Obere Orla
Gewässerrahmenplan
Name Oberflächenwasserkörper
Obere Orlaallgemeine Angaben
Flussgebietseinheit ElbeMittlere SaalePlanungsraum
212,41Gebietsgröße [km²]56,5Fließgewässerlänge [km]
Wasserkörper-Nr.:
21131
Natura 2000Schutzgebiete
Obere Orla
Gewässerrahmenplan
Gemeinden
Bewertung Schwerpunktgewässer
ökologischer Zustand schlecht
chemischer Zustand nicht gut
Für Struktur Ja
Für Durchgängigkeit Nein Angaben zu den Gewässern
Gewässername kartierte Länge[km]
GewässerstrukturklasseIst Soll
Angaben zu den Maßnahmen
allg. Degratation schlechtFische schlecht
Döbritz Dreitzsch GertewitzKospoda Krölpa Lausnitz b.N./O.Linda b.N./O. Miesitz Neustadt/OrlaOppurg Peuschen PößneckRanis Triptis UnterwellenbornWeira
Bach aus Ranis 4,8 3,56 3,50Gamse 9,1 2,56 3,50Kotschau 11,2 4,85 3,50Orla 23,6 5,71 3,50Siechenbach 7,8 3,81 3,50
501 Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gutachten
Maßnahmetyp nach LAWA-Katalog
-
Name Maßnahme IDErstellen eines Konzeptes bis Dezember 2012 zur Erfüllung der Anforderungen der WRRL bzgl. Durchgängigkeit und Identifizierung der erforderlichen Maßnahmen
69 Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmetyp nach LAWA-Katalog
-
Name Maßnahme ID21131004Ersatz des Absturz Rehmen 2 durch Sohlgleite21131010Ersatz des Absturz Kupfermühle 3 durch Sohlgleite21131011Ersatz des Absturz Neunhofen 1 durch Sohlgleite21131012Ersatz des Absturz Neunhofen 2 durch Sohlgleite21131013Ersatz des Absturz Neunhofen 3 durch Sohlgleite
Obere Orla
Gewässerrahmenplan
21131014Ersatz des Absturz Neunhofen 4 durch Sohlgleite21131030Rückbau des Absturz Rockendorf 121131031Rückbau des Absturz Rockendorf 321131032Rückbau des Absturz Rockendorf 421131034Rückbau des Wehres Krölpa 221131035Rückbau der Schwelle Krölpa 121131036Rückbau der Schwelle Krölpa 221131095Rückbau des Absturz Rehmen 121131096Rückbau des Wehres Rehmen21131097Rückbau der Sohlschwelle Rehmen21131098Rückbau des Absturz Kolba21131102Ersatz des Absturz Börthen durch Sohlgleite21131103Ersatz der Schwelle Dreitzsch 2 durch Sohlgleite21131104Ersatz des Absturz Dreitzsch durch Sohlgleite21131105Ersatz des Absturz Miesitz durch Sohlgleite21131107Ersatz des Wehres Gertewitz 1durch Sohlgleite21131108Ersatz des Absturz Lausnitz bei Pößneck 2 durch Sohlgleite21131109Ersatz des Absturz Lausnitz bei Pößneck 3 durch Sohlgleite21131110Ersatz des Absturz Krölpa durch Sohlgleite21131111Ersatz des Absturz Brandenstein 3 durch Sohlgleite21131112Ersatz des Absturz Ranis 1durch Sohlgleite21131113Ersatz des Absturz Ranis 2 durch Sohlgleite21131114Ersatz des Absturz Ranis 3 durch Sohlgleite21131115Ersatz der Schwelle Burgwitz durch Sohlgleite21131117Ersatz des Absturz Arnshaugk 1 durch Sohlgleite21131118Ersatz des Absturz Arnshaugk 2 durch Sohlgleite21131119Ersatz des Absturz Neustadt/ Orla durch Sohlgleite21131120Ersatz des Wehres Arnshaugk durch Sohlgleite21131121Ersatz des Absturz Kospoda 9 durch Sohlgleite21131122Ersatz des Wehres Kospoda 5 durch Sohlgleite21131123Ersatz des Wehres Kospoda 6 durch Sohlgleite21131124Ersatz des Wehres Kospoda 4 durch Sohlgleite21131125Ersatz des Wehres Steinbrücken 1 durch Sohlgleite21131126Ersatz des Wehres Kleina durch Sohlgleite21131127Ersatz des Wehres Steinbrücken 2 durch Sohlgleite21131128Ersatz der Schwelle Rockendorf durch Sohlgleite21131129Ersatz des Absturz Rockendorf 2 durch Sohlgleite
70 Maßnahmen zum Initiieren/ Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen
Maßnahmetyp nach LAWA-Katalog
-
Name Maßnahme ID21131904Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Orla von Abschnitt 25 bis 2721131906Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Siechenbach von Abschnitt 3 bis 5
und 721131907Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Gamse an Abschnitt 121131908Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Gamse an Abschnitt 821131910Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Kotschau von Abschnitt 5 bis 8
Obere Orla
Gewässerrahmenplan
21131911Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Kotschau von Abschnitt 9 bis 1121131912Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Bach aus Ranis an Abschnitt 521131914Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Orla von Abschnitt 20 bis 2421131915Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Orla von Abschnitt 28 bis 31
71 Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils
Maßnahmetyp nach LAWA-Katalog
-
Name Maßnahme ID21131901Strukturverbessernde Maßnahmen an der Orla von Abschnitt 16 bis 1721131902Strukturverbessernde Maßnahmen an der Orla an Abschnitt 1921131913Strukturverbessernde Maßnahmen an der Orla von Abschnitt 12 bis 15
73 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung)
Maßnahmetyp nach LAWA-Katalog
-
Name Maßnahme ID21131909Strukturverbessernde Maßnahmen an der Kotschau an Abschnitt 4
Aktivitäten zur Beteiligung der Öffentlichkeit
11.06.2007 Neustadt a. d. O. Erstes Werkstattgespräch OWK Obere u. Untere Orla01.11.2007 Neustadt a. d. O. Zweites Werkstattgespräch OWK Obere u. Untere Orla27.11.2007 Ranis Vortrag zur WRRL, insbesondere zur Umsetzung
gewässerstrukturverbessernder Maßnahmen, beimKreisbauernverband Saale-Orla in den Räumen der Agrarprodukte Ludwigshof e.G.
Anhörung
Im Rahmen der Ahörung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans / Maßnahmenprogramms und der Strategischen Umweltprüfung wurden folgende Einwände erhoben:
Einwand Nr 2636; 4094; 3990; 3298; 2481; 4095; 4093; 2963
Maßnahmenblatt (TYP 71 i.V.m. 69)
Maßnahmenbeschreibung:
Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 12 bis 15 (aufgrund Bebauung nur an ausgewählten Standorten): Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Mit dem Rückbau der Uferbefestigung in den Abschnitten 12 bis 14 kommt dort auch eine eigendynamische Entwicklung in Gang, so dass hier die Sicherung eines Entwicklungskorridors geboten erscheint, zumal hier Acker (Erosive Einträge) unmittelbar an das Gewässer angrenzt. Daher:Sichern eines Entwicklungskorridors von Abschnitt 12 bis 14 (Breite des Uferstreifens 10 m beidseitig, in beiden Abschnitt aufgrund Bebauung teilweise nur einseitig): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen.In Abschnitt 15 werden ebenfalls eigendynamische Prozesse in Gang kommen. Insofern ist von einem entsprechenden Flächenbedarf in Abschnitt 15 auszugehen (0,3 ha, keine Ausweisung als Entwicklungskorridor).Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21131095, 21131096, 21131097, 21131004: Vollständiger Rückbau ist die Vorzugsvariante, um einen Standort mit Querbauwerk wieder in beide Wanderrichtungen für Fische passierbar zu machen. Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn Vorprüfung ergibt, dass Wasserrechte dem nicht entgegenstehen, Gefahr der Tiefenerosion auszuschließen ist oder dieser durch Gegenmaßnahmen (z. B. Sohlenschwellen) begegnet werden kann. Alternativlösung ist dann der Bau einer Sohlengleite, ggf. in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, vorzusehen: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können.
Obere OrlaWasserkörper:
OrlaGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131913 Strukturverbessernde Maßnahmen an der Orla von Abschnitt 12 bis 15
21131004 Ersatz des Absturz Rehmen 2 durch Sohlengleite
21131095 Rückbau des Absturz Rehmen 1
21131096 Rückbau des Wehres Rehmen
21131097 Rückbau der Sohlenschwelle Rehmen
Gewässerabschnitt:
1512 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Oppurg; Pößneck, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56194154472625
56199604476016
5235
Ort / Gemarkung:
Oppurg
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 1
Wehr RehmenÜbersicht zur örtlichen Lage
Einwand-Nummer: 2636 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann. Drainagen vorhanden
Flächenbetroffenheit in ha: 5,73
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, die Maßnahme ist in Abstimmung mit den Betroffenenen so durchzuführen, dass die Funktionsfähigkeit der Drainagen erhalten bleibt. Dies ist um so leichter möglich, als eine Sohlanhebung nicht vorgesehen ist, eine großfläche Betroffenheit ist unter diesen Bedingungen auszuschließen.
Obere Orla Blatt 1
Maßnahmenblatt (TYP 71 i.V.m. 69)
Absturz Kolba
Maßnahmenbeschreibung:
Sohlanhebung an Abschnitt 16 und 17: Stark eingetiefte Gewässerabschnitte neigen zur Tiefenerosion und sind daher in der Regel strukturarm. Eigendynamische Prozesse laufen in der Regel nicht von selbst ab. Eine geeignete Gegenmaßnahme stellt daher die Sohlanhebung dar. Rückbau der Uferbefestigung an Abschnitt 17: Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht.Mit der Sohlanhebung in Verbindung mit dem Rückbau der Uferbefestigung werden perspektivisch eigendynamische Prozesse aktiviert, so dass die Ausweisung eines Entwicklungskorridors geboten ist. Daher:Sichern eines Entwicklungskorridors an Abschnitt 16 und 17 (Uferstreifen 10 m beidseitig, nur außerhalb Bebauung): (Nur) innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen.Querbauwerksmaßnahme 21.131.098: Vollständiger Rückbau ist die Vorzugsvariante, um einen Standort mit Querbauwerk wieder in beide Wanderrichtungen für Fische passierbar zu machen.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
OrlaGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131901 Strukturverbessernde Maßnahmen an der Orla von Abschnitt 16 bis 17
21131098 Rückbau des Absturz Kolba
Gewässerabschnitt:
1716 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Oppurg
Nr. TK25: Anfang:
56199604476016
56205374478142
5235, 5236
Ort / Gemarkung:
Oppurg
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 2
Einwand-Nummer: 2636 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann. Drainagen vorhanden.
Flächenbetroffenheit in ha: 4,40
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, eine Einbeziehung der Flächennutzer und Eigentümer in die Maßnahmenumsetzung wird für notwendig erachtet. Mit der Detailplanung im Zuge der Maßnahmenumsetzung ist sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit der Drainagen erhalten bleibt. Anderenfalls kann die Maßnahme nicht oder nur modifiziert (z. B. Entwicklung einer Sekundaäraue statt Sohlanhebung) umgesetzt werden. Ein Hinweis, dass Drainagen vorhanden sind, wird in das Maßnahmenblatt aufgenommen.
Obere Orla Blatt 2
Maßnahmenblatt (TYP 71 i.V.m. 69)
Absturz Neunhofen 1
Maßnahmenbeschreibung:
Rückbau der Uferbefestigung: Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht.Sohlanhebung: Stark eingetiefte Gewässerabschnitte neigen zur Tiefenerosion und sind daher in der Regel strukturarm. Eigendynamische Prozesse laufen in der Regel nicht von selbst ab. Eine geeignete Gegenmaßnahme stellt daher die Sohlanhebung dar. Mit der Sohlanhebung in Verbindung mit dem Rückbau der Uferbefestigung werden perspektivisch eigendynamische Prozesse aktiviert, so dass die Ausweisung eines Entwicklungskorridors geboten ist. Daher:Sichern eines Entwicklungskorridors: (Nur) innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen.Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
OrlaGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131902 Strukturverbessernde Maßnahmen an der Orla an Abschnitt 19
21131010 Ersatz des Absturz Kupfermühle 3 durch Sohlengleite
21131011 Ersatz des Absturz Neunhofen 1 durch Sohlgleite
Gewässerabschnitt:
19
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Lausnitz b. Neustadt an der Orla; Neustadt an der Orla, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56203424479069
56211114479438
5236
Ort / Gemarkung:
Neustadt an der Orla
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 3
Einwand-Nummer: 2636 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann. Drainagen vorhanden.
Flächenbetroffenheit in ha: 1,68
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit der Detailplanung im Zuge der Maßnahmenumsetzung ist sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit der Drainagen erhalten bleibt. Anderenfalls kann die Maßnahme nicht oder nur modifiziert (z. B. Entwicklung einer Sekundaäraue statt Sohlanhebung) umgesetzt werden. Ein Hinweis, dass Drainagen vorhanden sind, wird in das Maßnahmeblatt aufgenommen.
Obere Orla Blatt 3
Maßnahmenblatt (TYP 70 i.V.m. 69)
Maßnahmenbeschreibung:
Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 20 bis 24: Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht.�Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung von Abschnitt 21 bis 22: Durch geeignete Maßnahmen werden eigendynamische Prozesse unterstützt. Aufgrund der teilweise deutlichen Gewässereintiefung bedeutet dies vorliegend die Anlage einer Sekundäraue, d. h. eigendynamische Prozesse werden auf dem Niveau der eingetieften Gewässersohle erzwungen.Sichern eines Entwicklungskorridors von Abschnitt 21 bis 22: Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass nach Rückbau der Uferbefestigung auch in den übrigen Abschnitten eigendynamische Prozesse in Gang kommen, insofern wird auch hier von einem entsprechenden Flächenbedarf ausgegangen (1,36 ha, kein Ausweisung als Entwicklungskorridor).Herstellung einer leitbildkonformen Ufervegetation an Abschnitt 20, und von Abschnitt 22 bis 23: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes.Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.131.012, 21.131.013, 21.131.014, 21.131.102: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der nicht anderweitig zu verhindernden Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, umzusetzen.
Obere OrlaWasserkörper:
OrlaGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131914 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Orla von Abschnitt 20 bis 24
21131012 Ersatz des Absturz Neunhofen 2 durch Sohlengleite
21131013 Ersatz des Absturz Neunhofen 3 durch Sohlengleite
21131014 Ersatz des Absturz Neunhofen 4 durch Sohlengleite
21131102 Ersatz des Absturz Börthen durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
2420 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Neustadt an der Orla, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56211114479438
56226824483066
5236
Ort / Gemarkung:
Neustadt an der Orla
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 4
Absturz Neuenhofen 2Übersicht zur örtlichen Lage
Einwand-Nummer: 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann. Drainagen vorhanden.
Flächenbetroffenheit in ha: 5,16
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Maßnahmenumsetzung in geeigneter Weise zu berücksichtigen, Die Maßnahme ist in enger Abstimmung mit den Betroffenen durchzuführen.
Obere Orla Blatt 4
Maßnahmenblatt (TYP 70 i.V.m. 69)
Schwelle Dreitzsch 2
Maßnahmenbeschreibung:
Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 25 bis 27 (an Abschnitt 25 und 27 auf Grund von Bebauung nur an ausgewählten Standorten): Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Sichern eines Entwicklungskorridors an Abschnitt 26 (Breite 10 m beidseitig): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. Es wird davon ausgegangen, dass nach Rückbau der Uferbefestigung eigendynamische Prozesse in Gang kommen. Insofern ist von einem entsprechenden jedoch geringen Flächenbedarf auch außerhalb von Abschnitt 26 auszugehen (1,04 ha, keine Ausweisung als Entwicklungskorridor).Zulassen der eigendynamischen Entwicklung an Abschnitt 26: Hier zukünftig, nach Sichern des Entwicklungskorridors, von sich heraus entstehende Uferabbrüche etc. belassen.Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.131.103, 21.131.104: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
OrlaGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131904 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Orla von Abschnitt 25 bis 27
21131103 Ersatz der Schwelle Dreitzsch 2 durch Sohlengleite
21131104 Ersatz des Absturz Dreitzsch durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
2725 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Dreitzsch; Neustadt an der Orla, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56226824483066
56229564486218
5236
Ort / Gemarkung:
Dreitzsch
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 5
Einwand-Nummer: 3990 3298 , 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann. Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar.
Flächenbetroffenheit in ha: 3,68
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit der Durchführung der Maßnahmenumsetzung ist sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit der Drainagen erhaltenbleibt, andernfalls kann die Maßnahme nicht oder nur in modifizierter Firm umgesetzt werden. Ungeachtet der anzustrebenden Ausgleichsregelungen und Abstimmungen mit Nutzern und Flächeneigentümern sind durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen (GUV Orlasenke) die üblichen Maßnahmen (ingenieurbiologische und andere) zu ergreifen, damit eigendynamische Prozesse in Abschnitt 26 nur innerhalb des Entwicklungskorridos stattfinden. Ein geschlossener Gehölzsaum wird nicht für erforderlich erachtet, wohl aber eine Entwicklung gruppenartig wechselseitig angeordneter Gehölze.
Obere Orla Blatt 5
Maßnahmenblatt (TYP 70 i.V.m. 69)
Maßnahmenbeschreibung:
Sichern eines Entwicklungskorridors von Abschnitt 28 bis 31 (Breite 10 m beidseitig, Abschnitt 31 nur außerhalb Bebauung und abseits Infrastruktur). (Nur) innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen.Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 28 bis 31 (auf Grund angrenzender Bebauung nur an ausgewählten Standorten): Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht.Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an Abschnitt 28 (Initiieren einer Sekundäraue): Durch geeignete Maßnahmen werden eigendynamische Prozesse unterstützt. Aufgrund der teilweise deutlichen Gewässereintiefung bedeutet dies vorliegend die Anlage einer Sekundäraue, d. h. eigendynamische Prozesse werden auf dem Niveau der eingetieften Gewässersohle erzwungen.Zulassen der eigendynamischen Entwicklung von Abschnitt 29 bis 30 (Abschnitt 30 nur außerhalb Bebauung): Hier zukünftig, nach Sichern des Entwicklungskorridors, von sich heraus entstehende Uferabbrüche etc. belassen. Zu Querbauwerksmaßnahme 21.131.105: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
OrlaGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131915 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Orla von Abschnitt 28 bis 31
21131105 Ersatz des Absturz Miesitz durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
3128 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Dreitzsch; Miesitz; Triptis, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56229564486218
56224954489973
5236, 5237
Ort / Gemarkung:
Miesitz Triptis
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 6
Einwand-Nummer: 2481 3298 3990 4094 4095
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar. Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann.
Flächenbetroffenheit in ha: 7,20
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden z. Kt. genommen und sollten beid der Maßnahmenumsetzung und deren etwaige Integration in eine Hochwasserschutzkonzeption berücksichtigt werden. Ungeachtet der im Zusammenahng mit der Maßnahmenumsetzung zu findenden Ausgleichsregelungen und Abstimmungen mit Nutzern und Flächeneigentümern sind durch den Unterhaltungspflichtigen (GUV Orlasenke) bei Bedarf eigendynamische Prozesse so zu modifizieren, dass Schäden an infrastrukturllen Einrichtungen ausgeschlossen werden können. Im Rahmen der Detailplanung ist abzuklären, in wie weit eine leitbildkonforme Ufervegetation auch in Form einer gruppenartigen und wechselseitigen Bepflanzung möglich ist.
Obere Orla Blatt 6
Maßnahmenblatt (TYP 73)
Maßnahmenbeschreibung:
Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
KotschauGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung)
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131909 Strukturverbessernde Maßnahmen an der Kotschau an Abschnitt 4
Gewässerabschnitt:
4
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Pößneck, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56175544470525
56172504469536
5335
Ort / Gemarkung:
Pössneck
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Keine
Flächenbetroffenheit in ha: 0,00
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Nein
Obere Orla Blatt 7
Maßnahmenblatt (TYP 70 i.V.m. 69)
Maßnahmenbeschreibung:
Rückbau der Uferbefestigung an Abschnitt 7: Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Es wird davon ausgegangen, dass nach dem Rückbau eigendynamsiche Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis eine hinreichende Strukturvielfallt entsteht. Insofern wird von einem entsprechenden, jedoch geringen Flächenbedarf in Abschnitt 7 (kein Uferstreifen vorhanden) ausgegangen (0,52 ha, keine Ausweisung als Entwicklungskorrdidor. Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung von Abschnitt 5 bis 6 und an Abschnitt 8 (Abschnitt 8 nur außerhalb der Bebauung): Durch geeignete Maßnahmen werden eigendynamische Prozesse unterstützt.Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation von Abschnitt 7 bis 8: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes.Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21131034, 21131035, 21131036, 21131030, 21131128: Vollständiger Rückbau ist die Vorzugsvariante, um einen Standort mit Querbauwerk wieder in beide Wanderrichtungen für Fische passierbar zu machen. Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn Vorprüfung ergibt, dass Wasserrechte dem nicht entgegenstehen, Gefahr der Tiefenerosion auszuschließen ist oder dieser durch Gegenmaßnahmen (z. B. Sohlenschwellen) begegnet werden kann. Alternativlösung ist dann der Bau einer Sohlengleite, ggf. in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, vorzusehen: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können.
Obere OrlaWasserkörper:
KotschauGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131910 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Kotschau von Abschnitt 5 bis 8
21131030 Rückbau des Absturz Rockendorf 1
21131034 Rückbau des Wehres Krölpa 2
21131035 Rückbau der Schwelle Krölpa 1
21131036 Rückbau der Schwelle Krölpa 2
21131128 Ersatz der Schwelle Rockendorf durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
85 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Krölpa; Pößneck, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56172504469536
56153254466118
5335
Ort / Gemarkung:
Krölpa Pössneck
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 8
Wehr Krölpa 2Übersicht zur örtlichen Lage
Einwand-Nummer: 4093 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann. Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar.
Flächenbetroffenheit in ha: 0,52
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da ein Uferstreifen im Abschnitt bereits vorhanden ist, kann der Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche durch die eigendynamische Gewässerentwicklung oder die Herstellung einer leitbildkonformen Ufervegetation gering gehalten werden. Die Herstellung einer leitbildkonformen Ufervegetation durch Ergänzung und/oder Umbau bestehender Gehölze wird weiterhin für erforderlich gehalten, was jedoch nicht mit der Anpflanzung breiter geschlossener Gehölzstreifen gleichzusetzen ist. Die Funktionsfähigkeit der Drainagen ist im Zuge der Detailplanung in Abstimmung mit den Betroffenen sicherzustellen. Die Umgestaltung der Querbauwerke ist so vorzunehmen, dass eine etwaige Wasserentnahme von erlaubten Umgang weiterhin möglich ist.
Obere Orla Blatt 8
Maßnahmenblatt (TYP 70 i.V.m. 69)
Maßnahmenbeschreibung:
Sichern eines Entwicklungskorridors von Abschnitt 9 bis 11 (Breite des Uferstreifens 10 m beidseitig; in Abschnitt 9 Korridorbreite 20 m nur rechtsseitig, da andernfalls ein Flächenverlust durch ungünstigen Flächenzuschnitt gegeben ist).Rückbau der Uferbefestigung an Abschnitt 9 und 11: Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht.Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung von Abschnitt 9 bis 10: Durch geeignete Maßnahmen werden eigendynamische Prozesse unterstützt.Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation von Abschnitt 9 bis 11: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes.Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.131.031, 21.131.032, 21.131.129, 21.131.108, 21.131.109: Vollständiger Rückbau ist die Vorzugsvariante, um einen Standort mit Querbauwerk wieder in beide Wanderrichtungen für Fische passierbar zu machen. Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn Vorprüfung ergibt, dass Wasserrechte dem nicht entgegenstehen, Gefahr der Tiefenerosion auszuschließen ist oder dieser durch Gegenmaßnahmen (z. B. Sohlenschwellen) begegnet werden kann. Alternativlösung ist dann der Bau einer Sohlengleite, ggf. in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, vorzusehen: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können.(Nur) innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen.
Obere OrlaWasserkörper:
KotschauGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131911 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Kotschau von Abschnitt 9 bis 11
21131031 Rückbau des Absturz Rockendorf 3
21131032 Rückbau des Absturz Rockendorf 4
21131108 Ersatz des Absturz Lausnitz bei Pößneck 2 durch Sohlengleite
21131109 Ersatz des Absturz Lausnitz bei Pößneck 3 durch Sohlengleite
21131129 Ersatz des Absturz Rockendorf 2 durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
119 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Krölpa; Unterwellenborn
Nr. TK25: Anfang:
56153254466118
56140744464271
5335
Ort / Gemarkung:
Krölpa
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 9
Absturz Lausnitz bei Pößneck 3Übersicht zur örtlichen Lage
Einwand-Nummer: 4093 4094 2963
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann. Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar.
Flächenbetroffenheit in ha: 4,14
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Flächenzugriff und Nutzungsausfall sind im Einvernehmen mit den Betroffenen zu entschädigen oder auszugleichen. Etliche Hinweise werden durch Ergänzungen im Maßnahmenblatt berücksichtigt. Die Funktionsfähigkeit der Drainagen ist im Zuge der Detailplanung sicherzustellen. Hinsichtlich des Flächenbedarfes sind weitere Optimierungen möglich und z. T. bereits in der überarbeiteten Maßnahmenbeschreibung ergänzt.Sofern Anpassungsmaßnahmen an den Be- oder Entwässerungseinrichtungen erforderlich sind, sind sind hierfür im Rahmen der späteren Detailplanung Ausgleichsmöglichkeiten zu finden. Bewässerungsanlage, Bewässerungsstrang und Gülleleitung vorhanden.
Obere Orla Blatt 9
Maßnahmenblatt (TYP 70)
Maßnahmenbeschreibung:
Sichern eines Entwicklungskorridors (Breite des Uferstreifens 10 m beidseitig, nur außerhalb Bebauung): (Nur) innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen.Zulassen der eigendynamischen Entwicklung (nur außerhalb Bebauung): Nach Sichern des Entwicklungskorridors hier zukünftig von sich heraus entstehende Uferabbrüche etc. belassen.Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
GamseGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131907 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Gamse an Abschnitt 1
Gewässerabschnitt:
1
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Oppurg
Nr. TK25: Anfang:
56196424473742
56191214474487
5235
Ort / Gemarkung:
Oppurg
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 10
Einwand-Nummer: 2636 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann.
Flächenbetroffenheit in ha: 1,25
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Soweit eine eigendynamsiche Entwicklung bereits vorhanden ist, soll diese durch die Errichtung eines Entwicklungskorrdidors langfristig gesichert werden. Die Ufergehöze bedürfen nach Datengrundlage einer Veränderung (Umbau oder Ergänzung).
Obere Orla Blatt 10
Maßnahmenblatt (TYP 69)
Wehr Gertewitz 1
Maßnahmenbeschreibung:
Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der nicht anderweitig zu verhindernden Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, umzusetzen.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
GamseGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131107 Ersatz des Wehres Gertewitz 1 durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
4
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Gertewitz
Nr. TK25: Anfang:
56165824475063
5335
Ort / Gemarkung:
Gertewitz
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Keine
Flächenbetroffenheit in ha: 0,00
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Nein
Obere Orla Blatt 11
Maßnahmenblatt (TYP 70)
Abschnitt 8
Maßnahmenbeschreibung:
Sichern eines Entwicklungskorridors (Breite 10 m beidseitig): (Nur) innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. Zulassen der eigendynamischen Entwicklung: Nach Sichern des Entwicklungskorridors hier zukünftig von sich heraus entstehende Uferabbrüche etc. belassen.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
GamseGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131908 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der Gamse an Abschnitt 8
Gewässerabschnitt:
8
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Peuschen
Nr. TK25: Anfang:
56139904475651
56132104475030
5335
Ort / Gemarkung:
Peuschen
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar. Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann.
Flächenbetroffenheit in ha: 2,32
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Nein
Obere Orla Blatt 12
Maßnahmenblatt (TYP 69)
Absturz Brandenstein 3
Maßnahmenbeschreibung:
Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der nicht anderweitig zu verhindernden Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, umzusetzen.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
Bach aus RanisGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131110 Ersatz des Absturz Krölpa durch Sohlengleite
21131111 Ersatz des Absturz Brandenstein 3 durch Sohlengleite
21131112 Ersatz des Absturz Ranis 1durch Sohlengleite
21131113 Ersatz des Absturz Ranis 2 durch Sohlengleite
21131114 Ersatz des Absturz Ranis 3 durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
42 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Krölpa; Ranis, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56154384468034
56138824469653
5335
Ort / Gemarkung:
Ranis
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 13
Einwand-Nummer: 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Keine
Flächenbetroffenheit in ha: 0,00
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Es ist kein Rückbau, sondern der Ersatz des Querbauwerkes durch eine Sohlengleite vorgesehen, so dass grundsätzlich vorhandene Ober- und Unterwasserspiegel erhalten bleiben können, wenn es zwingend erforderlich ist.Näheres ist der späteren Detailplanung vorbehalten.
Obere Orla Blatt 13
Maßnahmenblatt (TYP 70)
Maßnahmenbeschreibung:
Zulassen der eigendynamischen Entwicklung: zukünftig von sich heraus entstehende Gewässerverlagerungen belassen.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
Bach aus RanisGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131912 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Bach aus Ranis an Abschnitt 5
Gewässerabschnitt:
5
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Ranis, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56134064470100
56131484470245
5335
Ort / Gemarkung:
Ranis
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Einwand-Nummer: 4093 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar.Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ein Uferstreifen ist bereits vorhanden und steht bereits jetz eigendynamisch Prozesse zur Verfügung.
Flächenbetroffenheit in ha: 0,00
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen. Ein Uferstreifen ist bereits vorhanden und steht bereits jetzt für eigendynamische Prozesse zur Verfügung.
Obere Orla Blatt 14
Maßnahmenblatt (TYP 69)
Absturz Arnshaugk 1
Maßnahmenbeschreibung:
Vollständiger Rückbau ist die Vorzugsvariante, um einen Standort mit Querbauwerk wieder in beide Wanderrichtungen für Fische passierbar zu machen. Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn Vorprüfung ergibt, dass Wasserrechte dem nicht entgegenstehen, Gefahr der Tiefenerosion auszuschließen ist oder dieser durch Gegenmaßnahmen (z. B. Sohlenschwellen) begegnet werden kann. Alternativlösung ist dann der Bau einer Sohlengleite, ggf. in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, vorzusehen: Sohlgleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können.
Übersicht zur örtlichen Lage
Obere OrlaWasserkörper:
SiechenbachGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131115 Ersatz der Schwelle Burgwitz durch Sohlengleite
21131117 Ersatz des Absturz Arnshaugk 1 durch Sohlengleite
21131118 Ersatz des Absturz Arnshaugk 2 durch Sohlengleite
21131119 Ersatz des Absturz Neustadt/ Orla durch Sohlengleite
21131120 Ersatz des Wehres Arnshaugk durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
2
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Kospoda; Neustadt an der Orla, Stadt
Nr. TK25: Anfang:
56210004482008
56217854482076
5236
Ort / Gemarkung:
Neustadt an der Orla Kospoda
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 15
Einwand-Nummer: 4094
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Keine
Flächenbetroffenheit in ha: 0,00
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Beim Ersatz der fraglichen Anlagen durch Sohlengleiten können grundsätzlich vorhandene Ober- und Unterwasserspiegel erhalten bleiben, sofern die zwingend erforderlich ist. Näheres bleibt der späteren Detailplanung vorbehalten.
Obere Orla Blatt 15
Maßnahmenblatt (TYP 70 i.V.m. 69)
Maßnahmenbeschreibung:
Sichern eines Entwicklungskorridors an Abschnitt 4 (Breite 10 m beidseitig): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. Zulassen der eigendynamischen Entwicklung von Abschnitt 4 bis5: In diesem Bereich Gestaltveränderungen durch das fließende Wasser, wie Uferabbrüche und Anlandungen, tolerieren.Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation am Abschnitt 3. Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes. Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.131.121, 21.131.122, 21.131.123, 21.131.124, 21.131.125. Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der nicht anderweitig zu verhindernden Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, umzusetzen.
Obere OrlaWasserkörper:
SiechenbachGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131906 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Siechenbach von Abschnitt 3 bis 5
21131121 Ersatz des Absturz Kospoda 9 durch Sohlengleite
21131122 Ersatz des Wehres Kospoda 5 durch Sohlengleite
21131123 Ersatz des Wehres Kospoda 6 durch Sohlengleite
21131124 Ersatz des Wehres Kospoda 4 durch Sohlengleite
21131125 Ersatz des Wehres Steinbrücken 1 durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
53 -
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Kospoda
Nr. TK25: Anfang:
56207724481914
56181214482143
5236
Ort / Gemarkung:
Kospoda Weira
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 16
Übersicht zur örtlichen Lage
Einwand-Nummer: 2636
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar. Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann.
Flächenbetroffenheit in ha: 3,12
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, Die Art der Durchführung der Maßnahmen in Abstimmung mit den Betroffenen soll Flächenverluste außerhalb des Entwicklungskorrdiors, insbesondere durch Vernässung vermeiden und gleichzeitig die Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie sicherstellen. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, die eine größere Flächenbetroffenheit annehmen lassen.
Obere Orla Blatt 16
Maßnahmenblatt (TYP 70 i.V.m. 69)
Maßnahmenbeschreibung:
Sichern eines Entwicklungskorridors an Abschnitt 7 (Breite 10 m beidseitig): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. Zulassen der eigendynamischen Entwicklung am Abschnitt 7: In diesem Bereich Gestaltveränderungen durch das fließende Wasser, wie Uferabbrüche und Anlandungen, tolerieren.Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation am Abschnitt 7. Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes. Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.131.126, 21.131.127. Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der nicht anderweitig zu verhindernden Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, umzusetzen
Obere OrlaWasserkörper:
SiechenbachGewässer:
Wasserkörper-Nr.:
21131
Bezeichnung im Maßnahmenprogramm:
Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen
Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen:
21131916 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Siechenbach von Abschnitt 7
21131126 Ersatz des Wehres Kleina durch Sohlengleite
21131127 Ersatz des Wehres Steinbrücken 2 durch Sohlengleite
Gewässerabschnitt:
7
Bezeichnung Gemeinde laut TLS:
Linda b. Neustadt an der Orla; Weira
Nr. TK25: Anfang:
56172904482393
56164874482727
5336
Ort / Gemarkung:
Ende:
HW: HW:RW: RW:
Anfang 3.MS: Ende 3.MS:
HW: HW:RW: RW:
Obere Orla Blatt 17
Einwand-Nummer: 2636
Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor.
Hinweise zu Nutzungen: Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar. Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder Ähnliches gelöst werden kann.
Flächenbetroffenheit in ha: 1,04
Anmerkungen:
Anhörung:
Einwand: Ja
Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, Die Art der Durchführung der Maßnahmen in Abstimmung mit den Betroffenen soll Flächenverluste außerhalb des Entwicklungskorrdiors, insbesondere durch Vernässung vermeiden und gleichzeitig die Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie sicherstellen. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, die eine größere Flächenbetroffenheit annehmen lasse
Obere Orla Blatt 17