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Page 1: „Lebensmittelsicherheit in der EU: Verantwortung des Herstellers oder der Behörde?“ - Ulrich Herzog (Bundesministerium für Gesundheit)

Lebensmittelsicherheit in der EU:

Verantwortung des Herstellers oder der

Behörde?

Listerien-Referenzlabor:

Akademischer Luxus oder Public Health Erfordernis?

AGES – Graz 19.10.2012

Dr. Ulrich Herzog

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Inhalt

• Einleitung

• LM-Recht – Unternehmer, Behörde

• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die

Verantwortung?

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Lebensmittelskandal !?

• In der Vergangenheit

– BSE bei Rindern - in den neunziger Jahren

– Arzneimittelmissbrauch in der Schweinemast - 2001

– Pestizide / Kontaminanten – Dauerthema

– Dioxin im Schweinefleisch – 2008

– Listerien im Quargel – 2010

– Dioxin in Geflügelprodukten – Anfang 2011

– Lebensmittel und Radioaktivität - 2011

– EHEC und Gemüse - 2011

– Erdbeern aus China - 2012

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Warum?

• Europäischer / globaler Wirtschaftsraum

• Kontrolle vom “Feld bis zum Teller” seit 2002

– Mehr Transparenz im System und gegenüber der Öffentlichkeit

– Vernetzung der Kontrollsysteme z.B. Futtermittel / Lebensmittel

– Verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden

• Zoonosengesetzgebung aus dem Jahre 2003

– Intensivierung der Überwachung von Erkrankungen beim

Menschen

– Vernetzung der Informationen zwischen den Human-

Lebensmittel- und Veterinärkontrollsystemen

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Inhalt

• Einleitung

• LM-Recht – Unternehmer, Behörde

• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die

Verantwortung?

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Ziel der europäischen Union

Entsprechend dem Prinzip der Kontrolle „vom Feld

bis zum Teller“ soll eine durchgehende Kontrolle

den freien Warenverkehr mit sicheren

Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleisten!

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• Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts

- Risikoanalyse

- Vorsorgeprinzip

- Schutz der Verbraucher/inneninteressen

• Grundsätze der Transparenz

- Konsultation der Öffentlichkeit

- Information der Öffentlichkeit

Grundsätze der

Verordnung 178/2002

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Rechtliche Aspekte I

• Einsatz der Risikoanalyse

– Risikobewertung,

– Risikomanagement,

– Risikokommunikation

• Transparenz

– QM – Maßnahmen für die amtl. Kontrolle

• Effizienzsteigerung

– Strategisch ausgerichtete und integrierte Kontrollkonzepte

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Rechtliche Aspekte II

• Organisation der amtlichen Kontrolle

– Grundlegendes Prinzip der Kontrolle ist

„vom Feld bis zum Teller“

– Integrierter Kontrollplan: Vernetzen der Kontrollen aus den

Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Futtermittel und Hygiene

– Delegation von amtl. Kontrollen an private Kontrollstellen

– Organisation eines europ. Krisenmanagements für

Lebensmittelkrisen

– Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)

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Unternehmerverantwortung

Artikel 19

• „Erkennt ein Unternehmer oder hat er den Grund zur

Annahme, dass….“

• Abs. 1: Wenn es nicht entspricht:

– Rücknahme vom Markt,

– Information der Behörde

– effektive Information der Verbraucher.

• Abs. 2: Weitergabe der notwendigen Informationen

betreffend „Rückverfolgbarkeit“.

• Abs.3: Gesundheit schädigt:

– Unverzügliche Information der Behörde über sämtliche gesetzte

Maßnahmen um die Risiken für den Endverbraucher zu mindern.

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Information durch den

Unternehmer

• LMSVG § 38 Abs. 4

• seit 01.01.2011 gilt:

– Der Bundesminister kann mit Verordnung nähere Vorschriften

über die von Unternehmern zu treffenden Maßnahmen gemäß

Abs.1 Z 5 lit. a erlassen

– Abs. 1 Z 5 lit. a stellt die Verbindung zu Artikel 19 der Verordnung

(EG) Nr. 178/2002 dar.

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Konsequenzen für den

Unternehmer

• Eigenkontrollsystem

– HACCP

• Rückverfolgbarkeit

• Zusammenarbeit mit den Behörden

• Information der Öffentlichkeit

• Mehr Transparenz ist gefordert

• Regressforderung der Geschädigten

– Sozialversicherungen

– Betroffene

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Was kann der Unternehmer

tun?

• Vor Aufnahme der Tätigkeit sich mit den Risiken des

Produkts auseinander setzen.

• Keine Kompromisse zwischen Wirtschaftlichkeit und

Lebensmittelsicherheit eingehen.

• Bei der Herstellung von sensiblen Produkten wie z.b.

Rohmilchkäse oder Rohwürsten sich der Verantwortung

bewusst sein.

• „Über das was man tut reden“

• Im Anlassfall pro aktiv die Öffentlichkeit informieren.

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Information der Verbraucher

• Kühlen

• Sauber arbeiten

• Durcherhitzen

• Küchenhygiene

• Ziel dieser Maßnahme:

– Der Verbraucherschaft seine

Verantwortung betreffend

Lebensmittelsicherheit nahebringen.

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Inhalt

• Einleitung

• LM-Recht – Unternehmer, Behörde

• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die

Verantwortung?

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Wahrnehmung der

Öffentlichkeit

• „bad / extraordinary news are good news“

– Berichterstattung von sehr komplexen Zusammenhängen

• Lebensmittelrechtliche Beurteilung

• Wunsch nach Nulltoleranz und 100% Sicherheit

• Werbung - Handel

– Suggeriert absolute Sicherheit

– Mehrfach kontrolliert – welchen Nutzen hat es?

• Kunde / Verbraucher

– Nur mehr ein sehr geringer Bezug zur Lebensmittelproduktion

– Falsche Vorstellung über die Produktionsabläufe

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Wie sicher sind unser

Lebensmittel?

• Es besteht eine gefühlte Unsicherheit, weil – mehr Transparenz besteht und öffentliche Kommunikation erfolgt.

– jeder einzelne bei Lebensmitteln eine sehr persönliche Risikowahrnehmung hat.

– Informationen im Zeitalter des Internets und der neuen Social-Networks ohne

Plausibilisierung zugänglich sind.

• Die Lebensmittel sind so sicher wie noch nie, weil – alle Stufen der Lebensmittelkette als Unternehmer verantwortlich zeichnen und

Kontrollen durchführen.

– Untersuchungsmethoden durch neue Verfahren vereinfacht und wirtschaftlicher

wurden.

– durch die Vernetzung der Kontrollsystem eine risikobasierte und integrierte

Kontrolle zielgerichtet umgesetzt werden kann.

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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