Niedersachsen
Herzlich Willkommen
zur gemeinsamen Veranstaltung des Breitbandbüros des Bundes
und des
Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Breitbandförderung
Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI
Niedersachsen
Eckpunkte der Förderung zum Breitbandausbau in NI
EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 – 2020
ELER-Richtlinie für die Förderperiode 2014 – 2020
GAK-Richtlinie für die Förderperiode 2014 – 2020
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus
in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende II (RL Breitbandausbau NI)
Kommunalinvestitionsförderpaket - KIP
Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI
RL
Breitbandförderung
Gewerbegebiete
EFRE
5 Mio. €
bis 2020
RL Breitbandausbau NI
(Mittel aus der DD II)
58,3 Mio. €
bis 2020
Finanzieller Rahmen
GAK
ca. 12,5 Mio. €
bis 2018
ELER
40 Mio. €
bis 2020
Niedersachsen
Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI
BUND
Kommune
Wirtschaftlichkeitslücke
NBankDarlehen
Betreiber
modell
Niedersachsen
EFRE
ELER
Breit-band-RL
GAK
KIP
Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI
Niedersachsen
Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen
(RL Breitbandförderung – Gewerbegebiete)
Nds. MBl. Nr. 45/2015 S. 1439
Beihilferechtliche Grundlage: NGA Rahmenregelung des Bundes (NGA-RR)
Inkrafttreten: 01.12.2015
MW Referat 22
Niedersachsen
Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020
Ziele
• die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze als hochwertige
wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahme,
Zuwendungsvoraussetzungen
• die Modernisierung und technische Verbesserung bestehender Gewerbegebiete sowie
• die Steigerung der Attraktivität von Wirtschaftsstandorten
• Im Bebauungsplan ausgewiesenes Gewerbegebiet
• Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen 3 KMU im Gewerbegebiet vorhanden sein
• Aus- und Aufbau von schnellen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s
symmetrisch
• in Gewerbe- und Industriegebieten
MW Referat 22
Niedersachsen
Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020
Zuwendungsempfänger
• Kommunale Gebietskörperschaften, Samtgemeinden, Kommunale Zusammenschlüsse
• Jur. Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit diese sich mehrheitlich im öffentlichen
Eigentum befinden und vorrangig die Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewähren (z. B.
Stadtwerke)
• Wie bisher ist auch Weiterleitung der Zuwendung an gewerbliche Unternehmen möglich
Gegenstand der Förderung:
• Betreibermodell
• Wirtschaftlichkeitslücke
MW Referat 22
Niedersachsen
Förderhöhe
• Insgesamt stehen 5 Mio. € zur Verfügung
• Fördersatz von max. 50 % je Projekt und Förderhöchstsumme 200.000 € je Projekt
• Antragsstichtage sind zunächst nicht vorgesehen
MW Referat 22 Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020
Kofinanzierung aus Mitteln nach § 13 NFAG möglich
Anträge können bei der NBank gestellt werden!
Ansprechpartner/Fachberatung NBank: Herr Plum
Entwurf RL Breitbandausbau NI
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende II
(RL Breitbandausbau NI)
Beihilferechtliche Grundlage: NGA-RR Bund (Rahmenregelung des Bundes)
Geplantes Inkrafttreten: 1. Quartal 2016
Stand der Richtlinie:
Verbandsanhörung abgeschlossen
Niedersachsen
MW Referat 22
Entwurf RL Breitbandausbau NI
Zuwendungsempfänger:
Gebietskörperschaften, Samtgemeinden und kommunale Zusammenschlüsse (Weiterleitung an ein gewerbliches Unternehmen möglich) (in Klärung mit dem Bund, ob bei der Bundesförderrichtlinie auch kommunale GmbHs darunter fallen)
Zuwendungsvoraussetzungen:
• Markterkundungsverfahren, IBV
• 75 % der Haushalte zuverlässige Bandbreiten möglichst von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download. Berechnungsgrundlage: alle Anschlüsse > 30 Mbit/s
• Bundesförderprogramm: 50 Mbit/s für 85 %, Berechnungsgrundlage nur Anschlüsse mit 50 Mbit/s
• Downloadrate muss sich mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss
Niedersachsen
MW Referat 22
Entwurf RL Breitbandausbau NI
Gegenstand der Förderung:
• Betreibermodelle
Verfahrensbeschreibung:
• Antragseinreichung bei der NBank
• Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen des Breitbandausbaus
• Antragsteller legt Stellungnahme des b|z|n vor. (Abgleich mit der Strukturplanung)
Niedersachsen
MW Referat 22
Entwurf RL Breitbandausbau NI
Aufgreifschwelle:
• 30 Mbit/s
Förderfähig:
• Leerrohre mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und / oder• Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren• Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)• im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck stehende Finanzierungsaufwendungen des
Zuwendungsempfängers
Finanzierungsaufwendungen werden beim Bundesförderprogramm nicht berücksichtigt
Niedersachsen
MW Referat 22
Niedersachsen
Entwurf RL Breitbandausbau NI
Fördersatz: • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderhöhe: • Fördersumme maximal 5 Millionen
• Bagatellgrenze: Fördersumme <= 0,5 Millionen
Kombination mit dem Bundesförderprogramm ist möglich
• Kompatibilität mit dem Bundesförderprogramm ist sehr hoch
Antragsstichtage sind noch nicht vorgesehen
Eigenanteil • 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Ausnahmen nach Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde:• Haushaltssicherungskonzept• Zins- und Tilgungshilfe nach §§ 13 ff. NFAG• Prekäre Haushaltssituation durch Maßnahmen zur Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen
MW Referat 22
Niedersachsen
Verfahren
1. MEV 2. IBV oder Ausschreibung Betreiber 3. Auswahl des Betreibers
4. Antragstellung
• nur Landesmittel
Antragsbearbeitung, Scoring, endgültiger Zuwendungsbescheid durch die NBank
• zusätzlich Mittel aus dem Bundesförderprogramm
Vorabprüfung des Antrages – Info zur grds. Förderfähigkeit über NBank an Bund AntragsbearbeitungScoringBescheid der NBank unter Vorbehalt der BundesförderungBescheid durch den Bund, Vorbehalt entfällt
Entwurf RL Breitbandausbau NIMW Referat 22
ELER und GAK
Niedersachsen
RL Breitbandförderung – ländlicher Raum
Gemeinsame Richtlinie für GAK und ELER
Beihilferechtliche Grundlagen GAK = AGVO
Beihilferechtliche Grundlagen ELER = NGA-RR Bund (Rahmenregelung des Bundes)
Inkrafttreten: 16. Dezember 2015
ML Referat 306
ELER und GAK
Zuwendungsempfänger Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände
Zuwendungsvoraussetzungen Markterkundung, IBV
Bemessungsgrundlage Wirtschaftlichkeitslücke
Verfahrenshinweise Votum NBank zu Landesstrategie
Bewilligungsbehörde = Arl
(örtl. zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung)
Niedersachsen
ML Referat 306
GAK
Niedersachsen
Kernpunkte – GAK
Aufgreifschwelle 6 MBit/s
Investitionskostenzuschuss aktive und passive Technik
Fördersatz 70 %, 80 % oder 90 % - Steuereinnahmekraft
Bemessungsgrundlage max. 500.000 €
Stichtag jährlich 15. Oktober (einmalig 29.02.2016)
ML Referat 306
ELER
Niedersachsen
Kernpunkte – ELER
Aufgreifschwelle 30 MBit/s
Investitionskostenzuschuss aktive und passive Technik
Fördersatz 53 % bzw. 63 % in Übergangsregion
Bemessungsgrundlage mindestens 500.000 €
Förderhöhe max. 2 Mio. je Landkreis
Stichtage immer 15. April und 15. Oktober einmalig 31. Januar 2016
ML Referat 306
ELER
Niedersachsen
1. Markterkundung 2. IBV 3. Auswahl des Betreibers
4. Antragstellung
• nur Landesmittel
Antragsbearbeitung, Ranking, endgültiger Zuwendungsbescheid durch das Arl
• zusätzlich Mittel aus dem Bundesförderprogramm – identisches Projektgebiet!
Vorabprüfung des Antrages – Info zur grds. Förderfähigkeit über NBank an Bund AntragsbearbeitungRankingBescheid durch Arl unter Vorbehalt der BundesförderungBescheid durch den Bund, Vorbehalt entfällt
Verfahren – ELER
ML Referat 306
ELER
Niedersachsen
Verfahren – ELER
• zum Stichtag - vollständiger (prüffähiger) Antrag
• Auswahlkriterien bei Kooperationen
• Standortprinzip – keine Gewichtung
• entscheidend ist Schwerpunkt des Vorhabens
• kein eindeutiger Schwerpunkt des Vorhabens – Günstigkeitsprinzip
• Zeitplan
• Ranking und Projektauswahl – geplant ca. 3 Monate nach Stichtag (Anzahl Anträge, Vorlage im Kommunalen Steuerungsausschuss)
• frühzeitige Einbindung OFD – baufachliche Prüfung
5. Zuwendungsbescheide Land (Bund) – Kumulierung bis max. 90 %
6. Ausschreibung Leitfaden geplant
noch 4. Antragstellung
ML Referat 306
KIP- Mittel
Kommunalinvestitionsförderpaket
(KIP)
Beihilferechtliche Grundlage: NGA-RR Bund (Rahmenregelung des Bundes)
Gesetzliche Grundlagen: • Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie • Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Niedersachsen
MI Referat 33
Verfahren:• Entscheidung über den Mitteleinsatz trifft die Kommune• Keine Genehmigung im Vorfeld durch das MI• Aber: Bei Einplanung von Mitteln im Förderbereich Breitbandausbau erfolgt
vorherige Vorstellung des Investitionsvorhabens im Einplanungsausschuss• Mittelabruf muss bis zum 31.12.2018 erfolgt sein
KIP- Mittel
Kommunalinvestitionsförderpaket
(KIP)
Wesentliche Rahmenbedingungen:• Förderquote (85% - 95%) sowie maximale Fördersumme je Kommune
stehen fest � siehe Anlage zum NKomInvFöG• Alle Landkreise sowie die Region Hannover sind als finanzschwach im Sinne
des KInvFG definiert worden• Definition des ländlichen Raums umfasst alle Landkreise sowie die Region
Hannover mit Ausnahme der LHH• Erreichung des 50 Mbit-Ziel• Doppelförderungsverbot ist zwingend einzuhalten � Einzelmaßnahmen im
Rahmen des (landkreisweiten) Gesamtausbaus sind abzugrenzen• Erforderliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird durch Anforderungen der
übrigen Richtlinien (MEV, IBV, …) abgedeckt
Niedersachsen
MI Referat 33
Niedersachsen
Vielen Dank!Michael HelinskiNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrReferat 220511 – 120 [email protected]
Michaela SaßNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrReferat 220511 – 120 [email protected]
Marco HundtNiedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzReferat 3060511 – 120 - [email protected]
Dominik JungNiedersächsisches Ministeriumfür Inneres und SportReferat 330511 – 120 [email protected]
Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI