung
• Gilt für: Bcl./M. BWL, Bcl./M. Wirtschaft & Recht,Bcl./M. Winfo, Bcl./M. Wipäd,M. Economics, Finance, & Philosophy
• Durchschnittl. Punkte/Workload pro SemesterIdealfall: → 30 CP pro Semester/900 Stunden
• FSK prüft nicht Ideal, sondern Minimum ab!
Allgemeine Informationen zur FSK
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK und die Semesterzeiten
Februar März/April
Prüfungstermin nach Vorl.ende
Prüfungstermin vor Vorl.beginn
Ca. Mai/Juni
Juli/August
Sept./Oktober
Prüfungen des WS Prüfungen des SS
FSK des WS *
Ca. Dez.
FSKWS
FSK des SS
FSKSSPrüfungstermin
nach Vorl.endePrüfungstermin vor Vorl.beginn
* Ausnahme: Bachelor und Master WuR, juristische Prüfungen: für WS zählt Februar und Sept./ Okt. zu WS Prüfungen, vgl. pdf. „Wann schreibe ich welche Prüfung“.
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Prüfungstermine
Datei „WANN schreibe ich WELCHE Prüfung?“
= Übersicht für alle gültigen Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge!
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Allgemeine Informationen zur FSK
• Fortschrittskontrolle einzelner Studiengänge in Abhängigkeit von der jeweiligen Prüfungsordnung
• Momentan gibt es insgesamt 13 verschiedene gültige Prüfungsordnungen für unsere Bachelor- und Masterstudiengänge, abhängig vom Studienbeginn der Studierenden!
• Welche Prüfungsordnung gilt für Ihr Studium?� siehe FN2-Anwendungsportal (vipa)!
• Überblick FSK-Vorgaben: siehe folgende Folien
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 9. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 18 CP
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 54 CP
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 84 CP
Nach 9. SemesterNach 9. Semester
Mind. 126 CP
FSK Bachelor BWL, WuR, Winfound Wipäd mit PO vom 25.04.2013
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 6. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 24 CP
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 54 CP
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 90 CP
FSK Master BWL, WuR, Winfo, Wipäd& EFP mit PO vom 27.02.2014
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK und Attestwertung I.
Frühere Semester Aktuelles Semester der FSK
Attest Attest AttestAttest
→ Im Semester der FSK werden Atteste so behandelt, als hätten die
Studierenden die nicht mitgeschriebene Klausur bestehen können, allerdings
werden, zusammen mit Leistungen des zu prüfenden Semesters, Atteste nur
in Höhe von bis zu maximal 30 CP berücksichtigt. Dies gilt gemäßPrüfungsausschussbeschluss vom 28.01.2015. Ende SS2015 wird dieser Beschlusserstmals für die durchzuführenden Fortschrittskontrollen angewendet.
→ Atteste aus früheren Semestern gehen nicht mit in die Wertung ein.
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK und Attestwertung II.
Wurde FSK erstmalig nicht bestanden, dann wegen Attest weder bestanden, noch nichtbestanden (= gewertet als nicht stattgefunden) und dann erneut nicht bestanden � bedeutet dies zweimal in Folge nicht bestanden und somit Verlust Prüfungsanspruch!
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Bachelor BWL, PO: 29.05.2008
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 9. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Bachelor BWL, PO 2008, „Methoden“ siehe Studiengangsliste
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Studiengangsliste siehe Homepagehttps://vipa.wiwi.uni-saarland.de/
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Master BWL, PO: 25.03.2010
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 6. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 18Leistungspunkte
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 36Leistungspunkte
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 90Leistungspunkte
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Bachelor WuR, PO: 10.07.2008 und PO:10.02.2005
Nach 1. SemesterNach 1. Semester
Mind. 9
Leistungspunkte
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 18
Leistungspunkte
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 60
Leistungspunkte
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 105
Leistungspunkte
Nach 9. SemesterNach 9. Semester
Mind. 165
Leistungspunkte
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 9. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Master WuR, PO: 25.02.2010
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 18Leistungspunkte
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 36Leistungspunkte
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 90Leistungspunkte
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 6. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Master WuR, PO: 24.04.2008
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 6. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach 1. SemesterNach 1. Semester
Mind. 9Leistungspunkte
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 30Leistungspunkte
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 60Leistungspunkte
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 90Leistungspunkte
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Bachelor Winfo, PO: 27.04.2009
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 9. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach 1. SemesterNach 1. Semester
Mind. 9 CP
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 18 CP
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 54 CP
·18 CP „Wiwi“
·18 CP „Info“
·6 CP „Winfo“
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 84 CP
·18 CP „Wiwi“
·18 CP „Info“
· 6 CP „Winfo“
Nach 9. SemesterNach 9. Semester
Mind. 126 CP
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Master Winfo, PO: 27.04.2009
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 6. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach 1. SemesterNach 1. Semester
Mind. 9Leistungspunkte
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 30Leistungspunkte
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 60Leistungspunkte
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 90Leistungspunkte
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Bachelor Wipäd, PO: 29.04.2010
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 9. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 18 CP
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 54 CP
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 84 CP
Nach 9. SemesterNach 9. Semester
Mind. 126 CP
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Master Wipäd, PO: 29.04.2010
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 6. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 18 CP
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 36 CP
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 90 CP
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
FSK Master EFP, PO: 25.03.2010
1 x nicht erfüllt ���� schriftlicher Hinweis2 x in Folge oder nach 6. FS nicht erfüllt ���� Verlust des Prüfungsanspruches ����
Exmatrikulation!
Nach 1. SemesterNach 1. Semester
Mind. 12 Leistungspunkte
Nach 2. SemesterNach 2. Semester
Mind. 30Leistungspunkte
Nach 4. SemesterNach 4. Semester
Mind. 60Leistungspunkte
Nach 6. SemesterNach 6. Semester
Mind. 90Leistungspunkte
Nach den jeweiligen Semestern müssen mindestens folgende Leistungen erbracht sein:
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Konsequenzen der Fortschrittskontrolle
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Konsequenzen der FSK im Bachelor
• 1x Mindestleistung nicht erfüllt:→ schri8licher Hinweis → Studienziel gefährdet → Infoveranstaltung/Beratungsgespräch
• 2x Mindestleistung in Folge nicht erfüllt:→ Verlust des Prüfungsanspruches
• Nach 9 Semestern keine 126 CP erreicht:
(Ausnahme: WuR, PO2008+2005 : Nach 9 Semestern keine 165 CP)
→ Verlust des Prüfungsanspruches
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Konsequenzen der FSK im Master
• 1x Mindestleistung nicht erfüllt:→ schri8licher Hinweis → Studienziel gefährdet → Infoveranstaltung/Beratungsgespräch
• 2x Mindestleistung in Folge nicht erfüllt:→ Verlust des Prüfungsanspruches
• Nach 6 Semestern keine 90 CP erreicht:
→ Verlust des Prüfungsanspruches
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
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Verlust des Prüfungsanspruches
Gründe: → FSK 2x in Folge nicht bestanden
→ Modulprüfung endgültig nicht bestanden→ Seminararbeit endgültig nicht bestanden→ Abschlussarbeit endgültig nichtbestanden
Folge:bei Verlust des Prüfungsanspruches (=> Exmatrikulation) können Sie in der Regel an keiner deutschen Hochschule mehr den gewählten Studiengang studieren.
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie in Gefahr sind Ihren
Prüfungsanspruch zu verlieren und nicht erst dann, wenn es bereits zu
spät ist !!!
Verlust des Prüfungsanspruches
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Gründe für Probleme mit der Fortschrittskontrolle
und Lösungsmöglichkeiten
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Gründe für Probleme mit der FSK & Lösungsmöglichkeiten
• Scheine noch nicht eingereicht/Leistungen (noch) nicht übertragen → Scheine rechtzeitig einreichen/nachreichen
→ Achtung: bei Sprachkursen auf Level achten (siehe unten)
• „Begründete Ausnahmefälle“: z. B. schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, andere familiäre bzw. persönliche Gründe
→ Antrag an Prüfungsausschuss → §§§§8 Abs. 4 der jeweiligen PO: Frist in Ausnahmefällen um 1 Semester verlängerbar! Einzelfallprüfung! Bewilligter Antrag verschiebt alle FSKs 1 Semester nach hinten. Bei allen
Prüfungsordnungen! Nicht nur die Fristen gemäߧ8(1), sondern auch die gemäß §8(3), d.h. nach dem sechsten bzw. neunten Fachsemester!
→ Urlaubssemester → werden in FSK nicht mitgezählt; zu stellen beiStudierendensekretariat; Details siehe Homepage des wirtschafts-wissenschaftlichen Prüfungssekretariates
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Gründe für Probleme mit der FSK & Lösungsmöglichkeiten
• Eventuell späterer Fachwechsel angestrebt → „relevante Klausuren“ zuerst (Bcl BWL PO2008, Bcl Winfo PO2009)→ schnellstmöglicher Fachwechsel (u ggf. vorher PO-Wechsel)→ evtl. Urlaubssemester→ ExmatrikulaKon
• Verzögerung durch Auslandsaufenthalte/Praktika→ Beurlaubung rechtzeitig beantragen (bei Studierendensekretariat)
• Berufstätigkeit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehung/Kinderbetreuung, Betreuung von Angehörigen
→ Teilzeitstudium (siehe §12 PO, Beratung bei Frau Thiel)
• Eigenes Verschulden z.B. Anmeldung vergessen→ rechtzeitig Klausuranmeldezeitraum wahrnehmen!
(http://vipa.wiwi.uni-saarland.de)
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Wiederholtes Nichtbestehen von Prüfungen:
→ „ (sinnvoll) Gas geben“ und die Nichtbestandenen Prüfungen so
bald wie (realistisch) möglich nachholen
Achtung: maximal 2 Wiederholungsmöglichkeiten!!!
→ „Puffer-Scheine“ einplanen (v.a. in Bereich, wo mind. eine bewertete Leistung erbracht/bestanden werden muss)
→ „andere Scheine/Leistungen“ einbringen, die nicht als Klausur abgelegt werden müssen (Schlüsselkompetenzen, Praktika)
→ „Urlaubssemester“ (ggf. Praktikum und Konzentration auf Problemprüfungen)
Gründe für Probleme mit der FSK & Lösungsmöglichkeiten
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Gründe für Probleme mit der FSK & Lösungsmöglichkeiten
→ „Fachwechsel“ (Frage: Ist der gewählte Studiengang wirklich der richtige? � sich über andere Studienangebote informieren)
→ „Hochschule wechseln“ (durch rechtzeitiges „freiwilliges Exmatrikulieren“ ; Prüfungen anderer Hochschulen evtl. leichter zu bestehen, evtl. bessere persönliche Lernmöglichkeiten)
→ „Exmatrikulieren“(wichtig: alle abgelegten Leistungen vorExmatrikulation gelten als erbrachte Leistung. VOR Beginn des ersten Prüfungszeitraums des entsprechenden Semesters exmatrikulieren! Ggf. noch angemeldete Prüfungen abmelden!!!)
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Vorkehrungen um Fortschrittskontrolle zu schaffen
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
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Vorkehrungen um FSK zu schaffen
• Studium ernst nehmen!
→ Workload je Semester beachten
→ Studium als „Job“ ansehen
• Vorkurse/Propädeutikum/Tutorien etc. besuchen
→ Termine werden online bekanntgegeben
→ Tutorium/Übungen selber vorbereiten
• Lerngruppe suchen
→ „zusammen lernt es sich besser“
• Keine „Panik“ bei einer nichtbestandenen Klausur aufkommen lassen (Wiederholungsmöglichkeiten gegeben!)
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES
PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Vorkehrungen um FSK zu schaffen
• Pufferprüfungen einplanen
→ in „kriKschen Clustern“ lieber eine Klausur mehr schreiben (Ersatzmöglichkeit, falls eine nicht bestanden wird)
• Studienplan nicht zu stark kürzen
→ Anzahl und Au8eilung der Module sind eine gute Orientierung
• Wichtige Module nicht verschieben ���� evtl. PO-Wechsel?!
→ wichKge Prüfungen in kommende Semester verlegen bringt nichts, denn geschrieben werden müssen sie irgendwann sowieso!
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Vorkehrungen um FSK zu schaffen
• Klausuren zeitnah nachholen, zur Einsicht gehen!
→ Wiederholungstermin im Folgesemester oder ein Jahr später nach erneuter Vorlesungsteilnahme wahrnehmen (sprich i.d.R. Februar � Oktober oder Februar, bzw. Juli/August �März/April oder wieder Juli/August; ACHTUNG: jeweils zu Semesterbeginn erneute Anmeldung erforderlich!)
• Beratung aufsuchen
→ bei Anbahnung von Problemen rechtzeitig Kontakt mit dem Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat oder der Zentralen Studienberatung aufnehmen
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Vorkehrungen um FSK zu schaffen
Unbenotetes externes Praktikum (6 CP, Bcl. BWL, WuR und Master EFP):
→ muss fachbezogen und einschlägig sein
→ Dauer: 4 Wochen (Bcl. BWL) und 6 Wochen (Bcl. WiRe, Ma. EFP) in Vollzeit und am Stück
→ unterschriebener und gestempelter Praktikumsvertrag u. Praktikumsbericht müssen beim Prüfungsamt eingereicht werden (Originale oder beglaubigte Kopien)
→ Umfang des Berichts: 2-5 Seiten
→ abgeschlossene kaufm. Berufsausbildung (nicht älter als 10 Jahre) kann anerkannt werden
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Vorkehrungen um FSK zu schaffen
Internes Praktikum (6 CP; Bcl. BWL und WuR):
→ wird vom Lehrstuhl vergeben und betreut
→ PrakKkumsschein muss beim Prüfungsamt eingereicht werden
→ HIWI-Job wird nicht als internes oder externes Praktikum angesehen
→ bei Interesse wenden Sie sich biMe an die entsprechenden Lehrstühle
→ vgl. auch InformaNonen im Modulhandbuch
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Vorkehrungen um FSK zu schaffen
Sprachkurse (Bcl BWL, WuR, Winfo)
bestimmte Niveaus müssen eingehalten werden!
� Siehe Studiengangsliste des jeweiligen Studiengangs!:
-Schulsprachen (Englisch, Französisch):
→ Mind. Unicert II (Stufe B2-C1)
- verbreitete Sprachen (Spanisch, Italienisch):
→ Mind. Unicert I ab Stufe A2
- Nullsprachen ( z. B. Chinesisch, Japanisch):
→ Kein bestimmtes Unicert Niveau (ab Stufe A1)
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Vorkehrungen um FSK zu schaffen
Wichtig:
• es darf keine Sprache gewählt werden, die Muttersprache des Teilnehmers ist
• „Deutsche Gebärdensprache“ ist nicht einbringbar
• Die Studierenden müssen sich vor der Wahl des Sprachkurses gemäß Ihres Sprachniveaus einstufen lassen → www.szsb.uni-saarland.de
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Vorkehrungen um FSK zu schaffen
Schlüsselkompetenzen:
� Anrechenbarkeit und ggf. Angebot siehe jeweilige Studiengangslisten! NUR in manchen Studiengängen einbringbar!
� genauere Informationen zum Angebot, aber NICHT zur möglichen Anrechnung, unter: https://vipa.wiwi.uni-saarland.de/category/schlueko//
→ Anmeldung erforderlich
→ Teilnahmebescheinigung im Prüfungssekretariat einreichen
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Beratung & Kontakt
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Beratung & Kontakt
• Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat
→ Nadine Thiel
Geb. B4.4, Raum 1.13 (Containergebäude hinter B4 1, 1.Stock , 3. Tür re)
- täglich offene Sprechstunde:Mo-Do 14-16.45 Uhr , Fr 9-12.15 Uhr , Achtung: Gesprächsannahme jeweils bis 30 min. vor Ende der Sprechzeit!
• Zentrale Studienberatung:
→ Pascal Klären und Nadine CwiklaGeb. A4 4, Raum 0.09 und Raum 0.08
- täglich offene Sprechstunde: Mo-Fr 11-12 Uhroder nach Vereinbarung (Tel: 0681-302-3513)http://www.uni-saarland.de/campus/studium/beratung-und-orientierung.html
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Allgemeiner Hinweis
Klausurabmeldung für Prüfungen im Februar (online):ENDE der Abmeldefrist: 19. Januar 2018 (12 Uhr)
Klausurabmeldung für Prüfungen im März/April (online):ENDE der Abmeldefrist: 26. Februar 2018 (12 Uhr)
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PRÜFUNGSSEKRETARIAT
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!