Gemeinschaftsaufgabe postmortale Organspende
Dr. Thorsten DoedeDeutsche Stiftung Organtransplantation, Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt
Interessenkonflikte
Keine
Rechtliche Voraussetzungen
Rechtliche Grundlagen der Organspende / Transplantationsmedizin
• Transplantationsgesetz TPG
• Ausführungsgesetze der Bundesländer
• EU-Verordnungen
• Richtlinien der Bundesärztekammer– Diagnostik irreversibler Hirnfunktionsausfall– Empfängerschutz– Organallokation– etc.
• Verfahrensanweisung der DSO gem. § 11 des TPG
• etc.
Gemeinschaftsaufgabe postmortale Organspende
Ablauf einer Organspende
Ablauf einer Organspende gesamt
• Nicht medikamentös verursachte Erweiterung und Lichtstarre der Pupillen
• Nicht medikamentös verursachtes Erlöschen anderer Hirnstammreflexe bis zur fehlenden Reaktion beim Absaugen
• Nicht durch Relaxierung verursachtes Erlöschen einer Spastik und Auftreten einer Muskelhypotonie
• Diabetes insipidus
• etc.
Hinweise auf irreversiblen Hirnfunktionsausfall („Hirntod“)Gemäß Anlage 2 Richtlinie BÄK nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TPG
Ursachen des irreversiblen HirnfunktionsausfallsJahresbericht DSO 2018
• Absolute Kontraindikationen– HIV– Floride Tuberkulose– Nicht beherrschbare Sepsis– Sehr seltene Krankheiten, sogenannte „Kolibris“
• Sonst– Keine generellen Einschränkungen aufgrund von Todesursache,
Vorerkrankungen, Laborparameter– Keine Altersgrenze
Kontraindikationen zur postmortalen Organspende
Irreversibler Hirnfunktionsausfall – „Hirntod“
• Obligate Voraussetzung der postmortalenOrganspende
• Definition: irreversibler Funktionsausfall vonGroßhirn, Kleinhirn und Hirnstamm
• Grundprinzip der Durchführung– Klärung der Voraussetzungen– Klinische Untersuchung durch 2 Untersucher– Anschließend Irreversibilitätsnachweis
Irreversibler Hirnfunktionsausfall – Klärung der VoraussetzungenProtokollbogen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Irreversibler Hirnfunktionsausfall – Klinische UntersuchungProtokollbogen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Irreversibler Hirnfunktionsausfall – IrreversibilitätsnachweisIn Abhängigkeit von der Art der Hirnschädigung
Irreversibler Hirnfunktionsausfall – Irreversibilitätsnachweis apparativ
Bezeichnung EEG Angiographie SzintigraphieIrreversibler Hirnfunktionsausfall
Normalbefund
Weitere apparative Optionen: evozierte Potentiale, CT-Angiographie, Doppler- und Duplexsonographie
Irreversibler Hirnfunktionsausfall – Qualifikation der Untersucher
Endgültiger Ausfall der Hirnfunktion = Tod
x
Gleiche Uhrzeit !
Nachweis irreversibler Hirnfunktionsausfall – Alternativen danach
Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch
• Zustimmung zur Organspende neben Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfall unverzichtbare Voraussetzung zur Organspende
• Priorisierung der Entscheidungsfindung1. Schriftlicher Wille des Patienten2. Mündlicher Wille des Patienten3. Mutmaßlicher Wille des Patienten4. Wille der nächsten Angehörigen
Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch
Ethische Rahmenbedingungen
Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch
• Entscheidende Parameter:– Klärung und Umsetzung des Willens des Patienten– Langfristig stabile Entscheidung– Klar verständliche Ausdrucksweise
• Nicht: „Bei Ihrem Vater besteht ein irreversibler Hirnfunktionsausfall“• Sondern: „Ihr Vater ist hirntot, also tot!“
– Sollte wie jedes schwierige Arzt-Patienten- oder Arzt-Angehörigen-Gespräch geführt werden
Juristische Rahmenbedingungen
Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch
• Auch der juristische Patientenwille ist entscheidend
• Nächste Angehörige sind juristisch definiert (siehe nächste Folie)
• Auch „Personen in offenkundig besonderer persönlicher Beziehung“ können entscheiden – Lebensgefährten, beste Freunde seit vielen Jahren etc.
• Hinweis auf eine offenkundige persönliche Verbundenheit ist beispielsweise die Betreuung des Verstorbenen im Verlauf der Behandlung im Krankenhaus
• In den letzten 2 Jahren Kontakt mit Patienten erforderlich
• Betreuung endet mit dem Tod, somit kann ein Betreuer nicht über postmortale Organspende entscheiden
Definition und Rangfolge nächster Angehörige
Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch
• Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
• Volljährige Kinder
• Eltern oder, sofern der mögliche Organ- oder Gewebespender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger zustand, dieser Sorgeinhaber
• Volljährige Geschwister
• Großeltern
Organprotektive Intensivmaßnahmen
• Monitoring– EKG– Invasive arterielle Druckmessung– Zentralvenöse Druckmessung– Kerntemperaturmessung– Pulsoxymetrie– Stündliche Bilanzierung Ein- und Ausfuhr– 2–4-stündlich Blutgasanalyse
Organprotektive Intensivmaßnahmen
• Intensivmedizinische Vorgehensweise– Oft Volumendefizit– Auf Diabetes insipidus centralis achten– So viel Katecholamine wie nötig, so wenig
wie möglich
• Intensivtherapie des Spenders ist zugleich auchIntensivtherapie des Empfängers!
Apparative und Labor-Diagnostik
Spenderdiagnostik
Apparative und Labor-Diagnostik
Spenderdiagnostik
Rahmenbedingungen
Organvermittlung durch Eurotransplant
• DSO-Koordinator übersendet unter Wahrung derSpenderanonymität medizinische Daten anVermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden,Niederlande
• Eurotransplant vermittelt Organe gemäßRichtlinien der Bundesärztekammer
• Entscheidende Parameter:– Dringlichkeit– Erfolgsaussicht
Mitgliedsländer
Organvermittlung durch Eurotransplant
Eurotransplant 2019
Rahmenbedingungen
Organisation der Organentnahme
• Geplanter OP-Zeitpunkt– 6–7 Stunden nach Meldung bei Eurotransplant bei vorgesehener Spende
von Herz und / oder Lunge– Bei rein abdominaler Spende kürzer
• Team– Anästhesie und OP-Pflege durch Entnahme-
krankenhaus– Chirurgen für Leber, Nieren, Pankreas aus
regionalem Transplantationszentrum– Chirurgen für Herz und Lunge i.d.R. aus
Zentrum, welches dann auch transplantiert
Grundlagen
Organentnahme
• Anästhesieteam zur Überwachung von Kreislaufund Beatmung
• Eröffnung von Bauch- und Brusthöhle
• Präparation der Organe
• Spülung der Organsysteme
• Entnahme und Kühlung der Organe
• Dauer 2 bis 5 Stunden
Organentnahme
Pietätvolle Versorgung des Leichnams
OrgantransporteOrganisation durch Koordinierungsstelle DSO
• Transplantationsgesetz www.gesetze-im-internet.de/tpg/TPG.pdf
• Homepage der Deutschen Stiftung Organtransplantation www.dso.de
• eLearning der Deutschen Stiftung Organtransplantation elearning.dso.de
• Bundesärztekammer www.bundesaerztekammer.de/richtlinien/richtlinien/
• Verfahrensanweisung der DSO www.dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO_Verfahrensanweisungen_Gesamt.pdf#search=Verfahrensanweisung
• Eurotransplant www.eurotransplant.org
Weiterführende Literatur