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Präsentation der Seminararbeit
Im Studienschwerpunkt Finanzmanagement
Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Hochschule (FH) Merseburg
University of applied Science
09.05.2007
Verfasser: Jens Pfeiffer
03BW2
Going Private- der freiwillige Börsenrückzug
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Gliederung
1. Einleitung2. Von der Private Company zur Public Company3. Being Public- die Public Company4. Konfliktsituationen einer Public Company-Überlegungen des
Börsenrückzuges5. Beweggründe für einen Börsenrückzug6. Umsetzung eines Going Private7. Juristische Umsetzung8. Personenkreis-bezogene Transaktionsbetrachtung9. Finanzierung des Transaktion10. Ablauf eines Going Private11. Beispiele P2P12. Fazit
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1. Einleitung
Durch einen Börsengang können viele Ziele derUnternehmung erreicht werden:• Finanzierung• Liquidität• Image• Unternehmensbewertung• Unternehmensnachfolge• Attraktivität für Spitzenkräfte
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Doch was passiert, wenn diese Ziele erreicht
wurden und das Unternehmen an der Börse
nicht weiter optimiert werden kann
• Es entsteht ein Stillstand
Der Weg aus diesem Stillstand ist der
Rückzug von der Börse
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2. Von der Private Company zur Public Company
• Die Private Company ist eine Unternehmung ohne Marktzugang
• Durch einen Börsengang (IPO) wird aus der Private Company eine Public Company
• Bei dem Börsengang werden neue Anteilseignerstrukturen durch Ausgabe von Aktien erreicht, was einen enormen Finanzierungseffekt mit sich bringt
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Motive für einen Börsengang
• FinanzierungsbedarfMeist verfolgen die Unternehmen Wachstums- und Expansionsstrategien, für die sie enorme Volumina an Kapital benötigen über welches sie nicht verfügen und auch keine Möglichkeit der Finanzierung haben. Der Börsengang ermöglicht den Zugang zum Wertpapiermarkt, wo durch die Emission von Aktien, Kapital freigesetzt wird und somit dem Unternehmen zur Verfügung steht.
• Liquidität und FungibilitätDurch die Ausgabe von Aktien ist eine enormer Sprung der eigenen Liquidität zu verzeichnen. Da ein Großteil des Eigenkapitals in einzelne Aktien gestückelt ist, wird der Handel der Gesellschaftsanteile gefördert, was bei einer Private Company nur durch Gesellschafterwechsel erreicht werden kann. Der Erwerb und die Veräußerung der Anteile wird erleichtert, was als erhöhte Fungibilität bezeichnet wird
• ImageDurch einen Börsengang werden viele Personen und Gruppen auf das Unternehmen aufmerksam, was einen Public Relation-Effekt entspricht. Ein wichtiger Fakt ist, dass Kunden und Lieferanten Geschäftsbeziehungen zu bekannteren Unternehmen präferieren.
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Motive für einen Börsengang
• UnternehmensbewertungDurch den Handel an der Börse, dem vollkommenen Markt, wird eine Unternehmensbewertung durch Angebot und Nachfrage einfach und kontinuierlich bestimmt. Der Wert ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Aktien mal den aktuellen Wert pro Aktie plus das Eigenkapital, welches nicht börslich gehandelt wird.
• UnternehmensnachfolgeDas Motiv der Unternehmensnachfolge kann durch einen Börsengang ebenfalls befriedigt werden. Der Eigentümer, der sich aus dem Management zurückziehen möchte aber dennoch weiterhin vom Erfolg seines Unternehmens profitieren will, kann dies durch einen Börsengang erreichen.
• Attraktivität für SpitzenkräfteDie bekanntesten Unternehmen ziehen die meisten Spitzenkräfte magisch an, das ist einen Tatsache. Durch diesen Ansturm von potentiellen Mitarbeitern kann die Unternehmung sich so die Besten der Besten aussuchen.
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3. Being Public- die Public Company
• Die Public Company hat zusätzlich Nutzen gegenüber der Private Company aber auch zusätzliche Kosten
• Der Nutzen der Public Company wurde bereits in den Motiven für einen Börsengang fixiert
• Die Kosten für eine Public Company können in einmalige (mit dem Prozess des Börsengangs verbundene) und laufende Kosten unterteilt werden
• Einmalige Kosten:
Anmeldung ins HR, Notarkosten, Beratungskosten, Werbungskosten, Gebühren für die
Börsenzulassung, Provisionen, Kosten für Erst-Publizitäten (Prospekte und Veröffentlichungen) • Laufende Kosten:
Durchführung von Hauptversammlungen, Vergütung der Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Betriebsräte, laufende Publizitätskosten (z.B. Geschäftsbericht), Kosten für Jahresabschlüsse
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4. Konfliktsituationen einer Public CompanyÜberlegungen des Börsenrückzuges
Im Falle einer negativen Bilanz bei einem Vergleich zwischen dem Nutzen undder Kosten der Unternehmen, stellt sich die Frage, ob der Status „Being Public“Noch lohnt. Der alternative Weg in diesem Fall führt weg von der Börse zurückzur Private Company- Going Private.
Definition Going Private: „Ein Going Private beschreibt das selbst beschlossene und vollständige Delisting einerbörsennotierten Gesellschaft, wobei als Rechtsnachfolger eine nicht börsennotierteGesellschaft den Fortbestand des ehemals börsennotierten Unternehmens als rechtlich selbstständiges Unternehmen gewährleistet.“
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• Der Umfang eines Börsenrückzuges kann vollständig oder teilweise vollzogen werden
• Im Falle eines teilweisen Rückzuges wird nur ein Börsenplatz oder ein Börsensegment aufgegeben, was keinem Going Private entspricht
• Ein vollständiger Börsenrückzug bedeutet das die Börsenzulassung und damit jegliche Börsennotiz gelöscht werden und das Unternehmen von da an als Private Company agiert
• Die Unternehmensform, die für die Private Company gewählt wird, entspricht meistens einer GmbH & Co. KG oder einer AG & Co. KG (ohne Börsenzugang). Weitere Unternehmensrechtsformen finden auch Anwendung
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5. Beweggründe für einen Börsenrückzug
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Beweggründe für einen Börsenrückzug
Kapitalmarktbezogenen Aspekte:bei Nichterreichung der angestrebten Ziele auf dem Kapitalmarkt
• Kapitalbeschaffung– die enorme Kapitalbeschaffung durch Aktienausgabe stellt meist nur eine
einmalige Aktion dar– wenn am Kapitalmarkt kein weiteres Kapital akquiriert werden kann, da keine
potentiellen Investoren gefunden werden (durch Vollkommenen Markt bedingt), müssen neue Wege der Kapitalbeschaffung gefunden werden
• Unternehmensunterbewertung durch unzureichende Marktbewertung– Bei uninteressanten Branchen, die an der Börse vertreten sind, kann es zu
Verallgemeinerungen der Unternehmensentwicklungen bzw. zu fehlenden Bewertungen führen, wodurch das Unternehmen unter dem Wert gehandelt wird
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• Aufkaufgefahr– Durch eine Unterbewertung der Unternehmung kann es für Investoren interessant
sein dieses Unternehmen billig einzukaufen und zu zerschlagen um es teuer zu veräußern
– Durch einen Börsenrückzug wird der Zugang der Investoren gehemmt und verdeckte Potenziale aufgedeckt
Verhältnismäßigkeit der Being Public-Kosten
Wenn die derzeitigen und zukünftigen Being Public- Kosten die derzeitigen und zukünftigen Nutzen übersteigen, rechtfertigt dies ein Bestreben zum Going Private.
Kontrolle- die Principal-Agent-Problematik
Die Unternehmensführung einer Public Company besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Alle diese in der Unternehmensleitung involvierten Gruppen verfolgen unterschiedliche Ziele, welche einerseits sich gegenseitig ausschließen und andererseits zu nicht optimalen Entscheidungen bzgl. des Unternehmens führen. Bei einer Private Company verfolgen die Eigentümer als Entscheider Ziele, die im Sinne des Unternehmens getroffen werden. Durch Fehlentscheidungen in einer Public Company können enorme Kosten entstehen.
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6. Umsetzung eines Going Private
Die Umsetzung einer Going Private-Transaktion stellt kein allgemeinesSchemata dar, da zur Umsetzung verschiedene Bestandteile aus den dreiineinander aufgehenden Techniken:
- Juristische Umsetzungstechnik- Personenkreis-bezogene Umsetzungstechnik und- Finanzierungstechnik,
Gewählt werden können.
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7. Juristische Umsetzung
Die juristische Umsetzung eines Going Private wird als Delisting bezeichnet.Delisting bedeutet von der Liste nehmen und im Bereich der juristischenUmsetzung von Going Private, bedeutet Delisting die Einstellung derBörsenzulassung. Diese Einstellung der Börsenzulassung kann sowohl durchden Emittenten als auch durch die Börsenzulassungsstelle veranlasst werden.
Das Delisting wird in zwei Kategorien unterteilt, die des regulären Delisting unddie des Kalten Delisting. Bei der regulären Variante stellt dass börsennotierteUnternehmen einen Antrag bei der Börsenzulassungsstelle und muss diegesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen um eine Einstellung derBörsennotiz zu erreichen.
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Bei der Variante des Kalten Delistings, ergreift das börsennotierte
Unternehmen Maßnahmen, die den Entzug der Börsenzulassung verursachen.
Die Variante des Kalten Delistings entzieht sich so den gesetzlichen Auflagen,
welche hohe Kosten verursachen können und zu einer Ablehnung der
Einstellung der Börsennotiz führen können.
Die Probleme des regulären Delistings betreffen die gesetzlichen
Bestimmungen des § 43 Abs. 4 Börsengesetz, da diese nicht verletzt werden
dürfen. Das Hauptaugenmerk der gesetzlichen Regelungen betrifft den
Anlegerschutz und dessen Befriedigung bei einem Delisting.
Das Kalte Delisting umgeht all diese gesetzlichen Regelungen, da nach der
Durchführung der speziellen Maßnahmen die Anteile des Unternehmens nicht
mehr handelbar sind und somit die Zulassung auf Börsennotiz gelöscht werden
muss.
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Varianten des Kalten Delisting
1. Verschmelzung
2. Formwechsel
3. Eingliederung
4. Übertragene Auflösung
5. Squeeze-out (seit 01.01.2002)
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1. VerschmelzungDie börsennotierte Unternehmung wird zum Zweck des Delistings auf eine
nicht börsennotierte Gesellschaft verschmolzen.
Sämtliche Unternehmenswerte werden somit auf die nicht börsennotierte und
meist nur zu diesem Zweck gegründete Unternehmung (New Company)
übertragen. Ein Mehrheitsbeschluss der Anteilseigner von 75% ist zu dieser
Methode notwendig, des weiteren muss ein angemessenes Tauschverhältnis
der bisherigen Aktien in neue Unternehmensanteils vollzogen werden.
2. FormwechselBei dieser Variante, wird einfach eine Umfirmierung in eine nicht börsennotierte
Unternehmung vorgenommen, wobei es ebenfalls einer 75%igen Zustimmung der
Anteilseigner bedarf. Die Minderheitsaktionäre werden mit Barabfindungsangeboten
befriedigt, da sie sonst als Gesellschafter in der neuen Gesellschaft auftauchen und für
Probleme sorgen.
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3. Eingliederung
Die Variante der Eingliederung stellt die dritte Variante des Kalten Delistings dar. Die
Gesellschaft, welche das börsennotierte Unternehmen übernimmt ist selbst nicht
börsennotiert und benötiget eine interne 75%ige Zustimmung und eine 95%ige
Zustimmung in dem Börsenunternehmen für diese Transaktion. Bei einer erfolgreichen
Eingliederung entfällt die Börsenzulassung und es wird eine Befriedigung der
Altaktionäre vorgenommen.
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4. Übertragende AuflösungBei einer übertragenden Auflösung werden sämtliche Vermögenswerte an eine Erwerbsgesellschaft oder zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft verkauft. Hierbei werden 75% der Stimmen benötigt um die Transaktion durchführen zu können. Die Altaktionäre werden aus dem Veräußerungsgewinnen durch AbfindungszahlungenBefriedigt. Nachdem die Vermögenswerte übertragen wurden kann das Börsenunternehmen aufgelöst werden und ist somit nicht mehr börsenfähig, was zueinem Entzug der Börsenzulassung führt.
5. Squeeze-out (erst seit 01.01.2002 möglich)Diese Variante des Kalten Delistings erlaubt dem Hauptaktionär bei einer Aktienmehrheit von 95%, einen Ausschluss der restlichen Minderheitsaktionäre zu bewirken. Durch Barabfindungen für die Minderheitsaktionäre erhält der Hauptaktionär den 100%igenAnteilsbesitz an der Unternehmung, was zu einem Verlust der Handelbarkeit der Anteileführt. Dieser Verlust führt zum Entzug der Börsenzulassung.
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Investorentyp und Umsetzungstechniken
bei Going-Private-Transaktionen in den Jahren 1995-2002
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8. Personenkreis-bezogene Transaktion
Die Transaktion des Going Private kann von verschiedenen Personengruppen
und Zusammensetzungen dieser Personengruppen durchgeführt werden.
Grundsätzlich sind diese Gruppen in unternehmensinterne und
unternehmensexterne Gruppen zu unterscheiden. Die unternehmensinternen
Personen stehen in direkter Verbindung zum Unternehmen (z.B. Mitarbeiter,
Management, Eigentümer). Die Unternehmensexternen Personen hingegen
stehen bis zur Transaktion nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmen
(z.B. Finanzinvestoren, externes Management).
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Transaktionen durch unternehmensinterne Personen
Management-Buy-Out (MBO)
Bei dieser Variante erwirbt das eigene Management die Mehrheit der Aktien, um das Unternehmen in eine nicht börsennotierte Unternehmung zu überführen. Ziele desManagements in diesem Zusammenhang, sind die Verringerung des Agency- Problems,durch Vereinheitlichung von Management und Eigentümer. Meist werden für die Transaktion wegen der großen Volumina Fremdkapitalgeber hinzugezogen, um dieTransaktion zu finanzieren. Im Falle, dass der Großteil der Übernahme fremdfinanziertwird spricht man von LMBO (Leveraged-Management-Buy-Out).
Eigentümer-Buy-out/ Owner-Buy-out (OBO)
Als Eigentümer wird die Person oder Personengruppe bezeichnet, die Mehrheitsaktionärund mindestens ein Jahr mit dem Unternehmen in direkter Verbindung steht. Durch dieTransaktion des P2P werden meist strategische Ziele verfolgt, wie z.B. dieWiederherstellung der Eigentumsverhältnisse nach einer Kapitalbeschaffungsstrategie
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Transaktionen durch unternehmensinterne Personen
Mitarbeiter (Belegschaft)-Buy-Out
Das Employee-Buy-Out (EBO) oder auch Belegschafts-Buy-Out stellt eine weitere
Gruppe unternehmensinternen Personen dar und spielte vor allem bei
Unternehmensübernahmen nach der Wende eine große Rolle. Bei dieser Konstellation
übernehmen die bisherigen Angestellten die Rolle des Managements und der
Eigentümer. Probleme dieser Variante ist die unzureichende Managementerfahrung und
eine Eigentümerkonstellation, wo der Vorgesetzte eventuell durch einen seiner
Mitarbeiter gekündigt werden kann. Die Variante des EBO spielt bei dem Going Private
eine untergeordnete Rolle und wird auch oft in Verbindung mit einem MBO durchgeführt.
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Transaktionen durch unternehmensexterne Personen
Management-Buy-In (MBI)
Diese Variante der beteiligten Personen und auch Initiatoren für das Going Private ist
ähnlich dem MBO bis auf die Tatsache, dass eine externe Gruppe von Managern sich in
das Unternehmen einkauft und nicht das eigene Management rauskauft. Das externe
Managementteam übernimmt erste die Funktion der neuen Eigentümer und kann danach
auch die Managementfunktion ausüben. Da oft interne Informationen fehlen, werden
interne Manager hinzugezogen (MBO), was zu der Konstellation BIMBO (Buy-In-
Management-Buy-Out) führt. Bei dieser speziellen Konstellation profitiert das externe
Management von dem Insiderwissen der bisherigen Manager und können somit ihre
Risiken der Übernahme minimieren.
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Transaktionen durch unternehmensexterne Personen
Third-Party-Buy-Out
Diese Variante beschreibt eine Übernahme durch unternehmensexterne Investoren und
Investorengruppen, die in der globalen Wirtschaft zunehmende Bedeutung gewinnt.
Oft bestehen diese meist Finanzinvestoren aus einer Private-Equity-Gesellschaft und
deren akquirierten Kapitalgeber. Ziel des Going Private aus der Sicht des externen
Investors ist die Erwirtschaftung hoher Renditen bei Veräußerung des Unternehmens.
Der Unterschied zum OBO ist lediglich die Haltedauer der Anteile, die bei dieser Variante
unter einem Jahr liegt, während bei dem OBO eine Mindesthaltedauer von einem Jahr
gewährleistet sein muss.
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9. Finanzierung der Going Private-Transaktion
Die Finanzierbarkeit der Übernahme einer Börsengesellschaft zur Überführung in eine
Private Company, stellt ein wichtiges Kriterium für die Durchführbarkeit eines Going
Privates dar. Wenn die Kosten für den Erwerb des Unternehmens und die Kosten für die
Transaktion selbst nicht aufgebracht werden können, kann ein Going Private nicht
durchgeführt werden. Zu Bedenken in diesem Zusammenhang sind auch die
Anlaufkosten für solche Transaktionen, die bei Nichtgelingen des Going Privates
trotzdem anfallen.
Für die Finanzierung stehen viele Möglichkeiten aus der Palette der
Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, die grundsätzlich in die Bereiche
Innenfinanzierung und Außenfinanzierung untergliedert werden können. Komplexe
Finanzierungsstrukturen sind ebenfalls denkbar, die Kombinationen mit verschiedenen
Instrumenten zulassen. Durch die komplexe und individuelle Struktur von Going Privates
müssen die Faktoren, wie Tilgung, Sicherheiten, Eingriff ins Management und Andere im
Rahmen von Going Private, besonders berücksichtigt werden.
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Innenfinanzierung
Die Innenfinanzierung, speziell die Selbstfinanzierung spielen bei einem Going Private
eine ungeeignete Finanzierungsform. Die Selbstfinanzierung bedeutet eine Finanzierung
aus einbehaltenen Mittel, was nur bei institutionellen Investoren Anwendung findet. Somit
kann man sagen, dass die Kapitalaufbringung im Sektor der Außenfinanzierung zu finden
ist.
Außenfinanzierung
Die Außenfinanzierung kann in Fremdfinanzierung und Beteiligung- bzw.
Eigenfinanzierung unterteilt werden. Als weitere Möglichkeit dient die individuelle Form
der Mezzanine Finanzierung zur Durchführung eines Going Privates.
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Beteiligungsfinanzierung
Eine Beteiligungsfinanzierung ergibt sich aus einer Veränderung der Kapitalstruktur des
übernehmenden Investors. Bei börsennotierten Unternehmen wird dies durch Ausgabe
neuer (junger) Aktien erreicht, während es bei Unternehmen ohne Marktzugang nur
durch die Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. durch Aufstockung der
Gesellschafteranteile möglich ist. Die Notwendige Kapitalbasis für die Übernahme eines
Börsenunternehmens weist daher oft auch Bausteine der Kredit- und Mezzanine
Finanzierung auf.
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Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung)
Die vom Volumen den größten Anteil an Finanzierungen von Going-Private-
Transaktionen darstellt, ist die Fremdfinanzierung. Hierbei werden sowohl kurz- als auch
langfristige Kredite in Anspruch genommen, um die Übernahme zu finanzieren. Der
Großteil dieser Kredite wird langfristig vereinbart. Als mögliche Kreditgeber treten
Sparkassen, Banken oder Konsortien aus mehreren Banken auf um diese oft sehr
großen Volumina zu finanzieren. Vorteil dieser Finanzierungsform ist der Verzicht auf
Mitspracherecht im Unternehmen, da diese Kreditgeber nur an der Verzinsung und
geeigneten Risikoprämien interessiert sind.
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Mezzanine Finanzierung
Die Mezzanine Finanzierung stellt eine Sonderform der Finanzierung dar, da sie eine
Zwitterstellung zwischen der klassischen Eigenfinanzierung und der reinen
Fremdfinanzierung angesiedelt ist. Sie enthält sowohl Bestandteile der einen
Finanzierungsform als auch Bestandteile der anderen Form. Besonderheit an dieser
Variante ist die Zugangsvoraussetzung, da auch bei Vorliegen geringer Sicherheiten und
somit hohem Risikopotential, Kapital zur Verfügung gestellt wird. Um das Risiko der
Banken, Förderbanken, Fond und Bankenkonsortien zu mindern, werden Maßnahmen,
wie die Übernahme von Managementaufgaben, ergriffen. Somit werden gegebenenfalls
durch die Kreditgeber Gesellschafterrollen übernommen, die zu Gewinnausschüttungen
Und aktiver Unternehmenssteuerung führen. Möglich Varianten der Mezzanine
Finanzierung sind die Verwendung von Genussscheinen, Wandelschuldverschreibungen
und Gewinnobligationen.
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10. Ablauf eines Going Privates
Aufgrund nicht existierender Standardisierung von P2P-Transaktionen und durch
zahlreiche Faktoren, die ein Going Private beeinflussen, kann nur ein Grobschema den
Ablauf der Transaktion darstellen:
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1. Phase: Vorentscheidung
Diese Phase bedeutet den ersten Schritt zum Going Private und beinhaltet die Entscheidung des Initiators über die Durchführung dieser Transaktion. Im Falle einer positiven
Prüfung auf Durchführbarkeit und Nutzen, wird Strategieformulierung und Dokumentation durchgeführt. Darin enthalten ist die geplante Durchführung, bezogen auf juristische, personenkreis-bezogene und finanzielle Umsetzung.
2. Phase: Entscheidungsfindung
In dieser Phase wird ein neuer Mehrheitseigentümer gesucht und eine Due Dilligence(Unternehmensbeurteilung bei bevorstehenden Übernahmen) durchgeführt. Die Suche Nach einem neuen Mehrheitseigner wird nur durchgeführt, wenn der Initiator nicht selbstdiese Funktion übernehmen will. Es werden drei Verfahren bei der Suche angewandt: Exklusivverfahren (nur bestimmte potentielle Käufer ), Parallelverfahren (gleichzeitige Abgabe von Angeboten mit K.O.-System) und Auktionsverfahren (öffentliche Ausschreibung mit Zuschlag für das beste Angebot). Nach der Identifizierung des oder der Käufer wird eine Due Dilligence durchgeführtum einen exakten Kaufpreis zu ermitteln. Nach dieser Phase wird die eigentliche Umsetzung desGoing Private eingeleitet.
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3. Phase: Vorbereitung
In dieser Phase wird der Kauf bzw. Verkauf der Aktienpakete vollzogen. Dieser Verkauf findet außerhalb der Börse in einem so genannten Blockhandel (Verkauf großer Unternehmensanteile an einen neuen Eigentümer) statt. Dieser Blockhandel muss nachVollzug, umgehend bekannt gemacht werden. Im Falle von auftretenden Problemen bei diesem Handel, kann es zum Stopp der Umsetzung führen.
4. Phase: Übernahme
Nach dem der Blockhandel vollzogen ist, muss nun geprüft werden ob die notwendige Mehrheit der Anteile wirklich erworben wurde. Ist diese der Fall gibt der neue Mehrheitseigentümer eine Übernahmeangebot für die Gesellschaft ab. Die Hauptversammlung des Unternehmens muss dem Antrag genehmigen, damit die Transaktion weitergeführt werden kann. In diesem Zusammenhang muss eine Möglichkeit zur Übernahme der restlichen Aktien getroffen werden.
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5. Phase: Umsetzung
Bei der Umsetzungsphase wurden bereits alle vorhergehenden Phasen erfolgreichabsolviert, so dass die juristische Umsetzung vollzogen werden kann.Wie in Kapitel 7 beschrieben, können unterschiedliche Varianten zur Umsetzung des Delistings angewendet werden. In dieser Phase wird die Umsetzung einer geeigneten Variante des Delistings vollzogen, was zum Entzug der Börsenzulassung führt.
6. Phase: Nachbereitung
In der Nachphase zum Going Private werden die Ansprüche der restlichen Aktionäre behandelt, damit die Nachfolgeunternehmung keine Verpflichtungen gegenüber anderen mit dem Unternehmen verbundenen Personen aufweist. Ziel dieser Phase ist die 100%ige Kontrolle über die ehemalige Aktiengesellschaft, was gegebenenfalls durch Führung von Gerichtsprozessen erreicht wird..
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11. Beispiele für deutsche Going Privates
.
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12. Fazit
• Die Variante des Going Private stellt nicht für jedes Börsenunternehmen den Königsweg zu Verbesserungen dar.
• Viele, vor allem kleinere Börsenunternehmen, kennen die Möglichkeit des P2P nicht oder verfügen nicht über das notwendige Know-how zur Umsetzung.
• Man muss die anfallenden einmaligen Transaktionskosten den jährlichen Kosten für die Börsennotierung (≥300 TEuro) in Vergleich stellen.
• Für Berater im Bereich Mergers & Acquisitions rückt das Thema Going Public immer stärker ins Blickfeld, da es ein hohes Marktpotential in diesem Bereich aufzudecken gilt.
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Literatur
Eisele, Florian/ Götz, Alexander/ Walter, Andreas: Motive, Gestaltungsalternativen und Ablauf eines Going Private- Ein alternativer Erklärungsansatz für das Börsenphänomen-, in: Finanz Betrieb 7-8/ 2003,Seiten 479-485, (2003a), Internet: www.blaettchen.de/img/veroeffentlichungen/goingprivate.pdf
Eisele, Florian/ Götz, Alexander/ Walter, Andreas: Going Private-Transaktionen am deutschen Kapitalmarkt- Eine empirische Bestandsaufnahme, in: Finanz Betrieb 12/ 2003, Seiten 839-850, (2003b), Internet: www.blaettchen.de/ img/veroeffentlichungen/Going_Private__FB_II.pdf
Götz, Alexander: Management Buy Out- Instrument für Unternehmensnachfolge und Restrukturierung, in: Die Bank 11/2003, Seiten 738-743 (2003)
Grupp, Alexander: Börseneintritt und Börsenaustritt- Individuelle und institutionelle Interessen, 1. Auflage, 1995 Sternenfels/ Berlin
Oelschlegel, Carolin: Bewegungsgründe für die Umsetzung von Going PrivateTransaktionen, IEWS-Schriftenreihe Band 11, 1. Auflage. 2001 Aachen
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Literatur
Perridon, Louis/ Steiner, Manfred: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 12. Auflage, 2003 München
Rödl, Bernd/ Zinser Thomas: Going Public- Der Gang mittelständischer Unternehmen an die Börse1.Auflage, 1999 Frankfurt am Main
Schanz, Kay-Michael/ Richard, Jörg/Schalast, Christoph: Unternehmen im Prime Standard-„Staying Public“ oder „Going Private“? -Nutzenanalyse der Börsennotiz- Nr. 60 der Arbeitsberichte der HFB-Business School of Finance & Management, 2004 Frankfurt, Internet: www.frankfurt-school.de/dms/arbeitsberichte/Arbeits60/Arbeits60.pdf/ 01.03.2007
Schlösser, Daniel: Delisting auf Initiative des Emittenten, Münchner Juristische Beiträge 32, 1. Auflage, 2003 München
Zillmer, Peter: Going Private- Der freiwillige Börsenrückzug in Deutschland,1. Auflage, 2003 Wiesbaden