M a ß s t a b 1:5000
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NGE
GE
STANDDATUM
ARCHITEKT BERND MÜLLER, BAYAK 177523
BEARBEITERPROJEKT - NR.
FRANZ STRAUB, 1. BÜRGERMEISTERGEMEINDE BESSENBACH, VERTRETEN DURCH
GEMEINDE BESSENBACH
Flächennutzungsplan,
LANDKREIS ASCHAFFENBURG
Änderung 11 - "Frauengrund Nord"
ORTSTEIL KEILBERG
Bernd Müller Architekt und Stadtplaner | Hauptstraße 69, 97851 Rothenfels
Ä N D E R U N G S I N D E X
DATEI - BLATT BESCHREIBUNG DATUM
22.04.2020EntwurfF. Hattenbauer
PLANINHALT
DATEI - BLATT
Digitaler FNP2019-26
Ent_1
Vent_1 Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung 24.10.2019
II. PLANZEICHENERKLÄRUNGA. DARSTELLUNGEN IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN (§ 5 Abs. 2 BauGB)
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO
I. PLANZEICHNUNG
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
III. VERFAHRENSVERMERKE1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bessenbach hat in der Sitzung vom 22.10.2019 die 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für denVorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Fassung vom 24.10.2019 in der Zeit vom 04.11.2019 bis 04.12.2019 stattgefunden.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauBG für denVorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Fassung vom 24.10.2019 in der Zeit vom 04.11.2019 bis 04.12.2019 stattgefunden.
4. Aufgrund einer Planungsänderung hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mitöffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in derFassung vom 09.01.2020 in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 erneut stattgefunden.
5. Aufgrund einer Planungsänderung hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange gemäß § 4 Abs. 1 BauBG für den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassungvom 09.01.2020 in der Zeit vom 17.01.2020 bis 21.02.2020 erneut stattgefunden.
6. Zu dem Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2020 wurden die Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom xx.xx.2020 bis xx.xx.2020 beteiligt.
7. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2020 wurde mit der Begründunggemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom xx.xx.2020 bis xx.xx.2020 öffentlich ausgelegt.
8. Die Gemeinde Bessenbach hat mit Beschluss des Gemeinderates vom xx.xx.2020 die 11.Änderung desFlächennutzungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2020 festgestellt.
Bessenbach, den xx.xx.2020
...................................................................................Franz Straub, 1. Bürgermeister (Siegel)
9. Das Landratsamt Aschaffenburg hat die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom xx.xx.2020 AZxx-xxxx-xx/x gemäß § 6 BauGB genehmigt.
...................................................................................
........................, .......................... (Siegel)
10. Die Erteilung der Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am ...................... gemäß § 6Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit wirksam.
Bessenbach, den ......................
..................................................................................Franz Straub, 1. Bürgermeister (Siegel)
Vent_2 Ergänzter Vorentwurf mit Erweiterung 09.01.2020
GE
Randeingrünung
Ent_1 Ergänzung nach der 2. frühzeitigen Beteiligung 22.04.2020