LärmschutzeinbautenWorauf muss geachtet werden
a) Vertragliche Basisb) STOB-Berechnungenc) Außenpegel
Prof. Dr. Ulrich Geske
Planfeststellungsbeschluss 2004, Teil A 5.1.2: Tagschutz 5.1.3: Nachtschutz 5.1.4: Schutz besonderer Einrichtungen 5.1.5: Außenwohnbereichsentschädigung 5.1.6: Übernahmeanspruch 5.1.7. Anspruchsvoraussetzungen 2) Soweit die Kosten für Schallschutzeinrichtungen im Sinne der Auflagen 5.1.2 und 5.1.3 30 % des Verkehrswertes von und Gebäuden mit zu schützenden Räumen überschreiten …, hat der Betroffene … einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 30 % des o. g. Verkehrswertes. 3) Der Anspruch auf Schallschutzeinrichtungen … im Sinne der Auflagen 5.1.2 bis 5.1.4 und der Anspruch auf Entschädigungen nach den Auflagen 5.1.5 und 5.1.6 können nur bis fünf Jahre nach Inbetriebnahme der planfestgestellten, neuen Südbahn gegenüber den Trägern des Vorhabens geltend gemacht werden.
Worauf muss geachtet werdenVertragliche Basis
Anspruch auf Schallschutz oder Anspruch auf Entschädigung
Prof. Dr. Ulrich Geske
Worauf muss geachtet werdenVertragliche Basis
Anspruch auf Schallschutz und es wurde ein Antrag auf Schallschutz gestellt
Worauf muss geachtet werdenVertragliche Basis
Kostenberechnung.Es wurde aber ein Antrag auf Schallschutz gestellt
Worauf muss geachtet werdenVertragliche Basis
Anspruch auf Entschädigung wegen Kappungsgrenzeaber bisher kein Antrag auf Entschädigung gestellt
Worauf muss geachtet werdenVertragliche Basis
Verlangt wird ein Bestätigungsschreiben – es kommt also kein Vertrag zustande
Prof. Dr. Ulrich Geske
Worauf muss geachtet werden
Vertragliche Basis - Verantwortlichkeit für das Gutachten?Vertragliche Basis
Prof. Dr. Ulrich Geske
Worauf muss geachtet werdenVertragliche Basis
Leistungsverzeichnis ohne Erstellerhinweis Verantwortlich ???
Schlafzimmer 1KEV 2011 – Tabelle aus der STOB
ASE 2014 – äquivalente Tabelle aus der STOB
STOB-Berechnungen(Schallschutztechnische Objektbeurteilung)
Worauf muss geachtet werden
Schlafz.1
2011
2014
Schlafz.1
KKEV 2011
ASE 2014
Worauf muss geachtet werden: STOB-Berechnungen - Schlafzimmer 1
Prof. Dr. Ulrich Geske
Worauf muss geachtet werden
• Flugplatz-Schallschutzmaßnahmen-Verordnung - 2.FlugLSV
§3 (6) Belüftungseinrichtungen dürfen nicht zu einer Minderung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes führen.
Sie sind bei dem nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 erforderlichen Schallschutz von Schlafräumen in der Nacht-Schutzzone mit zu berücksichtigen.
STOB-Berechnungen - Lüfter
Worauf muss geachtet werden: STOB-Berechnungen - Schlafzimmer 2
K
ASE 2014
KEV 2011
STOB-Berechnung Wohnzimmer
KKEV 2011
ASE 2014
L0_MaxT=79
L0_MaxT=86
Worauf muss geachtet werden
STOB-Berechnungen auf der Basis „Neue Flugrouten“
86 dB
95 dB
Worauf muss geachtet werden
Prof. Dr. Ulrich Geske
93 dB
96 dB
STOB-Berechnungen auf der Basis „PFB-Flugrouten“Worauf muss geachtet werden
Prof. Dr. Ulrich GeskeSchallschutz nach neuen Flugrouten kann gegenüber dem PFB 2004 wesentlich geringeren Umfang an Schallschutzmaßnahmen bedeuten
Wohnzimmer
Außenpegel nach AzB-DLR(99)
NAT0/ASE NAT0x5586 86 93
AußenbauteileR'w R'w
vorh. ASE erforderl.
Außenwand 42 42 47
Fenster 28 37 43
Kehlbalkendecke 47 47 60
R'w(gesamt),resultierend 38,7 43,3 50,3Innenpegel, resultierend 59,1 54,7 54,5
STOB-Berechnungen auf der Basis „PFB-Flugrouten“Worauf muss geachtet werden
Prof. Dr. Ulrich Geske
Welchen Einfluss haben die Schalldämmlüfter?
Wohnzimmer ohne und mit SDL
Außenpegel nach AzB-DLR(99)
NAT0/ASE NAT0x55 NAT0x55 NAT0x5586 86 93 93 93
AußenbauteileR'w R'w
vorh. ASE erforderl. erforderl. erforderl.
Außenwand 42 42 47 50 47
Fenster 28 35 43 49 44
Kehlbalkendecke 47 47 60 60 60
Schalldämmlüfter(SDL)
40 Kein SDL 40 46
R'w(gesamt),resultierend 38,66 42,9 50,3 47,0 50,1Innenpegel, resultierend 59,09 54,9 54,5 55,0 54,8
STOB-BerechnungenWorauf muss geachtet werden
Prof. Dr. Ulrich Geske
Außenpegel FBB-FluglärmprognoseWorauf muss geachtet werden
Prof. Dr. Ulrich Geske
93 dB
96 dB
FBB-Fluglärmprognose
93 dB
Prof. Dr. Ulrich Geske
FBB-Fluglärmprognose
Berechnung der erforderlichen Schalldämmmaße Tagschutz entsprechend Prognose
3,82 5,23 2,50 19,98 Wohnzimmer
Sg A* K Korr
32,04 15,98 6,00 3,00 74 7455,00
Länge Breite Brutto-FNetto-F vorh. Prognose
Außenwand A1.2 3,82 2,66 10,2 8,15 42 42 nein
Fenster A1.1 1,61 1,25 2,01 2,01 28 28 nein
KehlbalkendeckeA1.3 3,82 5,23 20 19,98 47 47 nein
Schalldämmlüfter(SDL)A1.L1 1 1,9 1,9 1,90 40
47,09 47,29
Schallschutzvorkehrungen erforderlich
MaxT(Prognose)
R'w
Innenpegel, resultierend
Breite/Länge/Höhe/Fläche:
Außenpegel nach AzB-DLR(99)
AußenbauteileMaxT (nach PFB 2004):
Welchen Schutz würde das Wohnzimmer nach dieser FBB-Prognose erhalten?
Worauf muss geachtet werdenAußenpegel
Worauf muss geachtet werden
• „2) Das Tagschutzgebiet umfasst das Gebiet, das von der Grenzlinie eines für die Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrs-reichsten Monate ermittelten energie-äquivalenten Dauerschallpegels von 60 dB(A) außen umschlossen wird (Anlage 2, Schutzgebiete, Tagschutzgebiet).“
AußenpegelGrenze des Tagschutzgebiets mit 60 dB festgesetzt
Prof. Dr. Ulrich Geske
Worauf muss geachtet werdenAußenpegel
Grenze des Tagschutzgebiets ist mit LeqT=60 dB festgesetzt
Notwendige Maßnahme
Eine von der FBB unabhängige, fachlich versierte
Projektsteuerung und –realisierung des
Lärmschutzprogramms, die im Auftrag der
Landesregierung Brandenburg tätig ist und die
finanziellen Mittel für den Lärmschutz
treuhänderisch verwaltet