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Münchener Zentrumfür Lehrerbildung
Der Studiengang „Deutsch als Zweitspra-che“ (DaZ) befasst sich mit der Heterogenitätin der Gesellschaft und mit Chancen undHerausforderungen, die sich daraus für dieSchule und den Unterricht ergeben. Unter-richten im Zeichen der Vielfalt, inter- sowietranskulturelles Lernen, Migrations- undIdentitätsforschung, Zweitspracherwerbs-und Mehrsprachigkeitsforschung, kontrasti-ve Reflexion über Sprache und Sprachge-brauch sowie Produktion und Rezeption vonLiteratur, Texten und Medien unter derBedingung der Mehrsprachigkeit gehören zuden Schwerpunkten des Studienfaches.
Im Rahmen eines Praktikums sowie einesPraktikumsbegleitseminars werden Theorieund Praxis des Unterrichts in heterogenenLernkontexten vermittelt.
Das Erlernen einer „Partnersprache“ sorgtdafür, dass sich die Studierenden u.a. mitkontrastiver Sprachbetrachtung auseinan-dersetzen.
Der Studiengang „Deutsch als Zweitspra-che“ ermöglicht den Studierenden:
• sich rechtzeitig mit Fragen auseinander-zusetzen, die sich im Zusammenhang mitkultureller und sprachlicher Vielfalt in denSchulklassen ergeben;
• Kompetenzen für zeitgemäßes (transkul-turelles) Lehren und Lernen in heteroge-nen Lernkontexten zu erwerben;
• Sprach- und Leseförderung differenziertund zielgerichtet zu gestalten;
• sich für den und im Umgang mit Selbst-und Fremdbildern (im Kontext Schule) zusensibilisieren.
DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE / LA GRUNDSCHULE
BESCHREIBUNG DESSTUDIENFACHS
FAKULTÄT FÜR SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFTENDepartment für Germanistik, Komparatistik, Nordistik, Deutsch als Fremdsprache
Institut für Deutsche Philologie
2 _ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE / LA GRUNDSCHULE
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN UNDANFORDERUNGEN
FREMDSPRACHENKENNTNISSEErwerb einer Partnersprache (siehe „Studienaufbau und Module“)
UNTERRICHTSSPRACHEDeutsch, im Falle der Sprachkurse auch die jeweilige Partnersprache
ERWÜNSCHTES PROFILStudierende, die den Studiengang Deutsch als Zweitsprache wählen, sollten Interesse für kul-turelle und sprachliche Heterogenität in der Gesellschaft mitbringen und damit einhergehen-de Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten erkennen. Zudem sollte eine Begeisterung fürtheoretische Erkenntnisse, (migrations-)pädagogische Fragestellungen und didaktische As-pekte der Sprachvermittlung und -förderung unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit vor-handen sein. Sie sollten darüber hinaus in der Lage sein, sich kritisch mit Stereotypen undVorurteilen, mit vereinfachenden Selbst- und Fremdbildern auseinanderzusetzen und diese –nicht zuletzt bei sich selbst – zu erkennen, zu reflektieren und zu revidieren.
FÄCHER-KOMBINATION
Das Fach Deutsch als Zweitsprache wird alsUnterrichtsfach in Kombination mit demFach Didaktik der Grundschule, bestehendaus dem Fach Grundschulpädagogik und-didaktik sowie drei Didaktikfächern studiert.Die zum Unterrichtsfach Deutsch als Zweit-sprache wählbaren Didaktikfachkombinatio-nen finden Sie unter:www.lmu.de/lehramtsstudium
Hinzu kommen bei allen Lehramtsstudien-gängen das ErziehungswissenschaftlicheStudium und Schulpraktika.
BELEGEN VON VERANSTALTUNGEN/ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG
In der Regel ist eine Belegung (= Anmeldung) von Lehrveranstaltungen erforderlich. DieBelegverfahren finden in Deutsch als Zweitsprache über das elektronische System „Lehre,Studium, Forschung (LSF)“ statt: www.lsf.lmu.de.
Auch die Anmeldung zu den Prüfungen finden über LSF statt. Über Form und Frist der je-weiligen Prüfungsanmeldung informiert das „Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissen-schaften (PAGS)“: www.pags.pa.uni-muenchen.de.
STUDIENBEGINN, MINDEST-/REGEL-/HÖCHSTSTUDIENZEIT
Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich (Prüfungs- und Studienordnung(PStO) § 3).
Die Mindeststudienzeit umfasst sechs Semester. Sie kann um bis zu zwei Semester unter-schritten werden, sofern die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nach-gewiesen sind (PStO § 3).
Die Regelstudienzeit umfasst sieben Semester. Sie erhöht sich bei der Wahl eines zusätzli-chen Erweiterungsfaches um zwei Semester (PStO § 3).
Die Höchststudienzeit ergibt sich aus der Lehramtsprüfungsordnung I von 2008 (LPO I) §31: „Melden sich Studierende aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht so rechtzeitigordnungsgemäß zur Ersten Staatsprüfung, dass sie diese im Fall des Studiums […] für dieLehrämter an Grundschulen […] im Anschluss an die Vorlesungszeit des zwölften Semestersablegen, oder legen sie die Prüfung, zu der sie sich gemeldet haben, nicht ab, so gilt diesePrüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden.“
Insgesamt sind 54 ECTS-Punkte im fachwis-senschaftlichen und fachdidaktischen Bereichzu erbringen sowie 18 ECTS-Punkte in einerPartnersprache.
Für die schriftliche Hausarbeit (ehemals Zulas-sungsarbeit) sind in Deutsch als Zweitsprache12 ECTS-Punkte zu erbringen.
SEMESTERWOCHEN-STUNDEN
DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE / LA GRUNDSCHULE _ 3
STUDIENAUFBAU
MODULBEZEICHNUNG VERANSTALTUNGSTYP SWS ECTSMODULTEILE
P 1 BasismodulSprache DaZ
Einführung in die Sprachwissenschaft Vorlesung
Proseminar
1 oder 2
MP
32
1 oder 232Sprache und Kommunikation imschulischen DaZ-Unterricht
P 3 BasismodulPartnersprache
Sprachkurs I Übung
Übung
1MP bzw.MTP
64–6
P 5 VertiefungsmodulPartnersprache
Sprachkurs III Übung 3MP64–6
P 6 Praxismodul Begleitseminar Proseminar 4MP32
WP1 Erweiterte Aspekteder Didaktik DaZ
Erweiterte Aspekte der Didaktik DaZ Proseminar 7MP32
WP2 Kandidaten-kolloquium DaZ
Kandidatenkolloquium DaZKandidaten-kolloquium
7MP32
WP3 Erweiterte Aspekteder Deutschdidaktik 1
Erweiterte Aspekte derDeutschdidaktik 1
Proseminar 7MP32
WP4 Erweiterte Aspekteder Deutschdidaktik 1
Erweiterte Aspekte derDeutschdidaktik 2
Proseminar 7MP32
264–6Sprachkurs II
P 7 Vertiefungsmodul IILiteraturdidaktik DaZ
KJL und JugendmedienFortgeschrittenen-seminar
Fortgeschrittenen-seminar
5MTP
MTP
62
662Produktion und Rezeption von Textenund Bildern im schulischenLiteraturunterricht
P 2 BasismodulLiteratur DaZ
Einführung in die Literaturwissenschaft Vorlesung
Proseminar
1 oder 2
MP
32
1 oder 232Texte und Medien im schulischenDaZ-Unterricht
P 8 Vertiefungsmodul IIIInterkulturelleVermittlungskompetenz
Interkulturalität Vorlesung
Fortgeschrittenen-seminar
7
MP
32
762Migration und Identität
P 4 Vertiefungsmodul ISprachdidaktik DaZ
Spracherwerb und Sprachgebrauch inzwei- und mehrsprachigen Kontexten
Fortgeschrittenen-seminar
Fortgeschrittenen-seminar
3MTP
MTP
62
462Schulische Sprachformen undSprachnormen
PRÜFUNG SEMESTER
Freier Bereich: Aus den Wahlpflichtveranstaltungen WP 1 bis WP 4 sind insgesamt zwei (6 ECTS-Punkte) zu wählen.
MP = Modulprüfung, MTP = Modulteilprüfung
Münchener Zentrumfür Lehrerbildung
Münchener Zentrum für LehrerbildungSchellingstraße 10 / III80799 Mü[email protected]
Institut für Deutsche PhilologieSchellingstraße 3 / RG80799 Münchenstudentensekretariat@germanistik.uni-muenchen.dewww.germanistik.lmu.de
Fehler und Irrtümervorbehalten!
Foto (Titelseite): LMUStand: 08/2020
ERSTES STAATSEXAMEN
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen im Fach Deutsch als Zweitsprache nach Umsetzungder LPO I § 43a an der LMU sind:
Nachweis von
• 6 Leistungspunkten aus einem einsemestrigen studienbegleitenden Praktikum oder einemvierwöchigen Blockpraktikum,
• 18 Leistungspunkten aus einer Partnersprache unter besonderer Berücksichtigung folgen-der Teilbereiche: a) Einblick in die gewählte Partnersprache, b) Kenntnisse aus der kontras-tiven Sprachbetrachtung und des Zweitspracherwerbs unter didaktischen Aspekten,
• 54 Leistungspunkten aus dem Bereich Deutsch als Zweitsprache.
Die Prüfung im Ersten Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache besteht bis ein-schließlich des Prüfungstermins Frühjahr 2023 aus einer einzigen schriftlichen Prüfung:
• eine Aufgabe aus Deutsch als Zweitsprache (drei Themen zur Auswahl; Bearbeitungszeit:3Stunden).
Ab dem Prüfungstermin Herbst 2023 kommen bei der Ersten Staatsprüfung im Fach Deutschals Zweitsprache zusätzlich zu dieser schriftlichen Prüfung noch zwei mündliche Prüfungenzu folgenden Themenbereichen hinzu:
a) Sprachvermittlung und Lernen in interkulturellen Kontexten (Dauer: 20 Minuten);b) Mehrsprachigkeit (Dauer: 20 Minuten).
Die „Schriftliche Hausarbeit“ ist zu fertigen in einem Fach der gewählten Fächerverbindungoder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) (LPO I § 29).
Informationen zur Notenberechnung erhalten Sie in der LPO I (§§ 3, 4, 30, 43a, Abs. 4) undin den zuständigen Prüfungsämtern.
DaZ und Schwerpunkt PartnersprachenHerr Dr. A. Vefa AksekiVeterinärstraße 1 / Zi 10580539 MünchenTel.: 089/2180-3711E-Mail: [email protected]
DaZFrau Dr. Vesna BjegacSchellingstr. 5 / Raum 10480799 MünchenTel.: 089/2180-2068E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten während des Semesters:www.germanistik.uni-muenchen.de/personal/sprechstunden/index.html
FACHSTUDIEN-BERATUNG
IMPRESSUM
WEITERFÜHRENDEINFORMATIONEN
Internetportal MZLwww.mzl.lmu.de/studiumHier finden Sie Informationen und Links zu:• Lehramtsstudiengängen• Erziehungswissenschaftliches Studium• Praktika• Praktikumsämter• Prüfungsämter
Online-Studienführer DaZwww.germanistik.uni-muenchen.de/studium_lehre/studiengaenge/lehramtmodularis/ddaz/studienfuehrer-ddaz/index.html
PRÜFUNGSTYPEN/PRÜFUNGSFORMENEs gibt im Fach Deutsch als Zweitsprache fürdas Lehramt an Grundschulen Modulprüfun-gen (MP) und Modulteilprüfungen (MTP).
FREIER BEREICH6 ECTS-Punkte sind im Rahmen weitererlehramtsspezifischer Veranstaltungen, aus-schließlich im Unterrichtsfach zu belegen.Zum konkreten Angebot siehe Vorlesungs-verzeichnis und die Anlage 2 der PStO.
BESTEHEN, NICHTBESTEHEN UNDWIEDERHOLUNGEineModulprüfung ist bestanden, wenn siemit„bestanden“ oder mit mindestens „ausrei-chend“ (4,0) bewertet ist.
Eine nicht bestandene Modulprüfung kann be-liebig oft wiederholt werden. Die Wiederho-lung einer bereits bestandenen Modulprüfungoder Modulteilprüfung zur Notenverbesserungist nicht möglich.
DURCHSCHNITTSWERTE DERLEISTUNGEN IN DER FACHWISSEN-SCHAFTEs wird der Durchschnittswert aus dem unge-wichteten arithmetischen Mittel der Noten derModulprüfungen und Modulteilprüfungen be-rechnet (PStO § 14).
MODULPRÜFUNGEN