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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen Union
Entwicklungsphasen:
1. Gründungs- und Aufbauphase: 50er bis Mitte 60er2. Norderweiterung und Stagnation: bis Ende 70er3. Süderweiterung und Europäisches Währungssystem: bis Mitte 80er4. Fortentwicklung zu Europäischen Union: bis Anfang 90er5. Wirtschafts- und Währungsunion: ab Mitte 90er6. Osterweiterung: ab 2000er7. Europäischer Konvent
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionGründungs- und Aufbauphase: 50er bis Mitte 60er
Herbst ’50: Vorschlag zur EVG, von Frankreich ’54 abgelehntApril ’51 / Juli ’52: EGKS-Vertrag zwischen B, D, F, I, L, NL; H zum 23 Juli 2002 ausgelaufen
• Ziel: Gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl• Mittel: FTA; Freizügigkeit in diesem Bereich
25.03.1957 / 01.01.1958: Römische Verträge; EAG; EWG• EAG: Herausbildung und Entwicklung von Kernindustrie /
Kernforschung
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionGründungs- und Aufbauphase: 50er bis Mitte 60er
• EWG:- Ziele in Artikel 2 EWG-Vertrag (= Artikel 2 EG-Vertrag; Vertrag
von Amsterdam vom 02.10.1997, siehe Folie 4)- Mittel: Gemeinsamer Markt; Gemeinschaftliche Politiken bei
Außenhandel, Landwirtschaft, Verkehr, Annäherung der Wirtschaftspolitiken
- Organe: Kommission, Rat, Versammlung (später: Europäisches Parlament), Europäischer Gerichtshof /EUGH)
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Entwicklung der Europäischen UnionGründungs- und Aufbauphase: 50er bis Mitte 60er
Artikel 2 (Fassung vom 25.3.1957)
Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in dieserGemeinschaft zusammengeschlossen sind.
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Artikel 2 (Konsolidierte Fassung nach dem Amsterdamer Vertrag)
Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum, einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.
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Entwicklung der Europäischen UnionGründungs- und Aufbauphase: 50er bis Mitte 60er
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionNorderweiterung und Stagnation: bis Ende 70er
Norderweiterung:Januar / Mai 1960: Gründung EFTA durch UK, DK, S, N, A, CH, P1961/1962: 1. Beitrittsanträge von IRL, DK, N, UK (abgelehnt von de Gaulle 1963)Abbruch der Beitrittsverhandlungen1967: 2. Beitrittsanträge: IRL, DK, N, UK1972: Volksabstimmung N gegen Beitritt1973: Beitritt von IRL, UK, DK zur EU (EWG)
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionNorderweiterung und Stagnation: bis Ende 70er
Zollunion:geregelt in Artikel 23, 28, 29, 30 (EG-Vertrag)Vollständiger Abbau der Binnenzölle bis 1968gemeinsamer Außenzoll seit Juli 1968trade creation, trade diversion
Krise und Luxemburger Kompromiss:Praxis der Einstimmigkeit bei RatsentscheidungenPolitik des „leeren Stuhls“ durch de GaulleJanuar 1966: Luxemburger Kompromiss: Verpflichtung zur Konsensfindung bei Vorliegen wichtiger nationaler InteressenBehinderung von Integrationsfortschritten
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Artikel 23
(1) Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfaßt das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.
(2) Artikel 25 und Kapitel 2 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.
Artikel 28
Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.
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Artikel 29
Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.
Artikel 30
Die Bestimmungen der Artikel 28 und 29 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionSüderweiterung und Europäisches Währungssystem: bis Mitte der 80er
Süderweiterung: 1981: Beitritt GR (Antrag 1975)1986: Beitritt P, E (Antrag 1977)erhebliche Aufstockung der Mittel des Europäischen Regionalfonds
Europäisches Währungssystem:13.03.1979: Inkraftsetzung EWS; Schaffung einer Europäischen Währungseinheit (ECU)Mitgliedstaaten definierten Paritäten gegenüber ECUmaximale Schwankungsbreite der bilateralen Wechselkurse ±2,25% gegenüber den bilateralen Paritätenansonsten: Intervention der ZB´en oder Paritätenänderung
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionFortentwicklung zur EU: bis Anfang der 90er
06.1985:“Weißbuch zur Vollendung des Binnemarktes“ 01.07.1987: Einheitliche Europäische Akte (EEA): Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes bis 1992; verstärkte Anwendung von Mehrheitsentscheidungen im RatJuni 1989: Stufenplan zurErrichtung einer Wirtschafts– und Währungsunion durch Europäischen RatDezember 1990: Grundlagen einer GASP07.02.1992: Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag)
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionFortentwicklung zur EU: bis Anfang der 90er
Die Verträge von Maastricht
Schlußakte von Maastricht (7.2.1992)
I. EU-Vertrag II. Protokolle III. Erklärungen
Änderungen am neu (politische Union): z. B. z. B.
• EGKS-Vertrag
• EWG-Vertrag
• EAG-Vertrag
2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
• Statut EZB/ESZB
• Konvergenzkriterien
• Sozialpolitik
• Währungszusammen-arbeit mit Drittländern
• Europäischer Entwick-lungsfonds
⇓ 1. EG-Vertrag
3. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inne-res
• Umweltverträglichkeit
von Gemeinschafts-maßnahmen
1. 2. 3. ="drei Säulen" der Europäischen Union
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionFortentwicklung zur EU: bis Anfang der 90er
Ausbau der monetären Integration durch Maastricht-Vertrag
• 1. Stufe: Kapitalverkehrsfreiheit seit 01.07.1990
• 2. Stufe ab 01.01.1994: Konvergenz der Makropolitiken (Preisniveau und „gesunde öffentliche Finanzen“); Europäisches Währungsinstitut (EWI) zur Vorbereitung auf Europäische Zentralbank (EZB)
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionFortentwicklung zur EU: bis Anfang der 90er
Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages:
Wechselkursstabilität: Teilnahme am EWS während der letzten 2 Jahre vor BeitrittPreisniveaustabilität: Inflationsrate darf im letzten Jahr vor Beitritt die Inflationsrate der drei geldwertstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte überschreitenKonvergenz der Zinssätze: durchschnittliche Nominalzinssätze für langfristige Staatsschuldverschreibungen sollen Zinssätze der drei stabilsten Länder um nicht mehr als 2 Prozentpunkte überschreitenHaushaltsdisziplin: Vermeidung übermäßiger Defizite; Nettokreditaufnahme/BIP darf 3%, Schuldenstand/BIP darf 60% nicht überschreiten
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Entwicklung der Europäischen UnionFortentwicklung zur EU: bis Anfang der 90er
Fazit: Vertrag von Maastricht markiert die Geburtsstunde der Europäischen Union
Dritte Erweiterungsrunde:• 1989-1992: Anträge von A, S, FIN, CH, N (2. Antrag)• 06.12.1992: Volksentscheid CH gegen EU• 28.11.1994: Referendum in N gegen EU• 01.01.1995: Beitritt A, S, FIN (Europa der 15)
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionWirtschafts- und Währungsunion: ab Mitte der 90er
1997/1998: Vertrag von Amsterdam (AV)• I. Vertrag über die EU: Vertiefung der EU auf folgenden Gebieten:
- GASP- Justiz und Inneres- Erweiterung von Mehrheitsentscheidungen- Unionsbürgerschaft
• II. EG-Vertrag: Erweiterung um Beschäftigungskapitel und „Sozialprotokoll“ des Maastricht-Vertrages
→ Abschluss des „Stabilitäts- und Wachstumspaktes“ auf dem EU-Gipfel in Amsterdam (Juni 1997); Präzisierung und Beschleunigung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gemäß Art. 104 EGV.
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionWirtschafts- und Währungsunion: ab Mitte der 90er
• 3. Stufe der WWU seit 01.01.1999:- EURO-Einführung nach unwiderruflicher Festsetzung der
Umrechnungskurse (ohne UK, DK, GR, S); Beitritt von GR zum Euro Raum (01.01.2001)
- 01.01.2002: EURO-Bargeld
Osterweiterung: Beitrittsanträge von:Türkei (1987), Zypern (1990), Malta (1990), Ungarn (1994), Polen (1994),
Rumänien (1995),Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien (alle 1995), Tschechien (1996), Slowenien (1996)
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Entwicklung der Europäischen UnionOsterweiterung: ab 2000er
Dezember 2000: Vertrag von Nizza (rechtsverbindliches Protokoll und zwei Erklärungen)Institutionelle Reformen der EU im Hinblick auf die Osterweiterung, vor allem in vier Bereichen:
• Größe und Zusammensetzung der Kommission• Stimmengewichtung im Rat• Ausweitung mit qualifizierter Mehrheit• Vereinfachung der Zusammenarbeit
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Entwicklung der Europäischen UnionOsterweiterung und Europäischer Konvent
Dezember 2002: Europäischer Rat beschließt EU-Beitritt von Zypern, Malta, Ungarn, Polen,Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Tschechien und Slowenien zum 01.05.2004.Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien noch nicht abgeschlossenBeitrittsverhandlungen mit der Türkei sollen bis 2005 aufgenommen werden
Februar 2002: Europäischer Konvent: Erarbeitung eines Vertragsentwurfs über eine Verfassung für Europa; soll 2003 vorliegen
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Organe der Europäischen Union
Organe nach Art. 7 EGV:• Europäisches Parlament• Rat• Kommission• Gerichtshof• Rechnungshof
zusätzlich: Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionenberatend für Kommission und Rat.
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Organe der Europäischen UnionEuropäische Kommission
seit Inkrafttreten des EU-Vertrages; vorher: Kommission der EGGegenwärtig 20 Mitglieder; je 2 für D, F, I, UK, E, sonst je 1 MitgliedAufgaben:
• Initiativrechte: Initiativen für Rechtsakte nur vom Kommission; Vorschlagsmonopol
• Rechtsetzungs- und Durchführungskompetenzen• Kontroll- und Überwachungsrecht („Hüterin der Verträge“)
UnabhängigkeitBeschlüsse mit StimmenmehrheitGegenwärtige Mitglieder unter: (http://europa.eu.int/abc-de.htm)
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Organe der Europäischen Union
Europäische Kommission
Ab 2005 besteht die Kommission (nach Nizza Vertrag) aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat bis die Kommission 27 Mitglieder umfasst; danach muss die Zahl der Kommissionsmitglieder geringer als die Zahl der Mitgliedstaaten sein (gleichberechtigte Rotation)
Ab 2005 wird Kommissionspräsident vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit (QM) und Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) ernannt.
KM-Präsident (bisher: KM) ernennt Vizepräsidenten; kann einzelne KM-Mitglieder mit Zustimmung der Mehrheit der KM verpflichtend zum Rücktritt auffordern.
Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Organe der Europäischen UnionMinisterrat und Europäischer Rat
Art. 203: Rat besteht aus je einem Vertreter (auf Ministerebene) jedes Mitgliedslandes (Ministerrat)unterschiedliche fachliche Zusammensetzung (z.B. ECOFIN-Rat)Vorsitz wechselt alle 6 Monateeigentliche Legislative (allerdings Zusammenarbeit mit EP bei Beschlussfassung, vereinzelt nicht gegen absolute Mehrheit des EP)Beschlüsse nur auf Vorschlag der Kommission (dieser kann angefordert werden)
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Organe der Europäischen UnionMinisterrat und Europäischer Rat
Europäischer Rat:
• Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs der EU (mindestens zweimal jährlich)
• legt die allgemeinen Leitlinien der europäischen Politik fest: Reform der Agrarpolitik, Währungsunion, Osterweiterung, etc.
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Folien zur Veranstaltung „Europäische Wirtschaft“Prof. Dr. Wolfgang Wiegard- Kapitel 2, Skript Teil 5 -
Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Organe der Europäischen UnionMinisterrat und Europäischer Rat
Beschlüsse fasst der Rat entweder:• einstimmig: jedes Land hat eine Stimme• Einstimmigkeit u.a. bei Steuerrecht, Sozialer Sicherheit,
Assoziierungs- und Erweiterungsverträgen• mit qualifizierter Mehrheit: unterschiedliche Stimmverteilung,
z.B. D, F, UK, I mit 10 Stimmen, L mit 2 Stimmen
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Folien zur Veranstaltung „Europäische Wirtschaft“Prof. Dr. Wolfgang Wiegard- Kapitel 2, Skript Teil 5 -
Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Organe der Europäischen UnionMinisterrat und Europäischer Rat
– Mit qualifizierter Mehrheitbis 2005 62 Stimmen von 87 (71,26 vH)ab 2005 für EU 15: 169 von 237 (71,30 vH)
für EU 27: 258 von 345 (74,78 vH)
– Ab 2005 (gemäß Vertrag von Nizza) QM und zusätzlich Mehrheit der MS; außerdem auf (und nur bei) Antrag: QM muss 62 vH der Gesamtbevölkerung repräsentieren (Sperrminorität; „begünstigt“ D)Erweiterung der Mehrheitsentscheidungen
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Folien zur Veranstaltung „Europäische Wirtschaft“Prof. Dr. Wolfgang Wiegard- Kapitel 2, Skript Teil 5 -
Anzahl vH Anzahl vH Anzahl vH EU-15 EU-27
Deutschland 10 11,5 29 12,2 29 8,4 21,8 17,0 Vereinigtes Königreich 10 11,5 29 12,2 29 8,4 15,9 12,4 Frankreich 10 11,5 29 12,2 29 8,4 15,7 12,2 Italien 10 11,5 29 12,2 29 8,4 15,3 12,0 Spanien 8 9,2 27 11,4 27 7,8 10,5 8,2 Polen . . . . 27 7,8 . 8,0 Rumänien . . . . 14 4,1 . 4,6 Niederlande 5 5,7 13 5,5 13 3,8 4,2 3,3 Griechenland 5 5,7 12 5,1 12 3,5 2,8 2,2 Tschechien . . . . 12 3,5 . 2,1 Belgien 5 5,7 12 5,1 12 3,5 2,7 2,1 Ungarn . . . . 12 3,5 . 2,1 Portugal 5 5,7 12 5,1 12 3,5 2,7 2,1 Schweden 4 4,6 10 4,2 10 2,9 2,4 1,8 Bulgarien . . . . 10 2,9 . 1,7 Österreich 4 4,6 10 4,2 10 2,9 2,2 1,7 Slowakei . . . . 7 2,0 . 1,1 Dänemark 3 3,4 7 3,0 7 2,0 1,4 1,1 Finnland 3 3,4 7 3,0 7 2,0 1,4 1,1 Irland 3 3,4 7 3,0 7 2,0 1,0 0,8 Litauen . . . . 7 2,0 . 0,8 Lettland . . . . 4 1,2 . 0,5 Slowenien . . . . 4 1,2 . 0,4 Estland . . . . 4 1,2 . 0,3 Zypern . . . . 4 1,2 . 0,2 Luxemburg 2 2,3 4 1,7 4 1,2 0,1 0,1 Malta . . . . 3 0,9 . 0,1
Alle Länder 87 100 237 100 345 100 100 100 QM 62 71,26 169 71,30 258 74,78 1)Stand: 1 Januar 2001 Quelle: EU
Länder Anteil in vH
Stimmenverteilung im Europäischen Rat
EU-15Gegenwärtiges System
EU-15 undNeuregelung nach Nizza
Nachrichtlich: Bevölkerung1)EU-27 undNeuregelung nach Nizza
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Organe der Europäischen UnionEuropäisches Parlament
unterschiedliche Sitzverteilung, vgl. TabelleAufgaben und Befugnisse:
• Kontrollrechte: Anfragen an Kommission, Untersuchungsausschüsse,Misstrauensantrag (Santer-Kommission)
• Mitwirkung an Rechtsetzung:- Anhörungsverfahren- Kooperationsverfahren: bei Beschlüssen des Rats mit
qualifizierter Mehrheit Zustimmung des EP, fehlt diese, Beschlüsse vom Rat nur noch einstimmig
• Mitentscheidungsverfahren: explizite Zustimmung des EP bei Assoziierungs- und Beitrittsverträgen
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Organe der Europäischen UnionEuropäisches Parlament
Haushaltsrechte nach Art. 272 EGV:Haushaltsvorentwurf durch Kommission als Grundlage für Aufstellung des Haushaltsplans durch des Rat (qualifizierte Mehrheit), Vorlage beim EPbei obligatorischen Ausgaben: Rat hat die letzte Entscheidungbei nichtobligatorischen Ausgaben: EP hat die letzte Entscheidung
Fazit: EP besitzt schwächere Rechte als nationale Parlamente; Bedeutung hat aber zugenommen!
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Anzahl vH Anzahl vH Anzahl vH EU-15 EU-27
Deutschland 99 15,8 99 13,5 99 18,5 21,8 17,0 Frankreich 87 13,9 72 9,8 72 13,5 15,7 12,2 Vereinigtes Königreich 87 13,9 72 9,8 72 13,5 15,9 12,4 Italien 87 13,9 72 9,8 72 13,5 15,3 12,0 Spanien 64 10,2 50 6,8 50 9,3 10,5 8,2 Polen . . 50 6,8 . . . 8,0 Rumänien . . 33 4,5 . . . 4,6 Niederlande 31 5,0 25 3,4 25 4,7 4,2 3,3 Griechenland 25 4,0 22 3,0 22 4,1 2,8 2,2 Tschechien . . 20 2,7 . . . 2,1 Belgien 25 4,0 22 3,0 22 4,1 2,7 2,1 Ungarn . . 20 2,7 . . . 2,1 Portugal 25 4,0 22 3,0 22 4,1 2,7 2,1 Schweden 22 3,5 18 2,5 18 3,4 2,4 1,8 Bulgarien . . 17 2,3 . . . 1,7 Österreich 21 3,4 17 2,3 17 3,2 2,2 1,7 Slowakei . . 13 1,8 . . . 1,1 Dänemark 16 2,6 13 1,8 13 2,4 1,4 1,1 Finnland 16 2,6 13 1,8 13 2,4 1,4 1,1 Irland 15 2,4 12 1,6 12 2,2 1,0 0,8 Litauen . . 12 1,6 . . . 0,8 Lettland . . 8 1,1 . . . 0,5 Slowenien . . 7 1,0 . . . 0,4 Estland . . 6 0,8 . . . 0,3 Zypern . . 6 0,8 . . . 0,2 Luxemburg 6 1,0 6 0,8 6 1,1 0,1 0,1 Malta . . 5 0,7 . . . 0,1
Alle Länder 626 100 732 100 535 100 100 100 1) Stand 1. Januar 2001.
Quelle: EU
EU-27 und Neuregelung
nach Nizza
Zum Vergleich: Nachrichtlich: Bevölkerung1)
Sitzverteilung im Europäischen Parlament
EU-15 undNeuregelung nach Nizza
EU-15 Gegenwärtiges SystemLänder Anteil in vH
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Organe der Europäischen UnionEuropäischer Gerichtshof (EuGH)
oberstes Gericht der Gemeinschaft15 Richter werden auf je 6 Jahre von Regierungen der Mitgliedstaaten ernanntentscheidet über „Anwendung der Verträge“ und „Auslegung der Verträge“zunehmend sog. Vorabentscheidungen
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Folien zur Veranstaltung „Europäische Wirtschaft“Prof. Dr. Wolfgang Wiegard- Kapitel 2, Skript Teil 5 -
Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Organe der Europäischen UnionEuropäischer Rechnungshof (EuRH)
Aufgaben:Überprüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der GemeinschaftÜberprüfung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltführung
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Geschichte und Institutionen der Europäischen Union
Rechtsakte der Europäischen Union
Verordnungen („regulations“): sind unmittelbar gültig; Transformation in nationales Recht nicht erforderlichRichtlinien („directives“): Festlegung allgemeiner Zielsetzungen, nicht unmittelbar gültig; Transformation in nationales Recht erforderlichEntscheidungen („decisions“): Einzelfallentscheidungen für bestimmte Probleme; unmittelbar wirksamEmpfehlungen und Stellungnahmen („recommendations and opinions“): geben nur Ansicht von Rat/Kommission wieder, keine rechtliche Bindung
Entscheidungen und Empfehlungen werden vorwiegend von der Kommission gegeben bzw. ausgesprochen.