EinleitungSchutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Die freie Lizenzierung von Geodaten
Falk Zscheile
30. April 2014
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EinleitungSchutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung
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EinleitungSchutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung
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Zusammenfassung
Geodaten als Informationen
(Geo-) Informationen generieren Mehrwertefur den Staat (Planung, Refinanzierung)fur die Wirtschaft (Wertschopfung, Planung)fur die Gesellschaft (Wissen, Engagement)
Geodaten als digitaler Rohstoff wecken das Bedurfnis nach Schutzund Freiheit/Offenheit (Open Data) gleichermaßen!
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Schutz und Freiheit von Geodaten
StaatSchutz: Refinanzierung, Verkauf von GeodatenOffenheit: Wirtschaftsforderung, Open Government(Transparenz, Teilhabe, Zusammenarbeit)
WirtschaftSchutz: Investitionsschutz, KonkurrenzschutzOffenheit: kostenloser Rohstoff
GesellschaftSchutz: [???]Offenheit: burgerschaftliches Engagement
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Zusammenfassung
InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im RechtInformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung6 / 27
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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis
Informationen im Recht (allgemein)
Grundsatz:Informationen genießen keinen Schutz durch das Recht.Informationen muss man selber schutzen (z. B.Geschaftsgeheimnisse, Digital Rights Management).
Ausnahmen sind z. B.:das gesamte Immaterialguterrecht ( z. B. Urheberrecht,Datenbankschutz, Patentrecht)das DatenschutzrechtLandesvermessungsgesetze – Vervielfaltigungsverbot, z. B. § 10Abs. 2 SachsVermGFruher auch: Amtsgeheimnis
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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis
Geodaten als Information im Recht
Die einzelne geografische Information genießt keinen Schutz.Die Sammlung von geografischen Informationen (Datenbank)genießt Schutz (Datenbankschutz, §§ 87a ff. UrhG).
Das Datenbankrecht gibt die Moglichkeit, andere von der Nutzungeiner Datensammlung auszuschließen.
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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis
Der Schutz von Informationen
Informationen konnendurch das Recht und/oderdurch technische Losungen geschutzt werden.
Offene LizenzierungZiel offener Lizenzierung ist es, die Aneignung von Informationenauf rechtlicher oder technischer Basis unter Ausschluss von Drittenzu verhindern.
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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis
Rechtslage bei (offener) Lizenzierung
Offen/frei bedeutet nicht rechtlos:Verteidigung mit rechtlichen MittelnAbmahnung, Unterlassung, (Schadensersatz) denkbar
Lizenz ist ein Vertrag:Vielzahl rechtlicher Gestaltungsvarianten denkbar:kommerziell/nicht kommerziell, Namensnennung (Attribution),Verarbeitung erlaubt/nicht erlaubt, etc.Mogliche Folge: Inkompatibilitaten von (offenen) Lizenzenuntereinander
Besonderheit bei Datenlizenzen:Datenquelle und Datenprodukt sind nicht zwingend identisch(Weiterverarbeitung).
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Trennung von Daten und Datenprodukt
Lize
nzie
rung
Dat
enpr
oduk
tLi
zenz
ieru
ng
Dat
enba
nkDatenbank 1
Datenverarbeitung
Datenprodukt
Datennutzung
Lize
nzie
rung
D
aten
bank
Datenbank
Datenverarbeitung
Datenprodukt
Datennutzung
Einheitliche Lizenzierung
Datenbank 1
Datenverarbeitung
Datenprodukt
Datennutzung
Datenbank
Datenverarbeitung
Datenprodukt
Datennutzung
Getrennte Lizenzierung
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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis
Fragen an die Lizenz vor Verwendung
1 Werden mehrere unterschiedlich lizenzierte Datenquellenverwendet?
2 Berucksichtigen die Lizenzen die Trennung von Datenquelleund Datenprodukt?
3 Welche Bedingungen knupfen die Lizenzen an dieDatenverwendung?
Namensnennung (Attribution)?kommerzielle Nutzung?Weiterverarbeitung?
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GeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch GesetzGeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung
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Zusammenfassung
GeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern
Geodatenzugangsgesetz/Geodatennutzungsverordnung
Keine Lizenz, sondern gesetzliche Freigabe als offentliches GutOpen Government DataNur fur Geodaten des BundesNur INSPIRE-Daten
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GeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern
Nutzungsbedingungen
Kommerzielle Nutzung zulassig, § 2 Abs. 1 GeoNutzVWeitergabe zulassig, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GeoNutzVDatenverarbeitung zulassig, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GeoNutzVKombination mit anderen Datensatzen zulassig, § 2 Abs. 2Nr. 2 GeoNutzVAttribution nur unter bestimmten Bedingungen, § 3 GeoNutzV
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GeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern
Landerregelungen zu Open Data
Berlin: Freigabe von Geodaten durch Verordnung. Allerdingskeine gesetzliche Verankerung von Open Data!Hamburger Open Government Gesetz (u. a. Open Data) giltauch fur Geodaten.Baden-Wurttemberg: teilweise freie Lizenzierung vonGeodaten
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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data LizenzenOpen Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
5 Zusammenfassung 17 / 27
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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
Lizenzen von Open Data Commons
Open Data Commons ist Teil der Open KnowledgeFoundation.Schwerpunkt: Schaffung freier Datenlizenzenkeine spezifischen Geodatenlizenzen
Open Database License (ODbL)Attribution License (ODC-BY)Public Domain Dedication and License (PDDL)
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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
ODbL Nutzungsbedingungen
Kommerzielle Nutzung zulassigWeitergabe zulassigDatenverarbeitung zulassigKombination mit anderen Datensatzen zulassigAttribution notwendig
”give back“ Klausel beachten!
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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
Geolizenzen der GIW-Kommission
GIW-Kommission: Kooperation zwischenBundeswirtschaftsministerium und GeoinformationswirtschaftZiel: marktgerechte Lizenzierung von GeodatenWeg: Vereinheitlichung der LizenzenLizenztexte in deutsch und englischBesonderheit: modularer AufbauZukunft: Lizenz-API8 Lizenzvarianten und eine Open Data Lizenz: GeoLizenzV1.2.1 – Open
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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
GovData – Datenlizenz Deutschland
Datenlizenz Deutschland die Open Government Data Lizenzendes Bundesinnenministeriums.Insbesondere Lizenzierung der Daten des Open GovernmentData Portals.Kurz und einfach gehaltene deutsche Lizenztexte.Ausrichtung an nationalen Gegebenheiten.Varianten:
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 1.0Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nichtkommerziell – Version 1.0
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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
Nutzungsbedingungen Datenlizenz DeutschlandNamensnennung 1.0
Kommerzielle Nutzung zulassigWeitergabe zulassigDatenverarbeitung zulassig, aber KennzeichnungKombination mit anderen Datensatzen unklar (aber wohlzulassig)Attribution unter bestimmten Bedingungen
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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
Lizenzen von Creative Commons
Zunachst keine Open Data Lizenzen.Schwerpunkt auf kreativen Werken (Urheberrecht)Berucksichtigung von Open Data seit Attribution-ShareAlikeLizenz International 4.0 (CC-BY-SA 4.0)
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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain
Public Domain
Die am weitestgehende Freigabe von Daten.Keine Bedingungen bei:
Aneignung,Weitergabe,Verarbeitung,Zusammenfuhrung mit anderen Daten undAttribution.
(Lizenz-)Rechtlich am unproblematischstenKompatibel zu proprietaren und freien Lizenzen
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Zusammenfassung
Open Data hat viele Gesichter und Lizenzen.Ein Einheitlicher Trend bei Lizenzen fur Geodaten ist nichterkennbar.Bei der Verwendung von unterschiedlich lizenziertenDatensatzen ist hochste Aufmerksamkeit geboten,insbesondere bei
besonderer Regelung der Weitergabeund bei ”give back“ Klauseln.
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