Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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Leitfaden Räumliches
Entwicklungskonzept
Erstellung und Gestaltung von REK´s nach ROG 2009 i.d.g.F., 3. Abschnitt, 2. Teil
W o h n e n u n d R a u m p l a n u n g
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RICHTLINIEN UND LEITFÄDEN ZUR SALZBURGER RAUMPLANUNG
Heft 3
REFERAT RAUMPLANUNG
in der Abteilung Wohnen und Raumplanung
Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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Impressum:
Medieninhaber: Land Salzburg
Herausgeber: Abteilung Wohnen und Raumplanung, vertreten durch Mag. Walter Aigner
VerfasserInnen: Dr. Winfried GINZINGER, Dipl.-Ing. Christine ITZLINGER, Dr. Gabriele
LÜFTENEGGER und Mag. Gabriel SEITLINGER
Externe BeraterInnen: Univ.-Prof. Dr. Ulrike PRÖBSTL, Universität für Bodenkultur, Dipl.-Ing.
Günther POPPINGER, Zivilingenieur für Raumplanung und Dipl.-Ing. Andreas SCHWARZ, Allee
42.
Herstellung: Hausdruckerei Land Salzburg
Alle 5020 Salzburg
November 2015
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Winfried GINZINGER, Christine ITZLINGER,
Gabriele LÜFTENEGGER und Gabriel SEITLINGER
Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
Gestaltung von REK´s nach dem ROG 2009 i.d.g.F.,
3. Abschnitt, 2. Teil.
Salzburg, im November 2015
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Hinweise:
In der Schriftenreihe „Richtlinien und Leitfäden zur Salzburger Raumplanung“ werden
Handlungsanweisungen an die Raumordnungsbehörden in Land, Regionalverbänden und
Gemeinden veröffentlicht und auf der Homepage des Landes Salzburg unter „Landversand“
in der Kategorie „Bauen / Wohnen“ unter „Raumplanung“ zum Download zur Verfügung
gestellt: www.salzburg.gv.at/landversand
Für den Inhalt der Arbeiten sind die VerfasserInnen verantwortlich.
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Inhaltsverzeichnis 1. Kurz und Bündig ......................................................................................................... 8
2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 13
3. Bestandsaufnahme ................................................................................................... 14
3.1. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben ........................................................... 14
3.2. Festlegung der Raumeinheit ................................................................................... 15
3.3. Naturräumliche Gegebenheiten und Umweltbedingungen ..................................... 17
3.4. Bevölkerungs- und wirtschaftsstrukturelle Gegebenheiten ................................... 18
3.5. Siedlungsstrukturelle Gegebenheiten ..................................................................... 18
3.5.1. Siedlungsstruktur .............................................................................................. 18
3.5.2. Freiraum ............................................................................................................ 18
3.6. Infrastrukturelle Gegebenheiten ............................................................................ 19
3.6.1. Technische und Soziale Infrastruktur ............................................................... 19
3.7. Bestandspläne.......................................................................................................... 20
4. Evaluierung und Problemanalyse (=Überprüfungsbericht) ................................... 20
5. Erläuterungsbericht samt Umweltprüfung und -bericht ....................................... 22
5.1. Planungsfachliche Erläuterungen nach Raumeinheiten .......................................... 22
5.2. Umweltprüfung ....................................................................................................... 25
5.2.1. Methode ............................................................................................................ 25
5.2.2. Differenzplan .................................................................................................... 26
5.2.3. Prüfung der Auswirkungen der Planungsmaßnahmen ....................................... 31
5.2.4. Summenwirkung ................................................................................................ 34
5.2.5. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................................... 34
5.2.6. Alternativenprüfung .......................................................................................... 35
5.2.7. Maßnahmen zur Überwachung .......................................................................... 36
5.2.8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ....................................................... 37
6. Räumliches Entwicklungskonzept - Textteil .......................................................... 37
6.1. Generelle Entwicklungsziele und -maßnahmen ...................................................... 37
6.1.1. Angestrebte Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung .................................. 41
6.1.2. Siedlungs- und Verkehrsentwicklung ................................................................ 42
6.2. Voraussichtlicher Baulandbedarf ............................................................................ 42
6.3. Entwicklung des Freiraums ..................................................................................... 43
6.4. Standortbezogene Festlegungen und Rahmenbedingungen für den FWP ............... 44
7. Räumliches Entwicklungskonzept – Planteil ........................................................... 48
7.1. Entwicklungsplan ......................................................................................................... 48
7.2. Darstellungsempfehlung .............................................................................................. 49
7.2.1 Allgemeine Hinweise zur GIS-Vorlage ................................................................... 49
7.2.2. Signaturen für Flächen, die für eine Baulandausweisung in Betracht kommen .... 51
7.2.3. Signaturen für Geometrien, die für infrastrukturelle Einrichtungen in Betracht kommen ............................................................................................................ 54
7.2.4. Signaturen für Flächen, die für grünlandgebundene Einrichtungen in Betracht kommen ............................................................................................................ 55
7.2.5. Signaturen für Flächen, die für die Freiraumentwicklung von Bedeutung sind ..... 56
7.2.6. Sonstige in der Vorlage enthaltene Signaturen (optional) ..................................... 57
8. Anhang ...................................................................................................................... 60
8.1. Beispiele für Datengrundlagen ................................................................................ 60
8.2. Prüfgegenstände ...................................................................................................... 61
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1. Kurz und Bündig Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) ist ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Raumplanung. Auf dieser Ebene werden in den Gemeinden die grundsätzlichen Zielsetzungen diskutiert und Vorgaben für die zukünftige Entwicklung abgeleitet. Aus diesem Grund ist im Land Salzburg das REK eine verpflichtende Grundlage. Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, das REK in seiner fachlichen Qualität und Aussageschärfe zu stärken. Durch das neue Raumordnungsgesetz (ROG 2009) wurde das REK per Bescheid durch die Landesregierung genehmigungspflichtig. Wesentliche und verpflichtende Bestandteile der örtlichen Raumplanung – und somit auch das REK - sind nach der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (EU-Richtlinie 2001/42/EG) einer Umweltprüfung zu unterziehen. Künftig soll die Umweltprüfung auf die Ebene des REK konzentriert werden. Damit werden die anderen Planungsinstrumente entlastet und die Umweltprüfung auf der Planungsebene durchgeführt, wo die tatsächlichen Planungsentscheidungen getroffen werden. Der vorliegende Leitfaden wurde sozusagen als "work in progress" begleitend mit dem REK Henndorf sowie dem REK St. Michael, welche als erste Gemeinden REKs der neuen Systematik erstellten, entwickelt. Neuaufstellung des REK Planungsebenen Räumliches Entwicklungskonzept Planungsinstrument zur Gemeindeentwicklung
Umweltprüfung
Umweltbelange Erläuterungsbericht mit integriertem Umweltbericht
Flächenwidmungsplan Umsetzungsinstrument Bebauungsplan der Grundstufe
Parallelverfahren Abschichtung keine Umweltprüfung
Erläuterungsberichte setzen die im REK formulierten "Vorgaben und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme" um.
Wird ein räumliches Entwicklungskonzept neu aufgestellt, dann ist dem Planungsbericht immer eine Umweltprüfung hinzuzufügen.
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Änderung des umweltgeprüften REK Bei Änderungen eines umweltgeprüften REK gelten eigene Vorschriften. Hier sind im Rahmen einer Umwelterheblichkeitsprüfung die Auswirkungen auf die Umwelt vorab zu beurteilen. Die auf dem REK aufbauenden Planungsinstrumente (FWP, BP) setzen die Vorgaben des REK um. Nachdem keine wesentlich abweichenden Festlegungen möglich sind, ist davon auszugehen, dass im Sinne der so genannten Abschichtung auf dieser Ebene kein weiterer Umweltbericht erforderlich ist. Dazu ist es notwendig, die Festlegungen des REK selbst hinreichend zu konkretisieren, um die Auswirkungen bei Umsetzung der Planung einer Beurteilung zuführen zu können. Mittelbar werden sie damit Teil der nachfolgenden Planungen. Damit ist sichergestellt, dass die Belange der Umwelt ausreichend Berücksichtigung finden. Allerdings ist Voraussetzung, dass die im REK genannten Bedingungen (§ 25 Abs 4 Z 1-4 ROG 2009), die zum großen Teil auch ein Ergebnis der Umweltprüfung darstellen, in den Planungsinstrumenten als verbindliche Inhalte enthalten sind. Da im REK selbst nicht jedwede Entwicklung punktgenau vorgegeben werden kann, eine solche Vorgangsweise wäre auch mit den Aufgaben des REK unvereinbar, sind im Gesetz selbst ausreichend Spielräume vorgesehen, die eine nachträgliche Abweichung (insbesondere betreffend die Bebauungsbedingungen und die Verkehrserschließung) ermöglichen. Wird daher bei Umsetzung des REK von derartigen Vorgaben abgewichen, ist im Rahmen der jeweiligen Planungsberichte (FWP, BP) zu belegen, dass damit keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind. Damit ist sichergestellt, dass eine ausreichende Flexibilität bei Wahrung der Umweltbelange gegeben ist.
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Ablauf des Planungsprozesses Planungsschritte Produkte Beitrag durch die
Behörden Bestandsaufnahme
Bestandspläne und textliche Erläuterungen
zur Verfügung Stellen von Unterlagen und Expertisen
Analyse und Bewertung der bisherigen Entwicklung und des bisherigen REKs Ableitung von Zielen und Maßnahmen sowie des damit im Zusammenhang stehenden Bedarfs
Differenzplan Tabellarische Bewertung ausgewählter Standorte Grundsätzliche Planungsziele und Maßnahmen
Prüfung der Unterlagen Bekanntgabe unerlässlicher Untersuchungen
Ausarbeitung Entwurf REK Ausarbeitung des Umweltberichtes Vervollständigung der Begründung und des Umweltberichtes
Textteil (Ziele und Maßnahmen inkl. standortbezogene Festlegungen) Entwicklungsplan Planungsbericht inkl. Umweltbericht
Vorbegutachtung
Überarbeitung
Endfassung
Aufsichtsbehördliche Genehmigung
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Verfahrensschritte:
� Auftrag und Anlass der Planung � Art der Beteiligung und Bürgerinformation (Öffentlichkeitsarbeit, Sprechtag,
Infoveranstaltung) � Verfahrensablauf (Vorlage Landesregierung, Zeitpunkt des Beschlusses durch die
Gemeindevertretung)
• § 65 (1) Mitteilung beabsichtigte Neuaufstellung: Postwurfsendungen, Öffentlichkeitsarbeit
• § 5 (4) Z 1 Bekanntgabe unerlässlicher Untersuchungen • Einholung von Stellungnahmen Nachbargemeinden, Regionalverband,
Landesregierung • § 65 (2) Beschluss der Auflage • § 65 (2-3) Kundmachung Auflageentwurf (6 Wochen) • § 65 (4) Beschluss des Entwurfes durch GV • § 65 (5) Antrag um Genehmigung
Öffentlichkeitsarbeit: Bei der Ausarbeitung des REK bleibt es den Gemeinden überlassen, ob sie das REK bzw. wichtige Meilensteine für die Erstellung des REK gemeinsam mit Bevölkerungsgruppen erarbeiten wollen (= BürgerInnenbeteiligung) oder die Bevölkerung über die wichtigsten Ergebnisse und Inhalte des REK informieren will (BürgerInneninformation). Dabei können auch neue Medien (zB Internet) oder Formen (zB BürgerInnenspaziergänge) eingesetzt werden, um breite Teile der Bevölkerung zu erreichen. Das ROG selbst schreibt Elemente der Bürgerinformation vor, so ist die Bevölkerung über die beabsichtigte Neuaufstellung des REK jedenfalls zu informieren sowie ihr Gelegenheit einzuräumen, Stellungnahmen über den Entwurf, der 6 Wochen lang (beginnend mit der Kundmachung in der Salzburger Landes-Zeitung) kundzumachen ist, abzugeben. Die Gemeindevertretung hat sich beim Beschluss des REK mit den eingebrachten Stellungnahmen auseinanderzusetzen.
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Produkte: Das Räumliche Entwicklungskonzept, bestehend aus: Textteil:
� Räumliche Entwicklungsziele und –maßnahmen
� Voraussichtlicher Baulandbedarf
� Standortbezogene Festlegungen und Rahmenbedingungen für den Flächenwidmungsplan
Planteil:
� Entwicklungsplan
Der Planungsbericht, bestehend aus:
� Bestandsaufnahme inkl. Bestandspläne � Evaluierung und Problemanalyse � Differenzplan � Erläuterungsbericht samt Umweltprüfung und -bericht
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2. Rechtliche Grundlagen § 24 ROG 2009 Bestandsaufnahme (1) In einer Bestandsaufnahme sind die für die örtliche Raumordnung maßgeblichen Gegebenheiten zu erheben, und zwar jedenfalls:
1. die naturräumlichen Gegebenheiten und Umweltbedingungen; 2. die infrastrukturellen Gegebenheiten; 3. die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten; 4. die bevölkerungs- und wirtschaftsstrukturellen Gegebenheiten.
(2) Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen sind zusammen mit den wesentlichen sich daraus ergebenden Aussagen darzustellen. § 25 Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (1) Auf Grund der Bestandsaufnahme sind die Aussagen und Festlegungen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes für einen Planungszeitraum von 20 Jahren zu entwickeln. Dabei sind die Entwicklungsprogramme des Landes, die Planungen der Nachbargemeinden und sonstiger behördlicher Planungsträger zu beachten. (2) In den räumlichen Entwicklungszielen und -maßnahmen der Gemeinde sind jedenfalls grundsätzliche Aussagen zu treffen:
1. zur angestrebten Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung; 2. zur angestrebten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung; 3. zum voraussichtlichen Baulandbedarf; 4. zur Entwicklung des Freiraums.
(3) Im Entwicklungsplan sind folgende Flächen festzulegen und darzustellen:
1. Flächen, die für eine Baulandausweisung in Betracht kommen; 2. Flächen, die für grünlandgebundene Einrichtungen in Betracht kommen; 3. Flächen, die für die Freiraumentwicklung von Bedeutung sind.
(4) Für die jeweiligen gemäß Abs. 3 Z 1 und 2 dargestellten Flächen sind Festlegungen zu treffen:
1. betreffend die Nutzung: dabei ist ihre hauptsächliche Verwendung (für Wohnzwecke, betriebliche Zwecke udgl) festzulegen; 2. betreffend die Erschließung: dabei sind die grundsätzlichen Anforderungen an die technische und soziale Infrastruktur zu bestimmen; 3. betreffend die bauliche Entwicklung: dabei sind die grundsätzlichen Vorgaben für die Bebauungsplanung (bauliche Ausnutzbarkeit, Höhenentwicklung, Bauweise, Freiflächengestaltung udgl.) zu treffen; 4. betreffend die sonstigen Rahmenbedingungen für ihre Nutzung: dabei sind die planungsrelevanten Vorgaben (Lärmschutz, Schutz von Biotopen udgl.) einschließlich solche über allfällige Voraussetzungen (zeitliche Abfolge, Alternativstandorte, Vorbehalte udgl.) zu treffen.
Diese Festlegungen können auch durch die Bestimmung von
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Qualitätszielen und Standards erfolgen. Abweichungen von Festlegungen gemäß Z 2 und 3 sind im Rahmen der Umsetzung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes zulässig, soweit damit nicht Auswirkungen auf die raumordnungspolitischen Entwicklungsziele oder erhebliche Umweltauswirkungen verbunden sind.
(5) Die Landesregierung kann zur einheitlichen Gestaltung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes durch Verordnung Richtlinien erlassen.
3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme soll sich an den nachfolgenden Punkten orientieren. Die Checklisten stellen die wichtigsten Aspekte heraus. Die angeführten Inhalte sind nicht bindend, sondern haben einen empfehlenden Charakter. 3.1. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Aufgabe des Kapitels ist die Auseinandersetzung mit den überörtlichen Planungsvorgaben. Dabei sind vor allem flächenbezogene Bindungen und Vorgaben sowie weitere Ziele überörtlicher Planungen zu nennen. Wichtig ist, dass nicht nur die Inhalte wiedergegeben werden, sondern die direkte Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde herausgearbeitet wird. Die Beschreibungen werden idealer Weise durch Abbildungen ergänzt. Checkliste: � Kurzbeschreibung des Verwaltungsraums � Lage und Anbindung an überörtliche Verkehrswege � Ziele übergeordneter Planungen � ….. Übergeordnete Vorgaben Beispielhaft relevante Inhalte Raumplanerische Vorgaben Landesentwicklungsprogramm Festlegung zentraler Orte (dezentrale
Konzentration) Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen Ziele und Maßnahmen zur Siedlungsentwicklung
Sachprogramme Leitlinien bzw. Richt- und Grenzwerte Siedlungsschwerpunkte
Regionalprogramme
Festlegungen z.B. Grüngürtel, Vorranggebiete Wohnen, Ruhezonen
Standortverordnungen Handelsgroßbetriebe (Gültigkeit für 5 Jahre)
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Sonstige Vorgaben (nicht vollständig) Immissionsschutzrichtlinie
Lärmbestandsaufnahme Erforderliche Abstände (je nach Widmungskategorie) Lärmprüfflächen Abstände zu Leitungen
IG – Luft Luftbestandsaufnahme Darstellung der belasteten Gebiete
Salzburger Bodenschutzgesetz
Einschränkung des Flächenverbrauchs Verbesserung und Wiederherstellung der Bodenfunktion Verhinderung von Erosion
Forstgesetz Waldentwicklungs- und
Gefahrenzonenpläne Salzburger Naturschutzgesetz Naturschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete Natura 2000 Gebiete FFH-Gebiete Klärung Naturverträglichkeitsprüfung
Alpenkonvention (siehe Abgrenzung Geltungsbereich der Alpenkonvention in Salzburg)
Bodenprotokoll (Labilität), Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Protokoll zu Naturschutz und Landschaftspflege, Tourismusprotokoll
Wasserrechtsgesetz Schutzgebiete Schongebiete Sonstige wasserrechtliche Planungen
3.2. Festlegung der Raumeinheit Raumeinheiten kennzeichnen einen spezifischen Gemeindeausschnitt, der über eine annähernd homogene Struktur verfügt. Die Raumeinheiten geben einen Einblick in die Rahmenbedingungen des Gemeindegebietes, zeigen allfällige "Sensibilitäten des Raumes" und sollen somit auch einen Beitrag zum Verständnis der kommunalen Raumordnungsaufgaben leisten. Gleichzeitig dient die Abgrenzung der Raumeinheiten der zusammenfassenden Darstellung der Umweltgegebenheiten in der Umweltprüfung. Die Grundlage zur Abgrenzung und Bewertung der Raumeinheiten bilden folgende Parameter:
� Natürliche Raumausstattung (insbesondere die geologischen Grundvoraus- setzungen, die großen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten besitzen)
� Ökologische Funktion � Heutige Nutzung � Bewertung im Hinblick auf den Naturhaushalt
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Fallbeispiel Für die Gemeinde Henndorf lassen sich folgende Raumeinheiten unterscheiden und räumlich abgrenzen: • See und Seeuferzone • Bachauen am Weiden-, Schlachter- und Altenbach • Große Plaike • Moränenlandschaft Eine wesentliche Voraussetzung bilden die geologischen und geomorphologischen Voraussetzungen und die sich daraus ergebenden Nutzungsmöglichkeiten bzw. Empfindlichkeiten. Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die abgegrenzten Bereiche.
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Für jede einzelne Raumeinheit sind die räumlichen Gegebenheiten und die aktuelle Nutzung zusammengefasst: Bezeichnung der Raum-einheit
Henndorfer Moränenlandschaft (orange dargestellt)
Abgrenzung Die Raumeinheit umfasst den zentralen Bereich des Gemeindegebietes zwischen den labileren Teilflächen im Süden und dem Seeufer im Norden.
Natürliche Ausstattung
Die Moränenlandschaft ist durch unterschiedliche Standorte, von trockenen Hangkuppen bis zu feuchten Senken (teilweise mit Moorböden) geprägt. Eine Erosionsgefahr besteht nicht.
Heutige Nutzung
Die Raumeinheit ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung und die Siedlungsentwicklung geprägt. Der Bereich konzentriert zudem die wichtigsten Verkehrswege.
Ökologische Funktion
Im Vergleich zu den anderen Raumeinheiten besitzt dieser Bereich nur eine mäßige ökologische Bedeutung. Für die Qualität entscheidend sind die alten Streuobstbestände um die Siedlungen und die feuchten Senken und Mulden mit anmoorigen Bedingungen.
3.3. Naturräumliche Gegebenheiten und Umweltbedingungen In diesem Kapitel sind alle Informationen zu den Schutzgütern enthalten. Prinzipiell ist der gebotene Betrachtungsraum für die Umweltprüfung das gesamte Gemeindegebiet. Welche Themen den Schutzgütern zuzuordnen sind, ist dem Anhang 2, die dafür jedenfalls einzusehenden Quellen sind dem Anhang 1 zu entnehmen. Folgende Schutzgüter sind dabei zu bearbeiten:
� Schutzgut Boden � Schutzgut Klima und Luft � Schutzgut Wasser � Schutzgut Pflanzen und Tiere � Schutzgut Landschaft � Schutzgut Mensch � Schutzgut Kultur und Sachgüter
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3.4. Bevölkerungs- und wirtschaftsstrukturelle Gegebenheiten Das Kapitel enthält planungsrelevante Angaben zur Bevölkerungszahl sowie zur wirtschaftlichen Struktur. Die Daten sind, soweit vorhanden, geschlechtsspezifisch zu erfassen. Checkliste: � Entwicklung Einwohnerzahl � Veränderung durch Geburten- und Wanderungsbilanz � Entwicklung der Altersstruktur � Entwicklung der Beschäftigten nach Sektoren � Pendlerverflechtungen � Entwicklung Betriebe � ….. 3.5. Siedlungsstrukturelle Gegebenheiten 3.5.1. Siedlungsstruktur Beschreibung des Bestands und der Struktur. Checkliste: � Funktionelle Gliederung des Baulandes, Flächennutzung � Gebäude- und Wohnungsstruktur � Entwicklung der Haushalte � Siedlungsschwerpunkte � Baulandreserven � Siedlungsformen, Siedlungsdichten � Bodenpolitik der Gemeinde � Erfassung städtebaulich sensibler Bereiche � ….. 3.5.2. Freiraum In diesem Kapitel sollen jene Freiraumflächen und Grünlandnutzungen Berücksichtigung finden, die im Rahmen der Siedlungsentwicklung von Bedeutung sind (gliedernd, begrenzend, begründend, etc.), dh solche, die für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung bzw. Einzelbewilligungen wichtige Parameter darstellen. Checkliste: � Landwirtschaft � Erhebung/Darstellung der landwirtschaftlichen Betriebsstätten
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� Erfassung stillgelegter/aktiver Landwirtschaften (Vieh-, Forstwirtschaft, Getreide-, Gemüsebau) � ….. � Grünstrukturen, wie � Grünzüge-, keile, -verbindungen � Wanderkorridore zwischen Siedlungsgebieten (Biotopverbund)
� Frischluftschneisen � ökologisch bedeutsame Flächen � …..
� Freizeitanlagen, wie � Sportanlagen � Erholungsgebiete � Schigebiete
� Kleingärten � Golfplätze � …..
� Raumrelevante Grünlandnutzungen, wie
� Solarfelder � Windfelder � Rohstoffnutzung � …..
� ….. 3.6. Infrastrukturelle Gegebenheiten 3.6.1. Technische und Soziale Infrastruktur Checkliste: � Beschreibung des Bestands, der Lage und Zustand der technischen
Infrastruktur � Kanal � Wasserver- und entsorgung � Elektrizität � Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
� Wichtige Gemeindestraßen � Bundes- und Landesstraßen � Bedeutsame Rad- und Fußwege � Raumwirksame Parkflächen � …..
� Beschreibung des Bestands und der Lage von Einrichtungen der Grundversorgung � Kindergärten und Krabbelstuben � Schulen
� Altenpflegeeinrichtungen (zB Seniorenwohnheime, Betreutes
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Wohnen, etc.) � ärztliche Versorgung inkl. Apotheken
� Nahversorgung � ….. � ….. 3.7. Bestandspläne Planliche Darstellungen sind zur Abbildung und räumlichen Konkretisierung der nachfolgenden Themen zu erstellen:
� der Flächennutzung � der Nutzungsbeschränkungen � der Technischen und Sozialen Infrastruktur � der Abgrenzung von bestehenden Siedlungsschwerpunkten sowie Darstellung
städtebaulich sensibler Bereiche � der Baulandreserven
4. Evaluierung und Problemanalyse (=Überprüfungsbericht) Ziel der Evaluierung ist eine Kontrolle der Zielerreichung und eine Bewertung der Tauglichkeit der eingesetzten Mittel. Checkliste: � Welche wichtigen Entwicklungsziele wurden erreicht? � Welche wichtigen Entwicklungsziele wurden nicht erreicht und mögliche
Ursachen dafür. � Welche Vorgaben waren daraus für das neue REK abzuleiten? � …..
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Fallbeispiel: Themen Bestehende Zielvorgabe des REK
im Einzelnen Umsetzung / Erfolgskontrolle Konsequenzen für Neuerstellung
REK Siedlungsstruktur- und Siedlungsentwicklung
Nachverdichtung im besiedelten Bereich (Schließen von Baulücken)
Aufgrund mangelnder Verfügbarkeit wurde das Ziel nur teilweise erreicht
Optionen bereits vor Beschlussfassung REK sichern
Stärkung des Hauptortes durch Bebauung des Bereichs „…“
Ziel wurde durch Neuerrichtung von 20 WE erreicht
Ziel auch im neuen REK beibehalten
Verstärkte Siedlungsentwicklung in Bereichen mit Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr
Wurde im Bereich von Ortsteil „ …“ und im Hauptort erreicht. Allerdings wurden insgesamt ca. 40% der neuen WE in eher peripheren Lagen entwickelt.
Konsequente Orientierung der Siedlungsentwicklung in die zentralen Bereiche sowie in Bereichen, die an leistungsfähige öffentliche Verkehrsmittel angebunden sind.
Bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnstandorten
Bedarf wurde deutlich überschätzt, nur 17% der für Wohnen festgelegten Flächen wurde entwickelt.
Berücksichtigung der reduzierten Entwicklung
Gewerbliche Entwicklung Entwicklung von Gewerbe in nicht störender Lage
durch Entwicklungen am Ortsrand erreicht
Ziel auch im neuen REK beibehalten
Bedarfsgerechte Entwicklung von gewerblichen Standorten
Bedarf wurde deutlich überschätzt, nur 10% der Fläche wurden in Anspruch genommen
Berücksichtigung der reduzierten Entwicklung
Rahmenbedingungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Rücksichtnahme auf landwirtschaftliche Betriebe durch ausreichenden Abstand
Siedlung ist nicht an große Betriebe herangerückt.
Ziel auch im neuen REK beibehalten.
Entwicklung der freiraumgebundenen Erholungs- und Sportflächen sowie der gliedernden Grünelemente
Bedarfsgerechte Erweiterung von Sportflächen
Durch neues Trainingsgelände erfolgt Weiterer Bedarf derzeit nicht absehbar.
Erhalten gliedernder Grünzüge entlang von Bächen und zwischen den Ortsteilen
Ziel wurde erreicht, die Grünzüge sind in der ursprünglichen Breite erhalten
Ziel im neuen REK beibehalten
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5. Erläuterungsbericht samt Umweltprüfung und -bericht Aufgabe des Erläuterungsberichts ist es, jene Aspekte inklusive Umweltbericht zusammenzufassen, die zu den verbindlichen Inhalten des Räumlichen Entwicklungskonzeptes führten. Checkliste: � Planungsfachliche Erläuterungen nach Raumeinheiten � Umweltprüfung � Differenzplan � Prüfung der Auswirkungen der Planungsmaßnahmen � Summenwirkung � Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
� Alternativenprüfung � Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) � Allgemein verständliche Zusammenfassung � …..
� ….. 5.1. Planungsfachliche Erläuterungen nach Raumeinheiten Analog zur Bestandsaufnahme erfolgt die Festlegungen von generellen Entwicklungszielen und –maßnahmen für die Raumeinheiten (siehe Kapitel 6). Dadurch können Unterschiede innerhalb des Gemeindegebietes besser berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird auch die Abwägung zwischen unterschiedlichen Entwicklungsoptionen deutlich. Dies dient der Verbesserung von Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Planungsentscheidungen und begründet, warum möglicherweise im Rahmen der Umweltprüfung schlechter bewerteten Flächen der Vorzug gegeben wurde. Raumordnungsfachliche Kriterien, wie "Prinzip der kurzen Wege", Siedlungsentwicklung von innen nach außen, dezentrale Konzentration finden hier ihre Berücksichtigung. Auch das Thema der Verfügbarkeit ist gegebenenfalls anzusprechen.
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Fallbeispiel: Lage und Bezeichnung der Raumeinheit Entwicklungs- Ziel
Henndorfer Moränenlandschaft (orange dargestellt)
Erläuterung der Planungsmaßnahmen
Siedlungs- entwicklung
Schwerpunktbereich für die Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe. Dabei sind die kleinräumig wechselnden Standortbedingungen einer Moränenlandschaft zu beachten, insbesondere feuchte Senken.
Ausgenommen Entwicklungsfläche 16 (Bergsiedlung) – Ausmaß von weniger als 3000 m² - liegen sämtliche Entwicklungsflächen innerhalb der Raumeinheit "Henndorfer Moränenlandschaft".
Infrastruktur und Verkehr
Der Bereich besitzt für Verkehr und Infrastruktur eine große Bedeutung. Belastungen durch Verkehr sind zu reduzieren
Durch die nunmehr fertiggestellte Umfahrung ist eine Reduzierung der Verkehrsbelastungen erfolgt. Im Rahmen der UP wurden ausreichend Maßnahmen formuliert, um sicherzustellen, dass durch die neuen Entwicklungsflächen, insbesondere die großen Gewerbegebiete keine neuen Nutzungskonflikte entstehen.
Landwirtschaft Diese Bereiche besitzen für die landwirtschaftliche Nutzung eine große Bedeutung innerhalb des Gemeindegebietes. Belange der Siedlungsentwicklung sind daher mit denen der Landwirtschaft abzustimmen.
Der Konflikt zwischen hochwertigen Böden für die Landwirtschaft einerseits als auch Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung andererseits ist prägend. Der Siedlungsentwicklung wurde der Vorrang vor einer landwirtschaftlichen Nutzung dort gegeben, wo es sich um raumordnungsfachliche Gunstlagen handelt.
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Forstwirtschaft Erhaltung ortsnaher Wälder Es werden keine ortsnahen Wälder von Entwicklungsflächen beansprucht.
Freiraumge-bundene Erholungs- und Sportflächen
Bedarfsgerechte Entwicklung der Erholungs- und Sportflächen am Siedlungsrand. Vermeidung eines Verschmelzens verschiedener Ortsteile durch Erhalten von Grünzügen.
Durch Freihaltung von Grünzügen wird ein Verschmelzen der Ortsteile vermieden.
Natur und Freiraum Dominanz von Grünlandnutzung, Beitrag zur Artenvielfalt durch Streuobstwiesen und Einzelbäume sollte gestärkt werden.
Die zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen wurden durch keine neuen Entwicklungsflächen in Streulage durchtrennt. Streuobstwiesen sind von den Entwicklungsflächen nicht betroffen.
Soziale Infrastruktur
Schwerpunktbereich für die Entwicklung sozialer Infrastruktur
Die entsprechenden Widmungsvoraussetzungen werden durch dieses REK geschaffen.
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5.2. Umweltprüfung 5.2.1. Methode Detaillierungsgrad der Untersuchungen: Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich der Detaillierungsgrad der Untersuchungen am Detaillierungsgrad des Planes zu orientieren hat, dh. eine Projektprüfung auf Ebene des REK ist nicht zulässig. Im Hinblick auf die oft diskutierte Frage, welche zusätzlichen Untersuchungen bei Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich sind, ist festzustellen, dass bekannte relevante Daten und Informationen zu berücksichtigen sind, darüber hinaus gehende zusätzliche autonome Ermittlungen – sofern relevante Informationen nicht vorhanden bzw zugänglich sind – jedoch auch im Lichte der RL nicht gefordert sind. Es sollen nur jene Angaben, die vernünftigerweise verlangt werden können (dh mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand verbunden sind) zur Verwertung kommen. Sofern daher relevante Daten und Informationen zur allfälligen Klärung erheblicher Umweltauswirkungen auf Schutzgüter nicht verfügbar sind bzw nur unter unverhältnismäßigem Aufwand gewärtigt werden können, ist dies jedenfalls im Umweltbericht zu dokumentieren (in der abschließenden Zusammenfassung.) Bewertungsmethode Die Bewertungsmethode folgt einer 4-teiligen Skala. Die jeweils höchste Einstufung ist maßgeblich. Folgende Abstufungen bezogen auf die Erheblichkeit der Auswirkungen werden empfohlen: 0= nicht gegeben 1= gering gegeben 2= gegeben 3= erheblich gegeben Beschreibung und Bewertung möglicher Auswirkungen durch die Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen Auf der Grundlage der Bestandsbeschreibung zu allen Schutzgütern werden mit Hilfe der 4-teiligen Bewertung die möglichen Auswirkungen aller umweltprüfpflichtigen Entwicklungsflächen behandelt. Dies dient zur Darstellung des Grads der Umweltauswirkungen, was im Rahmen der Abwägung relevant sein mag. Die Umweltprüfung erfolgt in Form einer Tabelle für jede Prüffläche. Die zur Reduzierung der Auswirkungen festgelegten "Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung" sind im weiteren Planungsprozess wichtige Inputs für den Entwicklungsplan und die standortbezogenen Festlegungen im Textteil.
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Es wird darauf hingewiesen, nur solche Minderungsmaßnahmen vorzusehen, für die im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan auch Maßnahmen formuliert werden. Wechsel- und Summenwirkungen sind darzulegen. Dabei geben die Wechselwirkungen an, ob durch das Zusammenspiel verschiedener Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgüter die Wirkung möglicherweise verstärkt wird. So wirken sich Veränderungen des Grundwassers oft auch auf die Vegetation und Tierwelt aus. Die Summenwirkung bezieht sich dagegen auf andere in diesem Bereich geplante Flächen und Infrastrukturmaßnahmen, deren Realisierung die Auswirkungen auf die Schutzgüter ebenfalls zusätzlich negativ beeinflussen kann. Hinweise für geeignete Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter enthält die Tabelle zu den Prüfgegenständen im Anhang (Kap. 8.2). 5.2.2. Differenzplan Es ist die Aufgabe des Differenzplans darzustellen, welche Flächen unter Zugrundelegung der räumlichen Entwicklungsziele für eine Entwicklung seitens der Gemeinde angedacht werden. Dabei sind folgende Prüfflächen zu erfassen: Prüfflächen: � Im Flächenwidmungsplan ausgewiesenes unbebautes Bauland � Potenzielle Entwicklungsflächen für Wohnen � Potenzielle Entwicklungsflächen für Arbeiten � Entwicklungsflächen für Sondernutzung (touristische Entwicklungen,
Gemeindeinfrastruktur, Parkplätze, Windkraftanlagen, etc.) � Konversionsflächen � Flächen für grünlandgebundene Einrichtungen (Sportflächen, Golfplätze,
Solarfelder, etc.) Entwicklungsflächen: alle Flächen, die aus Sicht der Gemeinde für eine Weiterentwicklung vorgesehen sind, unabhängig davon, ob sie bereits bisher im REK für eine Entwicklung vorgesehen waren. Konversionsflächen: sind Flächen, die für Nutzungsänderungen vorgesehen sind (zB Gewerbenutzung in Wohnnutzung). Umgang mit 20-Jahres-Bedarf: Während die Gemeinde beim Entwicklungsplan nur solche Flächen vorsehen kann, die im Rahmen des 20 Jahres Bedarfes liegen, können die im Differenzplan erfassten Flächen großzügiger abgegrenzt werden. Schließlich sollen in diesem Prozess auch Alternativen geprüft werden, die auch wieder aus dem Planungsprozess ausgeschieden werden. Es wird aber darauf hingewiesen, nur solche Flächen einer Umweltprüfung zu unterziehen, die vernünftige Alternativen (vgl. § 5 Abs 4 Z 3 ROG 2009) darstellen. Als vernünftige Alternativen können nur solche aufgefasst werden, die eine grundsätzliche Eignung für die vorgesehene Verwendung aufweisen.
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Nachdem der Entwicklungsplan sich am Bedarf von 20 Jahren zu orientieren hat, ist weiters zu empfehlen, raumordnungsfachlich geeignete/günstige Flächen in die Umweltprüfung einzubeziehen, die zum Zeitpunkt der REK-Erstellung nicht verfügbar sind. Ändert sich später die Verfügbarkeit, so ist eine Änderung des REK, nach Maßgabe des Baulandbedarfes, durch Überarbeitung des Entwicklungsplanes ohne großen Aufwand möglich. Entwicklungsalternativen: Im REK (Entwicklungsplan) dürfen nur Entwicklungsflächen im Ausmaß des 20-Jahres-Bauland-Bedarfes vorgesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, bereits im REK die Verfügbarkeit der Flächen zB durch Optionen sicherzustellen. Den Baulandmarkt belebend kann zB auch die Festlegung von Alternativflächen wirken. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die festgelegten Alternativflächen raumordnungsfachlich qualitativ gleichwertig sind. Qualitativ gute gegen raumordnungsfachlich schlechte Standorte auszutauschen, ist nicht möglich. Darstellung umweltprüfpflichtiger Flächen: Prüfpflichtig sind nur solche Flächen, die geeignet sind, mehr als geringfügige Auswirkungen auf die Umwelt zu haben. Aus den Darstellungen des Differenzplans ergibt sich der Prüfumfang im Rahmen der Umweltprüfung. Nicht umweltprüfpflichtig sind: � Prüfflächen unter 3000 m², sofern nicht besondere Belastungen durch Lärm,
Luft, Elektrosmog oder Erschütterung vorliegen oder sensible naturräumliche Lagen (wie Überschwemmungsgebiete, Biotop- oder Natura 2000 Flächen oder Gefahrenzonen) betroffen sind.
� Im Rahmen vorangegangener Teilabänderungen bereits umweltgeprüfte, gewidmete Flächen
Nachdem der Differenzplan den Fachdienststellen als Grundlage für die Bekanntgabe der unerlässlichen Untersuchungen zur Verfügung gestellt wird, sind die im Differenzplan erfassten Flächen mit folgenden Informationen zu versehen (eine tabellarische Aufbereitung wird empfohlen): Fallbeispiel: Laufende Nr.
Nutzung Fläche in ha
Umweltprüfung wegen Größe Umweltmerkmal
1 Wohnen (EW, KG, RW, LK, DG, ZG)
2,0 ja
2 Wohnen 0,15 nein nein 3 Arbeiten (BG, GG,
IG) 0,2 nein ja - Lage im
Landschaftsschutzgebiet 4 Sondernutzung (SF
mit Angabe des Verwendungszwecks, BGB, HGB
0,5 ja Lage im Wasserschutzgebiet
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Fallbeispiele Differenzplan Beispiel St. Michael
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Beispiel Henndorf am Wallersee
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Beispiel Köstendorf
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5.2.3. Prüfung der Auswirkungen der Planungsmaßnahmen Die Prüfung der Umweltauswirkungen der einzelnen Prüfflächen erfolgt in Tabellenform. Mögliche Wechselwirkungen werden in die Bewertung mit einbezogen. Die Summenwirkung wird je Raumeinheit dargestellt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung tragen wesentlich zur Verbesserung der Planungsqualität bei. Hierzu gehören je nach Schutzgut und Betroffenheit zum Beispiel: � bauliche Ausnutzbarkeit � Höhenentwicklung � Bauweise � Freiflächengestaltung � Lärmschutz � Schutz von Biotopen und dergleichen � ….. Die im Umweltbericht formulierten Minderungsmaßnahmen müssen, damit die Abschichtung wirksam wird, im nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan übernommen bzw. umgesetzt werden. Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist es u.a. dies zu überprüfen. Der/die BürgerIn und die EntscheidungsträgerInnen können so erkennen, ob die Beeinträchtigung durch diese Maßnahmen reduziert werden kann. Fläche X Planausschnitt
zu Lage
geplante Nutzung
Umweltprüfung - Schutzgut
Zusammenfassende Darstellung des Bestandes
Darstellung der Auswirkungen
Minderungs-maßnahmen
Stufe der Beeinträchtigung 0-3
ohne Minderung
mit Minderung
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Fallbeispiel: Fläche 22 landwirtschaftlich genutztes Grün- land zwischen Siedlung und Waldrand
Planausschnitt zur Lage
Planung: Fläche für Wohnen
Umweltprüfung Schutzgüter
Zusammenfassende Darstellung des Bestandes
Darstellung der Auswirkungen
Minderungsmaßnahmen Stufe der Beein- trächtigung 0-3
ohne Minde- rung
mit Minde-rung
Boden Lockersediment- Braunerden
Verlust Speicherfunktion Durchgrünung des Wohngebietes sicherstellen – Vorschreibung von geringer Dichte, geringer Versiegelungsgrad
2 1
Klima / Luft Ortsrandlage im Anschluss an Kaltluftentstehungsgebiete und Wald
Verlust an Kaltluftentstehungsgebiet
Abstand zum Waldrand 1 0
Wasser (Grund- und Oberflächenwasser)
Grundwasserferne Hanglage, am Unterhang Schichtwasservorkommen möglich
Keine unmittelbare Betroffenheit zu erwarten, Einflüsse auf die Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung
geringer Versiegelungsgrad 1 1
Pflanzen / Tiere (Biodiversität)
Wirtschaftsgrünland im Anschluss an Waldrand
Verlust gering vielfältiger Flächen, Beeinträchtigung des
Abstand vom Waldrand (eine Baumlänge)
1 1
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Waldsaumes, Verschattung Mensch Lärm, Erschütterung, Elektrosmog - Erholung
Angrenzend an gering befahrene örtliche Erschließungsstraßen, allerdings höhere Frequenz der Zufahrt zum Wallersee an Wochenenden, 30kV Leitung quert den Bereich Wichtiger Verbindungsbereich zur Erholungsnutzung am Wallersee
Mögliche Belastung durch Wochenende und Freizeitverkehr, Beeinträchtigung im Bereich der Leitungstrasse möglich
Schallschutzmaßnahmen entlang der Zufahrtsstraße zum Wallersee; Verlegung der KV Leitung unter die Erde Keine Unterbauung der Leitung, Lage der Erschließungsstraßen unter der Leitungstrasse; Erholungsfunktion nicht betroffen
1 1
Landschaftsbild Ortsrandlage mit Blick auf Waldrand
Bebauung entlang des landschaftsbildprägenden Waldrandes
Durchgrünung des Gebietes und Bepflanzung der Schallschutzmaßnahme
1 1
Kultur- und Sachgüter
Nicht vorhanden keine keine 0 0
Wechselwirkung Durch Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern verändert sich die Beurteilung nicht 1 1 Summe1
8 von max. 21
6 von max. 21
1 Darunter ist zu verstehen: Durch die Summenbildung (Summierung der Einzelbeurteilung) wird die Einzelfläche in Hinsicht auf ihre Beeinträchtigung mit den
anderen Einzelflächen vergleichbar.
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5.2.4. Summenwirkung Die Summenwirkung der Planungsmaßnahmen wird - zusammengefasst nach Raumeinheiten – dargestellt.
5.2.5. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung In diesem Kapitel ist darzustellen, welche Entwicklung die Flächen nehmen würden, wenn keine Nutzung, bzw. Bebauung erfolgt. Auch hier wird eine Übersichtsdarstellung in tabellarischer Form empfohlen.
Bezeichnung der Raum-einheit
Henndorfer Moränenlandschaft
Die Raumeinheit ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung und die Siedlungsentwicklung geprägt. Der Bereich konzentriert zudem die wichtigste Verkehrsinfrastruktur. Im Vergleich zu den anderen Raumeinheiten besitzt dieser Bereich nur eine mäßige ökologische Bedeutung. Für die Qualität entscheidend sind die alten Streuobstbestände um die Siedlungen und die feuchten Senken und Mulden mit anmoorigen Bedingungen, welche vor jeglicher Siedlungsentwicklung freigehalten sind. Durch die in dieser Raumeinheit vorgesehen Planungsmaßnahmen (x,y,z) sind, ausgenommen die Summenwirkung auf das Schutzgut Boden (hier befinden sich die besten Böden Henndorfs – gesamt gehen in der Raumeinheit 5 ha hochwertige Böden verloren) keine Summenwirkungen zu erwarten. Begründet wird dies mit folgenden Argumenten:
� Räumliche Distanz der einzelnen Entwicklungsflächen � Mit Ausnahme des übergeordneten Straßennetzes keine gemeinsamen
Erschließungswege der einzelnen Entwicklungsflächen – keine Summenwirkung auf Schutzgut Mensch (Luft/Lärm)
� Erhaltung der Streuobstbestände durch Verankerung von Bebauungsvorgaben
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Fallbeispiel: Nummer im Plan
Vorgesehene Nutzung in der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
22 Siedlungsentwicklung (Wohnen) Beibehalten der landwirtschaftlichen Nutzung
12 Siedlungsentwicklung (Wohnen) Beibehaltung der Obstwiese in der Baulücke
13 Siedlungsentwicklung (Gewerbe) Beibehalten der landwirtschaftlichen Nutzung
15 Sondernutzung Skigebiet Aufgabe der Nutzung und Sukzession zu Wald
5.2.6. Alternativenprüfung Im Rahmen des Planungsprozesses werden eine Vielzahl von alternativen Planungsmöglichkeiten entwickelt, diskutiert und viele wieder verworfen. Die Entwicklung von Alternativen ist ein Bestandteil jedes Planungsprozesses. Die Zusammenstellung und die ausführliche schriftliche Begründung, warum einzelne Alternativen ausgeschieden wurden, erfolgt in diesem Kapitel. Dargestellt werden nur die wichtigsten Alternativen. Nachdem im Differenzplan in der Regel auch in der Diskussion befindliche Standorte noch eingetragen wurden, können an dieser Stelle die Standorte genannt und zeichnerisch dargestellt werden, die nach der Umweltprüfung ausgeschieden wurden. Fallbeispiel: Alternativer Standort
Stichwortartige Begründung für die Nichtberücksichtigung der Alternative
5 Nähe zum Gewässer und Biotopflächen 23 Aktive Landwirtschaft, Abstand zum Betrieb,
eingeschränkte Verfügbarkeit 22 Eingeschränkte Verfügbarkeit
Abstandflächen zum Wald, Berücksichtigung einer Leitungstrasse
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5.2.7. Maßnahmen zur Überwachung Ursprünglich verlangte die Richtlinie eine Überwachung unerwarteter erheblicher Auswirkungen. Aus der Sicht von Planerinnen und Planern ist dies schwer vorstellbar. Deswegen hat sich in der Praxis bewährt, jene Aspekte in ein Monitoring einzubeziehen, bei denen • eine gewisse Prognoseunsicherheit besteht, • bei denen erhebliche Auswirkungen befürchtet werden müssen und • von denen man möchte, dass sie in der längerfristigen Planung weiter
Beachtung und Berücksichtigung finden. Hierzu gehören zum Beispiel: • Unsicherheiten bei der Verkehrsentwicklung rund um neue Gewerbegebiete
legen ein Montoring durch Verkehrszählungen auf einzelnen Straßenabschnitten nahe (oder Überprüfen von Zählungen der Straßenbauverwaltung)
• Unsicherheiten in der Wirksamkeit von Bebauungsbestimmungen: Zonierung des zukünftigen Siedlungsgebietes und etappenweises Monitoring der Wirksamkeit der Minderungsmaßnahmen, allenfalls Anpassung der Bebauungsbestimmungen.
Durch das Monitoring soll jedoch nicht eine versteckte Kontrolle eingeführt werden, bei der die im REK festgelegten Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme im Monitoring überwacht werden. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass diese durch die Gemeinden sachgerecht umgesetzt werden. Das Monitoring könnte jedoch auch Aspekte des Klimawandels betrachten und Vermeidungsstrategien überwachen.
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5.2.8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Ziel dieses Kapitels ist es die Auswirkungen der Planung (= formulierten Entwicklungsflächen) auf die Umwelt gefasst darzustellen. Hierzu bieten sich als Strukturierungsgrundlage wiederum die Raumeinheiten an.
6. Räumliches Entwicklungskonzept - Textteil 6.1. Generelle Entwicklungsziele und -maßnahmen Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie der Evaluierung der wichtigsten Entwicklungsziele des letzten REK sollen hier maßgebliche Vorgaben für die künftige Entwicklung der Gemeinde abgeleitet werden. Es gilt die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 20 Jahren voraus zu denken. In der Regel wird das raumplanerische Gesamtkonzept zusammen mit der Gemeinde oder auch in mehreren Workshops mit der Bevölkerung entwickelt. Ziel ist es, eine von der Gesamtbevölkerung breit getragene Leitvorstellung zu bekommen. Die nachstehende Checkliste benennt die wichtigsten Aspekte, zu denen eine gemeinsame Leitvorstellung existieren sollte. Checkliste: � Entwicklung als Wohn- und Arbeitsstandort � Qualität der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung � Qualität des Freiraums � Gemeindeleitbild � ….. Fallbeispiel für Gemeindeleitbild: Im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung strebt die Gemeinde MUSTER an, die Siedlungsschwerpunkte zu erhalten und zu stärken und nicht alle Siedlungsbereiche gleichmäßig zu entwickeln. Ziel ist es, die wichtigsten Teile, insbesondere OBER- und UNTERMUSTER, nicht zusammenfließen zu lassen und klar gegenüber dem Außenraum die Grenze der Siedlungsentwicklung zu definieren. In diesem Zusammenhang sollen auch bevorzugt Baulücken mobilisiert sowie die Siedlungsentwicklung nach innen forciert werden, um haushälterisch mit Grund und Boden umzugehen. Darüber hinaus soll sich die Siedlungsentwicklung am Bedarf orientieren. Wichtig ist daher die rechtzeitige Sicherung von Optionen bzw. eine Herausnahme von Flächen, bei denen nachweislich kein Wunsch nach baulicher Entwicklung besteht (nicht verfügbare Flächen).
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Eine Konzentration der Siedlungsentwicklung soll im Bereich der Siedlungsschwerpunkte, zumindest im Bereich leistungsfähiger ÖV-Systeme und unter Berücksichtigung der Belastung durch den starken Durchgangsverkehr erfolgen. Sensible Landschaftsbereiche, wie die feuchten Senken sowie Steilhänge, sollen nicht bebaut werden. Ziel ist weiterhin die Erhaltung der traditionellen Gliederung der Ortsteile und die Verhinderung eines Zusammenfließens durch Erhalten breiter Grünzüge. Weiterhin soll die Stärkung von Splittersiedlungen vermieden werden. In unmittelbarer Nähe der Ortskerne sind keine Flächen für produzierendes Gewerbe vorzusehen. Beachtet werden sensible Landschaftsteile und belastete Räume (Lärm…). Ziel ist auch die Erhaltung der Funktionen der Fließgewässer für den Naturhaushalt und die Erholung durch Vermeidung einer baulichen Inanspruchnahme von Aue und ufernahen Flächen. Die nachstehende Abbildung visualisiert das gesamtheitliche Leitbild des Ortes. Leitbildhafte Festlegungen zu den einzelnen Raumeinheiten Analog zur Bestandsaufnahme erfolgen auch die Festlegungen von Zielen und Maßnahmen für die Raumeinheiten im Rahmen des ganzheitlichen Leitbildes. Dadurch können Unterschiede innerhalb des Gemeindegebietes besser berücksichtigt werden und findet sich darin auch eine nachvollziehbare Grundlage zur Abwägung zwischen unterschiedlichen Entwicklungsoptionen, wie auch eine Grundlage zur Beurteilung von späteren Einzelbewilligungen. Im Erläuterungsbericht dienen sie nebst den Ergebnissen der Strukturuntersuchung als Begründung für die Planungsmaßnahmen.
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Fallbeispiel: Lage und Bezeichnung der Raumeinheit Entwicklungsziel
Alten(graben-)- und Weidenbachaue (blau dargestellt)
Maßnahmen:
Siedlungsentwicklung Wichtige Bedeutung für das Ortsbild als gliedernde und verbindende Struktur. Im Bereich der Aue soll keine weitere Siedlungsentwicklung stattfinden, dafür sollen Grünstrukturen, Verbund und Freizeitfunktionen gestärkt werden
Keine Baulandausweisungen im Bereich der Aue (Freihaltung eines beidseitigen Abstandes von min. 50 m).
Infrastruktur und Verkehr Der Bereich besitzt für Verkehr und Infrastruktur eine untergeordnete Bedeutung. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für Fußgänger zu erhalten und in ihrer Attraktivität zu stärken. Belastungen durch MIV sind zu reduzieren
Freihaltung einer Grünverbindung entlang des Weidenbaches (min. 20 m) zur Anlage eines neuen Fuß- und Radweges.
Landwirtschaft Die Aue ist im oberen Drittel durch landwirtschaftliche Nutzung gekennzeichnet, besitzt in Summe für die Landwirtschaft jedoch eine untergeordnete Bedeutung
Forstwirtschaft Erhaltung der wertvollen Hangwälder und ihres Erosionsschutzes sowie ihrer Biotopfunktion
Keine Baulandausweisung im Bereich der Aue (Freihaltung eines beidseitigen Abstandes von min. 50 m).
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Freiraumgebundene Erholungs- und Sportflächen
Im Ortskern besitzt die Aue eine wichtige Bedeutung als Grünzug und für Erholung und Spiel; Ziel ist eine Stärkung der Verbund- und Erholungsfunktion
Freihaltung einer Grünverbindung entlang des Weidenbaches (min. 20 m) sowie bessere Einbindung in den Ortskern im Bereich x. Bei Bedarf Anlage eines Spielplatzes im ortsnahen Aubereich, allerdings außerhalb der Grünverbindung - die Lage hat sich nach Kriterien der Erreichbarkeit und Ökologie zu richten.
Natur und Freiraum Wichtige Biotopverbundachse. Die in Teilen starke Versiegelung sollte reduziert werden, zumindest nicht weiter verstärkt werden
Keine Baulandausweisung im Bereich der Aue, Freihaltung einer 20 m breiten Grünverbindung entlang der Fließgewässer – hier dürfen auch keine Widmungen für grünlandgebundene Einrichtungen erfolgen.
Soziale Infrastruktur Bereich besitzt für die Entwicklung von sozialer Infrastruktur eine untergeordnete Rolle
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6.1.1. Angestrebte Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung In diesem Kapitel muss die Gemeinde einerseits den Bedarf aus der bisherigen Entwicklung ableiten, andererseits kann sie darüber hinaus aber auch zusätzliche Entwicklungen initiieren, zB die Bereitstellung von günstigem Bauland für junge Familien. Weicht die Gemeinde deutlich von der bisherigen Entwicklung ab, dann bedarf dies einer nachvollziehbaren Begründung. Es muss plausibel dargelegt werden, wie das über die bisherige Entwicklung hinausgehende Ziel erreicht werden soll. Dies kann insbesondere unter Bezugnahme auf die überörtlichen Vorgaben erfolgen. Fallbeispiel: Bevölkerungsentwicklung � Die Gemeinde Henndorf soll sich auf Basis der in den letzten 10 Jahren
eingetretenen Konsolidierung (insbesondere die Entwicklung der Einwohnerzahl betreffend) fort entwickeln.
� Die Wohnentwicklung soll auf den innerhalb der Gemeinde bestehenden Bedarf abgestellt sein, dh Ermittlung des Baulandbedarfes auf Basis des natürlichen Bevölkerungswachstums.
� ….. Fallbeispiel: Landwirtschaftliche Entwicklung � Die Land- und Forstwirtschaft ist als wichtiger Wirtschaftszweig zu sichern
und zu erhalten. � Die Standorte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind von
konfligierenden Nutzungen freizuhalten. � Einzelbewilligungen zur Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten in Wohnnutzung sind an folgende Kriterien gebunden: � Irreversible Stilllegung der Landwirtschaft � Lage in zumutbarer Entfernung (max. 1000 m fußläufige Entfernung zu Einrichtungen der täglichen Daseinsvorsorge (Kindergarten, Schulen, Nahversorgung, etc.) � ….. � …..
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6.1.2. Siedlungs- und Verkehrsentwicklung Wie stellt sich die Gemeinde in den nächsten 20 Jahren die Entwicklung des Siedlungsgebietes vor? Wo sind zu stärkende Siedlungsschwerpunkte? Welche Qualitäten sollen erhalten oder gestärkt werden? Hier ist der Raum, dies zu skizzieren. Fallbeispiel Siedlungsentwicklung: Geordnete Weiterentwicklung der vorhandenen Siedlungsstruktur
• Konzentration der Siedlungsentwicklung in den Siedlungsschwerpunkten (siehe Abgrenzung im Entwicklungsplan)
• Verhinderung des Zusammenwachsens der Ortsteile • Gliederung des Siedlungsgebietes durch Grünkeile, -züge und –verbindungen
(siehe Entwicklungsplan) • Vermeidung des Entstehens von Siedlungssplittern • Keine weiteren Einzelhandelsbetriebe an den Ortsrändern • Keine Einzelhandelsbetriebe in Gewerbegebieten • Keine weitere Ausweisung von Zweitwohnsitzen • Räumliche Trennung von unterschiedlichen Nutzungen mit Konfliktpotenzial,
durch zB Schaffung von Immissionsschutzstreifen, etc. • Freihalten von bedeutenden Sicht- und Blickbeziehungen (siehe
Entwicklungsplan) • ….. 6.2. Voraussichtlicher Baulandbedarf Unter Zugrundelegung der aktuellen Entwicklung sowie der formulierten Entwicklungsziele der Gemeinde wird der Baulandbedarf für den Zeitraum der nächsten 20 Jahre formuliert. Der Baulandbedarf wird separat für Wohnen als auch für die gewerbliche Entwicklung ermittelt. Zu berücksichtigen ist, dass der Baulandbedarf für "Sondernutzungen", wie zB touristische Entwicklungen, sofern deren Flächenbedarf nicht innerhalb der Widmungskategorien Beherbergungsgroßbetriebe oder Sonderflächen realisiert wird, dem Wohnbaulandbedarf noch zuzurechnen ist. Im Rahmen der Baulandbedarfsermittlung soll sich die Gemeinde ebenfalls mit der Fragestellung auseinandersetzen, wie viele Flächen für den förderbaren Wohnbau unter Berücksichtigung des Wohnbauförderprogrammes des Landes benötigt werden. Die Abschätzung des voraussichtlichen Baulandbedarfs für einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgt mit Hilfe folgender Parameter:
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Checkliste: Flächen für Wohnen � Bedarfsermittlung zur Siedlungsentwicklung auf der Grundlage der
Einwohnerentwicklung (natürliche Entwicklung, Ab- und Zuwanderungsgewinne), Prognose der Einwohnerzahl auf Grundlage der angestrebten Entwicklungsziele, angestrebte Siedlungsdichte, Wohnungsentwicklung und Wohnungsbelegungsdichte und Struktur
� Darstellen der möglichen / anteiligen Bedarfserfüllung durch Baulücken und Nachverdichtung
� Abgrenzung von Siedlungsschwerpunkten und Abschätzung der dort noch integrierbaren Wohneinheiten
� Abschätzung der erforderlichen Flächen für den förderbaren Wohnbau unter Berücksichtigung des Wohnbauförderprogrammes des Landes
� ….. Flächen für Arbeiten � Ableitung des Bedarfs zur Entwicklung gewerblicher Flächen auf der
Grundlage einer Umfrage bei Betrieben, Anfragen von Unternehmen und den Zielen der Gemeinde, sowie unter Berücksichtigung der Beschäftigtenentwicklung am Ort und der standörtlichen Eignung
� Darstellen der möglichen / anteiligen Bedarfserfüllung durch Baulücken und Nachverdichtung
� ….. 6.3. Entwicklung des Freiraums Welche Freiraumsysteme sind der Gemeinde wichtig? Die Freihaltung kann verschiedene Funktionen zum Anlass haben. Wichtig ist jedoch die Diskussion um ihre Bedeutung, um diese Systeme auch langfristig zu erhalten. Flächenzuweisungen können nur dann vorgenommen werden, wenn klare Zielsetzungen dies gebieten und planerische Mittel ihre Umsetzung ermöglichen. Dies bedeutet nicht, dass künftig in diesen Bereichen alles möglich ist, denn bereits in der Nichterfassung, "Nichtdeterminiertheit" der Fläche kommt ihre Freihaltefunktion zum Ausdruck. Nachdem das REK jedoch auch Grundlage zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Einzelbewilligungen oder Vorhaben gem. MinROG, AWG usw. darstellt, sollten sich in jedem REK Beurteilungskriterien für solche Entwicklungen finden. In diesem Zusammenhang wäre auch zu definieren, welche Flächen auch für Einzelbewilligungen nicht zur Verfügung stehen.
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Fallbeispiele Erhaltung von sensiblen Landschaftsräumen (Seeuferzone und anschließende exponierte Hanglagen)
• Strikte Begrenzung der Siedlungsentwicklung in Bereichen, wo wesentliche Sichtbeziehungen gestört werden oder durch Kuppenlagen weitreichende Einsehbarkeit gegeben ist (Hangshilouette)
• Erhaltung der traditionellen Gliederung der Ortsteile und Verhinderung eines
Zusammenfließens durch Erhalten breiter Grünzüge. Folgende Grünzüge sind dafür von jeglicher baulichen Inanspruchnahme (Inanspruchnahme für Erholungsnutzung ausgenommen) freizuhalten:
- Grünzug Schlachterbach - Grünzug Altenbach - Grünzug Weidenbach Erhaltung wichtiger Biotopverbundsysteme
• Keine Inanspruchnahme von Biotopflächen, die unter Lebensraumschutz gemäß Naturschutzrecht stehen und in funktionalem Zusammenhang mit den bachbegleitenden Grünzügen stehen. Solche Flächen sind als ökologische Vorrangbereiche festgelegt.
Erhaltung hochwertiger Produktionsflächen für die Landwirtschaft
• Die Kernräume für die landwirtschaftliche Produktion (= große zusammenhängende, gut bewirtschaftbare Flächen mit überwiegend hoher Bodenbonität) werden als Vorrangbereiche für die Landwirtschaft festgelegt. Eine Inanspruchnahme für andere als landwirtschaftliche Zwecke ist hier nur bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses möglich.
6.4. Standortbezogene Festlegungen und Rahmenbedingungen für den
FWP Im erforderlichen Wortlaut werden die Ergebnisse der Überprüfung (Umweltprüfung und raumordnungsfachliche Überprüfung), die für die nachfolgenden Ebenen (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) relevant sind, festgehalten. Die standortbezogenen Festlegungen erfolgen für die Themen: Nutzung Checkliste � Wohnen � Arbeiten (Gewerblich, Touristisch, Sonderformen) � …..
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Erschließung (insbesondere technische Infrastruktur) Checkliste � Wie erfolgt die Verkehrserschließung? Welche Flächen sind von einer
Bebauung freizuhalten, um diese sicherzustellen? � Erforderliche Angaben zur Oberflächenentwässerung � Erforderliche Angaben zur Wasserversorgung � Erforderliche Angaben zur Abwasserentsorgung � Erforderliche Angaben zur Energieversorgung � ….. Bauliche Entwicklung In diesem Kapitel sind die grundlegenden Vorgaben für die Bebauungsplanung zu treffen. Vor allem die Umweltprüfung wird hierfür relevante Ergebnisse liefern, so zB aus der Befassung mit dem Thema "Orts- und Landschaftsbild" abgeleitete maximale Höhenentwicklung, freizuhaltende Flächen (ev. Sichtachsen zu Dominanten). Checkliste � Bauliche Ausnutzbarkeit � Höhenentwicklung � Bauweise � Freiflächengestaltung (Spielplätze, etc.) � Freizuhaltende Sichtachsen � ….. Sonstige Rahmenbedingungen für die Nutzung In diesem Kapitel sind alle sonstigen Vorgaben zusammenzufassen, die sich aus den vorangegangenen Prüfungen als relevant für die nachgeordneten Planungsebenen herausstellten bzw. als Minderungsmaßnahmen formuliert wurden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Qualität der Festlegungen unterschiedlich sein kann. Es ist allerdings darauf aufmerksam zu machen, dass sich hievon die nachfolgenden Prüferfordernisse im Rahmen der Flächenwidmungsplanung ableiten. Wenn zB die wesentlichen Inhalte zur Verkehrserschließung bereits im Rahmen der REK Ausarbeitung formuliert wurden und die Genehmigung des REK darauf basierte, ist - bei Berücksichtigung dieser Vorgabe bei der Aufstellung/Änderung des Flächenwidmungsplanes (sichergestellt durch die Festlegungen im Bebauungsplan) - eine neuerliche Befassung der Verkehrsplanung nicht erforderlich. Wird allerdings nur als Widmungsvoraussetzung "eine entsprechende Verkehrserschließung" definiert, so wäre diese Festlegung nicht ausreichend, um eine neuerliche Befassung der Verkehrsplanung im Rahmen der Flächenwidmung auszuschließen.
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Checkliste � Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwand, -wall, Orientierung der
Baukörper lärmabgewandt � Schalltechnisches Gutachten � Abstandsflächen (keine Wohnnutzung im Einflussbereich von
Hochspannungsleitungen etc.) � Biotopverbund � Grundsätzlich empfiehlt es sich, zwischen Widmungsvoraussetzungen, Rahmenbedingungen für die Widmung und Bebauungsvorgaben zu unterscheiden. Die einzelnen erforderlichen Maßnahmen werden diesen Punkten zugeordnet. Widmungsvoraussetzungen sind in diesem Zusammenhang Maßnahmen, die zu erfolgen haben, bevor die Widmung weiterverfolgt werden kann, wie zB Verbauung einer Roten Gefahrenzone. Es können jedoch nur jene Maßnahmen als Widmungsvoraussetzungen formuliert werden, deren grundsätzliche technische Machbarkeit bereits im Rahmen der REK-Erstellung geklärt wurde. Rahmenbedingungen für die Widmung sind Maßnahmen, die im Zuge der Teilabänderung umzusetzen sind, zB Vorlage schallschutztechnisches Projekt. Bebauungsvorgaben bezeichnen wichtige Inhalte des Bebauungsplanes. Nachdem die Umweltprüfung auf Ebene des REK eine Abschichtung der UP und UEP auf Flächenwidmungsplanebene intendiert sowie entsprechende Fallfristen mit der Umstellung auf das REK neu verbunden sind, ist es erforderlich, dass die Überprüfung im REK ausreichend detailliert erfolgt. Die grundsätzliche technische Machbarkeit einer Widmung (Ausschluss von Widmungsverboten) muss deshalb bereits in der Phase des REK geklärt sein. Nicht ausreichend ist zB die Verlagerung entsprechender Prüfungen über die grundsätzliche Baulandeignung auf die Ebene des Flächenwidmungsplanes. Ebenso ist es nicht möglich, die Umweltprüfung für eine Fläche gänzlich auf die Ebene des Flächenwidmungsplanes zu verlagern. Damit wäre dem gesetzlichen Auftrag – Umweltprüfung auf Ebene des REK – nicht entsprochen. Folgende Optionen stehen jedoch offen: Für das in Teilbereichen mögliche Vorhandensein zB von schützenswerter Fauna und Flora bieten sich grundsätzlich drei mögliche Vorgehensweisen an:
� Sichtung sämtlicher Datenmaterialen zum Nachweis des Vorhandenseins der vermuteten Fauna/Flora im Rahmen des REK – je nach Schutzwürdigkeit der möglicherweise vorkommenden Fauna/Flora könnte dies auch Zusatzerhebungen erforderlich machen.
� Das Vorkommen wird, ohne den gutachtlichen Nachweis zu erbringen, angenommen; Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen (zB Einhaltung eines Abstandes zum Waldrand, Erhaltung von Refugien im Rahmen der
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Bebauungsplanung, etc.) werden formuliert oder der mögliche Verlust der Art an diesem Standort wird in den Abwägungsprozess einbezogen.
� Der Nachweis des Vorhandenseins wird auf die Ebene der
Flächenwidmungsplanung verlagert, indem in den Wortlaut eine entsprechende Befundung als Widmungsvoraussetzung formuliert wird. Die Überprüfung der Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter inkl. Alternativenprüfung hat aber auf Ebene des REK zu erfolgen.
Fallbeispiel:
Entwicklungsbereich "1a" als Erweiterung des bestehenden Standortes "1" (nicht abgebildet) Funktion: "W" – Wohnfunktion Festlegungen: "F" signalisiert besondere Festlegungen gemäß § 35 Abs 4 Z 2 – 4 ROG 2009 im Textteil des REK; in diesem Fall z.B. als Widmungsvoraussetzung die Verkehrserschließung und als Rahmenbedingung Festlegungen im Bebauungsplan hinsichtlich einer gestaffelten Dichte
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7. Räumliches Entwicklungskonzept – Planteil Ausgearbeitet auf Grundlage des Vorschlages für Signaturen für den Entwicklungsplan und den Differenzplan von Andreas Schwarz, Allee42 Landschaftsarchitekten GmbH & Co Kg vom 17. November 2015.
7.1. Entwicklungsplan Der Entwicklungsplan beinhaltet all jene Flächen, welche die Gemeinden nach Durchführung der Umweltprüfung, Berücksichtigung der übergeordneten Planungsvorgaben und Abwägung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung in den nächsten 20 Jahren für eine Entwicklung vorsieht. Bereits in der Phase der Begutachtung des ROG wurde die Restriktion der Entwicklungsflächen auf den Bedarf von 20 Jahren sehr kontrovers diskutiert. Während für die Restriktion spricht, dass den Gemeinden die Möglichkeit zur Baulandmobilisierung bereits in der Phase des REK gegeben wird, sprach dagegen die Überlegung, dass möglicherweise raumordnungsfachlich geeignete Flächen, die bei der Erstellung des REK nicht verfügbar waren, im Entwicklungsplan nicht berücksichtigt werden und bei einer Änderung der Verfügbarkeit eine neuerliche Änderung des REK erforderlich machen. Hinzu kam die Tatsache, dass die bestehenden Flächenwidmungspläne mehr als den 10-Jahres-Bedarf beinhalten können (2/3 der Baulücken) und manche, va kleinere Gemeinden dadurch möglicherweise durch das neue REK Rückwidmungen in günstigen Lagen vornehmen müssen. Als Kompromiss wurde deshalb vereinbart, dass 50 % der nicht umweltprüfpflichtigen Entwicklungsflächen (kleiner als 3.000 m²) den realistisch (dh mit "glaubwürdigen" Bevölkerungszielzahlen als Basis) ermittelten 20-Jahres-Bedarf übersteigen dürfen. Die im Gesetz vorgegebene "Orientierung" am 20-Jahres-Bedarf scheint somit hinreichend berücksichtigt zu sein, gleichzeitig macht es die Kontingentierung jedoch notwendig, Fragen der Verfügbarkeit von Flächen bereits in der Phase des REK zu prüfen und empfehlenswerterweise durch Optionen zu sichern. Im Entwicklungsplan sind ebenfalls jene Flächen darzustellen, welche die Gemeinde als Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau zu kennzeichnen beabsichtigt. Grundsätzlich sind im Entwicklungsplan zu unterscheiden zwischen � Flächen, die für eine Baulandausweisung in Betracht kommen inkl.
� geeignete Flächen für den förderbaren Wohnbau (= geplante Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau gemäß § 42 ROG 2009) sind dabei gesondert darzustellen.
� Flächen, die für grünlandgebundene Einrichtungen in Betracht kommen � Flächen, die für die Freiraumentwicklung von Bedeutung sind. Allgemeine Hinweise zum Umgang mit überörtlichen Planungsvorgaben:
• Alle widmungsrelevanten Inhalte des Regionalprogrammes, die zu einer Überprüfung des REK im Hinblick auf Übereinstimmung aus den
Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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Regionalprogrammen führen, sind zu übernehmen. Diese überörtlichen Inhalte können auf Gemeindeebene konkretisiert und verschärft, jedoch nicht aufgeweicht werden.
• Regionale und überörtliche Siedlungsgrenzen sind zu übernehmen. • Regionale Inhalte, für die die erforderlichen Grundflächen zum Zeitpunkt der
REK-Erstellung nicht verfügbar sind oder wo vorhersehbar ist, dass sie in den nächsten 20 Jahren nicht entwickelt werden können, müssen nicht zwingend ins REK übernommen werden, jedoch dürfen auch keine anderslautenden Festlegungen, die im Widerspruch zu den überörtlichen Festlegungen (Regional-, Sachprogramme) stehen, auf REK-Ebene getroffen werden.
• Allgemeine Hinweise zum Umgang mit raumrelevanten Planungen: • Inhalte von raumrelevanten Planungen, die für zukünftige
Raumordnungsentscheidungen von Belang sind, sind (zumindest in den Differenzplan) zu übernehmen. Detto sind zu übernehmen: freizuhaltende Flächen (zB Rohstoffe) und Korridore (linienhafte Infrastruktur, Trassenfreihaltungen, 380 kV-Leitung, etc).
7.2. Darstellungsempfehlung Um eine einheitliche Darstellung der Entwicklungspläne der umweltgeprüften REKs aller 119 Gemeinden zu gewährleisten, ist für diese eine Vorlage entwickelt worden, die den OrtsplanernInnen vom Amt der Salzburger Landesregierung zur Verfügung gestellt wird. Diese beinhaltet die Legenden und Attributtabellen für die relevanten Geodatenbestände des Entwicklungsplanes wie auch Symboliken für die standortbezogenen Festlegungen. Die OrtsplanerInnen werden ersucht, diese GIS-Datenbestände zu verwenden und maximal geringfügig zu erweitern, wo es notwendig erscheint. Als Grundlage für die Planerstellung ist das zum Zeitpunkt der REK-Erstellung aktuellste zur Verfügung stehende Orthophoto zu verwenden (in farbiger Darstellung oder in Grautönen). Ein Plan mit allen planungsrelevanten Inhalten ist ausreichend (also nicht wie früher Siedlungsleitbild, Freiraumleitbild etc.). Die Pläne für die Bestandsaufnahme werden nicht normiert, für den Differenzplan gibt es einen optional verwendbaren Vorschlag.
7.2.1 Allgemeine Hinweise zur GIS-Vorlage Die Entwicklungsplan-GIS-Vorlage ist für die Applikation GeoOffice-Raumplanung optimiert, aber auch im normalen ArcGIS verwendbar. Unterschiede gibt es in der Darstellung der Signaturpunkte für die Prüf- bzw. Entwicklungsflächen. Zur einfacheren Bearbeitung empfiehlt sich die Verwendung des in der Vorlage enthaltenen GeoOffice-Fachbaums. Layerbenennung: Flächenlayer und -featureclasses enden auf p (= polygon), Linienlayer auf –l, Punktlayer auf –pkt. GeoOffice-Signaturpunktlayer enden auf –sigpkt. Die Attributtabellen enthalten als Mindestinhalt jeweils ein eindeutiges Attribut
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(Feld „Code“) und eine allgemeinverständliche Bezeichnung (Feld „Beschreibung“). Je nach Thema sind zusätzliche Felder vorhanden.
Die Layerbezeichnungen entsprechen weitestgehend den Namen der Featureklassen. Zusätzlich zu den Entwicklungsplaninhalten enthält die Vorlage einen Vorschlag für die Beschriftung, die Darstellung der bestehenden Nutzung und der Differenzflächen. Die mitgelieferten Layouts für Entwicklungsplan und Differenzplan können bei Bedarf der eigenen Plandarstellung zugrunde gelegt werden. Die Layer sind grundsätzlich in Gruppenlayern entsprechend der Erfordernisse der Sichtbarkeit angeordnet (von oben beginnend: Punkte, Linien, Flächen, Orthofoto). In der folgenden Abbildung sind alle für den Entwicklungsplan wichtigen Layer dargestellt. Die ausgeschalteten Layer sind optional.
Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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7.2.2. Signaturen für Flächen, die für eine Bauland ausweisung in Betracht kommen a) Entwicklungsflächen (Entwicklungsflächen_p) Dieser Flächenlayer beinhaltet jene Flächen, die für eine Baulandausweisung in Frage kommen, sowie die noch unbebauten Baulandflächen mit folgenden Ausprägungen:
• W - Entwicklungsfläche für Wohnen • B - Entwicklungsfläche für betriebliche Nutzungen • Z - Entwicklungsfläche für Zentrumsfunktionen • T - Entwicklungsfläche für touristische Nutzungen • S - Entwicklungsfläche für sonstige Nutzungen • V - Flächen geeignet für den förderbaren Wohnbau (Vorbehaltsflächen)
Sonstige Nutzungen sind auch zu verwenden, wenn auf einer Fläche mehre Nutzungen möglich sind (genaue Beschreibung in den standortbez. Festlegungen). Für jene umweltgeprüften Entwicklungsflächen, für welche standortbezogene Festlegungen definiert werden, müssen auch die Felder „Nummer“ und „Festlegung“ ausgefüllt werden, soll die automatische Darstellung ihrer Signatur funktionieren (s. Pkt. b). Bei nicht umweltgeprüften Entwicklungsflächen bleiben diese Felder frei. Die zusätzlichen Felder „Standort“ und „Hinweise“ vereinfachen das Arbeiten mit dem GIS-Datensatz:
• Standort: Bezeichnung der Entwicklungsfläche/Ortsteil/Siedlung
• Hinweise: ergänzende Informationen wie z.B. „Alternativfläche“, „Baulandmodell“, „Vertragsfläche“
b) Standortbezogene Festlegungen für Entwicklungsflächen (Entwicklungsflächen_p_SIGPKT) Für die Entwicklungsbereiche ist ein dreiteiliges Symbol vorgesehen, bestehend aus der fortlaufenden Nummerierung, der geplanten Funktion und allfälliger Festlegungen gemäß § 25 Abs 4 Zi 2 – 4 ROG 2009.
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Im ersten Rechteck wird die Standortnummer des Entwicklungsbereiches festgehalten. Die Nummern der einzelnen Entwicklungsflächen sind von der Prüffläche im Differenzplan über die Umweltprüfung bis zum Entwicklungsplan durchgehend beizubehalten. Zur leichteren Orientierung sollen die Prüf- bzw. Entwicklungsflächen am Plan fortlaufend und zusammenhängend nummeriert werden (z.B. von West nach Ost). Fehlende Nummern aufgrund von ausgeschiedenen Prüfflächen sind zulässig und nicht wieder zu befüllen. Später ergänzte Flächen werden mit a, b, c etc. versehen. Ebenso können mehrere aus einer einzigen Prüffläche hervorgehende kleinere Entwicklungsflächen bei Bedarf mit der Originalnummer plus a,b,c, etc erweitert werden. Im zweiten Rechteck wird die Funktion entsprechend der Aufstellung oben festgelegt. Im dritten Rechteck wird festgelegt, ob für die Widmung bzw. Bebauung noch Festlegungen getroffen worden sind. Mit dem "F" wird signalisiert, dass im Textteil diese Widmungsvoraussetzungen oder Rahmenbedingungen bei dem entsprechenden Standort thematisiert werden. Wird dieses Rechteck frei gelassen, sind keine Festlegungen getroffen worden (siehe dazu auch Kapitel 6.4). Zur eindeutigen Darstellung empfiehlt es sich, bei umweltgeprüften Standorten ohne Festlegung statt dem „F“ ein „-“ einzutragen. Die Beschriftung in GeoOffice funktioniert folgenermaßen: Im Layer „Entwicklungsflächen_p“ sind für alle Entwicklungsflächen mit standortbezogenen Festlegungen die Felder „Nummer“ und „Festlegung“ auszufüllen, die Beschriftung erfolgt mit dem Befehl „Signaturen/Beschriftungen setzen“. Dazu ist in den Layereigenschaften von „Entwicklungsflächen_p_SIGPKT“ eine Definitionsabfrage definiert (Darstellung nur, wenn Standortnummer existiert), und es werden die Felder Nummer, Code und Festlegung ausgelesen und im Symbol dargestellt. Der Layer „Entwicklungsflächen_p_SIGPKT“ wurde mit der GeoOffice-Funktion „Signaturpunkt setzen“ erzeugt und wird daher aus dem Layer „Entwicklungsflächen_p“ automatisch aktualisiert, die GeoOffice-Befehle „Signaturpunkt verschieben“ etc. funktionieren. Falls die GeoOffice-Symbolik nicht zur Verfügung steht, kann ersatzweise mit der Funktion „Beschriftungen“ gearbeitet werden. Diese wird in den Layereigenschaften des Layers „Entwicklungsflächen_p“ aktiviert. In der Beschriftungsklasse „umweltgeprüfte Standorte“ ist mit einer SQL-Abfrage sichergestellt, dass das Symbol nur bei Standorten mit Nummer angezeigt wird. c) Generalisierte Bestandswidmungen (Bestandswidmungen_p)
• W - Wohnbauland • B - Betriebsbauland • Z – Bauland mit Zentrumsfunktion • T – Bauland für touristische Zwecke • S – Sonstiges Bauland
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d) Landwirtschaftliche Betriebe (Landwirtschaft_pkt) Bestandsaussage, aber für Siedlungsentwicklung i.d.R. relevant (z.B. Ziel „Freihalten der landw. Hofstellen“) und deshalb dargestellt.
• LP1 - aktiv • LP2 – ruhend (d.h. wieder reaktivierbar) • LP3 – irreversibel stillgelegt
e) Sonstige flächige siedlungsbezogene Inhalte (Siedlung_p) Dieser Layer beinhaltet sonstige flächenbezogene Inhalte mit folgenden Ausprägungen:
• S1 - Abgrenzung des Siedlungsschwerpunktes • S2 - Erhaltenswertes Ortsbild (mit entsprechenden Festlegungen im Text) • S3 - Zone mit Beschränkungen (z.B. Seeuferschutzbereich mit Bauverbot)
f) Linienhafte siedlungsbezogene Inhalte (Siedlung_l) Durch die fast parzellenscharfe Abgrenzung der Entwicklungsflächen sind prinzipiell keine Siedlungsgrenzen mehr nötig. Allerdings gibt es Grenzen, die auch im Rahmen von künftigen REK-Änderungen langfristig eingehalten werden sollen, sowieim Rahmen der örtl. Raumplanung zu präzisierende regionale Siedlungsgrenzen. Diese werden durch eine „absolute Siedlungsgrenze“ signalisiert.
• SL1 - Absolute Siedlungsgrenze
g) Punktförmige siedlungsbezogene Inhalte (Siedlung_pkt)
• SP1 - Sichtbeziehung erhalten - einseitig (Konsequenzen im Textteil beschreiben)
• SP2 – Sichtbeziehung erhalten - mehrseitig (Konsequenzen im Textteil beschreiben)
• SP3 - Rückwidmung
Das Feld „Drehung“ ermöglicht die Eingabe eines Winkels, um das Symbol drehen zu können.
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7.2.3. Signaturen für Geometrien, die für infrastru kturelle Einrichtungen in Betracht kommen a) Flächige verkehrsbezogene Inhalte (Verkehr_p)
• V1 – Parkplatz geplant • V2 – Flugplatz geplant
Das Feld „Bereichsbezeichnung“ erlaubt bei Bedarf eine nähere Bezeichnung, um die Verbindung zur textl. Beschreibung herstellen zu können. b) Linienhafte verkehrsbezogene Inhalte (Verkehr_l)
• VL1 - Örtliches Wegenetz: Fußweg, Radweg geplant (nur wenn für Flächenwidmung und Bebauungsplanung relevant)
• VL2 - Örtliches Wegenetz: Straße geplant (nur wenn für Flächenwidmung und Bebauungsplanung relevant)
• VL3 - Trassenfreihaltung Landesstraße • VL4 - Trassenfreihaltung Eisenbahn
c) Punktförmige verkehrsbezogene Inhalte (Verkehr_pkt)
• VP1 - Bahnhaltestelle geplant • VP2 - Bushaltestelle geplant
d) Seilbahn und Energie (Seilbahn und Energie_l)
• SE1 - Seilbahn in Planung • SE2 - Hochspannungsleitung in Planung • SE3 - Erdölleitung in Planung • SE4 - Erdgasleitung in Planung
e) Freihaltebereiche und Abstandsflächen für geplante Infrastruktur (Freihaltebereich_p)
• FA1 – Freihaltebereich, Abstandsflächen (bei Leitungen im Textteil die Abstände lt. Richtlinie Immissionsschutz angeben!)
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7.2.4. Signaturen für Flächen, die für grünlandgebu ndene Einrichtungen in Betracht kommen a) Flächige grünlandbezogene Inhalte (Grünland_p) – d.h. für Flächen für die eine entsprechende Grünlandwidmung angestrebt wird:
• G1 – Erholungsnutzung • G2 – Sportanlagen • G3 - Schipiste • G4 - Entwicklungsbereich Photovoltaik • G5 - Entwicklungsbereich Windkraft • G6 - Vorsorgefläche Materialgewinnung • G7 – Campingplatz • G8 – Lagernutzung
Das Feld „Bereichsbezeichnung“ erlaubt bei Bedarf eine nähere Bezeichnung, um die Verbindung zur textl. Beschreibung herstellen zu können. b) Standortbezogene Festlegungen für Grünlandwidmungen (Grünland_p_SIGPKT) Für die umweltgeprüfte Entwicklungsbereiche im Grünland ist ein zweiteiliges Symbol vorgesehen, bestehend aus der fortlaufenden Nummerierung und allfälligen Festlegungen gemäß § 25 Abs 4 Zi 2 – 4 ROG 2009.
Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei den
Entwicklungsflächen für Bauland. Hinweis: die GeoOffice-Funktionalität ist analog zu den Entwicklungsflächen für Bauland. Statt mit der GeoOffice-Symbolik kann ersatzweise mit der Funktion „Beschriftungen“ (in Layer-Eigenschaften einschalten) gearbeitet werden.
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7.2.5. Signaturen für Flächen, die für die Freiraum entwicklung von Bedeutung sind Festlegungen der Regionalplanung sind i.d.R. zu übernehmen und zu präzisieren. Falls keine passende Signatur vorhanden ist, kann diese ergänzt werden. a) Flächige freiraumbezogene Inhalte (Freiraum_p)
• F1 - Alpine Ruhezone • F2 - Grünzug, Grüngürtel • F3 - Vorrangzone Landwirtschaft • F4 - Vorrangzone Erholung • F5 - Vorrangzone Wasserschutz • F6 - Vorrangfläche Hochwasserretention • F7 - Vorrangfläche Naturraum und Ökologie • F8 - Erhaltenswerte Landschaftselemente
Das Feld „Bereichsbezeichnung“ erlaubt bei Bedarf eine nähere Bezeichnung, um die Verbindung zur textl. Beschreibung herstellen zu können. b) Linienhafte freiraumbezogene Inhalte (Freiraum_l)
• FL1 - Vorrangbereich Naturraum und Ökologie (v.a. für Gewässer) • FL2 - Grünverbindung, Freihaltezone • FL3 - Landschaftliche Einbindung (Vorgabe für Bebauungsplanung, nicht als
Siedlungsgrenze verstehen!) • FL4 - Erhaltenswerte Landschaftselemente (z.B. Terrassenkanten)
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c) Punktförmige freiraumbezogene Inhalte (Freiraum_pkt) • FP1 - Erhaltenswerte Landschaftselemente
7.2.6. Sonstige in der Vorlage enthaltene Signature n (optional) Diese Inhalte sind als Hilfestellung in der Vorlage enthalten und können bei Bedarf verwendet werden, die entsprechende Symbologie ist nicht verpflichtend. a) Namen (Namen_pkt) Dieser Layer bietet eine Symbologie für die Beschriftung mit geographischen Bezeichnungen.
• n1 - Flur/Gehöft • n2 - Weiler/Siedlung • n3 - Ortschaft • n4 - Hauptort • n5 - KG-Name
Hinweis: die Beschriftung erfolgt über „Layereigenschaften – Beschriftung“. b) Grenzen (Grenzen_l) Dieser Layer bietet eine gegenüber der DKM-Darstellung vereinfachte Symbologie für Gemeinde- und KG-Grenzen.
• GRGM – Gemeindegrenze • GRKG – Katastralgemeindegrenze
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c) Signaturen für den Differenzplan Differenzflächen (Differenzflächen_p):
• W - Wohnen • B - Betriebliche Nutzung • Z – Zentrumsfunktion • T – Touristische Nutzung • S – Sonstige Nutzung • G – Grünlandgebundene Einrichtung
Signaturpunkte für Differenzflächen (Differenzflächen_SIGPKT):
• Differenzflächen mit Umweltprüfung: mehrteiliges Symbol (GeoOffice-Symbolik) mit laufender Nummer, Verwendungszweck (Wohnen, Arbeiten), Fläche in ha, Symbol „UP“
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Hinweis: Der Layer „Differenzflächen_SIGPKT“ wurde mit der GeoOffice-Funktion „Signaturpunkt setzen“ erzeugt und wird daher aus dem Layer „Differenzflächen_p“ automatisch aktualisiert.
d) Signaturen für die Bestandsaufnahme a) Nutzung (Nutzung_p)
• N1 - Öffentliche Einrichtung • N2 - Wohnen • N3 - Handel, Dienstleistung und Lager • N4 - Tourismus und Gastronomie • N5 - Gewerbe und Industrie • N6 - Zweitwohnnutzung • N7 - Landwirtschaft • N8 - Sport und Erholung • N9 - Friedhof • N10 - Materialgewinnung • N11 - Grünland sonstige (Gärtnerei, Photovoltaik, …) • N12 – Parkplatz
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8. Anhang 8.1. Beispiele für Datengrundlagen Schutzgut Boden: • Bodendaten:
Digitale Bodenkarte Österreichs BORIS - Ergebnisse der Bodenzustandsinventur Finanzbodenschätzung Salzburger Geographisches Informationssystem
• Altlasten: • Altlastenkataster – Altflächenatlas, Verdachtsflächenkataster • Geologie – Geologische Karte Schutzgut Klima, Luft: • IG-Luft, • Emissionskataster Schutzgut Wasser: • Wasserbuch • WasserInformationsSystem Salzburg - WIS Schutzgut Pflanzen und Tiere: • Salzburger Naturschutzbuch • Biotopkartierung • Biodiversitätsdatenbank des Landes Salzburg am Haus der Natur Schutzgut Landschaft, Ortsbild: • diverse Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen • diverse Ortsbildschutzgebiets-Verordnungen • Altstadterhaltung Schutzgut Mensch: • Erholung: Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen • Immissionsschutzrichtlinie Lärm Schutzgut Kultur- und Sachgüter: • Archäologische Fundzonen
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8.2. Prüfgegenstände Schutzgut Mögliche Inhalte
zum Bestand
Prüfung der Auswirkungen Bedeutung, Relevanz für eine nachhaltige
Planung
Vermeidung und
Verringerungsmaßnahmen (W,
R, B)
Boden Bodenarten Bodenverbrauch in Bezug auf
Dauersiedlungsraum und
Vorkommen in Gebiet/Region
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden,
Vermeidung von Standorten mit ungeeigneten
Baugrundeigenschaften (z.B.
grundwasserbeeinflusste Standorte),
Berücksichtigung besonders produktiver
Standorte für die Land- und Forstwirtschaft
Begrenzung der
Grundflächenzahl und des
Versiegelungsgrades (B)
Bodenfunktion Verlust von Flächen mit
besonderen Bodenfunktionen
(natürliche Ertragsfähigkeit,
Retentions- und
Rückhaltevermögen,
Puffervermögen,
Archivfunktion)
Erhaltung bzw. Berücksichtigung besonders
produktiver Standorte für die Land- und
Forstwirtschaft, Berücksichtigung bzw. Schutz
von Moorböden, Vermeidung von
Inanspruchnahme in Bereichen mit
Bodendenkmälern (Römerstraße, Keltengräber
u.ä.)
Je nach Funktion, Begrenzung
des Versiegelungsgrad
Aussparung von sensiblen
Bereichen (R)
Rohstoffvorkommen Verlust von Flächen, die
potentiell zur
Rohstoffgewinnung von
Bedeutung sind
Schutz, Erhaltung von Bereichen, die für eine
Rohstoffgewinnung erforderlich sind
keine
(Boden) Schutzwald
zur Verhinderung
von Erosion
Waldentwicklungsplan Vermeidung von Entwicklungen auf sensiblen
Standorten, Umsetzung der Alpenkonvention
keine
Altlasten Kartierung von
Altlastenverdachtsflächen
Kenntnis von Altlasten, Vermeidung von
Siedlungsentwicklung auf Standorten mit
Altlasten (Vermeidung von hohen Kosten für die
Baugründung / Fundamentierung)
Keine bzw. wenn
Siedlungsentwicklung
Vorrang: Sanierung des
Bodens als (R)
W = Widmungsvoraussetzung, R = Rahmenbedingung, B = Bebauungsvorgabe
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Schutzgut Mögliche Inhalte zum
Bestand
Prüfung der Auswirkungen Bedeutung, Relevanz für eine
nachhaltige Planung
Vermeidung und
Verringerungsmaßnahmen (W, R, B)
Wasser Oberflächengewässer,
Vorhandene
Wasserflächen (Still-
und Fließgewässer,
Wasserrückhaltebecken,
bedeutsame Quellen…)
Umfang der Betroffenheit,
Umgestaltung des
Gewässerlaufs, Naturnähe
von Ufer und Böschungen
Schutz von Uferzonen, Erhaltung der
Durchgängigkeit von Gewässern
Festlegung eines Mindestabstands zu
Gewässern (R, B)
Maßnahmen zur
Oberflächenentwässerung (W, R, B)
Grundwasser; Bereiche
mit hohem natürlichen
Grundwasserstand
Gefahr der
Beeinträchtigung von
Qualität (abh. von Art und
Mächtigkeit der
Überdeckung) und
Quantität (nur bei
Vorhaben mit hohem
Verbrauch und in Gebieten
von Knappheit)
Erhalten der Grundwasserneubildung
vor Ort durch wasserdurchlässige
Beläge und Versickerungsanlagen,
Erhaltung des Grundwasserschutzes
Vermeindung: keine
Baulandausweisung in Bereichen mit
geringem Abstand zum Grundwasser
und einer geringen Überdeckung.
Wasserrechtlich
besonders geschützte
Gebiete
Auswirkungen zu messen
am Schutzzweck (z.B.
Trinkwasserschutzgebiet)
Vermeidung von Abwägungsfehlern,
Beachtung der Festlegungen aus der
Schutzgebietsverordnung
Beachtung der Schutzgebietsgrenzen
(R)
Einhaltung des Mindestabstandes zu
Schutzgebietsgrenzen (R, B)
Hochwasserabflussgebie
te und für den
Hochwasserabfluss und –
rückhalt wesentliche
Flächen
Betroffenheit solcher
Flächen
Vermeidung von Abwägungsfehlern,
Erhaltung ausreichend großer
Retentionsräume
Vermeidung: Freihaltung (keine
Baulandausweisung)
Verringerung: keine
W = Widmungsvoraussetzung, R = Rahmenbedingung, B = Bebauungsvorgabe
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Schutzgut Mögliche Inhalte
zum Bestand
Prüfung der
Auswirkungen
Bedeutung, Relevanz für eine nachhaltige
Planung
Vermeidung und
Verringerungsmaßnahmen (W, R, B)
Schutzgut Klima und Luft
Bioklimatisch und
lufthygienisch
besonders belastete
Gebiete
Mögliche Beiträge zu
Aufwertung
Freihaltung von Frischluftschneisen
Vermeidung von Kaltluftstau und
negativen kleinklimatischen Bedingungen
(Heizkosten, Erhöhung der
Spätfrostgefahr)
Integration von kaltluft-erhöhenden
Grünstrukturen (Rasen mit
Einzelbäumen) (B)
Freihalten von Bereichen mit
Frischluftschneisen von Bebauung (R, B)
Abstimmung der Widmungskategorien (R)
Bioklimatisch und
lufthygienisch
wertvolle Bereiche
(z.B. Kurbereiche)
Mögliche
Beeinträchtigung
wertvoller Bereiche
Erhaltung bioklimatisch und
lufthygienische wertvoller Lagen
Freihaltung (= keine Baulandausweisung)
von Frischluftschneisen
Abstimmung der Widmungskategorien (R)
Zustand der Luft –
Hauptemittenten;
Art und Lage
Verunreinigung durch
Widmungspotential
(z.B. Gewerbegebiet)
Verunreinigung durch
zusätzlichen Verkehr
Positive Auswirkungen
berücksichtigen; durch
zentrale Lage, ÖV-
Anschluss
Erhalten der Lebensqualität in allen
Siedlungsteilen, Abwägung von
Folgewirkungen von
Siedlungsentwicklungen auf die
Verkehrsentwicklung über den neu
entwickelnden Bereich hinaus,
Berücksichtigung von Summenwirkungen
(Zusammenkommen mehrerer Planungen)
Abstimmung der Widmungskategorien (R)
abschirmende Pflanzmaßnahmen in der
Bebauungsplanung (B)
keine Baulandausweisungen in
Außenbereichen
alternativen Verkehrführungen (W)
Luftaustausch
(Frischluft- und
Kaltluftbahnen)
Auswirkungen auf
Durchlüftung
Erhaltung wichtiger
Frischluftentstehungsgebiete und
Kaltluftfluss, Freihalten von Bahnen der
Frischluftzufuhr, insbesondere bei
Westwinden
Festlegung von freizuhaltenden Flächen
(R, B)
Wald mit
Wohlfahrtsfunktion
zur Reinigung und
Beeinträchtigung in
Qualität und
Flächenumfang
Erhaltung wirksamer Flächen keine
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Erneuerung der Luft
W = Widmungsvoraussetzung, R = Rahmenbedingung, B = Bebauungsvorgabe
Schutzgut Mögliche Inhalte zum
Bestand
Prüfung der
Auswirkungen
Bedeutung, Relevanz für eine nachhaltige
Planung
Vermeidungs- und
Verringerungsmaßnahmen (W, R, B)
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Erfasste Biotope und zu
schützende Arten und
Lebensräume,
Beachtung Belange des
europäischen
Artenschutzes.
Beunruhigung/
Zerstörung/
Zerschneidung/
Beeinträchtigung
Vermeidung von Fehlern bei der Abwägung
insbesondere europarechtliche Belange
des Artenschutzes
Vermeidung: Erhaltung
Verringerung: je nach betroffener Art,
Vorschreibung von Maßnahmen, zB
Maßnahmen im Bebauungsplan (R, B)
Naturdenkmale und
unter Naturschutz
stehende Gebiete
inklusive Natura 2000
Gebiete
Beunruhigung/
Zerstörung/
Zerschneidung/
Beeinträchtigung
Vermeidung von Fehlern bei der
Abwägung, Belange von Schutzgebieten
und von Natura 2000 unterliegen nicht der
kommunalen Abwägung, Erhaltung der
Qualität von Schutzgebieten, Vermeidung
von zusätzlichem Prüfbericht
(Naturverträglichkeitsprüfung) aufgrund
des Verschlechterungsverbots in Natura
2000 Gebieten
Im Einzelfall möglich nach den Vorgaben
der Naturverträglichkeitsprüfung (W)
Festlegung von Abstandflächen und
Grünzügen zur Vermeidung von
möglichen Verschlechterungen (R, B)
Ökologisch wertvolle
Flächen, wie Feldraine,
Dorfweiher, Hecken
u.a.
Kleinstrukturen
Beunruhigung/
Zerstörung/
Zerschneidung/
Beeinträchtigung
Erhaltung des örtlichen Biotopverbundes
und charakteristischer bzw. prägender
Strukturen (z.B. Streuobstwiesen,
Einzelbäume)
Vermeidung : Freihaltung
Verringerung: Erhaltungsgebote im BP
(B)
W = Widmungsvoraussetzung, R = Rahmenbedingung, B = Bebauungsvorgabe
Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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Schutzgut Mögliche Inhalte zum
Bestand
Prüfung der
Auswirkungen
Bedeutung, Relevanz für eine nachhaltige
Planung
Vermeidungs- und
Verringerungsmaßnahmen (W, R, B)
Schutzgut Landschaft
Landschaftsbild und
Ortsbild
Erlebnisqualität der
Landschaft inkl. für
die Erlebnisqualität
relevante Strukturen
(Kriterien: Vielfalt –
Reliefvielfalt;
Eigenart –
kulturhistorisch
bedeutsame
Nutzungsformen)
Schönheit –
ganzheitliche
Betrachtung, z.B.
durch Analyse und
subjektive
Bewertung des
Musters der
Landschaftselemente
Erhaltung bzw. Entwicklung wichtiger
landschaftsbildprägender Strukturen, bzw.
von städtebaulich und kulturhistorisch
wichtigen und typischen ortsbildprägenden
Elementen, insbesondere Bereiche mit
Ensemblewirkung
Festlegung von zwingend zu erhaltenden
Bäumen, Sträuchern und prägenden
Landschaftselementen (Lesesteinwälle,
Mauern, Hohlwege usw. im Rahmen der
Bebauungsplanung) (B)
Festlegung von Abstandsflächen und
Grünzügen (R, B)
Festlegungen zu Gebäudehöhen,
Zulässigkeit von Geländeveränderungen
(Aufschüttung, Abgrabung),
Gestaltungsfestsetzungen (B)
Landschaftsschutzgebiete
mit dem Schutzzweck
Landschaftsbild
Darstellung der
Betroffenheit und
Beeinträchtigung
Vermeidung von Abwägungsfehlern
bezogen auf relevante
Schutzgebietsverordnungen
Vermeidung: keine
Verringerung: Vorschreibung von
Maßnahmen in der Bebauungsplanung (B)
W = Widmungsvoraussetzung, R = Rahmenbedingung, B = Bebauungsvorgabe
Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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Schutzgut Mögliche Inhalte zum Bestand Prüfung der
Auswirkungen
Bedeutung, Relevanz
für eine nachhaltige
Planung
Vermeidungs- und
Verringerungsmaßnahmen (W, R, B)
Schutzgut Mensch
Erholung Darstellung wichtiger
Erholungsräume inkl.
Freiraumverbindungen
(z.B. Fuß- und Radwege,
Grünzüge und -
verbindungen)
Betroffenheit von
Infrastruktur,
Anlagen und
Erholungsräumen
Erhaltung der
Funktionsfähigkeit
und Nutzbarkeit
entsprechender
Anlagen bzw.
Bereiche
Vermeindung: keine
Verringerung: Erhaltung oder Entwicklung
von Grünverbindungen zu bestehenden
oder neuen Erholungsräumen (R, B)
Erholungswald
Sportanlagen
Touristische
Infrastruktur
(Skianlagen, Loipen
usw.)
Schutz vor
Gefährdung
Immissionen aus Anlagen
(Lärm, Geruch,
Erschütterungen,
Elektrosmog, sonstige)
Abschätzungen
möglicher
Belastungen für die
Bevölkerung
Vermeidung von Abwägungsfehlern und Beachtung gesetzlicher
Vorgaben bzw. Normen
Schutzmaßnahmen (Lärm-, Erschütterung- und
Abschirmungsschutzmaßnahmen, Verbauung) (R, B)
Freihaltung der Gefahrenbereiche
Sicherung der Gefahrenbereiche (W)
Berücksichtigung von Auflagen in der Bebauungsplanung in
Abstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich (B)
Immissionen aus Verkehr
(Lärm, Erschütterungen)
Standortgefahren
(Wildbach, Steinschlag,
Lawine, Tragfähigkeit,
Schutzwald/Bannwald)
W = Widmungsvoraussetzung, R = Rahmenbedingung, B = Bebauungsvorgabe
Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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Schutzgut Mögliche Inhalte
zum Bestand
Prüfung der Auswirkungen Bedeutung, Relevanz für eine
nachhaltige Planung
Vermeidungs- und
Verringerungsmaßnahmen (W, R, B)
Schutzgut Kultur und Sachgüter
Kulturelles Erbe
Denkmalschutz
Bodendenkmäler
Kulturdenkmäler
Beeinträchtigungen (z.B.
Beeinträchtigungen der
Standfestigkeit,
Fundamentierung, Fassade),
Störung von Einzelobjekten
sowie der Ensemblewirkung,
Beeinträchtigung des
Umfelds, Störung oder
Zerstörung von Objekten
Vermeidung von Fehlern bei der
Abwägung von Belangen des
Denkmalschutzes, Erhaltung von
Denkmälern
Festlegung von Abstandsflächen, Festlegung
von Schutzmaßnahmen, abschirmende
Pflanzmaßnahmen (B)
Sachgüter Beeinträchtigungen (z.B.
Beeinträchtigungen der
Standfestigkeit)
Festlegung von Abstandsflächen, Festlegung
von Schutzmaßnahmen, abschirmende
Pflanzmaßnahmen, Auflagen zur Gestaltung
(B)
W = Widmungsvoraussetzung, R = Rahmenbedingung, B = Bebauungsvorgabe
Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept
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RICHTLINIEN UND LEITFÄDEN ZUR SALZBURGER RAUMPLANUNG
Heft 1: Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung. Hrsg. von den Referaten 7/03 – Örtliche Raumplanung und 16/02 – Umweltschutz. Salzburg 2003, 32 S.
Diese überarbeitete Planungsrichtlinie ist in erster Linie eine Handlungsanweisung für die Vollziehung zur einheitlichen Beurteilung von Auswirkungen des Lärms im Rahmen der örtlichen Raumplanung.
Heft 2: Orts- und Stadtkernabgrenzung. Leitfaden. Salzburg 2004, 16 S. + Anhang
Handlungsanweisung zur Abgrenzung von Stadt- und Ortskernen im Rahmen der Flächewidmungsplanung.
Heft 3: Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept (REK). Erstellung und Gestaltung von REK´s nach ROG 2009 i.d.g.F., 3. Abschnitt, 2. Teil. Salzburg 2015, 68 S.
Handlungsanweisung für OrtsplanerInnen und Gemeinden zur Ausarbeitung von Räumlichen Entwicklungskonzepten (Text- und Planteil). Nur digital als PDF verfügbar.