gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattIWETEC GmbH
Überarbeitet am: 11.08.2016
Klauenbad CU plus
Materialnummer: 11024063 Seite 1 von 8
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Klauenbad CU plus
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Tierpflegemittel (Hufpflege)
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
IWETEC GmbHFirmenname:
Werner-von-Siemens-Str. 16Straße:
D-36041 FuldaOrt:
Telefon: +49 661 9764-0 Telefax:+49 661 9764-150
E-Mail: [email protected]
www.iwetec.de/service/gefahrstoffmanagement/eg-sicherheitsdatenblatter/Internet:
Qualitätssicherung
Mo.-Do.: 7.15-16.00 Uhr / Fr. 7.15-14.00 Uhr
Auskunftgebender Bereich:
Giftnotruf Berlin +49 30 30686 7901.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise:
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden .
Verursacht schwere Augenschäden.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungKupfer(II)-nitrat-2,5-hydrat
Schwefelsäure
Alkohole C9-11-iso, C10-reich,ethoxyliert
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden .
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Sicherheitshinweise
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P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter Problemabfallentsorgung zuführen.
Hinweis zur Kennzeichnung
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
keine/keiner
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
14004-19-4 Kupfer(II)-nitrat-2,5-hydrat >5-<10 %
221-838-5
Skin Corr. 1B, Eye Dam. 1, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 2; H314 H318 H400 H411
7664-93-9 Schwefelsäure >5-<10 %
231-639-5 01-2119458838-20
Skin Corr. 1A, Eye Dam. 1; H314 H318
78330-20-8 Alkohole C9-11-iso, C10-reich,ethoxyliert >3-<5 %
Acute Tox. 4, Eye Dam. 1; H302 H318
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit
viel Wasser und Seife.Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen
und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und
sofort medizinische Hilfe holen.
Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
keine/keiner
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Sand.
Geeignete Löschmittel
keine/keiner
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
keine/keiner
Geeignetes Atemschutzgerät benutzen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
keine/keiner
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass folgendes ausgeschlossen ist: Hautkontakt.
Augenkontakt.
Angesetzte Gebrauchslösung unverzüglich verwenden - Nicht lagern. Behälter nach Gebrauch sofort mit
Deckel verschließen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol
nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Schützen gegen: Frost. Hitze.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Zusammenlagerungshinweise
8 BLagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
keine/keiner
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
1(I)Schwefelsäure7664-93-9 0,1 E
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Augen-/Gesichtsschutz
Augen-/Gesichtsschutz
Geeignetes Material: CR (Polychloropren, Chloroprenkautschuk) , NBR (Nitrilkautschuk) , Butylkautschuk.
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen
inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Möglichst Baumwollunterziehhandschuhe tragen.
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich.
Atemschutz
Keine Daten verfügbar
flüssigAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Keine Daten verfügbarGeruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C): 1,5-2,2
Zustandsänderungen
nicht anwendbarFlammpunkt:
Dichte (bei 20 °C): 1,08 g/cm³
Wasserlöslichkeit:
(bei 20 °C)
100 g/L
9.2. Sonstige Angaben
keine/keiner
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es liegen keine Informationen vor.
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Es liegen keine Informationen vor.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode
7664-93-9 Schwefelsäure
ratLD50 2140
mg/kgoral
inhalativ (2 h) Dampf LC50 510 mg/l rat
78330-20-8 Alkohole C9-11-iso, C10-reich,ethoxyliert
ATE 500
mg/kgoral
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP]
Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Schwefelsäure7664-93-9
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 16 mg/l
Akute
Crustaceatoxizität
48 hEC50 29 mg/l Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Bei sachgerechter Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen
der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 3264
ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
(Schwefelsäure ... %)14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
814.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: III
Gefahrzettel: 8
Klassifizierungscode: C1
Sondervorschriften: 274
Begrenzte Menge (LQ): 5 L
Freigestellte Menge: E1
Beförderungskategorie: 3
80Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode: E
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 3264
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
14.3. Transportgefahrenklassen: 8
14.4. Verpackungsgruppe: III
Gefahrzettel: 8
C1Klassifizierungscode:
274Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 5 L
Freigestellte Menge: E1
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 3264
CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S.14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 8
14.4. Verpackungsgruppe: III
Gefahrzettel: 8
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223, 274Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 5 L
Freigestellte Menge: E1
EmS: F-A, S-B
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: UN 3264
CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S.14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
814.3. Transportgefahrenklassen:
III14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel: 8
Sondervorschriften: A3 A803
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L
Y841Passenger LQ:
Freigestellte Menge: E1
852IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
5 LIATA-Maximale Menge - Passenger:
856IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
60 LIATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
keine/keiner
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Zusätzliche Hinweise
Tierpflegemittel
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG).
Beschäftigungsbeschränkung:
3 - stark wassergefährdendWassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3Status:
Zusätzliche Hinweise
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Nicht brennbare Flüssigkeiten.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Das Sicherheitsdatenblatt wurde in folgenden Abschnitten geändert: 2 - 16
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service
LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP]
EinstufungsverfahrenEinstufung
Skin Corr. 1A; H314 Berechnungsverfahren
Eye Dam. 1; H318 Berechnungsverfahren
Aquatic Chronic 3; H412 Berechnungsverfahren
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden .
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.
Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich "Persönliche
Schutzausrüstung".
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,05 D - DE Druckdatum: 19.10.2017