Landkreisneuordnungs- und Aufgabenzuordnungsgesetz für die Bereiche Soziales und Gesundheit
VLK – FDP , Rostock, den 12.11.2010
Landkreisneuordnung
Leitsätze des Landesverfassungsgerichtes vom 26.07.2007
• Kommunale Selbstverwaltung in Gemeinden und Landkreisen dient dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben
• Wesensmerkmal für komm. Selbstverwaltung ist neben rationeller Aufgabenerfüllung die bürgerschaftlich-demokratische Entscheidungsfindung
• Kreise müssen in der Fläche so gestaltet sein, dass es ihren Bürgern möglich ist, nachhaltig und zumutbar ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag und in den Ausschüssen zu entfalten
Landkreisneuordnung
• Es ist Aufgabe der Landesregierung, die notwendigen Grundlagen für die erforderliche Abwägung zu liefern
Leitbild des Landtages vom 24.04.2008
• Bestehender Reformbedarf aufgrund demografischer bzw. finanzieller Entwicklungen sowie des hohen Personalbestandes
Landkreisneuordnung
Ausgangsanalyse
Demografische Entwicklung
Bevölkerungsrückgang: 1990 = 1,9 Mio. EW 2008 = 1,7 Mio. EW 2020 = 1,6 Mio. EW
Einwohnerdichte: 73 EW/km² (BRD = 230 EW/km²)
Altersaufbau: - über 60 2003 = 25 % 2020 = 35 % - unter 20 2003 = 20 % 2020 = 15 %
Landkreisneuordnung
Finanzielle Situation
- rückläufige Zuweisungen
. aus Länderfinanzausgleich (EW Zahl)
. Auslaufen des Solidarpaktes II
. dauerhaft anhaltende Steuerschwäche auf Grund
geringer Wirtschaftskraft
- Konsolidierungsbedarf infolge zu hoher Verwaltungs-
kosten
Landkreisneuordnung
Verwaltungsstruktur der Kommunen
- 12 Landkreise mit durchschnittlich 98.000 EW und durchschnittlich 1.887 km² Fläche - 6 kreisfreie Städte mit 45.000 - 200.000 EW
- 113 hauptamtliche Verwaltungen, die 843 selbständige Gemeinden betreuen (von weniger als 100 EW bis ca. 32.000 EW)
Landkreisneuordnung
Allgemeine Ziele
• Schaffung nachhaltig tragfähiger und effizienter Verwaltungsstrukturen
• Erhalt und Stärkung der ehrenamtlich ausgeübten kommunalen Selbstverwaltung
Landkreisneuordnung
Leitbild
• Förderung des ehrenamtlichen Engagements in allen gesellschaftlichen Bereichen
• Vermeidung von Doppelzuständigkeiten; möglichst viele Dienstleistungen aus einer Hand; Maximum an eigen-verantwortlich wahrgenommenen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises; bürger- und wirtschaftsnahe Aufgaben-erledigung in hoher Qualität und Effizienz; Abbau von Bürokratie
Landkreisneuordnung
Strukturgrundsätze
4.000 km², mindestens 175.000 EW in 2020
Gesamtrahmen
• Kreisgebiets- und Funktionalreform bilden eine Einheit und sind aufeinander abgestimmt
• Stärkung der Zentren; Stadt - Umland - Beziehungen; Deregulierung/Bürokratieabbau; Gemeinde- und Ämterstrukturen; Reform des Finanzausgleichs; Doppik; eGovernment
Landkreisneuordnung
Landkreis EW EW/km² Fläche in km²
Platz in BRD (EW)
Platz in BRD (Fläche)
NWM 163.689 77 2.117 140. 21.
Mittleres Meckl.
221.439 65 3.421 84. 4.
NVP 237.191 74 3.188 77. 5.
Südvor-
pommern
272.839 62 4.369 54. 3.
Meckl. Seenplatte
262.198 52 5.028 58. 1.
Südwest
Meckl.
226.058 48 4.750 80. 2.
Landkreisneuordnung
Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 14 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
Die Überwachungsaufgaben und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (29.4.2007, BGBl. I S. 600)
Gesundheits-, Ordnungsämter? Umfang der Aufgabe? Personalbedarf?
Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 15 Besuchskommission
Die Aufgaben der Besuchskommission für die psychiatrischen Krankenhäuser nach § 31 des PsychKG (GVOBl. M-V 2006 S. 194, GVOBl. M-V 2007, S. 318)
Gesundheitsämter? Umfang der Aufgabe? Personalbedarf?
Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 16 Anerkennung von Beratungsstellen
Die Aufgaben der Durchführung des Anerkennungsverfahrens von Ehe-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Sucht- und Drogenberatungsstellen
Jugend- und Sozialämter? Beteiligung Gesundheitsämter?
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Die Aufgaben der Gewährung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeit-gesetz (19.8.2007 BGBl. I S.1970)
21 Mitarbeiter vom LAGuS mit 15.000 Akten, Sozialämter
Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 18 Landesblindengeldgesetz
Die Aufgabe des Erlasses von Widerspruchsbescheiden nach § 9 Abs. 1 des Landesblindengeldgesetzes vom 12.3.2009 (GVOBl. M-V S. 278)
Kommunaler Sozialverband (KSV M-V)
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 19 Feststellungsverfahren im Schwerbe-hindertenrecht
Die Aufgaben der Durchführung von Fest-stellungen nach § 69 SGB IX und des Erlasses von Widerspruchsbescheiden
LAGuS 76 Mitarbeiter, 350.000 Akten
Sozialämter, Beteiligung Gesundheitsämter?
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 20 Abs. 1
Die Aufgaben des überörtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5 bis 7 sowie 9 und 10 SGB VIII werden auf den Kommunalen Sozialverband übertragen
LAGuS 11 Mitarbeiter
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 20 Abs. 2
Der Kommunale Sozialverband MV richtet ein Landesjugendamt ein
• § 20 Abs. 3
Die Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle nach § 2 Abs. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz werden auf das LJA beim KSV übertragen
LAGuS 2,5 Mitarbeiter
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 20 Abs. 5 Jugendhilfe
Erteilung und Entziehung der Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung, der örtlichen Prüfung, der Entgegennahme von Anzeigen und der Untersagung von Tätigkeiten nach §§ 45 bis 48 SGB VIII
Jugendämter, Beteiligung Gesundheitsämter?
Änderung des Psychischkrankengesetzes (PsychKG M-V)
• § 6 Absatz 3
In den Landkreisen und kreisfreien Städten sind Psychiatriekoordinatoren zu bestellen, die diese Funktion hauptamtlich ausüben. Sie koordinieren die Betreuung der psychisch Kranken im Kreisgebiet.
6 x Psychiatriekoordinatoren? Fachliche Unterstellung Gesundheitsämter ?
Änderung des Psychischkrankengesetzes (PsychKG M-V)
• § 13 Abs. 2
Die Versorgungsbereiche der psychiatrischen Krankenhäuser werden durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit im Benehmen mit den kommunalen Landesverbänden festgelegt.
• Alle Änderungen treten ab 1. Juli 2012 in Kraft
Maßnahmen zur Umsetzung der Kreisneuordnung und Aufgabenzuordnung
1. Organisation
• Musterstellenplan = Ausgangspunkt der
inneren Organisation• Übergangsstruktur • Einrichtung von Außen- und Nebenstellen• Raumbedarf und -belegung• Daten, IT, Software etc.
Organisation unter dem Blickwinkel der Aufgabenzu-
ordnung beachten!
Maßnahmen zur Umsetzung der Kreisneuordnung und Aufgabenzuordnung
2. Personalübergang
• LK – LK – alle Mitarbeiter gehen auf den neuen Landkreis über
• Ab 1.7.2012 Übergang des Landespersonals auf die Landkreise; Begleitung durch Finanz- und Innenministerium
Maßnahmen der Umsetzung der Kreisneuordnung und Aufgabenzuordnung
3. Finanzen
4. Kreisrecht
• neue Gebührenordnungen für das Kreisgebiet
• Satzungen, Verordnungen• Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Verträge kündigen oder anpassen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!