Beim Institut für Wirtschaftsforschung und politische Beratung
Agrarpolitischer Bericht APD/APR/09/2017
Gestaltung praxisnaher Politikansätze zur Entwick-lung der ländlichen Räume
Deutsche Erfahrungen und Optionen für die Ukraine
Antje Frehse Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kiew, Oktober 2017
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Über das Projekt “Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog” (APD)
Das Projekt Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog (APD) wird vom Bundesminis-
terium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit 2006 zunächst bis 2018 gefördert
und in dessen Auftrag über den Mandatar GFA Consulting Group GmbH sowie eine Ar-
beitsgemeinschaft bestehend aus der IAK AGRAR CONSULTING GmbH (IAK), dem Leib-
niz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) und der AFC
Consultants International GmbH durchgeführt. Projektträger ist das Institut für Wirt-
schaftsforschung und Politikberatung in Kiew. Der APD kooperiert mit der BVVG Boden-
verwertungs- und -verwaltungs GmbH bei der Umsetzung wichtiger Komponenten zur
Entwicklung einer effektiven und transparenten Bodenverwaltung in der Ukraine. Bene-
fiziar ist das Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine.
In Übereinstimmung mit marktwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Grundsätzen
und unter Berücksichtigung der sich aus dem EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen er-
gebenden Entwicklungspotentiale soll das Projekt die Ukraine bei der Entwicklung einer
nachhaltigen Landwirtschaft, einer effektiven Verarbeitungsindustrie und bei der Steige-
rung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. Dazu sollen vor allem
deutsche, hier u.a. ostdeutsche, aber auch internationale, insbesondere EU-
Erfahrungen bei der Gestaltung agrarpolitischer Rahmenbedingungen sowie bei der Or-
ganisation von entsprechenden Institutionen bereitgestellt werden.
www.apd-ukraine.de
Autor:
Antje Frehse [email protected] © 2017 Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog Alle Rechte vorbehalten.
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Inhaltverzeichnis
Einführung ........................................................................................................................ 4
1. Was sind ländliche Regionen? ....................................................................................... 5
2. Was sind die Trends der ländlichen Entwicklung in Deutschland? ..................................... 8
2.1. Demografische Entwicklung ................................................................................... 8
2.2. Veränderung der Wirtschaftsstrukturen ................................................................... 9
2.3. Regionale Disparitäten .......................................................................................... 10
3. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung? Welche Rolle hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft übernommen? ............................................................... 12
3.1. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ................................................................. 12
3.2. Politische Koordinierung – Interministerielle Vernetzung – Fachliche Begleitung ......... 13
4. Wo liegen die Herausforderungen? Welche Lösungsansätze gibt es? ............................... 15
4.1. Wirtschaft und Arbeit ............................................................................................ 15
4.2. Flächennutzung ................................................................................................... 16
4.3. Daseinsvorsorge und Grundversorgung .................................................................. 18
4.4. Wohnen, Mobilität und digitale Infrastruktur ........................................................... 20
5. Wie werden ländliche Regionen gefördert? Was können die Menschen im ländlichen Raum
selbst in die Hand nehmen? ........................................................................................ 23
5.1. Finanzausstattung der Kommunen ......................................................................... 23
5.2. Förderinstrumente der Europäischen Union, des Bundes und der Länder zur
Entwicklung ländlicher Räume ..................................................................................... 24
5.2.1. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) ............................................................................................................... 25
5.2.2. LEADER-Ansatz ........................................................................................... 27
5.2.3. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
................................................................................................................. 27
5.2.4. Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) ........................................... 28
5.3. Dialogprozesse und Bürgerschaftliches Engagement ................................................ 30
6. Welche Erkenntnisse lassen sich für die Ukraine ableiten? .............................................. 32
Literaturverzeichnis: .......................................................................................................... 35
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Einführung
Ländliche Räume sind im Wandel – dieser Trend ist nicht nur innerhalb und außerhalb der
Europäischen Union, sondern weltweit mit unterschiedlichen Ausprägungen zu spüren.
Große gesellschaftliche Themen wie Klimawandel, Globalisierung, Nachhaltigkeit, Geburtenrück-
gang, Zu- und Abwanderung und der Wandel der Lebensstile verändern das soziale Leben und
die Wirtschaft in ländlichen Regionen. Das birgt Chancen, aber auch Risiken.
Aber warum erfahren einige Regionen eine Aufwertung und andere Regionen laufen Gefahr,
zurückzufallen? Welche Standortfaktoren sind für die Entwicklung ländlicher Räume wichtig und
wie können ländliche Regionen gefördert werden? Welche Rolle spielen die Menschen vor Ort?
Was können sie tun, um Lebensqualität und Prosperität in ihrer Heimat zu sichern und für nach-
folgende Generationen zu bewahren?
Das BMEL hat vor einem halben Jahr eine eigene Abteilung „Ländliche Räume“ eingerichtet, die
die Politik der ländlichen Räume im Haus bündelt und gestaltet.
Nachfolgend werden Erfahrungen für praxisnahe Politikansätze vermittelt und einige Optionen
für die Ukraine skizziert.
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1. Was sind ländliche Regionen?
In Deutschland leben 82,6 Millionen Menschen auf einer Fläche von 357.333 km2. Die
Ukraine ist fast doppelt so groß wie Deutschland, hat aber nur halb so viele Einwohner.
Etwa 90 Prozent der Fläche Deutschlands sind mehr oder weniger ländlich geprägt,
etwa 47 Mio. Menschen, das sind mehr als die Hälfte der Einwohner Deutschlands, leben
in ländlichen Regionen und
über 80 % der Fläche Deutschlands werden land- und forstwirtschaftlich genutzt.
In Deutschland sind ländliche Regionen sehr vielgestaltig - in ihrer Siedlungsstruktur, ihrer
Wirtschaftskraft und der Versorgungslage, ihrer Flächennutzung und Naturausstattung und der
Altersstruktur ihrer Bevölkerung. Ob Dörfer oder kleine Städte, gewerblich, industriell,
landwirtschaftlich oder touristisch geprägt: viele unterschiedliche Facetten kennzeichnen
das Leben und Arbeiten in ländlichen Regionen.
Ländliche Räume erfüllen viele Funktionen als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und
Naturraum. Sie sind Wohn- und Arbeitsort vieler Menschen, Standort für Unternehmen
aus allen Wirtschaftsbereichen und Produktionsort der Land- und Forstwirtschaft.1
Noch vor wenigen Jahrzehnten unterschied sich das Leben in den (Groß-) Städten und auf
dem Land grundsätzlich. Inzwischen haben sich Lebenslagen und Lebensstile der Bevölkerung
durch Bildung, Mobilität, Medien und Kommunikation erheblich angenähert.
Zugleich bestehen aber auch große Herausforderungen, denen sich Politik und Gesellschaft
stellen müssen. Während einige Regionen prosperieren, drohen andere Regionen den An-
schluss an wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bestand zu verlieren.
Eine allgemein verbindliche Definition der ländlichen Räume existiert auch in Deutschland
nicht. Das Thünen-Institut für Ländliche Räume, eine Einrichtung der Ressortforschung
des BMEL, hat 2016 eine Typologie der ländlichen Räume, d.h. eine wissenschaftlich basierte
Abgrenzung ländlicher Räume von nicht-ländlichen Räumen vorgenommen und auf dieser
Grundlage die „Ländlichkeit“ auf der Ebene der Gemeindeverbände ermittelt.
Unter „Ländlichkeit“ wird danach eine lockere Wohnbebauung, geringe Siedlungsdichte, ein
hoher Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche sowie die Randlage zu großen Zentren und
eine geringe Einwohnerzahl im Umfeld verstanden. Die Bandbreite reicht hier von sehr dünn
besiedelten peripheren Räumen („äußerst ländlich“) bis zu hochverdichteten metropolitanen
Zentren („kaum/nicht ländlich“).2
Die Karte zur Ländlichkeit ist Bestandteil des vom Thünen-Institut im Auftrag des Bundesminis-
teriums für Ernährung und Landwirtschaft entwickelten Landatlas, der 2016 vorgestellt wurde
(www.landatlas.de).
1 Vgl. Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume, S. 4. 2 Vgl. Landatlas 2016, S. 2.
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Abbildung 1. Ländlichkeit auf Kreisebene
Quellen: Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016. Berechnung: Dr. Patrick Küpper,
Thünen-Institut für Ländliche Räume, 2016. Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche
Räume 2016. Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Insitut für Ländliche Räume. © Openstreetmap Mitwirkende
© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL © Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE
2012. Adressangaben: wer-zu-wem GmbH. Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisie-
rung BBSR. Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2016. Statistische Ämter des Bundes und der Länder
2016. Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016. Zentrale Orte: BBSR 2016. Bezugs-
ebene: Landkreise und Kreisfreie Städte
Stand: September 2016
Der Landatlas vermittelt mit Karten zu rund 60 verschiedenen Indikatoren ein genaues Bild über
die ländlichen Regionen in Deutschland, zur demografischen und sozialen Situation, zum Woh-
nungs- und Arbeitsmarkt, zur Daseinsvorsorge, zur kommunalen Steuerkraft, zur Landnutzung
und zu vielem mehr. Er beruht im Wesentlichen auf statistischen Daten und wird regelmäßig
aktualisiert.
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Abbildung 2. Projekt „LandAtlas“
Damit ist er nicht nur für interessierte Bürger eine spannende Lektüre. Er ist vor allem auch für
Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft, Medien und Verwaltung von allergrößtem Interes-
se.
Denn eine Politik für ländliche Räume kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie möglichst
passgenau auf die Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten ist. Der Landatlas liefert hierzu die
notwendige wissenschaftlich fundierte Datenbasis. Zugleich kann er die Auswirkungen
politischer Maßnahmen abbilden.
8
2. Was sind die Trends der ländlichen Entwicklung in
Deutschland?
In einer überregionalen Zeitung war Folgendes zu lesen:
„Siedlungsstrukturen und Lebensstile, die ein Jahrhundert überdauert haben, stehen zur Dispo-
sition.“3
Was heißt das?
2.1. Demografische Entwicklung4 Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der ländlichen Räume ist der demografische
Wandel. Er ist nicht nur für Deutschland als Ganzes, für seine Sozial-, Renten- und Finanzsys-
teme relevant. Er stellt in besonderer Weise ländliche Regionen, die von Überalterung und Ab-
wanderungsbewegungen betroffen sind, vor Herausforderungen.
Deutschland wird immer älter. Zum einen steigt die Lebenserwartung. In den letzten Jahr-
zehnten erhöhte sie sich um rund 2,6 Monate pro Jahr, wobei vor allem die Sterblichkeit in den
höheren Altersgruppen abnimmt. Gegenwärtig liegt die durchschnittliche Lebenserwartung von
neugeborenen Jungen bei 78,2 Jahren, von neugeborenen Mädchen bei 83,1 Jahren.
Die Geburtenziffer steigt seit Mitte der 1990er Jahre in den ostdeutschen, seit 2012 auch in
den westdeutschen Bundesländern wieder an. Mit rund 1,5 Kindern je Frau ist sie jedoch nicht
ausreichend, um den natürlichen Bevölkerungsrückgang aufzuhalten.
Der Überschuss der Zuwanderung aus dem Ausland hat in den letzten Jahren dafür ge-
sorgt, dass die Bevölkerungszahl in Deutschland insgesamt gestiegen ist, obwohl die natürliche
Bevölkerungsbilanz negativ war.
Innerhalb Deutschlands wird die Bevölkerungsentwicklung in den ländlichen Räumen stark von
Wanderungsbewegungen beeinflusst. Sie führen dazu, dass in einigen Regionen die Bevöl-
kerungszahlen wachsen, in vielen anderen Regionen jedoch deutlich sinken. Insbesondere länd-
liche Räume, die mit wirtschaftlichen Problemen kämpfen, sind durch eine Abnahme der Be-
völkerung gekennzeichnet. Junge Menschen wandern aus strukturschwachen Regionen zu
Ausbildungs- und Erwerbszwecken ab und kehren nur selten zurück. Eine umgekehrte Entwick-
lung gibt es bei einer Vielzahl von Ruheständlern, die insbesondere in attraktivere ländliche
Regionen zuwandern.
In der Summe dieser Entwicklungen liegt der Anteil der Senioren und Hochbetagten in
vielen ländlichen Regionen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Dies führt zu neuen Heraus-
forderungen in Fragen der Versorgung mit Ärzten, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, barriere-
freien Mobilitätsangeboten usw..
Besonders problematisch ist die Abwanderung junger Frauen. Untersuchungen haben gezeigt,
dass insbesondere Frauen für die Entwicklung und Stabilisierung ländlicher Räume von ent-
scheidender Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie gut ausgebildet sind und
Familie haben. Frauen sind nicht nur als stabiler Träger familiärer Strukturen für die demografi-
sche Entwicklung ländlicher Regionen von großer Bedeutung. Sie sind auch überproportional
stark ehrenamtlich in Vereinen, Kita- und Elternvertretungen, Kultureinrichtungen etc. engagiert
und tragen dadurch in besondere Weise zur inneren Stabilität, zu Heimatverbundenheit und
3 Dankwart Guratzsch: Es war einmal das Landleben, S. 10 4 Vgl. Ergebnisbericht 2017 der Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“: http://www.demografie-portal.de
9
Identität in ländlichen Räumen bei. Eine Studie in dem peripher gelegenen Landkreis Görlitz an
der Grenze zu Polen hat etwa gezeigt, dass darauf gesetzt werden sollte, abgewanderten jun-
gen Frauen mit Rückkehrerprogrammen zu zeigen, dass sie in der Region gebraucht wer-
den. Besondere Bedeutung komme dabei der sozialen und kulturellen Integration zu, da für die
jungen Frauen Werte von Gemeinschaft und sozialer Nähe noch wichtiger sind als berufliche
Entwicklungs- und Einkommensperspektiven.5
Aktuell wird in Deutschland sehr stark die Frage diskutiert, ob und inwieweit die demografi-
schen Probleme auf dem Land durch einen Zuzug von außen gemildert werden könnten.
Deutschland verzeichnet seit Jahren hohe Zuwanderungszahlen6. Allein im Jahr 2015 sind
infolge der Flüchtlingskrise rund 1,1 Millionen Menschen nach Deutschland (netto) zugewan-
dert. Viele Migrantinnen und Migranten sind im Zuge der Erstaufnahme und der Zuweisung ei-
nes Wohnsitzes auch in die Fläche, in die ländlichen Räume verteilt worden. Der Zuzug einer
großen Zahl von Flüchtlingen war vielfach mit der Hoffnung verbunden, dass damit die demo-
grafische Abwärtsbewegung und der Arbeitskräftemangel im ländlichen Raum ge-
stoppt werden könnten.
Voraussetzung dafür, dass anerkannte Flüchtlinge in ländlichen Regionen bleiben, sind gute
wirtschaftliche Perspektiven sowie eine gelingende soziale und kulturelle Integration. Ländliche
Regionen bieten hierfür in vielerlei Hinsicht gute Voraussetzungen, etwa die Überschaubar-
keit der Dorfgemeinschaft, der soziale Zusammenhalt in Vereinen und das hohe ehrenamtliche
Engagement. Allein das Vorhandensein von leerem Wohnraum ist allerdings nicht ausreichend,
um Menschen eine Lebensperspektive in ländlichen Räumen zu eröffnen. Voraussetzung sind
vielmehr geeignete Arbeitsplätze und eine ausreichende Infrastruktur, von öffentlichem
Nahverkehr über Integrationskurse bis hin zum Angebot an Schulen und Kindergärten. Untersu-
chungen haben gezeigt, dass ländliche, peripher gelegene oder schrumpfende Regio-
nen größere Probleme haben, die Herausforderungen und Chancen der Zuwanderung zu ge-
stalten, als prosperierende oder städtische Regionen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ländliche Regionen nur dann attraktiv für Migranten sind,
wenn sie es auch für die Einheimischen sind und wenn den Zuwanderern mit Offenheit begeg-
net wird. Insofern stellt Zuwanderung kein „Allheilmittel“ für Regionen mit schrumpfender Be-
völkerungszahl dar.
2.2. Veränderung der Wirtschaftsstrukturen Ein zweiter großer Trend ist die Veränderung der Wirtschaftsstruktur, der sich insbesondere
in den ländlichen Regionen Deutschlands bemerkbar macht.
Im Jahr 2015 lag der Beitrag des produzierenden Gewerbes (einschließlich Baugewerbe) an der
Bruttowertschöpfung Deutschlands bei rund 30,4 Prozent (1991: 36,9 Prozent). Größter
Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung ist der Dienstleistungssektor mit einem Anteil von
69 Prozent.
Im Vergleich zwischen nicht-ländlichen und ländlichen Räumen ist das produzierende Gewerbe
in den ländlichen Räumen stärker vertreten als in den nichtländlichen. Umgekehrt ist der
Dienstleistungssektor in den nichtländlichen Räumen stärker ausgeprägt als in den ländlichen.
5 Vgl. Studie zum Forschungsprojekt zur "Verbesserung der Verbleibchancen junger Frauen in der Oberlausitz", S. 30 ff. 6 Seit 2012 liegt die jährliche (Brutto-)Wanderung über einer Millionen Personen. In 2014 kamen ca. 1,47 Mio. und in 2015 ca. 2,14 Mio. Menschen nach Deutschland. Die Netto-Zuwanderung stieg von rund 0,5 Mio. Menschen im Jahr 2014 auf rund 1,1 Mio. Menschen im Jahr 2015. Aktuell hat etwa jede(r) fünfte Einwohner(in) in Deutschland einen Migrationshintergrund, jede(r) zehnte einen ausländischen Pass.
10
Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei ging hingegen auf 0,6 Prozent zurück
(1991: 1,2 Prozent). Entsprechend ist auch die Zahl der in der Land-, Forstwirtschaft und
Fischerei Beschäftigten seit Jahren rückläufig. 7
Aber auch die landwirtschaftliche Produktion selbst verändert sich. Ein in der Bevölkerung
wachsendes Bewusstsein für nachhaltige Lebensweise und Tierwohl sorgt für eine zu-
nehmende Nachfrage nach Bioprodukten, regionalen Erzeugnissen und innovativen Produkten
aus nachwachsenden Rohstoffen. So ist nach einer aktuellen Umfrage im Auftrag des BMEL für
die Deutschen nach dem persönlichen Geschmack (97 Prozent) die regionale Herkunft von
Lebensmitteln das zweitwichtigste Kaufkriterium (73 Prozent)8. 87 Prozent der Befragten halten
Verbesserungen in der Tierhaltung für erforderlich, 82 Prozent wünschen sich dabei mehr
Transparenz.9
Ländliche Regionen sind inzwischen aber weit mehr als nur Land- und Forstwirt-
schaft! Zum Strukturwandel in den ländlichen Regionen gehört auch, dass sie immer stärker
Raum für kleine und mittelständische Unternehmen, Dienstleistungen, Handwerk,
Forschung, Entwicklung Gesundheitswirtschaft und Tourismus bieten.
So sind ländliche Regionen zum Motor der Energiewende in Deutschland geworden. 2015
betrug der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Primärenergieverbrauch in Deutschland
13 Prozent (davon 68 Prozent Bioenergie und 14 Prozent Windenergie).
Ländliche Regionen sind auch Rohstoffquelle Deutschlands. 11 Millionen Hektar Wald
liefern Holz für die Bau- und Werkstoffindustrie sowie die Energieversorgung. Auf 270.000 Hek-
tar landwirtschaftlicher Fläche wachsen Industriepflanzen für Bau- und Schmierstoffe, Kunst-
stoff, Färbemittel, Arzneien u.a.
Außerdem sind ländliche Regionen ein beliebtes Reiseziel – mit 15,4 Millionen Übernach-
tungen jährlich allein in Ferienwohnungen und Zimmern auf dem Bauernhof.10
Aber nicht nur die Arbeitsplätze wandeln sich. Auch die Ansprüche der Arbeitnehmer ver-
ändern sich. Stichworte sind flexible Erwerbsverläufe, lebenslanges Lernen, steigende Frauen-
erwerbstätigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine immer größere Zahl von Pend-
lern.
Attraktive Angebote im Bereich Gesundheitsversorgung, Schul- und Kitaplätze sowie flexible
Arbeitsmodelle sind wichtig für die Auswahl des Wohnorts und des Arbeitgebers und somit für
die Gewinnung von Arbeitskräften.11
2.3. Regionale Disparitäten
Wie schon im Landatlas dargestellt sind ländliche Räume sehr vielgestaltig.
Unabhängig davon, dass die Agrarstruktur im Bundesgebiet ohnehin sehr unterschiedlich aus-
geprägt ist - viele große landwirtschaftliche Betrieb in den neuen Ländern, eher kleinteilige,
bäuerliche Strukturen im Süden der Republik12 - zeigen sich in der historisch gewachsenen, po-
lyzentrischen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Deutschlands und der Entwicklung ländlicher
Räume erhebliche Disparitäten.
7 Bundeszentrale für politische Bildung: Bruttowertschöpfung 8 Der BMEL-Ernährungsreport 2017, S. 13. 9 Vgl. ebd., S. 21. 10 Vgl. „Ländliche Regionen verstehen“, S. 5. 11 Vgl. „Ländliche Regionen verstehen“, S. 14. 12 Vgl. Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015, S. 47 ff.
11
Hierzu ein Zitat aus dem Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen
Räume 2016, das die aktuelle Entwicklung sehr gut beschreibt:
„Der demografische Wandel ist in verschiedenen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland,
schon weit fortgeschritten. Neben ländlichen Regionen und Orten, die wirtschaftlich prosperie-
ren, Arbeitsplätze in ausreichender Zahl und hoher Attraktivität sowie eine gute Grundversor-
gung und Anbindung an die Zentren bieten und deshalb von Zuzug oder weitgehend stabiler
Bevölkerung geprägt sind, gibt es Regionen und Orte, die durch Abwanderung und Alterung der
Bevölkerung, fehlende Arbeitsplätze, Gebäudeleerstand, angespannte Kommunalfinanzen, Defi-
zite der Grundversorgung und periphere Lage gekennzeichnet sind. Die Zuwanderung der letz-
ten Jahre, insbesondere der Flüchtlingszuzug, stellt die ländlichen Regionen vor oft ganz andere
Herausforderungen als die Ballungsräume.“13
So bestehen trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs der vergangenen Jahre, der sich deutsch-
landweit positiv auf das Leben der Menschen ausgewirkt hat, erhebliche regionale Unter-
schiede bei Einkommen, Beschäftigung und Wirtschaftskraft.
Die Sollbruchstellen verlaufen dabei nicht mehr nur zwischen den alten und den 1990 neu
hinzugekommen Bundesländern. Auch in den „alten“ Bundesländern gibt es strukturschwa-
che Regionen, die dringend auf Förderung und Unterstützung angewiesen sind.
13 Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume 2016, S. 4.
12
3. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung? Welche Rolle hat
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
übernommen?
3.1. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse In Deutschland besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass sich die Le-
bensverhältnisse zwischen den Ländern und Regionen und innerhalb der Regionen nicht zu
stark voneinander unterscheiden dürfen. Das politische Ziel sind gleichwertige Lebensver-
hältnisse – egal ob in Ballungszentren oder ländlichen Räumen.
So zielen die finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes über die Vertei-
lung des Steueraufkommens auf die Herstellung „einheitlicher Lebensverhältnisse“ im
Bundesgebiet ab (vgl. Art. 106 Abs. 3 Ziff. 2 GG).
Auch die Zuordnung umfangreicher Gesetzgebungsmaterien in die Gesetzgebungskompe-
tenz des Bundes dient der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Wah-
rung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet (Art. 72 Abs. 2 GG).
Grundgesetzlich verankert ist ferner die Mitwirkung des Bundes bei der Erfüllung von Aufgaben
der Länder im Bereich der „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und „Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (Gemeinschaftsaufgaben), wenn diese Auf-
gaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes erforderlich ist
(Art 91a GG).
Die genannten Kriterien der „Einheitlichkeit“, „Gleichwertigkeit“ tragen der Erkenntnis Rech-
nung, dass eine politische Einheit nur gelingen kann, wenn ein bestimmtes Maß an sozialer
Homogenität gegeben ist. Hierin liegt unter anderem die tiefere Legimitation und Not-
wendigkeit der nach der deutschen Wiedervereinigung ergriffenen Maßnahmen zur Anglei-
chung der Lebensverhältnisse in den neuen und alten Bundesländern.14
So wird auch im jüngsten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Ein-
heit 2017 darauf hingewiesen, dass die Überwindung regionaler Strukturschwächen und die
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
zwischen Ost und West von allergrößter Bedeutung sind. 15 Er verweist aber auch darauf, dass
nach Auslaufen des Solidarpakts II, mit dem den neuen Ländern zusätzliche Finanzmittel für
den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten zugewiesen werden, Ende 2019 die Förderung um-
gestellt werden soll.16 Nicht nur die neuen Länder, sondern auch strukturschwache Regio-
nen in den alten Ländern sollen unterstützt werden.
Auf den Verfassungsgrundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse stellt auch das
Raumordnungsrecht ab. So besteht die Leitvorstellung in einer nachhaltigen Raumentwick-
lung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen
Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großzügig ausgewogenen Ordnung mit
gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt (§1 Abs. 2 ROG) .17
Im Bericht der Bunderegierung zur Entwicklung der ländlichen Räume 2016 wird die
Richtung klar vorgegeben. Zitat:
14 Vgl. v. Mangoldt/ Klein/ Stark, Kommentar zum Grundgesetz, § 20, S. 16 (Rdnr. 30) 15 Vgl. Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2017, S. 10 16 Vgl. ebd., S. 15 17 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808)
13
„Attraktive ländliche Räume sollen als eigenständige Lebens-, Wirtschafts-, Erho-
lungs- und Naturräume gestärkt sowie die Versorgung und Lebensqualität der
Menschen gesichert werden. Nicht nur vor dem Hintergrund des demografischen Wan-
dels sollen flexible Lösungen unterstützt werden. Investitionen in die gewerbliche Wirt-
schaft, in eine nachhaltige Landnutzung, in Forschung und Entwicklung sowie in Ver-
kehrs-, Kommunikations- und Versorgungsinfrastrukturen sollen die Perspektive der
ländlichen Räume, insbesondere solcher mit besonderem Handlungsbedarf, verbes-
sern.“18
Die Förderinstrumente des Bundes und der Länder, aber auch der europäischen Ebene zie-
len darauf ab, die Disparitäten in der wirtschaftlichen Entwicklung, in der Daseinsvorsorge
und der Infrastruktur zwischen den Regionen und innerhalb der Regionen zu überwinden, eine
nachhaltige Landnutzung zu fördern und eine hohe Lebensqualität in Stadt und Land zu
sichern.
Diese Politik ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, wobei Kurzfristdenken durch eine langfris-
tig angelegte, ökonomisch, sozial und ökologisch ausgerichtete Verantwortungspolitik über-
wunden werden soll.
3.2. Politische Koordinierung – Interministerielle Vernetzung – Fachliche
Begleitung
Deutschland ist föderal gegliedert. Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Ländern
sind in der Verfassung niedergelegt.
Die ländliche Entwicklung ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Gleichwohl trägt auch der
Bund, abgeleitet aus dem Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, Verantwortung
für die Entwicklung des ländlichen Raums.
Politik für ländliche Räume ist als Querschnittsaufgabe zu sehen, die eine gemeinsame
Anstrengung aller handelnden Akteure erfordert.
So sind die Herausforderungen im ländlichen Raum nicht allein von den Landwirtschafts-
ressorts des Bundes und der Länder zu lösen. Die Komplexität der Aufgabenstellung
macht es erforderlich, dass eine Vielzahl von Ressorts mit der Entwicklung ländlicher Räume
befasst ist: Landwirtschaft, Innen, Wirtschaft, Arbeit/Soziales, Gesundheit, Umwelt und Bauen,
Verkehr und digitale Infrastruktur, Finanzen, Familie/Senioren/Frauen/Jugend sowie Wissen-
schaft und Bildung.
Eine Koordinierung der Aktivitäten und eine Vernetzung der Akteure sind hierbei unum-
gänglich. So wurde im Koalitionsvertrag von CDU,CSU und SPD aus dem Jahr 201319
der Auftrag formuliert, für die integrierte Entwicklung der ländlichen Räume die Ressortzustän-
digkeiten zu bündeln und einen Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvor-
sorge zu bilden.
Das BMEL hat in der 18. Legislaturperiode diese Koordinierungsfunktion für die ländlichen Räu-
me übernommen. Unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister
für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser wurde ein hochrangig besetzter Arbeitsstab
„Ländliche Entwicklung“ gebildet, der auf politischer Ebene die Aktivitäten der Bundesres-
sorts für die ländlichen Räume koordinierte.
18 Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume 2016, S. 6. 19 Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 121
14
Der Arbeitsstab wurde fachlich von der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Ländliche
Räume“ (IMAG) unterstützt und legte zum Ende der Legislaturperiode einen Tätigkeitsbericht
vor20. Danach befasste sich der Arbeitsstab zwischen 2013 und 2015 mit den Themen regionale
Wirtschaftspolitik, Stadt-und Dorfentwicklung, Arbeitsmarktlage und Fachkräftebedarf, Bildung,
Gesundheitsversorgung, Digitalisierung, Integration von Zugewanderten und bürgerschaftli-
chem Engagement. Im genannten Zeitraum konnten in vielen Bereichen Fortschritte erreicht
werden, insbesondere die Erweiterung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um den Aspekt der ländlichen
Entwicklung.
Fachlich wurde die Arbeit des BMEL durch den Sachverständigenrat Ländliche Entwick-
lung (SRLE) unterstützt. Dieser legte im Herbst 2017 eine Stellungnahme21 zur Weiterent-
wicklung der Politik für ländliche Räume in der nächsten Legislaturperiode vor und formulierte
darin acht Kernforderungen. Diese zielen darauf, ländliche Räume in der nächsten Legisla-
turperiode verstärkt in den Blick der Bundespolitik zu nehmen. So empfiehlt das Gremium dem
Bund u.a., klare Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung für die Bündelung aller we-
sentlichen Belange, die ländliche Räume auf Bundesebene betreffen, zu benennen und
beispielsweise ein Bundesministerium für Ländliche Räume, Ernährung und Landwirtschaft" zu
schaffen. Einen besonderen Fokus legt das Gremium auf die Wirtschaftskraft und Daseins-
vorsorge in ländlichen Räumen. Um Deutschlands ländliche Räume voranzubringen, empfehlen
die Sachverständigen u.a. den Abbau von Standards und Deregulierung insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen, die Stärkung der Kommunalfinanzen sowie die Erweiterung
der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
hin zu einer finanziell gestärkten Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung. Zudem
sprechen sich die Mitglieder des Sachverständigenrates für eine nationale Digitalisierungs-
strategie für ländliche Räume aus. Gemeinwohlleistungen der Landnutzung sollten nach
Ansicht der Sachverständigen stärker honoriert werden. Es gelte zudem, Fördermöglichkei-
ten flexibler zu gestalten und "Anlaufstellen zur Koordination, Beratung und Unterstützung
von Netzwerkbildung zu fördern".
Bundesminister Schmidt hat die Empfehlungen des Sachverständigenrates aufgegriffen und
noch vor der Bundestagswahl im September 2017 in einem Zehn-Punkte-Programm die
Herausforderungen für die Entwicklung der ländlichen Räume skizziert.
Die anstehenden Koalitionsverhandlungen werden zeigen, inwieweit dieses Programm
umgesetzt werden kann. Folgt man den Äußerungen der potentiellen Regierungsparteien,
zeichnet sich bereits ab, dass das Thema der ländlichen Entwicklung ein wichtiges Zukunfts-
thema ist und bleibt und sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch in den Ressortzuschnitten
widerspiegeln wird.
20 Vgl. Der PSt-Arbeitsstab Ländliche Entwicklung 2015-2017, S. 5 ff. 21 Vgl. Stellungnahme SRLE, S. 4 ff.
15
4. Wo liegen die Herausforderungen? Welche Lösungsansätze
gibt es?
„Erst werden die Verwaltungen zusammengelegt, dann schließen die Schulen, die Kran-
kenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Postämter, zuletzt die Dorfkneipe und der jahrhun-
dertelang von Generation zu Generation vererbte Hof.“22
Dies ist das Negativbeispiel – aber es gibt auch Gewinnerregionen. Wie die ländlichen Regionen
mit den aktuellen Herausforderungen umgehen und welche Lösungsansätze es gibt, wird an
einigen ausgewählten Beispielen beschrieben.
4.1. Wirtschaft und Arbeit23 Die Zahl der in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten ist seit Jahren rückläufig und be-
trug im Jahr 2013 nur noch rund 1,4 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten im Dienstleistungs-
sektor (z.B. Logistik, Gesundheit und Bildung) ist hingegen gestiegen; sie betrug im Jahr 2013
im ländlichen Raum ca. 63 Prozent. Im produzierenden Gewerbe, das stark zur wirtschaftli-
chen Entwicklung im ländlichen Raum beiträgt, waren 36 Prozent der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer beschäftigt.
Auf dem Land finden sich boomende Regionen, in denen sich hoch spezialisierte Unternehmen
konzentrieren. Für sie ist die Gewinnung von hochqualifizierten Arbeitskräften eine Her-
ausforderung. Die vorwiegend kleineren und mittleren Unternehmen in ländlichen Regionen,
darunter sogenannte Hidden champions, Weltmarktführer in ihrer Branche, wie z.B.
- die Firma Bresser in Rhede (Münsterland/NRW) - Marktführer für Teleskope, Mikrosko-
pe, Sport Optics und Wetterstationen in Europa oder
- die Firma MMG in Waren (Müritz) – Fertigung der größten und modernsten Schiffspro-
peller der Weltmeere
konkurrieren untereinander um gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte und müssen
sich gegen die Anziehungskraft lukrativer Ballungsräume behaupten. Die demografische Ent-
wicklung in Deutschland wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten diese Situation verschär-
fen.
Deshalb beschreiten Unternehmer, unterstützt von der Politik, neue Wege. Mit Standortkam-
pagnen, Ausbildungsnetzwerken und innovativen Beschäftigungsmodellen versuchen
sie Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Entlastung erhoffen sich die Unternehmen aber auch durch die Zuwanderung in den deut-
schen Arbeitsmarkt. Jüngste Erfahrungen haben neben positiven Beispielen aber auch gezeigt,
dass große Anstrengungen im Bereich der Ausbildung und Qualifikation erforderlich sind,
um Migrantinnen und Migranten an die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes heranzu-
führen. Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist hierbei Grundvoraussetzung.
Trotz des wirtschaftlichen Wohlstandes und des insgesamt hohen Beschäftigungsstandes in
Deutschland gibt es neben den strukturstarken Regionen auch strukturschwache Regionen,
die unter Arbeitslosigkeit und Abwanderung, sinkender bzw. stagnierender Wirtschaftsleistung,
niedrigen Einkommen und schwachen Kommunalfinanzen leiden.
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftskraft der strukturschwa-
chen Regionen zu stärken, gute Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen und dabei die
22 Dankwart Guratzsch: Es war einmal das Landleben, S. 10 23 Vgl. „Ländliche Regionen verstehen“, S. 20 ff.
16
besonderen Potenziale ländlicher Regionen besser zu erschließen. Dazu müssen die
vorhandenen Instrumente, etwa der Arbeitsmarktpolitik und der regionalen Wirtschafts-
förderung wirksam ineinander greifen.
Tourismus, die Erzeugung erneuerbarer Energien und die „Industrie 4.0“ bzw. das
„Handwerk 4.0“ 24, also die Digitalisierung von Industrie und Handwerk, können Impulse set-
zen und neue Verdienstmöglichkeiten erschließen.
Aber auch bei den sogenannten Grünen Berufen gibt es Bewegung. Zwar sinkt die Zahl der
Betriebe und der Beschäftigten, aber die Produktivität steigt. Dieser Produktivitätsschub geht
einher mit einem Qualifizierungsschub. Landwirte wissen heute nicht nur über Produktions-
abläufe Bescheid. Sie sind auch fit in Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung und denken in
ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen. Dies setzt qualifizierte Ausbildungsbe-
rufe und akademische Qualifizierung voraus. Aber auch neue Berufsbilder treiben die Ent-
wicklung voran, wie z.B. in der Pflanzentechnologie und im Tourismus.
4.2. Flächennutzung25 Grund und Boden sind begehrte, aber begrenzte Ressourcen. Rund 52 Prozent der Ge-
samtfläche Deutschlands werden landwirtschaftlich genutzt. Auf rund 31 Prozent wächst
Wald.
Abbildung 3. Flächennutzung (Land- und forstwirtschaftliche Fläche)
Die Karte zeigt den Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Flächen einer Region, der für
Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft, Garten- und Weinbau sowie Waldflächen genutzt wird.
In dunkelgrün eingefärbten Gemeindeverbänden beträgt der Anteil der land- und forstwirt-
schaftlichen Fläche mindestens 87 Prozent des Kreisgebietes.
Siedlungs- und Verkehrsflächen nehmen mittlerweile fast 14 Prozent der Gesamtfläche
ein. Täglich wächst ihr Anteil um 69 Hektar.
24 Vgl. BMBF: Industrie 4.0. 25 Vgl. „Ländliche Regionen verstehen“, S. 22 ff.
17
Abbildung 4. Flächennutzung (Siedlungs- und Verkehrsfläche)
Die Karte zeigt den Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen einer Region. Gemeint ist die
Summe der Gebäude- und Freiflächen, der Erholungsflächen, der Flächen für Friedhöfe, der
Verkehrsflächen sowie der Betriebsflächen (unbebaute Flächen, gewerblich, industriell oder für
Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzte Flächen, abzüglich Abbauland).
Die Flächenumwidmung geht hauptsächlich zulasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche –
diese nimmt um mehr als 70 Hektar pro Tag ab. Betroffen ist vor allem das Umland von Bal-
lungszentren. Verschiedene Nutzungsansprüche konkurrieren miteinander: Bauland, Land-
und Forstwirtschaft, Energieerzeugung, Rohstoffabbau oder Naturschutz. Auch Maßnahmen
des Hochwasserschutzes wie z.B. die Wiederherstellung von Flussauen können zum Verlust
landwirtschaftlicher Flächen führen. Die Folge sind u.a. steigende Bodenpreise für landwirt-
schaftliche Nutzflächen, so dass es für manche landwirtschaftliche Betriebe schwerer wird, die
für sie existenzsichernden Flächen zu behalten oder zu erwerben.
Doch auch innerhalb der Landwirtschaft gibt es verschiedene Ansprüche. Durch ein nach-
haltiges Flächenmanagement gilt es hier einen Ausgleich zu finden zwischen dem Anbau von
Energie-, Rohstoff-, Futter- und Nahrungspflanzen, die in starker Konkurrenz zueinander ste-
hen.
Schrumpfende Regionen versuchen, durch das Ausweisen von günstigem Bauland neue Be-
wohner und Unternehmen anzulocken – auch wenn die Nachfrage sinkt. Das führt häufig je-
doch zu noch mehr Leerstand, zu verwaisten Ortskernen und Flächennutzungskonflikten.
Die Bunderegierung hat in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel festgelegt, den Anstieg
der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf durchschnittlich 30 Hektar pro Tag zu
beschränken. Statt mit hohen Kosten neue Flächen zu erschließen, sollen primär vorhandene
genutzt werden, wie z.B. alte Dorfkerne oder Brachflächen. Viele Gemeinden setzen diesen
Grundsatz bereits um.
Aber auch entsprechende Rahmenbedingungen wurden verändert. Mit der Novelle des Bau-
gesetzbuches26 im Jahr 2013 wurde der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ gestärkt.
26 Baugesetzbuch: http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
18
Das Bundesnaturschutzgesetz27 fordert bei Kompensationsmaßnahmen (für Eingriffe in Na-
tur und Landschaft) Rücksicht auf landwirtschaftliche Belange.
4.3. Daseinsvorsorge und Grundversorgung28
Einkaufen, zur Post gehen oder einen Personalausweis beantragen – in dünn besiedelten Land-
strichen sind solche Alltäglichkeiten oft mit weiten Wegen verbunden. Wo die Einwohnerzahlen
sinken, kann dies sehr schnell in einer Abwärtsspirale münden: Wo weniger Menschen leben,
sinken die Kaufkraft, wodurch privatwirtschaftliche Angebote, wie z.B. Einkaufsläden unren-
tabler werden und schließlich aufgeben. Die Attraktivität der Region sinkt noch mehr, weitere
Abwanderung ist die Folge.
Die Abwärtsspirale betrifft auch die öffentliche Hand. Sie muss das System der öffentlichen
Daseinsvorsorge – von Schulen über Polizei, Straßen, bis hin zur Wasserversorgung, Feuer-
wehr und Müllabfuhr für immer weniger Einwohner aufrechterhalten. Das bedeutet, dass die
Pro-Kopf-Ausgaben für die öffentliche Hand steigen. Gleichzeitig sinken bei schrumpfender
Bevölkerung und Wirtschaft die öffentlichen Einnahmen, was Investitionen zur Aufrechterhal-
tung der Daseinsvorsorge zunehmend erschwert.
Aber es gibt auch viele Modelle, die dieser Entwicklung entgegen steuern. Drei Schlagwörter
beschreiben die Handlungsoptionen in schrumpfenden Regionen:
Flexibilisierung, Kooperation und Bürgerschaftliches Engagement.
Viele gute Ideen kommen oft aus der Bürgerschaft selbst. Dorfläden oder multifunktionale
Dorfzentren helfen beispielsweise, die Nahversorgung zu sichern. Ehrenamtlich Tätige verkau-
fen in selbst organisierten Dorfläden regional erzeugte Produkte, Nachbarschaftsläden bieten
gleichzeitig Dienstleistungen von der Post über Reinigung und Reparaturen an, rollende Biblio-
theken und Sparkassenbusse bringen Dienstleistungen und Angebote auch in entlegene Regio-
nen. Die Freiwillige Feuerwehr unterstützt die Berufsfeuerwehren.
Interkommunale Zusammenschlüsse können dabei helfen, Daseinsvorsorge und Lebens-
qualität in den Regionen zu sichern – sei es im Bereich Verkehr, der Betreuung von IT-
Strukturen, in Kultur oder im Tourismusmanagement.
Vielfältige Förderangebote des Bundes und der Länder, aber auch von der Europäischen Union
unterstützen diese Anstrengungen.
Nicht alle Angebote können in jedem Ort oder in fußläufiger Entfernung vorgehalten werden.
Das deutsche Raumordnungsgesetz sieht daher ein so genanntes „Zentrale-Orte“-Konzept
vor. Die Länder weisen in ihren Planungen zentralen Orten wie Ober-, Mittel- oder Grundzen-
tren bestimmte überörtliche Versorgungs- und Entwicklungsfunktionen zu. Damit kann die Si-
cherung von Angeboten der Daseinsvorsorge und der Ausbau der Verkehrswege besser ge-
steuert werden.29
Die Bildungspolitik ist in Deutschland Aufgabe der Länder. Ein qualitativ hochwertiges, zeit-
gemäßes Bildungsangebot ist ein wichtiger Faktor dafür, ob eine ländliche Region für junge
Familien attraktiv ist oder nicht. Wo die Zahl der Kinder zurückgeht, sind vorausschauende Pla-
nungen und innovative Lösungen gefragt, die auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnitten sein
müssen. Werden zum Beispiel Schulen aufgelöst oder zusammengelegt, werden an die Erreich-
barkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch höhere Anforderungen gestellt als es bisher schon
27 Bundesnaturschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/ 28 Vgl. „Ländliche Regionen verstehen“, S. 24 ff. 29 Vgl. § 2 Raumordnungsgesetz; dazu Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland, verabschiedet von der Ministerkonferenz für Raumordnung am 9. März 2016, S. 10 f.
19
der Fall ist. Ganztagsschulen, kleine Schulen mit jahrgangsübergreifendendem Unterricht oder
ein verstärkter Einsatz von Online-Angeboten können zur Lösung beitragen.
Aber auch der Bund ist finanziell engagiert. Eine Grundgesetzänderung machte 2017 den Weg
frei, finanzschwache Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu
unterstützen (Art. 104c GG)30.
Nicht nur für die jungen Bewohner ländlicher Räume braucht es eine angemessene Versorgung.
Mit zunehmender Alterung der Bevölkerung steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung
und Pflege. Im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen hat es in den vergangenen Jah-
ren eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen und Initiativen gegeben, um diese Versorgung
auch künftig sicherzustellen.
Eine besondere Herausforderung in ländlichen Regionen besteht darin, eine wohnortnahe
ambulante und stationäre medizinische Grundversorgung zu gewährleisten. So finden
Landärzte nach ihrer Pensionierung oftmals keine Nachfolger und Krankenhäuser schließen
ganze Abteilungen, weil sie wirtschaftlich nicht mehr rentabel sind.
Abbildung 5. Erreichbarkeit von Hausärzten
Lösungsansätze sind auch hier vielfältig. Sie reichen von Niederlassungsprämien für junge
Landärzte, Krankenhauskooperationen und Telemedizin über mobile Angebote in der Gesund-
heitsvorsorge und die Einführung von nichtärztlichen Praxisassistentinnen.
30 Art. 104c GG: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104c.html
20
4.4. Wohnen31, Mobilität und digitale Infrastruktur32
Der demografische Wandel macht sich besonders in dünn besiedelten ländlichen Regionen be-
merkbar. Schrumpfende Regionen sind von Wohnungsleerstand und Wertverlust der Immobilien
betroffen. Wachsende Regionen und Ballungszentren verzeichnen hingegen Angebotsengpässe
und steigende Preise. Parallel wächst der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum.
Abbildung 6. Wohnungsleerstand
Die Abbildung zeigt den Anteil leer stehender Wohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäu-
sern an allen Wohnungen in diesem Gebäudebestand für das Jahr 2011 (hellgrün: weniger,
dunkelgrün mehr Wohnungsleerstand).
Die Entwicklung in den schrumpfenden Regionen muss nicht einfach hingenommen werden.
Viele Beispiele zeigen, wie Dörfer wieder zu neuem Leben erweckt werden können. Eine mögli-
che Perspektive ist, die Innenentwicklung zu verbessern und allmählich verödende Dorfkerne
wieder zu beleben – zum Beispiel indem die Sanierung von Altbauten gefördert wird, anstatt am
Ortsrand Neubaugebiete zu schaffen. Zu regional angepassten Lösungen gehören aber auch
Mehrgenerationenhäuser, Multifunktionsstätten oder der innovative Umbau von Gebäuden.
Wirtschaftskraft und Lebensqualität einer Region hängen stark von ihrer Verkehrsanbindung
und der Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen ab. Vor allem in abgelegenen und
dünn besiedelten Gebieten ist dies keine Selbstverständlichkeit. Wo sich die Nahverkehrsange-
31 Vgl. „Ländliche Regionen verstehen“, S. 18 ff. 32 Vgl. „Ländliche Regionen verstehen“, S. 30 ff.
21
bote auf den Schülerverkehr und die Pendlerstrecken beschränkt, ist die Abhängigkeit vom Auto
groß. So werden zwei Drittel aller Wege auf dem Land mit dem Auto zurückgelegt. Vor allem
junge Menschen und Senioren, die nicht mit dem eigenen Auto fahren können, aber auch
Pendler sind von unzureichenden Mobilitätsangeboten betroffen.
Deshalb ist es zunächst wichtig, das Netz des öffentlichen Personen(nah-)verkehrs wirt-
schaftlich rentabel auszubauen, z.B. durch eine bessere Anbindung ländlicher Räume und des
sogenannten Speckgürtels großer Ballungszentren (Beispiel: Berlin-Brandenburg). Nur so kön-
nen große Pendlerströme bewältigt und Menschen aus ländlichen Regionen zeit- und kostenspa-
rend sowie umweltschonend zu ihren Arbeitsplätzen und in regionale Zentren transportiert wer-
den.
In Regionen mit unzureichenden Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs sind vor allem krea-
tive Lösungen gefragt. Neue flexible und gut vernetzte Angebote sind beispielsweise
Bürgerbusse, Sammeltaxis, carsharing-Angebote und regionale Mitfahrsysteme.
Wichtig ist es aber auch, den Blickwinkel zu verändern: Müssen Menschen mobil sein oder
können nicht auch umgekehrt Waren, Dienstleistungen und Arbeit mobiler werden? Hier kommt
dem Internet eine wichtige Rolle zu: Akzeptanz und Verbreitung von Telearbeit, Onlineshop-
ping, E-Government, E-Health oder E-Learning. Voraussetzung hierfür ist die hinreichende Ver-
sorgung ländlicher Räume mit Breitband und Mobilfunk. Die aktuelle Situation kann hier noch
nicht befriedigen.
Abbildung 7. Anteil der Versorgung mit 50Mbit/s
22
Gegenwärtig haben noch in jedem zehnten Landkreis in Deutschland weniger als die Hälfte der
Bewohner Zugang zu schnellem Internet.33 Dabei nimmt die Bedeutung der Digitalisierung für
eine positive Entwicklung der Lebens- und Arbeitsbereiche in ländlichen Räumen stetig zu.
Die digitale Transformation ist ein zentrales Zukunftsthema nicht nur für Deutschland insge-
samt, sondern in besondere Weise auch für den ländlichen Raum. Für die ländlichen Regionen
ist die flächendeckende Verfügbarkeit digitaler Infrastruktur ein entscheidender strategischer
Standortfaktor. Dies gilt für den Erhalt, die Weiterentwicklung und Ansiedlung von Unter-
nehmen, aber auch für die Digitalisierung der Landwirtschaft und die Wohnortwahl von Fami-
lien.
Die Bundesregierung hat diese Herausforderung inzwischen erkannt. Mit der Umsetzung der
Breitbandstrategie34 hat sie den Breitbandausbau mit über vier Milliarden Euro in der ver-
gangenen Legislaturperiode engagiert vorangetrieben und damit die Grundvoraussetzungen für
die digitale Gesellschaft deutlich verbessert. Wo die örtlichen Bedingungen auch langfristig für
geeignete Breitband-Marktlösungen besonders ungünstig sind, unterstützen staatliche Förder-
mittel des Bundes und der Länder oder europäische Förderinstrumente.
Mit der „5G-Strategie für Deutschland“35, die im Sommer 2017 vom Bundeskabinett be-
schlossen wurde, soll Deutschland Leitmarkt für die kommende fünfte Mobilfunkgeneration
werden.
Ländliche Räume werden nur dann eine Zukunft haben, wenn Wirtschaft und Gesellschaft am
digitalen Wandel gleichwertig teilhaben können und die Chancen der Informations- und
Kommunikationstechnologien im ländlichen Raum vollständig genutzt werden können. Das
BMEL setzt sich deshalb dafür ein, dass eine „digitale Chancengleichheit“ in allen Regionen
geschaffen wird – egal ob Stadt oder Land – und sich der Breitbandausbau und die Vergabe
von Frequenzen nicht nur auf wirtschaftlich lukrative Regionen beschränken.
Mit der Forderung nach einer nationalen Digitalisierungsstrategie für den ländlichen Raum
verbindet sich der Anspruch, Unternehmen und Kommunen auf dem Weg in die Digitalisierung
zu begleiten und zu fördern. Hierbei geht es auch um einheitliche digitale Standards und die
Vernetzung von Städten, Landkreisen und Gemeinden.36
Mit dem im Februar gestarteten Modell- und Demonstrationsvorhaben "Land.Digital"
unterstützt das BMEL den digitalen Wandel in ländlichen Räumen.37 Gefördert werden innova-
tive Projekte, welche die Chancen der intelligenten Nutzung und Vernetzung von Informa-
tions- und Kommunikationstechnologien zur Unterstützung der Daseinsvorsorge dauerhaft nut-
zen.
33 Vgl. BMEL: Schmidt: "Breitband gehört zur Grundversorgung" 34 Vgl. Bundesregierung: Breitbandstrategie der Bundesregierung stärkt ländliche Räume 35 Vgl. 5G-Strategie für Deutschland 36 Vgl. BMEL: Schmidt: "Breitband gehört zur Grundversorgung" 37 Vgl. BMEL: Land.Digital – Chancen der Digitalisierung.
23
5. Wie werden ländliche Regionen gefördert? Was können die
Menschen im ländlichen Raum selbst in die Hand nehmen?
5.1. Finanzausstattung der Kommunen
Ein modernes Staatswesen kann nur dann funktionieren, wenn eine ausreichende finanzielle
Absicherung staatlicher Tätigkeit gegeben ist.
Die Grundlagen des Finanzwesens der Bundesrepublik Deutschland sind in der Verfassung, dem
Grundgesetz (GG)38, geregelt. Hier ist auch geregelt, welche Ausgaben der Bund und die
Länder tragen und welche Steuereinnahmen dem Bund, den Ländern und den Kommunen zu-
stehen.
Deutschland hat einen zweistufigen Staatsaufbau. Danach sind die Kommunen staatsorga-
nisationsrechtlich - und damit prinzipiell auch finanzverfassungsrechtlich - den Ländern einge-
gliedert.39
Die Pflicht zur aufgabengerechten Finanzausstattung der kommunalen Ebene obliegt in erster
Linie den Ländern. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kommunen ihre Pflichtaufgaben
und ein Mindestmaß freiwilliger Aufgaben ohne die Notwendigkeit der Kreditaufnahme erfüllen
können. Insofern sind Regelungen in der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland, die
unmittelbare Beziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen begründen, als
Ausnahmebestimmungen zu sehen.
Gleichwohl wird die kommunale Ebene (Gemeinden und Gemeindeverbände) in der Finanzver-
fassung des Grundgesetzes in vielfacher Hinsicht tangiert. So erhalten die Kommunen Anteile
am Aufkommen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer (Art. 106 Abs. 5 GG und Art.
106 Abs. 5a GG). Den Gemeinden steht ferner die mit dem Hebesatzrecht verbundene Ertrags-
hoheit über die Gewerbe- und Grundsteuer (Art. 106 Abs. 6 S. 1 GG) und den Gemeinden
und Gemeindeverbänden steht das Aufkommen an den örtlichen Verbrauch- und Aufwand-
steuern, wie beispielsweise die Zweitwohnungssteuer, die Verpackungssteuer oder die Hunde-
steuer zu (Art. 106 Abs. 6 S. 1 GG).
Zudem sind die Länder verpflichtet, den Kommunen einen prozentualen Anteil von dem
Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftssteuern (Einkommen-, Körper-
schaft- und Umsatzsteuer) zur Verfügung zu stellen (Art. 106 Abs. 7 S. 1 GG). Die Länder kön-
nen zudem die Kommunen am Aufkommen der Landessteuern beteiligen (Art. 106 Abs. 7
Satz 2 GG).
Den Bund trifft gegenüber Ländern und Kommunen ferner eine Verpflichtung zum Mehrbelas-
tungsausgleich, soweit der Bund in der Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Ausgaben
bei den betroffenen Gebietskörperschaften Mehrausgaben oder Mindereinnahmen verursacht
und die Kostentragung den Ländern oder Kommunen nicht zugemutet werden kann, wie bei-
spielsweise hauptstadtbedingte Sonderlasten (Art. 106 Abs. 8 GG).
Auch kann der Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungsbefugnisse den Ländern Finanzhilfen
für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen gewähren, die
- zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
- zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder
- zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums
38 Grundgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html 39 Unmittelbare Folge der Zweistufigkeit der bundesstaatlichen Finanzverfassung ist, dass direkte finanzverfassungs-rechtliche Beziehungen zwischen dem Bund einerseits und der kommunalen Ebene andererseits grundsätzlich nicht statthaft sind.
24
erforderlich sind (Artikel 104 b GG). Hierunter fallen zum Beispiel die Städtebauförderung oder
Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen des Programms „Aufbau Ost“.
Erst im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber eine neue Norm geschaffen, mit der der Bund den Län-
dern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Kommu-
nen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren kann (Art. 104c GG).40
Aktuell wird im politischen Raum diskutiert, inwiefern ein stärkeres finanzielles Engage-
ment des Bundes zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zulässig und
möglich ist.
Diese Frage ist aber nicht nur aus finanzverfassungsrechtlicher Sicht interessant. Offensichtlich
bestehen begründete Zweifel, dass die Länder nicht mehr oder nicht hinreichend genug in
der Lage sind, die mit dem demografischen, technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaft-
lichen Wandel verbundenen Herausforderungen aus eigenen Kräften zu bewältigen. Der Bund
sieht sich offenbar berufen, einen stärkeren Beitrag als bisher zur Unterstützung der Länder und
Kommunen bei der Entwicklung der ländlichen Räume und der Bewältigung der demografischen
und strukturellen Herausforderungen leisten zu müssen. Dies gilt umso mehr, als der Deutsche
Städte- und Gemeindebund in einer seiner jüngsten Pressemitteilungen konstatierte, dass die
Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen immer weiter auseinander
geht und die kommunalen Investitionen trotz einer insgesamt erfreulichen Entwicklung der
Kommunalfinanzen zurückgehen.41
5.2. Förderinstrumente der Europäischen Union, des Bundes und der Länder
zur Entwicklung ländlicher Räume42
Ziel der Bundesregierung ist es, ländliche Regionen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedli-
chen Entwicklungspotentiale als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume
zu stärken,
nachhaltig zu gestalten,
zukunftsfähig zu machen und
ihre Attraktivität zu erhalten.
Dabei kommen auch verschiedene Förderinstrumente der Europäischen Union (EU), des
Bundes und der Länder zur Anwendung.43 Die Förderkulisse ist sehr vielschichtig. Im nach-
folgenden Ausführungen beziehen sich alleine auf Förderinstrumente, mit denen das BMEL
befasst ist. Darüber hinaus besteht eine Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten, Förderpro-
grammen und Modellvorhaben, mit denen andere Ressorts befasst sind.44
40 Die Regelung des Artikel 104 c GG ist insofern als Ausnahmetabestand zu Art. 104b GG zu sehen, weil die Bildung in die Gesetz-gebungskompetenz der Länder fällt. Die Finanzhilfen des Bundes werden dabei den Ländern gewährt, die die Bundesmittel zur Mitfinanzierung der förderfähigen Investitionen ihrer Kommunen weiterreichen. 41 DStGB: Kommunale Haushaltsentwicklung insgesamt erfreulich. 42 Vgl. „Ländliche Regionen verstehen“, S. 35 ff. 43 BMEL: Förderung des ländlichen Raums. 44 Zum Beispiel Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit).
25
Abbildung 8. Förderstruktur der ländlichen Entwicklung
Die Finanzierung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung erfolgt je nach Instrument aus
Mitteln der EU, des Bundes und der Länder. Bei Projekten des Europäischen Landwirt-
schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) teilen sich EU, Bund
und Länder die Finanzierung. Die Bundesländer können aber auch einzelne Maßnahmen ohne
ELER-Förderung, das heißt rein aus nationalen Mitteln anbieten. Ferner können Länder und
Kommunen Maßnahmen auch alleine (als staatliche Beihilfe) finanzieren.
5.2.1. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) 45
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU hat zwei Säulen46: Die erste Säule beinhaltet die För-
derung der Landwirte über Direktzahlungen47. Bei der zweiten Säule besteht das wesentli-
che Ziel darin, die Zukunft für die Menschen im ländlichen Raum attraktiv zu gestalten. Zent-
rales Förderinstrument ist hier der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwick-
lung des ländlichen Raums (ELER)48.
Die Prioritäten in der Förderung der ländlichen Entwicklung liegen in langfristigen strategischen
Zielen:
eine starke Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
die sichere nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und
die Unterstützung der Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen.
45 Vgl. BMEL: Entwicklung des ländlichen Raumes 2014–2020. 46 Vgl. BMEL: Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland. 47 Für Deutschland stehen von 2014-2020 jährlich rund 4,85 Milliarden Euro zu. Vier Bausteine: Basisprämie pro Hektar, Umweltleis-tungen („Greening“), Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe, Zusatzförderung für Junglandwirte. 48 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums.
26
Im Zentrum stehen dabei zum einen die freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaß-
nahmen der Landwirtschaft. 49 Ein zweiter wichtiger Bereich ist die Stärkung landwirt-
schaftlicher Betriebe durch Investitionen in die Landwirtschaft, aber auch in den Tourismus,
die Landschaftspflege und in Hofläden. Der dritte Bereich unterstützt die wirtschaftliche
Entwicklung in ländlichen Gebieten sowie lokale Dorfentwicklungsprojekte, um at-
traktive und funktionsfähige ländliche Räume und Dörfer mit Zukunft zu gestalten. Im Rahmen
des LEADER-Ansatzes als viertem Bereich erzeugen die Erarbeitung einer regionalen Ent-
wicklungsstrategie und eine breite Bürgerbeteiligung einen regionalspezifischen Mehr-
wert für die Unterstützung der ländlichen Entwicklung.
Die einzelnen Mitgliedstaaten setzen im Rahmen von ELER Entwicklungsprogramme um. In
Deutschland nehmen die Bundesländer diese Aufgabe wahr. In gegenwärtig 13 Förderpro-
grammen der Länder werden die Ziele und Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020
festgelegt.
Abbildung 9. ELER-Förderung der ländlichen Räume 2014-2020
Zur finanziellen Größenordnung:
In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 fließen 9,4 Mrd. Euro an ELER-Mitteln
nach Deutschland.
Diese werden national mit 4,7 Mrd. Euro kofinanziert.
Aus reinen Länderprogrammen werden 2,7 Mrd. Euro bereitgestellt, so dass ins-
gesamt 16,9 Mrd. Euro für die Förderung ländlicher Regionen zur Verfügung stehen,
Das sind rd. 2,4 Mrd. Euro jährlich.
49 So müssen die Mitgliedstaaten mindestens 30 Prozent der ihnen zugewiesenen EU-Fördermittel der zweiten Säule beispielsweise für Extensivierungsmaßnahmen, den ökologischen Landbau oder die Förderung naturbedingt benachteiligter Gebiete einsetzen.
27
5.2.2. LEADER-Ansatz50
Ein interessanter Teilbereich innerhalb der ELER-Förderung ist LEADER. LEADER steht für ei-
nen besonderen methodischen Förderansatz, wonach sich lokale Akteure aus den vielfältigsten
öffentlichen, aber vor allem auch nicht öffentlichen Interessenskreisen (z.B. Wirtschafts- und
Sozialpartner) zu lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammenschließen und gemeinsam regi-
onale Entwicklungskonzepte (REK) erarbeiten. Auf Grundlage dieser Konzepte, die die
Schwächen, Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten einer bestimmten Region aufzeigen, wer-
den von den Aktionsgruppen Projekte zur Förderung ausgewählt.
Der Leader-Ansatz trägt in besonderem Maße der Idee der Bottum-up Methode bei der Ent-
scheidungsfindung über Förderanträge Rechnung. Durch die Einbeziehung unterschiedlichster
Akteure und die bewusste Begrenzung der Einflussmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf die
Mittelverwendung im Rahmen von Leader soll ein integrierender, mehrdimensionaler
Charakter der Förderung bestärkt werden. Auf diese Weise kann der Ansatz bürgerschaftli-
ches Engagement und staatliche Aufgabenerfüllung für den ländlichen Raum zu einer mehr-
wertschaffenden Symbiose zusammen führen.
In Deutschland gibt es insgesamt 321 LEADER-Regionen, die etwa zwei Drittel der Fläche
Deutschlands abdecken. Unterstützt werden die Initiativen und Prozesse von einem LEADER-
Regionalmangement.
Um einen Erfahrungs-und Wissenstransfer zu ermöglichen, sind die LEADER-Projekte auf natio-
naler Ebene über die nationale Vernetzungsstelle ländlicher Raum bei der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (Deutsche Vernetzungsstelle) miteinander verbunden. Diese
sind wiederum Teil des Europäischen Netzwerks für die Entwicklung der Ländlichen
Räume.
5.2.3. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
schutzes“ 51
Wichtigstes nationales Förderinstrument in Verantwortung des BMEL ist die Gemeinschafts-
aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).52 Sie ent-
hält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in
weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab.
Zur Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe werden die von den Ländern bereitgestellten Fi-
nanzmittel überwiegend als Fördermittel an die Land- und Forstwirtschaft sowie zu
Gunsten des Küstenschutzes ausgegeben.
Der Bund erstattet den Ländern 60 Prozent der entstandenen Ausgaben (Küstenschutz: 70 Pro-
zent). Im Jahr 2017 stellt die Bundesregierung hierfür 765 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusammen mit den Ländermitteln hat die GAK ein Volumen von rund 1 Milliarde Euro im
Jahr.
Im Jahr 2016 wurde das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruk-
tur und des Küstenschutzes“ novelliert und die Förderbereiche sowie der Kreis der Zu-
wendungsempfänger erweitert. Somit können auch Maßnahmen zur Förderung der
Infrastruktur ländlicher Gebiete wie beispielsweise
50 Vgl. BMEL: Leader und DVS: Leader. 51 Vgl. BMEL: Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. 52 Rechtliche Grundlagen: Art. 91a Grundgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91a.html) und Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz-GAKG) (http://www.gesetze-im-internet.de/agrstruktg/BJNR015730969.html).
28
Einrichtungen für Basisdienstleistungen (z.B. Mehrfunktionshäuser),
Existenzgründungen und Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Kleinstunter-
nehmen der Grundversorgung,
Maßnahmen zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz und Dorfmoderation sowie
ländlicher Tourismus und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes
gefördert werden.
5.2.4. Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) 53
Ein weiteres Instrument zur Förderung ländlicher Räume ist das 2015 aufgelegte Bundespro-
gramm Ländliche Entwicklung (BULE), welches Modell- und Demonstrationsvorhaben,
Wettbewerbe, Forschungsaktivitäten und Kommunikationsmaßnahmen bündelt.
Ziel des Programmes ist die Erprobung und Förderung innovative Ansätze der ländlichen
Entwicklung. Durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen soll ein Beitrag zur
Erhaltung der ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume geleistet werden.
2015 und 2016 standen jeweils 10 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2017 wurde der Mit-
telansatz auf 55 Millionen Euro erhöht.
Die Vorhaben des Bundesprogramms erstrecken sich schwerpunktmäßig auf die Handlungsfel-
der:
Basisdienstleistungen
digitale Anwendungen
soziale Dorfentwicklung und dörfliche Innenentwicklung
Mobilität
Kultur auf dem Land
Ehrenamt sowie
interkommunale und interregionale Zusammenarbeit.
Im Fokus stehen dabei Vorhaben und Aktivitäten in ländlichen Regionen außerhalb der Re-
gelförderung und der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion. Antragsbe-
rechtigt sind je nach Förderzweck Vereine, Verbände, Betriebe, Forschungseinrichtungen und
Einzelpersonen.
Das Bundesprogramm ist modular aufgebaut und wird schrittweise durch neue Modell- und
Demonstrationsvorhaben in wichtigen Zukunftsfeldern ausgebaut. Die Aktivitäten werden vom
BMEL koordiniert.
53 Vgl. BMEL: Bundesprogramm "Ländliche Entwicklung" - Inhalte und Ziele.
29
Abbildung 10. Bundesprogramm Ländliche Entwicklung
In Modul 1 werden zentrale Zukunftsfelder der ländlichen Entwicklung bearbeitet. Die
unter diesem Dach durchgeführten Modell- und Demonstrationsvorhaben sind das Herzstück
des BULE. Mit ihnen werden bundesweit ländliche Entwicklungsmaßnahmen erprobt, Initiativen
in ländlichen Regionen unterstützt und beispielhafte Lösungen bekannt gemacht.
Modul 2 – das Modellvorhaben Land(auf)Schwung verfolgt das Ziel, strukturschwache ländliche
Regionen bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und Stärkung der Wirtschaftskraft zu unter-
stützen. Es setzt dabei auf die Kraft und den Unternehmergeist der Menschen vor Ort. In der
gegenwärtigen Förderphase vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2019 werden dreizehn Regionen
unterstützt. Sie verwalten eigenständig ein Regionalbudget mit jeweils 2,25 Millionen Euro.
Bisher wurden rund 130 Projekte realisiert und dabei Ideen entwickelt, in der Praxis erprobt und
für die breite Nachahmung aufbereitet. Weitere Modellvorhaben sind in Planung.
Modul 3 beinhaltet Wettbewerbe, mit denen gute Beispiele für Projekte ländlicher Ent-
wicklung honoriert werden. Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist mit 2.400
teilnehmenden Dörfern die größte bürgerschaftliche Bewegung in Deutschland. Im Januar 2017
wurden 33 Dörfer des 25. Bundesentscheids ausgezeichnet. Die Vorbereitungen für den 26.
Bundeswettbewerb haben bereits begonnen (Juryentscheid im Juni 2019 geplant). Der Wettbe-
werb "Kerniges Dorf! Umbau gestalten" zeichnet vorbildliche Ideen und Strategien der In-
nenentwicklung in Gemeinden oder Ortsteilen mit bis zu 5000 Einwohnern aus.
Mit Modul 4 sollen Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie der Wissens-
transfer im Bereich der ländlichen Entwicklung gefördert werden. Derzeit laufen die
Vorbereitungen zur Identifizierung der Forschungsfelder. Das Online-Infoportal
www.Zukunft.Land54 wird weiter ausgebaut. Mit ihm bietet das BMEL einen umfassenden,
praxisnahen Überblick zum Thema ländliche Räume in Deutschland. Hier ist auch der Landatlas
des Thünen-Instituts für Ländliche Räume zu finden. Außerdem bietet das Infoportal Beispiele
für gelungene Projekte und Studien, die den Akteuren im Ländlichen Raum Anregungen für ihre
Arbeit geben sowie einen Wegweiser zu den wichtigsten Fördermöglichkeiten bieten.
Zudem wird das Bundesprogramm durch allgemeinverständlich aufbereitete Informationen zu
ländlichen Räumen kommunikativ flankiert und auf Messen sowie Informationsveranstal-
54 Vgl. BMEL: Infoportal Zukunft.Land.
30
tungen – unter Mitwirkung von Vertretern aus Politik, Verbänden und Wissenschaft – präsen-
tiert.
Eine wichtige Veranstaltung mit bis zu 1.000 Akteuren aus dem ländlichen Raum ist das Zu-
kunftsforum Ländliche Entwicklung, das jährlich zur Internationalen Grünen Woche in Ber-
lin stattfindet. Das Zukunftsforum bietet die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen
auszutauschen, sich über neueste Trends und Entwicklungen zu informieren und im Gespräch
neue Visionen und Konzepte zu entwickeln.
5.3. Dialogprozesse und Bürgerschaftliches Engagement
Die Entwicklung ländlicher Räume wird in Deutschland mit großen finanziellen Transfers unter-
stützt – angefangen bei der Finanzausstattung der Kommunen über die Förderprogramme des
Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Ein entscheidender Faktor, dass ländliche Entwicklung gelingen kann, sind aber die Men-
schen in den ländlichen Regionen selbst. Ohne sie kann auch eine noch so engagierte Politik
wenig bewirken. Von ihrem Engagement, ihren Ideen und ihrer Initiative hängt es ab, ob
ihre Heimatregion aktiv gestaltet oder passiv den Trends der Zeit überlassen wird. Bürger-
schaftliches und ehrenamtliches Engagement sowie ein gesundes Vereinsleben sind die Stüt-
zen funktionsfähiger ländlicher Räume.
Deshalb kommt es bei der Aktivierung der Gesellschaft darauf an, die staatliche Ebene mit der
nichtstaatlichen Ebene zu verbinden und Politik, Verwaltung, Bürger, Unternehmen, Verbände,
Vereine und Institutionen miteinander zu vernetzen. Dabei bedarf zum einen eines gesell-
schaftlichen Auftrags oder Leitprinzips, wie zum Beispiel der Gleichwertigkeit der Lebens-
verhältnisse, aus dem sich staatliches Handeln ableitet. Es braucht aber auch die Initiative
von unten, das heißt die aktive Mitwirkung der Menschen in den Regionen, um Veränderungs-
prozesse gestalten zu können.
Dieser Grundgedanke zieht sich durch viele Förderprogramme und Modellprojekte in den ländli-
chen Regionen. Beispiele sind der LEADER-Ansatz im Rahmen der ELER-Verordnung oder die
Modellvorhaben und Wettbewerbe im Rahmen von BULE. Sie alle setzen darauf, dass die Men-
schen am Ort am besten wissen, was für ihre Region wichtig ist und welche Initiativen und
Konzepte angestoßen werden können.
Das BMEL führte seit 2015 einen intensiven und direkten Dialog mit Bürgerinnen und Bür-
gern und Akteuren der ländlichen Entwicklung, um deren Lebenswirklichkeit und Vorstellungen
in der Politik für die ländliche Entwicklung besser berücksichtigen zu können. Hierfür waren
Bundesminister Schmidt und die beiden Parlamentarischen Staatssekretäre Dr. Maria Flachs-
barth und Peter Bleser von Juni bis Oktober 2015 in zehn Regionen Deutschlands unterwegs
und diskutierten unter der Überschrift „Gut leben auf dem Land“ mit den Dialogteilnehmern
darüber, was das Leben auf dem Land ausmacht und wie es auch in Zukunft gestaltet werden
kann.
Im Jahr 2017 hat das BMEL vier weitere Dialogveranstaltungen zur Zukunft ländlicher Regionen,
sogenannte „Zukunftswerkstätten“, durchgeführt. Partner waren der Deutsche Landkreis-
tag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag
und der Zentralverband des Deutschen Handwerks. An den Veranstaltungen nahmen lokale
und regionale Entscheidungsträger, Führungskräfte, Experten und Akteure der Re-
gionalentwicklung teil. Ziel der Veranstaltung war es, lokale und regionale Stärken bewusst
31
zu machen, gemeinsame Ziele zu formulieren und eine Vernetzung der Akteure jenseits von
Verwaltungsstrukturen zu befördern.
Im Ergebnis der Veranstaltungsreihe wurde deutlich, dass sich ländliche Räum selbst als „Test-
feld“ für Zukunftskonzepte sehen. Die Akteure vor Ort sind bereit, Neues auszuprobieren und
richten an den Staat die Erwartung, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dies ermöglichen
– etwa bei Mobilität, neuen Wohnformen und Gesundheitsversorgung. Es wurde aber auch die
Erwartung geäußert, dass die ehrenamtliche Tätigkeit durch den Staat stärker gefördert
wird und staatliche Aufgaben nicht auf das ehrenamtliche Engagement abgewälzt werden dür-
fen.
Diese Erwartung deckt sich mit den Empfehlungen des Sachverständigenrats Ländliche
Entwicklung. Er empfiehlt dem Bund, das bürgerschaftliches Engagement stärker zu fördern
und beispielsweise das Haftungs- und Steuerrecht so zu gestalten, dass die Arbeit gemeinnützi-
ger Vereine deutlich erleichtert wird. 55
Menschen auf dem Land sehen aber auch Handlungsbedarf bei der Stärkung der Identität
der eigenen Region. Sie möchten die eigenen Stärken und Besonderheiten gerne mehr her-
ausarbeiten und selbstbewusster kommunizieren - auch mit Blick auf die Menschen vor Ort -,
um Heimatgefühl und regionale Verbundenheit zu stärken.
Das BMEL wird die Ergebnisse der Zukunftswerkstätten in einem nächsten Schritt auswerten
und in die weitere Politik zur Gestaltung ländlicher Räume einfließen lassen. Damit geht das
Ministerium einen weiteren Schritt in Richtung praxisnahe Politik.
Wie auch beim Praktikernetzwerk56, bei dem Praktiker aus Landwirtschaft, Gartenbau,
Forstwirtschaft und Fischerei die Gelegenheit erhalten, zu ausgewählten, aktuellen Fragen ihre
Anregungen für eine praxisnahe Rechtsetzung in die Arbeit des Bundesministeriums einzubrin-
gen, sucht das BMEL auch hier den unmittelbaren Kontakt zu Akteuren im ländlichen
Raum, um ihre Expertise aufzunehmen und in die eigene Arbeit einfließen zu lassen. Mit der
digitalen Begleitung dieser Prozesse ist es möglich, einen großen Kreis von Akteuren anzu-
sprechen und in Echtzeit zu kommunizieren. Dialogprozesse sind damit nicht nur eine Form der
Kommunikation, sondern zugleich Gestaltungsinstrumente praxisnaher Politik.
55 BMEL: Politik für ländliche Räume – Sachverständige überreichen Empfehlungen. 56 BMEL: Praktikernetzwerk des BMEL im Aufbau.
32
6. Welche Erkenntnisse lassen sich für die Ukraine ableiten?
Die Verhältnisse in Deutschland und der Ukraine sind nur bedingt vergleichbar.
Deutschland gehört zur Europäischen Union und partizipiert von europäischen Netzwerken und
der Unterstützung durch Struktur- und Sozialfonds. Es ist wirtschaftlich prosperierend, verfügt
über einen verlässlichen Rechtsstaat und einen im Wesentlichen gut funktionierenden Verwal-
tungsapparat.
Aber auch in Deutschland gibt es nicht nur blühende Landschaften. Auch dort leiden schwache
ländliche Regionen unter Strukturwandel, Abwanderungsprozessen und Infrastrukturproblemen.
Aus den Erfahrungen des BMEL werden nachfolgend einige Anregungen und Überlegungen vor-
gestellt, die auch für die Herangehensweise in der UKR interessant sein könnten:
1.
Eine erfolgreiche Entwicklung ländlicher Räume, das haben die Erfahrungen in Deutschland
gezeigt, ist nur dann möglich, wenn auch wirtschaftliche Prosperität gegeben ist. Hierfür
muss der Staat, muss auch die Ukraine, die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.
Dabei kommt es darauf an, vorhandene Instrumente der Arbeitsmarktpolitik mit der regio-
nalen Wirtschaftsförderung zu verknüpfen.
Dabei sollten ländliche Räume nicht nur mit Land- und Forstwirtschaft assoziiert werden, son-
dern auch kleine- und mittelständische Unternehmen, Dienstleistungen und Handwerk, Ener-
giewirtschaft, Gesundheit und Tourismus in den Fokus genommen werden.
2.
Es muss einen gesellschaftlichen Konsens darüber geben, dass die Entwicklung ländlicher
Räume eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, derer sich der Staat nicht entledigen
darf.
Inwieweit der Anspruch, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaf-
fen, in der Ukraine verfolgt werden sollte bzw. realistisch ist, kann an dieser Stelle nicht hinrei-
chend zu beurteilt werden.
Festzuhalten ist aber, dass ohne diesen Anspruch viele gesellschaftliche Anstrengungen unter-
bleiben würden und beispielsweise ein Zusammenwachsen Deutschlands nach der Wiederverei-
nigung so nicht möglich gewesen wäre. Insbesondere in den ländlichen Regionen der neuen
Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sind die Auswirkungen des wirtschaftlichen Struk-
turwandels und der demografischen Entwicklung besonders zu spüren. Auch hier sind die land-
wirtschaftlichen Genossenschaften sozialistischer Prägung zusammengebrochen und wurden
durch neue Strukturen ersetzt.
Umso wichtiger war und ist es, dass diese Regionen nicht sich selbst überlassen bleiben und
der Staat seine Verantwortung für die Entwicklung dieser Regionen wahrnimmt.
3.
Für die Politik zur Entwicklung ländlicher Räume ist ein integrierter Ansatz notwendig, der
die Einbindung und Vernetzung aller Akteure sowohl auf horizontaler Ebene, d.h. intermi-
nisteriell und fachlich übergreifend, als auch in den vertikalen Hierarchien (Ministerien, Regio-
nalverwaltungen, Kommunen vor Ort) erfordert.
Hierbei erscheint es sinnvoll und notwendig, die vielfältigen Aktivitäten der ministeriellen Ebene
zu koordinieren und nach Möglichkeit in einem Ressort zu bündeln.
4.
33
Kommunen können ihre Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn sie über ausreichende finanzi-
elle Mittel verfügen. Das Finanzverfassungssystem muss so ausgestaltet werden, dass die
Kommunen hinreichen finanziell ausgestattet sind, um ihre Aufgaben insbesondere in der Da-
seinsvorsorge wahrnehmen zu können.
Die Entwicklung ländlicher Räume ist eine Aufgabe, an der sich die Zukunft eines Landes ent-
scheiden kann. Deshalb ist eine Priorisierung in den nationalen Budgets erforderlich, die auch
diese Zukunftsaufgabe berücksichtigt.
Der Staat darf sich nicht aus seiner Verantwortung für das Gemeinwohl zurückziehen und
Aufgaben beispielsweise der Daseinsvorsorge dem wohlwollenden Wirken einzelner Unter-
nehmen überlassen.
5.
Dort, wo die Regionalverwaltungen oder Kommunen die Herausforderungen der ländlichen
Entwicklung nicht aus eigener Kraft bewältigen können, ist eine gezielte Unterstützung bei-
spielsweise durch Förderprogramme, unerlässlich.
Methodisch betrachtet können Modellvorhaben oder Wettbewerbe einen Einstieg dafür
sein, geeignete Förderinstrumente in den ländlichen Räumen zu erproben, die dann in eine
staatliche Regelförderung überführt werden können.
6.
Ländliche Regionen können sich nicht darauf verlassen, dass die Probleme allein „von oben“,
also von Seiten der Politik oder der Administration gelöst werden. Es ist wichtig, dass auch
Initiativen „von unten“, von der Ebene der Betroffenen in den ländlichen Regionen ausgehen.
Hier ist es wichtig, Kommunikationsprozesse anzustoßen, um den Handlungsbedarf in der
jeweiligen Region zu ermitteln und standortangepasste Lösungsansätze zu entwickeln.
Es kommt darauf an, die Menschen vor Ort in die Politik für ländliche Räume einzubinden und
die Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Handwerk, Bildung und Wissenschaft, Ge-
werkschaften, Berufsverbänden, Kammern etc. in Dialogprozessen zusammenzuführen.
Der LEADER-Ansatz der ELER-Verordnung ist hier ein gutes Beispiel. Dabei werden die loka-
len Akteure und Entscheidungsträger durch einen Regionalmanager zusammengebracht. Es
werden gemeinsam Entwicklungskonzepte erarbeitet, Unterstützer und Finanzierungsmöglich-
keiten gesucht und Projekte umgesetzt.
7.
Bei der Gestaltung ländlicher Räume kommt es darauf an, das ehrenamtliche Engagement
der Menschen vor Ort anzuerkennen und zu unterstützen. Nur so können sie aktiviert werden,
sich für ihre Heimatregion zu engagieren und ein lebendiges Leben auf dem Land, sei es bei der
freiwilligen Feuerwehr, in Sportvereinen oder bei der Organisation eines Dorfladens, zu organi-
sieren.
Auch ist es wichtig, Bürger in Entscheidungsprozesse der Verwaltung einzubinden und
diese transparent zu gestalten.
Für die Entwicklung ländlicher Räume kann es nützlich sein, Kooperationen und Partner-
schaften mit Dritten zu suchen. Das können Partnerschaften zu benachbarten Gemeinden oder
Regionen, aber auch internationale Partnerschaften sein. Ziel solcher Partnerschaften kann es
sein, in den Erfahrungsaustausch zu treten, gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln und im
Idealfall auch gemeinsam umzusetzen.
34
Sinnvoll ist es auch, regionale Ansätze zu verfolgen. So sollten Anpassungsmaßnahmen nicht
nur innerhalb einer Gemeinde diskutiert, sondern Lösungen für eine Gesamtregion gesucht
werden.
8.
Zu einer erfolgreichen Politik für ländliche Räume gehört auch, dass sie durch Forschungsein-
richtungen wissenschaftlich basiert begleitet wird. Ziel sollte es sein, Entwicklungspro-
zesse wissenschaftlich zu begleiten, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und Politikin-
strumente in ihrer Wirksamkeit zu evaluieren.
Ebenso sollte, sofern noch nicht vorhanden, eine hinreichende regionalisierte Datenbasis
über die Entwicklungen in den ländlichen Räumen erstellt werden, auf deren Grundlage wissen-
schaftlich basierte Handlungsempfehlungen erarbeitet werden können (Beispiel LandAtlas des
Thünen-Instituts).
Wichtig ist es dabei, die wissenschaftlichen Erhebungen stets fortzuschreiben, zu aktualisieren
und in der Methodik weiter zu „verfeinern“, um die Aussagekraft zu schärfen.
9.
Kommunikation ist ein wichtiges Politikinstrument bei der Gestaltung ländlicher Räume.
Kommunikation sollte nicht nur zwischen den Akteuren vor Ort, sondern auch mit den Entschei-
dungsträgern in der Politik und Verwaltung unmittelbar erfolgen (Beispiel „Praktikernetz-
werk“).
Mit verhältnismäßig geringem Aufwand kann eine große Zahl von Akteuren erreicht werden,
wenn digitale Angebote, wie Online-Befragungen oder Online-Dialoge, zum Einsatz kommen
(Beispiel „Zukunftswerkstätten“).
Wichtig sind aber auch die überregionalen oder auch internationalen Ereignisse, bei denen eine
breite Öffentlichkeit für Fragen des ländlichen Raums interessiert und aktiviert werden kann.
Ein Beispiel ist die Internationale Grüne Woche in Berlin, bei der auch ein „Zukunftsform
Ländliche Entwicklung“ veranstaltet wird.
Unter dem Generalthema "Dynamik und Vielfalt - Potenziale der ländlichen Räume nut-
zen" werden am 24. und 25. Januar 2018 Akteure aus dem ländlichen Raum von ihren Erfah-
rungen berichten und zukunftsweisende Ideen präsentieren.57
57 BMEL: 11. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung
35
Literaturverzeichnis:
1. Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015, BMEL (Hg.), 2015
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Agrarbericht2015.pdf?__blob=pu
blicationFile
2. Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit, September 2017,
https://statistik.arbeitsagentur.de/
3. Arbeitspapier zum Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel
stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“ für den Demografiegipfel der Bundes-
regierung am 16. März 2017
http://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Arbeitsgruppen/DE/2014/Ergebnisse/AG-D-
Ergebnisbericht-2017.pdf?__blob=publicationFile
4. Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume 2016, BMEL (Hg.), Berlin
2016,
https://www.zukunftsforum-laendliche-
entwick-
lung.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente/Downloads2017/Regierungsbericht-
LR-2016.pdf
5. BMBF: Industrie 4.0, https://www.bmbf.de/de/zukunftsprojekt-industrie-4-0-848.html
6. BMEL: Bundesprogramm "Ländliche Entwicklung" - Inhalte und Ziele,
http://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/BULE/_texte/BULE.html
7. BMEL: Entwicklung des ländlichen Raumes 2014-2020,
http://www.bmel.de/DE/Laendliche-
Raeume/03_Foerderung/Europa/_texte/Foerderung2014-2020.html?docId=5493798
8. BMEL: Förderung des ländlichen Raums,
http://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/03_Foerderung/foerderung_node.html
9. BMEL: Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz,
http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html
10. BMEL: Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutsch-
land, http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-
NationaleUmsetzung.html
11. BMEL: Infoportal Zukunft.Land ,
http://www.bmel.de/DE/Laendliche-
Raeume/InformationsportalZukunftLand/ZukunftLand_node.html
12. BMEL: Land.Digital – Chancen der Digitalisierung,
http://www.bmel.de/DE/Laendliche-
Raeume/BULE/zukunftsfelder/_texte/MuD_Land_Digital.html
13. BMEL: Leader,
http://www.bmel.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Laendliche-
Raeume/Leader.html
14. BMEL: Politik für ländliche Räume – Sachverständige überreichen Empfehlungen,
http://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/_texte/SRLE_Stellungnahme2017_09.ht
15. BMEL: Praktikernetzwerk des BMEL im Aufbau,
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/_Texte/Praktikernetzwerk.html;jsessionid=B05F7F
A9828E2237B6906F31693C4E80.2_cid385
16. BMEL: Schmidt: "Breitband gehört zur Grundversorgung",
36
http://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/02_Leben-auf-dem-
Land/_texte/Konferenz_vernetzt_digial_%20mobil_2017.html
17. BMEL: 11. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung,
https://www.zukunftsforum-laendliche-entwicklung.de/
18. Breitbandstrategie der Bundesregierung stärkt ländliche Räume,
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinWirtschaftFinanzen/066/t2-
breitbandversorgung.html
19. Bundeszentrale für politische Bildung: Bruttowertschöpfung,
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21123/wertschoepfung
20. Dankwart Guratzsch: Es war einmal das Landleben, Essay in: Welt am Sonntag, Nr. 34 vom
20. August 2017, S.10
21. Der BMEL-Ernährungsreport 2017, BMEL (Hg.), Berlin 2017
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Ernaehrungsreport2017.pdf?__bl
ob=publicationFile
22. Der PSt-Arbeitsstab Ländliche Entwicklung 2015-2017, BMEL (Hg.), Berlin 2017,
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/LaendlicheRaeume/PSt-
Arbeitsstab-Bericht.pdf?__blob=publicationFile
23. DStGB: Kommunale Haushaltsentwicklung insgesamt erfreulich,
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/Kommunale%20Haushaltsentwicklu
ng%20insgesamt%20erfreulich/
24. DVS: Leader,
https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/regionen/leader/
https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/leader/leader-methode/
25. Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2017, BMWi (Hg.),
Berlin 2017
http://www.beauftragte-neue-
laen-
der.de/BNL/Redaktion/DE/Downloads/Publikationen/Berichte/jahresbericht_de_2017.pdf;jse
ssionid=30BC2337B3F9373665786A41B9A46BB7?__blob=publicationFile&v=4
26. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode,
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-
koalitionsvertrag.pdf?__blob=publicationFile
27. Ländliche Regionen verstehen, BMEL (Hg.), Berlin 2016,
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/LR-
verstehen.pdf?__blob=publicationFile
28. Landatlas 2016, BMEL (Hg.), 2., korrigierte Auflage, Berlin 2016
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Landatlas.pdf?__blob=publication
File
29. Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland, verabschiedet
von der Ministerkonferenz für Raumordnung am 9. März 2016,
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Raumentwicklung/leitbilder-und-
handlungsstrategien-2016.pdf?__blob=publicationFile
30. Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch
Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), http://www.gesetze-
im-internet.de/rog_2008/index.html
31. Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung (SRLE) beim Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft: Weiterentwicklung der Politik für ländliche Räume in der 19. Legislatur-
37
periode, Berlin 2017
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/LaendlicheRaeume/Stellungnah
me-SRLE-WeiterentwicklungPolitikLR.pdf?__blob=publicationFile
32. Studie (Kurzfassung) zur Verbesserung der Verbleibchancen qualifizierter Frauen im Land-
kreis Görlitz, Landratsamt Görlitz (Hg.), 2016,
http://media.lk-goerlitz.active-
city.net/downloads/planung/Wer_kommt_wer_bleibt_wer_geht.pdf
33. Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländli-
chen Raums, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1305
34. v. Mangoldt, Klein, Stark (Hg.): Kommentar zum Grundgesetz, Bd.6., 2. Aufl., München
2010
35. 5G-Strategie für Deutschland, BMVI (Hg.), Berlin 2017,
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/098-dobrindt-5g-
strategie.pdf?__blob=publicationFile