Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow
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Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow 2
Informationsveranstaltung zum NKHR-MVÜberblick
1 Grußwort des Innenministeriums
2 Grußwort des Städte- und Gemeindetages M-V
3 Grußwort des Landkreistages M-V
4 Vortrag: Informationen zum NKHR-MV und erste Erfahrungen bei der Umstellung
5 Bericht über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes
6 Fortbildung - Vorstellung eines Schulungskonzeptes
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1. Grußwort des Innenministeriums
Hans-Heinrich Lappat
Ministerialdirigent
Leiter der Kommunalabteilungim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
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2. Grußwort des Städte- und Gemeindetages M-V
Michael Thomalla
Geschäftsführer
des Städte- und GemeindetagesMecklenburg-Vorpommern e.V.
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3. Grußwort des Landkreistages M-V
Jan-Peter Schröder
Geschäftsführer
des LandkreistagesMecklenburg-Vorpommern e.V.
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4. Vortrag: Informationen zum NKHR-MV und erste Erfahrungen bei der Umstellung
Heinz Deisenroth
Mittelrheinische Treuhand
Externer Berater im Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
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Ergebnisse des Gemeinschaftsprojektes zur Umsetzung des NKHR-MV
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Aufbau des Regelwerkes zum NKHR-MV
Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
Änderung von Verordnungen
GemHVO-Doppik, GemKVO-Doppik, EigVO M-V
Verwaltungsvorschriften
Praxishilfen
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Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007
Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 19 vom 28. Dezember 2007 Artikel 1: Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesen (Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz - KommDoppikEG M-V)
Artikel 2: Änderung der Kommunalverfassung Artikel 3: Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Artikel 4: Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes Artikel 5: Änderung der Kommunalabgabengesetzes
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KommDoppikEG M-V
Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2012
Vorzeitige Umstellung ab dem 01.01.2008
Genehmigungspflicht für kreisfreie Städte und Landkreise bei vorzeitiger Umstellung
Grundsätzlich einheitliche Umstellung innerhalb eines Amtes
Verpflichtung zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Anhangs zum Eröffnungsbilanzstichtag (so rechtzeitig, dass die Gemeindevertretung bis Ende November die Feststellung vornehmen kann; die Prüfung muss bis dann abgeschlossen sein)
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KommDoppikEG M-V
Besondere Bestimmungen zu den Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz
Anlagen zur Eröffnungsbilanz (Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht)
Übersicht über die fortgeltenden Kreditermächtigungen
Übersicht über die Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Haushaltsjahren
Erfolgsneutrale Korrektur der Eröffnungsbilanz, letztmals im vierten Haushaltsjahr, das dem Haushaltsjahr der Umstellung folgt
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KommDoppikEG M-V
Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses, spätestens für das 3. Jahr mit einer Rechnungslegung nach dem NKHR-MV
Sonderbestimmungen für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen Rechnungslegung
Keine Bildung von Haushaltsausgaberesten
Eingeschränkte Bildung von Haushaltseinnahmeresten für Einnahmen aus Kreditaufnahmen
Keine Angabe von Vorjahreszahlen, soweit diese auf der Kameralistik beruhen
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Änderung der Kommunalverfassung
Insbesondere Änderung des 4. Abschnitts „Haushaltswirtschaft“ (Neufassung der §§ 43 bis 62)
Allgemeine Haushaltsgrundsätze Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung
Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Angemessene Liquiditätsplanung
Verbot der Überschuldung
Gebot des Haushaltsausgleichs in Planung und Rechnung
Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes
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Änderung der Kommunalverfassung
Haushaltssatzung, Nachtragshaushaltssatzung (Pflicht zum Erlass und Mindestinhalte)
Haushaltsplan (Bestandteile, Inhalt der Bestandteile sowie horizontale Gliederung)
Vorläufige Haushaltsführung
Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
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Änderung der Kommunalverfassung
Haushaltwirtschaftliche Sperre
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, Verpflichtungs-ermächtigungen
Jahresabschluss und Gesamtabschluss
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Änderung der Kommunalverfassung
Weitere bedeutsame Änderungen
§ 64 Abs. 2: Verpflichtung zur Führung einer Sonderrechnung für „Städtebauliches Sondervermögen“
Änderungen im 6. Abschnitt „Wirtschaftliche Betätigung“ u.a.
Verzicht auf die Erstellung eines gesonderten Beteiligungsberichtes, sofern die Gemeinden einen doppischen Jahresabschluss erstellen
Verpflichtung zur Einrichtung eines Beteiligungsmanagements
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Änderung des KommunalprüfungsgesetzesAnpassung der §§ 1 bis 3 (örtliche Prüfung) an die Erfordernisse des NKHR-MV Örtliche Prüfung ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises Grundsätzliche Pflicht zur Einrichtung eines Rechnungs-
prüfungsausschusses (Ausnahme amtsangehörige Gemeinden) Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes bei Gemeinden mit
mehr als 20.000 Einwohner Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung durch.
Er hat sich des Rechnungsprüfungsamtes zu bedienen. Beide können sich eines unabhängigen sachverständigen Dritten bedienen.
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Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes
Aufgaben der örtlichen Prüfung
Berichterstattung über die örtliche Prüfung
Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
Erweiterung der eigentlichen Jahresabschlussprüfung um Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde und zur Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses mit Erteilung eines Testates
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Verordnungsentwürfe
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik)
Gemeindekassenverordnung-Doppik (GemKVO-Doppik)
Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V)
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GemHVO-Doppik
Entwurfsstand vom 05.11.2007
Abschnitt 1: Haushaltsplan, Bestandteile, Anlagen, Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, Nachtragshaushaltsplan
Abschnitt 2: Allgemeine Planungsgrundsätze
Abschnitt 3: Deckungsgrundsätze, Zweckbindung, Übertragbarkeit von Ermächtigungen, Haushaltsausgleich, Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen, Rücklagenbildung
Abschnitt 4: Bewirtschaftung und Überwachung, Berichtspflicht, Stundung, Niederschlagung und Erlass
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GemHVO-Doppik
Abschnitt 5: Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Rechnungswesen (Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Dienstanweisungen, Aufbewahrungspflichten)
Abschnitt 6: Inventar, Ansatz- und Bewertungsvorschriften
Abschnitt 7: Jahresabschluss, Bestandteile und Anlagen
Abschnitt 8: Gesamtabschluss, Bestandteile und Anlagen
Abschnitt 9: Schlussvorschriften, Muster, Anwendung für Landkreise, Ämter und Zweckverbände
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GemKVO-DoppikEntwurfsstand vom 05.11.2007
Vorschriften beschränken sich auf die Darstellung der Aufgaben und die Organisation der Gemeindekasse sowie der Zahlungsabwicklung
Keine Aussagen zum sonstigen Rechnungswesen!
Abschnitt 1: Aufgaben der Gemeindekasse, Fremde Kassengeschäfte, Zahlstellen, Handvorschüsse, Einzahlungskassen, Kassenautomaten
Abschnitt 2: Kassenanordnungen, Zahlungsanordnung, Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung, sachliche und rechnerische Feststellung
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GemKVO-Doppik
Abschnitt 3: Zahlungsverkehr, Geld-, Debit-, Kreditkarten, Schecks, Verfahren bei Stundung und Einziehung, Auszahlungen, Auszahlungsnachweise
Abschnitt 4: Verwaltung der Finanzmittel, Liquiditätsplanung, Verwahrung von Zahlungsmitteln und Wertgegenständen
Abschnitt 5: Buchung der Zahlungsabwicklung
Abschnitt 6: Erledigung des Zahlungsverkehrs und der Buchung der Zahlungsabwicklung durch Stellen außerhalb der Verwaltung
Abschnitt 7: Kassenaufsicht und örtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung
Abschnitt 8: Anwendung auf Sonderkassen
Abschnitt 9: Verpflichtung zur Erstellung von Dienstanweisungen
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EigVO M-V Grundsätzlich größere Freiheiten der Gemeinden bei der
Ausgliederung von Teilbereichen des Kernhaushaltes in einen Eigenbetrieb
Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer - auch erheblich unterschiedlicher - Aktivitäten in einem Eigenbetrieb
Wirtschaftsplan ist an die Ausgestaltung des Haushaltsplanes angeglichen, soweit die Eigenheiten der Eigenbetriebe keine Abweichung bedingen
Zusätzliche Erstellung von Plänen für die einzelnen Bereiche eines Eigenbetriebes
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EigVO M-V
Rechnungslegung nicht nach den Grundsätzen der Doppik, sondern nach den Regeln der doppischen kaufmännischen Buchführung
Pflicht zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
Der bisherige Jahresabschluss wird ergänzt um Bereichsrechnungen und eine Finanzrechnung in Form einer Kapitalflussrechnung
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Entwürfe von Verwaltungsvorschriften
Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan
Landeseinheitliche Abschreibungstabelle zum NKHR-MV
Muster zur KV-MV und zur GemHVO-Doppik
Musterdienstanweisungen
Besondere Vorschriften zur Überleitung des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens
Leitfaden für „Städtebauliches Sondervermögen gem. § 64 Abs. 2 KV“
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Praxishilfen Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes Ausgestaltung einer Kosten- und Leistungsrechnung Empfehlungen für die Erstellung eines Anhangs Empfehlungen für die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes Empfehlungen zur Prüfung eines Jahresabschlusses Empfehlungen zum internen und externen unterjährigen
Berichtswesen
Geplant: Empfehlungen zur Erstellung einer „Rechnungslegungsrichtlinie
Gesamtabschluss“ Hinweise zur Anwendung des NKHR-MV im Bereich Jugend und
Soziales
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Erfahrungen aus der Umstellung der Kameralistik auf ein neues doppisches
Haushalts- und Rechnungswesen
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Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern
Zum 01. Januar 2008 haben das NKHR-MV eingeführt:
1 kreisfreie Stadt
5 Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden
Sachstand
Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14.12.2007
Bisher keine Veröffentlichung der GemHVO-Doppik, der GemKVO-Doppik und der EigVO M-V
Noch fehlende Verwaltungsvorschriften
Unsicherheiten über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Bericht über die Orientierungsprüfung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz
31 hauptamtlich geführte Körperschaften haben umgestellt
16 hauptamtlich geführte Körperschaften wurden geprüft
Prüfung im 2. Quartal 2007
Nachprüfung im 4. Quartal 2007
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Projektorganisation
Prozess war bis zur Prüfung nicht abgeschlossen
Insbesondere sind Ziele und Kennzahlen weiter zu entwickeln
Erkennbare Qualitätssteigerung
Nicht vorhandene oder veraltete Grundlagendaten wurden aufgearbeitet oder aktualisiert
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Verzögerter Start
Keine rechtzeitig Vorlage der Haushaltssatzung
Unvollständige Haushaltssatzungen und Haushaltspläne
Fehlende Abschreibungen und Rückstellungszuführungen
Fehlende Entwürfe von Eröffnungsbilanzen
Verzögerungen im Projektablauf (3 bis 6 Monate)
- Zeitaufwand unterschätzt
- Hohe Arbeitsbelastung der Verantwortlichen durch Tagesgeschäft
- Unzureichende und nicht ausreichend getestete Software
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Projektorganisation
Mindestmaß an Projektorganisation ist erforderlich
Ausreichende Weisungsbefugnisse der Projektverantwortlichen
Einbindung der Fachabteilungen ist unverzichtbar
Dokumentation und Bekanntgabe der getroffenen Entscheidungen
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Personal Bedarf
Im Wesentlichen Umstellung durch eigenes Personal Für Vermögensersterfassung teilweiser Einsatz von befristet
eingestelltem Personal, auch 1-€-Kräfte In der Regel keine zeitliche Freistellung des eigenen Personals Erhöhung Arbeitszeit von Teilzeitkräften Beträchtliche Mehrarbeitszeiten beim Tarifpersonal
- Ausgleich durch Arbeitsbefreiung schwer umsetzbar- Finanzieller Ausgleich bei Beamten nur unter engen
Voraussetzungen
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Einsatz Externer (Ausnahme) Schulungen Beratungen Örtliche Prüfung Ermittlung von Pensionsrückstellungen Bewertung von Wald, Gebäuden und Infrastrukturvermögen
Vorteile:- Zeitnahe und einheitliche Erledigung- Dritte verfügen über Bewertungserfahrungen
Nachteile:- Fehlende Ortskenntnisse - Mitarbeitern fehlt die Erfahrung bei der
Vermögensfortschreibung
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Einbindung der Politik Einbindung der Gremien
Haushaltsberatungen Schulungen Informationsveranstaltungen Mitteilungsvorlagen
Kaum aktive Mitwirkung am Umstellungsprozess Noch keine doppische Diskussion der Haushalte Bisher kein „doppisches Denken“, keine Nutzung der
Steuerungsinstrumente (Nutzung von Zielen, Kennzahlen, Kosten- und Leistungsrechnung für die Verwaltungssteuerung)
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Bedeutung der Schulung Fehlende oder unzureichende Schulungen, der am Projekt
beteiligten Personen, wirken sich negativ aus Unterlassene Rückindizierung bei der Immobilienbewertung Falsche Ermittlung der Bruttogrundfläche bei der
Gebäudebewertung Keine Erfassung von Grundstücken, die mit Erbbaurechten
belastet sind Keine Aktivierung von gezahlten Investitionszuschüssen für die
Straßenoberflächenentwässerung Keine Unterscheidung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Organisation des Rechnungswesens (1)
Konzentration der Verwaltungen auf die laufende Buchhaltung
Sowohl zentrale als auch dezentrale Organisation der Finanzbuchhaltung
Erhöhter Korrekturaufwand bei dezentraler Organisation
Hohe Fehlerquote bei nicht alltäglichen Buchungen
Überwiegend zentrale Organisation der Anlagenbuchhaltung
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Organisation des Rechnungswesens (2)
Kaum Auftragsverwaltungen zur Erfassung der Belastungen des Haushaltes
Keine Führung von Rechnungseingangsbüchern zur zeitnahen Belegerfassung
Keine Veränderung der Bearbeitungsabläufe gegenüber der Kameralistik
Die nach der GemHVO zu erlassenden Dienstanweisungen lagen nur unvollständig vor!
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Eingeschränkte Aussagekraft der ersten doppischen Haushalte!
Wesentliche Elemente für eine neue Steuerung fehlen noch!
Haushaltssatzung
Keine rechtzeitige Vorlage vor Beginn des Haushaltsjahres
Bedenken wegen Rechtsverletzung bzw. weitere Aufklärung ersucht in 3 von 16 Fällen
Keine einheitliche Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden
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Erfahrungen aus Rheinland-PfalzHaushaltsplan
Falsche Zuordnung der geplanten Investitionen zu den Posten des Finanzhaushaltes
Keine Veranschlagung der Aufnahme von Liquiditätskrediten Keine einheitliche Behandlung der Mittel der Eigenbetriebe, die der
Kommune zur Kassenbestandsverstärkung dienen Kennzahlen und Ziele sind noch verbesserungsfähig Betragsmäßige Übernahme der Erträge als Einzahlungen in den
Finanzhaushalt (keine Veränderung der Forderungen berücksichtigt)
Keine ausreichenden Produktbeschreibungen
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Teilhaushalte (1)
Anzahl
Kreisfreie Stadt (57 Teilhaushalte, 288 Produkte)
Landkreise (12 bis 22 Teilhaushalte, 104 bis 132 Produkte)
Verbandsgemeinden (2 bis 9 Teilhaushalte, 42 bis 72 Produkte)
Verbandsfreie Gemeinden (6 oder 7 Teilhaushalte, 78 bis 115 Produkte)
Ortsgemeinden (2 bis 6 Teilhaushalte, 20 bis 36 Produkte)
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Teilhaushalte (2)
Unterschiedlicher Umfang der Verrechnung von Leistungsbeziehungen zwischen den Teilhaushalten
Unzulässige Beschränkung der Leistungsverrechnung auf kostenrechnende Einrichtungen
Keine unterjährige interne Leistungsverrechnung
Keine Weiterverteilung zentraler Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der Gebäude
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Inventur / Inventar
Fehlende oder unvollständige Inventurrichtlinien
Keine Anpassung von Mustern an die örtlichen Besonderheiten
Keine differenzierten Inventuranweisungen für die einzelnen Vermögensposten
Verstöße gegen eigene Inventuranweisungen
Keine Beachtung des Vier-Augen-Prinzips
Keine ausreichende Dokumentation, fehlende Nachvollziehbarkeit
Keine zeitnahe Erfassung der Vermögensabgänge
Fehlende Vertragsinventur
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Prüfung der Eröffnungsbilanz
Prüfungsinstanzen müssen frühzeitig in den Prozess der Umstellung eingebunden werden, nicht erst nach Vorlage der Eröffnungsbilanz
Einräumung von Leserechten in der Software sind erforderlich
Gegebenenfalls ist der Rat als sachverständiger Dritter einzuholen
Aufgedeckte Fehler sind grundsätzlich vor der Feststellung der Eröffnungsbilanz zu korrigieren
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Zusammengefasstes Ergebnis (1)
Unterschätzung des zeitlichen Aufwandes
Verbesserung der Projektorganisation
Kein Ende des Projektes mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz
Eingeschränkte Aussagekraft der ersten doppischen Haushalte
Steuerung mit Zielen und Kennzahlen auf Produktebene ist entwicklungsfähig
Ertrag aus der Umstellung hängt zusammen mit der Nutzung der Informationen aus dem NKHR
Laufendes Rechnungswesen funktioniert im Wesentlichen
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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
Zusammengefasstes Ergebnis (2) Fehler bei der Vermögensersterfassung und -bewertung Nicht ausreichende Dokumentation Fehlende Dienstanweisungen und Bearbeitungsrichtlinien Nur eingeschränkt funktionierendes internes Kontrollsystem Fehlende Veranschlagung von nicht zahlungswirksamen
Aufwendungen
Die Kommunen buchen schon doppisch
denken weiterhin kameral!
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Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow 48
5. Bericht über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
Annette Sewing
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht
Projektleiterin des
Gemeinschaftsprojektes zur Umsetzung des NKHR-MV
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow 49
Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
Aufgaben in der Umsetzungsphase:
Begleitung des Reformprozesses
Information
Klärung von grundsätzlichen Fragestellungen
Förderung des Wissenstransfers
Koordinierung des Erfahrungsaustausches
Jährliche Verlängerung des Projektes bis 2013 wünschenswert.
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow 50
Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
Begleitung des Reformprozesses
Lenkungsausschuss NKHR-MV (Entscheidungsgremium)
Projektgruppe NKHR-MV (Arbeitsebene)
Projektleitung (Koordination)
Projektbüro im Innenministerium
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow 51
Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
Information – Klärung grundsätzlicher Fragen
Internetpräsentation (Ab 1. März 2008 auch unter www.nkhr-mv.de .)
Beantwortung von Anfragen(Anfragen bitte mit Lösungsvorschlag per Mail an [email protected] .)
Erstellung von Frage/Antwort-Texten für den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ im Internet
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow 53
Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch
flächendeckendes Netz von Arbeitskreisen
Bildung der Arbeitskreise jährlich neu (Achtung: Für 2008 Meldung bis 30. Januar 2008)
Sonderarbeitskreise
Informationsveranstaltungen zu Sonderthemen z.B. Städtebauliches Sondervermögen
Dozentenworkshops
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow 54
6. Fortbildung – Vorstellung eines Schulungskonzeptes
Carmen Schumann
Kommunales StudieninstitutMecklenburg-Vorpommern
Einführung Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Vorstellung eines Schulungskonzepts
17. Januar 2008 in Güstrow
Referentin: Caren Schumann
Aus- und FortbildungWesentliche Bestandteile der Doppik-Einführung
Projekt-manage-ment
Begleitende Prüfung
Schulungen
EDV-Unterstützung
Kommunikation
Bilanzierung
Produktdefinition
Vermögensbewertung
Berichtswesen
Aus- und Fortbildung
• Ohne rechtzeitige Mitarbeiterqualifizierung wird die Reform des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen nicht gelingen.
• Wichtiges Kriterium für die Akzeptanz der geänderten Arbeitsabläufe ist die Befähigung der Mitarbeiter/-innen zur künftigen ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben.„Nebenbei“ ist nicht machbar.
Aus- und Fortbildung
• Kenntnisstand und Voraussetzungen in den Kommunen sind unterschiedlich;
• Sie bestimmen Art und Umfang der Mitarbeiterqualifizierung.
• Innerhalb der Verwaltung existieren verschiedene Zielgruppen, deren Schulungsbedarf unterschiedlich hoch ist und der sich an den zu erfüllenden Aufgaben orientieren muss.
Aus- und Fortbildung
Ziel-gruppen
Verwal-tungs-spitze/
Mandats-träger
Mitarbei-ter
Projekt-leitung
Mitarbei-ter RPA/
RAB
Fach-kräfte
Finanz-verwal-
tung
Aus- und Fortbildung
Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (I)
• Lehrgang Kommunaler Bilanzbuchhalter nach NKHR-MV• Lehrgang Kommunaler Finanzbuchhalter nach NKHR-MV• Lehrgang NKHR-MV für kommunale Rechnungsprüfer• Lehrgang NKHR-MV für Mitarbeiter in
Rechtsaufsichtsbehörden
Aus- und Fortbildung
Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (II)
• Zielgruppenorientierte Fach- und Aufbauseminare
• nach Ihren Wünschen gesondert konzipierte Kompaktseminarreihen
Aus- und Fortbildung
Themenkomplexe und Schulungsinhalte (I)
1. Lehrgänge
Je nach Zielgruppe und Lehrgangsart werden die Teilnehmer in unterschiedlicher Intensität geschult zu:
• Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
• Doppische Buchführung im NKHR
Aus- und Fortbildung
Themenkomplexe und Schulungsinhalte (II)
• Kommunale Bilanz• Der kommunale Gesamtabschluss• Prüfung von Abschlüssen• Kosten- und Leistungsrechnung• Steuerlehre• Jahresabschlussanalyse
Aus- und Fortbildung
Themenkomplexe und Schulungsinhalte (III)
2. Seminare
• Das in den vergangenen Jahren entwickelte Gemeinsame Fortbildungsprogramm wird auch künftig angeboten.
• Seminarbeschreibungen finden Sie in den aktuellen Ausschreibungen und im Internet unter www.studieninstitut-mv.de
Aus- und Fortbildung
• Die Einführung der Doppik verlangt eine zeitaufwändige und sorgfältige Vorbereitung.
• Bei der Umsetzung dieses Prozesses unterstützen wir Sie gern mit maßgeschneiderten Fortbildungsangeboten.
• Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche mit!