INSTITUT „FINANZEN UND STEUERN" e.V. Postfach 1808
5300 Bonn 1
Nr. 307
Dr. Joachim Funk Vorsitzender des Kuratoriums des Instituts „Finanzen und Steuern"
Deutsche Finanzpolitik im Spannungsfeld zwischen West- und Ostintegration
Hans H. Gattermann, MdB Vorsitzender des Finanzausschusses
des Deutschen Bundestages
Finanz- und Steuerpolitik -was geht noch in dieser Legislaturperiode?
- Deutschland nach der Einheit, Europa auf dem Weg zur politischen Union -
Vorträge gehalten auf der Mitgliederversammlung
des Instituts „Finanzen und Steuern" am 4. Juni 1992
Bonn, im Juli 1992
Preis: 2 0 - DM (darin enthalten 7 % USt = 1,31 DM)
INSTITUT „FINANZEN UND STEUERN" e.V. Postfach 1808
5300 Bonn 1
Nr. 307
Dr. Joachim Funk Vorsitzender des Kuratoriums des Instituts „Finanzen und Steuern"
Deutsche Finanzpolitik im Spannungsfeld zwischen West- und Ostintegration
Hans F£. Gattermann, MdB Vorsitzender des Finanzausschusses
des Deutschen Bundestages
Finanz- und Steuerpolitik -was geht noch in dieser Legislaturperiode?
- Deutschland nach der Einheit, Europa auf dem Weg zur politischen Union -
Vorträge gehalten auf der Mitgliederversammlung
des Instituts „Finanzen und Steuern" am 4. Juni 1992
Bonn, im Juli 1992
Dr. Joachim Funk, Vorsitzender des Kuratoriums des Instituts „Finanzen und Steuern"
Deutsche Finanzpolitik im Spannungsfeld zwischen West- und Ostintegration
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des Instituts „Finanzen und Steuern" heiße ich Sie willkommen und danke Ihnen für Ihr Erscheinen. Ein herzlicher Gruß gilt zunächst Ihnen, den Mitgliedern, Freunden und Förderern unseres Instituts, denen ich bei dieser Gelegenheit für die auch im vergangenen Jahr gewährte Unterstützung herzlich danke. Gleichermaßen herzlich begrüße ich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Gäste aus den Bundes- und Landesministerien, aus den Verbänden und die Vertreter der Presse. Besonders herzlich aber begrüße ich den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundestages, Herrn Abgeordneten Gattermann! Sie werden heute zu uns zu der uns alle brennend interessierenden Frage sprechen, was denn in dieser Legislaturperiode - also wohl bis 1994 -in der Finanz- und Steuerpolitik noch bewegt werden kann. Wir sind Ihnen sehr dankbar, daß Sie uns die Ehre geben und die Freude machen, heute bei uns zu sein. Sie waren schon einmal - vor acht Jahren - bei uns. Aber die damalige finanzpolitische Situation war mit der heutigen nicht vergleichbar. Heute steht die deutsche Finanzpolitik vor ungleich höheren Herausforderungen. Wir anerkennen, daß Sie sich in dieser für den Gesetzgeber nicht einfachen Situation bereit gefunden haben, zu uns zu sprechen. Herzlichen Dank dafür, Herr Gattermann.
Meine Damen und Herren! Die Zeichen für eine Konjunkturabschwächung sind deutlich. Alle vier Ziele des Stabilitätsgesetzes sind ernsthaft gefährdet. Der schon im vergangenen Jahr zu beobachtende Prozeß eines sich verringernden realen Wirtschaftswachstums um 1,4 Prozentpunkte auf 3,1 % in den westlichen Bundesländern hält an. Ein reales Wachstum von nur 1 bis 2 % im laufenden Jahr, wie es von der Bundesregierung noch zu Jahresbeginn erwartet wurde, erscheint inzwischen sogar sehr optimistisch. Bei der Inflationsrate ist bereits die vier vor dem Komma erreicht. Die Arbeitslosenzahlen im Westteil unseres Landes verharren trotz der in
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den vergangenen sechs Jahren geschaffenen 2 Millionen neuen Arbeitsplätze auf hohem Niveau. Im Ostteil unseres Landes ist zwar eine Aufwärtsentwicklung in Gang gekommen, aber in der gegenwärtigen schwierigen Umstrukturierungsphase der ostdeutschen Wirtschaft fallen immer noch mehr Arbeitsplätze weg als neue entstehen. Die Wirtschaftswissenschaftler rechnen deshalb mit einem Anstieg der Zahl ostdeutscher Arbeitsloser auf 1,4 Millionen. Werden die „verdeckten" Arbeitslosen wie Kurzarbeiter, ABM-Beschäftigte und Vorruheständler mit einbezogen, ergibt sich ein Bedarf an neu zu schaffenden Arbeitsplätzen von mehr als 5 Millionen für das gesamte Bundesgebiet. Und schließlich war auch der Leistungsbilanzsaldo im vergangenen Jahr erstmals seit 1981 wieder negativ (./. 32,9 Mrd.DM) bei einem im Vergleich zu den Vorjahren nur noch geringfügigen Überschuß (+ 21,9 Mrd.DM) im Außenhandel. Diese Wirtschaftsindikatoren lassen leider nur die Diagnose zu, die das ehemalige Mitglied des Sachverständigenrates Olaf Sievert gestellt hat: es droht eine Rezession. Im laufenden Jahr werden die Schulden der öffentlichen Hand - Bund, Länder und Gemeinden, ERP-Sondervermögen, Fonds „Deutsche Einheit" sowie Kreditabwicklungsfonds zusammengenommen - auf schätzungsweise 1,3 Billionen DM ansteigen. Die Schuldenquote der Bundesrepublik - Staatsschulden in Prozent des Bruttosozialproduktes -hat damit ein Rekordniveau von 46 Prozent erreicht. Das ist zwar im internationalen Vergleich immer noch nicht ganz schlecht - nur Großbritannien und die Schweiz schneiden besser ab - , gibt aber dennoch angesichts der in und von Deutschland zu bewältigenden Zukunftsaufgaben Anlaß zu großer Besorgnis. Die Zukunftsaufgaben hat der Bundeskanzler in seiner Pressekonferenz vom 10. Januar 1992 klar herausgestellt. Es sind neben der Hilfe für die östlichen Nachbarn bei ihren tiefgreifenden Reformen die Forcierung des Aufschwungs in den neuen Bundesländern, der Weiterbau am vereinten Europa und die Sicherung des Standortes Deutschland. Die Transfermittel zugunsten der neuen Bundesländer sind Investitionen in die Zukunft. Es ist deshalb irreführend, von Kosten zu sprechen, ohne auf die zukünftigen Erträge hinzuweisen. Dies gilt - mit Abstrichen - auch für den größeren Teil der Transfers, der sozialpolitisch bedingt ist. Sozialleistungen sind notwendig, um den Menschen in den neuen Bundesländern in den schweren Zeiten des Umbruchs zu helfen.
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Die Bundesrepublik hat von ihrem sozialen Klima seit jeher auch als Industriestandort profitiert, und dies muß auch nach der Vereinigung so bleiben. Das Entstehen einer Subventionsmentalität bei unseren neuen Mitbürgern allerdings muß unter allen Umständen vermieden werden. Insofern ist der Bundesbank zuzustimmen, daß der Anteil nicht-investiver Transfers deutlich gesenkt werden muß.
Insgesamt werden die Transfermittel für die neuen Länder jedenfalls bis 1995 nicht nennenswert sinken können. Das hat sich in der Diskussion um das Steueränderungsgesetz '92 gezeigt. Dies bedeutet für die Finanzpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden, daß auf absehbare Zeit an der Belastungsgrenze agiert werden muß. Jede Möglichkeit zur Einsparung von Mitteln muß geprüft werden. Dabei wird sich die Konsolidierung umso schmerzhafter gestalten, je länger damit gewartet wird.
Nach dem Steueränderungsgesetz 1992 und der Umlenkung der Strukturhilfe in die neuen Länder ist davon auszugehen, daß die Hilfen durch den Fonds „Deutsche Einheit" bis 1995 ausreichen, um den neuen Ländern ein Mindestmaß an geordneter Finanzpolitik zu ermöglichen. Das heißt allerdings nicht, daß diese Länder im Geld „schwimmen". Tatsächlich ist zu befürchten, daß die Pro-Kopf-Verschuldung der neuen Länder bereits in wenigen Jahren westliches Niveau erreicht haben wird. Eine solche Reihenfolge in der „Angleichung der Lebensverhältnisse" - zuerst die Schuldenlast, erst danach die Finanzkraft -kann nicht wünschenswert sein.
Ab 1995 tritt der Finanzausgleich auch zwischen alten und neuen Ländern in Kraft. Es sind schwierige Verhandlungen über dessen neue Gestalt zu erwarten, aber der Länderfinanzausgleich wäre auch ohne die Wiedervereinigung in seiner jetzigen Form nicht mehr lange haltbar gewesen. Die notwendige Reform des Länderfinanzausgleichs wird nicht verhindern können, daß fast alle alten Länder ab 1995 in den Ausgleichstopf einzahlen.
Zur Zeit beteiligen sich die alten Länder und Gemeinden nur unzureichend an den Kosten der Einheit. Mit rund 12 Mrd.DM tragen sie im laufenden Haushaltsjahr nur 1/6 dessen, was dem Bund an Belastungen entsteht. Der Kanzler fordert deshalb zu Recht eine ausgeglichenere Aufteilung der künftigen Belastungen auf Bund, Länder und Gemeinden.
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Meine Damen und Herren!
Mit der Entscheidung von Maastricht, spätestens bis 1999 eine Währungsunion zu errichten, hat die europäische Integration einen neuen Schub erhalten. Der ablehnende Volksentscheid in Dänemark hat hier zwar eine Bremswirkung entfaltet. Dies wird aber wohl nur eine vorübergehende Erscheinung sein. Der relativ eng bemessene Zeitrahmen bis zur Einführung einer gemeinsamen Währung erfordert verstärkte Anstrengungen aller Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, ein Maximum an wirtschaftspolitischer Konvergenz zu erreichen. Aus diesem Grunde wurden in Maastricht sogenannte Konvergenzkriterien verabschiedet, die jedes Land erfüllen muß, das an der Währungsunion teilnehmen möchte.
Das Konvergenzziel wird sich auch in der Neuregelung der EG-Finanzen niederschlagen. Zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts wurde in Maastricht die Einrichtung eines Kohäsions-fonds beschlossen. Diesem Beschluß trägt der unter dem Begriff Delors-II-Paket vorgelegte Reformplan der EG-Finanzen durch eine deutliche Anhebung der Strukturmittel Rechnung. Das Delors-II-Paket sieht eine Erhöhung der Gemeinschaftsmittel - in konstanten Preisen - von derzeit rund 130 Mrd.DM auf knapp 180 Mrd.DM bis 1997 vor. Das ist eine reale Steigerung von über 38 v.H., die nominal - d.h. in laufenden Preisen - weit höher ausfallen kann. Auch hier kommen insbesondere auf den Nettozahler Deutschland zusätzliche finanzielle Lasten in erheblichem Ausmaß zu. Nach etwa 34 Mrd. DM im vergangenen Jahr werden die Bruttozahlungen an die EG 1997 nominal auf über 60 Mrd. DM ansteigen. Ein Teil der Zahlungen fließt als Strukturhilfe für die neuen Bundesländer allerdings wieder zurück.
Noch vor Errichtung der Währungsunion ist der Europäische Binnenmarkt zu vollenden. Bis zum 1.1.1993 müssen die wesentlichen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt worden sein. Das gilt auch für die unter erheblichem Zeitdruck beschlossene Harmonisierung der indirekten Steuern. Der gefundene Kompromiß, die sogenannte Ubergangsregelung, führt leider nicht zu der ursprünglich angestrebten Vereinfachung des innergemeinschaftlichen Handels. Die Wirtschaftsverbände haben wiederholt auf ihren verwaltungsmäßigen Mehraufwand und auf Haftungsrisiken hingewiesen, die mit Einführung der Übergangsregelung entstehen werden. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, sich
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für eine termingerechte Abschaffung der Übergangsregelung einzusetzen. Beim Thema „Standort Deutschland" geht es um unsere Zukunft als führendes und wettbewerbsfähiges Industrieland. Unsere Wirtschaft ist noch leistungsstark. Wir haben eine gute Infrastruktur im Energie- und Verkehrsbereich, ein gut ausgebildetes Arbeitskräftepotential, hohe technologische Leistungsfähigkeit der Industrie, leistungsfähige Zulieferindustrien sowie soziale und politische Stabilität. Hinzu kommt die zentrale geographische Lage im wirtschaftlichen Ballungsraum Europa, die insbesondere mit Blick auf die Zukunftsmärkte des Ostens zu großen Hoffnungen berechtigt. Sorgen um unsere Wettbewerbsfähigkeit bei wachsender internationaler Konkurrenz müssen gleichwohl sehr ernstgenommen werden. Den Standortvorteilen stehen nämlich gewichtige Standortnachteile gegenüber. Wir haben im internationalen Vergleich - die höchsten Arbeitskosten, also Lohn- und Lohnnebenkosten, - die kürzesten Arbeitszeiten, - zu hohe Unternehmenssteuern, - zu hohe Energiepreise, - sehr strenge Umweltauflagen und - zu bürokratische Genehmigungsverfahren bei Investitionen. Bei all diesen Faktoren sind die Nachteile im Zeitablauf größer geworden. Der internationale Standortwettbewerb wird sich verschärfen. Um dabei nicht den kürzeren zu ziehen, muß auch Deutschland vor allem bei der Unternehmensbesteuerung dem seit Jahren zu beobachtenden internationalen Trend der Steuersenkung folgen. Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 1992 am 14. Februar 1992 nach fünfmonatigem parlamentarischem Tauziehen zugestimmt. Dieses Gesetz sollte für die Unternehmen die erste Stufe der Steuerreform bringen, hat es aber nicht. Sein zentraler Punkt, die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer, ist im Laufe der parlamentarischen Beratungen wieder fallengelassen worden. Übriggeblieben ist ein Gesetz, das mit der anderen Hand wieder wegnimmt, was es mit der einen Hand gibt: die Entlastungen der Unternehmen mit 4,4 Mrd.DM werden durch Einzelmaßnahmen der Verbreiterung von Bemessungsgrundlagen und Einschränkungen von bislang günstigen Regelungen wieder eingespielt, so daß das Gesetz insgesamt aufkommensneutral ist. Den mittelständi-
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sehen Unternehmen werden spürbare Erleichterungen bei der Gewerbeertragsteuer gewährt, daneben werden die Steuerbilanzwerte ab 1993 auch für die Vermögensteuer und Gewerbekapitalsteuer in die Vermögensaufstellungen übernommen. Für die vom Bundesfinanzminister für diese Legislaturperiode angekündigte zweite Stufe der Unternehmenssteuerreform muß es gelingen, die von der Unternehmenssteuerreform-Kommission geforderte und von der Bundesregierung ursprünglich im Rahmen des Steuerreformgesetzes 1992 auch geplante Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zu beschließen. Diese substanzaufzehrende Steuer muß abgeschafft werden! Der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften und - aus Wettbewerbsgründen - auch der Spitzensatz des Einkommensteuertarifs müssen in der anstehenden zweiten Stufe der Steuerreform deutlich gesenkt werden. Die Unternehmenssteuerreform-Kommission hat mit Recht vorgeschlagen, die gesamte steuerliche Grenzbelastung der Gewinne auf höchstens 50 Prozent zu begrenzen. Damit sind gleichzeitig notwendigerweise eine Einschränkung der absoluten Höhe der Steuerbelastung der Unternehmen und also vorübergehende Steuerausfälle verbunden. Nach den Vorschlägen der Kommission zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze wäre dies ein Entlastungsbetrag von knapp 17 Mrd.DM, der schon im dritten Reformjahr auf nur noch 8 Mrd.DM fällt. Gewiß wären auch dies derzeit nicht unbeträchtliche Einnahmenausfälle für die öffentlichen Haushalte. Wenn man sich aber vor Augen hält, daß allein der Arbeitskreis Steuerschätzungen im Mai dieses Jahres Steuermehreinnahmen für 1992 von 10 Mrd.DM ausgerechnet hat, so wird offensichtlich, daß eine solche Reform gleichwohl machbar ist. Im übrigen müßte die Finanzierung einer wirklichen Unternehmenssteuerreform möglich sein durch Einsparungen von direkten und indirekten Staatsausgaben. Dazu gehören alle Ausgabepositionen auf den Prüf stand, nicht nur die Subventionen, also Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, sondern auch Sozialleistungen, soweit sie Leuten zugute kommen, die nicht bedürftig sind. Schließlich kann man an der dreistufigen Steuerreform 1986, 1988 und 1990 den Selbstfinanzierungseffekt nachvollziehen, nämlich die Belebung des Wirtschaftswachstums über Steuersenkungen, was im Ergebnis zu absolut höheren Steuereinnahmen führt. In Summe wurden hier
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Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmen um 50 Mrd.DM entlastet, während gleichzeitig das Steueraufkommen an Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer im gleichen Zeitraum nominal um 86 Mrd.DM gestiegen ist.
Meine Damen und Herren! Die vor uns liegenden wirtschaftlichen Aufgaben sind zweifellos groß. Es gibt aber genügend Anzeichen dafür, daß sie bewältigt werden können. Wer sich z. B. in den neuen Bundesländern aufmerksam umschaut - die Medien, vor allem das Fernsehen, tun das anscheinend zu wenig - , kann sehen, daß sich dort einiges bewegt und daß sich der beginnende Aufschwung beschleunigt. Der EG-Binnenmarkt wird durch den Wegfall der Zollgrenzen ab 1. Januar 1993 an Schubkraft gewinnen. Beides sind Gründe für eine - nimmt man alles zusammen - doch optimistische Zukunftsperspektive. Wir sind gespannt, lieber Herr Gattermann, wie Ihre finanzpolitische Lageeinschätzung aussieht. Was geht noch bis Ende der Legislaturperiode?
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Hans H. Gattermann, MdB, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages:
Finanz- und Steuerpolitik -Was geht noch in dieser Legislaturperiode?
- Deutschland nach der Einheit, Europa auf dem Weg zur politischen Union -
Sehr geehrter Herr Funk, sehr geehrter Herr Uelner, meine sehr geehrten Damen und Herren,
als wir im März dieses Jahres unser heutiges Thema vereinbarten, war durchaus klar, daß dies eine schwierige Veranstaltung werden könnte.
Haushaltslage
Die verheerenden Auswirkungen der sozialistischen Erblast auf die öffentlichen Haushalte und die daraus resultierende Einengung der finanzpolitischen Handlungsspielräume lagen natürlich auch schon vor drei Monaten auf dem Tisch. Doch hat sich die Bewußtseinslage auf diesem Feld seitdem dramatisch verschärft. Die finanzpolitische Lage wurde zum beherrschenden Thema. In den zurückliegenden Monaten ist vollends deutlich geworden, daß wir inmitten der größten finanzpolitischen Herausforderung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland stehen. Sie ist gekennzeichnet
- durch einen sprunghaften Anstieg der öffentlichen Gesamtverschuldung seit Ende 1989, dem Beginn des deutschen Einigungsprozesses,
- durch die dennoch bestehende Notwendigkeit, unser Steuerrecht insbesondere angesichts des nahenden Europäischen Binnenmarktes und in Konsequenz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterzuentwickeln, und
- durch ein ungebrochenes Anspruchsdenken wichtiger Gruppen unserer Gesellschaft.
Seit dem Fall der Mauer, seit dem Zusammenbruch des sozialistischen Imperiums und an der Schwelle des Gemeinsamen Marktes, geht die Rechnung, wie in den vergangenen 40 Jahren werde das Wirtschaftswachstum schließlich alles richten, nicht mehr auf.
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Die Probleme der Herstellung annähernd vergleichbarer Lebensbedingungen im vereinten Deutschland, der gewachsenen deutschen Verantwortung für den Aufbau marktwirtschaftlicher Ordnungen in Ost- und Südosteuropa, unsere Beiträge für den weiteren Auf- und Ausbau der Europäischen Gemeinschaft lassen sich selbst bei stetigem soliden Wachstum nicht mehr aus Zuwächsen allein lösen. Neudefinition staatlicher Aufgaben, Umschichten staatlicher Ressourcen oder beides sind gefragt. Es ist sicher wahr, daß wir das ganze Ausmaß der neuen Aufgaben aus den Ereignissen, die man füglich als Zeitenwende bezeichnen kann, nicht sofort erkannt haben. Es ist auch richtig, daß wir ernsthaft nicht auf die neuen Aufgaben vorbereitet waren. Es war deshalb wohl auch unvermeidbar, zunächst mit explosionsartiger Ausweitung der Staatsschulden und einem Bündel von Steuererhöhungen auf die finanzielle Herausforderung zu reagieren. Es ist aber auch nicht zu bestreiten, daß es mit beidem nicht weitergehen kann. Natürlich ist es angenehmer, von der großen Leistung der Erringung der staatlichen Einheit zu sprechen. Natürlich ist es leichter - übrigens sogar richtig - auf die nach wie vor ungebrochene Leistungskraft der westdeutschen Wirtschaft zu verweisen. Haben wir nicht gerade von der neuen Rekordmarke der deutschen Ausfuhren im März 1992 gehört? Natürlich macht es mehr Spaß - übrigens auch Sinn - die wirtschaftlichen Chancen in einer zusammenwachsenden Europäischen Gemeinschaft auszumalen und die Visionen von Marktchancen in Osteuropa zu beschwören. Schließlich ist es auch richtig, ohnehin grassierenden Pessimismus nicht durch das Zeichnen von Horrorgemälden zur weiteren Entfaltung zu bringen. Dennoch gehört zu verantwortungsbewußter Finanzpolitik, „sine ira et studio" Soll und Haben korrekt zu ermitteln und das Notwendige zu tun. Ganz sicher wird den Aufgaben aber auch nicht gerecht, wer mit Schlagetotbegriffen wie „Kassensturz" oder „Staatsbankrott" nur ein tiefschwarzes Gegengemälde abliefert. Das wird spätestens erkennbar, wenn man die angebotenen Rezepte hinzunimmt: mit dem Rückgängigmachen der Entlastung der Betriebe von ertragsunabhängigen Steuern im Steueränderungsgesetz 1992
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(offensichtlich wohl bei Fortbestehen der belastenden Gegenfinanzierung) und dem Erfinden neuer Steuern und Abgaben für die „Besserverdienenden" sind die Probleme nicht zu meistern.
Wenn die Opposition der Regierung Schönfärberei vorwirft, so liefert sie selbst lediglich ein klientelorientiertes, untaugliches Modell von Einnahmeverbesserungen und populistischen Sparvorschlägen. Nein, dies ist die Stunde der Wahrheit, und die lautet: vorrangig an Machterhalt oder Machterwerb orientierte Politik alter Strickart wird scheitern.
Für das kühle Feststellen von Soll und Haben bedarf es keines sonderlichen Aufwands: die Forschungsinstitute, der Sachverständigenrat, die Bundesbank, zahlreiche Experten, ja selbst einige Politiker haben das längst getan. Auch im Schöße der Bundesregierung ist korrekt gerechnet worden. Unterschiede ergeben sich allerdings in der Einschätzung und Quantifizierung verschiedener Risiken.
Dabei denke ich weniger an Einzelpunkte wie
- ob in die Aufaddierung der Gesamtstaatsschuld die Verbindlichkeiten von Bahn und Post einzuberechnen sind oder nicht,
- ob die Schulden aus dem Kreditabwicklungsfonds, aus dem Fonds „Deutsche Einheit", die der Treuhandanstalt und der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft in Ostdeutschland bei Übernahme in die Staatshaushalte eigentlich belastend sind, weil sie doch den Kapitalmarkt nicht neuerlich strapazieren.
Solche Fragen sind müßig, die Schulden müssen jedenfalls bedient werden. Wichtiger sind realistische Risikoeinschätzungen, zum Beispiel aus den Altlasten im Umweltbereich, aus Ausfuhrgewährleistungen, aus den unvermeidlichen Mehrkosten für Europa, aus dem, was der Staat zusätzlich tun muß, um das, was wir Programm Aufschwung-Ost nennen, in einen realen, selbsttragenden Aufschwung in den neuen Bundesländern überzuleiten. Vor allem sind die Unwägbarkeiten der konjunkturellen Entwicklung in West-Deutschland richtig einzuordnen. Immerhin gehen alle Finanzplanungen von einem durchschnittlichen realen Wachstum des Bruttosozialprodukts von 2,5 bis 3 % im Durchschnitt der Jahre 1991 bis 1995 aus.
Ein Prozentpunkt weniger Wachstum verringert aber das Steueraufkommen bereits um 8 Milliarden DM, davon allein 4 Milliarden beim Bund.
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Bereits mit dem Eckwertebeschluß vom November 1990 und in der bisherigen Gesetzgebungspolitik dieser Legislaturperiode ist jedenfalls vom Bund der gebotene Konsolidierungskurs eingeleitet worden. Es hilft jetzt aber überhaupt nichts mehr, ständig zu beschwören, wie erfolgreich unsere Konsolidierungspolitik in den Jahren 1982 bis 1989 war, welche beachtlichen Einsparerfolge wir parallel zur Ausweitung der Neuverschuldung und zu Steuererhöhungen in den Jahren 1990, 91 und 92 bereits erzielt haben. Schon gar nicht ist der Hinweis nützlich, daß die wirklich besorgniserregende Ausweitung der Staatsverschuldung in den Jahren 1969 bis 1982 erfolgt sei, als in der Tat der Anteil der Schulden am Bruttosozialprodukt von rund 19 % auf rund 38 % anstieg.
Es ist sicher auch eindrucksvoll, in welchem Maße die westdeutsche Wirtschaft in den gut 42 Jahren altbundesrepublikanischer Existenz gewachsen ist, wie insbesondere dieses Wachstum und die Beschäftigtenzahlen sich nach der Rezession Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre in christlich-liberaler Regierungszeit entwickelt haben. Dies alles ist richtig, historisch und als Basisdatum auch wichtig, beantwortet aber nicht den internationalen Finanzmärkten, unseren Wirtschaftspartnern in Europa und in der Welt und unseren Bürgern die Fragen von heute. Ich will es einmal so sagen: Es hilft dem Fußballtrainer in der Schlußrunde der Meisterschaft nicht, wenn er auf die schönen Gewinne seiner Mannschaft in der Herbstsaison verweist. Natürlich ist die Bundesrepublik Deutschland ein reiches Land. Es ist ja richtig, daß die Bürger in den westlichen Ländern ein Geldvermögen von rund 3,2 Billionen DM haben. Der Staat aber hatte Ende 1991 nach klassischen Bewertungskriterien 1170 Milliarden DM Schulden ohne Nebenhaushalte. Von dem enormen Grund- und Produktivvermögen und seiner Verteilung auf Bürger und Staat will ich in diesem Zusammenhang gar nicht sprechen. Nur, wer statisch den Zustand des Reichseins als Finanzierungsquelle für Problemlösungen auch nur suggeriert, der muß - wie Dieter Balkhausen in seinem jüngst erschienenen Buch über die Bundesbank anmerkt - der Wahrheit die Ehre gebend hinzufügen, was und welchen Prozentsatz davon er in Anspruch nehmen will, sei es über Steuer- und Abgabenerhöhungen oder heimlich durch Inflation. Der Bundespräsi-
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dent hat diese Finanzierungsquelle vor etwa 2 Wochen in einem Fernsehinterview angesprochen mit dem Hinweis, daß sonst der Aufbau der Wirtschaft in den jungen Bundesländern nicht zu schaffen sei. Die Stichworte „Vermögensabgabe" und „Lastenausgleich" fielen. Aufgrund der verwirrenden öffentlichen Reaktionen hierauf - einschließlich der des Präsidiums meiner eigenen Partei - will ich an dieser Stelle nur begrifflich und inhaltlich klarstellen: - Lastenausgleich meint nicht Umverteilung von Bürgervermögen auf
den Fiskus, sondern Ausgleich zwischen nach weltgeschichtlichen Ereignissen glücklich Besitzenden und denen, die individuell herbe Verluste erlitten haben; er ist also kein Instrument der Staatsfinanzierung.
- Vermögensabgaben, von allen Problemen der Festlegung einer praktikablen Bemessungsgrundlage einmal abgesehen, erbringen kumuliert über viele Jahre Einnahmen, die für die angesprochenen Finanzierungsaufgaben nur einen minimalen Beitrag leisten können. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme so gestaltet wird, daß Kapitalflucht und konjunkturabwürgende Demotivierung der Leistungsträger unserer Wirtschaftsordnung vermieden werden sollen.
Die Eckwertebeschlüsse der Koalitionsfraktionen vom 5. Mai 1992 und des Bundeskabinetts vom 13. Mai 1992 versuchen, die notwendigen fiskalpolitischen Konsequenzen aus der beschriebenen Ausgangslage zu ziehen. Sie beinhalten sehr viel mehr als manche wähnen. Die öffentliche Kritik daran hat aber insoweit Substanz, als die konkretisierenden Maßnahmen zur Umsetzung dieser Eckwerte noch fehlen. Sie sind für Anfang Juli zu erwarten. Der Finanzminister ist gut beraten gewesen, sich zunächst darauf zu beschränken, die „Korsettstangen" der staatlichen Finanzpolitik einzuziehen und die sich daraus ergebenden Einzelmaßnahmen zu einer Gesamtaufgabe der Bundesregierung zu machen, wobei zugegebenermaßen das erst die eigentliche Arbeit ist und da erst die wirklichen Schwierigkeiten beginnen:
1. Die Ausgaben des Bundes dürfen bis 1995 im Durchschnitt nur um höchstens 2,5 % - und das ist nominal gemeint - steigen. Das bedeutet im Klartext, daß angesichts der wahrscheinlichen Preissteigerungsraten es sich real um ein Einfrieren der Ausgaben des Bundes oder sogar um reale Ausgabenminderungen handelt. Da es bekanntlich Bereiche
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gibt, in denen unabdingbar Mehrausgaben anfallen werden, sind anderweitige drastische Kürzungen unvermeidlich. Neue Prioritäten müssen gesetzt werden. Auch in Leistungsgesetze wird eingegriffen werden müssen. Das ist mehr, als lediglich die Zuwächse unserer Wirtschaft für Transferleistungen in die neuen Bundesländer einzusetzen.
In vielen Fällen bedeutet es reale Einbußen. Denn auch die den Bund betreffenden Lasten aus dem Kreditabwicklungsfonds und aus der Treuhandanstalt sollen in diesem Rahmen abgedeckt werden. Nicht nur Umverteilung von West nach Ost ist das Ziel der Operation, sondern die nachhaltige Zurückführung der Nettokreditaufnähme. „Heulen und Zähneklappern" und ein gnadenloser Verteilungskampf sind unausweichlich. Es gibt aber keine Handlungsalternative.
2. Ein Moratorium für neue ausgabenwirksame Leistungen des Staates ist für die gesamte Legislaturperiode beschlossen worden. Der tröstende Konditionalsatz „Wenn nicht an anderer Stelle gleichgewichtig und dauerhaft eingespart wird" darf vergessen werden. Die Operation, alle unabweisbaren finanziellen Belastungen des Bundes im Rahmen einer nominalen Steigerung der Gesamtausgaben um lediglich 2,5 % zu erbringen, verbraucht ohnehin alle denkbaren Einsparpotentiale.
3. Neben dem scheinbar bequemen Weg der weiteren Verschuldung ist auch der von Steuer- und Abgabenerhöhungen weitgehend verbaut. Glücklicherweise scheint weitgehend Einvernehmen darüber zu bestehen, daß Sicherung und Stärkung des Wachstums nicht nur für die Wirtschaft in den neuen Bundesländern, sondern vor allem auch in den westlichen Bundesländern Voraussetzung dafür ist, daß die gesamte Operation überhaupt gelingt. Jedem ist klar, daß eine satte Rezession in den nächsten Jahren für unser Land eine mittlere Katastrophe darstellen würde. In dem harten und härter werdenden europäischen und weltweiten Wettbewerb sind deshalb Gewinnsteuererhöhungen angesichts unseres Besteuerungsniveaus tabu. Dasselbe gilt für ertragsunabhängige Steuern, mindestens soweit sie den betrieblichen Sektor betreffen.
Die Erhöhung indirekter Steuern - soweit das im EG-Rahmen überhaupt noch zulässig ist - scheidet meines Erachtens gleichfalls so gut
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wie aus, wegen der sehr konkreten Gefahr einer Steuer-Preis-Lohn-Preis-Spirale. Die jüngsten Tarifauseinandersetzungen und die derzeitigen Preissteigerungsraten bieten überzeugendes Anschauungsmaterial. Und daß Inflation keine Lösung, sondern Teufelswerk ist, ist spätestens seit der Londoner Gipfelkonferenz der 7 größten Industrienationen im Jahre 1977 Allgemeingut. Ohne Geldwertstabilität ist Scheitern vorprogrammiert. Umgekehrt muß man wohl aber auch feststellen, daß in dem Planungszeitraum bis 1996 für Steuersenkungen kein Handlungsspielraum vorhanden ist. Das bedeutet für die angekündigte zweite Stufe der Unternehmenssteuerreform die Vorgabe „Aufkommensneutralität". Das bedeutet für die Zusage aus der letzten Vermittlungsausschußrunde, weitere Entlastungen der Familie in Angriff zu nehmen, oder für Reparaturarbeiten der steuerlichen Behandlung des Existenzminimums - wenn Karlsruhe es denn fordern wird - , daß kreative Umschichtung gefordert ist, um daraus resultierende Einnahmeminderungen nicht auf die Kreditaufnahme durchschlagen zu lassen.
4. Staatliche Fiskalpolitik wird auch ganz maßgeblich von Ländern und Gemeinden mitbestimmt. Deshalb müssen Länder und Gemeinden sich im Durchschnitt der kommenden Jahre bis 1996 mit Ausgabenzuwächsen von höchstens 3 % begnügen. Das ist außerordentlich ehrgeizig und wird auf diesen Ebenen vergleichbare Anstrengungen notwendig machen, wie sie sich der Bund vorgenommen hat. Immerhin sind die Haushalte in den westlichen Bundesländern im Jahre 1991 um durchschnittlich 6 bis 7 %, die der Kommunen um bis zu 10 % gestiegen, obwohl von dort einigungsbedingte West-Ost-Transfers nur in mehr als bescheidenem Rahmen erfolgt sind. Es ist gut, daß der Planvorgabe „Ausgabensteigerungen um nicht mehr als 3 %" im Dezember 1991 im Finanzplanungsrat zugestimmt wurde.
Reform der Unternehmensbesteuerung Steuerpolitik kann nach allem auf absehbare Zeit nur noch Steuerstrukturpolitik sein, nicht aber Steuersenkungspolitik. Die Chancen für eine belastungssenkende Neuordnung der Unternehmensbesteuerung sind jetzt aber auch deshalb gleich Null, weil die. dafür notwendigen Mehrheiten im Bundesrat nicht mehr vorhanden sind.
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Allerdings sollte man nicht so tun, als sei seit Bestehen dieser Koalition im Bereich der Unternehmensbesteuerung nichts Positives geschehen: - Bei der betrieblichen Vermögensteuer haben wir einen 25 %igen
Abschlag auf das Betriebsvermögen eingeführt. Mit dem Steueränderungsgesetz 1992 wurde der Freibetrag für das Betriebsvermögen auf 500000DM vervierfacht, gleichzeitig wurde die Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensauf Stellung beschlossen.
- Wir haben die Hinzurechnungsverpflichtung für die Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer halbiert, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Freibetrag bei der Gewerbeertragsteuer auf jetzt 48000DM erhöht und zugleich die Meßzahlen für den über den Freibetrag hinausgehenden Gewerbeertrag in fünf Stufen ä 24000 DM gestaffelt.
- Für kleine und mittlere Unternehmen wurde die Sonderabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zugelassen, eine Maßnahme, die ich persönlich allerdings nicht allzusehr gou-tiere.
- Der bahnbrechende linear-progressive Einkommensteuertarif mit seinem von 56 % auf 53 % verringerten - allerdings immer noch zu hohen - Spitzensatz ist in starkem Maße auch den Personenunternehmen zugute gekommen.
- Der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene Gewinne wurde von 56 % auf 50 % verringert.
Insgesamt aber, daran kann es keinen Zweifel geben, sind die steuerpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre für die Unternehmen unzureichend, insbesondere für die im internationalen Wettbewerb stehenden Betriebe. Diese Bilanz wird den objektiven Gegebenheiten und Notwendigkeiten nicht gerecht. Von heute an gerechnet sind es noch 210 Tage bis zum Europäischen Binnenmarkt, in dem die deutschen Unternehmen einem verschärften Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein werden. Man kann einfach nicht wegdiskutieren, daß die deutsche Wirtschaft in ihrer Steuerbelastung international benachteiligt ist und daß die ausländischen Investoren einen Bogen um unser Land machen. Spätestens seit der Expertenanhörung zur Unternehmenssteuerbelastung im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 6. Dezember 1989 müßte dies klar geworden sein.
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Der Hinweis auf angeblich besonders günstige Gewinnermittlungsvorschriften geht fehl. Wir wissen seit der Anhörung, daß sich die durchaus vorhandenen Abweichungen bei den Gewinnermittlungsvorschriften unter dem Strich innerhalb einer Marge von plus/minus 10 % bewegen, so daß die hohen deutschen Steuersätze voll zu Lasten der Unternehmen durchschlagen. Die richtige und befriedigende Konsequenz daraus wäre eine be-lastungssenkende und strukturverbessernde Unternehmenssteuerreform. Wir werden uns aber auf die zweite Reformkomponente beschränken müssen. Deshalb gibt es Stimmen, die uns raten, die ganze Reform in die zweite Hälfte des Jahrzehnts zu vertagen. Ich glaube, das ist ein schlechter Rat. Auch dann wird für den großen Wurf der finanzielle Handlungsspielraum fehlen. Es erscheint mir deshalb richtig, auch diese Aufgabe - wie die Reform 1986/1988/1990 - als Prozeß zu begreifen. So geht auch die Bundesregierung das Standortsicherungsgesetz an, das nach den derzeitigen Überlegungen in seinen Grundstrukturen etwa Mitte des Jahres beschlossen werden soll. Es wird darauf hinauslaufen, dem Gesetzgeber eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes für thesaurier-te Gewinne und des Spitzensatzes bei der Einkommensteuer auf deutlich unter 50 % vorzuschlagen. Dem steuerpolitischen Leitsatz der Koalition, niedrigere Steuersätze bei weniger Ausnahmevorschriften anzustreben, wollen wir nach dem planmäßig zum 1. Juli dieses Jahres auslaufenden Solidaritätszuschlag wieder Geltung verschaffen. Eines müssen wir jedoch sehen: Unseren bisherigen Versuchen, eine durchgreifende Unternehmenssteuerreform durch Beseitigung deutscher Sonderbelastungen, ertragsunabhängiger Steuern und durch massive Steuersatzsenkungen bei der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer zu erreichen, standen ideologische Gründe entgegen. Minderungen bei der Gewerbeertragsteuer konnte die Opposition ja nach langen Auseinandersetzungen noch zustimmen, nicht aber einer Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer - selbst bei totaler Gegenfinanzierung innerhalb des Unternehmensbereichs und vollständigem Ausgleich der Steuerausfälle für die Gemeinden, so wie es der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1992 vorgesehen hatte. Eine Befreiung des „Kapitals" von einer antiquierten Steuer, mag diese auch noch so viele Fehler haben, ist für die Opposition offenbar nicht vorstellbar.
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Einer nennenswerten Senkung des Spitzensteuersatzes standen die Chefärzte, Minister, Bundesligafußballer und andere im Wege, denn auch sie hätten aus dieser wirtschaftlich vernünftigen Maßnahme Nutzen gezogen. Diese Positionen haben wir zu berücksichtigen, wenn der nächste Anlauf zu einer fühlbaren Unternehmenssteuerreform im Bundesrat zunächst scheitern sollte und die festgefahrene Situation wieder in Bewegung gebracht werden müßte. Ein Hoffnungsschimmer mögen Signale aus der SPD-Bundestagsfraktion von Mitte April sein. Es klingt anders als früher, wenn eine Fraktionsarbeitsgruppe - eine Senkung des Einbehaltungssatzes bei der Körperschaftsteuer
von 50 % auf 45 % vorschlägt, - für ein Wahlrecht für Personenunternehmen plädiert, wie Kapitalge
sellschaften besteuert zu werden, - für Entlastungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer beim Über
gang mittelständischen Betriebsvermögens eintritt, - all dies bei Gegenfinanzierung. Es klingt auch anders als bisher, wenn der designierte baden-württembergische Wirtschaftsminister Dieter Spöri (SPD) erklärt, daß „der Spitzensatz für Betriebe auf ein konkurrenzfähiges Niveau zurückgeführt werden" muß, wie das Handelsblatt am 29. Mai berichtete. Ich interpretiere diese Position der SPD dahingehend, daß sie Maßnahmen zur Steuerentlastung gewerblicher Gewinne mittragen würde, die bei steuerneutraler Ausgestaltung Steuersenkungen für nichtinvestie-rende Einkommensexoten vermeiden. Vielleicht ist jetzt die Stunde gekommen, Konzepte wie das der integrierten Unternehmenssteuer unter die Lupe zu nehmen. Dieser Vorschlag nimmt für sich in Anspruch, eine punktgenaue Entlastung der Unternehmen ohne Mitnahmeeffekte bewirken zu können. Er will die Gewerbesteuerbelastung der Betriebe dadurch in typisierender Weise berücksichtigen, daß die Thesaurierungsbelastung der Unternehmen mit Körperschaftsteuer entsprechend gesenkt und die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung der Gewinne von Unternehmen auf das Maß der so gemilderten Körperschaftsteuerbelastung begrenzt wird.
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Man könnte auch daran denken, für jene Bürger, die von einer Senkung des Spitzensatzes bei der Einkommensteuer profitieren würden, obwohl sie nicht der eigentliche Adressat einer solchen Maßnahme wären, kompensierende Mehrbelastungen zu beschließen.
Es bedarf jedenfalls der Phantasie, um die gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat zu überwinden. Dieses Ziel ist aller Anstrengungen wert. Mit einer Unternehmenssteuerreform entscheiden wir nicht über Steuersenkungen für Reiche und Superreiche, sondern über Arbeitsplätze im vereinten Deutschland und im Deutschland des Europäischen Binnenmarktes.
An dieser Stelle darf auch auf die Anregungen des Bundespräsidenten zurückgegriffen werden, jedoch nicht im Hinblick auf die Finanzierung des Umbaus in den neuen Bundesländern, sondern mit Blick auf das ungelöste Entschädigungsproblem und die Unternehmenssteuerreform. Sie erinnern sich an das ideologische Gezeter, als die Koalition die Abschaffung der Vermögensteuer beschloß und diese Entscheidung anschließend schnell relativierte. Für das Entschädigungsproblem könnte man jedoch darauf zurückkommen, denn die überzeugende politische Lösung und insbesondere ihre den Staatssäckel nicht belastende Finanzierung ist bisher nicht in Sicht. Schon vor einem Jahr habe ich - übrigens mit Wohlwollen der Mitglieder der Unternehmenssteuerreformkommission - intern einen Vorschlag gemacht, der zugleich
- Steuervereinfachung - Unternehmenssteuerstrukturreform und - Entschädigungsfinanzierung
bringt und folgendes vorsieht:
1. Die Vermögensteuer wird abgeschafft.
2. Auf der Grundlage der letzten Hauptfeststellung wird eine Vermögensabgabe für die von der Abschaffung der Vermögensteuer Begünstigten für einen Fonds festgesetzt. Die Vermögensabgabe entspricht in etwa einer Kapitalisierung der bisherigen Vermögensteuer für die nächsten 20 Jahre. Dabei wird man der Gerechtigkeit wegen sich beim einheitsbewerteten Grundvermögen einen Multiplikator einfallen lassen müssen.
3. Aus diesem Fonds werden die Entschädigungen finanziert.
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Da bleibt dann viel Luft für ökonomisch vernünftige Detailregelungen hinsichtlich des Zahlungsmodus, vor allem aber auch für die klassischen Instrumente des Lastenausgleichsgesetzes (z.B. Existenzgründungen, Eigenheimfinanzierung, sozialer Wohnungsbau), wenn der Kreis der SED-geschädigten Berechtigten in Ostdeutschland relativ breit definiert wird.
Zinsabschlaggesetz
Wir können uns jetzt handfest dem im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages gestern beschlossenen Zinsabschlaggesetz und dem kurz vor Abschluß der Ausschußberatungen befindlichen Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz zuwenden.
Das Zinsabschlaggesetz wird am 5. Juni vom Plenum des Deutschen Bundestages in 2. und 3. Lesung verabschiedet werden, der Bundesrat wird sich am 26. Juni 1992 mit ihm befassen. Die abschließende Beratung des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes im Finanzausschuß wird ebenfalls am 17. Juni 1992 erfolgen - gut, daß das kein Feiertag mehr ist. Die 2. und 3. Lesung des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages ist für den 24. Juni vorgesehen, der zweite Durchgang im Bundesrat für den 10. Juli.
Das Zinsabschlaggesetz wird, dazu bedarf es keinerlei prophetischer Begabung, die Reihe derjenigen Gesetzesvorlagen der letzten Zeit verlängern, über deren endgültiges Aussehen erst im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat entschieden wird. Die Opposition hat diesem Gesetzentwurf im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages gestern eine Absage erteilt und wird dies auch morgen im Plenum tun. Der Bundesrat hat die Vorlage im ersten Durchgang am 15. Mai 1992 abgelehnt und wird sich auch im zweiten Durchgang nicht anders verhalten.
Wenn der Bundesrat in seiner ersten Stellungnahme zum Entwurf eines Zinsabschlaggesetzes darlegt, die vorgesehene Abzugsteuer sei „offenbar der Versuch, den vom Bundesverfassungsgericht erhobenen Rügen Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Anonymität der Zinserträge sowie der Kapitalien zu wahren", kommt er damit auf den Punkt. Diese Gesetzesvorlage ist das Ergebnis außergewöhnlich gründlicher Vorbereitungen und Abwägungen in einer Zinskommission, die sich verpflichtet sah,
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- einerseits dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 27. Juni 1991 gerecht zu werden, für eine gleichmäßige Belastung der Zinseinkünfte zu sorgen,
- andererseits aber auf die Gegebenheiten des Kapitalmarktes Rücksicht zu nehmen.
Wem nutzt es eigentlich, eine Durchsetzung des Steueranspruchs in diesem Bereich ohne Rücksicht auf Verluste zu erzwingen, wenn anschließend eine Kapitalflucht großen Ausmaßes einsetzt, die die Zinsen nach oben treibt und auch die Steuereinnahmen senkt? Eine Erhöhung des Zinsniveaus um einen halben Prozentpunkt belastet die öffentlichen Haushalte in 1993 um bis zu 2 Mrd. DM, von der Mehrbelastung der Wirtschaft ganz zu schweigen. Die Erfahrungen mit der Kleinen Kapitalertragsteuer von 1989 durfte und wollte die Zinskommission nicht negieren. Die Reaktion der Kapitalmärkte nach Bekanntwerden ihrer Vorschläge hat ihr recht gegeben. Das Zinsniveau ist danach sogar zurückgegangen. Hingegen hat allein die Zurückweisung der Gesetzesvorlage durch den Finanzausschuß des Bundesrates den Kapitalmarktzins von 8,1 % auf 8,3 % hochschnellen lassen. Die Opposition mag die Befürwortung des Zinsabschlaggesetzes durch die Kreditwirtschaft als interessengeleiteten Standpunkt abtun. Sie kann dies jedoch nicht bei der Deutschen Bundesbank, die das dem Zinsabschlaggesetz zugrundeliegende Konzept der Zinsbesteuerung ebenfalls unterstützt. Dieses sieht vor - die grundsätzliche Einbehaltung eines 25 %igen Zinsabschlags bei
Zinsen aus Kapitalforderungen als auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbarer Steuerabzug,
- die volle Wahrung des Steuer- und Bankgeheimnisses, d.h. keine Kontrollmitteilungen,
- die Befreiung von Steuerausländern vom Zinsabschlag, - die Verzehnfachung des Sparer-Freibetrags auf 6000/12000 DM, wo
durch erreicht wird, daß rd. 80 % der Zinsempfänger insoweit von der Steuer freigestellt sind,
- entsprechende Verbesserungen von Freibeträgen bei der Vermögensteuer und Erbschaftsteuer.
Die von der Opposition geforderten stichprobenweisen Kontrollmitteilungen wären Gift für den Kapitalmarkt. Für den Fiskus wären sie überdies ein Minusgeschäft. Zurecht hat der Chefökonom der Deut-
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sehen Bundesbank, Prof. Issing, bei der Anhörung zum Zinsabschlaggesetz im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 6. Mai dieses Jahres folgendes gesagt: „Hinsichtlich des Ergebnisses für den Fiskus kann man durch enge Kontrollen sicher die Zielgenauigkeit der Besteuerung erhöhen, allerdings für eine entsprechend verringerte Bemessungsgrundlage; denn alle Erfahrungen zeigen ja, daß diese Kontrollen nur Kapitalerträge erfassen können, die aus Anlagen stammen, die im Inland sind oder im Inland bleiben."
Ernst nehmen muß man die in der Anhörung geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Zinsbesteuerungskonzepts. Kurz gesagt laufen sie darauf hinaus, daß das Zinsabschlaggesetz für die Zinseinkünfte jenseits des Sparer-Freibetrags die Durchsetzung des Steueranspruchs nicht sicherstelle, da die entsprechenden Kontrollen fehlten.
Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung halten diese Kritik letztlich nicht für tragfähig. Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Gesetzgeber Spielraum ein für die Berücksichtigung kapitalmarktpolitischer Gesichtspunkte, der inflationsbedingten Gefahr von Substanzbesteuerung und der Vorsorgebedeutung von Sparkapital und hält eine Abgeltungsteuer für eine verfassungskonforme Besteuerung der Zinseinkünfte. Wenn aber eine Abgeltungssteuer, von der wir Abstand genommen haben, verfassungsgerecht wäre, - vielleicht kommt man im Vermittlungsverfahren ja darauf zurück, obwohl das fiskalisch und politisch nur schwer verständlich wäre - dann ist jenseits des 25 %igen Zinsabschlags die Kontrollnotwendigkeit wegen des weitergehenden Steueranspruchs anders zu beurteilen. Hier reichen die Regeln und Maßnahmemöglichkeiten, die die Steuerpflichtigen bei der Erklärung ihrer Zinseinkünfte zur Ehrlichkeit anhalten sollen, vollständig aus:
- Die Verpflichtung zur Unterschrift auf dem Formblatt KSO der Einkommensteuererklärung ,
•
- der Hinweis auf die Steuerpflicht der Zinsen auf den Zinsbescheinigungen der Banken,
- die Tatsache, daß höhere Einkünfte, um die es hier geht, der Betriebsprüfung unterliegen, und zwar auch im Bereich der Kapitaleinkünfte und nach § 193 Abs. 2 der Abgabenordnung auch bei Privaten. Dabei ist darauf zu verweisen, daß sich die Finanzämter künftig verstärkt der Verifikation der Steuerpflicht widmen können, weil die
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Zinsbesteuerung wegen der Befreiung von 80 % der Zinsempfänger kein Massenverfahren mehr sein wird,
- die Meldungen an die Finanzämter in Erbschaftsfällen, - und last but not least ist der Anreiz zur Hinterziehung deutlich gerin
ger, wenn schon 25 % Steuern gezahlt sind. Der notorisch Steuerunehrliche will alles und das geringste Risiko. Er hat sich dem nationalen Fiskus längst entzogen oder wird sich ihm entziehen.
Auf jeden Fall kommen wir mit dem Konzept des Zinsabschlaggesetzes deutlich näher an die Steuergerechtigkeit heran als das vom Bundesverfassungsgericht verworfene geltende Recht und auch als die von ihm für zulässig erklärte Abgeltungsteuer. Anders als ein Kontrollmitteilungsverfahren vermeidet die Konzeption des Zinsabschlaggesetzes auch eine gewaltige zusätzliche Bürokratie. Selbst wenn nur bei 2 % der Sparkonten und Depots in der Bundesrepublik Deutschland Kontrollmitteilungen erstellt würden, müßten 6 Mio. Überprüfungen erfolgen. Auf jedes Finanzamt entfielen dann 12000 Kontrollmitteilungen. Lassen Sie mich noch zu der Kritik an der im Zinsabschlaggesetz vorgesehenen undifferenzierten Gewährung des Sparer-Freibetrages für sämtliche Kapitaleinkünfte und nicht nur für reine Zinseinkünfte Stellung nehmen. Es wird moniert, daß dadurch auch die nicht inflationsanfälligen Kapitaleinkünfte wie Aktienerträge in den Genuß des Sparer-Freibetrags kommen. Es wird weiterhin kritisiert, daß dadurch bestimmte Erwerbseinkünfte - gemeint sind die Gewinnanteile aus GmbH's - im Gegensatz zu anderen unternehmerischen und zu freiberuflichen Einkünften diese Vergünstigung erhalten sollen. Doch können wir wirklich den risikolosen Zinseinkünften den hohen Sparer-Freibetrag zuerkennen, nicht aber den risikobehafteten Formen des Kapitalvermögens? Sollen Zinsen aus Festverzinslichen mit dem hohen Sparer-Freibetrag gesegnet werden, nicht aber Aktiendividenden? Soll man Arbeitnehmern einer GmbH, die durch Vermögensbildungsmaßnahmen Anteile an ihrem Betrieb erhalten, den erhöhten Sparer-Freibetrag dafür nicht gewähren? Haben nicht alle Parteien in diesem Lande das Sparen in Produktivkapital propagiert und wird dieses nicht durch steuerliche Vergünstigungen und Arbeitnehmer-Sparzulagen gefördert? Wie soll man abgrenzen? Bemerkenswert erscheint mir, daß exakt der Verfassungsjurist, der die Regelung in der Anhörung beanstandet hat, auf die Frage nach der Abgrenzung lapidar erklärt
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hat, die Grenzziehung sei nicht seine Aufgabe, sondern die des Gesetzgebers. Nur erwähnen möchte ich noch die mit dem Zinsabschlaggesetz vorgesehenen Verbesserungen bei den Vorsorgeaufwendungen und bei der Besteuerung der Alterseinkünfte: - Die Anhebung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs von 4000/8000
DM auf 6000/12000 DM, - die Aufstockung des Sonderausgaben-Grundhöchstbetrages von
2340/4680 DM auf 2610/5220 DM, - die Erhöhungen des Versorgungs-Freibetrages von 4800 auf 6000
DM und des Altersentlastungsbetrages von 3720 auf gleichfalls 6000 DM.
Umsatzsteuer - Binnenmarktgesetz Das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz ist uns von Europa aufgegeben worden. Es ist das Ergebnis langjähriger Verhandlungen, bei denen das von der EG-Kommission und der deutschen Seite gewünschte Idealkonzept für die Umsatzsteuer im Binnenmarkt, die Besteuerung nach dem Ursprungslandprinzip mit einem Clearing-Verfahren zum Ausgleich haushaltsmäßiger Verschiebungen, gegen den Willen der übrigen 11 Mitgliedstaaten nicht durchsetzbar war. Damit führte kein Weg daran vorbei, der Änderungsrichtlinie zur Sechsten Umsatzsteuerrichtlinie und dem daraus abgeleiteten Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz das Bestimmungslandprinzip zugrundezulegen, sollte der Binnenmarkt 1993 nicht an deutschem Widerstand scheitern. Die an diesem Konzept geübte Kritik verstehe ich. Zweifellos wird mit dem Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz zusätzliche Bürokratie erzeugt. Dieses komplizierte Gesetz ist jedoch der Preis dafür, daß am 1. Januar 1993 die Schlagbäume zwischen den EG-Mitgliedstaaten fallen. Das Argument, im gewerblichen Bereich entstehe jetzt nur ein Scheinbinnenmarkt, kann man nicht ganz von der Hand weisen. Es ist jedoch von hoher europapolitischer Symbolik, wenn die Kontrollen an den Binnengrenzen der EG verschwinden, selbst wenn sie an anderer Stelle, für den Bürger nicht sichtbar, zum großen Teil wieder aufleben.
Außerdem verwirklicht das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz den Binnenmarkt in vollem Umfang im privaten Reiseverkehr, allerdings mit
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der - wichtigen - Ausnahme des privaten Kaufs von Kraftfahrzeugen. Bei den Privatreisenden wird also mit einer Ausnahme das Ursprungslandprinzip zur Anwendung kommen.
Die jetzt für den gewerblichen Bereich gefundene Regelung darf aber nur eine Übergangslösung sein. Die Brüsseler Vereinbarungen sehen dies auch vor. Die Interimslösung soll zunächst nur für vier Jahre, bis zum 31. Dezember 1996, gelten. Sie würde verlängert werden, falls eine auf dem Ursprungslandprinzip basierende endgültige Regelung innerhalb des Übergangszeitraums nicht erreicht werden kann.
Der deutschen Forderung nach einer baldigen endgültigen Lösung im Sinne des Ursprungslandprinzips auch im gewerblichen Bereich wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich durch eine Entschließung Nachdruck verleihen.
Im übrigen muß man anerkennen, daß es der Bundesregierung bei den schwierigen Verhandlungen in Brüssel gelungen ist, den mit der Übergangsregelung verbundenen bürokratischen Aufwand auf das Mindestmaß zurechtzustutzen.
Von den vielen Einzelvorschriften möchte ich nur die Vertrauensschutzregelung in § 6 a Abs. 4 des Entwurfs hervorheben. Danach wird dem Unternehmer bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Steuerbefreiung auch dann belassen, wenn die Voraussetzungen dafür eigentlich nicht gegeben sind, sofern er die unrichtigen Angaben des Abnehmers bei Beachtung der einem ordentlichen Kaufmann obliegenden Sorgfalt nicht erkennen konnte.
Diese Regelung war uns ein besonderes Anliegen. Sie ist Ergebnis der vom Finanzausschuß des Deutschen Bundestages heute vor genau einem Jahr unter Beteiligung von Frau Scrivener durchgeführten Anhörung zur Steuerharmonisierung in der EG.
Unterzugehen droht die Abschaffung von vier speziellen Verbrauchsteuern im Rahmen des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes: der Leuchtmittelsteuer, der Salzsteuer, der Zuckersteuer und der Teesteuer. Ihre Beibehaltung würde bei den offenen Grenzen des Binnenmarktes Tausende von Arbeitsplätzen gefährden.
Die Abschaffung von vier Steuern in einem Gesetzgebungsakt dürfte in der deutschen Steuergeschichte ohne Beispiel sein.
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Perspektiven Für ausreichende Beschäftigung des Steuergesetzgebers bis zur Sommerpause und die Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode ist gesorgt. Neben den beiden konkret im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwürfen und der Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung stehen noch an - die Schlußfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Parteienfinanzierung, - die durch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
noch aktueller gewordene Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern,
- die Harmonisierung der großen speziellen Verbrauchsteuern und, da bin ich sicher,
- auch noch jetzt nicht Vorhersehbares (z.B. aus der Rechtsprechung zum Grundfreibetrag).
Im Raum steht die insbesondere auf EG-Ebene forcierte C0 2 -/Energie-abgabe, zu der der Finanzausschuß kürzlich mehrheitlich den Beschluß gefaßt hat, mit einer solchen Abgabe dürfe weder eine Erhöhung der Gesamtabgabenbelastung noch eine Erhöhung der Abgabenbelastung der Unternehmen verbunden sein. Schließlich wird sich der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages weiter um die unvertretbaren Pläne der amerikanischen Finanzverwaltung zur Änderung der bewährten Praxis der Verrechnungspreise international tätiger Konzerne kümmern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das vereinte Deutschland hat mit sich selbst und in seiner gewachsenen Verantwortung in der Welt nicht nur wirtschafts- und finanzpolitische Probleme zu meistern. Der Historiker Harold James argumentiert in seiner Untersuchung über die deutsche Identität in den Jahren 1790 bis 1990, die Deutschen würden übermäßiges Vertrauen in die Wirtschaft und die nationale Wirtschaftskraft zur Lösung politischer Probleme setzen. Er nennt das den deutschen Sonderweg. Soweit gehe ich nicht. Doch in unserer historischen Situation ist in dieser Wertung von außen so viel richtig, daß wir die Einheit verspielen und der aus ihr resultierenden Verantwortung in der Welt nicht gerecht werden, wenn wir für unsere ökonomischen und finanzpolitischen Probleme nicht bald
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überzeugende Antworten anbieten. Selbst wenn das stellenweise nicht so geklungen haben mag, ich bin im Grunde optimistisch. Ich hoffe, dieser Optimismus gründet sich nicht nur auf den unverrückbaren Glauben des Liberalen an den letztendlichen Sieg der Vernunft.
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„Grüne Briefe" 1981-1992
Nr. 205 Die Ausgaben des Bundes für die soziale Sicherung - Haushaltsrisiken in Schwerpunktbereichen und Sparvorschläge -(1981) 12,50 DM
Nr. 206 Zur Begrenzung des Realsteuer-Hebesatzrechts der Gemeinden (1981) 27,50 DM
Nr. 207 Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern 1980 und 1981 (1981) 9,50 DM
Nr. 208 Vorschläge zur weiteren Strukturverbesserung der Gewerbesteuer (1981) vergriffen
Nr. 209 Steuerklauseln nach dem Inkrafttreten der Abgabenordnung 1977 und des Körperschaftsteuergesetzes 1977 (1981) 29,50 DM
Nr. 210 Übernahme der passiven Bilanzansätze in die Vermögensaufstellung - Ein Beitrag zur Steuervereinfachung -(1982) 6,50 DM
Nr. 211 Modell für die Ablösung der Gewerbesteuer durch einen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1982) 21,50 DM
Nr. 212 Die Steuerpolitik als Instrument der Wachstumspolitik - Vortrag von Dr.Dr.h.c. Klaus Kuhn -
Aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik aus der Sicht eines Bundeslandes - Vortrag von Lothar Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg -(1982) 10,00 DM
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Nr. 213 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1981 (1982) 10,50 DM
Nr. 214 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in 1982 gegenüber 1981 (1982) 9,50 DM
Nr. 215 Kinderlastenausgleich - Leistungsniveau, Leistungssystem, Neugestaltungsvorschlag -(1982) 32,50 DM
Nr. 216 Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes in der Zeit von 1971 bis 1981 (1982) 33,50 DM
Nr. 217 Die Finanzen der Flächenländer 1970 bis 1980 (1982) 39,50 DM
Nr. 218 Die steuerliche Zulässigkeit der Lifo- und anderer Verbrauchsunterstellungsverfahren des § 155 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz 1965 (1982) 33,50 DM
Nr. 219 Zur Beseitigung der vermögensteuerlichen Doppelbelastung bei den Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern (1982) 21,50 DM
Nr. 220 Zur Umsatzsteuerpflicht von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (1983) 29,50 DM
Nr. 221 Perspektiven einer wachstumsorientierten Finanzpolitik - Vortrag von Prof. Dr. Joachim Zahn -
Aufgaben der Finanz- und Steuerpolitik - Vortrag von Bundesfinanzminister Dr. G. Stoltenberg -(1983) 10,00 DM
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Nr. 222 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in 1983 gegenüber 1982 (1983) 10,50 DM
Nr. 223 Die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes über den Spendenabzug sind reformbedürftig (1983) 32,50 DM
Nr. 224 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1972 bis 1982 (1983) 10,50 DM
Nr. 225 Sozialhilfe - Leistungsniveau, Leistungssystem, Entlastungsvorschläge -(1983) 35,00 DM
Nr. 226 Die Wirkung der Verschuldung öffentlicher Haushalte in mittelfristiger Sicht (1983) 32,50 DM
Nr. 227 Heimliche Steuererhöhungen - Belastungswirkungen machen Einkommensteuertarifreform notwendig -(1983) 22,50 DM
Nr. 228 Betriebsprüfung und Treu und Glauben - Darf die Finanzverwaltung eine bei einer früheren Betriebsprüfung vertretene und von der Veranlagungsstelle übernommene Rechtsauffassung für die Vergangenheit ändern? -(1983) 33,50 DM
Nr. 229 Die Familien-GmbH nach der Körperschaftsteuerreform - Unentgeltliche Beteiligung von Kindern -(1983) 27,50 DM
Nr. 230 Betriebsausgaben ohne konkrete Gegenleistung (1984) 33,00 DM
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Nr. 231 Die Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber parlamentarischen Untersuchungsausschüssen - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung" -(1984) 35,00 DM
Nr. 232 Investitionsausgaben, Kreditaufnahme und Zinsbelastung im Bundeshaushalt 1984 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1987 (1984) 13,50 DM
Nr. 233 Die Ausgaben des Bundes im Bereich der sozialen Sicherung - Haushalt 1984 und mittelfristige Finanzplanung bis 1987 -(1984) 22,50 DM
Nr. 234 Eine Finanzpolitik des langen Atems erforderlich - Vortrag von Prof.Dr. Joachim Zahn -
Die Aufgaben der Finanz- und Steuerpolitik in dieser Legislaturperiode - Vortrag von Hans H. Gattermann, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages -(1984) 10,00 DM
Nr. 235 Getrennte Aktivierung einer erworbenen Beteiligung und des gleichzeitig miterworbenen Gewinnbezugsrechts (1984) vergriffen
Nr. 236 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1973 bis 1983 (1984) 11,00 DM
Nr. 237 Der Bilanzenzusammenhang findet seine Grenze an der Rechtskraft und an der Verjährung (1984) 37,50 DM
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Nr. 238 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern 1984 gegenüber 1983 (1984) 10,50 DM
Nr. 239 Pensionsgeschäfte - Zugleich eine Stellungnahme zum Beschluß des Großen Senats des BFH vom 29. 11. 1982 (BStBl. 1983 II S. 272) -(1984) 25,00 DM
Nr. 240 Die Aktie - Ihre Bedeutung für den Kapitalmarkt und die Unternehmensfinanzierung -(1985) 38,00 DM
Nr. 241 Zur Problematik der Haftung der Arbeitgeber für die Lohnsteuer (1985) 36,50 DM
Nr. 242 Das Sozialbudget der Bundesrepublik Deutschland bis 1987 - Leistungsniveau, Finanzierungsstruktur und Haushaltsrisiken -(1985) 37,00 DM
Nr. 243 Analogie im Steuerrecht - Zur Unzulässigkeit einer steuerbegründenden oder steuerverschärfenden Lückenausfüllung im Steuerrecht -(1985) 36,00 DM
Nr. 244 Ziele und Möglichkeiten der Privatisierung in volkswirtschaftlicher Sicht - Die Beteiligungen des Bundes -(1985) 34,50 DM
Nr. 245 Zur Auslegung des steuerlichen Betriebsausgabenbegriffs (1985) 23,00 DM
Nr. 246 Die Wechselbeziehung zwischen Sozialpolitik und einer wachstumsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik - Vortrag von Prof. Dr. Joachim Zahn -
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Die Finanzierung der sozialen Sicherung - Vortrag von Dr. Norbert Blüm, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung -(1985) 10,00 DM
Nr. 247 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1974 bis 1984 (1985) vergriffen
Nr. 248 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern 1985 gegenüber 1984 (1985) 10,50 DM
Nr. 249 Die Behandlung der Ausschüttungen von ausländischen Einkünften nach der Körperschaftsteuerreform - Verbesserungsvorschläge -(1985) 34,50 DM
Nr. 250 Gewinnermittlung und Besteuerung deutscher Unternehmen mit ausländischen Betriebstätten (1985) vergriffen
Nr. 251 Nutzungsrechte, insbesondere Nießbrauch, bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen (1985) 33,50 DM
Nr. 252 Einkommensbegriffe und Einkommensermittlung in den Transfergesetzen - Analyse, Kritik, Änderungsvorschläge -(1985) 39,50 DM
Nr. 253 Die Behandlung der immateriellen Wirtschaftsgüter bei der Einheitsbewertung des gewerblichen Betriebsvermögens unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung für den Geschäfts- und Firmenwert und des Aktivierungsverbots in § 248 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (1986) 34,00 DM
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Nr. 254 Zwischen Haushaltskonsolidierung und Steuerreform - Vortrag von Prof.Dr. Joachim Zahn -Wirtschaftspolitische Forderungen an die Finanzpolitik - Vortrag von Martin Grüner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium -(1986) 10,00 DM
Nr. 255 Ziele und Möglichkeiten der Privatisierung auf kommunaler Ebene (1986) vergriffen
Nr. 256 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in 1986 gegenüber 1985 (1986) vergriffen
Nr. 257 Für eine sachgemäße Begrenzung der Haftung des Arbeitgebers für einzubehaltende Lohnsteuer (1986) 37,00 DM
Nr. 258 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften mit Dauerschuldcharakter (1986) vergriffen
Nr. 259 Zur Problematik von Subventionen als Instrument der Wirtschaftspolitik (1986) vergriffen
Nr. 260 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1975 bis 1985 (1986) 11,00 DM
Nr. 261 Zur langfristigen Sicherung der Rentenfinanzen (1986) 37,00 DM
Nr. 262 Die Haushalte der Flächenländer unter Konsolidierungszwang (1986) 39,00 DM
Nr. 263 Vorschlag zur Verbesserung der Behandlung nicht-abziehbarer Ausgaben im KStG 1977 (1987) 22,00 DM
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Nr. 264 Die ertragsteuerliche Behandlung von Software (1987) vergriffen
Nr. 265 Probleme bei der Teilwertabschreibung auf das Warenlager im Einzelhandel (1987) 32,50 DM
Nr. 266 Anspruch und Wirklichkeit in der Wirtschafts- und Finanzpolitik - Vortrag von Prof. Dr. Joachim Zahn -Wirtschaftspolitische Weichenstellungen für die 90er Jahre - Vortrag von Dr. Otto Graf Lambsdorff, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der F.D.P. -(1987) 11,50 DM
Nr. 267 Das Recht auf Akteneinsicht in Steuer-und Steuerstrafsachen (1987) 39,00 DM
Nr. 268 Zeitliche Bestimmtheit bei Rechnungsabgrenzungsposten (1987) 26,00 DM
Nr. 269 Zur Rückwirkung im Steuerrecht - Zugleich eine Kritik am Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1986 -(1987) 33,50 DM
Nr. 270 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in 1987 gegenüber 1986 (1987) 11,00 DM
Nr. 271 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1976-1986 (1987) 11,00 DM
Nr. 272 Das Sozialbudget der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 - Leistungsniveau, Finanzierungsstruktur, Haushaltsperspektiven =— (1987) 38,00 DM
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Nr. 273 Die ertragsteuerliche und bewertungsrechtliche Behandlung öffentlicher Zuschüsse (1987) 38,50 DM
Nr. 274 Zur Zulässigkeit von Rückstellungen für künftige Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) (1987) 22,00 DM
Nr. 275 Zur Erfassung und Bewertung lizenzierter Erfindungen und Erfahrungen (Know-how) in der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (1988) 43,00 DM
Nr. 276 Zur Qualität der Bundesrepublik als Standort für Investitionen und Kapitalanlage - Vortrag von Prof. Dr. Joachim Zahn -
Wachstumsfördernde Orientierung unserer Wirtschafts- und Finanzpolitik - Vortrag von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -(1988) 25,00 DM
Nr. 277 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1977-1987 (1988) vergriffen
Nr. 278 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in 1988 gegenüber 1987 (1988) 11,00 DM
Nr. 279 Zur Anerkennung von Gewerbeverlusten beim Wechsel von Gesellschaftern einer Personengesellschaft (1988) 33,00 DM
Nr. 280 Zur Teil Wertabschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens mit schwankendem Wert - Maßgeblichkeit der Handelsbilanz oder umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz?-=_ (1988) 30,50 DM
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Nr. 281 Zur Problematik von Steuerschätzungen bei gesetzlichen Steueränderungen (1988) 27,00 DM
Nr. 282 Bildung von Rückstellungen für Produkthaftung (1988) 39,00 DM
Nr. 283 Die Schuldenpolitik des Bundes seit 1960 (1989) 20,00 DM
Nr. 284 Zur Notwendigkeit einer Unternehmenssteuerreform - Vortrag von Dr. Joachim Funk -Zukunftsaufgaben der Finanzpolitik - Vortrag von Bundesminister Dr. Theodor Waigel -(1989) 20,00 DM
Nr. 285 Die Entwicklung der Gemeindefinanzen in den 80er Jahren (1989) 39,50 DM
Nr. 286 Zur gewerbesteuerrechtlichen Anerkennung von Verlusten bei einem Gesellschafterwechsel im Fall der Mehrmütterorganschaft (1989) 29,00 DM
Nr. 287 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1978-1988 (1989) 16,50 DM
Nr. 288 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in 1989 gegenüber 1988 (1989) 16,00 DM
Nr. 289 Abzinsungen von Rückstellungen für Sachleistungsverbindlichkeiten in der Vermögensaufstellung und in der Ertragsteuerbilanz (1990) 39,50 DM
Nr. 290 Die zunehmende Belastung der mittelständischen Unternehmen mit Erbschaftsteuer - Vorschläge zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes -(1990) 25,00 DM
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Nr. 291 Berücksichtigung latenter Steuern beim Ansatz von Restwerten in der Vermögensaufstellung (1990) 20,50 DM
Nr. 292 Überlegungen und Vorschläge für weitere Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen -Reform der Unternehmensbesteuerung - in der Bundesrepublik Deutschland (1990) 28,00 DM
Nr. 293 Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen der Wissenschaft und Forschung als Betriebsausgaben (1990) 16,50 DM
Nr. 294 Rechtsprechung des BFH zur Bemessung von Rekultivierungsrückstellungen (1990) 19,50 DM
Nr. 295 Finanz-und Wirtschaftspolitische Herausforderungen der Gegenwart - Vortrag von Dr. Joachim Funk -Die Aufgaben der Wirtschaftspolitik in der nächsten Legislaturperiode - Vortrag von Bundesminister Dr. Helmut Haussmann -(1990) 20,00 DM
Nr. 296 Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung für die ertragsunabhängigen Steuern vom Vermögen (1990) 25,50 DM
Nr. 297 Zur Abgrenzung von steuerfreiem Auslagenersatz und steuerfreiem Werbungskostenersatz (1990) 39,00 DM
Nr. 298 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1979-1989 (1990) 19,50 DM
Nr. 299 Verfassungsrechtliche Vorgaben für eine Reform der Gemeindesteuern (1990) 62,00 DM
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Nr. 300 Finanzprobleme der Arbeitslosenversicherung (1991) 44,50 DM
Nr. 301 Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in 1990 gegenüber 1989 (1991) 18,50 DM
Nr. 302 Finanz- und Steuerpolitik im vereinten Deutschland - Vortrag von Dr. Joachim Funk -Die Finanzpolitik der 90er Jahre - Vortrag von Bundesminister Dr. Theodor Waigel -(1991) 20,00 DM
Nr. 303 Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland von 1980 bis 1990 (1991) 19,50 DM
Nr. 304 Zur handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Beurteilung verdeckter Zuwendungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschafter und der sich daraus ergebenden Rückgewähransprüche (1991) 55,00 DM
Nr. 305 Die Entwicklung der Haushalte der Flächenländer in den Jahren 1984 bis 1990 (1991) 69,50 DM
Nr. 306 Die Gewerbesteuer im internationalen Vergleich (1992) 68,00 DM
Nr. 307 Deutsche Finanzpolitik im Spannungsfeld zwischen West- und Ostintegration - Vortrag von Dr. Joachim Funk -Finanz- und Steuerpolitik -was geht noch in dieser Legislaturperiode? - Deutschland nach der Einheit, Europa auf dem Weg zur politischen Union - Vortrag von Hans H. Gattermann, MdB, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages -(1992) 20,00 DM
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