Impfen polarisiert wie kaum ein anderes Thema. Befürworter
einer rigiden Impfstrategie halten eine offene und kritische
Auseinandersetzung mit Impfungen für gefährlich: Womöglich
würden sich zu wenige Menschen impfen lassen. Immer
vehementer fordern sie eine staatliche Impfpflicht.
Demgegenüber stellen Impfgegner die Berechtigung von
Impfungen grundsätzlich in Frage und halten sie für gefährlich.
Zwischen den Polen dieser variationsreichen und inzwischen
über 100jährigen Auseinandersetzung stehen junge Eltern und
Bürger*innen mit ihren Erfahrungen, mit ihrem persönlichen
Gesundheitsverständnis und – vor allem – mit ihren Fragen:
Können sie den Empfehlungen vertrauen? Was steckt hinter den
Empfehlungen? Wo finden sie verlässlichen Rat, wo werden sie
ernst genommen, auch und gerade dann, wenn sie Fragen oder
Zweifel haben?
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/index.php/der-
kongress-2018/153-impfen-der-kongress-2018
Einführung ImpfthemaManfred van Treek - Viernheim
Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Umweltmedizin
Film: Wir impfen nicht!.
von Michael Leitnerhttps://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=wir+impfen+nicht+film
Fallbeispiele impfgeschädigter Patienten
Veranstaltung am 9.6.2018
Naturheilverein Mosbach
Diese Fragen sollte man sich
stellen, bevor man zum Impfling
wird oder aus seinem Kind einen
Impfling machen lässt:
1. Sind Impfungen wirksam?
2. Sind Impfungen sicher im
Sinne von unbedenklich?
3. Sind Impfungen notwendig?
Frage der Wirksamkeit der Impfstoffe?
Erwartungen des Impflings:
Ich bin vor der Erkrankung geschützt!
Durch die Impfung ist mir ein besserer Gesundheitszustand gegeben, als wenn ich mich nicht impfen lasse!
Da die Impfung wirksam ist, entfällt meine Sorge, mich anderweitig gegen Infektionskrankheiten wappnen zu müssen (gesunde Lebensweise, vollwertige Ernährung, gute Work-Life-Balance, Dys-Stress-Vermeidung, Luft, Licht, Vitamin D)
[Dr. B. Sandler USA 1951 Polio]
Frage der Wirksamkeit der Impfstoffe?
Was versteht die Medizin unter Wirksamkeit?
Nachweis eines nach der Impfung entstandenen Antikörpertiters.
Nur das wird in sog. Zulassungsstudien für neue Impfstoffe geprüft.
Zusatzfrage: Wer führt die Zulassungsstudien durch?
https://www.seleneriverpress.com/images/pdfs/34_DietPreventsPolioCh2.pdf
Wirksamkeit?
Soviel zur Wirksamkeit?
Frage der Sicherheit im Sinne von Unbedenklichkeit?
Werden sogenannte „Nachmarktstudien“ durchgeführt?
Funktioniert das Meldesystem für unerwünschte Arzneimittelwirkungen „UAW“?Melden Ärzte zuverlässig immer und alle beobachteten UAWs?Wie hoch wird der Prozentsatz des „Underreportings“ geschätzt?
Wie werden bei den Zulassungsstudien die Impfstoffe gegen Placebo getestet?Wenn das so geht, wie es geht, warum weigert sich das Paul-Ehrlich-Institut dann noch, Geimpfte gegenüber Ungeimpften zu vergleichen?
Subacute sklerosierende Panencephalitis31 Fälle, bei 17 Impfstatus bekannt (alle geimpft, 10 2x)
Fragen
Fragen zur epidemiologischen SSPE-Studie Schönberger 2013:
Gibt es SSPE ohne Impfung?
Wie lässt sich das Alter bei Masern sicher klären, wenn bei den Betroffenen erst 2-11 Jahre später SSPE auftrat.
Ging man erst aufgrund der Diagnose von einer „früheren Maserninfektion“ aus?
Wurde die „frühere Maserninfektion“ durch Labor bestätigt oder nur durch Verdachtssymptome?
Trat die „frühere Maserninfektion“ subklinisch oder still auf?Wenn die Kinder eindeutig Masern hatten, warum wurde dann trotzdem geimpft?
Besteht die eigentliche Gefahr in der Impfung?
Oder darin, dass nach einer Maserninfektion geimpft wurde?
Ruht der Erreger ähnlich wie bei Windpocken und wird erst durch den Erreger des Lebendimpfstoffes aktiviert?
Warum fiel den Autoren nicht auf, dass mindestens 17 der 31 Kinder geimpft waren?
Frage der Notwendigkeit?
Wären Impfungen dann notwendig, wenn nur durch sie „impfpräventable“ Krankheiten vermieden werden können?
Wären Impfungen dann notwendig, wenn diese Krankheiten, falls sie auftreten, unbehandelbar sind?
Wären Impfungen dann notwendig, wenn es stimmte, dass es an den Impfungen lag, dass bestimmte Krankheiten verschwanden, heute nur noch selten auftreten oder ihren Schrecken verloren?
Quelle: Schwarzbuch Impfen – Libertas & Sanitas
http://www.libertas-sanitas.de/
Quelle: Schwarzbuch Impfen – Libertas & Sanitas
http://www.libertas-sanitas.de/
Quelle: Schwarzbuch Impfen – Libertas & Sanitas
http://www.libertas-sanitas.de/
Quelle: Schwarzbuch Impfen – Libertas & Sanitas
http://www.libertas-sanitas.de/
Quelle: Schwarzbuch Impfen – Libertas & Sanitas
http://www.libertas-sanitas.de/
Impfempfehlungen in Deutschland
Quelle: Impfkalender – Robert-Koch-Institut
Zunahme der Mehrfach-Impfstoffe
Beispiele von Impfschadensverdachtsfällen
3 Autoimmunerkrankungen:
2x Hashimoto 2 Kinder 1x Multiple Sklerose junge Erwachsene
Chronisches ErschöpfungssyndromMann in mittlerem Alter
Neurodermitis Kind
Asthma Kind
Leukämie Kind
Erstkonsultation 4/2016 10jähriges Mädchen (geb. 7/2005)
Kind in letzter Zeit immer müde und kraftlos.
Deswegen veranlasste die Hausärztin Laboruntersuchungen.
TSH über 8 (0,6-1,6), TPO-MAKs über 1000 (<60),
Diagnose Hashimoto
Mit L-Thyroxin 25 µg anbehandelt.
Kind kam zu uns, weil eine Behandlung mit Schilddrüsen-Extrakt-
Kapseln gewünscht wurde.
Laborbefunde:
HbA1c 5,6 % = Folge hohen Verzehrs von Getreideprodukten.
Genetisch positive Gluten-Unverträglichkeit.
Zonulin von 57,6 (<48) = Leaky-Gut.
Mangelzustände bei Kupfer, Zink, Selen, B-Vitaminen
und Vitamin D.
TSH 11,82, fT4 4 %, TPO-MAKs 2660, TAKs 99
Erstkonsultation 4/2016 10jähriges Mädchen (geb. 7/2005)
geb. Juli 2005
08.11.2005: Infanrix hexa TDPerPHibHep 0,82 mg Al
06.12.2005: Infanrix hexa TDPerPHibHep 0,82 mg Al
04.01.2006: Infanrix hexa TDPerPHibHep 0,82 mg Al
15.08.2006: Priorix MMR (KEIN Al)
14.09.2006: Varilix Windpocken (KEIN Al)
16.11.2006: Infanrix hexa TDPerPHibHep 0,82 mg Al
16.11.2006: Prevenar Pneumokokken 0.125 mg Al
21.06.2007: Prevenar Pneumokokken 0,125 mg Al
25.07.2007: Priorix MMR (KEIN Al)
20.06.2009: Encepur FSME 0,5 mg Al
30.09.2010: NeisVac Meningokkokken. 0,5 mg Al
15.05.2014: Revaxis TDP 0,35 mg Al
24.10.2014: Encepur FSME 0,5 mg Al
Zusammen 39 Impfungen mit 5,38 mg Al
April 2016 Diagnose Hashimoto
http://www.impfkritik.de/asia/
Erstkonkonsultation 5/2008 8jähriges Mädchen Seit zwei Wochen Dauerhusten. Drei Wochen zuvor FSME-Impfung11/2013 Diagnose Hashimoto (13.Lj.) TPO-MAK 1483 (<60)Kränkelt bis dato, häufige Infekte, Kopfschmerzen, Migräne, zuletzt in psychotherapeutischer Behandlung wegen Angststörungen.
Erstkonsultation 5/2008 8jähriges Mädchen Jetzt 16jährige Jugendliche mit häufigen Infekten, Kopfschmerzen, Migräne, Glutenunverträglichkeit + Hashimoto im 13.Lj. entdeckt, Angststörungen
14.03.2000: Pentavac TDPPer HiB 0,3 mg Al
14.03.2000: Gen HBVax 0,5 mg Al
19.04.2000: Pentavac TDPPer HiB 0,3 mg Al
19.04.2000: Gen HBVax 0,5 mg Al
09.06.2000: Infanrix-IPV+HiB DTPer-P+HiB) 0,5 mg Al
13.12.2000: Infanrix-IPV+HiB DTPer-P+HiB) 0,5 mg Al
13.12.2000: Gen HBVax 0,5 mg Al
Bis Ende des 1. Lebensjahres 3,1 mg Al
24.01.2001: MMR KEIN Al
17.05.2001: Priorix MMR KEIN Al
25.09.2002: Repevax TDPPer 0,33 mg Al
25.09.2007: Varivax Varizellen KEIN Al
22.11.2007: Menjugate Kit Meningokokken 0,4 mg Al
14.03.2008: Encepur Kinder FSME 0,5 mg Al
22.04.2008: Encepur Kinder FSME 0,5 mg Al
26.03.2013: Varilix Varizellen KEIN Al
22.08.2013: Encepur Kinder FSME 0,2 mg Al
Zusammen 40 Impfungen mit 5,03 mg Al
Erstkonsultation September 2016 24jährige Frau
MS seit 2 Jahren bekannt, seit 22. Lj. (10/2014)
Zur Zeit der Diagnose stressfreies Studium
Begann mit Blitzen auf dem linken Auge
Damals entzündliche Herde im MRT
Pfeiffersches Drüsenfieber mit 13 Jahren.
Letzte Impfung mit 16 Jahren, FSME + Windpocken
1/2014, ca. 9 Monate vor Beginn der Beschwerden
grippaler Infekt, Antibiotika
24jährige Frau - MS seit knapp 2 Jahren bekannt
Geb. 10/1991
07.10.1991: BCG Tuberkulose KEIN AL
21.01.1992: PDTPer 0,33 mg Al
21.01.1992: HiB KEIN Al
10.03.1992: PDTPer 0,33 mg Al
10.03.1992: HiB KEIN Al
05.05.1992: DTPer 0,5 mg Al
03.05.1993: MMR KEIN Al
24.06.1993: PDTPer 0,33 mg Al
24.06.1993: HiB KEIN Al
22.01.1997: Gen HBVax Hep B 0.5 mg Al
04.03.1997: Gen HBVax Hep B 0,5 mg Al
14.07.1997: Gen HBVax Hep B 0,5 mg Al
24.06.1999: DT 0,5 mg Al
24.06.1999: MMR KEIN Al
2004: Pfeiffersches Drüsenfieber EBV
08.05.2007: Encepur FSME 0,5 mg Al
08.05.2007: Repevax PDTPer 0,33 mg Al
24jährige Frau - MS seit knapp 2 Jahren bekannt
09.06.2008: Encepur FSME 0,5 mg Al
21.07.2008: Encepur FSME 0,5 mg Al
21.07.2008: Varilix Windpocken KEIN Al
Bis zum 16. Lebensjahr 39 Impfungen 5,32 mg Al
Januar 2014: grippaler Infekt. Antibiotika
Oktober 2014: Diagnose der MS
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK190024/National Center for Biotechnology Information
Amerikanisches Wissenschaftsinstitut IOM veröffentlichte 2012 in
dem Bericht Adverse Effects of Vaccines – Evidence and
Causality, dass die Beweislage unzureichend ist, um einen
kausalen Zusammenhang zwischen Hepatitis-B-Impfung und
Multipler Sklerose bestätigen oder zurückweisen zu können.
Mangel gilt für 85 % aller schweren Impffolgen.
In 12 % sei der Zusammenhang bestätigt.
In 3 % abgelehnt.
Somit große Wissenslücken bei Ärzten und in der Bevölkerung.
Die biologischen Abläufe nach Impfungen werden noch nicht
verstanden
Auch in Deutschland fehlt der objektive Nachweis der
Wirksamkeit der Impfungen und der Häufigkeit von
Impfkomplikationen.
Nachfolgend der Link zu dem IOM-Bericht:
Erstkonsultation Dezember 2016. 49 jähriger Mann
Genetisch bedingte Hämochromatose
CFS (chronic fatigue syndrom) nach Borreliose und Impfungen
Patient ist „zufrieden“, wenn er überhaupt noch spazieren gehen
kann. Beim Spaziergang muss er sich öfter hinsetzen.
Kraftlosigkeit in Armen, Beinen und Rumpfmuskulatur, so
dass er sich je nach Tagesform öfter am Tag hinlegen muss.
Alles, was er macht, ist anstrengend, auch Lesen
oder am Bildschirm Lesen.
Höchstens 10 Minuten möglich, dann imperatives Hinlegen. Außer-
Haus-Aktivitäten von 5 Stunden führen zu 2-3 Tagen
extremer Schwäche, so dass er sehr oft liegen muss und
„zu nichts mehr in der Lage ist“.
Licht- und Geräuschempfindlichkeit.
Längeres Liegen macht Schmerzen im Schultergürtel.
Täglich pulsierende Schmerzen in den Füßen.
49 jähriger Mann CFS nach Borreliose und Impfungen
Dezember 2016 noch Arbeitslosengeld, August 2017 berentet.
Wasserinstallateur. Arbeitete in der Sanierung von
Abwasserleitungen, hat von daher evtl. auch eine
Umweltbelastung. Seit 2005 aktiv im Katastrophen-Schutz und
bei der Feuerwehr. 14tägige Übungen.
Zahlreiche Impfungen auf Empfehlung des DRKs.
Auffällige Laborparameter:
09/2014: EBV- und HHV6-IgG positiv
05/2016: H2-Atemtest Fruktose-Malabsorption
12/2016: BSG 35/73, CRP 7,2
Segmentkernige 75,4 %, Lymphozyten 16,8 %
LDL/HDL 3,4 (<3), Zonulin 54,2 (<48)
ATP 0,395 nmol/1 Mio Zellen (0,4-1,0)
Jod-Mangel, deswegen T4-Hypothyreose
49 jähriger Mann CFS nach Borreliose und Impfungen
Impfungen seit 2002. Impfungen davor und aus der Kindheit
sind nicht mehr dokumentiert
04.04.2002: Td-pur 0,33 mg Al
17.09.2004: FSME 0,35 mg Al
07.02.2005: Begrivac Grippe KEIN Al
07.02.2005: FSME 0,35 mg Al
19.01.2006: Encepur FSME 0,35 mg Al
20.06.2013: Encepur FSME 0,35 mg Al
20.06.2013: Repevax TDP 0,33 mg Al
Juli 2013: Zeckenbiss.
In den Monaten vorher sportlich sehr aktiv
In dieser Zeit auch häufige Erkältungen
August 2013: Beginn der Erschöpfungsbeschwerden
49 jähriger Mann CFS nach Borreliose und Impfungen
August 2013: Beginn der Erschöpfungsbeschwerden
25.02.2014: Twinrix Hep A+B 0,45 mg Al
01.04.2014: Twinrix Hep A+B 0,45 mg Al
Juli 2014: extreme Verschlechterung.
Seitdem Arbeitsunfähigkeit.
05.11.2014: Afluria KEIN AL
14.10.2014: Twinrix Hep A+B 0,45 mg Al
Zusammen 3,41 mg Al
Funktionen der Entgiftungsenzyme
COMT = Catecholamin-O-Methyl-Transferase: Träger dieser Gen-Variante
haben ein erhöhtes Risiko für ADHS, Fibromyalgie, veränderte Denkfähigkeiten
und eine verstärkte Neigung zur Alters-Demenz. Bei homozygoter Veränderung
gibt es vermehrte Assoziationen mit CFS, Immunschwächen, erhöhten
Stresshormonspiegeln und vermehrtes Auftreten von Atemwegserkrankungen.
GSTM1 = Glutathion-S-Transferase M1: Träger dieser Gen-Variante haben
verstärkte Nebenwirkungen bei Chemotherapie, und zwar auf Nerven und Leber.
Sie vertragen keine Pestizide und keine Lösungsmittel. Sie haben ein erhöhtes
Risiko für Chromosomen schädigende Ereignisse. Wenn das Gen ganz fehlt, dann
kann oxidativer Stress vermehrt zu entzündlichen und allergischen Krankheiten
führen.
GSTP1 = Glutathion-S-Transferase P1: Träger dieser Gen-Variante entgiften
bestimmte Gifte und Medikamente vermindert. Chemotherapie kann zur
Neurotoxizität führen. Und es kann eine multiple Chemikaliensensitivität
entstehen.
GSTT1 = Glutathion-S-Transferase T1: Auch hier können Träger dieser Gen-
Variante Gifte und Medikamente nur reduziert abbauen und ausleiten.
Insbesondere sind Lösemittel betroffen.
NAT2 = N-Acetyl-Transferase: Träger dieser Gen-Variante sind sog. langsame
Acetylierer, d.h.: sie bauen aromatische Amine nur vermindert ab, diese Stoffe
können sich im Gewebe anreichern und eine toxische Wirkung entfalten.
SOD2 = Superoxiddismutase 2: Träger dieser Gen-Variante sind nicht gut in
der Lage, freie Radikale zu neutralisieren. Somit haben sie vermehrten oxydativen
Stress.
Erstkonsultation 8/2016 7 3/12 Jahre alter Junge, Neurodermitis seit dritten Monat nach der Geburt.
Erste 6fach-Impfung am 53. Lebenstag.
Seit Jahren Ganzkörperneurodermitis. Ansonsten ist Neurodermitis in der Familie unbekannt.
Juckreiz Tag und Nacht
Glutenunverträglichkeit, Zonulin 46,7
Bauchschmerzen nach dem Essen.
Mangelzustände bei Se, Zn, Vitamin B6 und B12
9 Tage vor dem Ersttermin noch eine FSME-Impfung
7 3/12 Jahre alter Junge, voll durchgeimpft,
Ganzkörperneurodermitis, Glutenunverträglichkeit
04.07.2009: InfanrixIPV+HiB DTPerPHiB) 0,5 mg Al12.09.2009: InfanrixIPV+HiB DTPerPHiB) 0,5 mg Al14.11.2009: InfanrixIPV+HiB DTPerPHiB) 0,5 mg Al17.05.2010: MMR KEIN Al17.08.2010: MMR KEIN Al13.05.2011: InfanrixIPV+HiB DTPerPHiB) 0,5 mg Al06.07.2015: FSME Immun 0,17 mg Al04.09.2015: Encepur Kinder FSME 0,5 mg Al
06.07.2016: Boostrix Polio TDPer + Polio 0.5 mg Al16.08.2016: Encepur Kinder FSME 0,5 mg AlZusammen 37 Impfungen 3,67 mg Al
15 Jahre alte Jugendliche, voll durchgeimpft Neurodermitis seit 2. Lebensjahr, Asthma
15 Jahre alte Jugendliche, voll durchgeimpft Neurodermitis seit 2. Lebensjahr, Asthma
15 Jahre alte Jugendliche, voll durchgeimpft Neurodermitis seit 2. Lebensjahr, Asthma
15 Jahre alte Jugendliche, voll durchgeimpft Neurodermitis seit 2. Lebensjahr, Asthma
Erstkonsultation: 05/2017
Letzte Nacht Fieber 38.2°, etwas Halsschmerzen beim
Schlucken, Augen brennen und auch etwas Kopfschmerzen.
Befund: Rachenring deutlich gerötet.
Diagnose: Fieberhafter Infekt, Pharyngitis.
Häufig Antibiotika. Kommt jetzt erstmalig in die Praxis, weil sie nicht erneut Antibiotika nehmen soll. Der Bauch ist immer gebläht. Auf Wunsch der Eltern soll ein Jod-Test gemacht werden
Therapie: 2x Cantharidenpflaster hinter die OhrenPflanzliches Antibiotikum roher Knoblauch und Meerrettich-Brunnenkresse-Tabletten Hochdosiert Vitamin A
Fallbeispiel - 11jähriges Mädchen - Leukämie
Komplett durchgeimpft
geb. Jan 200628.03.2006: HepB (0-3) 0,25 mg Al
24.04.2006: TDPerP Hib (0-4) 0,3 mg Al
23.06.2006: TDPerP Hib (0-6) 0,3 mg Al
23.06.2006: HepB (0-6) 0,25 mg Al
07.11.2006: Meningitis (0-10) 0,125 mg Al
17.11.2006: TDPerP Hib (0-10) 0,3 mg Al
05.02.2007: MMR (1-1) KEIN Al
01.06.2007: MMR (1-5) KEIN Al
01.06.2007: HepB (1-5) 0,5 mg Al
02.07.2007: TDPerP Hib (1-6) 0,3 mg Al
02.07.2007: Windpocken (1-6) (kein Al)
24.09.2007: Pneumokokken 0,125 mg Al27.11.2007: Pneumokokken 0,125 mg Al25.11.2007: HepB 0,25 mg Al
Fallbeispiel - 11jähriges Mädchen - Leukämie
25.11.2007: TDPerPolio 0,33 mg Al
15.08.2008: Diagnose LeukämieChemotherapie
14.01.2011: Pneumokokken 0,125 mg Al07.11.2011: MMR Varizellen KEIN AlInsgesamt 3,28 mg Aluminium
URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS
(Zweite Kammer)
21. Juni 2017(*)
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 85/374/EWG –
Haftung für fehlerhafte Produkte – Art. 4 –
Arzneimittelhersteller – Impfstoff gegen Hepatitis B –
Multiple Sklerose – Beweise für einen Fehler des Impfstoffs
und für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem
Fehler und dem erlittenen Schaden – Beweislast – Art und
Weise der Beweisführung – Fehlen eines wissenschaftlichen
Konsenses – Der Würdigung des Tatsachengerichts
überlassene ernsthafte, klare und übereinstimmende
Indizien – Zulässigkeit – Voraussetzungen“
In der Rechtssache C-621/15http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=192054&pageIndex=0&doclan
g=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche
Zusammenhang zwischen diesem Fehler und einer Krankheit
(hier: Multiple Sklerose) können bei fehlendem
wissenschaftlichem Konsens durch ein Bündel ernsthafter,
klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden.
Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil
vom 21.06.2017 entschieden. Nationale Vermutungsregeln
zur Beweisführung seien hingegen unzulässig, da sie die
Beweislastregel in der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG
beeinträchtigen würden (Az.: C-621/15).
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-indizienbeweis-bei-
produkthaftung-fuer-impfstoffe-moeglich
3 In den Erwägungsgründen 1, 2, 6, 7 und 18 der Richtlinie 85/374 heißt es:
„Eine Angleichung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Haftung des
Herstellers für Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit seiner Produkte verursacht
worden sind, ist erforderlich, weil deren Unterschiedlichkeit den Wettbewerb
verfälschen, den freien Warenverkehr innerhalb des Gemeinsamen Marktes
beeinträchtigen und zu einem unterschiedlichen Schutz des Verbrauchers vor
Schädigungen seiner Gesundheit und seines Eigentums durch ein fehlerhaftes
Produkt führen kann.
….
Damit der Verbraucher in seiner körperlichen Unversehrtheit und seinem Eigentum
geschützt wird, ist zur Bestimmung der Fehlerhaftigkeit eines Produkts nicht auf
dessen mangelnde Gebrauchsfähigkeit, sondern auf einen Mangel an Sicherheit
abzustellen, die von der Allgemeinheit berechtigterweise erwartet werden darf. Bei
der Beurteilung dieser Sicherheit wird von jedem missbräuchlichen Gebrauch des
Produkts abgesehen, der unter den betreffenden Umständen als unvernünftig
gelten muss.
Eine gerechte Verteilung der Risiken zwischen dem Geschädigten und dem
Hersteller bedingt, dass es dem Hersteller möglich sein muss, sich von der Haftung
zu befreien, wenn er den Beweis für ihn entlastende Umstände erbringt.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=192054&pageIndex=0&doclang=DE&mode
=req&dir=&occ=first&part=1
9 Zur Impfung gegen Hepatitis B wurde Herrn W in drei
aufeinanderfolgenden Injektionen, die am 26. Dezember 1998,
29. Januar 1999 und 8. Juli 1999 stattfanden, ein von Sanofi
Pasteur hergestellter Impfstoff verabreicht. Von August 1999
an traten bei Herrn W verschiedene Beschwerden auf, die im
November 2000 zur Diagnose einer Multiplen Sklerose
führten.
10 Am 1. März 2005 stellten Gerichtssachverständige fest,
dass Herr W infolge der Multiplen Sklerose, an der er litt, seit
dem 20. Januar 2001 keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen
konnte. In der Folge verschlechterte sich der Zustand von
Herrn W schrittweise bis zu einer funktionellen Schädigung
von 90 %, die bis zum Tod von Herrn W am 30. Oktober 2011
eine durchgängige Betreuung durch Dritte erforderlich machte.
11 Im Jahr 2006 erhoben Herr W sowie W u. a., seine drei
Familienmitglieder, auf der Grundlage von Art. 1386-1 ff. des
Code civil gegen Sanofi Pasteur Klage auf Ersatz der
Schäden, die ihnen aufgrund der Verabreichung des
betreffenden Impfstoffs an Herrn W entstanden seien. Zur
Begründung machten sie geltend, dass der Zusammenhang
zwischen der Impfung und dem Auftreten der Multiplen
Sklerose sowie der Umstand, dass es weder bei Herrn W
noch in seiner Familie Vorerkrankungen gebe, geeignet seien,
ernsthafte, klare und übereinstimmende Vermutungen
hinsichtlich des Vorliegens eines Fehlers des Impfstoff und
eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen seiner Injektion
und dem Auftreten der Krankheit hervorzurufen.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=192054&pageIndex=0&doclang=DE&mode
=req&dir=&occ=first&part=1
13 Aus dieser Rechtsprechung geht insbesondere hervor, dass das Tatsachengericht in Ausübung seiner Befugnis zur freien Würdigung des Sachverhalts feststellen kann, dass die vom Kläger geltend gemachten Tatsachen, wie etwa der zwischen der Verabreichung des Impfstoffs und dem Auftreten einer Krankheit verstrichene Zeitraum und das Fehlen einschlägiger beim Betroffenen selbst oder in seiner Familie aufgetretener Vorerkrankungen, ernsthafte, klare und übereinstimmende Vermutungen begründet, die den Fehler des Impfstoffs und das Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Fehler und der betreffenden Krankheit beweisen können, und zwar ungeachtet dessen, dass die medizinische Forschung keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Auftreten der Krankheit herstellt.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=192054&pageIndex=0&doclang=DE&mode
=req&dir=&occ=first&part=1
Infektionsschutzgesetz5. Abschnitt Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
§ 24 Behandlung übertragbarer Krankheiten
Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet. Satz 1 gilt entsprechend bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 in die Meldepflicht einbezogen sind. Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; § 46 gilt entsprechend.
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe(1) Die zuständige obere Bundesbehörde, die obersten Landesgesundheitsbehörden und die von ihnen beauftragten Stellen sowie die Gesundheitsämter informieren die Bevölkerung über die Bedeutung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten.(2) Beim Robert Koch-Institut wird eine Ständige Impfkommission eingerichtet. (…)(3) Die obersten Landesgesundheitsbehörden sollen öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aussprechen.(…)
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
Ab jetzt melden wir jeden Impfschadens-Verdachtsfall
Vielen Dank !