Silvia Arndt
Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
Wissenstransfer in Sachsen
Hinweise zur Antragstellung
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❙ Projektförderung mit Anteilfinanzierung (Deckungsmittel notwendig)
❙ Erstattungsverfahren (= klassische Vorfinanzierung!)
❙ Verwaltungsverfahren
1. Förderantrag (Ausschlusstermin 30.11.2019)
Bestätigung PE vollständiger Antrag (VZ „Automatismus“)
Verwaltungskontrolle
Vorhabensauswahl
Bescheid
2. Auszahlungsantrag
VWK, RIA (VOK), Festsetzung, Auszahlung
❙ Ausgabenbasis
ELER Förderung - WT
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❙ vollumfänglich, auskömmlich, realistisch
❙ Nachbewilligungen nur bei nicht vorhersehbaren Preissteigerungen für
bereits bewilligte Förderinhalte (Bedingung: Haushaltsmittel vorhanden)
❙ Ergänzungsbewilligungen sind nur zulässig, wenn die Änderung oder
Ergänzung wesentlicher Vorhabensbestandteile, auch kostenneutral, für die
Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich ist (Bedingung:
Haushaltsmittel vorhanden)
Finanzielle Planung
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❙ Prinzip: Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Angemessenheit der Ausgaben
❙ geplante Ausgaben im Detail durch Antragsteller durch Nachweis konkretisieren –
„Plausibilisierung“
❙ förderfähige Ausgaben (Ausnahme: Standardeinheitskosten)
❙ tatsächlich entstanden (physisch)
❙ eindeutig dem Vorhaben zuordenbare Rechnungen (Bezug zum
Zuwendungsbescheid in der Kostenposition)
❙ Bezahlung (Nachweis mittels Kontoauszügen)
❙ nicht förderfähig
❙ Verrechnungen von Leistungen - auch von Eigenmitteln - unzulässig!
(Folge: Nichtanerkennung von Ausgaben – Kürzung Zuwendung)
❙ Antragstellung, Änderung und Abrechnung
❙ Ausgaben für Speisen und Getränke
Ausgabenbasis
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Personalausgaben auf Basis SEK
❙ Leistungsgruppenzuordnung über Tätigkeitsbeschreibung/ Arbeitsvertrag
❙ Monatssatz bei Voll- oder anteilig bei Teilzeit
❙ Stundensatz bei flexibler Stundenzahl Arbeitszeitnachweis erforderlich
❙ Lohnnebenkosten und Sonderzahlungen abgegolten
❙ 15 % Pauschale für indirekte Kosten bereits enthalten
❙ Urlaub/ Krankheit bereits pauschal berücksichtigt Grundlage 1.720 h/a
❙ Bestätigung der Tätigkeit, keine Zahlungsnachweise erforderlich
Leistungs-
gruppe
1- leitende
Mitarbeiter
2- heraus-
gehobene
Fachkräfte
3-Fachkräfte 4- Hilfs-
arbeiter
Monatssatz 7.986 € 5.362 € 3.739 € 2.898 €
Stundensatz 56 € 37 € 26 € 20 €
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Sachausgaben
❙ direkt zuordenbare Ausgaben, u.a. Miete, Pacht, Dienstleistungen Dritter,
Honorare, Reisekosten für Honorarnehmer ohne Verpflegung/Tagegelder
❙ für Dritte nachvollziehbare, detaillierte und inhaltlich eindeutig bestimmte
Beschreibung
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Anforderungen an den Anbieter
❙ Grundsatz: qualifiziertes und regelmäßig geschultes Personal
❙ geeigneter Abschluss der eingesetzten Mitarbeiter / Honorarkräfte
❙ regelmäßige Schulungen
❙ belegbare Weiterbildungsmaßnahmen - Lehrgänge, Kolloquien (kein
Messebesuch), einschlägige Publikationen, Lehr- oder Gutachter-
tätigkeit
❙ zum Zeitpunkt des Einsatzes der jeweiligen Person nicht älter als fünf
Jahre; gegebenenfalls müssen daher auch während des Vorhabens
Schulungen absolviert werden
26. September 2019 | Silvia Arndt9
Honorare
❙ Honorare können in angemessener Höhe je nach Qualifikation des
Referenten anerkannt werden, jedoch maximal:
❙ berufene Professoren bis zu 100,00 €/Einsatzstunde im Vorhaben jedoch
nicht mehr als 800,00 Euro pro Tag (Tagessatz)
❙ abgeschlossener Hoch- bzw. Fachhochschulausbildung bis zu 85,00
Euro/Einsatzstunde, jedoch nicht mehr als 680,00 Euro pro Tag (Tagessatz)
❙ Meisterprüfung im Handwerk, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft,
Industriemeister, Absolventen von Fachschulen, vergleichbare
Qualifikationen in Wirtschaft und Verwaltung bis zu 70,00
Euro/Einsatzstunde jedoch nicht mehr als 560,00 Euro pro Tag (Tagessatz)
❙ übrige Personen bis zu 50,00 Euro/Einsatzstunde, jedoch nicht mehr als
400,00 Euro pro Tag (Tagessatz)
drei
Angebote
geplante Ausgaben
Plausibilität gegeben
nur ein
Angebot
Referenz-
kosten
Wege zur Plausibilisierung
u. a.
eigene Kalkulation mit Bezug zur Datenreferenz
KTBL-Daten
Tarifvertrag der Länder
Sächsisches Reisekostengesetz
Internetrecherchen (http://...)
Grundsatz: Antragsteller in der Pflicht der Herleitung und Begründung!
❙ detaillierte und für Dritte nachvollziehbare Leistungsbeschreibung (= Vergleichbarkeit)
❙ drei unabhängige, gültige Vergleichsangebote von qualifizierten Dienstleistern / Lieferanten;
Sonderbestimmung bei öffentlichen AG beachten
❙ eventuell Internetrecherche (Ausdruck mit Datum, Quellenangabe)
❙ Referenzkostensysteme (z. B. KTBL)
❙ Angebotsübersicht wünschenswert
Ziel: Wettbewerb und wirtschaftliches Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten
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Teilnehmerkreis
❙ Es können nur die Ausgaben für Teilnehmer geltend gemacht werden, die inder sächsischen Land- oder Forstwirtschaft einschließlich Gartenbau sowiein gewerblichen Tochterunternehmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebetätig sind.
❙ Ausgenommen sind Bedienstete von Körperschaften, Anstalten oderEinrichtungen (einschließlich Wirtschaftsbetrieben) des öffentlichen Rechtsim Rahmen ihrer Dienstaufgaben.
❙ Der Nachweis über die Teilnehmer für jede durchgeführte Veranstaltungerfolgt durch eine Teilnehmerliste, die mit dem jeweiligen Auszahlungs-antrag vorzulegen ist.
❙ Sollten an der Veranstaltung Teilnehmer teilnehmen, die nicht zu derZielgruppe gehören, erfolgt die Kürzung der Ausgaben in Höhe eines vorherbestimmten Bruttokostenanteiles je Teilnehmer mit der Folge der Kürzungder Zuwendung. Dieser Sachverhalt ist bei der Beantragung der Auszahlungzu berücksichtigen.
Höhe der Förderung
| 26. September 2019 | Silvia Arndt12
RL LIW B II 2 - WT Aktueller Aufruf
Zielgruppe Agrar- und Forstsektor
Regelsatz 80%
Vermittlung von Ergebnissen aus
EIP- Vorhaben+ 20%
max. Fördersatz 100%
förderfähige Gesamtausgabennicht förderfähige Ausgaben
beantragte Gesamtausgaben zum Fördervorhaben
Deckungsmittel (z. B. 20%) Zuwendung (z.B. 80%)
Eigenmittel (Barmittel,
Bankguthaben,
Kassenbestände, nicht
zweckgebundene
Spenden)
Einnahmen
Mittel Dritter
Zuwendung (ggf. unter Anrechnung sonstiger
Deckungsmittel anderer öffentlichen Zuwendungen für das
Vorhaben)
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Gesamtfinanzierung
zusätzliche Eigenmittel
| 26. September 2019 | Silvia Arndt14
Häufige Fehler
❙ Anträge unvollständig – fehlende Anlagen (Fußnoten im Antrag und
beachten!)
❙ Unterschrift durch nicht Vertretungsberechtigten (sofern mehrere = alle
unterschreiben!)
❙ Herleitung und Darstellung der Höhe der geplanten Ausgaben
unzureichend (Plausibilität)
❙ Vorlage nicht vergleichbarer Angebote
❙ fehlende Qualifizierungs- und Schulungsnachweisen
❙ z. B. Einholen Angebote, Auftragserteilung, Schriftverkehr – fehlende
eindeutige Zuordenbarkeit! Begünstigter ist immer Akteur!
❙ Ausschlusstermin 30. November 2019 beachten
i
| 26. September 2019 | Silvia Arndt15
❙ Bestimmungen Bewilligungsbescheid verbindlich
❙ Grundsatz: 1 Auszahlungsantrag pro Jahr
❙ erstattungsfähige Ausgaben müssen beim Antragsteller entstehen!
❙ realisierte und in sich abrechenbare Teilabschnitte
❙ Einreichung zur Abrechnung – Ausgabenbasis!!!
❙ förderfähig bewilligt
❙ im direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben bereits entstanden
❙ getätigt
❙ prozentuale Herausrechnung je Einzelrechnung nicht zulässig
❙ tatsächliche Bezahlung mittels originaler Kontoauszüge vom im Förderantrag
angegebenen Konto nachweisen - Empfehlung: Einzel- statt Sammelbuchung!
❙ Kontoinhaber namentlich
❙ Zahlungsempfänger, dessen Bankverbindung, Rechnungsbezug
❙ Online-Unterlagen - Vermerk Antragsteller:
„Elektronisch übermittelt, gilt als Original. Doppelabrechnung ausgeschlossen.“ Datum
Unterschrift
Exkurs: Auszahlungsverfahren
Silvia Arndt
Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
Wissenstransfer in Sachsen
Hinweise zur Antragstellung
| 26. September 2019| Silvia Arndt17
Anhang 1 - Aktueller Aufruf
❙ strikte inhaltliche Trennung (keine Vermischung von Themen unterschiedlicher Module in einem
Antrag zugelassen!)
❙ je Modul separater Antrag notwendig
❙ innerhalb eines Moduls mehrere Anträge eines Antragstellers erlaubt
Modul Inhalt Budget in EUR Förderung Zielgruppe
1.2.1 Wirtschaftsleistung 400.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft
1.2.3 Wasser, Düngung, Schädlingsbek. 100.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft
1.2.4 Bodenerosion 100.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft
1.2.5 Energieeffizienz 100.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft
1.2.6 Treibhausgase 100.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft
1.2.7 Forst 50.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft
850.000,00
| 26. September 2019 | Silvia Arndt18
❙ Eigenmittelnachweis bei mehr als 10.000 EUR Deckungsmittel erforderlich
❙ Hochschulen/Universitäten Eigenanteil durch haushaltsfinanziertes
Stammpersonal erbringbar!
❙ Kreditbereitschaftserklärung Banken ohne Abtretungen!
❙ Bereitschaftserklärungen Dritter (plus Kontoauszug)
❙ Nachweis Vorfinanzierung - zusätzlicher Nachweis verfügbarer Mittel zur
Vorfinanzierung über ein Jahr hinaus
❙ Zuwendung > 100.000 € und Fördersatz 60 %
❙ SAB-Absichtserklärung nur für Vereine - beihilferelevantes Darlehen!
Anhang 2 - Gesamtfinanzierung