Jugendschutz und alkoholische Getränke
„Wir handeln verantwortungsbewusst!“
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Schulungsmodul für Beschäftigte in der Gastronomie, im Handel, in Tankstellen u.s.w
Stand: 08.08.05
für Erwachsene moderater Konsum -aber Punktnüchternheit einhalten (Straßenverkehr, Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme)
für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre keine alkoholischen Getränke
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Verantwortungsvoller Umgang mit alkoholischen Getränken:
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Spannungsfeld Konsumalkoholischer GetränkeErwachsene
wenig/moderat Konsum mit Gesundheits- und
Genusswertviel/exzessiv schädlicher
Missbrauch
Nutzen und Schaden hängen in erster Linie von der Menge des getrunkenen Alkohols/Ethanol ab!
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Spannungsfeld Konsumalkoholischer GetränkeKinder und Jugendliche
wenig/moderat Konsum mit Gesundheits- und
Genusswertviel/exzessiv schädlicher
Missbrauch
Kindern und Jugendlichen schadet jeglicher Konsum alkoholischer Getränke!
Jeder verantwortet für sich Gesundheit und Wohlergehen!Staat und Gesellschaft setzen hierzu den Rahmen.
Kinder und Jugendliche benötigen einen besonderen Schutz, u.a. vor den schädlichen Folgen des Alkoholmissbrauchs.
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Verantwortung und alkoholische Getränke
Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1 Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2 andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
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Jugendschutzgesetz § 9- Gesetzestext Teil 1-
( 2 ) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
( 3 ) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
Jugendschutzgesetz § 9- Gesetzestext Teil 2-
unter 16 Jahren:kein Verkauf und kein Konsum von
alkoholischen Getränkenab 16 Jahren:
Verkauf und Konsum von Bier, Wein, Sekt erlaubt
kein Verkauf und Konsum von Spirituosen und Spirituosen-Mixgetränke
ab 18 Jahren:Verkauf und Konsum aller alkoholischen
Getränke erlaubtAlko
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Jugendschutzgesetz § 9
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Jugendschutzgesetz § 9
Unter 16 JahrenAb 16 Jahren
Ab 18 Jahren
kein Verkauf und kein Konsum von alkoholischen Getränken
Verkauf und Konsum von Bier, Wein, Sekt erlaubt
Verkauf und Konsum aller alkoholischen Getränke erlaubt
kein Verkauf und kein Konsum von Spirituosen sowie Spirituosen-Mixgetränke
Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz können
Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 50.000.-
verhängt werden. Dabei erfolgt ab einer Bußgeldhöhe von EUR 200.- ein
Eintrag in das Gewerbezentralregister.
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Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung des
Jugendschutzgesetzes
Gemeinsame Verantwortung von Politik und Gesellschaft.
Besondere Verantwortung vor allem derer, die alkoholische Getränke u.a.
an Jugendliche abgeben.
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Solange Gesetze nur auf dem Papier stehen, nützen sie wenig!
Fehlendes Wissen der Fakten über die Wirkung alkoholischer Getränke
Vermindertes eigenes Einschätzungsver-mögen der Folgen des Konsumsalkoholischer Getränke/fehlende Erfahrung
Bagatellisierung der gesundheitlichen Gefahren, die sich oft erst nach jahrelangem Missbrauch zeigen
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Warum sind Jugendliche besonders zu schützen?
„Orientierungsphase“ in der Pubertät
Entwicklung einer eigenen Identitätmangelndes SelbstvertrauenZukunftsangstGruppenzugehörigkeit/-zwangErwachsenwerden
kann mit einer besonderen Hinwendung zu psychoaktiven Stoffen verbundenseinAl
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Jugendzeit = Testzeit
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Wirkungen von Alkohol/Ethanol
• Alkohol/Ethanol ist eine psychoaktive Substanz.
• Alkohol/Ethanol kann ab einer bestimmten Dosis alle Organe und werdendes Leben schädigen.
• Alkoholmissbrauch hat gesundheitliche (körperliche und psychische) und soziale Schäden zur Folge.
Im Gegensatz zum erwachsenen ist der kindliche und heranwachsende
Organismus empfindlicher gegenüber den schädigenden Wirkungen des Alkohol.
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Jugendliche sind besonders betroffen
Alkoholwirkung hängt vom Promillewert (‰) ab:
Erwachsene0,2 - 0,5 ‰: Zustand der Wohlgestimmtheit, WohlfühlphaseAb 0,5 ‰: Euphorisierung, leichte Beeinträchtigung von Koordinations-,
Reaktions- und Sehvermögen1- 2 ‰: Rauschstadium: erhebliche Beeinträchtigung von Koordinations- ,
Reaktions- und Sehvermögen, Enthemmung, Stimmungsschwankungen2 - 3 ‰: Betäubungsstadium: Verstärkung o.g. Wirkungen,
Reaktionsvermögen minimiert3 - 5 ‰: Lähmungsstadium: Bewusstlosigkeit, KomaDarüber: Atemlähmung, Tod
Bei Kindern und Jugendliche fehlen meist diese Stadien.
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Akute Wirkungen von Alkohol/Ethanol
Ein häufiges „Zuviel“ erhöht das Risiko für körperliche Schäden, wie
Lebererkrankungen (Entzündung bis zur Zirrhose) Hirn- und Nervenerkrankungen Herz-Kreislauf-Erkrankungen/Bluthochdruck
Krebserkrankungen
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Wirkungen des chronischen Alkoholmissbrauchs
Die Suchterkrankung selbst mit Kontrollverlust, Toleranzentwicklung und Entzugerscheinungen ist in vielen Fällen „nur“ die Spitze des Eisbergs.
Die meisten alkoholbedingten Krankheiten sind Langzeitschäden. Das spätere Erkrankungsrisiko ist bei sehr frühem Missbrauch stark erhöht!
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Wirkungen des chronischen Alkoholmissbrauchs
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Wirkungen des chronischen Alkoholmissbrauchs bei
Jugendlichen
Alkohol beeinträchtigt die seelisch-geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen vor allem durch
• Beeinflussung des Wachstumshormons (verminderte Knochen- und Muskel- entwicklung)• Störung wichtiger Kontrollmechanismen des Gehirns
Die Gehirnentwicklung ist erst im jungen Erwachsenenalter abgeschlossen. Bis dahin ist das Gehirn empfindlicher gegen schädliche Einflüsse.
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Wirkungen des chronischen Alkoholmissbrauchs bei
Jugendlichen
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Wirkungen des chronischen Alkoholmissbrauchs bei
Jugendlichen
Alkoholmissbrauch ist häufig verbunden mit schwierigen sozialen Bedingungen. Er wirkt sich v. a. in der Jugend negativ aus auf
• die Lernfähigkeit• die Entscheidungsfindung• Konzentrationsfähigkeit• Kritik- und Urteilsvermögen• psychische Stabilität
Grundlage folgenschwerer psycho-sozialer Auswirkungen für das Erwachsenenleben
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Wirkungen des chronischen Alkoholmissbrauchs bei
Jugendlichen
Psycho-soziale Folgen:
• Gefährdung partnerschaftlicher Beziehungen• Vernachlässigung von Schule, Ausbildungs- , Arbeitsplatz• Erhöhung der Gewaltbereitschaft• Entwicklung von Kriminalität
Häufig folgt ein Weg in den sozialen Abstieg.Frühzeitiger Missbrauch erhöht das Risiko für Gesundheitsschäden und Sucht.
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Wirkungen von Alkohol/Ethanol im Körper
Blutalkoholspiegel (Promille) entscheidet wesentlich über das Risiko. Er hängt ab von Aufnahme/Verteilung im Körper/Abbau, was individuell beeinflusst wird von
• Alkoholmenge• Körpergewicht• Geschlecht• Nahrungsaufnahme• Abbau• Zeitraum
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Wirkungen von Alkohol/Ethanol im Körpervon Jugendlichen
Der Konsum alkoholischer Getränke bewirkt bei Jugendlichen höhere Blutalkoholspiegel wegen
• des meist geringeren Körpergewichts• des verminderten Abbaus von Alkohol in der Leber• der bevorzugten Trinkgewohnheit: ohne Essen • der bevorzugten Getränke:
in alkoholischen Mischgetränken mit viel Kohlensäure und Zucker wird der Alkohol schneller ins Blut aufgenommen
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Mädchen und Alkohol
Mädchen/junge Frauen sind prinzipiell stärker gefährdet:
• geringeres Gewicht• anderes Muskel-Fett-Verhältnis (weniger Körperwasser)• weniger (effektive) Abbaumechanismen
Die Alkoholeffekte sind bei Mädchen verstärkt.
Alkoholgehalt von 1 Liter
Bier 38 gWein 88 gSpirituosen 264 g
Berechnungsgrundlage fürBier 4,8 Vol%Wein 11 Vol%Spirituosen 33 Vol%Al
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Alkoholgehalt: Wie viel ist drin?
Alkoholgehalt in gängigen Größen
0,2 l Bier 7,6 g Alkohol
0,1 l Wein/Sekt 8,8 g Alkohol 0,02 l Schnaps 5,3 g Alkohol
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Alkoholgehalt: Wie viel ist drin?
Widmark-Formel bei schnellem Trinken und ohne Essen
Promille = Alkohol (g) KG (kg) x r
Promillewert = BlutalkoholkonzentrationKG = KörpergewichtVerteilungsfaktor r = 0,7 (Mann)/0,6 (Frau)
Berechnung der Blutalkohol-Konzentration Promille (‰) („Pi mal Daumen“)
Widmark-Formel bei langsamen Trinken und mit Essen
Promille ‰ = Alkohol (g) x 0,7 KG (kg) x r
Promillewert = BlutalkoholkonzentrationKG = KörpergewichtVerteilungsfaktor r = 0,7 (Mann)/0,6 (Frau)
Berechnung der Blutalkohol-Konzentration Promille (‰) („Pi mal Daumen“)
Trinkverhalten und AlkoholspiegelA
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nach: Schwerd, W.: Rechtsmedizin, 5. Aufl 1992, DÄV Köln
schnelles Trinken auf leeren Magen
Trinken in Kombination mit Mahlzeit
langsames Trinken während der Mahlzeit
ohne Essenmax. Promillewert = 0,7 ‰ nach 2 Stunden : ( – 0,3) = ca. 0,4 ‰
zum Essen max. Promillewert = 0,5 ‰ über 2 Stunden : ( – 0,3) = maximal 0,2 ‰
Promille ‰ : Maximale Blut-Alkoholspitzen „Pi mal Daumen“:
80 kg-Mann trinkt 40 g Alkohol, d.h.ungefähr
0,5 Liter Wein oder1 Liter Bier oder0,15 Liter Spirituosen
Alkohol-Abbau: 1 bis 1,5 ‰ pro Stunde
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Vermittlung risikoarmer Konsumgewohnheiten
Wenn alkoholische Getränke, dann:
• am besten zum Essen(vermeidet hohe Blutalkoholwerte)
• in Kombination mit Wasser (vermeidet hohe Blutalkoholwerte)• langsam und moderat (vermeidet hohe Blutalkoholwerte)• Vermeiden von binge drinking
(Alkoholexzesse)• Rauchverzicht
(Alkohol verstärkt die Krebs-erzeugenden Stoffe im Tabakrauch)• alkoholfreie Phasen praktizieren
z. B. ein alkoholfreier Tag pro Woche
Eine der risikoreichsten Konsumgewohnheit ist das sog. binge drinking, das vorzugweise von Jugendlichen praktiziert wird.
Was ist binge drinking? In einem kurzen Zeitraum wird eine hohe Alkoholdosis konsumiert, etwa 5 alkoholische Getränke unmittelbar hintereinander
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Verantwortungsvoller Umgang mit alkoholischen Getränken:
Vermeidung von binge drinking
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binge drinking
• „englische Krankheit“• „Koma-Saufen“• „Wochenend-Trinkexzesse“• „Saufen bis zur Bewusstlosigkeit“• „Rauschtrinken“• „Saufen bis zum Umfallen“• „Kampftrinken“
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Verantwortung bei der Abgabe von alkoholischen Getränken
Einzelhandel, Tankstellen:
• Deutliche Hinweise zum Jugendschutz „Wir halten uns dran!“ aushängen• Alterskontrolle• Merkblatt für die Eltern mitgeben• Verweigerung des Verkaufs bei stark angetrunkenen Kunden
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Verantwortung bei der Abgabe von alkoholischen Getränken
Gastronomie:
• Deutliche Hinweise zum Jugendschutz „Wir halten uns dran!“ aushängen• Alterskontrolle• Verweigerung des Ausschanks an Kinder und Jugendliche• Verweigerung des Ausschanks bei stark angetrunkenen Gästen
Besteht Unsicherheit über das Alter, ist ein geeigneter Altersnachweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu verlangen.
Können Zweifel über das notwendige Alter nicht ausgeräumt werden, darf das Produkt nicht abgegeben werden.
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alkoholischen Getränken - Alterskontrolle -