Haar-Raubwild
Fuchs
Dachs
Waschbär
Marderhund
SystematikKlasse Säugetiere (Mammalia)
Ordnung Raubtiere (Carnivora) ca. 200 Arten
Familie Hunde (Canidae)
Marder (Mustelidae)
Kleinbären (Procyonidae)
Gattung Füchse (Vulpes)
Dachse (Meles)
Waschbären (Procyon)
Marderhunde (Nyctereutes)
Systematik Fuchs
Klasse Säugetiere (Mammalia)
Ordnung Raubtiere (Carnivora)
Familie Hunde (Canidae)
Gattung Füchse (Vulpes)
Art Rotfuchs (Vulpes vulpes)
Der Fuchs
Verbreitung: ganz Europa (außer Island und einigen Mittelmeerinseln)
Körperbau:bis 40 cm Schulterhöhe, 9 kg Gewicht, bis 130 cm lang
Ernährung:Allesfresser (Kleinnager, Insekten, Aas, Obst und Beeren)
Sinnesleistung:Sehvermögen gut, Geruchs- und Hörsinn sehr gut
Lebensweise:dämmerungs- und nachtaktiv; meist außerhalb des Baues!
Verbreitung des Rotfuchses
Katzenartiges Anschleichen, Lauern und Springen nach Mäusen
Die Pupille des Fuchses steht senkrecht
(„Spaltpupille“ wie bei Katzen)
Gebiss des Fuchses
3 Incisivi (Schneidezähne)
1 Caninus (Reißzahn)
4 Prämolaren (vordere Backenzähne)
2-3 Molaren (hintere Backenzähne)
max. 42 Zähne
M1 unten und P4 oben bilden das Brechscherenpaar
Typisches Fleischfressergebiss
Das typische „Brechscherengebiss“ des Fuchses
I = Incisivi (Schneidezahn)
C = Caninus (Eckzahn)
P = Prämolar (vorderer Backenzahn)
M = Molar (hinterer Backenzahn)
Der Dachs (Meles meles)Verbreitung: ganz Europa (außer Island, Mittelmeerinseln, Nordskandinavien)
Körperbau:bis 30 cm Schulterhöhe, bis 23 kg Gewicht, bis 100 cm lang
Ernährung:Allesfresser (Insekten, Weichtiere, Kleinnager, Wurzeln, Früchte)
Sinnesleistung:Sehvermögen sehr mäßig, Geruchssinn sehr gut, Hörsinn gut
Lebensweise:dämmerungs- und nachtaktiv; Winterruhe!
Schädel des Dachses
Systematik WaschbärKlasse Säugetiere (Mammalia)
Ordnung Raubtiere (Carnivora)
Familie Kleinbären (Procyonidae)
Gattung Waschbären (Procyon)
Art Waschbär (Procyon lotor)
Der Waschbär (Procyon lotor)
Verbreitung: Mitteldeutschland (mit starker Ausbreitungstendenz)
Körperbau:bis 35 cm Schulterhöhe, bis 7 kg Gewicht, bis 100 cm lang
Ernährung:Allesfresser (Kleinnager, Weichtiere, Insekten, Obst und Beeren)
Sinnesleistung:Sehvermögen gut, Geruchs- und Hörsinn gut;Tastsinn sehr gut
Lebensweise:dämmerungs- und nachtaktiv; Familienverbände
Waschbärabschuss Deutschland
0
500010000
1500020000
25000
Jagdjahr
Stüc
k
Zugang für Waschbär am Hausdach
Waschbären haben ganze Arbeit geleistet
Wochenstube im Dachboden
Verzweifelte Maßnahmen gegen die Kletterkünste des Waschbären
Manchmal hilft nur noch Hochspannung
Sicherung der Biotonnen vor Waschbärzugriff
Systematik MarderhundKlasse Säugetiere (Mammalia)
Ordnung Raubtiere (Carnivora)
Familie Hunde (Canidae)
Gattung Marderhunde (Nyctereutes)
Art Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
Der Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
Verbreitung: Deutschland und Österreich; starke Ausbreitungstendenz
Körperbau:bis 22 cm Schulterhöhe, bis 10 kg Gewicht, bis 100 cm lang
Ernährung:Allesfresser (Insekten, Kleinnager, Obst und Beeren)
Sinnesleistung:Sehvermögen mäßig, Geruchssinn sehr gut; Hörsinn mäßig
Lebensweise:dämmerungs- und nachtaktiv; Winterruhe!
Marderhundabschuss Deutschland
0
5000
10000
15000
20000
91/92
93/94
95/96
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99/00
01/02
Jagdjahr
Stüc
k
Tollwut und FuchsbandwurmTollwut
Fuchs als Hauptträger der Tollwut
Übertragung durch Kontakt (Beißerei)
Ängste der Bevölkerung
Übertragbarkeit auf alle Säugetiere
Fuchsbandwurm
schon immer vorhanden
sehr kleine, leichte Eier
können überall vorkommen
Befall beim Menschen kaum heilbar
Vorbeugung
Hygiene (Waschen von Händen, Beeren, Pilzen)
Impfung von Haustieren
Entwurmung von haustieren
Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Tollwutverordnung (17.01.2005)
hier: Bekämpfung der Gefahr der Einschleppung von Tollwut
A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G: Eine verstärkte Bejagung von Füchsen wird gem. § 12 Abs.
1 der Tollwutverordnung mit sofortiger Wirkung angeordnet.
Dies gilt nicht für die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere in den Setzzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere, gem. § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes.
Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird der sofortige Vollzug dieser Verfügung angeordnet.
Zuwiderhandlungen werden nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 der Tollwutverordnung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr. 1 b und Abs. 3 des Tierseuchengesetzes geahndet. Sie können eine Geldbuße bis zu 25.000,- Euro nach sich ziehen.
Fuchsangel (links) und
Tellereisen (unten)
Folgen einer starken Bejagung:
Erhöhung der Reproduktionsrate
Versprengen von Tieren
Neuordnung der Reviere
Neustruktur der Sozialordnung
Höhere Kontaktrate
Hasen- und Fuchsstrecke in Deutschland
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300
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HaseFuchs
Hasen- und Fuchsstrecke in Deutschland
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ck in
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