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Gentechnik
Gliederung 1. Definition 2. Ziele 3. Bedeutung 3.1 Bedeutung in Landwirtschaft und Tierzucht 3.2 Bedeutung in der Pharmaindustrie 4. Grenzen 5. Risiken 6. Quellen
1. Definition Gentechnik ist ein Verfahren zur gezielten Veränderung der
genetischen Eigenschaften eines Organismus durch Eingriffe in dessen Erbinformationen
Bei diesem Eingriff wird fremde DNA in das Genom einer Zelle oder eines Organismus eingeschleust
Gentechnik ist nicht artgebunden Der Empfängerorganismus soll neue Eigenschaften
annehmen
2. Ziele Erzeugung eines Organismus mit neuen (vorteilhaften) Eigenschaften Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Landwirtschaft,
Tierzucht, Medizin oder Pharmazie Dabei sollen Organismen nach menschlichen Ansprüchen angepasst
und verbessert werden Ziele bei Pflanzen: Resistenz gegen Schädlinge, Herbizide und
Klima, Anpassung der Qualität an die Industrie, Produktivität verbessern
Beispiele: Mais, Tomaten oder Sojabohnen
Ziele bei Tieren: Schutz gegen Krankheiten, schneller wachsende Tiere, leistungsstärkere Tiere (mehr Muskelmasse, besseres Fleisch-Fett-Verhältnis)
Beispiele: Ratten, Schweine, Rinder etc.
Ziele in Medizin und Pharmazie: Erschaffung von neuen Medikamenten und Wirkstoffen gegen verschiedene Krankheiten
Beispiele: Insulin, Vitamine…
3. Bedeutung
3.1 Bedeutung in Landwirtschaft und Tierzucht Vor allem gentechnisch Pflanzen gewinnen zunehmend an
Bedeutung Weniger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Anpassung der Pflanzen an neue klimatische Bedingungen Kostengünstigere Erzeugung Drohender Nahrungsmangel in der Zukunft soll so
aufgehalten werden In der Tierzucht bisher eher nur Versuche Tiere haben schon große Bedeutung für Produktion von
Wirkstoffen in Medikameten
3.2 Bedeutung in der Pharmaindustrie Wachstumshormone, Antibiotika, etc. lassen sich schneller und
kostengünstiger herstellen 2 Beispiele: Das bei Diabetikern defekte Gen wird über Bakterien eingeschleust und
vermehrt Bei der Hämophilie wird der fehlende Gerinnungsfaktor zugeführt ohne
Verunreinigungen anzurichten (AIDS, Hepatitis) Klonen: ein fremdes Gen wird in eine Zelle eingebaut und vervielfältigt Seit 1997 DNA-Impfstoffexperimente am Menschen 1998: Impfstoff gegen Cholera wird aus genetisch manipulierten
Kartoffeln gewonnen Rinderwachstumshormon BST lässt sich künstlich erzeugen Pflanzen werden auf dem genetischen Weg Schädlingsresistent gemacht Das heißt letztendlich: Sehr hohe Gewinne für die Pharmaindustrie, da ein sehr großer Bedarf
an Verwendungsmöglichkeiten besteht.
4. Grenzen
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Innverkehrbringen nach der Freisetzungs-Richtlinie Will etwa jemand Saatgut einer gv-Pflanze in Verkehr bringen, damit
Landwirte diese in der EU anbauen können, braucht er dafür eine Genehmigung nach der Freisetzungs-Richtlinie.
In diesem Genehmigungsverfahren wird geprüft, welche Auswirkungen ein großflächiger Anbau auf die Umwelt haben könnte.
Eine Zulassung nach der Freisetzungs-Richtlinie ist auch erforderlich, wenn die betreffende gv-Pflanzen nicht in der EU angebaut, sondern eingeführt wird. Entscheidend ist, ob die eingeführten Agrarprodukte vermehrungsfähig sind.
So ist die Einfuhr von gv-Maiskörnern oder gv-Rapssaat genehmigungspflichtig.
Diese könnten in die Umwelt gelangen und sich möglicherweise ausbreiten.
Eine Genehmigung nach der Freisetzungs-Richtlinie ist jedoch nicht erforderlich, wenn etwa Maisstärke oder Rapsöl eingeführt werden.
Sie sind verarbeitet und im Sinne der gesetzlichen Definition keine Organismen mehr.
Lebens -und Futtermittel, die aus GVO hergestellt werden...
... fallen unter eine eigene Verordnung, die in allen EU-Ländern seit April 2004 rechtswirksam ist.
Sie gilt sowohl für Lebensmittel, die ein GVO sind (etwa ein Süßmais-Kolben), als auch für verarbeitete Lebensmittel (etwa Maisstärke), die aus GVO hergestellt sind, diese jedoch nicht mehr enthalten.
Diese Verordnung gilt für Futter- und Lebensmittel. Sie regelt die Anforderung an die Sicherheit und gesundheitliche
Verträglichkeit der Produkte sowie die Kennzeichnung.
„Ohne Gentechnik“…Wirklich? - Kennzeichnungspflicht
Bei Schweinen ist nur in den letzten vier Monaten vor der Schlachtung auf gv-Futterpflanzen zu verzichten, bei Milch produzierenden Tieren reichen die letzten drei Monate, bei Hühnern für die Eiererzeugung die letzten sechs Wochen.
Zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in den Futtermitteln sind nicht kennzeichnungspflichtig, sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9% bleiben.
Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden,
sind nicht kennzeichnungspflichtig. Die Tiere dürfen auch mit
gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden.
5. Risiken
Die größten Risiken
Unbekannte Nachwirkungen (eventuell Gesundheitsschäden) Artengrenze verschwimmt Artenvielfalt wird eingeschränkt Unkontrollierbarer Einfluss auf die Umwelt Eingriff in die natürliche Entwicklung des Organismus Korrigieren angewandter Gentechnik nicht mehr möglich Enormer Profit für den Hersteller, manchmal auf kosten der
Verbraucher Obwohl noch nicht voll erforscht breitet sich die Gentechnik rasend
aus Konventionelle Landwirtschaft wird zerstört Verbraucher sind nicht gut genug über die Folgen ihrer Handlungen
informiert
Belege
6. Quellen http://www.zum.de/Gentechnik/Anwendungen.html http://www.transgen.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Gentechnik http://www.sg.hdh.bw.schule.de/ http://www.brainworker.ch/ Microsoft Encarta Netzwerk Biologie 9 / 10 – Schroedel
Copyright: Florian Nitschmann ([email protected])