DIE DIALOGMARKETING-MESSEPRINT . ONLINE . CROSSMEDIA
24. – 25. JUNI 2015 // NÜRNBERGCO-REACH.DE
IHREANMELDUNG ALS
AUSSTELLER
Ihre Präsentation mit: · Logo· Firmenbeschreibung· Kontaktdaten / Standnummer· Verlinkung auf Ihre Homepage· Pressemitteilung unter der Rubrik
» Presseinformationen «
· Eintrittsgutscheine· Werbemarken· personalisiertes Online-Banner· Tages-Parkkarten· Ausstellerausweise· Auf- und Abbauausweise
2 x jährlich // Auflage: 23.000 Ihre Präsentation mit:· Firmenname
Auflage: 8.000 Ihre Präsentation mit:· Logo· Firmenbeschreibung· Kontaktdaten / StandnummerGegen Aufpreis:· Anzeige (Preis: ab EUR 770)
Auflage: 8.000Gegen Aufpreis:· Coupon-Seite (max. 3 buchbar, Plätze
begrenzt, Preis pro Seite: EUR 850)
IHRE PREMIUM-LEISTUNGEN AUF EINEN BLICK
01 CO-REACH.DE
01 CO-REACH[katalog] 02 CO-REACH[voucher-booklet]
03 CO-REACH[magazin]02 Ihr Werbepaket
Ihre Werbung während der Veranstaltung:
Ihre Werbung vor und nach der Veranstaltung:
Anmeldung Kreativ-Village
Kontaktdaten:
Firma
Straße
PLZ, Ort
Internet
Ansprechpartner
Telefon
Fax
Abweichende Rechnungsadresse (s. Punkt 8 der Bes. Teilnahmebed.)
Inklusiv-Leistungen:
• Druck und Montage der von Ihnen individuell gestalteten Rückwand + kostenfreie Mitnahme der Textil-Fläche nach Messeende
• Teppich, 4 Auslegestrahler, 2 Barhocker, Stehtisch, 3 kW Stromanschluss inkl. Stromverbrauch
• Werbepaket (kostenlose Eintrittsgutscheine, Werbemarken, personalisiertes Online-Banner)
• 3 kostenlose Ausstellerausweise
• Tages-Parkkarten
• Ausstellereintrag in den CO-REACH Medien
• AUMA-Gebühr in Höhe von EUR 0,60/m² (s. Punkt 6 der Bes. Teilnahmebed.)
• Entsorgungsservice Laufzeit in Höhe von EUR 1,50/m² (s. Punkt 6 der Bes. Teilnahmebed.)
• WLAN
Ich buche 6 m² Standfl äche im Kreativ-Village der CO-REACH 2015
zum Preis von EUR 1.950,00 zzgl. MwSt.
Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist. Die
beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Inklusiv-Leistungen erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten
Firmendaten und Exponate können bereits erfasst und veröffentlicht werden.
Sie können der Nutzung Ihrer Daten durch uns für Werbezwecke jederzeit schriftlich (NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg) oder per
E-Mail ([email protected]) widersprechen.
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Rücksendetermin: umgehend
Ihre Ansprechpartnerin:
Kathrin Kinne
Tel +49(0)911.8606-8777
Fax +49(0)911.8606-120061 // [email protected]
Ich interessiere mich für einen kostenfreien Kurzvortrag. Bitte senden Sie mir die Einreichungsunterlagen.
Ich möchte einen Mitaussteller anmelden. Bitte senden Sie mir die Anmeldeunterlagen zu.
Nürnberg, 24.-25.6.2015
Rücksendeterminumgehend
Ausstellereintrag: Firmenangaben, Kurzbeschreibung
Firmenangaben Folgende Angaben werden aus der Anmeldung übernommen:*
Firma
Straße
PostleitzahlundOrt
Ansprechpartner
Telefon
Fax
Internet
*Änderungswünschean[email protected]
Kurzbeschreibung der Firma
Bittean[email protected] 410 Zeichen(inklusiveLeerzeichen)
Logo
Bittean[email protected]ür Internet: 72dpi,RGB,Größemindestens350x350Pixel
Format:jpg
Für Print: 300dpi,CMYK,beieinerGrößevonca.4cmBreite
Format:tiff,jpg(odereps)
Produktverzeichnis (Formular anbei)
BitteperFaxan:+49(0)911.8606-120061BitteordnenSiesichindasProduktverzeichnisderCO-REACH2015ein.
Wichtig! Sollten wir Ihre Daten nicht bis zum 31. 3. 2015 erhalten, nehmen wir Sie lediglich mit einem Grundein-trag in das Ausstellerverzeichnis auf!
Bitte zurück anNürnbergMesseGmbHProjektteamCO-REACHMessezentrum90471Nürnberg
Nürnberg, Germany
24.–25. 6. 2015
Firmenname
Unser Angebot ist wie folgt einzuordnen:(Zutreffendesbitteankreuzen)
Crossmediales Produktverzeichnis der Fachmesse CO-REACH 2015
1. Agenturen und Beratung1.1 DialogmarketingAgenturen1.2 Online-MarketingAgenturen1.3 MultimediaAgenturen1.4 FullserviceAgenturen
2. Adressen und Zielgruppen2.1 Adressanbieter/Adressverlage/Listbroking2.2 Adressen-Services2.3 Datenschutz/Datensicherheit/Recht
3. Database Management/CRM3.1 Adressmanagement3.2 AnalytischesCRM/DataMining3.3 DataWarehousing3.4 Geo-/Mikromarketing3.5 Profiling/Scoring
4. Digitales Marketing/Performance Marketing
4.1 E-Mail-/Newsletter-Marketing4.2 Mobile-Marketing4.3 SocialMediaMarketing4.4 SEM,SEO,SEA4.5 Affiliate-Marketing4.6 Ad-Serving,Targeting,Tracking4.7 Bewegtbild-Marketing4.8 AugmentedReality4.9 DigitalContentMarketing/Gamification/Storytelling
5. Prepress/Print/Lettershop5.1 Digitaldruck5.2 Offsetdruck5.3 Endlosdruck5.4 Web-to-Print5.5 Printondemand5.6 Lettershop5.7 Fulfillment-Services/Logistics
6. Zustellung6.1 Adressierte/teiladressierteSendungen6.2 UnadressierteSendungen/Haushaltdirektwerbung
Direktaussteller
Mitaussteller bei
Für Mitaussteller bitte vorab Kopien anfertigen!
7. Contact Center7.1 CustomerCareInbound7.2 CustomerCareOutbound
8. Weitere Mailing-Elemente (Print)8.1 Briefhüllen/Versandtaschen8.2 Papierhersteller8.3 Spezialprodukte
9. Maschinenhersteller9.1 Adressier-/Personalisierungssysteme9.2 Frankier-/Kuvertiersysteme9.3 Schneide-/Falzsysteme
10. Specials10.1 SoftwarefürDialogmarketing10.2 Kundenbindungsprogramme10.3 Paketbeilagen,Transpromo10.4 CorporatePublishing10.5 Marketingkooperationen10.6 Responseverstärker
11. Informations- und Wissensvermittlung11.1 Aus-undWeiterbildung11.2 Medien/Fachliteratur11.3 Verbände
Angebotsschwerpunkt:(BitteeinederProduktgruppen1–11eintragen!)
Maximal 10 Einträge möglich!
OrtundDatum FirmenstempelundrechtsverbindlicheUnterschriftdesDirektausstellers
DiebeiliegendenBesonderenundAllgemeinenTeilnahmebedingungenerkennenwirinallenPunktenan.Die genannten Firmendaten und Exponate können bereits erfasst und veröffentlicht werden.
AchtungDiesesBlattbittemitder„AnmeldungalsDirekt-bzw.Mitaussteller“einsenden!
1. Veranstaltungsort, Dauer, ÖffnungszeitenVeranstaltungsort: MessezentrumNürnbergDauer: Mi 24.–Do25.Juni2015Öffnungszeiten: Mi 24.Juni2015 9–18Uhr Do25.Juni2015 9–17Uhr
2. VeranstalterNürnbergMesseGmbHMessezentrum,90471Nürnberg,DeutschlandTel+49(0)911.8606-0,Fax+49(0)911.8606-8228[email protected]www.co-reach.dewww.nuernbergmesse.deGeschäftsführer:Dr.RolandFleck,PeterOttmannRegistergerichtNürnbergHRB761VorsitzenderdesAufsichtsrats:Dr.MarkusSöder,MdLBayerischerStaatsministerderFinanzen,fürLandesentwicklungundHeimat
3. VertragsgrundlagenVertragsgrundlagenfürdieTeilnahmeanderFachmesseCO-REACH2015sinddieBesonderenundAllgemeinenTeilnahmebedingungen(einschließ-lichErgänzungsvereinbarung)fürMessenundAusstellungen,dieHaus-ordnungderNürnbergMesse,dieorganisatorischen(z.B.Aussteller-informationen),technischen(z.B.OnlineAusstellerShop)unddieübrigenBestimmungen,diedemAussteller/SponsorvorVeranstaltungsbeginnzugehen.ErbringtdieNürnbergMesseaufGrundgesonderterBeauftragungweitereMesseservicesdurcheinenServicePartner,sogeltenhierfürimFalleeinerNichtübereinstimmungdieAllgemeinenGeschäftsbedingungendesjeweiligenServicePartnersvorrangigvordiesenBesonderenTeilnahme-bedingungen.
4. Zulassung/StandflächenbestätigungInErgänzungzuPunkt2derAllgemeinenTeilnahmebedingungenfürMessenundAusstellungengiltFolgendes:WünschtderAussteller/SponsoreinevonderStandflächenbestätigungabweichendeStandplatzierung,kanneineBearbeitungsgebührvonEUR350berechnetwerden.SolltederAussteller/SponsordieBestellungderStandflächevorderStand-flächenbestätigungstornieren,verpflichtetersichzurBezahlungeinerBearbeitungsgebührinHöhevonEUR250.FürRücktrittenachderStandflächenbestätigunggiltPunkt7derAllgemeinenTeilnahmebedingungenfürMessenundAusstellungen.
5. Aussteller und zugelassene AusstellungsgüterAlsAussteller/Sponsorsindzugelassen:Hersteller,Importeure,Großhändler,HandelsvertreterundVerlagedesIn-undAuslandesmitProduktenundDienstleistungen,dieindievorgegebenenProduktgruppeneingeordnetwerdenkönnen.AlleAusstellungsgütersindinderAnmeldungzubezeich-nen.NichtzugelassensindGüter,diegegendieBestimmungendesgewerblichenRechtschutzesinDeutschlandverstoßen(Plagiate).
6. Mietpreis in Ausstellungshallen je angefangenem m² StandflächeEUR260All-inclusive-Paket
DieMindeststandflächebeträgt6m².DiemaximaleStandflächebeträgt72m².DerMietpreisschließtein:StandflächeWerbepaket
(kostenloseEintrittsgutscheine,Werbemarken,personalisiertesOnline-Banner)
KostenloseAussteller-,Auf-undAbbauausweiseTages-ParkkartenAusstellereintragindenCO-REACH-MedienAUMA-GebührinHöhevonEUR0,60/m²EntsorgungsserviceLaufzeitinHöhevonEUR1,50/m²FürdenAUMAAusstellungs-undMesseausschussderDeutschenWirt-schaftwerdenjem²StandflächeinAusstellungshallenEUR0,60erhobenundabgeführt.MitdemEntsorgungsserviceLaufzeitinHöhevonEUR1,50/m²wirddieEntsorgungdesbeimAusstellerwährendderMesseaufseinemStandanfallendenAbfallsabgegolten.DerEntsorgungsserviceLaufzeitwirdbiszueinerFlächevon500m²berechnet;jederweiterem²wirdnichtberechnet.DerEntsorgungsserviceAuf-/Abbauistzusätzlichzubeauftragen,fallsSienichtselbstständigentsorgen.DieEntsorgungerfolgtnachdenTechnischenRichtlinien.DieausführlicheBeschreibungderAll-inclusive-LeistungenfindenSieindenAnmeldeunterlagen.
7. Miet-Komplettstand (entfällt bei Sponsoren)AllePreisejeangefangenemm²Standfläche,zuzüglichzumMietpreisfürStandflächeinAusstellungshallen(siehePunkt6).AlleBildersindBeispieldarstellungen.DerMietpreisschließtein:MietweiseÜberlassungeinesKomplettstandes.EinedersechsVarianten
kannaufbeigefügtemVordruck„Miet-Komplettstände“ausgewähltwerden.
WeitereVariantenfindenSieunterwww.standkonfigurator.de.FürdenAuf-undAbbaudesMiet-KomplettstandessorgtderVeranstalter.DerMiet-KomplettstandeinschließlichdessenAusstattungdarfnichtbeklebt,benagelt,gestrichenoderanderweitigbeschädigtwerden.WährendderMietdauerentstandeneSchädengehenzuLastendesAusstellersundwerdeninRechnunggestellt.DieBasisausführungdesMiet-KomplettstandeskanngegenAufpreismitzusätzlicherAusstattungimgleichenSystemergänztwerden.DieZugangsdatenfürdenOnlineAusstellerShopmitdenBestellvordruckenerhältderAusstellerrechtzeitig.
8. ZahlungsbedingungenMitderStandflächenbestätigung wirddemAussteller/SponsordiegesamteStandflächenmietebzw.dieTeilnahmealsSponsorberechnet.EtwaigeZahlungensindzudemaufderjeweiligenRechnungangegebenenTerminfällig.DieRechnungensindohneAbzugzahlbar.SämtlicheZahlungensindunterAngabederRechnungsnummerspesenfreiundinEUROzuentrichten.SofernderAussteller/SponsorimAnmeldeformulareineabweichendeRechnungsadresseangibt,bevollmächtigterdieangegebenePerson/FirmazumEmpfangderRechnungunddersonstigenZahlungsaufforderungen.HierdurchwirdderAussteller/SponsorvonseinerZahlungsverpflichtungnichtbefreit.FürnachträglicheÄnderungenderRechnungsanschrift,dievomAussteller/Sponsorzuvertretensind,kanndieNürnbergMesseeineBearbeitungsge-bührvonEUR50erheben.EinAnspruchaufdiezugeteilteStandflächebzw.dieLeistungenausdenAussteller/Sponsoren-PaketenbestehterstnachvollständigerBezahlungderRechnungen.DerNachweisderBezahlungistvomAussteller/Sponsorzuerbringen.
9. VersicherungDerAussteller/Sponsoristgrundsätzlichverpflichtet,selbstfüreinenausrei-chendenVersicherungsschutzzusorgen.DerAbschlusseinerAusstellungs-versicherungzurAbdeckungdesTransport-undAufenthaltrisikoswirdempfohlenundkannübereinenRahmenvertragdurchdenVeranstaltervermitteltwerden.
10. VeränderungenDerVeranstalterbehältsichvor,dieVeranstaltungabzusagen,örtlichundzeitlichzuverlegen,dieDauerzuverändernoder–fallsdieRaumverhält-nisse,behördlicheAnordnungenodernachAuffassungdesVeranstaltersanderezwingendeUmständeeserfordern–diedemAussteller/SponsorzurVerfügunggestellteFlächezuverlegen,indenAbmessungenzuverändernundzubeschränken.HierausergibtsichfürdenAussteller/SponsornichtdasRecht,vomMietvertragzurückzutreten.
11. Auf- und Abbau, AusweiseAufbau: Mo22.Juni2015 7–24Uhr Di 23.Juni2015 7–21UhrAusstellungsstände,mitderenAufbaubisDienstag,23.Juni2015,15Uhr,nichtbegonnenwurde,werdenvomVeranstaltergestaltet,sofernnichtanderweitigdarüberverfügtwird.HierausentstehendeKostengehenzuLastendesAusstellers.Abbau: Do25.Juni2015 17.30–22Uhr Fr 26.Juni2015 7–18UhrDerZutrittzudenHallenwährenddesAuf-undAbbausistnurmitgeson-dertenAusweisenmöglich.DiesehabenfürdieDauerderVeranstaltungkeineGültigkeit.
12. StandgestaltungDerAussteller/SponsoristfürdieStandausstattungund-gestaltungselbstverantwortlich.Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist die Transparenz. Alle offenen Seiten müssenfreizugänglichsein. Diesbedeutet,dassmindestens50 % derjeweiligenGangseitenicht mit Aufbauten verstelltwerdendürfen.Die Mindesthöhe beträgt 2,50 m.
Besondere Teilnahmebedingungen der Fachmesse CO-REACH 2015
AllegenanntenPreise(wennnichtandersgekennzeichnet)zuzüglichgesetzlicherMehrwertsteuer,soferndieLeistunginDeutschlandsteuerbarist. Bitte wenden!
DieRückseitenderStandbegrenzungen,WerbeträgeroderandererGestaltungselementezumNachbarstandüber2,50mHöhemüssenweiß,gereinigtundoptischeinwandfreiseinunddürfenkeineTexteoderGrafikenenthalten.Ausstellungsstände, die die Höhe von 3,50 m überschreiten, bedürfen einer Genehmigung des Veranstalters.Die maximale Bauhöhe beträgt 5,50 m.WirdkeinMiet-Ausstellungsstandeingesetzt,wirddieAnbringungeinerFrontblende(0,30mhoch)anallenoffenenSeitenderStandflächezurAuflagegemacht.DieFrontblendekannentfallen,wenndieerforderlicheStandqualitätaufandereWeisegewährleistetwird.WeitereAuflagenzurStandgestaltungbleibenvorbehalten.DieStandbegrenzungswände(Hartfaserstruktur)dürfennurmitwasserlösli-chenKlebemittelnbehandeltundnichtohnevorherigeTapezierunggestri-chenwerden.NachderVeranstaltungsindTapetenodersonstigeWand-verkleidungenvomAussteller/Sponsorwiederzuentfernen.AndernfallswerdendieStandbegrenzungswändeaufKostendesAusstellers/Sponsorsgereinigt.AlleweiterenStandbegrenzungswände,Fußböden,Hallenwände,Säulen,Installations-undFeuerschutzeinrichtungensowiesonstigefesteHalleneinbautendürfenwederbeklebt,benagelt,gestrichenoderanderweitigbeschädigtwerden.SchädengehenzuLastendesAusstellers/SponsorsundwerdeninRechnunggestellt.EventuellimStandbereichbefindlicheSäulensowieInstallations-undFeuerschutzeinrichtungensindBestandteilederzugeteiltenStandflächeundmüssenjederzeitzugänglichsein.BodenbelägeindenAusstellungsständendürfennurmitDoppelklebeband(ausschließlichmitlösemittelfreienKlebebändern:tesafixNr.4964)befestigtwerden.Der Aussteller/Sponsor verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlungen entstehen gegebenenfalls Schadenersatz-ansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraus-steller.
13. AusstellerausweiseJederAussteller/SponsorerhältentsprechendderGrößeseinesAusstellungsstandesfürdaserforderlicheStand-undBedienungspersonalbis10m²Standfläche3Ausweiseundfürjeweiterevolle10m²einenweiterenAusweiskostenlos.DarüberhinausbenötigteAusstellerausweisekönnenfürBerechtigtezumEinzelpreisvonEUR20einschließlichgesetz-licherMehrwertsteuergekauftwerden.
14. Print-Kommunikationspaket für Aussteller/Sponsoren/Mitaussteller DieausführlicheBeschreibungdereinzelnenLeistungenistindenAnmeldeunterlagenenthalten.
15. Online-Kommunikationspaket für Aussteller/Sponsoren/Mitaussteller DieausführlicheBeschreibungdereinzelnenLeistungenistindenAnmeldeunterlagenenthalten.
16. MitausstellerMitausstellersindUnternehmen,diemiteigenemPersonalundeigenemAngebotaufdemStanddesAusstellers(=Direktausstellers)/Sponsorsauftreten.DieSelbstständigkeitmussauchohneräumlicheTrennungerkennbarsein.Mitausstellerkönnennurzugelassenwerden,wenndieaufdemAnmelde-vordruckfürMitausstellerabgefragtenAngabenvollständigausgefülltsindunddenTeilnahmebedingungenderVeranstaltungentsprechen.MitausstellerunterliegendenselbenBedingungenwiederAussteller/Sponsor.
17. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, GerichtsstandAlleAnsprüchedesAusstellers/SponsorsgegendenVeranstaltersindschriftlichgeltendzumachen.DieVerjährungsfristbeginntmitdemletztenTagderVeranstaltung.Vereinbarungen,dievondiesenBedingungenoderdensieergänzendenBestimmungenabweichen,bedürfenderSchriftform.EssindausschließlichdeutschesRechtundderdeutscheTextmaßgebend.ErfüllungsortundGerichtsstandistNürnberg.DemVeranstalterbleibtesjedochvorbehalten,seineAnsprüchebeidemGerichtdesOrtesgeltendzumachen,andemderAussteller/SponsorseinenSitzhat.
Besondere Teilnahmebedingungen der Fachmesse CO-REACH 2015(Fortsetzung)
AllegenanntenPreise(wennnichtandersgekennzeichnet)zuzüglichgesetzlicherMehrwertsteuer,soferndieLeistunginDeutschlandsteuerbarist.
1. AnmeldungDieAnmeldungzueinerMesseoderAusstellung(Veranstaltung)erfolgtaufdemVordruck„Anmeldung“,dervollständigauszufüllenundrechtsverbindlichzuunter-zeichnenist.AlternativkanndieAnmeldungonlinedurchvollständigesAusfüllenundAbsendendesOnlineformularserfolgen.DieAnmeldungisteinVertragsangebotandenVeranstalterundkannnichtmitBedingungenundVorbehaltenversehenwerden,insbesonderestellenPlatzierungs-wünschekeineBedingungfürdieTeilnahmedar.MitderUnterzeichnungdesAnmeldevordrucksoderAbsendendesOnlineformularswerdendieAllgemeinenundBesonderenTeilnahmebedingungenverbindlichvomAnmeldendenanerkanntundindasAngebotaufgenommen.Erhaftetdafür,dassauchdievonihmaufderVeranstaltungbeschäftigtenPersonendieseBedingungeneinhalten.
2. Zulassung/StandflächenbestätigungÜberdieZulassungdesAnmeldendenundderangemeldetenGegenständezuderVeranstaltungentscheidetderVeranstalterdurcheineschriftlicheStandflächenbe-stätigung.DieseistmaschinellerstelltundunterzeichnetundohnehandschriftlicheUnterschriftgültig.MitderZulassungkommtderVertragzustande.IndieAnmeldungaufgenommeneVorbehalteoderBedingungenbedürfenzuihrerWirksamkeitderschriftlichenBe-stätigungdurchdenVeranstalter.WeichtderInhaltderZulassungwesentlichvomInhaltderAnmeldungab,sokommtderVertragnachMaßgabederZulassungzu-stande,wennderAussteller/Sponsornichtinnerhalbvon2WochennachZugangschriftlichwiderspricht.EinRechtsanspruchaufZulassungbestehtnicht.GehenbeidemVeranstaltervorAblaufderAnmeldefristmehrAnmeldungenein,diedemAnforderungsprofilent-sprechen,alsAusstellungsflächevorhandenist,entscheidetderVeranstalterüberdieZulassungnachbilligemErmessen.Eristfernerberechtigt,eineBeschränkungderangemeldetenAusstellungsgegenständevorzunehmen.DieZulassunggiltnurfürdieangemeldetenAusstellungsgegenstände,dieinderStandflächenbestätigungbestimmtenAussteller/Sponsorenunddiedarinangege-beneStandfläche.AnderealsdieangemeldetenundzugelassenenGegenständedürfennichtausgestelltwerden.SoweiteinAussteller/SponsorseinenfinanziellenVerpflichtungengegenüberdemVeranstalterbereitseinmalnichtodernichtrechtzeitignachgekommenist,kanndieserAussteller/SponsorvonderZulassungausgeschlossenwerden.
3. StandflächenzuteilungSiewirdvomVeranstalterunterBerücksichtigungderProduktgruppenundderGliederungderjeweiligenVeranstaltungsowiederzurVerfügungstehendenRäumlichkeitenvorgenommen.InderAnmeldunggeäußertePlatzierungswünschewerdennachMöglichkeitbeachtet.DiezeitlicheReihenfolgedesEingangsderAnmeldungenistfürdieStandflächenzuteilungnichtalleinmaßgebend.DerVeranstalteristberechtigt,demAussteller/SponsorimEinzelfallauswichtigemGrundnachträglicheinevonderZulassungabweichendeStandflächezuzuteilen,Größe,MaßeundLagezuändern,ohnedassderAussteller/SponsorRechteherlei-tenkann.VonderNotwendigkeiteinersolchenMaßnahmemachtderVeranstal-terdemAussteller/SponsorunverzüglichMitteilung,wobeierihmnachMöglich-keiteinegleichwertigeandereStandflächezuteilt.VerändertsichdieStandmiete,soerfolgtErstattungoderNachberechnung.DerAussteller/Sponsoristberechtigt,innerhalbvon2WochennachErhaltderMitteilungseineAnmeldungzurückzu-nehmen.DerAussteller/SponsormussinKaufnehmen,dasssichbeiBeginnderMesseoderAusstellungdieLagederübrigenStandflächengegenüberdemZeit-punktderZulassungveränderthat;Ansprüchekannerhierausnichtherleiten.EinTauschderzugeteiltenStandflächemiteinemanderenAussteller/SponsorsowieeineteilweiseodervollständigeÜberlassungderStandflächeanDritteistohneZustimmungdesVeranstaltersnichtgestattet.
4. GemeinschaftsausstellerStandflächenwerdengrundsätzlichnuralsGanzesundnuraneinenVertragspart-nerüberlassen.HiervonkönnengegebenenfallsAusnahmengemachtwerden.WollenmehrereAussteller/SponsorengemeinsameineStandflächemieten,sohabensieinderAnmeldungeinenvonihnenbevollmächtigtengemeinschaftlichenAus-stellungsvertreterzubenennen,derverbindlicherAnsprechpartnerdesVeranstal-tersist.
5. MitausstellerFürdieBenutzungderStandflächedurcheinweiteresUnternehmenmiteigenenProduktenundeigenemPersonal(Mitaussteller)isteinbesondererAntragundeineZulassungdurchdenVeranstaltererforderlich.DieZulassungeinesodermehrererMitausstellerunterliegteinerzusätzlichenGebühr.FürdieErfüllungallerAusstel-lerverpflichtungendurchdenoderdieMitausstellerhaftetderHauptaussteller/Sponsor,gegebenenfallsnebendemMitaussteller.
6. Standmieten, PfandrechtDieHöhederMietsätzeunddieZahlungsweisesindindenBesonderenTeilnahme-bedingungenfestgelegt.DieBezahlungderStandmietenrechnungbzw.Sponsoren-Rechnungzudenfest-gesetztenTerminenistVoraussetzungfürdieNutzungderzugeteiltenStandflächesowiederLeistungenausdementsprechendenLeistungspaket.BeanstandungenderRechnungwerdennurberücksichtigtinnerhalbvon14TagennachRechnungs-stellung.ZurSicherungderForderungenbehältsichderVeranstaltervor,dasVermieter-pfandrechtauszuübenunddasPfandgutnachschriftlicherAnkündigungfreihändigzuverkaufen.EineHaftungfürSchädenandemPfandgutwird,außerimFallevonVorsatzodergroberFahrlässigkeit,nichtübernommen.
7. Rücktritt von der Anmeldung, Teilstornierung der StandflächeSagtderAussteller/Sponsorab,storniertereinenTeilderStandflächeodernimmteranderVeranstaltungnichtteil,istderVeranstalterberechtigt,diegemieteteStandflächeoderdenstorniertenTeildergemietetenStandflächeanderweitigzunutzenundanDrittezuvermieten.SoweitdemAussteller/SponsorkeinzwingendesgesetzlichesRücktritts-bzw.Kündigungsrechtzusteht,bleibtderAussteller/SponsornachderZulassungauchbeiStornierungoderTeilstornierungzurZahlungeinerStornogebührwiefolgtverpflichtet:bis90TagevorBeginnderVeranstaltung50%bis30TagevorBeginnderVeranstaltung80%undab29TagevorBeginnderVeranstaltungfälltdievolleHöhedervereinbarten
StandmietefürdiestornierteStandfläche(Aussteller) bzw.desPaketpreises(Sponsoren)an.Mitaussteller:EswirddervolleBetraginHöhevonEUR520zumAusgleichfällig.
DemAussteller/SponsorbleibtinjedemdieserFällederNachweisvorbehalten,dasssichderVeranstalterinfolgederStornierung,derTeilstornierungoderderNicht-teilnahmeweitereimAbschlagunberücksichtigteAufwendungenersparthatundVorteileerlangthat.SofernfürdieVeranstaltungnochanderefreieStandflächenimUmfangderandenAussteller/SponsorvermietetenStandflächezurVerfügungstehen,kannsichderAussteller/SponsorjedochdabeiinderRegelnichtdaraufberufen,derVeranstalterhabedurcheineanderweitigeVermietungoderNutzungderStandflächeodereinesTeilsderStandflächeVorteile,insbesondereinFormdererzieltenMiete,erlangt.
8. Widerruf der ZulassungDerVeranstalteristzumWiderrufderZulassungundzuranderweitigenVergabederStandflächeinfolgendenFällenberechtigt:DieStandflächewirdnichtrechtzeitig,dasheißtbisspätestens24Stundenvor
deroffiziellenEröffnung,erkennbarbelegt.DerAussteller/SponsorlässtimFallederNichtzahlungderStandmietezuden
festgesetztenTermineneinevomVeranstaltergesetzteNachfristfruchtlosver-streichen.
ÜberdasVermögendesAusstellers/SponsorswirdeinAntragaufEröffnungdesInsolvenzverfahrensgestellt,mangelsMasseabgewiesenodereinInsolvenz-verfahrenwurdebereitseröffnet.
DieVoraussetzungenfürdieStandflächenbestätigungseitensdesangemeldetenAusstellers/SponsorssindnichtmehrgegebenoderdemVeranstalterwerdennachträglichGründebekannt,derenrechtzeitigeKenntniseineNichtzulassunggerechtfertigthätten.
DerAussteller/SponsorverstößtgegendasHausrechtdesVeranstalters.AuchindiesenFällenbehältsichderVeranstalterdieGeltendmachungvonSchadenersatzansprüchenvor.DerAussteller/SponsorhatseinerseitskeineAn-sprücheaufSchadenersatz.
9. Stornierung von Miet-Ausstellungsständen und weiteren DienstleistungenNachderZulassunghatderAussteller/SponsoreineVergütungauchdannzuzahlen,wennerabsagtodernichtteilnimmt.DerVeranstalterbehältsichdarüberhinausvor,Schadenersatzansprüchegeltendzumachen.StorniertderAussteller/SponsordieBestellungvonMiet-Ausstellungsständenund/oderweiterenDienst-leistungen,isteineStornogebührabhängigvomBestellwertzuzahlen:90Tagebis15TagevorAufbaubeginn(sieheBesondereTeilnahmebedingun-
gen)derVeranstaltung25%desBestellwertes14Tagebis1TagvorAufbaubeginn(sieheBesondereTeilnahmebedingungen)
derVeranstaltung80%desBestellwertesabAufbaubeginnfälltdievolleHöhean.DemAussteller/SponsorbleibtderNachweisvorbehalten,dassdievonihmver-langteKostenbeteiligungzuhochist.
10. Ausschluss von GegenständenDerVeranstalterkannverlangen,dassGegenständeentferntwerden,dieinderAnmeldungnichtenthaltenwarenodersichalsbelästigend,gefährdendodersonstwieungeeigneterweisenodernachweislichgegengewerblicheSchutzrechteverstoßen.WirddiesemVerlangennichtentsprochen,soerfolgtdieEntfernungderGegenständedurchdenVeranstalteraufKostendesAusstellers/Sponsors.ImFalleeinerdemAussteller/SponsornachgewiesenenSchutzrechtsverletzung(z.B.aufGrundeinerrechtskräftigengerichtlichenEntscheidunggegendenAussteller/Sponsor)kannderVeranstalterdenAussteller/SponsorvonderTeilnahmeaneinerFolgeveranstaltungausschließen.
11. Standaufbau, Standausstattung, StandgestaltungDerAusstellungsstandmussdemGesamtplanderVeranstaltungangepasstsein.DerVeranstalterbehältsichvor,denAufbauunpassendoderunzureichendausgestatteterStändezuuntersagenoderaufKostendesAusstellers/Sponsorsabzuändern.DieStandflächemusswährenddergesamtenDauerderVeranstaltungzudenfestgesetztenÖffnungszeitenordnungsgemäßausgestattetundmitfachkundigemPersonalbesetztsein.DerAufbaumussspätestensbiszumAufbauendterminabgeschlossenundderStandvonVerpackungsmaterialgeräumtsein.DerAb-transportvonAusstellungsgüternundderAbbauvonStändenvorSchlussderVeranstaltungistunzulässig.FirmennameundSitzdesAusstellers/SponsorsmüssendurcheineStandbeschrif-tungdeutlichsichtbargemachtwerden.ImFalleeinerNichtübereinstimmunggeltendieBesonderenTeilnahmebedingungenvorrangigvordenAllgemeinenTeilnahmebedingungen.EineÜberschreitungderfestgesetztenHöhenbegrenzungfürdieStändebedarfderZustimmungdesVeranstalters.DasgleichegiltfürdieAusstellungvonbesondersschwerenAusstellungsgütern.VerankerungenimHallenbodensindnichtzulässig.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen
ImFalleeinerNichtübereinstimmunggeltendieBesonderenTeilnahmebedingungenvorrangigvordenAllgemeinenTeilnahmebedingungen.
StandSeptember2014
Bitte wenden!
NachBeendigungderVeranstaltungistderGrundaufbau,soweitervomVeran-staltererstelltwordenist,unbeschädigtzurückzugebenundderursprünglicheZustandwiederherzustellen.Schäden,diedurchunsachgemäßeBehandlungverursachtodernichtunverzüglichnachSchadenseintrittgemeldetwurden,hatderAussteller/Sponsorzuersetzen.Ausstellungsgüter,diesichnachdemAbbau-endterminnochaufdenStändenbefinden,könnenaufKostendesAusstellers/Sponsorsabtransportiertundeingelagertwerden.
12. Höhere Gewalt, VeranstaltungsabsageKannderVeranstalteraufGrundhöhererGewaltoderdurchsonstigeUmstände,dieernichtzuvertretenhat,dieVeranstaltungnichtdurchführen,sohaterdieAussteller/Sponsorunverzüglichhiervonzuunterrichten.GrundsätzlichentfälltderAnspruchaufStandmiete,jedochkannderVeranstaltervomAussteller/SponsorbeiihminAuftraggegebeneArbeiteninHöhederent-standenenAufwendungeninRechnungstellen,soweitdasErgebnisderArbeitenfürdenAussteller/SponsornochvonInteresseist.SolltederVeranstalterinderLagesein,dieVeranstaltungzueinemspäterenTermindurchzuführen,sohaterdieAussteller/Sponsorenhiervonunverzüglichzuunter-richten.DieAussteller/Sponsorensindberechtigt,innerhalbvonzweiWochennachZu-gangdieserMitteilungihreTeilnahmezudemverändertenTerminabzusagen.IndiesemFallehabensieAnspruchaufRückerstattungbzw.ErlassderStandmiete.MussderVeranstalteraufGrundEintrittshöhererGewaltoderaufGrundsonstigerUmstände,dieernichtzuvertretenhat,einebegonneneVeranstaltungverkürzenoderabsagen,sohatderAussteller/SponsorkeinenAnspruchaufRückzahlungoderErlassderStandmiete.
13. Auf- und Abbauausweise, AusstellerausweiseDerAussteller/SponsorerhältfürsichundfürdiewährenddesAuf-undAbbauseingesetztenHilfskräftegegebenenfallsAuf-undAbbauausweise.DiesegeltennurwährendderAuf-undAbbauzeitundberechtigennichtzumBetretendesAusstel-lungsgeländeswährendderVeranstaltung.FürdieLaufzeitderVeranstaltungerhaltendieAussteller/SponsorenfürsichunddievonihnenbeschäftigtenPersoneneinebegrenzteAnzahlvonAusstelleraus-weisen,diezumkostenlosenZutrittberechtigen.DieAusweisesindaufdenNamenausgestelltundvomInhabereigenhändigzuunterschreiben.SiesindnichtübertragbarundnurgültiginVerbindungmiteinemamtlichenAusweis.BeiMissbrauchwirdderAusweisersatzloseingezogen.DurchdieAufnahmevonMitausstellernerhöhtsichdieZahlderAusweisenicht.Zusätz-lichbenötigteAusweisesindgegenBerechnungerhältlich.
14. WerbungWerbungallerArtistinnerhalbdervomAussteller/SponsorangemietetenStand-flächefürdieeigeneFirmadesAusstellers/Sponsorsundnurfürdievonihrherge-stelltenodervertriebenenErzeugnisseund/oderDienstleistungenerlaubt,soweitdieseangemeldetundzugelassensind.DieVerwendungvonGerätenundEinrichtungen,durchdieoptischund/oderakustischeinegesteigerteWerbewirkungerzieltwerdensoll,bedürfenderschrift-lichenGenehmigungdesVeranstalters.WerbungaußerhalbdervomAussteller/SponsorangemietetenStandflächeistnurmöglichimRahmendervomVeranstalterangebotenenWerbe-undSponsoring-maßnahmen.WerbungpolitischenCharaktersistgrundsätzlichunzulässig.
15. Fotografien, Zeichnungen, FilmaufnahmenDerVeranstalteristberechtigt,Fotografien,ZeichnungenundFilmaufnahmenvomAusstellungsgeschehen,vondenAusstellungsbautenund-ständenunddenausgestelltenGegenständenanfertigenzulassenundfürWerbungoderPresseveröffentlichungenzuverwenden,ohnedassderAussteller/SponsorausirgendwelchenGründenEinwendungendagegenerhebenkann.DasgiltauchfürAufnahmen,diePresseoderFernsehenmitZustimmungdesVeranstaltersdirektanfertigen.AufträgefürFotografien,ZeichnungenundFilmaufnahmendesAusstellungsstandesgegenEntgeltdarfderAussteller/SponsornurandievomVeranstalterzugelas-senenundmiteinementsprechendenAusweisversehenenDienstleistungsunter-nehmenvergeben.MitderAnfertigungvorBeginnundnachSchlussdertäglichenÖffnungszeitdürfennurdieseDienstleistungsunternehmenbeauftragtwerden.AndereDienstleistungsunternehmenerhaltenzudiesenZeitenkeinenEinlass.DemAussteller/Sponsoristesnichtgestattet,Fotografien,ZeichnungenundFilm-aufnahmenvonStändenundAusstellungsgüternandererAusstelleranzufertigen.
16. DirektverkaufDerDirektverkaufistnichtgestattet,sofernernichtdurchdieBesonderenTeilnah-mebedingungenausdrücklichzugelassenwird.ImFalldesgenehmigtenDirektver-kaufssinddieVerkaufsobjektemitdeutlichlesbarenPreisschildernzuversehen.DieBeschaffungundEinhaltungvongewerbe-undgesundheits-polizeilichenGenehmigungensindSachedesAusstellers/Sponsors.
17. ReinigungDerVeranstaltersorgtfürdieallgemeineReinigungdesMesse-undAusstellungs-geländesundderHallengänge.DieReinigungdesStandesobliegtdemAussteller/Sponsor.SiemusstäglichvorÖffnungderVeranstaltungbeendetsein.BeiderVergabederStandreinigungsollsichderAussteller/SponsordesvomVeranstaltereingesetztenReinigungsunternehmensbedienen.
18. BewachungDieallgemeineBewachungdesMesse-undAusstellungsgeländesgeschiehtdurchBeauftragtedesVeranstalters.DurchdieallgemeineBewachungbleibtdieinPunkt19getroffeneHaftungsregelungunberührt.
DemAussteller/SponsoristfürdieBeaufsichtigungseinesStandesundseinerAusstellungsgegenständeselbstverantwortlich.Ihmwirddringendempfohlen,seinenStandbeaufsichtigenzulassenundSchädendurchgeeignetenVersiche-rungsschutzabzuwenden.ZurNachtzeitmüssenwertvolle,leichtzuentfernendeGegenständeunterVerschlussgenommenwerden.FüreinezusätzlicheStandbewachungmusssichderAussteller/SponsoraufseineKostendesvomVeranstaltereingesetztenBewachungsunternehmensbedienen.
19. Haftung, Versicherung, UnfallschutzDerVeranstalterhaftetunbeschränktnurinFällendesVorsatzesoderdergrobenFahrlässigkeitsowiefürSchädenwegenderVerletzungvonLeben,KörperoderGesundheit.InallenanderenFällenhaftetderVeranstalternurbeiderVerletzungvonKardinalpflichten.KardinalpflichtensindPflichten,deren
ErfüllungdieordnungsgemäßeDurchführungdesVertragesüberhaupterstermöglichtundaufderenEinhaltungderAussteller/Sponsorregelmäßigvertrau-endarf.
soweitderVeranstaltergesetzlichzumAbschlusseinerHaftpflichtversicherungverpflichtetoderdiesüblichist.
soweitderVeranstalterinbesonderemMaßeVertrauenfürsichinAnspruchgenommenbzw.einequalifizierteVertrauensstellunginnehat.
IndiesenFällenhaftetderVeranstalterjedochnurfürdenvertragstypischen,vorhersehbarenSchaden(damitinderRegelnichtfürFolgeschäden)undauchdannnurhöchstensbisEUR100.000jeSchadensfall.DieHaftungsbegrenzunggiltnurgegenüberUnternehmern,juristischenPersonendesöffentlichenRechtsundöffentlich-rechtlichenSondervermögen.ImÜbrigenistdieHaftungwegeneinfacherodermittlererFahrlässigkeitausgeschlossen.DieseHaftungsbegrenzunggiltauchfürdasVerhaltenderErfüllungs-undVerrichtungsgehilfendesVeranstalters.DerAussteller/Mit-undGemeinschaftsaussteller/SponsorhaftetseinerseitsfüretwaigeSchäden,diedurchihn,seineAngestellten,seineBeauftragtenoderseineAusstellungsgegenständeund-einrichtungenanPersonenoderSachenschuldhaftverursachtwerden.DerAbschlusseinerAusstellerversicherungwirddringendempfohlen.DerAussteller/Sponsoristverpflichtet,andenausgestelltenMaschinenundGerätenSchutzvorrichtungenanzubringen,diedenberufsgenossenschaftlichenUnfallverhütungsvorschriftenentsprechen.DerVeranstalteristberechtigt,dasAusstellenoderdieInbetriebnahmevonMaschinenundGerätennachseinemErmessenzuuntersagen.
20. Gewerblicher RechtschutzDieSicherstellungderUrheberrechteodersonstigergewerblicherSchutzrechteandenAusstellungsobjektenistSachedesAusstellers/Sponsors.Einsechsmona-tigerSchutzvonBeginneinerAusstellunganaufGrunddesGesetzesbetreffenddenSchutzvonErfindungen,MusternundWarenzeichenvom18.3.1904(RGBl.S.141)trittnurein,wennderBundesministerfürJustizfüreinebestimmteAus-stellungeineentsprechendeBekanntmachungimBundesgesetzblattveröffentlichthat(sieheBesondereTeilnahmebedingungen,Messepriorität).
21. Hausrecht, ZuwiderhandlungenDerAussteller/SponsorunterwirftsichwährendderVeranstaltungaufdemge-samtenMessegeländedemHausrechtdesVeranstalters.DenAnordnungenderdortBeschäftigten,diesichdurcheinenDienstausweislegitimieren,istFolgezuleisten.VerstößegegendieAllgemeinenundBesonderenTeilnahmebedingungenodergegendieAnordnungenimRahmendesHausrechtsberechtigtendenVeranstalter,wenndieZuwiderhandlungennachAufforderungnichteingestelltwerden,zursofortigenentschädigungslosenSchließungdesStandeszuLastendesAusstellers/SponsorsundohneHaftungfürSchäden.
22. Erfüllungsort, GerichtsstandErfüllungsortistNürnberg.DasgiltauchfürdenGerichtsstand,wennderMieterKaufmannodereinejuristischePersondesöffentlichenRechtsistoderkeinenallgemeinenGerichtsstandimInlandhat.DerVeranstalteristauchberechtigt,denAussteller/SponsorandessenallgemeinenGerichtsstandzuverklagen.
23. DatenschutzhinweisPersonenbezogeneDatenwerdenvondemVeranstalterundgegebenenfallsvonServicePartnernunterBeachtungderVorschriftendesBundesdatenschutzgesetzessowieweiterereinschlägigerDatenschutzvorschriftenzurBetreuungundInforma-tionvonKundenundInteressentensowiezurAbwicklungderangebotenenDienst-leistungenerhoben,verarbeitetundgenutzt.
24. Einwilligung in DatennutzungDer Aussteller/Sponsor ist damit einverstanden, dass seine mit Einreichung der Anmeldung übermittelten Daten (Firmenname, Anschrift, Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse) von dem Veranstalter und gegebenenfalls von ServicePartnern veranstaltungsbezogen und zu Informationszwecken (Werbung) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden, ohne dass hierfür gesonderte Kosten neben den üblichen Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen.
25. Salvatorische KlauselSolltendieTeilnahmebedingungenteilweiserechtsunwirksamoderlückenhaftsein,sowirdhierdurchdieGültigkeitderübrigenBestimmungensowiedesVertragesnichtberührt.IndiesemFallverpflichtensichdieParteien,dieunwirksameBestim-mungdurcheinesolcheRegelungzuersetzenbzw.dieLückedurcheinesolcheRegelungauszufüllen,mitderdervondenParteienverfolgtewirtschaftlicheZweckamehestenerreichtwerdenkann.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen(Fortsetzung)
1. Gewährleistung der Sicherheit und OrdnungAlleöffentlich-rechtlichenSicherheitsvorschriften,insbesonderedieVorschriftenderBayerischenVersammlungsstättenverordnungsinddurchdenAusstellereinzuhalten.InsbesondereistderAussteller/Sponsorverpflichtet,nureinwand-freigewarteteundgesicherteApparateundAusstellungsgegenständeindieMessehalleneinzubringen,dieallengesetzlichenVorschriftenüberdietechnischeSicherheitderArbeitsmittelentsprechen.
2. RettungswegeRettungswegeinderAusstellungshallemüssenständig,auchwährenddesAuf-undAbbaus,freigehaltenwerden.ZuwiderhandlungenwerdenmitBußgeldbelegt.
3. Eingebrachte GegenständeRequisitenundAusschmückungensowiesonstigeGegenständemüssenausschwerentflammbaremMaterialbestehen.PyrotechnischeGegenstände,brennbareFlüssigkeitenundanderesbrenn-baresMaterial,insbesonderePackmaterial,dürfennurinbesonderenvonderNürnbergMessezurVerfügunggestelltenRäumlichkeitenaufbewahrtwerden.BeidemBetriebvonLaseranlagensinddiearbeitsschutzrechtlichenVorschriftenentsprechendanzuwenden,auchsoweitfürBesucherzugänglicheBereichebetroffensind.
4. Brandschutzordnung und SicherheitskonzeptDieNürnbergMessehateineBrandschutzordnungerlassen,diedurchAushangbekanntgemachtist;dieseistVertragsgegenstand.DieNürnbergMessewirdimVollzugderBayVStättVinAbstimmungmitzustän-digenBehördeneinSicherheitskonzepterstellen.DessenUmsetzungwirdimRahmenderbestehendenVerträgegesondertgeregeltwerden.
5. Ordnungsdienst, OrdnungsdienstleiterDieEinhaltungderöffentlichenSicherheitunddieBeachtungderVorgabenderBayVStättVwirddurcheinenbesonderenOrdnungsdienstüberwacht,derOrdnungsdienstleiteristbefugt,insbesonderebeiGefährdungderSicherheitderVeranstaltungbindendeWeisungenzuerteilen.
6. Veranstaltungsleiter und Verantwortlicher für VeranstaltungstechnikDervonderNürnbergMessebestellteVeranstaltungsleiterhatfürdieEinhal-tungderöffentlich-rechtlichenSicherheitsvorschriftenundinsbesonderederVorschriftenderBayVStättVzusorgen.DerVeranstaltungsleiteristinsbesondereauchbefugt,dieVeranstaltungaufzulösen.DenAnordnungendesVeranstal-tungsleitersistunbedingtFolgezuleisten.DiePersondesVeranstaltungsleitersbzw.dessenVertreterwerdenmitausrei-chendzeitlichemVorlaufschriftlichvorderjeweiligenVeranstaltungbekanntgegeben.DerVeranstaltungsleiteristüberbesondereVorkommnisse,welchedieSicherheitderVeranstaltungbeeinträchtigenkönnen,umgehendzuunterrichten.DerVerantwortlichefürVeranstaltungstechnikmussdieSicherheitundFunktions-fähigkeitdertechnischenEinrichtungenderVersammlungsstättehinsichtlichdesBrandschutzeswährendderoffiziellenÖffnungszeitgewährleisten.DerVeranstaltungsleiteroderderVertreteristwährendderoffiziellenÖffnungs-zeitderAusstellungständigpersönlichanwesend,derVerantwortlichefürVeranstaltungstechnikoderderOrdnungsdienstleiterauchfürdieZeiträumedesAuf-undAbbaus.
7. SicherheitsanordnungDieOrdnungsbehördensowiedereingesetzteVeranstaltungsleiter,derVerant-wortlichefürVeranstaltungstechniksowiederOrdnungsdienstleitersindberech-tigt,WeisungenimRahmenderSicherheitsbestimmungenzugeben.DiesenWeisungenistinjedemFallFolgezuleisten.
ImMessezentrumNürnberggilteingenerellesRauchverbotinHallen,Kongresssälen,Tagungsräumen,Restaurants,Cafeterien,mobilenGastronomiezonenundService-bereichen–mitAusnahmespeziellhierfürausgewiesenerRaucherbereiche.
Ergänzungsvereinbarung zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen
Bayerische Versammlungsstättenverordnung Anwendung im Messezentrum Nürnberg
Bayerisches Gesetz zum Schutz der Gesundheit Anwendung im Messezentrum Nürnberg