Meine Rechte Meine Rechte als Patientin als Patientin als Patientin als Patientin Wie bekomme ich die Therapie, Wie bekomme ich die Therapie, die ich benötige?die ich benötige?
XI. Kongress XI. Kongress Ganzheitliche Behandlungskonzepte Ganzheitliche Behandlungskonzepte des Mammades Mamma--KarzinomsKarzinoms
Samstag, 10. November 2012Samstag, 10. November 2012Kreishaus OlpeKreishaus OlpeKreishaus OlpeKreishaus Olpe
Referentin: Annette KruseReferentin: Annette Kruse--Keirath, RheineKeirath, Rheine
© Annette Kruse-Keirath
Das Leben hat immer mehr Fälle, als sich der Gesetzgeber vorstellen kannals sich der Gesetzgeber vorstellen kann.
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Patientenrechte Patientenrechte ––Patientenrechte Patientenrechte ein Puzzle mit vielen Teilenein Puzzle mit vielen Teilen
ZPOZPOAMGMPG
SGB GG
BGB
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Viele Bestimmungen wirken…Viele Bestimmungen wirken…Der gesetzliche Rahmen für PatientenrechteDer gesetzliche Rahmen für Patientenrechte
• Grundgesetz E äi h G t b • Europäische Gesetzgebung (z.B. EU-Patientenrichtlinie)
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Behandlungsvertrag, Schadenersatz)
• Sozialgesetzbuch (Erstattungsfähigkeit von Leistungen, vertragsärztliche Versorgung)
• Ärztliches Berufsrecht (A fklär ngs nd Dok mentationspflichten)• Ärztliches Berufsrecht (Aufklärungs- und Dokumentationspflichten)
• Datenschutzrecht• Patientenrechtegesetz (in Vorbereitung)
A i itt l t (AMG)• Arzneimittelgesetz (AMG)• Medizinproduktegesetz (MPG)
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Go Go abroadabroadGo Go abroadabroadFreizügig in Freizügig in ganz Europa?ganz Europa?
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Ihr gutes Recht Ihr gutes Recht Ihr gutes Recht Ihr gutes Recht Ein ÜberblickEin Überblick
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Als Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht auf
Selbstbestimmung bezüglich aller Selbstbestimmung bezüglich aller medizinischen MaßnahmenOhne Ihre Zustimmung darf keine Behandlung erfolgen!
Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre
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Es ist Ihr Leben! Sie haben ein Recht Es ist Ihr Leben! Sie haben ein Recht auf Gesundheit und Selbstbestimmungauf Gesundheit und Selbstbestimmung
Sie haben das Recht, Art und Umfang der , gBehandlung selbst zu bestimmen!
Sie entscheiden, ob Sie sich behandeln lassen wollen oder nicht
Sie haben das Recht, nein zu sagen auch wenn die Behandlung medizinisch geboten ist
Ihr Arzt muss Sie über alle sinnvollen und möglichenB h dl ö li hk it i f i d it SiBehandlungsmöglichkeiten informieren, damit Siesich frei entscheiden können (informed consent)
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Grundlage jeder Behandlung: Grundlage jeder Behandlung: Grundlage jeder Behandlung: Grundlage jeder Behandlung: Der BehandlungsvertragDer Behandlungsvertrag
kommt durch den Arztbesuch zustandekommt durch den Arztbesuch zustande
mit Einlesen der Versichertenkarte wirdein Behandlungsvertrag geschlossenein Behandlungsvertrag geschlossen
Der Arzt schuldet keinen Behandlungs-erfolg (Dienstvertrag nach BGB § 611)g ( g § )
Er ist aber zu einer gewissenhaften, fachgerechten Behandlung verpflichtet
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Ih A t Si it S f lt b h d lIh A t Si it S f lt b h d lIhr Arzt muss Sie mit Sorgfalt behandelnIhr Arzt muss Sie mit Sorgfalt behandeln
Ihr Arzt muss sein Wissen auf neustem Stand halten und sich kontinuierlich fortbilden
die eingesetzte Medizintechnik muss dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entsprechen
Der Arzt muss die Handhabung der Geräte so sicherbeherrschen, dass er verlässliche Ergebnisse erzieltund seine Patienten nicht gefährdetund seine Patienten nicht gefährdet
Fehlen Fachwissen oder Geräteausstattung muss, an einen Spezialisten oder an ein Krankenhaus püberwiesen werden
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Ihr Arzt muss sich mit Ihrer Ihr Arzt muss sich mit Ihrer Ihr Arzt muss sich mit Ihrer Ihr Arzt muss sich mit Ihrer Krankengeschichte beschäftigen!Krankengeschichte beschäftigen!
Ihr Arzt muss sich die Zeit nehmen, um Vorerkrankungen zu erfragen und die K k hi ht Krankengeschichte aufzunehmen!
E i t i fälti Er ist zu einer sorgfältigen Anamnese verpflichtet!
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Als Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht auf
D t h t d D t k ktDatenschutz und DatenkorrekturSie können Löschung, Vervollständigung, Aktualisierung Ihrer Daten verlangen
Erstellen von Kopien Ihrer PatientenakteIhr Arzt muss Ihnen Auszüge aus seinen Unterlagen hinsichtlich Diagnose, Prognose und Therapie aushändigenPrognose und Therapie aushändigen
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Sie haben ein Recht auf Diskretion und Sie haben ein Recht auf Diskretion und Sie haben ein Recht auf Diskretion und Sie haben ein Recht auf Diskretion und Verschwiegenheit und Datenschutz!Verschwiegenheit und Datenschutz!
alle Krankenunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Einverständnis desP i i h D i i b dPatienten nicht an Dritte weitergegeben werden
Gespeicherte Daten sind technisch und orga-i t i h Z tö Ä d d nisatorisch vor Zerstörung, Änderung und
Zugriff seitens Dritter zu schützen
Nach Ablauf der gesetzlichen AufbewahrungsNach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungs-frist müssen die Daten gelöscht werden
Sie können darauf bestehen dass Mitarbeite-Sie können darauf bestehen, dass Mitarbeite-rinnen des Arztes während der Untersuchungoder des Gesprächs den Raum verlassen
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Sie haben ein Recht auf Diskretion und Sie haben ein Recht auf Diskretion und Sie haben ein Recht auf Diskretion und Sie haben ein Recht auf Diskretion und Verschwiegenheit!Verschwiegenheit!
Quelle: Bundesärztekammer, Musterberufsordnung für Ärzte, Mai 2011
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Ärzte müssen dokumentieren Ärzte müssen dokumentieren ––Ärzte müssen dokumentieren Ärzte müssen dokumentieren ––aber es sind und bleiben Ihre Daten! aber es sind und bleiben Ihre Daten!
Quelle: Bundesärztekammer Musterberufsordnung für Ärzte Mai 2011
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Quelle: Bundesärztekammer, Musterberufsordnung für Ärzte, Mai 2011
EE--Card Card –– Alle wissen alles über alle?Alle wissen alles über alle?
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Als Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht auf
freie ArztwahlSie haben das Recht, Ihren Arzt und auch Ihr Krankenhaus frei zu wählen und zu wechselnwählen und zu wechseln(cave: Hausarztmodell)
freie Wahl der Apothekefreie Wahl der ApothekeIhre Krankenkasse hat nicht das Recht, Sie einzuschränken oder Ihnen eine Apotheke vorzuschreiben (Ausnahme: Zytostatika)
ZweitmeinungSie können einen zweiten Arzt hinzuziehen und auch eine Zweitmeinung einholen (vorher die Kosten erfragen!)
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Sie dürfen Arzt und Krankenhaus frei Sie dürfen Arzt und Krankenhaus frei wählen wählen –– aber nur im Prinzipaber nur im Prinzip
bei Teilnahme an Hausarztmodellen oderder Integrierten Versorgung ist die freie Arztwahl
i h ä keingeschränkt
Bei Arztwechsel ohne Überweisung imQ t l i d h i l di P i büh fälliQuartal wird noch einmal die Praxisgebühr fällig
Ihr Arzt kann frei entscheiden, ob er Siebehandeln möchte (Ausnahme: Notfall)behandeln möchte (Ausnahme: Notfall)
Vertragsärzte können Behandlung nur bei Überlastung oder gestörtem Vertrauens-bei Überlastung oder gestörtem Vertrauens-verhältnis ablehnen
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Sie dürfen Arzt und Krankenhaus frei Sie dürfen Arzt und Krankenhaus frei wählen wählen –– aber nur im Prinzipaber nur im Prinzip
• bei notwendigen stationären Aufenthalten weist Ihr • bei notwendigen stationären Aufenthalten weist Ihr Arzt Sie in ein geeignetes, nahegelegenes Kranken-haus ein (Ausnahme: Notfall, spezielle Therapie-verfahren)verfahren).
• Wählen Sie eine weiter entfernte Klinik, muss Ihre Krankenkasse die Mehrkosten nicht erstatten (§ 39 Absatz 2, SGB V)
• im Krankenhaus haben Sie als GKV-Versicherter keine freie Ar t ahl das Krankenha s entkeine freie Arztwahl – das Krankenhaus ent-scheidet, wer behandelt (Ausnahme Belegab-teilung)
• Sie können das Krankenhaus aber auf eigenes Risiko verlassen, Krankenhaus und behandelndeÄrzte haften dann nicht für mögliche Folgen
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g g
Auch Ihre Apotheke können Sie frei wählen! Auch Ihre Apotheke können Sie frei wählen! Ausnahme: ChemotherapieAusnahme: Chemotherapie
•• Hier arbeitet der Onkologe mit der Apotheke seiner Wahl zusammen (erlaubt gemäß § 11 ApoG)
• beim Ausschreibungsverfahren – praktiziert von der AOK Berlin/Brandenburg (- bestimmt die Krankenkasse welche Apotheke die Zytostatika Krankenkasse, welche Apotheke die Zytostatika für alle Versicherten der jeweiligen Krankenkasse liefert
Konsequenz: Konsequenz: •• Krankenhaus/Onkologe arbeiten mit diversen Apotheken zusammen –
j h V i h hö i k it d P ti tije nach Versicherungszugehörigkeit der Patientin
• Die Zytostatika-Versorgung erfolgt nicht mehr wohnortnah (in Berlin z.B. über eine Apotheke aus Leipzig)
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( p p g)
Gute Adressen für die ZweitmeinungGute Adressen für die Zweitmeinung
Zertifizierte BrustzentrenOnkologische SchwerpunktpraxenNi d l O k lNiedergelassene Onkologen
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Zweitmeinung auf Rezept: Zweitmeinung auf Rezept: Die AOK macht‘s möglichDie AOK macht‘s möglich
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HealthHealth Management Online Management Online ––Zweitmeinung für 379,Zweitmeinung für 379,---- €€
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Als Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht aufAls Patientin haben Sie ein Recht auf
Eine qualitativ angemessene, notwendige und ausreichende Gesundheitsversorgung g g(inklusiv Prävention)
InformationIhre Ärzte müssen Sie über Ihren Gesundheitszustand, ihre Erkrankung, die Therapiealternativen, Medikamentenwirkungen, Folgen einer Nichtbehandlung und ihre eigene Identität und ihren Status aufklären
NichtwissenSie können auf Informationen verzichten und eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die stattdessen informiert werden soll
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Informierte Zustimmung Informierte Zustimmung --Anspruch und WirklichkeitAnspruch und Wirklichkeit
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 1. Juli 2011
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Alles wird besser: Alles wird besser: Alles wird besser: Alles wird besser: Das neue PatientenrechtegesetzDas neue Patientenrechtegesetz
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Alle Rechte in einem Gesetz?Alle Rechte in einem Gesetz?Das Patientenrechtegesetz 2012Das Patientenrechtegesetz 2012
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung des BMJ , BMG und des Patientenbeauftragten der Bundesregierung vom 16.01.2012
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Das Patientenrechtegesetz 2012Das Patientenrechtegesetz 2012--W t ht d i ?W t ht d i ?Was steht drin?Was steht drin?
Behandlungsvertragsrecht soll Bestandteil des BGB werden (war bisher nicht der Fall)
Die Dokumentations-und Aufklärungspflichten (bisher Richterrecht, Berufsordnung) werden im Gesetz
kt d fi i t P ti t h t j t t i R ht f exakt definiert: Patient hat jetzt ein Recht auf ordnungsgemäße Dokumentation, bei Verstoß des Arztes: Umkehr der Beweislast
Einführung von Risikomamanagement- und Fehlermeldesystemen (CIRS = critical-incident-reporting-system unter Federführung des GBa)reporting-system unter Federführung des GBa)
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Das Patientenrechtegesetz 2012 Das Patientenrechtegesetz 2012 W t ht d i ?W t ht d i ?Was steht drin?Was steht drin?
Bei Behandlungsfehlern wird grundsätzlich das Verschulden des Behandlers vermutet – der Arzt muss nachweisen, dass ihn kein Verschul-den trifft
ÄÄrzte müssen gegenüber ihrer Kammer eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen
Krankenhäuser müssen ein Beschwerde-managementsystem einführen (§135 SGB V)
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Das Patientenrechtegesetz 2012 Das Patientenrechtegesetz 2012 W t ht d i ?W t ht d i ?Was steht drin?Was steht drin?
Einführung von bundeseinheitlichen Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
Ei i ht i ll K fü Einrichtung von speziellen Kammern für Arzthaftungsfälle bei den Landgerichten
Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern unterstützen
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Das Patientenrechtegesetz 2012 Das Patientenrechtegesetz 2012 W t ht d i ?W t ht d i ?Was steht drin?Was steht drin?
Krankenkassen werden verpflichtet, innerhalb der vorgesehenen Fristen über Leistungs-anträge zu entscheiden (Kuren, Reha-Maßnahmen, häusliche Krankenpflege)
Entscheidet die Kasse nicht fristgerecht, kann der Versicherte sich die Leistung anderweitig beschaffen – gegen Kostenerstattung der Kasse
Stärkung der Patientenbeteiligung im GBa und anderen Gremien der GKV
Sicherstellung einer unabhängigen Patientenberatung (Modellvorhaben seit 1-2011)
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Zufriedene Ärzte Zufriedene Ärzte –– zufriedene Patienten?zufriedene Patienten?Patientenrechte Patientenrechte –– wirklich so einfach?wirklich so einfach?
Quelle: Deutsches Ärzteblatt,
Quelle: Zahnärzteblatt Baden-Württemberg, September 2011
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Heft 19, 13.5.2011
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Großer Wurf oder zu kurz gesprungen?Großer Wurf oder zu kurz gesprungen?g p gg p g
Ä„Was vielen Patienten- aber auch ÄrztevertreterInnen fehlt, ist der Verzicht auf Ein-richtung eines Härtefonds, der Geschädigte, bei denen ein konkreter Behandlungs-fehler nicht nachweisbar ist, finanziell unterstützt.
Auch zentrale Forderungen wie eine Beweislastumkehr bei Fehlern, die dem Gefahrenbereich des Behandlers zuzurechnen sind, ein Behandlungsfehler-Z t l i t P ti t b i f di Di d B h dl i tä dli h Zentralregister, Patientenbriefe, die Diagnose und Behandlung in verständlicher Sprache darstellen, eine Präzisierung des Umgangs mit sog. IGeL-Leistungen, ein verbindliches Beschwerdemanagement für Krankenhäuser bzw. die Etablierung von unabhängigen PatientenfürsprecherInnen wie auch ein stationäres und ambulantes unabhängigen PatientenfürsprecherInnen wie auch ein stationäres und ambulantes Fehler- und Risikomanagement blieben unberücksichtigt.“
20.1.12 Pressemitteilung der BAGP zum Referentenentwurf Patientenrechtegesetz
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Bei meiner Behandlung ist etwas Bei meiner Behandlung ist etwas ggfalsch gelaufen!falsch gelaufen!
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Einsicht auch bei den ÄrztenEinsicht auch bei den ÄrztenEinsicht auch bei den ÄrztenEinsicht auch bei den Ärzten
Welt online 13.8.2010
© Annette Kruse-Keirath
Ärzte sind auch nur MenschenÄrzte sind auch nur MenschenBehandlungsfehler Behandlungsfehler –– was tun?was tun?
© Annette Kruse-Keirath
Spiegel online 23.03.2011
Was ist ein Behandlungsfehler?Was ist ein Behandlungsfehler?Was ist ein Behandlungsfehler?Was ist ein Behandlungsfehler?
© Annette Kruse-Keirath
Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?
Außergerichtlich über die ärztliche Schlichtungsstelleg
Schriftliches Verfahren.
Ist freiwillig und kann deshalb nicht gegen den Willen des beschuldigten Arztes durchgeführt
dwerden.
Schlichtungsstelle kann die Herausgabe von Unterlagen durch den Arzt nicht erzwingenUnterlagen durch den Arzt nicht erzwingen.
Schlichtungsstellen dürfen kein Recht sprechen.
© Annette Kruse-Keirath
Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?
Außergerichtlich über die ärztliche Schlichtungsstelle
Mit mäßigem Erfolg!Mit mäßigem Erfolg!
© Annette Kruse-Keirath
Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?ZivilprozessStrafprozess
1) Patiententagebuch führen
Strafprozess
2) Arzt des Vertrauens aufsuchen3) Beweise sichern4) Zeugen notieren5) P ti t t l f d5) Patientenunterlagen anfordern6) Gespräch mit dem Arzt suchen7) Krankenkasse informieren8) MDK Gutachten erstellen lassen (kostenfrei)8) MDK-Gutachten erstellen lassen (kostenfrei)9) Fachanwalt für Medizinrecht einschalten10) Vergleich mit der gegnerischen Versicherung
prüfenprüfen11) Klage vor Gericht erheben (Verjährungsfrist für
Behandlungsfehler: 3 Jahre)
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Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?
Merkblatt Verbraucherzentrale Bremen
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So kann ein Patiententagebuch aussehenSo kann ein Patiententagebuch aussehengg
© Annette Kruse-Keirath
Patientenrechte im VersorgungsalltagPatientenrechte im Versorgungsalltag
© Annette Kruse-Keirath
Krebspatienten vertrauen auf die Hilfe Krebspatienten vertrauen auf die Hilfe ppdes Gesundheitssystems des Gesundheitssystems
BeiträgeBeiträge
LeistungsversprechenLeistungsversprechenLeistungsversprechenLeistungsversprechen
•• Die Therapiekosten übersteigen die finanziellen MöglichkeitenDie Therapiekosten übersteigen die finanziellen Möglichkeitendes Einzelnendes Einzelnen
•• Jetzt wird die Solidarität des Systems wichtig: Die KrankenkassenJetzt wird die Solidarität des Systems wichtig: Die Krankenkassenmüssen ihr Leistungsversprechen einlösenmüssen ihr Leistungsversprechen einlösen
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Chronische Erkrankung Krebs Chronische Erkrankung Krebs –– eine eine ggHerausforderung an das GesundheitswesenHerausforderung an das Gesundheitswesen
„Wir sind auf dem Weg zu „Wir sind auf dem Weg zu einem Paradigma dass Krebs einem Paradigma dass Krebs einem Paradigma, dass Krebs einem Paradigma, dass Krebs eine chronische Erkrankung eine chronische Erkrankung ist die wir zwar nicht heilen ist die wir zwar nicht heilen ist, die wir zwar nicht heilen, ist, die wir zwar nicht heilen, wohl aber beherrschen wohl aber beherrschen können " können " Prof Wolff Schmiegelkönnen. können.
Quelle: Ärzte-Zeitung 24 2 2011
Prof. Wolff Schmiegel
© Annette Kruse-Keirath
Quelle: Ärzte Zeitung, 24.2.2011
Fortschritt versus ÖkonomieFortschritt versus Ökonomie
© Annette Kruse-Keirath
Ärztliche Behandlung Ärztliche Behandlung –– WANZ statt BESTWANZ statt BEST
© Annette Kruse-Keirath
Was erwarten Patientinnen?Was erwarten Patientinnen?Was erwarten Patientinnen?Was erwarten Patientinnen?
Die für sie beste und wirksamste Die für sie beste und wirksamste Diagnostik und Therapie, umDiagnostik und Therapie, um
•• gesund zu werden gesund zu werden •• mit guter Lebensqualität lange mit Krebs mit guter Lebensqualität lange mit Krebs g q gg q g
zu lebenzu leben
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W nsch trifft Versorg ngsW nsch trifft Versorg ngs WirklichkeitWirklichkeitWunsch trifft VersorgungsWunsch trifft Versorgungs--WirklichkeitWirklichkeit
WWirtschaftlichirtschaftlich
AAAAusreichendusreichend
NNotwendigotwendiggg
ZZweckmäßigweckmäßig
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Die Medizin kann“ mehr als sich das Die Medizin kann“ mehr als sich das Die Medizin „kann mehr, als sich das Die Medizin „kann mehr, als sich das Gesundheitssystem leisten „will“Gesundheitssystem leisten „will“
M di i f tM di i f tMedizin fragt:Medizin fragt:Was ist die bestmögliche Therapie? Was ist die bestmögliche Therapie? Wie und wo profitiert der Patient?Wie und wo profitiert der Patient?
Ökonomie fragt: Ökonomie fragt: Was kostet die Therapie? Welche finanziellen Was kostet die Therapie? Welche finanziellen Was kostet die Therapie? Welche finanziellen Was kostet die Therapie? Welche finanziellen Belastungen bringt sie für die Allgemeinheit mit Belastungen bringt sie für die Allgemeinheit mit sich? Wo profitiert die Gesellschaft?sich? Wo profitiert die Gesellschaft?
© Annette Kruse-Keirath
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Das Honorarvolumen des behandelnden Das Honorarvolumen des behandelnden Arztes begrenzt die Arztes begrenzt die B h dl ö li hk itB h dl ö li hk itBehandlungsmöglichkeitenBehandlungsmöglichkeitenfür die Patienten!für die Patienten!für die Patienten!für die Patienten!
© Annette Kruse-Keirath
Fallwertentwicklung RLVFallwertentwicklung RLVTendenz uneinheitlich Tendenz uneinheitlich -- bundesweitbundesweit
Bayern*Bayern* Nordrhein**Nordrhein**
RLVRLV 42,01 42,01 €€ 66,37 66,37 €€QZVQZV
Sonographie ISonographie I 11,70 11,70 €€ 0,52 0,52 €€Sonographie IIISonographie III 22,89 22,89 €€ 0,44 0,44 €€Dringende BesucheDringende Besuche 57,36 57,36 €€ RLVRLVPsychosomatikPsychosomatik 11,85 11,85 €€ 2,53 2,53 €€TeilradiologieTeilradiologie 9,35 9,35 €€ RLVRLVUnvorhergesehene Unvorhergesehene 16,13 16,13 €€ RLVRLVggInanspruchnahmenInanspruchnahmenSchmerztherapieSchmerztherapie 33,23 33,23 €€ RLVRLVTransfusionenTransfusionen 33,68 33,68 €€ RLVRLV
Fallwerte Fachärzte Innere MedizinFallwerte Fachärzte Innere Medizin
Praxisklinische Praxisklinische BetreuungBetreuung
155,36155,36
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Hämatologie/OnkologieHämatologie/Onkologie
* je Leistungsfall
** je Behandlungsfall
P ti t P ti t i i Patienten Patienten –– nein nein Danke!Danke!Danke!Danke!
Wir nehmen keine Wir nehmen keine neue Patienten neue Patienten mehr!mehr!mehr!mehr!
© Annette Kruse-Keirath
Was bedeutet Honorarvolumen für Was bedeutet Honorarvolumen für Patientinnen?Patientinnen?
•• der Arzt hat für die wichtigsten Kernleistungen der Arzt hat für die wichtigsten Kernleistungen seines Fachgebiets (Ultraschall, Gespräche, seines Fachgebiets (Ultraschall, Gespräche, körperliche Untersuchung) nur eine bestimmte körperliche Untersuchung) nur eine bestimmte Menge an Honorar zur VerfügungMenge an Honorar zur Verfügung
j hä fi i P ti ti i di P i k t j hä fi i P ti ti i di P i k t •• je häufiger eine Patientin in die Praxis kommt, je häufiger eine Patientin in die Praxis kommt, desto „unwirtschaftlicher“ ist sie desto „unwirtschaftlicher“ ist sie
•• der Arzt erhält die höchste Vergütung wenn er der Arzt erhält die höchste Vergütung wenn er der Arzt erhält die höchste Vergütung, wenn er der Arzt erhält die höchste Vergütung, wenn er wenig Leistungen veranlasst wenig Leistungen veranlasst
Fazit: Fazit: RLV bedeutet für PatientenRLV bedeutet für Patienten RationierungRationierungund für den und für den Arzt: Anreiz zum NichtArzt: Anreiz zum Nicht--TunTun!!
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Nachsorge bei BrustkrebsNachsorge bei BrustkrebsggBei Beschwerden bitte melden!Bei Beschwerden bitte melden!
BBBBangenangen
HHHHoffenoffen
WWartenarten
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Das soll Nachsorge aus Sicht der Das soll Nachsorge aus Sicht der Krankenkassen leisten!Krankenkassen leisten!
VerlaufsbeobachtungVerlaufsbeobachtung
Beitrag zur körperlichen und psychischen Beitrag zur körperlichen und psychischen Rehabilitation Rehabilitation -- angepasst an die individuellen angepasst an die individuellen BedürfnisseBedürfnisseBedürfnisseBedürfnisse
Orientierung an SymptomenOrientierung an Symptomen
Richtet sich nach den Leitlinien der AGO Richtet sich nach den Leitlinien der AGO (Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie) (Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie) und der S3 Leitlinie Diagnostik, Therapie und und der S3 Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Nachsorge des MammakarzinomsMammakarzinoms
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Die These der S3 Leitlinie:Die These der S3 Leitlinie:Durch Früherkennung des Rückfalls Durch Früherkennung des Rückfalls lebt eine Frau nicht länger! lebt eine Frau nicht länger! lebt eine Frau nicht länger! lebt eine Frau nicht länger!
Die gegenwärtigen Leitlinien zur Die gegenwärtigen Leitlinien zur Nachsorge gehen von der Nachsorge gehen von der pessimistischen Annahmepessimistischen Annahme aus, aus, dass die frühzeitige Entdeckung dass die frühzeitige Entdeckung eines metastatischen Rezidivs eines metastatischen Rezidivs eines metastatischen Rezidivs eines metastatischen Rezidivs beim Mammakarzinom beim Mammakarzinom keinen keinen Einfluss auf die Prognose der Einfluss auf die Prognose der ggPatientinnen hat. Patientinnen hat.
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Allerdings: Die aktualisierte S3 Leitlinie Allerdings: Die aktualisierte S3 Leitlinie bestätigt die Notwendigkeit neuen Wissensbestätigt die Notwendigkeit neuen Wissens
Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des
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Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
Derzeit keine validen Daten für die Derzeit keine validen Daten für die individuelle risikoadaptierte Nachsorgeindividuelle risikoadaptierte Nachsorgeindividuelle risikoadaptierte Nachsorgeindividuelle risikoadaptierte Nachsorge
Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012 AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
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2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
Die S3 NachsorgeDie S3 Nachsorge--Leitlinien basieren auf Leitlinien basieren auf Daten von gestern und vorgesternDaten von gestern und vorgestern
Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms Langversion 3 0 Aktualisierung 2012 AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
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Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
Bildgebung: Mammographie und Bildgebung: Mammographie und Sonographie sind StandardSonographie sind Standard
Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
MRTMRT--Empfehlung: Nur für HochrisikopatientinnenEmpfehlung: Nur für Hochrisikopatientinnen
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CT, MRT oder PET und Tumormarker CT, MRT oder PET und Tumormarker nur bei klinischen Auffälligkeitennur bei klinischen Auffälligkeiten
Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
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Die StandardDie Standard--Nachsorge im ÜberblickNachsorge im Überblick
Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012 AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
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2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
Kostengünstige Nachsorge: Kostengünstige Nachsorge: B d Th i tB d Th i tBewegung und TherapietreueBewegung und Therapietreue
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Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
Individuelle Nachsorge in der GrauzoneIndividuelle Nachsorge in der GrauzoneggViele tun mehrViele tun mehr
Regelmäßige Bestimmung von Tumormarkern (Verdachtsdiagnose)( g )
Ultraschalluntersuchung der Brust (Abklä di tik)(Abklärungsdiagnostik)
Überweisung PET-CT (TK Berlin übernimmt)Überweisung PET-CT (TK Berlin übernimmt)
Aber: Sie haben keinen Anspruch auf diese Art der Nachsorge und es droht Regress wegen Unwirtschaftlichkeit!
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Nachsorge (im DMP) Nachsorge (im DMP) -- die ersten fünf Jahredie ersten fünf JahreNachsorge (im DMP) Nachsorge (im DMP) -- die ersten fünf Jahredie ersten fünf Jahre
halbjährliche ärztliche Untersuchunghalbjährliche ärztliche Untersuchung einmal pro Jahr Mammographie (nicht betroffene einmal pro Jahr Mammographie (nicht betroffene
Brust, ansonsten halbjährlich)Brust, ansonsten halbjährlich) nur bei nur bei Verdacht auf MetastasierungVerdacht auf Metastasierung (Symptome!!!):(Symptome!!!): nur bei nur bei Verdacht auf MetastasierungVerdacht auf Metastasierung (Symptome!!!):(Symptome!!!):
RöntgenRöntgen--Thorax, Ultraschall, KnochenszintigraphieThorax, Ultraschall, Knochenszintigraphie
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Standardisierte Behandlungsprogramme Standardisierte Behandlungsprogramme ––Standardisierte Behandlungsprogramme Standardisierte Behandlungsprogramme eine Sackgasse?eine Sackgasse?
Quelle: Nicola von Lutterotti, FAZ vom 16.3.2011
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Neue und komplementärNeue und komplementär--medizinische medizinische ppTherapieverfahrenTherapieverfahren
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Das Sozialgesetzbuch erlaubt Das Sozialgesetzbuch erlaubt ggKomplementärKomplementär--medizinische Therapienmedizinische Therapien
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Ab t h id d i t d V t d Ab t h id d i t d V t d GBGBAber entscheidend ist das Votum des Aber entscheidend ist das Votum des GBaGBa
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Der Der GbaGba sagt oft „nein“ zur sagt oft „nein“ zur Komplementärtherapie Komplementärtherapie
HomöopathieAnthroposophische TherapieSauerstoff-TherapienVital-und AufbaukurenTCMTCMAyurvedaOsteopathieMisteltherapieMisteltherapieBioresanzbehandlungKunst- und KörpertherapienHyperthermieHyperthermie
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Aber auch zu innovativen UntersuchungsAber auch zu innovativen Untersuchungs--und Behandlungsverfahren und Behandlungsverfahren
Mamma-MRT (nur zum Rezidivausschluss 6 Monate post OP, bei Lymphknotenmetastasen, wenn ein Primärtumor in der Brust anders nicht nachgewiesen werden kan)nicht nachgewiesen werden kan)
PET-CT (nur bei kleinzelligem Bronchialkarziom)
Osteodensitometrie(nur wenn bereits eine Osteoporose mit Wirbelbruch diagnostiziert wurde)
LITT (Laserinduzierte Thermotherapie)LITT (Laserinduzierte Thermotherapie)
SIRT (Selektive Interne Radio-Therapie)
TACE (Trans-Arterielle perkutane Chemo-Embolisation)
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( p )
Selbstzahlen ist eine LösungSelbstzahlen ist eine Lösung
Wichtig: Immer vorab eine gHonorarvereinbarung verlangen, aus der Art, GOÄ-Ziffer, Steige-
f kt d € P i rungsfaktor und €- Preise sichtlich sind!
Quelle: Bundesärztekammer Musterberufsordnung
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Quelle: Bundesärztekammer, Musterberufsordnung
U ü d U ü d Ungenügend: Ungenügend: Das ist keine Das ist keine Honorarübersicht!Honorarübersicht!
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Vergleichen lohn Vergleichen lohn –– auch die Krankenkassen auch die Krankenkassen haben Möglichkeitenhaben Möglichkeiten
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Satzungsleistungen Satzungsleistungen –– auch die auch die Krankenkassen haben MöglichkeitenKrankenkassen haben Möglichkeiten
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Das NikolausDas Nikolaus--Urteil des BVerfGUrteil des BVerfGDas NikolausDas Nikolaus Urteil des BVerfGUrteil des BVerfGAz.: 1 BvR 347/98
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Rechtsprechung im FlussRechtsprechung im FlussRechtsprechung im FlussRechtsprechung im Fluss
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Medikamente und HeilmittelMedikamente und Heilmittel
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Krank im falschen Krank im falschen Bundesland?Bundesland?
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So viel Geld steht So viel Geld steht in pro Quartal pro in pro Quartal pro Patientin für Patientin für Medikamente Medikamente zur Verfügungzur Verfügungg gg g
Arzneimittelrichtgrößenvereinbarung 2012 KV Westfalen-Lippe
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BSG Urteil zur MisteltherapieBSG Urteil zur MisteltherapieBSG Urteil zur MisteltherapieBSG Urteil zur Misteltherapie
Der feine Unterschied: Die Krankenkassen dürfen die Misteltherapie in der Adjuvanz erstatten, müssen aber nicht!
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BSG Urteil zur MisteltherapieBSG Urteil zur MisteltherapieBSG Urteil zur MisteltherapieBSG Urteil zur Misteltherapie
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Die S3 Leitlinie sieht Die S3 Leitlinie sieht keinen Nutzen keinen Nutzen keinen Nutzen keinen Nutzen
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An den Kosten kann es nicht liegenAn den Kosten kann es nicht liegenAn den Kosten kann es nicht liegenAn den Kosten kann es nicht liegen
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Endokrine TherapieEndokrine TherapieSo sieht es die S 3 LeitlinieSo sieht es die S 3 Leitlinie
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S S Sparen Sparen entgegen entgegen e tgegee tgegeder Leitlinieder Leitlinie
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S S Sparen Sparen entgegen entgegen e tgegee tgegeder Leitlinieder Leitlinie
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Kostenentscheidungen Kostenentscheidungen Arnzeimittelkosten p.m:Arimidex: 196,87 €Anastro-Cell: 48,98 €Nolvadex: 31,73 €
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Bisphosphonate nur in der metastasierten Bisphosphonate nur in der metastasierten SituationSituation
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Studienlage nicht eindeutig:Studienlage nicht eindeutig:Bisphosphonate in der AdjuvanzBisphosphonate in der Adjuvanz
Einsatz nur alsEinsatz nur alsOff lable useOff lable useOff lable useOff lable use
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Off Off lablelable useuse::BisphosphonateBisphosphonate in der in der AdjuvanzAdjuvanz
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BisphosphonateBisphosphonate in der in der AdjuvanzAdjuvanzUnwirksam oder nur zu teuer?Unwirksam oder nur zu teuer?
A i itt lk t A llA i itt lk t A llArzneimittelkosten pro Ampulle:Arzneimittelkosten pro Ampulle:Zometa: 374,06 Zometa: 374,06 €€Bondronat: 228 72 Bondronat: 228 72 €€Bondronat: 228,72 Bondronat: 228,72 €€
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Off Off lablelable useuse::Off Off lablelable useuse::BisphosphonateBisphosphonate in der in der AdjuvanzAdjuvanz
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Die entscheidende Frage:Die entscheidende Frage:ggTeure Innovation Teure Innovation –– Was darf Therapie kosten?Was darf Therapie kosten?
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Quelle: Gerd Gläske et. al.: Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie, Berlin 2010
Ein bunter Flickenteppich: Ein bunter Flickenteppich: ppppDie HeilmittelausgabenDie Heilmittelausgaben
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Heilmittel nur bedingt heilsamHeilmittel nur bedingt heilsam
Lymphödem als kalkuliertes Risiko
Viele Ärzte verordnen Lymphdrainage und auch Krankengymnastik nicht,
Richtgrößenvereinbarung KVWL 2012
y p g gy ,weil bei Überschreitung der Budgets Regress droht
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Richtgrößenvereinbarung KVWL 2012
Vergütung für LymphdrainageVergütung für LymphdrainageVergütung für LymphdrainageVergütung für Lymphdrainage
PrimärkassenPrimärkassen
ErsatzkassenErsatzkassen
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Praxisbesonderheiten werden bei ArzneiPraxisbesonderheiten werden bei Arznei-- und und H il itt l üf b ü k i hti tH il itt l üf b ü k i hti tHeilmittelprüfungen berücksichtigtHeilmittelprüfungen berücksichtigt
Prüfungvereinbarung KVWL
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Seit 2012 möglich: Dauerverordnung für Seit 2012 möglich: Dauerverordnung für 12 Monate auf Antrag der Patientin12 Monate auf Antrag der Patientin
Wichtig: Wichtig: Wichtig: Wichtig: Der richtige Der richtige ICDICD--10 Code10 Code
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Hilfsmittel Hilfsmittel –– noch sind die Kassen noch sind die Kassen Hilfsmittel Hilfsmittel noch sind die Kassen noch sind die Kassen großzügiggroßzügig
BrustprothesenSpezial BHpPerückenKompressionsstrumpfGehhilfenRollstühle
• werden auf Rezept verordnet p• bei BH nur Zuschuss von maximal 40 € pro Jahr• DMP Teilnehmerinnen erhalten bei manchen Kassen Badeanzug auf Rezept• bei Haarausfall während der Chemo zahlen Kassen Perücke oder Zuschuss
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Fit trimmen auf Rezept Fit trimmen auf Rezept -- RehasportRehasportFit trimmen auf Rezept Fit trimmen auf Rezept -- RehasportRehasport
Gesetzliche KrankenversicherungVerordnungsfähig sind 50 Übungseinheitenà 18 Minuten und insgesamt 120 Übungseinheiten in 36 Monaten
Deutsche RentenversicherungDeutsche RentenversicherungVerordnungen für 6, längstens 12 Monate bei bestimmten Beeinträchtigungen
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Zuhause gesund werden Zuhause gesund werden –– häusliche häusliche Zuhause gesund werden Zuhause gesund werden häusliche häusliche KrankenpflegeKrankenpflege
Kann dann verordnet werden wenn ein Kann dann verordnet werden, wenn ein Krankenhausbehandlung nicht möglich oder die häusliche Pflege kosten-günstiger istgünstiger ist
Anspruch besteht nur dann, wenn der Kranke nicht durch Mitglieder des Kranke nicht durch Mitglieder des Haushalts gepflegt werden kann
Die Krankenkasse stellt entweder eine Die Krankenkasse stellt entweder eine Kraft oder bezahlt die Kosten für eine selbst eingestellte
Zusätzlich kann auch eine Haushalts-hilfe gestellt werden (z.B. Alleiner-ziehenden mit Kindern unter 12)
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Rehabilitation Rehabilitation –– wieder in den Alltag wieder in den Alltag Rehabilitation Rehabilitation wieder in den Alltag wieder in den Alltag zurückfindenzurückfinden
Anschlussheilbehandlung (3 Wochen): Anschlussheilbehandlung (3 Wochen): Antrag: Akutklinik, Beginn: Spätestens 14 bis 28 Tage nach Abschluss der Akuttherapie
Stationäre Nach- und Festigungskuren (3 Wochen=Antrag durch den Hausarzt innerhalb des ersten JahresBei medizinischem Bedarf auch später nochmals pmöglich
Teilstationäre Maßnahmen Behandlung erfolgt am Wohnort, Patientin übernachtet zuhause, kann anstelle einer stationären Reha durchgeführt werden, keine Zuzahlung
Antrag: Berufstätige an die DRV, Nicht-Erwerbstätige: Krankenkassen, Kommunen, Beamte: Beihilfestelle
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Beamte: Beihilfestelle
Ohne Eigenanteil Ohne Eigenanteil funktioniert‘sfunktioniert‘s nichtnicht
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Schwerbehindertenausweis Schwerbehindertenausweis ––Schwerbehindertenausweis Schwerbehindertenausweis ––Erleichterungen im Alltag Erleichterungen im Alltag
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Schwerbehindertenausweis Schwerbehindertenausweis ––Alltagserleichterungen vom VersorgungsamtAlltagserleichterungen vom Versorgungsamt
• soll die durch die Krebserkrankung entstandensoll die durch die Krebserkrankung entstandenNachteile ausgleichen
• ist nicht an Erwerbstätigkeit gebundenist nicht an Erwerbstätigkeit gebunden
• kann direkt nach der OP, nach Abschluss aus der Akutbehandlung oder auch zu einem späteren Zeit-g ppunkt beim Versorgungsamt beantragt werden
• Arzt- und Krankenhausberichte sollte beigefügt sein
• im Antrag sollten alle Beschwerden und Erkrankungengenannt werden, die zu einer Krebserkrankung geführthaben - nicht nur die Krebserkrankung!
CAVE: Es wird nur das Zusammenwirken der Erkrankungen bewertet, die einzelnen Behinderungen werden nicht aufaddiert!
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die einzelnen Behinderungen werden nicht aufaddiert!
Schwerbehindertenausweis Schwerbehindertenausweis ––Alltagserleichterungen vom VersorgungsamtAlltagserleichterungen vom Versorgungsamt
• soll die durch die Krebserkrankung entstandensoll die durch die Krebserkrankung entstandenNachteile ausgleichen
• ist nicht an Erwerbstätigkeit gebundenist nicht an Erwerbstätigkeit gebunden
• kann direkt nach der OP, nach Abschluss aus der Akutbehandlung oder auch zu einem späteren Zeit-g ppunkt beim Versorgungsamt beantragt werden
• Arzt- und Krankenhausberichte sollte beigefügt sein
• im Antrag sollten alle Beschwerden und Erkrankungengenannt werden, die zu einer Krebserkrankung geführthaben - nicht nur die Krebserkrankung!
CAVE: Es wird nur das Zusammenwirken der Erkrankungen bewertet, die einzelnen Behinderungen werden nicht aufaddiert!
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die einzelnen Behinderungen werden nicht aufaddiert!
Schwerbehindertenausweis Schwerbehindertenausweis ––Die wichtigsten Erleichterungen auf einen BlickDie wichtigsten Erleichterungen auf einen Blick
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Quelle: Frauenselbsthilfe nach Krebs: Soziale Informationen 2011
Was ist eine Schwerbehinderung?Was ist eine Schwerbehinderung?GdBGdB–– drei entscheidende Buchstabendrei entscheidende Buchstaben
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Quelle: Frauenselbsthilfe nach Krebs: Soziale Informationen 2011
Der Der GdBGdB wird vom Versorgungsamt ermitteltwird vom Versorgungsamt ermittelt• richtet sich nach der Schwere der Behinderung
• die Feststellung erfolgt nach Aktenlage auf Basisder Versorgungsmedizinischen Grundsätze entschei-dend ist die Gesamtsicht der Beeinträchtigungeng g
• besondere Beeinträchtigungen werden auf dem Ausweismit Merkzeichen eingetragen. Diese sindg g
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Quelle: Frauenselbsthilfe nach Krebs: Soziale Informationen 2011
Beispiel BrustkrebsBeispiel BrustkrebsBeispiel BrustkrebsBeispiel BrustkrebsDie ersten fünf Jahr nach der DiagnoseDie ersten fünf Jahr nach der Diagnose
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Vorteile, die Nachteile ausgeleichen sollenVorteile, die Nachteile ausgeleichen sollen
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Spontanremission à la SozialgesetzbuchSpontanremission à la SozialgesetzbuchN h fü f J h h t i h di H il b äh t“N h fü f J h h t i h di H il b äh t“Nach fünf Jahren hat sich die Heilung „bewährt“Nach fünf Jahren hat sich die Heilung „bewährt“
es sei denn es treten Rezidive oder Neuerkrankungen aufes sei denn es treten Rezidive oder Neuerkrankungen auf
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….es sei denn, es treten Rezidive oder Neuerkrankungen auf….es sei denn, es treten Rezidive oder Neuerkrankungen auf
So sehen es die Fachgesellschaften: So sehen es die Fachgesellschaften: Brustkrebs ist eine chronische Erkrankung Brustkrebs ist eine chronische Erkrankung
Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012 AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
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2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
Fünf Jahre sind für die Nachsorge nicht Fünf Jahre sind für die Nachsorge nicht gggenug!genug!
Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie, Interdisziplinäre S3 Leitlinie zur Diagnostik, p g g p gTherapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 3.0, Aktualisierung 2012, AWMF-Register-Nummer: 032 – 045OL
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Deshalb fordern Patientinnen:Deshalb fordern Patientinnen:Schafft die Heilungsbewährung ab!Schafft die Heilungsbewährung ab!
Das Mammakarzinom ist eine systemische Erkrankung mit chronischem • Das Mammakarzinom ist eine systemische Erkrankung mit chronischem Verlauf, die nach 5 Jahren nicht als „geheilt“ angesehen werden kann.
• Das Mammakarzinom ist keine homogene Entität sondern weist • Das Mammakarzinom ist keine homogene Entität, sondern weist verschiedenste Subgruppen auf, die über die in der Tabelle aufgeführten Kriterien (Tumorgröße, Nodalstatus und Metastasen) hinausgehen (Malignitätsgrad/Grading (G) histologischer Tumortyp Alter und Menopausenstatus der Patientin peritumorale Lymph-(Malignitätsgrad/Grading (G), histologischer Tumortyp, Alter und Menopausenstatus der Patientin, peritumorale Lymph-und Blutgefäßinvasion (L1/V1), Hormonrezeptorstatus (ER/PR), Invasionsfaktoren uPA/PAI-1, basalzellartiger Tumortyp/“triple negative“, HER2-Expression, (Proliferationsmarker, Tumorzelldisseminierung im Knochenmark, Gen-, Methylierungs-Proteinprofile). Daraus ergeben sich unterschiedliche Prognosen und Risikoklassen für die betroffenen Patienten Diese Unterschieden finden Risikoklassen für die betroffenen Patienten. Diese Unterschieden finden zur Zeit keine Berücksichtigung.
• Das Rezidivrisiko sinkt nach Ablauf von 5 Jahren nicht sondern bleibt • Das Rezidivrisiko sinkt nach Ablauf von 5 Jahren nicht, sondern bleibt unverändert bestehen. Außerdem besteht ein zusätzliches erhöhtes Risiko eines Zweitkrebses.
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Quelle : mamazone Petition zur Abschaffung der Heilungsbewährung
Ein Ausblick in die ZukunftEin Ausblick in die ZukunftPersonalisierte Medizin Personalisierte Medizin –– neue Hoffnung neue Hoffnung für Patienten? für Patienten? für Patienten? für Patienten?
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Personalisierte Medizin wird in der Personalisierte Medizin wird in der Personalisierte Medizin wird in der Personalisierte Medizin wird in der Krebstherapie immer wichtigerKrebstherapie immer wichtiger
Das "Das "Prinzip Gießkanne" hat bei der Krebsbehandlung Prinzip Gießkanne" hat bei der Krebsbehandlung ausgedientausgedient; heute überlegen wir uns bei jedem Patienten ; heute überlegen wir uns bei jedem Patienten Konzepte mit möglichst wenig Therapie Konzepte mit möglichst wenig Therapie also mit also mit Konzepte, mit möglichst wenig Therapie Konzepte, mit möglichst wenig Therapie -- also mit also mit möglichst wenigen Einschränkungen der Lebensqualität möglichst wenigen Einschränkungen der Lebensqualität --ein Optimum zu erreichen. Insgesamt sind wir auf dem ein Optimum zu erreichen. Insgesamt sind wir auf dem Weg die Behandlungsnotwendigkeiten durch die Weg die Behandlungsnotwendigkeiten durch die Weg, die Behandlungsnotwendigkeiten durch die Weg, die Behandlungsnotwendigkeiten durch die biologische Klassifizierung des Tumorsbiologische Klassifizierung des Tumors und nicht etwa und nicht etwa durch die Versichertenklasse des Patienten vorzugeben. durch die Versichertenklasse des Patienten vorzugeben.
Wi h i Wi h i O ti fü d P ti t O ti fü d P ti t Wir versuchen, ein Wir versuchen, ein Optimum für den Patienten zu Optimum für den Patienten zu erreichen erreichen -- bei gleichzeitiger Respektierung der bei gleichzeitiger Respektierung der BudgetierungBudgetierung: Unnütze Therapien ersparen, wirksame : Unnütze Therapien ersparen, wirksame Therapien erkennen und ungeachtet seiner VersichertenTherapien erkennen und ungeachtet seiner Versicherten Prof. Wolff Schmiegel, Direktor der Therapien erkennen und ungeachtet seiner VersichertenTherapien erkennen und ungeachtet seiner Versicherten--klasse dem Patienten diese Therapie möglich zu machen. klasse dem Patienten diese Therapie möglich zu machen.
gMedizinischen Universitätsklinik Bochum und Präsident des 29. Deutschen Krebs-kongresses vom 24. bis 27.2.2010
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Bessere Therapie als StudienteilnehmerBessere Therapie als StudienteilnehmerBessere Therapie als StudienteilnehmerBessere Therapie als Studienteilnehmer
Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Studien
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Studien: Experimente für den Fortschritt?Studien: Experimente für den Fortschritt?Studien: Experimente für den Fortschritt?Studien: Experimente für den Fortschritt?
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GentestsGentestsTherapiestrategien Therapiestrategien optimieren optimieren optimieren, optimieren, Nebenwirkungen Nebenwirkungen reduzierenreduzieren
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Personalisierte Medizin bedeutet nicht Personalisierte Medizin bedeutet nicht individuelle, patientenorientierte Medizinindividuelle, patientenorientierte Medizin
Quelle: Boston Consulting Group: Medizinische Biotechnologie in Deutschland, Biopharmazeutika – Wirtschaftsdaten und Nutzen der personalisierten Medizin, 2011
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Therapiestrategien optimieren, Therapiestrategien optimieren, Therapiestrategien optimieren, Therapiestrategien optimieren, Nebenwirkungen reduzierenNebenwirkungen reduzieren
Quelle: Boston Consulting Group: Medizinische Biotechnologie in Deutschland Biopharmazeutika – Wirtschaftsdaten und Nutzen der
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Quelle: Boston Consulting Group: Medizinische Biotechnologie in Deutschland, Biopharmazeutika Wirtschaftsdaten und Nutzen der personalisierten Medizin, 2011
Patientenrechte Patientenrechte –– Infos auf einen BlickInfos auf einen Blick
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Ich kam verwirrt, ich gehe verwirrt, aber auf höherem Niveau
Vielen Dank Vielen Dank Vielen Dank Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!für Ihre Aufmerksamkeit!
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