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Gentechnik auf dem Acker?Der Stand der Dinge
• Was ist auf dem Markt?• Rechtslage in der EU und in Deutschland• Kennzeichnung & Rückverfolgbarkeit• Saatgut-Richtlinie• Koexistenz & Kosten• Gentechnikgesetz, Haftung, "gute fachliche Praxis"• Gentechnikfreie Zonen• Save our Seeds
Benedikt Haerlin, Februar 2004
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Weltweiter Anbau von GVO
5 Länder = 98 % des GVO AnbausUSA: 63 %, Argentinien: 13,9 %, Canada: 4,4 %, Brasilien 4 %, China 4%
Ausserdem (>1%) Indien, Uruguay, Südafrika, Australien, Rumänien, Spanien
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Anbau gentechnisch veränderter Arten, weltweit
Anbaufläche Anteil am Anbau global %Soja 41,4 mio ha 55 %Mais 15,5 mio ha 11 %Raps 3,6 mio ha 16 %Baumwolle 7,2 mio ha 21 %Papaya > 1000 ha >1 %Summe 67,7 mio ha
(Zahlen der internationalen Gentechnik-Vereinigung ISAAA, 2003)
Tomaten, Kartoffeln und Tabak wurden wieder vom Markt genommen
In der Pipeline:Reis, Weizen, Rüben, Senf, Sonnenblumen, Kartoffeln etc.
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Eigenschaften auf dem Markt
Herbizidetoleranz 77%(Roundup = glyphosate, Basta = gluphosinate, Imidazolinone)
Insektengiftigkeit 15%(Bacillus Thuringiensis)
Kombination HT / Bt 8%
In der Pipeline (5 Jahre):In der Pipeline (5 Jahre):V.a. noch mehr HT- und Bt-Sorten, Maiswurzelbohrer-ResistenzVeränderte Öl- und Stärkezusammensetzung (Raps, Kartoffeln, Soja) Reife- und Verrottungsverhalten (Tomaten) ... Neue Farben (Blumen)
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Neuzulassungen von GVO weltweit
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Die Situation in Europa
• Einige GVO Sorten zugelassen (alle vor 98)meist nur als Lebens- und Futtermittel, nur drei für Anbau
• Praktisch kein kommerzieller Anbaubis auf ~30.000 ha Mais in Spanien und ~50 ha in Deutschland
• Zulassungsmoratorium seit 1998Soll jetzt aufgehoben werden – WTO Klage der USA
• Verschärfte Zulassungsrichtlinie 2001/18Soll jetzt in deutschem Gentechnik-Gesetz umgesetzt werden
• Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln 0,9%pro Zutat (z.B. 0,9% von 1% Lecithin in Schokolade)Auch wenn DNA nicht mehr nachweisbar ist (Öl, Stärke etc.)Auch in Futtermitteln, aber nicht für Fleisch, Milch, Eier
• Praktisch keine GVO-Lebensmittel auf dem Markt2/3 aller großen Lebensmittel-Firmen garantieren, auch weiterhin keine GVO einzusetzen
• Grosse Mengen an Futtermitteln (Soja, Maiskleber >15 Mio t)Müssen ab 18.4.2004 gekennzeichnet werden, nicht aber die EndprodukteFreiwillige Produktlinien "ohne Gentechnik gefüttert"
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Die Rechtslage in der EU und in Deutschland
Freisetzungsrichtlinie 2001/18Zulassung, Risikoprüfung, Monitoring, allgemeine Kennzeichnung, Verbot für Freisetzung und Inverkehrbringung von GVOs
Lebens- und Futtermittel-VerordungZulassung, Kennzeichung und Rückverfolgung von GVO in Lebens- und FuttermittelnGrenzwerte (0,9 %)
Saatgutverkehrs-RichtlinienZulassung, Anbau Kennzeichnung von Saat- und Pflanzgut nach Arten
Gentechnik-Saatgut-RichtlinieKennzeichnung von GVO in Saatgut
RL gemeinsamer SortenkatalogZulassung (national) und Eintragung in nationalen und gemeinsamen Sortenkatalog
SaatgutverkehrsgesetzPrüfung, Anerkennung, Kennzeichnung, automatische" Eintragung und Anerkennung der Sorten im gemeinsamen Sortenkatalog
St. AusschussGVO
St. AusschussSaatgut
GemeinsamerSortenkatalog
Nationaler Sortenkatalog
Gentechnikgesetzu.a. Umsetzung von 2001/18, ZulassungGute fachliche Praxis / Koexistenzgentechnikfreie Zonen, ZuständigkeitenHaftung
§ 906 BGB (Nachbarschaftsrecht)
gilt unmittelbar (Durchführungsgesetz)
Bio-VerordnungAnbau, Zertifizierung, Kennzeichnung,Grenzwerte (für GVO nicht festgelegt)
gilt unmittelbar
Leitlinien zur KoexistenzRechtlich nicht bindende Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
St. AusschussBio
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Stimmen und Mehrheiten im Rat und Ständigen Ausschüssen
Regulierungsverfahren:• Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit im Ausschuss angenommen
• Wenn nicht angenommen, wird er dem Rat vorgelegt
• Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit
• Wenn innerhalb von 90 Tagen keine Rats-Entscheidung kann Kommission entscheiden
Verwaltungsverfahren:• Vorschlag der Kommission angenommen, wenn keine qualifizierte Mehrheit gegen ihn stimmt
Country
*Frankreich
Deutschland
Italien
UK
Spanien
Belgien
*Griechenland
Niederlande
*Portugal
*Österreich
Schweden
*Dänemark
Irland
Finnland
*Luxembourg
TOTAL
qalifizierteMehrheit
* für Moratorium
votes
10
10
10
10
8
5
5
5
5
4
4
3
3
3
2
87
62
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Kommt morgen die Gentechnik auf den Acker?
Rechtlich:• Ja, es werden 2004 neue GVOs als Lebens- und Futtermittel
zugelassen; später möglicherweise auch für den Anbau • Theoretisch auch ohne Regelung von Haftung und Koexistenz
(GenTGesetz, GfP), wenn GVO im gemeinsamen Sortenkatalog
Praktisch:• Nein, nicht 2004; höchstens vereinzelter Probeanbau
(Sachsen-Anhalt?)• Danach nur bei Nachfrage
� von Landwirten (z.B. Resistenzen)� von Industrie (z.B. Stärke) � von Verbrauchern (Agrarprodukte)
� und bei beherrschbarem finanziellen RisikoAusnahme:� Saatgutverunreinigung
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Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln ab 18. April
Chymosin
Enzyme, Vitamine
Fleisch, Milch, Eier
Soja, Maiskleber
Stärke, Öl, Fructose
Mais-Chips, Lecithin
MaiskolbenKartoffel, Tomate,
Beispiel
0,9 %
-
-
0,9 %
0,9 %
0,9 %
0,9 %
GWALTNEUProdukt
NEINJALebensmittel aus GVO, die im End-produktnicht nachweisbar sind
NEINJAFuttermittel
NEINNEINTierische Produkte, mit GVO gefüttert
NEINNEINMit Hilfe von GVO hergestellte Zusatzstoffe
JAJAZusatzstoffe aus GVO
JAJALebensmittel, in denen GVO nachweisbar sind
JAJAGVO (Pflanze)
> 90% aller bisherimportierten GVO
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Rückverfolgbarkeit – neue Pflichten ab 18.4.2004
• GVO-Hersteller: "unique identifier" und spezifisches Nachweisverfahren für jeden GVO
• Landwirte, Lebensmittel-Industrie, Handel: Dokumentation jeder Annahme und Abgabe von GVO (über 5 Jahre)
• Importeure: GVO-Herkunft auch der Zutaten, die nicht mehr nachweisbar sind
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Verarbeitung B-nVerarbeitung B-n
Transport A
Import
Verarbeitung A
Lagerung A
Import
Produktionskette und kritische Punkte
Transport B-nTransport B-n
Großhandel
Verpackung
Import
Import
Lagerung B-nLagerung B-
Vertrieb
Pflanzen
Bearbeitung
Ernte
Lagerung
Transport
Sammellager Import
GVO
GVO
GVOFutter-mittel
=Test erforderlich GVO-Verunreinigung?
ImportGVO Saatgut
Futter-mittel
n
Einzelhandel
adapted from: GAFTA commodity fact-sheet
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Die Gentechnik-Saatgut-Richtlinie der EU-Kommission
Verunreinigung von konventionellem oder biologischem Saatgut mit GVO muß nicht gekennzeichnet werden, wenn sie nicht höher ist als
0,3% in Raps
0,5% in Mais, Kartoffeln, Tomaten, Rüben, Chicoree
0,7% in Soja
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jede 200ste Maispflanze auf dem Acker gentechnisch verändert?Maßstabsgetreu: Maisfeld mit 0,5% Verunreinigung
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Vorsorge wird unmöglich
Bei flächendeckender Saatgut-Kontamination
• Keine Registrierung des GVO-Anbaus
• Umwelt-Monitoring auf der gesamten Anbaufläche?
• GVO-freie Flächen und Zonen nicht mehr realisierbar
• Rückruf eines GVO wird praktisch unmöglich
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Positionen der Mitgliedsstaaten zur Saatgut-Reinheit19 für Nachweisgrenze (0,1) 19 für Kommissions-Vorschlag 49 unentschieden
Country
*France
Germany
Italy
UK
Spain
Belgium
*Greece
Netherlands
*Portugal
*Austria
Sweden
*Denmark
Ireland
Finland
*Luxemburg
TOTAL
qalifizierteMehrheit
Remarks
requested review of Scientific Committee assessment at Seed Committee
split between Greens and some SPD ministers
"Zero tolerance" policy
presently reviewing its position
firmly in favour of GM growing and high thresholds
expressed concern in Council, split between flamish and wallonian Ag minister
rather critical position on Commission proposal
major point of EU imports from US, notoriously on Commissions side
expressed concerns in Council, rather critical of Commission proposal
All party agreement, has seed law with 0,1 % in force
So far supported Commission position, reviewing position
Minister asked Parliament to confirm his 0,1 % position
Presidency from 1.1.2004, outspoken pro-GMO position
So far firmly on Commissions side
All party agreement for 0,1 % position
Votes
10
10
10
10
8
5
5
5
5
4
4
3
3
3
2
87
62* = Moratorium States
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Verunreinigungs-Kalkulationen
Quelle: Wissenschaftlicher Ausschuß der EU für Saatgut
0,3
0,5 0,5
0,05
0,1
0,09 0,130,28
0,2
0,20,2
0,050,05
0,0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
Raps Mais Rüben
Rest
Lagerung
Transport
Ernte
Durchwuchs
Auskreuzung
Saatgut
Prof. Jeremy Sweet:
0,2 - 0,4%
Kommissar David Byrne an Europaparlament, 19.9.2003: "...the SCP clearly shows that starting with seeds at the limit of such thresholds will result in a product with a GM presence of around 0,8%, which still leaves a margin vis à vis the 0,9 % threshold for the final product."
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Koexistenz – ist das machbar?
• Wissenschaftler legen sich grundsätzlich nicht fest, sehen erheblichen "Forschungsbedarf"
~ Bei Mais und Kartoffeln < 0,9 % machbar~ Bei Rüben schwierig wegen Schossern~ Bei Raps praktisch nicht machbar~ Keine Langzeitprognosen~ Rolle der Bienen umstritten
• EU-Kommission will dies Mitgliedsstaaten überlassen und hat "Leitlinien" ohne Rechtsverbindlichkeit veröffentlicht;
• § 26(a) der Freisetzungsrichtlinie: Mitgliedsstaaten können Maßnahmen ergreifen
• Bundesregierung will Koexistenz durch Verordnung zur "Guten fachlichen Praxis" und Haftungsvorschriften im Gentechnikgesetz regeln
• Industrie / BLL: Ist nur machbar bei "praxisorientierten Grenzwerten"• Bauernverband: Muss praktisch erprobt werden• Die Kosten der Koexistenz fallen in erster Linie auf diejenigen, die
Gentechnik vermeiden wollen
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Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse
• Raps-Saatgut überwintert mindestens 12 Jahre• Nach einmaligem Anbau von GVO-Raps muß mindestens 10
Jahre lang mit Verunreinigung über 0,9% gerechnet werden• GV-Raps-Pollen wurde noch in 26 km Entfernung von der Quelle
gefunden• Gerade Bio-Flächen wären ein Reservoir für GVO-Durchwuchs
(weil nicht mit Herbiziden bekämpft)• In Kanada ist der Anbau von Bio-Raps praktisch unmöglich, der
gesamt Durchwuchs enthält herbizidresistente Sorten
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Mehrkosten durch "Koexistenz"
Vermeidungskosten: 53 € - 345 € pro Hektarbei 0,3 – 0,5% Saatgut-Verunreinigung (Raps, Mais, Kartoffeln)
Wissenschaftler fordern allgemeine Versicherung, da Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Versicherer bieten diese aber nicht an.
Quelle: Joint Research Centre der EU
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Gentechnikgesetz – die wichtigsten Streitpunkte:
• Gute landwirtschaftliche Praxis Wer muß die Maßnahmen ergreifen? � Hersteller / Saatguthandel� GVO Anbauer / GVO freie Betriebe / Biolandbau� ImkerWelche Maßnahmen sind erforderlich und zumutbar?� Abstandregeln� Information und Absprachen (Fruchtfolgen, Aussaatzeitpunkt etc.)� Reinigung, Trennung, Transport
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Gentechnikgesetz-Entwurf - die wichtigsten Streitpunkte
• Haftung�Was ist ein Schaden? Wie wird er bestimmt?� Haftet der Hersteller oder/und GVO-Landwirt(e)?� Verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung?� Wer kann und wer muss sich wogegen versichern?� Haftungsfonds?
• Wer trägt die Kosten der Kontrolle und Vermeidung?• Wer trägt die sonstigen zusätzlichen Kosten?• Wie hoch werden die Kosten tatsächlich sein?• Information und Anbauregister:
� Wer muß wen informieren, was darf verheimlicht werden?� Wer hat Recht auf Einsicht?
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"Gentechnikfreie Zonen"
• EU Kommission lehnt diese zwar "grundsätzlich" ab, sieht aber Möglichkeiten im Rahmen der Koexistenz-Regelungen (Kärntener Vorsorgegesetz)
• Der Schutz von "ökologisch sensiblen Gebieten" (FFH) ist rechtlich möglich
• Zehn regionale Regierungen fordern bereits gentechnikfreie Zonen
� Toskana, Aquitaine, Limousin, Baskenland, Schleswig-Holstein, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Thrazien, Wales
• Auf freiwilliger Basis sind gentechnikfreieZonen jederzeit und überall machbar
� Uckermarck, Warbel-Recknitz, Miesbach & 11 weitere in Bayern
� Auch für Futtermittel?� www.faire-nachbarschaft.de
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Schlußfolgerungen
1. Reinheitsgebot für Saatgut jetzt durchsetzen
2. EU weite Haftung für Hersteller und Anwender
3. EU-Verordnung für GVO-Anbau
4. Kosten müssen von Herstellern und Anwendern getragen werden
5. Alle Kosten und Risiken müssen auf den Tisch!
6. Keine Zulassungen für Anbau von GVO ohne Regelung der
Koexistenz-Bedingungen
7. Keine Sonder-Grenzwerte für Bioprodukte und -anbau
8. Gentechnikfreie Zonen in Gemeinden, Kreise, Ländern und Regionen
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Demo
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Verbraucher, Bauern, Umweltschützer, Köche, Unternehmen, Gewerkschaften, Grundbesitzer, Kirchen:
Kein Zwangsanbau von Gentechnik!
• 200.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner
• 350 Organisationen mit 25 MioMitgliedern aus der gesamten EU
1 Mio Postkartenan den Kanzler
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