Herzlich willkommen zum
Kompetenzforum «Impuls»
Stefania Cerfeda-Salvi
Beraterin Finanzplanung
18. Juni 2014
Agenda
Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz
Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
Steuern
Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Heirat / Hausfrau
Wiedereinstieg
Scheidung
Partnerschaft / Patchwork
Karriere
Frühpensionierung
Zusammenfassung
2
Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
3
Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 1. Säule
Altersstruktur der Bevölkerung und deren Entwicklung sind von Bedeutung für die
Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems
1 : 9.5
1948
1 : 4.0
2000
1 : 2.3
2040
4
Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
5
Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule
Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben (inklusive den Zinsgutschriften)
in eine Rente umgewandelt.
Umwandlungssatz definiert die jährliche Rente in Prozent des Altersguthabens.
Achtung: Der Umwandlungssatz für das Überobligatorium ist erfahrungsgemäss wesentlich
tiefer als für den gesetzlichen Teil (Obligatorium).
Betrag UWS Altersrente
Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.80% 6‘800
Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.10% 6‘100
Altersguthaben bei Pensionierung 700‘000 42‘700 6.10%
6
Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule
Kapitalverbrauch Rente
-100000
0
100000
200000
300000
400000
500000
600000
700000
800000
Pens 65 J 70 J 75 J 80 J 85 J
Alter
Kap
ital
Zins 3.5 %
Zins 2 %
Gap
7
Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
8
Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 3. Säule
9
Säule 3a: gebundene Vorsorge (Banksparen, 3a-Policen) AHV-pflichtiges Einkommen
Arbeitnehmerinnen, Selbständigerwerbende
Arbeitslose, solange sie Taggelder von der ALV beziehen
Säule 3b: freie Vorsorge (Sparkonti, Depot, 3b-Policen)
84'240
6'739
33'696
(max. 20 %)
Allgemeiner Teil: Steuern
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1. Säule: Abzug der AHV / IV / EO / ALV-Beiträge
(auch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige)
AHV Rente ist 100 % zu versteuern
2. Säule: Einkäufe in die Maximalleistungen der Pensionskasse
Einkäufe auch bei Vorsorgelücke durch Scheidung möglich
Nach WEF Bezug (Wohneigentumsförderung): steueroptimierter Einkauf in Pensionskasse erst nach
Rückzahlung WEF Bezug (steuerneutral) möglich
Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)
3. Säule: Steuerlicher Abzug des 3a Beitrags
3a Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)
Allgemeiner Teil: Steuern
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Mögliche Beiträge Peter und Lisa Berger:
je CHF 6'739.– pro Jahr (CHF 13'478)
Grenzsteuersatz: 27.4 %
Steuerbares Einkommen alt CHF 100'000.– CHF 16'900.–
Steuerbares Einkommen neu CHF 86'522.– CHF 13'200.–
Steuerersparnis pro Jahr CHF 3'700.–
(Beispiel durchschnittliche SG-Gemeinde, inkl. Kirche, Tarif verheiratet)
Kapitalleistungssteuern Kanton St. Gallen (2014)
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auf Pensionskassen- und 3a-Guthaben, Stadt St. Gallen, inkl. Kirche und Bund
Ein gestaffelter Bezug lohnt sich Vermögenssteuer 100'000 = ca. 485.‒/Jahr
Agenda
Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz
Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
Steuern
Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Heirat / Hausfrau
Wiedereinstieg
Scheidung
Partnerschaft / Patchwork
Karriere
Frühpensionierung
Zusammenfassung
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Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
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Einstieg
Berufsleben Karriere
Früh-/
Pensionierung
Verlust
Lebenspartner
Scheidung
Kind /
Erziehung
Wiedereinstieg
Beruf
Kinder in
Schule
Alleinerziehung
Kinder aus
dem Haus
20 30 40 50 60 70 80
Partnerschaft / Patchwork
Vermögen
Einkommen
Heirat /
Hausfrau
Weiterbildung
Heirat / Hausfrau
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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Während der Ehe sind AHV-Beiträge bezahlt
durch Ehegatte
Max. AHV-Ehegattenrente CHF 42‘120
Keine obligatorische Unfallversicherung
Keine berufliche Vorsorge
Keine 3a Beiträge möglich
Keine gesetzlich begünstigte Altersvorsorge
Wichtige Hinweise und Tipps Unfalleinschluss bei der Krankenkasse
Rentenleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall fliessen
nur aus der 1. Säule.
Im Todesfall erhält der Witwer nur eine AHV-Rente sofern
die Kinder unter 18 Jahre alt sind.
Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts- und
Todesfall noch gegeben?
Zahlt die Pensionskasse Ihres Ehegatten eine
Witwenrente an Sie aus?
(ohne Kinder nur unter best. Voraussetzungen)
Wie regeln Sie Ihre eigene Altersvorsorge?
Heirat / Hausfrau
Wiedereinstieg
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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Keine Nichtberufsunfallversicherung unter 8h / Woche
Eintrittsschwelle berufliche Vorsorge CHF 21'060
Allenfalls geringe Risiko- und Altersleistungen aus
2. Säule
Wichtige Hinweise und Tipps Allfällige PK-Einkäufe überprüfen (je nach Pensionskasse)
Säule 3a: Maximalbetrag einzahlen
Überprüfen der Invaliditäts- sowie Todesfallleistungen
anhand einer persönlichen Vorsorgeanalyse
Wiedereinstieg
Scheidung
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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Einkommenssplitting beantragen
Sind Sie erwerbstätig?
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
Teilung des Pensionskassen- sowie 3a-Guthabens,
welches während der Ehe angespart wurde.
Erwerbseinkommen muss neu für zwei Haushalte reichen
Wichtige Hinweise und Tipps Sind Leistungskürzungen entstanden?
Überprüfen Sie Ihre Leistungen im Invaliditätsfall sowie
im Todesfall.
Wie hoch ist Ihr Einnahmebedarf?
Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft weiterhin gegeben?
Frühzeitig juristische Beratung beanspruchen
Scheidung
Partnerschaft / Patchwork
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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Ohne Erwerbstätigkeit sind Sie AHV-beitragspflichtig.
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
Keine plafonierte AHV-Rente wie bei Ehegatten
Keine gesetzlichen Hinterlassenenleistungen für
Lebenspartner (je nach Pensionskasse möglich)
getrennte Steuerveranlagung
Wichtige Hinweise und Tipps Vorsicht bei Schenkungen an Lebenspartner
=> Schenkungssteuer
Erbschaftssteuer unter Konkubinatspaaren
Erben: Partner ist kein gesetzlicher Erbe, ohne
erbrechtliche Regelung kein Erbanspruch
Erbrechtliche Regelung sehr zu empfehlen bei Patchwork
und auch Konkubinat
Gegenseitige Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts-
sowie Todesfall
Partnerschaft / Patchwork
Karriere
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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Pensionskasse, max. versichertes Einkommen
gem. BVG CHF 59'670 (entspricht einem Bruttolohn von
CHF 84'240)
Unfallversicherung nur bis CHF 126'000
Bei Selbständigkeit ohne Pensionskasse sind durch
3a Beiträge (max. CHF 33'696) nur Löhne bis ca.
CHF 168'000 «versichert» (Steuerabzug).
Wichtige Hinweise und Tipps Überprüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis.
Bis zu welchem Lohn sind Sie gegen Unfall versichert?
Besteht allenfalls ein UVG-Zusatz?
Bei höheren Löhnen entsprechen die
Invaliditätsleistungen allenfalls nicht dem
gewünschten Bedarf.
Ein Vergleich zwischen Pensionskasse und Versicherung
bei selbständig Erwerbenden könnte
sich lohnen.
Karriere
Frühpensionierung
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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Vorbezug der AHV ist möglich
Wie hoch ist Ihre AHV – Rente?
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
In den letzten Jahren vor Pensionierung werden i.d.R. die
höchsten Sparbeiträge in die Pensionskasse einbezahlt.
Tiefere Umwandlungssätze und geringere Altersguthaben
(fehlende Alters- und Zinsgutschriften) tiefere Altersrente
Staffelung der vorhandenen 3a Konti
Wichtige Hinweise und Tipps Kapitalbezug: Frist von 36 Monaten nach Einkauf in die
Pensionskasse einhalten
Ist eine Frühpensionierung finanzierbar?
Kann der Lebensstandard weiterhin gehalten werden trotz
Frühpensionierung?
Kapitalbezug oder Rente genau überprüfen: Was können
Sie sich leisten? Was macht aus steuerlicher Sicht Sinn?
Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig und erstellen Sie Ihren
persönlichen Pensionsplan mit einem Finanzplaner.
Frühpensionierung
Tipps für jede Lebenssituation
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Bestellen Sie einen AHV-Auszug.
Lassen Sie sich eine Vorsorgeanalyse erstellen zur Kalkulation Ihrer Invaliditäts-
und Todesfallleistungen.
Tätigen Sie Einkäufe in Ihre Pensionskasse nur nach Abklärung folgender Punkte: Wie hoch ist der Einkaufsbetrag für die Maximalleistungen?
Wie «fit» ist Ihre Pensionskasse?
Wer ist im Todesfall begünstigt?
Werden nebst Ihren Altersleistungen auch Ihre Risikoleistungen verbessert?
Welche Fristen gilt es einzuhalten (3-Jahres-Frist bei Kapitalauszahlung)?
Zahlen Sie möglichst den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Steuerersparnis
Vorsorge (Alter und Risiko)
Indirekte Amortisation
Wie wir Sie unterstützen können
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Vorsorgeanalyse Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse
Berechnung der Leistungen bei kurzfristiger und langfristiger Invalidität aufgrund Krankheit und Unfall
Berechnung der Leistungen im Todesfall
Überprüfung der Tragbarkeit Ihrer Liegenschaft im Invaliditätsfall und im Todesfall
Angebot an 3a- und 3b – Versicherungen
Pensionsplanung Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse
Berechnung Ihrer AHV-Rente zum Pensionierungszeitpunkt (allenfalls Vorbezug)
Liquiditätsplanung
Steueroptimierung
Entscheidungsgrundlage Pensionierungszeitpunkt
Entscheidungsgrundlage Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse
Auszahlung der Vorsorgegelder
Ideale Hypothekarhöhe ab Pensionierung
Ehegüter- Erbrechtsberatung / Steuern
Agenda
Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz
Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
Steuern
Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Heirat / Hausfrau
Wiedereinstieg
Scheidung
Partnerschaft / Patchwork
Karriere
Frühpensionierung
Zusammenfassung
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Im Grunde genommen nicht, aber sie müssen sich in Bezug auf das Familienleben andere Fragen stellen als die Männer.
Aufgrund der Biographie einer Frau (Kinderpause, Teilzeit, etc.) weist ihre Altersvorsorge in der Regel mehr Lücken auf.
Am besten sorgt die Frau so vor, als hätte sie keinen «Ernährer», muss also eigenständig vorsorgen. Die Frau kann sich nicht darauf verlassen, dass erst «der Tod uns scheide».
70 Prozent der Sozialhilfebezüger im Rentenalter sind Frauen, die sich ein Leben lang in falscher Sicherheit wiegten (Scheidung nach langer Ehe).
Aufgrund der höheren Lebenserwartung ist es wichtig, dass die Frauen möglichst früh anfangen zu sparen, damit sie sich das hohe Alter leisten können.
Um den bisherigen Lebensstandard nach Pensionierung aufrecht zu halten, benötigt man 70 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens.
Frauen haben in der 2. Säule auf dem überobligatorischen Teil erfahrungsgemäss einen tieferen Umwandlungssatz (rund 0.2 %), was eine kleinere Rente bedeutet.
Zusammenfassung: Müssen Frauen anders vorsorgen?
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Fragen und Diskussionen
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