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Förderprogramm Kanton Bern
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
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KontaktAmt für Umwelt und Energie (AUE)Reiterstrasse 113011 BernTelefon +41 31 633 36 50www.be.ch/[email protected]
Förderprogramm Kanton Bern gültig ab 1. März 2020
Version 1. März 2020
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Inhalt
Beratung
5 Impulsberatung „erneuerbar heizen“
6 GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)
7 Grobanalyse für komplexe Gebäude
8 Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
9 Machbarkeitsstudie
10 ZertifizierungnachSNBS
Gebäude
11 EnergieeffizienteGebäude:Neubauten/Ersatzneubauten
12 SanierungenvonGebäudenüberGEAK®-Klassen
13 SanierungenvonGebäudenüberMinergieundPlusenergie
Anlagen
14 ErsatzvonElektro-undÖlheizungendurchWärmepumpen
15 ErsatzvonElektro-undÖlheizungendurchHolzheizungoderWärmenetz
16 ThermischeSolaranlagen
17 Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen
17 WärmeerzeugungmitHolz/Biomasse
18 Wärmenetze mit erneuerbarer Energie
19 LadeinfrastrukturElektromobilitätimöffentlichenVerkehr
21 Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen
Information
22 Informationsanlässe und Weiterbildung
23 Energieberatung
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Energieförderung
DaskantonaleFörderprogrammfürerneuerbareEnergieundEnergieeffizienz
richtetsichanHauseigentümer,dieihreLiegenschaftzeitgemässbauenoder
sanierenwollenundanVeranstaltervonInformations-undWeiterbildungsan-
lässen im Energiebereich.
Hinweis:
Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitrags-
zusicherunggehörtoffizielldemKantonBern.DieWirkungkannnichtaufge-
teilt oder anderen Organisationen abgetreten werden.
Unternehmen,dievonderCO2-Abgabebefreitsind,sindnichtförderberech-
tigt.FürGebäudeundAnlagen,dieganzodermehrheitlichimEigentumdes
BundesoderdesKantonsstehen,werdenkeineBeiträgegewährt.
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Impulsberatung „erneuerbar heizen“
Förderbeitrag
CHF 350.–
Bedingungen und Auflagen
• FörderberechtigtsindImpulsberatungen,diedurchgeschulteImpulsbera-ter durchgeführt werden. Förderberechtigt ist der Impulsberater. www. erneuerbarheizen.ch
• AnjedemStandortkannnur1Beratunggefördertwerden.
• EineBeratungistnurförderberechtigt,wennnichtbereitseinGEAKPlusvorliegt.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch auf dem Online-Portal einreichen.2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer
auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch: -
Auszahlungsgesuch:ChecklisteImpulsberatung
BERATUNG
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GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)
Förderbeitrag
Doppel-undEinfamilienhaus CHF1000.–
Mehrfamilienhaus CHF1500.–
Verwaltung CHF1500.–
Schule CHF1500.–
Verkauf CHF1500.–
Restaurant CHF1500.–
Bedingungen und Auflagen
• BeitragsberechtigtsindEigentümervonGebäudenmitBaujahrvor2012.
• Der GEAK®PlusmussdieAnforderungendesPflichtenheftserfüllen(www.be.ch/energiefoerderung).
• GEAK®-Experten:www.geak.ch
• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen1. BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungdes
GEAK® Plus auf dem Online-Portal einreichen.2. GEAK® Plus erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der
Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®,GEAK®
PlusgemässPflichtenheft,Rechnungskopie
BERATUNG
7
Grobanalyse für komplexe Gebäude
Förderbeitrag
CHF3000.–
Bedingungen und Auflagen
• NurfürkomplexeGebäude,fürdiekeinGEAK® Plus erstellt werden kann.
• BeitragsberechtigtsindEigentümervonGebäudenmitBaujahrvor2012.
• DieGrobanalysemussdieAnforderungendesPflichtenheftserfüllen(www.be.ch/energiefoerderung).
• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungder
Grobanalyse auf dem Online-Portal einreichen.2. Grobanalyse erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der
Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch:Grobanalyse,Rechnungskopie
BERATUNG
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Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
Förderbeitrag
50%deranrechenbarenKosten CHF max.3000.–
Bedingungen und Auflagen
• fürNicht-Wohngebäude,VerbrauchermitJahresenergieverbrauchab:100000kWhStromoder500000kWhWärme
• Grossverbrauchersindausgenommen(Strom>0.5GWh, Wärme>5GWh)
• BeiträgeunterCHF500.–werdennichtausbezahlt.
• DieBetriebsoptimierungmussvoneinerEnergiefachperson ausgeführt werden.
• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorDurchführung
der Betriebsoptimierung auf dem Online-Portal einreichen.
2. Betriebsoptimierung durchführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der
Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: Bericht,Rechnungskopie
BERATUNG
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Machbarkeitsstudie
Förderbeitrag
max. 50% der anrechenbaren Kosten max.CHF30000.-
Bedingungen und Auflagen
• Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen zurErrichtungvongrossenEnergieerzeugungsanlagenoderVerteil-netzen für erneuerbare Energien oder Abwärme.
• Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen für einzelne Gebäude sind nicht förderberechtigt.
• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitragsgesuchs im Rahmen der recht- lichen Vorgaben.
• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
BERATUNG
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungder
Machbarkeitsstudie auf dem Online-Portal einrei-chen.
2. Machbarkeitsstudie erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der
Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei-chen.
Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch:Machbarkeitsstudie,
Rechnungskopie
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Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz)
Förderbeitrag
100%derZertifizierungsgebühr
Bedingungen und Auflagen
• FörderberechtigtsindZertifizierungenabdem01.01.2019.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen auf dem Online-Portal
einreichen.2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer
auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch:Zertifikat,Rechnung
BERATUNG
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Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten
Förderbeitrag
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF100.–/m2 EBF
GEAK® A/A oder Minergie-P® CHF 80.–/m2 EBF
GEBÄUDE
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnaufdemOn-
line-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer
auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch: GEAK® Neubau Draft inkl. Log-Datei oder
Nachweis Minergie-A®/Minergie-P®,PlänemitEBF-Nachweis, fürPlusenergie-Gebäude:Energiebilanzgemäss«Nachweis Plus energie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoerderung.
Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK® Neubau inkl. Log-DateioderZertifikatMinergie-A®/Minergie-P®,Fotos desGebäudes,fürPlusenergie-Gebäude:ErtragsnachweisPhotovoltaik/erneuerbareEnergien
Bedingungen und Auflagen
• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®- EffizienzklasseAentsprechen.
• NichtbeitragsberechtigtsindGebäudemitÖlheizungen.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.
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Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-KlassenGebäudekategorien 1-6
GEBÄUDE
FörderbeitragEnergieträger nach Sanierung: erneuerbar / Öl oder Elektro
EFH MFH Nicht-Wohnbau
2Effizienzklassen CHF/m2EBF 80.–/50.– 60.–/30.– 50.–/20.–
3Effizienzklassen CHF/m2EBF 110.–/75.– 80.–/45.– 60.–/30.–
4Effizienzklassen CHF/m2EBF 130.–/100.– 90.–/60.– 70.–/40.–
5Effizienzklassen CHF/m2EBF 150.–/130.– 100.–/70.– 80.–/50.–
6Effizienzklassen CHF/m2EBF 160.–/155.– 110.–/90.– 90.–/65.–
Effizienzbonus
Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK®B/A) CHF 40.–/m2 EBF
GEAK®A/A CHF 30.–/m2 EBF
GEAK®B/B CHF 20.–/m2 EBF
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaube-
ginn auf dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen inner-
halb der Gültigkeitsdauer auf dem On-line-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch: beglaubigter GEAK®
inkl. Log-Datei und GEAK® Plus gemäss Pflichtenheft,fürPlusenergieGebäude:Energiebilanzgemäss«NachweisPluse-nergie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoerderung
Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®inkl.Log-Datei,Fotosdes Gebäudes,fürPlusenergie-Gebäude:ErtragsnachweisPhotovoltaik/ erneuerbare Energien
Bedingungen und Auflagen
• FörderberechtigtsindGebäudemitBaubewilligungsjahrvor2000.
• Plusenergie-Gebäude und Minergie-A®-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.
• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GE-AK®-EffizienzklasseBentsprechen.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,derBeitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereich-te Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gül-tigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteinge-reicht werden.
• Etappierung:beieinerSanierunginEtappenkannfrühestens3Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Gebäude“ erneut ein Gesuch „Gebäude“ oder ein Gesuch „Anla-gen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.
• BeieinererneutenSanierungummindestens2Klasseninnerhalbvon10JahrennachAuszahlungeinesBeitragsergibtsichderneueBeitragausderGesamtverbesserung(aberstergeförderterSanierung)abzüglichdesbereitsausbezahltenFörderbeitrags.
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Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie
Gebäudekategorien 7-12
GEBÄUDE
Förderbeitrag - Energieträger nach Sanierung: erneuerbar
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF160.–/m2 EBF
Minergie-P® CHF130.–/m2 EBF
Minergie® CHF100.–/m2 EBF
Förderbeitrag - Energieträger nach Sanierung: Öl oder Elektro
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF120.–/m2 EBF
Minergie-P® CHF90.–/m2 EBF
Minergie® CHF60.–/m2 EBF
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnaufdem
Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültig-
keitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch: Nachweis Minergie-A®/Minergie-P®/
Minergie®,fürPlusenergiegebäude:Energiebilanzge-mäss«NachweisPlusenergie-Gebäude»unterwww.be.ch/energiefoerderung
Auszahlungsgesuch:ZertifikatMinergie-A®/ Minergie-P®/ Minergie®,FotosdesGebäudes, fürPlusenergie-Gebäude:Ertragsnachweis Photovoltaik/erneuerbareEnergien
Bedingungen und Auflagen
• FörderberechtigtsindGebäudemitBaubewilligungsjahrvor2000.
• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-EffizienzklasseBentsprechen.
• FürGebäude,dienachderSanierungmiteinerÖl-oderElektroheizungbeheiztwerden,geltenreduzierteBeiträge.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGe-suche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gül-tig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• keineDoppelförderung:miteinemGe-such „Gebäude“ kann nicht gleichzei-tig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standorteingereichtwerden.
• Etappierung:beieinerSanierunginEtap-pen kann frühestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Gebäude“ erneut ein Gesuch „Gebäude“ oder ein Gesuch „Anlagen“ für denselbenStandorteingereichtwerden.
14
ANLAGENErsatz von Elektroheizungen und Ölheizungendurch Wärmepumpe (WP)
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,FotosderbestehendenAnlage,BestätigungWPSM,beiErsatzÖlheizung:FotomitTypenschildundKesselbaujahr,beineuemWärmeverteilsystemundEBF ≥ 100m2:PlänemitEBF-Nach-weis,beiErsatzElektroboiler:FotoElektroboiler
Auszahlungsgesuch: Rechnung,un-terzeichnetes und datiertes Inbe-triebnahmeprotokollundWPSMAn-lagezertifikat,aktuellerbeglaubigterGEAK®inkl.Log-Datei,Fotoderneuen Anlage
Bedingungen und Auflagen
• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäu-dekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten:www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
• FürAnlagenbis15kWthisteinWärmepumpen-SystemMo-dul(WPSM)mitAnlagezertifikaterforderlich.Informationenun-ter www.wp-systemmodul.ch
• FürAnlagenüber15kWthsindeininderSchweizgültigesin-ternationales oder nationales WP-Gütesiegel und die Leis-tungsgarantieEnergieSchweizerforderlich.
• Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der bestehenden Heizung,jedochmaximal50W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasser-geführteWärmeverteilungennur,wennsiefestinstallierte,or-dentlichbewilligteElektroheizungenoderÖlheizungenerset-zen.
• DiebestehendeHeizungmussmindestens50%desHeizwär-mebedarfsgedeckthabenundvollständigdemontiertwerden.
• DieÖlheizungmussmindestens15Jahrealtsein.• DieneueHeizungmuss100%desHeizwärmebedarfsdes
Gebäudes decken können.• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereinge-
reichte Gesuche wird nicht eingetreten.• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der
Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereicht werden.
Förderbeitrag
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft
bestehendeHeizung ≤130kW CHF10000.–
bestehendeHeizung > 130kW CHF3500.– +CHF50.–/kW
Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser
bestehendeHeizung ≤42kW CHF10000.–
bestehendeHeizung >42–500kW CHF2400.– +CHF180.–/kW
bestehendeHeizung >500kW CHF42400.– +CHF100.–/kW
Zusatzbeitrag
Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz Elektroboiler
EBF < 100m2 CHF3000.– CHF500.– proBoiler
EBF ≥ 100m2 CHF6000.–
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ANLAGENErsatz von Elektroheizungen und Ölheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnauf
dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-
tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,FotosderbestehendenAnlage,beimErsatzÖlheizung:FotomitTypen-schildundKesselbaujahr,beineuemWärmever-teilsystem und EBF ≥ 100m2:PlänemitEBF-Nach-weis,beiErsatzElektroboiler:FotoElektroboiler
Auszahlungsgesuch:Rechnung,unterzeichnetesund datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oderWärmeliefervertrag,aktuellerbeglaubigterGEAK® inkl.Log-Datei,FotoderneuenAnlage
Bedingungen und Auflagen
• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GE-AK®-Experten:www.geak.ch.OhnegültigenGEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
• BeiHolzheizungen:QualitätssiegelHolzenergieSchweizundLeistungsgarantie(zurOfferte)vonEner-gieSchweiz.
• Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der be-stehendenHeizung,jedochmaximal50W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführteWärmeverteilungennur,wennsiefestinstallierte,ordentlichbewilligteElektroheizungenoderÖlheizungenersetzen.
• DiebestehendeHeizungmussmindestens50%desHeizwärmebedarfsgedeckthabenundvollständig demontiert werden.
• DieÖlheizungmussmindestens15Jahrealtsein.• DieneueHeizungmuss100%desHeizwärmebe-
darfs des Gebäudes decken können.• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspäter
eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ab-
lauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe-zahlt werden.
• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für den-selbenStandorteingereichtwerden.
Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung
bestehendeHeizung ≤70kW CHF 10000.–
bestehendeHeizung 70–500kW CHF180.–/kW
bestehendeHeizung >500kW CHF40000.– +CHF100.–/kW
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie
bestehendeHeizung ≤130kW CHF 10000.–
bestehendeHeizung >130kW CHF 3500.– +CHF 50.–/kW
Zusatzbeitrag
Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz Elektroboiler
EBF < 100m2 CHF3000.– CHF500.– proBoiler
EBF ≥ 100m2 CHF6000.–
16
Thermische Solaranlagen ANLAGEN
Förderbeitrag
thermische Nennleistung kWth CHF1200.–+ CHF500.–/kWth
Bedingungen und Auflagen
• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder-beitrag nicht ausbezahlt werden.
• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation aufbestehendenGebäuden,nichtbeiNeubauten.AlsNeubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
• Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
• FörderberechtigtsindAnlagen,dieauf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.
• ZurOffertemussdieValidierteLeistungsgarantie(VLG)vonSwissolar/EnergieSchweizvorliegen.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr aus-bezahlt werden.
• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für den-selbenStandorteingereichtwerden.
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch: OffertemitAnga-beKollektortyp,validierteLeistungs-garantie(VLG)vonSwissolar/Ener-gieSchweiz
Auszahlungsgesuch:Rechnung,un-terzeichnetes und datiertes Inbetrieb-nahmeprotokoll,aktuellerbeglaubig-ter GEAK® inkl.Log-Datei,FotoderAnlage
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Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnungbei Gebäudesanierungen
ANLAGEN
Förderbeitrag
proWohneinheit CHF3000.–
Bedingungen und Auflagen
• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten:www.geak.ch.Ohnegülti-gen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation in bestehenden Ge-bäuden,nichtbeiNeubauten.AlsNeubaugeltenGebäudemitBaujahrab01.01.2012.
• EinhaltungderAnforderungengemässSIA-Merkblatt2023.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,derBeitrags-satz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGesu-che wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleich-zeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnauf
dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-
tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,Pläne Auszahlungsgesuch: Rechnung,
unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahme- protokoll,aktuellerbeglaubigterGEAK® inkl. Log-Datei
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Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse ANLAGEN
Förderbeitrag
Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW
WärmebedarfproJahr CHF130.–/MWh
Bedingungen und Auflagen
• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehendenGebäuden,nichtaufNeubauten.AlsNeu-bau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
• Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 % desHeizwärmebedarfsdeckenkönnen.
• DermaximalbeitragsberechtigteHeizwärmebedarfvonGebäuden beträgt 50 W/m2 EBF.
• WärmeerzeugungmitHolz:dievollständige,terminge-rechteAnwendungvon«QMHolzheizwerke®» ist nach-zuweisen.
• EinreinerErsatzeinerbestehendenHolz-/Biomasse-An-lage ist nicht förderberechtigt.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearbe-rechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzunehmen-der Gesamtsumme.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos-ten.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe-zahlt werden.
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte, Nachweis«QMHolzheizwerke®»
Auszahlungsgesuch:Rechnung,unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll
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Wärmenetze mit erneuerbarer Energie
Förderbeitrag
WärmetransportproJahr CHF 40.–/MWh
Bedingungen und Auflagen
• Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes.
• Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erwei-terungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten.
• AnrechenbarsindnurdieWärmelieferungenmitver-traglicherRegelunganDritte,diesichnichtaufdemgleichenGrundstückbefinden(nachZGBArt.943).
• Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.
• Dievollständige,termingerechteAnwendungvon «QMHolzheizwerke®» ist nachzuweisen.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
ANLAGEN
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte, SituationsplanmiteingezeichnetemWärmenetz,Nachweis«QMHolz-heizwerke®»
Auszahlungsgesuch:Abrechnung,unterzeichneteWärmelieferverträge,Liste der Wärmebezüger
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Ladeinfrastruktur Elektromobilitätim öffentlichen Verkehr
Förderbeitrag
Ladestation 35 % der Anlagekosten max.CHF100000.–proLadestation
Bedingungen und Auflagen
• Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse vonöffentlichenVerkehrbetrieben.
• Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss auserneuerbarenQuellenstammen.
• DerFörderbeitragliegtbei35%derAnlagekosten,je-dochmaximalCHF100000.–proLadestation.
• NichtanrechenbersindInvestitioneninzusätzlichebau-liche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen AnschlussderLadestation,sowieKostenfürBewilligun-gen,PlanungundBetrieb.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
ANLAGEN
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl.Situationsplan),Produktbe-schreibungdesHerstellersfürdieLa-destation,Kostenzusammenstellung
Auszahlungsgesuch: Ausführungs-bestätigungmitRechnungskopie,FotoderAnlagemitSignalisationundKennzeichnung,NachweisderEner-giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU)
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Ladeinfrastruktur Elektromobilitätbei Unternehmen
Förderbeitrag
Ladestation 11–22kWNormalladen(AC)–1Ladepunkt CHF1‘500.-
11–22kWNormalladen(AC)–2Ladepunkte CHF3‘000.-
≥22kWSchnellladen(AC/DC) CHF150.-/kW
BonusbidirektionaleLadestation(V2G-fähig): CHF2‘000
max.CHF20‘000.-proLadestation,max.CHF60‘000.-proStandort
Bedingungen und Auflagen
• Beitragsberechtigt sind Unternehmen als Eigentümer der Parkfläche.miteinemSitzanderBetriebsstätteundei-nerAnzahlMitarbeitervorOrtvon5-249.
• EineöffentlicheZugänglichkeit* und Nutzbarkeit muss gewährleistetunddurcheineentsprechendeSignalisati-onundKennzeichnungdesStandortssichergestelltwer-den. *ausgenommen bidirektionale Ladestationen
• Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss auserneuerbarenQuellenstammen.
• Schnellladestationen*müssen über mindestens die drei SteckertypenTyp2,CHAdeMOundCSS-Combo2ver-fügen. *ausgenommennichtöffentlichzugänglichebidirektiona-le Ladestationen
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos-ten,jedochhöchstensbeiCHF20‘000.-proLadestationundCHF60‘000.-proBetriebsstätte.
• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
ANLAGEN
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl.Situationsplan),Produktbe-schreibungdesHerstellersfürdieLa-destation,Offerte, Kostenzusammen-stellung,Beiblatt unter www.be.ch/energiefoerderung
Auszahlungsgesuch: Ausführungs-bestätigungmitRechnungskopie,FotoderAnlagemitSignalisationundKennzeichnung,NachweisderEner-giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU)
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INFORMATIONInformationsanlässe und Weiterbildung
Förderbeitrag
max. 50% der anrechenbaren Kosten
Bedingungen und Auflagen
• DerKantonfördert–abgestimmtaufdieBundespro-gramme und in enger Zusammenarbeit mit den beste-hendenInstitutionen–dieAus-undWeiterbildungso-wie die Information und Beratung im Energiebereich. DieSchwerpunkteliegenbeiderProfessionalisierungder planenden und ausführenden Fachleute sowie bei derBauherreninformationineffizienterEnergienut-zung,inbaulicherErneuerungundzumEinsatzerneu-erbarer Energien.
• AnbietervonWeiterbildungskursenfürPlanerundUn-ternehmersowievonInformationsveranstaltungenfürHausbesitzer,Verwaltungen,usw.imEnergiebereichkönnen eine Unterstützung beantragen. Reine Firmen-veranstaltungen(z.B.TagderoffenenTür)könnennicht unterstützt werden.
• Beiträge werden nur an Projekte oder Veranstaltungen ausgerichtet,dieimKantonBernstattfinden,oder anüberkantonaleAktionen,diesichebenfallsandieBernerBevölkerungoderwichtigeZielgruppenausdem Kanton Bern richten.
• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitrags-gesuchs im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeein-zureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor
Durchführung des Anlasses / Um-setzung des Projekts auf dem On-line-Portal einreichen.
2. Anlass durchführen / Projekt umsetzen
3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb inkl.Zielsetzung,Kostenzusammen-stellung (Aufwand und Ertrag)
Auszahlungsgesuch: Erfolgsmel-dung/Teilnehmerliste,Kostenab-rechnung
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INFORMATIONEnergieberatung
Bern-MittellandTäglich (Mo – Fr)Höheweg173006 BernTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch
Jeden DonnerstagGemeindeverwaltungKonolfingenBernstrasse 13510KonolfingenTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch
Jeden 3. Freitag im MonatGemeindeverwaltungSchwarzenburgBernstrasse 13150SchwarzenburgTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch
Jura bernoisJean-LucJuvetc/o Jura bernois.BienneRoutedeSorvilier212735Bévilardtél. +41 32 492 71 [email protected]
SeelandKurt MartiPostfach 653054SchüpfenTel. +41 32 322 23 [email protected] www.energieberatung-seeland.ch
EmmentalBeat Ritler / Marc Rössner / Beat BachmannLorraine 73400 BurgdorfTel. +41 34 402 24 [email protected] www.region-emmental.ch
OberaargauRolf LeuenbergerJurapark,Jurastrasse29Postfach 8354901 LangenthalTel. +41 62 923 22 [email protected] www.oberaargau.ch/energieberatung
Thun Oberland-WestMarco Girardi / Markus May / Roland Joss / ChristopherSchmidIndustriestrasse6,Postfach7333607 ThunTel. +41 33 225 22 [email protected] www.regionale-energieberatung.ch
Thun Oberland-OstRolandSchneiderJungfraustrasse 383800 InterlakenTel. +41 33 821 08 68 [email protected] www.oberland-ost.ch