N a c h h a lt i g e e N t w i c k l u N g
i N d e r S c h w e i z
e i N w e g w e i S e r
Impressum
HerausgeberInterdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE)
c/o Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Sektion Nachhaltige Entwicklung
CH-3003 Bern
Autorinnen und Autoren1. Auflage 2007
Regula Bärtschi, Doris Angst, Pietro Cattaneo, Anne DuPasquier, Nathalie Gigon,
Christine Richard, Daniel Wachter, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Mitarbeit von Aurélie Massin und Andrea Meier
2. überarbeitete Auflage 2012
Christine Richard und Daniel Wachter, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
RedaktionPieter Poldervaart, 4001 Basel
Grafische GestaltungDesk Design, 3032 Hinterkappelen
Desk Design, 3032 Hinterkappelen (Fotos Titelblatt, Seite 4, 59)
Keystone (Fotos Seiten 8, 14, 46)
Henri Leuzinger, 4310 Rheinfelden (Fotos Seiten 24, 29, 35, 43, 49)
Auf 100 % Recycling-Papier gedruckt
ProduktionRudolf Menzi, Stabsstelle Information ARE
ZitierweiseInterdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) 2012:
Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz – Ein Wegweiser, Bern
Vertrieb
BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern
www.bundespublikationen.admin.ch
Art.-Nr. 812.054.d
In elektronischer Form: www.are.admin.ch
April 2012 2500 860287412
V o r w o r t
Seit der Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio 1992 ist der Be-
griff Nachhaltige Entwicklung in aller Munde. Das Konzept, das hinter
dem Begriff steht, ist im Allgemeinen aber noch immer zu wenig bekannt.
Die Bedeutung der Nachhaltigen Entwicklung muss deshalb weiterhin er-
klärt und der Dialog in der Politik und mit Akteuren aus der Wirtschaft,
aus dem Bildungswesen und aus der Zivilgesellschaft gefördert werden.
Das Ziel der Konferenz der Vereinten Nationen über Nachhaltige Entwick-
lung im Jahr 2012 («Rio+20») ist, das politische Engagement für die Nach-
haltige Entwicklung weltweit zu erneuern. Dabei stehen die Entwicklung
einer «grünen Wirtschaft» im Kontext der Nachhaltigen Entwicklung und
der Armutsreduktion sowie die institutionellen Rahmenbedingungen für
eine Nachhaltige Entwicklung im Vordergrund.
Die Dekade 2005 bis 2014 «Bildung für Nachhaltige Entwicklung» (BNE)
beinhaltet ein weiteres Ziel: Das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung
soll in alle Stufen des Bildungssystems integriert werden. Darunter fallen
die formale Bildung in der obligatorischen Schule sowie auf den höheren
Bildungsstufen und auch das breite Feld der informellen Bildung, wie
zum Beispiel Weiterbildungskurse oder Veranstaltungen. Die BNE-Dekade
schafft somit die Grundlagen für eine nachhaltige Gesellschaft.
Diese Publikation liefert einen Überblick über das Konzept der Nachhal-
tigen Entwicklung und zeigt die Umsetzung in der Schweiz auf. Sie soll
als Wegweiser und Orientierungshilfe durch dieses komplexe Themenfeld
führen. Die angegebenen Internet-Links bieten weitere Informationen für
eine vertiefte Auseinandersetzung mit den einzelnen Themen. Damit sol-
len in Zukunft alle Interessierten bei diesem Thema mitreden und zur
Nachhaltigen Entwicklung ihres Umfelds beitragen können.
Wir laden alle ein, die sich beruflich und auch privat für die Nachhaltige
Entwicklung interessieren, sich mit dem vorliegenden Wegweiser einen
raschen Überblick über die wichtigsten Fakten zu verschaffen.
Dr. Maria Lezzi,
Direktorin des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE)
I n h a lt
Perspektiven und Herausforderungen 4
Auf globaler Ebene 4
In der Schweiz 5
Definition und Konzept der Nachhaltigen Entwicklung 8
Grundkonzept 8
So interpretiert die Schweiz die Nachhaltige Entwicklung 10
Der internationale Kontext 14
Internationale Meilensteine 14
Schlüsseldokumente für die Nachhaltige Entwicklung 18
Wichtige Akteure auf internationaler Ebene 22
Die Politik der Schweiz 24
Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats 25
Akteure und Institutionen auf Bundesebene 29
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 29
Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) 30
Forum Nachhaltige Entwicklung 34
Dialog Nachhaltige Entwicklung Schweiz 34
Nachhaltige Entwicklung in Kantonen und Gemeinden 35
Lokale Nachhaltigkeitsprozesse 35
Gestaltung eines Nachhaltigkeitsprozesses 37
Die Situation in der Schweiz 39
Angebote für die Akteure auf lokaler Ebene 42
Privatwirtschaft 43
Nachhaltige Produkte und Prozesse 43
Normen und Standards 43
Bildung 46
Nachhaltige Entwicklung messen und beurteilen 49
Indikatorensysteme 49
Nachhaltigkeitsbeurteilung 54
Wie nachhaltig ist die Schweiz? 59
Es gibt viel zu tun 60
Anhang 66
Abkürzungen 66
Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung (Rio-Deklaration) 68
Prinzipien des Monet-Indikatorensystems in der Schweiz (gekürzt) 73
Bibliographie 77
4
au F g l o B a l e r e B e n e
B E v ö l K E r u N G u N D G E S E l l S c H A F t
Die Weltbevölkerung wird bis zum Jahr 2050 auf rund 9,6 Milliarden
Menschen anwachsen, die Mehrheit wird in Riesenstädten in den Ent-
wicklungsländern leben. Auch die Zahl der potenziellen Migrantinnen
und Migranten wird durch das globale Bevölkerungswachstum, durch
das anhaltende wirtschaftliche Gefälle zwischen reichen und armen Län-
dern, aber auch durch Kriege und umweltbedingte Veränderungen (Kli-
mawandel) weiter ansteigen. Der weltweite Kampf gegen die Armut geht
ebenfalls weiter: Zwischen 1990 und 2005 konnte der Anteil Menschen in
Entwicklungsländern, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskom-
men müssen, von rund 46 auf 27 Prozent gesenkt werden. Aufgrund des
Bevölkerungswachstums hat die Zahl der sehr Armen jedoch kaum abge-
nommen. Auch wird die Verteilung immer ungleicher: Es gibt zunehmend
extrem reiche und extrem arme Menschen.
W I r t S c H A F t
Der Wettbewerb unter den Wirtschaftsstandorten nimmt zu. Die Euro-
und Schuldenkrise hat in Europa tiefe strukturelle Defizite offengelegt,
wodurch die Wettbewerbsfähigkeit noch stärker unter Druck gerät.
Während der Nationalstaat an Einfluss verliert, gewinnen multinatio-
nale Konzerne und multinationale wirtschaftliche Institutionen wie die
Welt handelsorganisation (WTO), der Internationale Währungsfonds (IWF)
oder die Weltbank an Gewicht und Macht. Und die internationale Arbeits-
teilung nimmt laufend zu. Wirtschaftlich starke Länder entwickeln sich zu
«Wissensgesellschaften», deren Wohlstand auf dem Vermehren von Wis-
sen und dem Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnolo-
p e r S p e k t I V e n u n d
h e r a u S F o r d e r u n g e n
5
gien basiert. Die Industrieproduktion dagegen verlagert sich zunehmend
in die Schwellen- und Entwicklungsländer.
N At ü r l I c H E r E S S o u r c E N
Die wichtigsten globalen Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts sind der
Klimawandel und zunehmende Naturkatastrophen, der Mangel an Süss-
wasser, die bedrohte Artenvielfalt, verschmutzte Meere und Küsten, der
hohe Kulturlandverlust sowie chemische, gentechnische und nukleare
Risiken als Folgen unserer Produktionsweisen und unseres Konsumver-
haltens. Wegen der steigenden Konsumansprüche im Norden, aber auch
in den stark wachsenden Ländern wie China und Indien, nimmt der Druck
auf die natürlichen Ressourcen weiter zu. Die Dringlichkeit kann anhand
der Klimaveränderungen verdeutlicht werden: Gemäss dem Intergo-
vernmental Panel on Climate Change (IPCC) müssten die globalen Treib-
hausgasemissionen bis 2050 um 50 Prozent im Vergleich zum Niveau von
1990 verringert werden, um den Temperaturanstieg unter 2°C zu hal-
ten und katastrophale Auswirkungen für den Menschen zu vermeiden.
Von den Industriestaaten werden dabei wesentlich stärkere Reduktionen
gefordert (eine Reduktion der Treibhausgasemissionen zwischen 80 und
95 Prozent bis 2050). Um weit reichende und irreversible Folgen des
Klima wandels zu vermeiden, bleibt nach Einschätzung des IPCC zum
Handeln nur noch Zeit bis zum Jahr 2020.
FA z I t
Im fortschreitenden 21. Jahrhundert zeigt sich auf globaler Ebene im-
mer deutlicher die Notwendigkeit, die Entwicklung in andere, nachhaltige
Bahnen zu lenken.
I n d e r S c h w e I z
B E v ö l K E r u N G u N D G E S E l l S c H A F t
Die demographische Herausforderung liegt in der Schweiz sowohl im
Wachstum als auch in der Alterung der Bevölkerung. Kommen gegen-
wärtig auf 100 Erwerbstätige 33 Pensionierte, werden es im Jahr 2050
ungefähr 61 sein. Die Reformen des Sozialversicherungssystems werden
die Beziehung zwischen den Generationen belasten. Die Alterung und
das Wachstum der Gesellschaft prägen weitere Bereiche wie den Arbeits-
6
markt, die Mobilität und das Siedlungswesen. Aufgrund der schweize-
rischen Migrationspolitik ist anzunehmen, dass auch künftig hauptsäch-
lich Menschen aus dem EU-Raum einwandern. Auch die Einwanderung
aus nicht europäischen Ländern wird voraussichtlich bestehen bleiben,
und die Integrationspolitik behält somit eine grosse Bedeutung.
Aufgrund des steigenden Wettbewerbsdrucks ist es für Personen mit
geringer Ausbildung oder anderen Benachteiligungen immer schwieriger,
mit den Anforderungen im Arbeitsleben mitzuhalten. Die Integration von
lernschwachen Jugendlichen wird immer wichtiger. Besonders betroffen
von der Armut sind Langzeitarbeitslose, Personen mit tiefem Erwerbsein-
kommen (Working Poors), Einelternfamilien und kinderreiche Haushalte.
W I r t S c H A F t
Um den materiellen Wohlstand zu erhalten, bemühen sich Bund, Kan-
tone und Gemeinden um bessere Rahmenbedingungen für das wirt-
schaftliche Wachstum. Dabei werden oft Anliegen in Frage gestellt, die
für die Nachhaltige Entwicklung zentral sind. So erfasst der steigende
Wettbewerbsdruck die bisher staatlich gelenkten Dienstleistungen wie
Post, Bahn, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung oder das
Gesundheitswesen. Soziale Einrichtungen wie die obligatorische Alters-
vorsorge oder das öffentliche Bildungswesen werden reformiert, sozial
aus gleichende Gestaltungselemente sind durch die Förderung individu-
eller Lösungen herausgefordert.
N At ü r l I c H E r E S S o u r c E N
In der Schweiz sind besonders die Berggebiete von den Auswirkungen
der Klimaveränderung betroffen, und man rechnet mit steigenden Natur-
gefahren, die regionale Infrastrukturen bedrohen könnten. Laut verschie-
denen Prognosen verschwinden in den nächsten 50 Jahren als Folge der
Erderwärmung grosse Teile der Schweizer Gletscher. Negative Auswir-
kungen auf die Wasserversorgung und auf die Wasserkraft (Elektrizi-
tätserzeugung) sind ebenfalls zu erwarten. Der Umbau der Schweizer
Energie versorgung nach dem Beschluss des Parlaments und des Bundes-
rats für den Atomausstieg und der damit einhergehende Ausbau der er-
neuerbaren Energien stellen für Natur und Landschaft grosse Herausfor-
derungen dar. Auch die Artenvielfalt in der Schweiz ist wegen intensiver
7
Beanspruchung der Landschaft durch Landwirtschaft, durch Infrastruk-
turanlagen und andere Bauten bedroht.
D I E S t E l l u N G D E r S c H W E I z I N D E r W E lt
Die Schweiz ist eines der am stärksten globalisierten Länder weltweit,
deshalb nimmt die Bedeutung globaler Herausforderungen stetig zu, und
auch nationale Herausforderungen müssen zusehends im internationalen
Rahmen angegangen werden. Die Schweiz verdient jeden zweiten Fran-
ken im Ausland und verwaltet fast einen Drittel der weltweit im Ausland
angelegten Vermögen. Mit ihren Produktions- und Konsumstandards be-
ansprucht sie zudem etwa dreimal so viele natürliche Lebensgrundlagen,
als im Land selbst zur Verfügung stehen. Aus einer derart starken Ver-
netzung entsteht eine starke Verantwortung für eine globale Nach haltige
Entwicklung.
8
g r u n d ko n z e p t
D I E B r u N D t l A N D - D E F I N I t I o N
Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommis-
sion) verabschiedete 1987 folgende Definition für Nachhaltige Entwick-
lung:
«Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse
der Gegenwart befriedigt, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen
zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.»
Nachhaltige Entwicklung ist seit der Konferenz von Rio im Jahr 1992 ein
breit akzeptierter Begriff geworden. Zwei Grundgedanken sind für das
Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung von zentraler Bedeutung: Das
Konzept der Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen sowie
die Idee der Grenzen der Tragfähigkeit des globalen Ökosystems.
d e F I n I t I o n u n d
k o n z e p t d e r
n a c h h a lt I g e n e n t w I c k l u n g
9
Nachhaltige Entwicklung wird oft mit drei Kreisen für die Zieldimen-
sionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft dargestellt, ergänzt um die
Zeit- und die Nord-Süd-Dimension. Damit soll Folgendes zum Ausdruck
gebracht werden:
• Ganzheitliche Sicht von umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft:
Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Prozesse sind ver-
netzt und beeinflussen sich gegenseitig. Das Handeln öffentlicher
und privater Akteure darf nicht isoliert und eindimensional erfolgen,
sondern muss den Wechselwirkungen zwischen den drei Dimensionen
Rechnung tragen.
Gesellschaft
umwelt Wirtschaft
Generationheute
Generationmorgen
Nord
Süd / Ost
Denken und Handeln:– ganzheitlich– langfristig– global
das drei-dimensionen-konzept
1 0
• Solidarität mit den künftigen Generationen:
Die Überbeanspruchung der Ressourcen und des Lebensraums oder
hinterlassene Schulden schränken die Entwicklung zukünftiger Ge-
nerationen ein. Entwicklung ist nur dann nachhaltig, wenn sie die
Bedürfnisse zukünftiger Generationen berücksichtigt (intergeneratio-
nelle Solidarität) und nicht beeinträchtigt.
• Solidarität innerhalb der heutigen Generation:
Eine langfristig stabile Entwicklung der Erde ist nur möglich, wenn
allen Menschen das gleiche Recht auf die Nutzung der vorhandenen
Ressourcen zugestanden wird (intragenerationelle Solidarität).
Das Drei-Dimensionen-Konzept ist eine vereinfachte Darstellung der
Nachhaltigen Entwicklung. Zusätzlich spielen kulturelle und institutio-
nelle Fragen eine wichtige Rolle, um notwendige Änderungen in der Poli-
tik aufzugreifen und umzusetzen.
Die in den letzten Jahren entstandenen Konzepte «grüne Wirtschaft» und
«grünes Wachstum» beleuchten Teilbereiche der Nachhaltigen Entwick-
lung wie die Ressourcen- und die Energieeffizienz. Sie gehen spezifisch
auf die Schnittstelle zwischen wirtschafts- und umweltpolitischen Frage-
stellungen sowie auf einige ausgewählte gesellschaftliche Aspekte ein.
Die Konzepte nehmen insofern wichtige, komplementäre Teilaspekte der
breit fokussierten Nachhaltigen Entwicklung auf, ersetzen diese aber
nicht.
S o I n t e r p r e t I e r t d I e S c h w e I z d I e n a c h h a lt I g e
e n t w I c k l u n g
D I E B u N D E S r At S K r I t E r I E N
In der Strategie Nachhaltige Entwicklung formuliert der Bundesrat 15
Nachhaltigkeitskriterien für die Schweiz, abgeleitet aus den drei Zieldi-
mensionen. Diese relativ allgemeinen Kriterien wurden in verschiedenen
Projekten ausdifferenziert, so zum Beispiel in den 45 MONET-Prinzipien
(vgl. S. 73) oder den 35 Zielbereichen des «Cercle Indicateurs» (vgl. S. 52).
1 1
Umwelt
Naturräume und Arten-
vielfalt erhalten
Den Verbrauch erneuer-
barer Ressourcen unter
dem Regenerationsniveau
beziehungsweise dem
natürlichen Anfall halten
Den Verbrauch nicht
erneuerbarer Ressourcen
unter dem Entwicklungs-
potenzial von erneuer-
baren Ressourcen halten
Die Belastung der
natürlichen Umwelt und
des Menschen durch
Emissionen beziehungs-
weise Schadstoffe auf ein
unbedenkliches Niveau
senken
Die Auswirkungen von
Umweltkatastrophen
reduzieren und Unfall-
risiken nur insoweit
eingehen, als sie auch
beim grösstmöglichen
Schadensereignis keine
dauerhaften Schäden
über eine Generation
hinaus verursachen
Wirtschaft
Einkommen und Beschäf-
tigung erhalten und den
Bedürfnissen entspre-
chend mehren unter
Berücksichtigung einer
sozial- und raumverträg-
lichen Verteilung
Das Produktivkapital,
basierend auf dem
Sozial- und Humankapital,
mindestens erhalten und
qualitativ mehren
Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationskraft der
Wirtschaft verbessern
In der Wirtschaft primär
die Marktmechanismen
(Preise) unter Berücksich-
tigung der massgebenden
Knappheitsfaktoren und
externen Kosten wirken
lassen
Ein Wirtschaften der
öffentlichen Hand, das
nicht auf Kosten zu-
künftiger Generationen
erfolgt
Gesellschaft
Gesundheit und Sicher-
heit der Menschen in um-
fassendem Sinn schützen
und fördern
Bildung und damit
Entwicklung sowie Ent-
faltung und Identität der
Einzelnen gewährleisten
Die Kultur sowie die Er-
haltung und Entwicklung
gesellschaftlicher Werte
und Ressourcen im Sinn
des Sozialkapitals fördern
Gleiche Rechte und
Rechtssicherheit für alle
gewährleisten, insbeson-
dere die Gleichstellung
von Frau und Mann,
die Gleichberechtigung
beziehungsweise den
Schutz von Minderheiten
sowie die Anerkennung
der Menschenrechte
Die Solidarität innerhalb
und zwischen den Ge-
nerationen sowie global
fördern
die 15 nachhaltigkeitskriterien der «Strategie nachhaltige entwicklung» («Bundesratskriterien»)
1 2
« S c H WA c H E N A c H H A lt I G K E I t P l u S »
Ergänzend zum Drei-Dimensionen-Konzept bildet das Kapitalstockmodell
eine weitere Grundlage für die schweizerische Nachhaltigkeitspolitik.
Das Kapitalstockmodell basiert auf der Idee der drei Kapitalstöcke Um-
welt, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Nachhaltigkeitskapital bildet sich
aus der Summe der drei Kapitalstöcke:
K Nachhaltigkeit =
K umwelt + K Wirtschaft + K Gesellschaft
Die Konzepte der starken und schwachen Nachhaltigkeit befassen sich
mit der Frage nach der Austauschbarkeit von Kapitalstöcken. Starke
Nachhaltigkeit verlangt, dass keiner der drei Kapitalstöcke über längere
Zeit abnehmen darf, während schwache Nachhaltigkeit diese Bedingung
nur für das gesamte Nachhaltigkeitskapital stellt. Schwache Nachhaltig-
keit erlaubt beispielsweise den Abbau des Umweltkapitalstocks, so lange
als «Kompensation» mehr Wirtschafts- oder Sozialkapital geschaffen
wird.
Der Bundesrat vertritt eine Mittelposition zwischen starker und schwacher
Nachhaltigkeit. Diese wird in der Wissenschaft auch als «schwache Nach-
haltigkeit Plus» bezeichnet. Eine begrenzte Austauschbarkeit zwischen
den Kapitalstöcken ist zulässig, sofern die für jeden Kapitalstock gel-
tenden kritischen Grenzen nicht unterschritten werden. Kritische Gren-
zen wie zum Beispiel gesundheitlich relevante Umweltnormen (Luftver-
schmutzung) oder die Gewährleistung der Menschenrechte stellen nicht
verhandelbare Mindestanforderungen dar.
D E r u M G A N G M I t z I E l Ko N F l I K t E N
Die Nachhaltige Entwicklung ist kein harmonisches Konzept. Es ist mög-
lich, dass bei den verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen und ökolo-
gischen Anliegen Zielkonflikte entstehen. Die Herausforderung in der
Nachhaltigen Entwicklung besteht darin, die zum Teil gegenläufigen Ziele
und Interessen der Dimensionen aufeinander abzustimmen und einen
Interessenausgleich herzustellen. Zielkonflikte müssen international und
lokal in fairen und demokratischen Prozessen bewältigt werden. Die ge-
meinsame politische Aufgabe liegt also in der Suche nach Optimierungs-
1 3
möglichkeiten und Synergien zur Überwindung von Zielkonflikten zwi-
schen und innerhalb der Nachhaltigkeitsdimensionen.
Grundsätzlich sind folgende Regeln zu beachten:
– Entscheide sind so zu fällen, dass mittel- und langfristig nicht ein ein-
zelner Bereich der Nachhaltigen Entwicklung systematisch zu Gunsten
der anderen Bereiche benachteiligt wird.
– Bei der Interessenabstimmung zwischen Umwelt, Wirtschaft und Ge-
sellschaft müssen nicht verhandelbare Mindestanforderungen in allen
drei Bereichen eingehalten werden.
– Es ist darauf zu achten, dass die Befolgung der nationalen Strategie
nicht durch die Verlagerung von Umweltbelastungen und sozialen Pro-
blemen ins Ausland erreicht wird.
www.are.admin.ch/nachhaltigeentwicklung
> Nachhaltigkeitsverständnis3
1 4
I n t e r n at I o n a l e M e I l e n S t e I n e
1 9 7 2 : « G R E N Z E N D E S W A C H S T U M S »
Den Ausgangspunkt in der Debatte um die Nachhaltige Entwicklung bil-
det der Bericht «Grenzen des Wachstums» zur Lage der Menschheit des
Club of Rome. Dieser geht davon aus, dass uneingeschränktes Wachstum
physischer Grössen im endlichen System Erde nicht möglich ist.
1 9 7 2 : U N O - K O N F E R E N Z Ü B E R D I E M E N S C H L I C H E U M W E LT,
S T O C K H O L M
Die Konferenz kommt zur Erkenntnis, dass zu einer dauerhaften Verbes-
serung der Lebensverhältnisse die natürlichen Lebensgrundlagen er-
halten bleiben müssen. Die unterzeichnete Erklärung kann als Grundstein
jener Politik betrachtet werden, die später als «Nachhaltige Entwicklung»
bezeichnet wurde.
1 9 8 7 : B R U N D T L A N D - B E R I C H T
Der Bericht «Our Common Future» der UN-Weltkommission für Umwelt
und Entwicklung (Brundtland-Bericht) führt globale Umweltprobleme
hauptsächlich auf die grosse Armut im Süden und die nicht nachhaltigen
Produktions- und Konsummuster im Norden zurück. Er fordert eine Stra-
tegie, die Entwicklung und Umwelt zusammenbringt. Der Begriff «Nach-
haltige Entwicklung» wird laut heutigem Verständnis definiert.
1 9 9 2 : U N O - K O N F E R E N Z Ü B E R U M W E LT U N D E N T W I C K L U N G, R I O
D E J A N E I R O
Idee und Begriff der Nachhaltigen Entwicklung werden hier weltweit be-
kannt gemacht. Umweltschutz, soziale und wirtschaftliche Entwicklung
d e r I n t e r n a t I o n a l e k o n t e X t
1 5
erhalten die gleiche Relevanz. Die Staaten werden erstmals aufgerufen,
Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Drei völkerrechtlich nicht bin-
dende Hauptabkommen (Agenda 21, Erklärung von Rio, Waldgrundsatz-
erklärung) und zwei rechtlich bindende Konventionen (Rahmenüberein-
kommen über Klimaänderungen, Übereinkommen über die biologische
Vielfalt) werden verabschiedet.
1 9 9 4 : C H A R TA V O N A A L B O R G
Die Charta wird von den Teilnehmenden der Europäischen Konferenz
über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden im dänischen Aalborg
beschlossen. Sie ist eine Konkretisierung der Agenda 21 für die loka-
le Ebene. Mit der Charta verpflichten sich die unterzeichnenden Städte
und Gemeinden, einen Lokalen Agenda 21-Prozess einzuleiten und ein
nachhaltiges Handlungsprogramm zu entwickeln. Zehn Jahre später be-
stärken die «Commitments» (Bekenntnisse) die gemeinsame Vision einer
zukunftsbeständigen Entwicklung von Städten und Gemeinden.
1 9 9 7 : U N O - K O N F E R E N Z R I O + 5 , N E W YO R K
Seit 1992 sind kaum Fortschritte zu verzeichnen. Die soziale Ungerechtig-
keit, die Armut, die Treibhausgasemissionen sowie die Freisetzung gif-
tiger Stoffe und fester Abfälle haben weiter zugenommen. Ein Arbeitspro-
gramm zur Umsetzung der Agenda 21 in den folgenden fünf Jahren wird
verabschiedet. Die ersten nationalen Nachhaltigkeitsstrategien werden
vorgelegt, so auch von der Schweiz.
2 0 0 0 : U N O - M I L L E N N I U M S - E N T W I C K L U N G S Z I E L E
Die UNO-Vollversammlung beschliesst acht messbare Ziele, die bis 2015
erreicht werden sollen: Bekämpfung von extremer Armut und Hunger,
Grundschulbildung für alle, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung
der Rolle der Frauen, Senkung der Kindersterblichkeit, Verbesserung der
Gesundheitsversorgung der Mütter, Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria
und anderen schweren Krankheiten, Gewährleistung einer ökologischen
Nachhaltigkeit und Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung.
2 0 0 1 : N A C H H A LT I G K E I T S S T R AT E G I E D E R E U R O P Ä I S C H E N U N I O N
Der Rat der Europäischen Union weist darin ausdrücklich darauf hin, dass
Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch voneinander abgekop-
pelt werden müssen. Die Strategie wird 2006 erneuert. Leitprinzipien der
1 6
Strategie 2006: Förderung und Schutz der Grundrechte, Gerechtigkeit
innerhalb und zwischen den Generationen, Sicherstellung einer offenen
und demokratischen Gesellschaft, Einbezug von Bevölkerung, Unterneh-
men und Sozialpartnern, politische Kohärenz sowie Integration, Einsatz
der besten verfügbaren Kenntnisse, Umsetzung des Vorsorgeprinzips und
des Verursacherprinzips.
2 0 0 1 : M I L L E N N I U M E C O S Y S T E M A S S E S S M E N T ( M A )
In einer gross angelegten Studie lassen die Vereinten Nationen einen
systematischen Überblick über den Zustand von 24 globalen Schlüssel-
Ökosystemen erstellen. Die 2005 veröffentlichten Resultate des MA ma-
chen deutlich, dass sich die Erde in einem Zustand der Zerstörung befin-
det: 60 Prozent oder 15 von 24 untersuchten Ökosystemen befinden sich
in einem Zustand fortgeschrittener Degradation.
2 0 0 2 : U N O - W E LT G I P F E L F Ü R N A C H H A LT I G E E N T W I C K L U N G,
J O H A N N E S B U R G
Soziale Gerechtigkeit, Dialog der Kulturen, Gesundheit und Entwicklung
sind hier die zentralen Themen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer be-
kennen sich erneut zur Agenda 21, zur Rio-Erklärung über Umwelt und
Entwicklung sowie zu den Millenniums-Entwicklungszielen. Eine «poli-
tische Erklärung» mit Verpflichtungen und Umsetzungsvorschlägen zur
Nachhaltigen Entwicklung sowie der rechtlich nicht verbindliche «Durch-
führungsplan von Johannesburg» werden verabschiedet. Partnerschafts-
initiativen zwischen Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Zivil-
gesellschaft sollen helfen, die Ziele zu erreichen.
2 0 0 5 : U N O - W E LT G I P F E L M + 5 , N E W YO R K
Die Prüfung der Zwischenergebnisse, welche die Staatengemeinschaft
auf dem Weg zu den Millenniumszielen erreicht hat, führt zu einer Klä-
rung der Prioritäten der Nachhaltigen Entwicklung. Hauptaufgaben sind
die Armutsbekämpfung, die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit
sowie die Wahrung der Menschenrechte. Diese Aufgaben erfordern eine
Stärkung der globalen Gouvernanz, das heisst institutionelle Reformen
innerhalb der UNO.
1 7
2 0 0 5 : D E K L A R AT I O N V O N PA R I S Z U R E F F I Z I E N Z U N D
E F F E K T I V I T Ä T D E R E N T W I C K L U N G S Z U S A M M E N A R B E I T
In der Pariser Deklaration verpflichten sich mehr als 90 Staaten auf ge-
meinsame Kriterien für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit in
folgenden Bereichen: Wahrnehmen von Verantwortung für die eigene
Entwicklung durch die Regierungen der Empfängerländer, Harmonisie-
rung der Geberpraktiken, Ausrichtung auf gemeinsam vereinbarte Ziele
und das Ausweisen messbarer Resultate.
2 0 0 5 : U N O - W E LT D E K A D E 2 0 0 5 – 2 0 1 4
« B I L D U N G F Ü R N A C H H A LT I G E E N T W I C K L U N G »
Wegen der Bedeutung der Bildung als Grundlage für ein nachhaltigkeits-
orientiertes Handeln der Menschen lanciert die UNO eine Weltdekade
für die Nachhaltigkeitsbildung und überträgt die Federführung ihrer
Unter organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation
(UNESCO).
2 0 1 1 : O E C D - S T R AT E G I E « G R Ü N E S W A C H S T U M »
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) hat den Ansatz des «grünen Wachstums» entwickelt. Im Rah-
men der Green Growth Strategy verabschiedet der OECD-Ministerrat
Empfehlungen zuhanden der Mitgliedstaaten, wie diese über geeignete
Politikinstrumente ein Wirtschaftswachstum bei gesteigerter Ressour-
ceneffizienz erreichen. Dies könnte beispielsweise über die Schaffung
ökologischer Kostenwahrheit oder durch spezifische Innovationsförde-
rung erreicht werden.
2 0 1 1 : U N E P G R E E N E C O N O M Y R E P O R T
Das UNO-Umweltprogramm (UNEP) verfolgt seit 2008 einen ähnlichen
Ansatz über die «Green Economy Initiative». Diese stellt die Forderung,
öffentliche und private Investitionen in umweltschonende Produktions-
weisen fliessen zu lassen. Diese ökologisch ausgerichteten Investitionen
sollen nebst der Entlastung der natürlichen Umwelt auch die Beschäfti-
gung fördern und helfen, die Armut zu bekämpfen.
1 8
2 0 1 2 : U N O - K O N F E R E N Z Ü B E R N A C H H A LT I G E E N T W I C K L U N G
( « R I O + 2 0 » )
20 Jahre nach der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von 1992
findet in Rio de Janeiro die UN-Konferenz über Nachhaltige Entwicklung
statt. Diese hat zum Ziel, das politische Engagement für eine Nachhaltige
Entwicklung zu erneuern. Dabei werden die Umsetzung des Leitbildes
Nachhaltige Entwicklung bilanziert und Perspektiven für die Zukunft
aufgezeigt. Hauptthemen der Konferenz sind die «Grüne Wirtschaft im
Kontext der Nachhaltigen Entwicklung» und der Armutsbekämpfung und
«institutionelle Rahmenbedingungen für die Nachhaltige Entwicklung».
S c h l Ü S S e l d o k u M e n t e F Ü r d I e n a c h h a lt I g e
e n t w I c k l u n g
E r K l Ä r u N G v o N r I o z u u M W E lt u N D E N t W I c K l u N G
( r I o - D E K l A r At I o N ) , 1 9 9 2
Die Rio-Deklaration führt 27 grundlegende Prinzipien auf, die auch als
Grundgesetz der Nachhaltigen Entwicklung gelten. Sie besagt haupt-
sächlich, dass wirtschaftlicher Fortschritt langfristig nur in Verbindung
mit Umweltschutz und gesellschaftlicher Solidarität möglich ist. Dies ist
dann realisierbar, wenn die Staaten weltweit eine neue und gerechte
Partnerschaft mit der Beteiligung von Regierungen, der Bevölkerung und
der Schlüsselakteure der Gesellschaft eingehen. Zum Schutz der Umwelt
müssen die Staaten internationale Vereinbarungen treffen. Folgende zen-
trale Grundsätze sind in der Rio-Deklaration festgehalten:
– Vorrang der Armutsbekämpfung und der Bedürfnisse in Entwicklungs-
ländern (Grundsätze 5 und 6)
– das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung,
das vor allem von den reichen Industrieländern besondere Anstren-
gungen zur Bewältigung der Herausforderungen bezüglich der Nach-
haltigen Entwicklung verlangt (Grundsatz 7)
– die Betonung positiver Wechselwirkungen zwischen einem offenen,
nicht diskriminierenden Welthandelssystem und der Nachhaltigen Ent-
wicklung (Grundsatz 12)
– das Vorsorgeprinzip, das von den Staaten fordert, Massnahmen zu-
gunsten der Umwelt zu ergreifen, auch wenn nicht in allen Fragen
vollständige wissenschaftliche Gewissheit vorliegt (Grundsatz 15)
1 9
– das Verursacherprinzip, das verlangt, dass die Urheber von Umwelt-
schäden für die daraus entstehenden Kosten aufkommen (Grundsatz
16)
siehe Anhang
A G E N D A 2 1 , 1 9 9 2
Die Agenda 21 ist neben der Rio-Deklaration das zentrale Abkommen des
Erdgipfels von Rio. Sie ist ein Aktionsprogramm für globales Handeln in
allen Bereichen der Nachhaltigen Entwicklung. Das Aktionsprogramm ist
für die Umsetzung auf der Ebene der Nationalstaaten konzipiert worden.
Aber auch alle anderen politischen Ebenen werden aufgefordert, im Sinn
dieser Ziele zu handeln. Im Kapitel 28 des Dokuments werden die Ge-
meinden aufgefordert, ebenfalls ein Programm für eine Nachhaltige Ent-
wicklung zu erstellen, da viele globale Probleme auf der lokalen Ebene
zu lösen sind.
Rio-Deklaration und Agenda 21 sind unterzeichnete Absichtserklärungen
und rechtlich nicht verbindlich.
3
2 0
die agenda 21 umfasst 40 kapitel:
1. Präambel zur Agenda 21
2. Internationale Zusammenarbeit
3. Kampf gegen die Armut
4. Veränderung des Konsumverhaltens
5. Bevölkerung und Nachhaltige Entwicklung
6. Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
7. Nachhaltige, menschliche Siedlungsformen
8. Integration von Umwelt und Entwicklung in Entscheidungsfindung
9. Schutz der Atmosphäre
10. Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen
11. Bekämpfung der Entwaldung
12. Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren
13. Nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten
14. Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung
15. Erhaltung der biologischen Vielfalt
16. Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
17. Schutz der Ozeane
18. Schutz der Güte und Menge der Süsswasserressourcen
19. Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien
20. Umweltverträgliche Entsorgung gewerblicher Abfälle
21. Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen
22. Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven
Abfällen
23. Präambel zu den Kapiteln über die Stärkung der Partnerschaft
24. Globaler Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen
und gerechten Entwicklung
25. Kinder und Jugendliche und Nachhaltige Entwicklung
26. Anerkennung und Stärkung der Rolle der eingeborenen
Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften
27. Stärkung der Rolle nichtstaatlicher Organisationen
28. Initiativen der Kommunen (Lokale Agenda 21)
29. Stärkung der Arbeitnehmer und Gewerkschaften
30. Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft
31. Wissenschaft und Technik
2 1
32. Stärkung der Rolle der Bauern
33. Finanzielle Ressourcen und Finanzierungsmechanismen
34. Transfer umweltverträglicher Technologien
35. Die Wissenschaft im Dienst einer Nachhaltigen Entwicklung
36. Förderung der Schulbildung
37. Nationale Mechanismen und internationale Zusammenarbeit
38. Internationale institutionelle Rahmenbedingungen
39. Internationale Rechtsinstrumente und -mechanismen
40. Informationen für die Entscheidungsfindung
D u r c H F ü H r u N G S P l A N v o N J o H A N N E S B u r G
( J o H A N N E S B u r G P l A N o F I M P l E M E N tAt I o N J P o I ) , 2 0 0 2
Dieser rechtlich nicht verbindliche Umsetzungsplan bestätigt die Zielrich-
tung der Agenda 21 und legt ein umfassendes Programm zu deren wei-
teren Umsetzung fest. Der Umsetzungsplan enthält folgende elf Kapitel:
I. Einführung
II. Armutsbekämpfung
III. Veränderung nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster
IV. Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen als Grundlage für
die ökonomische und soziale Entwicklung
V. Nachhaltige Entwicklung in einer sich globalisierenden Welt
VI. Gesundheit und Nachhaltige Entwicklung
VII. Nachhaltige Entwicklung sich entwickelnder kleiner Inselstaaten
VIII. Nachhaltige Entwicklung Afrikas
IX. Andere regionale Initiativen
X. Mittel zur Umsetzung
XI. Institutioneller Rahmen für die Nachhaltige Entwicklung
www.un.org/esa/sustdev/documents/WSSD_POI_PD/English/POIToc.htm
3
3
www.un.org/esa/sustdev/documents/agenda21/english/agenda21toc.htm
2 2
D I E v E r P F l I c H t u N G E N v o N A A l B o r G, 2 0 0 4
Die Charta von Aalborg, mittlerweile von mehr als 2500 Städten, Gemein-
den und Regionen Europas unterzeichnet, besteht aus einer Erklärung
zur Förderung der Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene. Mit den zehn Jahre
später definierten Verpflichtungen von Aalborg werden die Ziele weiter
konkretisiert. Diese Verpflichtungen sind in zehn Kapitel eingeteilt:
1. Mehr direktdemokratische Entscheidungsprozesse (Gouvernanz)
2. Lokales Management für Zukunftsbeständigkeit
3. Schutz der natürlichen Gemeinschaftsgüter
4. Verantwortungsbewusster Konsum und nachhaltige Lebensweise
5. Nachhaltige Stadtplanung und Stadtentwicklung
6. Verbesserte Mobilität, weniger Verkehr
7. Gesundheitsfördernde Massnahmen
8. Dynamische, zukunftsbeständige und umweltschonende lokale
Wirtschaft
9. Soziale Gerechtigkeit
10. Wahrnehmung der globalen Verantwortung
www.aalborgplus10.dk
w I c h t I g e a k t e u r e au F I n t e r n at I o n a l e r e B e n e
Die vereinten Nationen (UNO) sind auf internationaler Ebene die Haupt-
initiatorin der Nachhaltigen Entwicklung. Die in ihrem Rahmen getrof-
fenen Abkommen stellen für die weltweiten Nachhaltigkeitsprozesse
einen übergeordneten Rahmen dar. Verschiedene UN-Organisationen und
-Programme engagieren sich in den Bereichen der Nachhaltigen Entwick-
lung: Das Umweltprogramm (UNEP) mit Sitz in Nairobi (Kenia), die Inter-
nationale Arbeitsorganisation (ILO) und die Weltgesundheitsorganisa tion
(WHO) in Genf oder das Entwicklungsprogramm (UNDP) in New York.
Speziell zu erwähnen ist die Kommission für Nachhaltige Entwicklung
(UNCSD). Die Kommission hat bisher die Umsetzungsschritte der Agenda
21 und des Johannesburg Plan of Implementation (JPOI) begleitet und
überwacht. «Rio+20» wird über allfällige Anpassungen beschliessen.
www.un.org/en/development/desa/index.html
3
3
2 3
Die Welthandelsorganisation (WTO) mit Hauptsitz in Genf fördert die
Liberalisierung des internationalen Handels. Ziel ist der internationale
Freihandel. Aus Sicht der Nachhaltigkeit sind die Vor- und Nachteile des
Freihandels in zwei Kategorien zu teilen: einerseits die Wechsel wirkungen
mit der Entwicklung der armen Länder und der Armutsbekämpfung, ande-
rerseits die Zusammenhänge zwischen Handel und Umwelt.
www.wto.org
Die organisation für wirtschaftliche zusammenarbeit und Entwick-
lung (OECD) mit Sitz in Paris ist eine wichtige Akteurin in der Nachhaltig-
keitspolitik: Durch Vermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen und
Empfehlungen fördert sie den Politikdialog unter den Mitgliedstaaten
auch zur Nachhaltigen Entwicklung. Mit der Strategie «grünes Wachs-
tum» von 2011 hat die OECD Instrumente vorgestellt, um ökologische
Ansätze in die Wirtschaftspolitik zu integrieren. Dafür werden u.a. markt-
basierte Instrumente vorgeschlagen. Ihr Arbeitsprogramm im Bereich der
Nachhaltigen Entwicklung umfasst Themen wie die Reduktion umwelt-
schädlicher Subventionen, die Verstärkung marktwirtschaftlicher Instru-
mente inklusive Ökosteuern, die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum
und Verschlechterung des Zustands der Umwelt sowie die nachhaltige
Ressourcennutzung.
www.oecd.org > Topics > Sustainable development
In der Europäischen union (EU) ist die Nachhaltige Entwicklung als ein
übergeordnetes Ziel massgebend für alle Politikbereiche und deren Um-
setzung. Die EU empfiehlt den Mitgliedstaaten die Erarbeitung nationaler
Nachhaltigkeitsstrategien. Die meisten Mitgliedstaaten sind dieser Auf-
forderung bislang nachgekommen. Ein intensiver Informations- und Er-
fahrungsaustausch findet im Rahmen des Europäischen Netzwerks für
Nachhaltige Entwicklung (European Sustainable Development Network
ESDN) statt, um Verbesserungen und Weiterentwicklungen herbeizu-
führen. Die Schweiz ist darin vollwertig einbezogen.
www.sd-network.eu
3
3
3
2 4
Die Schweiz verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Schlussdoku-
mente der UNO-Konferenz von Rio 1992, ihre Politik nachhaltig auszu-
richten und Massnahmen entsprechend umzusetzen. Der Bundesrat hat
im Anschluss an die Konferenz den Interdepartementalen Ausschuss
Rio (IDARio) eingesetzt, den späteren Interdepartementalen Ausschuss
Nachhaltige Entwicklung (IDANE). Darin koordinieren rund 30 Bundes-
ämter ihre Anstrengungen für die Nachhaltige Entwicklung.
Mit der Revision der Bundesverfassung im Jahre 1999 erhielt die Schweiz
explizite Bestimmungen zur Nachhaltigen Entwicklung auf Verfassungs-
ebene. Dies bedeutet, dass die Nachhaltige Entwicklung für den Bund
und die Kantone keine freiwillige, sondern eine verpflichtende Aufgabe
ist. Bisher gibt es auf Bundesebene jedoch keine Anschlussgesetzge-
bung, welche die Aufgaben der Nachhaltigen Entwicklung konkretisiert.
Deshalb haben die Bestimmungen zur Nachhaltigkeit in erster Linie die
Funktion einer handlungsleitenden Vision.
artikel der Bundesverfassung über die nachhaltige entwicklung
Art. 2 zweck [der Eidgenossenschaft]2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die Nachhaltige Entwicklung, den
inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrund-
lagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.
d I e p o l I t I k d e r S c h w e I z
2 5
Art. 54 Auswärtige Angelegenheiten2 Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und
für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in
der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie,
zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natür-
lichen Lebensgrundlagen.
Art. 73 NachhaltigkeitBund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der
Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch
den Menschen anderseits an.
S t r at e g I e n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g
d e S B u n d e S r at S
A u S G A N G S l A G E u N D A u F t r A G
Der Bundesrat hat früh den Auftrag aus der Agenda 21 zur Erstellung
von nationalen Nachhaltigkeitsstrategien angenommen. Im Hinblick auf
«5 Jahre nach Rio» hat der Bundesrat 1997 eine erste Strategie «Nachhal-
tige Entwicklung in der Schweiz» verabschiedet, eine zweite im Jahr 2002,
im Vorfeld des Weltgipfels über Nachhaltige Entwicklung in Johannes-
burg. Anfang 2008 wurde die dritte Nachhaltigkeitsstrategie nicht mehr
in einem internationalen Kontext sondern im Rahmen der damals neu
beginnenden Legislaturperiode beschlossen. 2009 erklärte der Bundesrat
die Nachhaltigkeitsstrategie formell zu einer Teilstrategie der Legislatur-
planung. Mit der Strategie 2012–2015 bekräftigt der Bundesrat sein En-
gagement für die Nachhaltige Entwicklung anlässlich der UN-Konferenz
über Nachhaltige Entwicklung von 2012 in Rio de Janeiro («Rio+20»).
5 l E I t l I N I E N
Der Bundesrat konkretisiert das schweizerische Verständnis der Nach-
haltigen Entwicklung anhand folgender Leitlinien.
1. zukunftsverantwortung wahrnehmen
Bedürfnisse der heutigen Generationen sind nicht auf Kosten der künf-
tigen Generationen zu befriedigen.
2 6
2. Die drei zieldimensionen der Nachhaltigen Entwicklung ausge-
wogen berücksichtigen
Die Politik verfolgt die drei Ziele «ökologische Verantwortung», «wirt-
schaftliche Leistungsfähigkeit» und «gesellschaftliche Solidarität» in
ganzheitlicher Weise, strebt nach Optimierungen und sorgt bei ver-
bleibenden Interessenkonflikten für faire Abwägungen.
3. Die Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen
Die Nachhaltige Entwicklung ist in alle Sachpolitiken auf ganzheitliche
Weise einzubeziehen.
4. Die Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und die
Kohärenz verbessern
Die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung erfolgt quer-
schnittorientiert über die Departements- und Amtsgrenzen hinweg.
5. Die Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sowie Akteure aus dem Privat-
sektor und der Zivilgesellschaft werden einbezogen.
S c H l ü S S E l H E r A u S F o r D E r u N G E N
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung enthält zur Konkretisierung der
genannten Leitlinien einen Aktionsplan mit einem breiten Spektrum an
Handlungsfeldern und Massnahmen. Damit werden Schritte aufgezeigt,
wie der Bundesrat die Ziele in Bezug auf eine Nachhaltige Entwicklung
erreichen will.
1 . K L I M A U N D N AT U R G E FA H R E N
Die Folgen des Klimawandels bedeuten für die Schweiz extreme Nieder-
schläge und damit auch Hochwasser und Murgänge, zunehmende Hitze-
wellen und Trockenperioden. Es sind nicht nur Emissionsreduktionen,
sondern auch Anpassungsmassnahmen zur Bewältigung der Folgen der
Klimaänderung erforderlich.
2 . E N E R G I E
Ein nachhaltiger Umgang mit Energie bedeutet, die Bedürfnisse von Wirt-
schaft und Gesellschaft dank rationeller Energienutzung mit stark redu-
2 7
ziertem Ressourceneinsatz abzudecken und soweit als möglich erneuer-
bare Quellen zu nutzen.
3 . N A C H H A LT I G E R A U M E N T W I C K L U N G
Die räumlichen Prozesse sind für die Nachhaltige Entwicklung von gros-
ser Relevanz: Die Raumplanung muss räumliche Voraussetzungen für die
Wirtschaft, leistungsfähige Infrastrukturen, eine haushälterische Boden-
nutzung und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sicherstellen.
4 . W I R T S C H A F T, P R O D U K T I O N U N D K O N S U M
Es gilt, die Bemühungen für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der
Schweiz weiterzuführen und gleichzeitig die Diskussion um eine nach-
haltigere Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik zu vertiefen. Aus Sicht der
sozialen Dimension steht die Grundversorgung im Infrastrukturbereich
im Vordergrund. Durch Anreize und geeignete Rahmenbedingungen kön-
nen verstärkte Impulse für eine Modernisierung auf ökologischer Basis
vermittelt werden.
5 . N U T Z U N G N AT Ü R L I C H E R R E S S O U R C E N
Die Entkoppelung von Ressourcenverbrauch und Wachstum ist noch
nicht in genügendem Ausmass gelungen. Die natürlichen Ressourcen ge-
raten durch Entwicklungs- und Modernisierungsprozesse in Wirtschaft,
Verkehr, Technologie und Tourismus zunehmend unter Druck. Im Vorder-
grund stehen der Klimaschutz, die Erhaltung der Artenvielfalt, Gewässer-
und Bodenschutz sowie saubere Luft.
6 . S O Z I A L E R Z U S A M M E N H A LT, D E M O G R A F I E U N D M I G R AT I O N
Zahlreiche Entwicklungen belasten den gesellschaftlichen Zusammen-
halt. Der Staat soll mit günstigen Rahmenbedingungen Chancengleich-
heit und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben fördern.
Erscheinungen wie der ungleichen Einkommensverteilung, Armut, Äng-
sten vor möglichen Folgen der regulären und irregulären Migration und
Veränderung der Familienformen kann durch eine verstärkte Koordinati-
on der Sozialpolitik begegnet werden.
7 . G E S U N D H E I T D E R B E V Ö L K E R U N G
Für die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung ist das phy-
sische und psychische Wohlbefinden wichtig. Dieses wird stark durch die
2 8
Umwelt beeinflusst. Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen stellt
einen Lasten- und Risikofaktor für die wirtschaftliche Entwicklung dar.
8 . G L O B A L E E N T W I C K L U N G S - U N D U M W E LT-
H E R A U S F O R D E R U N G E N
Die Nachhaltige Entwicklung steht vor der Herausforderung sich aus-
weitender globaler, wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten und
neuer Abhängigkeiten zwischen Nord und Süd. Diese sind oft begleitet
von einem übermässigen Ressourcenverbrauch. Die internationale Staa-
tengemeinschaft ist gefordert, das Verursacherprinzip zu verankern und
intergenerationelle Fairnessnormen festzulegen. Voraussetzung für die
Bewältigung von Entwicklungs- und Umweltherausforderungen sind der
gerechte Zugang zu sozialen, natürlichen und wirtschaftlichen Ressour-
cen, gute Rahmenbedingungen für Innovationen, die eine global Nachhal-
tige Entwicklung unterstützen und entsprechende Verhaltensänderungen
aller Akteure.
9 . Ö F F E N T L I C H E R H A U S H A LT
Ein gesunder Finanzhaushalt ist Grundlage für einen flexiblen finanz-
politischen Spielraum zur Erfüllung entsprechender Staatsaufgaben. Eine
Umverteilung von Wohlstand zwischen den Generationen, indem jetzt an-
fallende Kosten auf später aufgeschoben werden, ist unerwünscht und
deshalb zu verhindern. Um die Finanzpolitik stärker auf die Nachhaltige
Entwicklung auszurichten, sind Anreize für einen sparsameren Ressour-
cenverbrauch zu schaffen.
1 0 . B I L D U N G, F O R S C H U N G U N D I N N O VAT I O N
Wissen ist eine Notwendigkeit, um im verschärften internationalen Wett-
bewerb bestehen zu können. Wissen ist auch wichtig, um die Zusammen-
hänge zwischen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und natürlicher Umwelt
zu verstehen. Dies erfordert im Bereich Bildung, Forschung und Techno-
logie höhere Bildungsqualität, grössere Weltoffenheit, höhere interkultu-
relle Kompetenz und lebenslanges Lernen.
www.are.admin.ch/sne3
2 9
B u n d e S a M t F Ü r r au M e n t w I c k l u n g ( a r e )
Das ARE ist auf Bundesebene die Koordinationsplattform für die Nach-
haltige Entwicklung. Die Sektion Nachhaltige Entwicklung ist das Kompe-
tenzzentrum des Bundes für Fragen zur Nachhaltigen Entwicklung. Ziel
ist der Einbezug der Nachhaltigen Entwicklung als Querschnittsthema in
alle Politikbereiche.
Neben seiner Stabsstellenfunktion in der Nachhaltigen Entwicklung
ist das ARE auch zuständig für die Belange der Raumordnung und des
Gesamtverkehrs und nimmt deshalb in diesen beiden Bereichen direkt
Einfluss zugunsten einer Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz. Spe-
zifische, auf einzelne Politiksektoren bezogene Nachhaltigkeitsfragen
fallen aber in die Verantwortung der zuständigen Verwaltungseinheiten
des Bundes.
www.are.admin.ch/nachhaltigeentwicklung
> Nachhaltigkeitsverständnis3
a k t e u r e u n d I n S t I t u t I o n e n
a u F B u n d e S e B e n e
3 0
I n t e r d e pa r t e M e n ta l e r au S S c h u S S n a c h h a lt I g e
e n t w I c k l u n g ( I da n e )
Im IDANE wirken jene Bundesstellen mit, die für die Nachhaltige Entwick-
lung relevante Politiken und Aktivitäten ausüben. Rund 30 Verwaltungs-
einheiten sind im IDANE vertreten. Hauptziele des Ausschusses sind die
Entwicklung und die Abstimmung der Politik des Bundes im Bereich der
Nachhaltigen Entwicklung und die Koordination der Aktivitäten in die-
sem Bereich. Unter der Leitung des ARE bilden die Bundesämter für Ge-
sundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW), Umwelt (BAFU) sowie die Direktion
für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) das IDANE-Leitungsorgan.
ARE
3 1
Diese Ämter wechseln sich im Vizepräsidium ab. Wer das Amt des Vize-
präsidiums inne hat, leitet gleichzeitig die internationalen Aktivitäten
des IDANE, namentlich die schweizerische Mitwirkung in den relevanten
Gremien und Prozessen der Vereinten Nationen.
A u S G E W Ä H lt E Ä M t E r I M I D A N E u N D I H r E t Ä t I G K E I t E N
M I t B E z u G z u r N A c H H A lt I G E N E N t W I c K l u N G
B U N D E S A M T F Ü R U M W E LT ( B A F U )
Das BAFU ist die Fachstelle bezüglich der ökologischen Dimension der
Nachhaltigen Entwicklung und setzt sich für den langfristigen Erhalt der
natürlichen Lebensgrundlagen, der Artenvielfalt sowie für den Schutz der
Bevölkerung vor übermässigen Belastungen und Naturgefahren ein. Eck-
pfeiler der umweltpolitischen Strategie sind wirtschaftliche Prinzipien
wie das Verursacherprinzip, marktwirtschaftliche Instrumente und effizi-
ente umweltpolitische Massnahmen.
www.bafu.admin.ch
D I R E K T I O N F Ü R E N T W I C K L U N G U N D Z U S A M M E N A R B E I T ( D E Z A )
Die DEZA ist die schweizerische Agentur für internationale Entwicklungs-
zusammenarbeit. Sie setzt sich primär für die Reduktion der globalen
Armut und für Chancengleichheit ein. Im Vordergrund ihrer Aufgaben ste-
hen die Erreichung der Millenniumsziele, die Bewältigung systemischer
Sicherheitsrisiken in Krisen und Konflikten, der Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen und die entwicklungsförderliche Gestaltung der Glo-
balisierung.
www.deza.admin.ch
B U N D E S A M T F Ü R G E S U N D H E I T ( B A G )
Das BAG setzt sich ein für die Förderung der Gesundheit, welche eine
zentrale Voraussetzung für die Nachhaltige Entwicklung darstellt. Die
sozialen Verhältnisse und die Umweltsituation haben einen direkten Ein-
fluss auf die Gesundheit der Bevölkerung, die somit stark abhängig ist
von der ökonomischen und ökologischen Dimension der Nachhaltigen
Entwicklung.
www.bag.admin.ch
3
3
3
3 2
B U N D E S A M T F Ü R L A N D W I R T S C H A F T ( B LW )
Das BLW ist das agrarpolitische Kompetenzzentrum des Bundes. Es setzt
sich ein für eine nachhaltige, marktorientierte und sozialverträgliche Ent-
wicklung der Schweizer Landwirtschaft. Die agrarpolitischen Rahmenbe-
dingungen sorgen dafür, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Bei-
trag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der
natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur
dezentralen Besiedlung des Landes.
www.blw.admin.ch
B U N D E S A M T F Ü R S TAT I S T I K ( B F S )
Das BFS ist die Fachstelle für die Messung der Nachhaltigen Entwicklung
der Schweiz. Es stellt eine Datenbank mit Indikatoren der Nachhaltigen
Entwicklung zur Verfügung und beteiligt sich an der Entwicklung und An-
wendung von Nachhaltigkeitsindikatoren für Kantone und Städte.
www.monet.admin.ch
S TA AT S S E K R E TA R I AT F Ü R W I R T S C H A F T ( S E C O )
Das SECO ist das Kompetenzzentrum für die Wirtschaftspolitik. Auf
internationaler Ebene unterstützt es die wirtschaftliche Entwicklungs-
zusammenarbeit sowie die nachhaltige Integration der Entwicklungs-
und Schwellenländer in die Weltwirtschaft. Dies geschieht unter anderem
durch Förderung des fairen Handels und des Transfers von Umwelttech-
nologien. Auch auf nationaler Ebene berücksichtigt das SECO ökologische
und soziale Aspekte, beispielsweise in der Wachstumsstrategie für den
Tourismusstandort Schweiz oder der Regionalpolitik.
www.seco.admin.ch
B U N D E S A M T F Ü R E N E R G I E ( B F E )
Das BFE befasst sich mit Fragen der Energieversorgung und der Energie-
nutzung und schafft die Voraussetzungen für eine ausreichende, krisen-
feste, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung. Es setzt sich
ein für eine effiziente Energienutzung, für die Erhöhung des Anteils an
erneuerbaren Energien sowie für die Senkung der CO 2-Emissionen. Zu-
dem fördert und koordiniert das BFE die nationale Energieforschung und
3
3
3
3 3
unterstützt den Aufbau neuer Märkte für eine nachhaltige Energieversor-
gung und -nutzung.
www.bfe.admin.ch
www.energieschweiz.ch
B U N D E S A M T F Ü R W O H N U N G S W E S E N ( B W O )
Das BWO ist die Fachbehörde für den Bereich des nachhaltigen Wohnens
und Bauens. Durch den hohen Material- und Energieverbrauch und einen
langen Lebenszyklus haben Bauten einen grossen Einfluss auf den Men-
schen und seine Umgebung. Mit der Website «Wohnen und Nachhaltig-
keit» fördert das BWO das Wissen zu diesem Thema.
www.wohnen-nachhaltigkeit.ch
B U N D E S A M T F Ü R B A U T E N U N D L O G I S T I K ( B B L )
Das BBL ist die zentrale Beschaffungsstelle des Bundes für zivil genutzte
Güter und Dienstleistungen. Nachhaltige Kriterien spielen sowohl bei
Gebäuden als auch in allen anderen Bereichen eine wichtige Rolle. Re-
cycling-Produkte decken gut 60 Prozent der jährlich benötigten Papier-
menge ab, und die Forderung nach internationalen Öko-Zertifikaten ist
Standard. Das BBL bietet unter anderem Empfehlungen für eine nach-
haltige Beschaffung und veröffentlicht im Rahmen des Ressourcen- und
Umweltprogrammes der Bundesverwaltung RUMBA alle zwei Jahre einen
Umweltbericht.
www.bbl.admin.ch > Nachhaltigkeit
www. rumba.admin.ch
33
3
33
3 4
F o r u M n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g
Das Forum Nachhaltige Entwicklung dient als Plattform für die Einfüh-
rung und Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung auf der Ebene der
Kantone, Regionen, Städte und Gemeinden. Ziel ist, den Erfahrungsaus-
tausch zu fördern und gemeinsame Umsetzungsprojekte voranzutreiben.
Im Speziellen soll das Forum Nachfolgeaktivitäten zur Strategie Nachhal-
tige Entwicklung des Bundesrats auf der Ebene der Kantone, Regionen,
Städte und Gemeinden initiieren, wie z.B. kantonale Nachhaltigkeits-
strategien oder Lokale Agenden 21.
Das Forum geht auf die Initiative des ARE, der Schweizerischen Bau-,
Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie des Schwei-
zerischen Städteverbands (SSV) zurück. Als Partner dazugekommen ist
ebenfalls der Schweizerische Gemeindeverband (SGV). Da zahlreiche Pro-
bleme unseres Landes nur in enger Zusammenarbeit der drei staatlichen
Ebenen gelöst werden können, bietet das Forum neue Perspektiven für
die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung.
www.are.admin.ch/forumne
d I a l o g n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g S c h w e I z
Der Dialog Nachhaltige Entwicklung Schweiz dient als Plattform für die
Vernetzung und den politischen Dialog rund um das Thema Nachhal-
tige Entwicklung in der Schweiz. Angesprochen sind Vertreterinnen und
Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Dachverbänden. Im
Zentrum einer jährlichen Veranstaltung steht jeweils ein aktuelles poli-
tisches oder gesellschaftliches Thema.
www.are.admin.ch/dialog
3
3
3 5
l o k a l e n a c h h a lt I g k e I t S p r o z e S S e
Bei der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung kommt den Kantonen,
Regionen, Städten und Gemeinden eine Schlüsselrolle zu. Auf lokaler Ebe-
ne ist ein Engagement gemäss dem Leitgedanken «Global denken – lokal
handeln» erforderlich. Lokale Nachhaltigkeitsprozesse wie beispielswei-
se eine Lokale Agenda 21 bezwecken, das Konzept der Nachhaltigen Ent-
wicklung in die bestehenden lokalen politischen Prozesse einzubinden.
Die Schweizer Gemeinwesen stehen im ländlichen wie im urbanen Raum
vor grossen Herausforderungen: Probleme wie die zunehmend älter wer-
dende Bevölkerung, die Integration der ausländischen Bevölkerungsgrup-
pen, die Herausforderungen des Klimawandels und die Zersiedelung der
Landschaft werden sich in den nächsten Jahrzehnten verschärfen. Die
Aufgabenstellung besteht darin, die Lebensqualität langfristig zu erhal-
ten oder zu verbessern, aber nicht auf Kosten der Entwicklungschan-
cen zukünftiger Generationen. Deshalb müssen die Gemeinwesen ihre
Stärken und Schwächen ermitteln und Strategien entwickeln, die einen
nachhaltigen Entwicklungsprozess unterstützen.
D I E r o l l E D E r K A N t o N E
Laut Bundesverfassung sind nicht nur der Bund, sondern auch die Kan-
tone aufgefordert, die Nachhaltige Entwicklung zu fördern. Zur Umset-
zung der Nachhaltigen Entwicklung leisten die Kantone einen zentralen
Beitrag, denn im föderalistischen System der Schweiz werden viele Vor-
gänge, die für die Nachhaltige Entwicklung wichtig sind, auf kantonaler
Ebene bestimmt.
n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g
I n k a n t o n e n
u n d g e M e I n d e n
3 6
Alle Kantone bezeichnen eine für die Nachhaltige Entwicklung zustän-
dige Fachstelle. Der Stellenwert und die gesetzliche Verankerung der
Nachhaltigen Entwicklung sowie die Umsetzungsaktivitäten sind jedoch
von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es gibt folgende kantonale Instru-
mente und Ansätze:
– Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung in der Kantonsverfassung
oder auf Gesetzesebene;
– Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung im kantonalen Richtplan;
– Nachhaltige Entwicklung als Schwerpunktthema in den Regierungs-
richtlinien;
– Kantonale Strategie Nachhaltige Entwicklung oder Agenda 21 als Akti-
onsprogramm;
– Verankerung in der Politiksteuerung;
– Unterstützung der Nachhaltigen Entwicklung in den Gemeinden;
– Anwendung und Weiterentwicklung von Instrumenten für die Nach-
haltigkeitsbeurteilung in der Kantonsverwaltung.
16 Kantone führen heute einen offiziellen Nachhaltigkeitsprozess mit
den oben aufgeführten integralen Ansätzen. Einige Kantone setzen die
Nachhaltige Entwicklung auch ausserhalb von integralen LA 21-Ansätzen
über ihre Sektorpolitiken um, so zum Bespiel über die Themenbereiche
Wirtschaftsförderung, Raumplanung, nachhaltiges Bauen, Energie und
über das öffentliche Beschaffungswesen. Nachhaltige Entwicklung sollte
möglichst umfassend verankert und schon in die Vorbereitung von poli-
tischen Geschäften und Projekten einbezogen werden. Das Ziel ist die
Integration in die politische Agenda.
www.are.admin.ch/prozesse3
3 7
g e S ta lt u n g e I n e S n a c h h a lt I g k e I t S p r o z e S S e S
D I E G r u N D S Ä t z E D E r N A c H H A lt I G E N E N t W I c K l u N G
Die Einhaltung der Grundprinzipien der Nachhaltigen Entwicklung ist es-
senziell für deren Umsetzung. Diese Prinzipien werden abgeleitet aus
den Verpflichtungen von Aalborg. Zentral sind:
– die integrierte Berücksichtigung des Sozialen, der Umwelt und der
Wirtschaft;
– die Anpassung an lokale Gegebenheiten unter Einbezug der globalen
Sichtweise;
– eine langfristige Perspektive.
E I N F o r t l A u F E N D E r o P t I M I E r u N G S P r o z E S S
Ein Nachhaltigkeitsprozess ist nicht ein einmalig festgelegter Aktions-
plan, sondern ein fortlaufender Lern- und Optimierungsprozess. Zu den
wichtigsten Etappen dieses Prozesses gehören:
– politisches Engagement der Behörden;
– Festlegung klarer Strukturen und Definition der Zuständigkeiten;
– Bestimmung kurz-, mittel- und langfristiger Ziele. Diese stützen sich
auf eine Bestandesaufnahme auf wirtschaftlicher, sozialer und ökolo-
gischer Ebene;
– Definition, Realisierung und Überwachung eines kohärenten Aktions-
plans;
– Evaluation des Prozesses und Durchführung einer erneuten Bestandes-
aufnahme.
D I E E r F o l G S FA K t o r E N
Der Erfolg eines Nachhaltigkeitsprozesses ist eng mit bestimmten Fak-
toren verbunden. Es geht darum,
– die manchmal gegensätzlichen Zielsetzungen und die daraus entste-
henden Zielkonflikte aus den Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft
und Umwelt miteinander in Einklang zu bringen;
– bereichs- und themenübergreifende Strukturen und Prozesse einzu-
richten, welche die Grenzen zwischen den Verwaltungsdiensten über-
winden;
– bei der Umsetzung und wo möglich beim Erarbeiten der Projekte die
öffentlichen und privaten Akteure und die Bevölkerung einzubeziehen,
um deren Unterstützung zu erhalten.
3 8
N u t z E N E I N E S N A c H H A lt I G K E I t S P r o z E S S E S
Die Integration der Nachhaltigen Entwicklung in die Verwaltung erlaubt
es insbesondere:
– dem Kanton oder der Gemeinde ein zukunftsfähiges Image zu ver-
schaffen, das als Synonym für Lebensqualität steht. Dies stellt auch
einen wirtschaftlichen Faktor dar: Die Attraktivität für den Zuzug neu-
er Bewohnerinnen und Bewohner und als Standort für neue Unterneh-
men wird erhöht;
– die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu verbessern, indem Aufga-
ben übergreifend und weniger sektoriell angegangen werden. Die ver-
schiedenen Politiken gewinnen dabei an Kohärenz und Transparenz,
die menschlichen und finanziellen Ressourcen können nach klaren
Prioritäten effizient eingesetzt werden;
– besser zu kommunizieren, indem das Vertrauen und der Dialog zwi-
schen Politik, Verwaltung und Bevölkerung aufgebaut oder verstärkt
werden. Letztere hat so die Möglichkeit, sich auch ausserhalb von
Wahlen und Abstimmungen zu äussern.
N A c H H A lt I G E E N t W I c K l u N G PA r t N E r S c H A F t l I c H
r E A l I S I E r E N
Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur eine Aufgabe des Bundes oder
staatlicher Instanzen. Neben Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten
sind auch gesellschaftliche Akteure wie Nichtregierungsorganisationen,
Interessenverbände aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Gewerk-
3 9
schaften und Kirchen aufgerufen, die Initiative zu ergreifen, sich an der
Diskussion zu beteiligen und Aktivitäten zu entwickeln.
Die Beteiligung der Bevölkerung ist für die Umsetzung eines Nachhaltig-
keitsprozesses ein zentraler Aspekt. Dank der demokratischen Tradition
ist dies in der Schweiz relativ einfach möglich. Damit ein Projekt mit
partizipativer Beteiligung der Bevölkerung gelingt, und um Frustrationen
unter den Beteiligten zu vermeiden, sind vorgängig folgende Punkte ab-
zuklären:
– Sind die Voraussetzungen für einen partizipativen Prozess gegeben?
– Welche Ziele werden angestrebt?
– Welche partizipativen Methoden kommen zum Einsatz?
– Welche Akteure sollen teilnehmen?
www.equiterre.ch
d I e S I t uat I o n I n d e r S c h w e I z
Seit Anfang der 1990er Jahre kann man eine stete Zunahme der Zahl der
Kantone und Gemeinden feststellen, die sich für die Nachhaltige Entwick-
lung engagieren. Bis Ende 2011 haben 16 der 26 Kantone entsprechende
Strategien und Instrumente erarbeitet oder veröffentlichen regelmässig
einen Nachhaltigkeitsbericht.
Im Herbst 2011 führen 218 Gemeinden einen offiziellen Nachhaltigkeits-
prozess vom Typ Lokale Agenda 21. Über ein Drittel der Schweizer Bevöl-
kerung leben in einer Gemeinde, die sich für die Nachhaltige Entwicklung
engagiert. Die Mehrheit von ihnen lebt in den Städten und Agglomera-
tionen. Insbesondere die acht grössten Städte des Landes spielen eine
wichtige Rolle. Themenschwerpunkte ihrer Lokalen Agenda 21 bilden die
Bereiche Energie, Verkehr und Mobilität, Raumplanung, Kommunikation
sowie Natur und Landschaft.
Auch im ländlichen Raum hat sich seit 2004 die Anzahl der Gemeinden,
welche die Nachhaltige Entwicklung als Leitbild in die Gemeindepolitik
integriert haben, mehr als verdoppelt. Was die Bevölkerung betrifft, so
decken diese ländlichen Gemeinden nur 5,5 Prozent aller Einwohne-
rinnen und Einwohner ab. In Anbetracht der betroffenen Fläche kommt
3
4 0
den ländlichen Gemeinden aber eine wichtige Bedeutung für Themen wie
Tourismus, Landwirtschaft, Wald und Landschaft zu.
www.are.admin.ch/prozesse
Immer mehr kleine Gemeinden im ländlichen Raum schliessen sich zu-
sammen, um die Nachhaltige Entwicklung z.B. im Rahmen einer regio-
nalen Agenda 21 oder über das Management von Pärken mit nationaler
Bedeutung gemeinsam anzugehen. Die Kooperationen betreffen Bereiche
wie die räumliche Entwicklung, die Landwirtschaft, die Aufwertung von
regionalen Produkten oder den nachhaltigen Tourismus. Eine nationale
Datenbank klassiert die in Kantonen und Gemeinden eingeleiteten Pro-
zesse regelmässig und informiert über den neuesten Stand.
www.are.admin.ch/prozesse
3
3
Kantone
Städte (> 10 000 Einwohner/innen)
Gemeinden (< 10 000 Einwohner/innen)
Quellen: INFOPLAN-ARE, GEOSTAT-BFS, swisstopo © ARE
nachhaltigkeitsprozesse in der Schweiz, Stand 1.2012
4 1
A l l I A N z I N D E N A l P E N
In den Schweizer Alpen engagieren sich 95 Gemeinden für die Nach-
haltige Entwicklung im Rahmen des Gemeindenetzwerkes «Allianz in den
Alpen», das alpenweit tätig ist und über 300 Gemeinden von Frankreich
bis Slowenien zählt. Das Gemeindenetzwerk setzt auf die konkrete, pro-
jektbezogene Umsetzung der Ziele der Alpenkonvention für eine Nach-
haltige Entwicklung. Der Erfahrungs- und Wissensaustausch unter den
Gemeinden ist dabei ein wichtiges Element für die Gestaltung der nach-
haltigen Gemeindeentwicklung.
www.alpenallianz.org
www.alpenkonvention.org/de/convention/default.aspx
E N E r G I E S t Ä D t E
Die Energie ist ein wichtiger Bereich der Nachhaltigen Entwicklung. Als
Thema kann sie in einer Lokalen Agenda 21 integriert und konkretisiert
werden. Die Gemeinden, die sich unter dem Label «Energiestadt» zusam-
mengeschlossen haben, bilden ein Netz, das mit der Anwendung des In-
struments «Faktor 21» zu Bestandesaufnahmen und zur Lancierung von
Nachhaltigkeitsprozessen anregt.
www.energiestadt.ch
«Faktor 21» erlaubt eine Bestandesaufnahme und die Messung der von einem Ge-
meinwesen realisierten und geplanten Aktivitäten hinsichtlich der Nachhaltigen
Entwicklung. Die Gemeinde erstellt ein Profil ihrer Stärken und Schwächen und
formuliert Verbesserungsvorschläge, etwa neue Themen, die unter dem Blick-
winkel der Nachhaltigen Entwicklung angegangen werden könnten, oder neue
Akteure, die sich am Prozess beteiligen müssten. Diese Bilanz, auf den Punkt
gebracht durch eine «Nachhaltigkeitserklärung» seitens der Gemeinde, gibt ihr
die Möglichkeit, einen Nachhaltigkeitsprozess in die Wege zu leiten und sich ent-
sprechende Ziele zu setzen. «Faktor 21» wurde von EnergieSchweiz für Gemein-
den entwickelt und stützt sich auf Erfahrungen, die mit dem Label Energiestadt
gemacht wurden.
www.energiestadt.ch/d/faktor21.php
33
3
3
4 2
a n g e B o t e F Ü r d I e a k t e u r e au F l o k a l e r e B e n e
Der Bund unterstützt Projekte aus Kantonen, Gemeinden und der Be-
völkerung einerseits finanziell und auch inhaltlich, indem er Informati-
onen zur Nachhaltigen Entwicklung bereitstellt und Projekte begleitet.
Im Internet steht eine Datenbank mit Informationen zu allen kantonalen
und kommunalen Nachhaltigkeitsprozessen zur Verfügung. Zu finden ist
auch ein Verzeichnis mit guten Beispielen zu Themen wie das öffentliche
Beschaffungswesen, Bildung, Ernährung, Wirtschaftsförderung und Tou-
rismus. Das Programm «Nachhaltige Quartierentwicklung» der Bundes-
ämter für Raumentwicklung (ARE) und Energie (BFE) unterstützt die Ge-
meinden bei der Gestaltung nachhaltiger Quartiere mit dem Instrument
«Nachhaltige Quartiere by Sméo».
www.are.admin.ch/foerderprogramm
www.are.admin.ch/gutebeispiele
www.nachhaltige-quartiere.ch
www.nachhaltigequartierebysmeo.ch
3333
4 3
n a c h h a lt I g e p r o d u k t e u n d p r o z e S S e
Unternehmen können die Nachhaltige Entwicklung durch ihr alltägliches
Handeln fördern, indem sie bei der Auswahl ihrer Produktionsprozesse
und Produkte auf möglichst grosse gesellschaftliche und ökologische
Mehrwerte achten. Ein Beispiel sind Firmen des Detailhandels, die frei-
willig und ohne gesetzlichen Zwang den Absatz von Produkten aus fairem
Handel fördern, also von Waren aus Entwicklungs- und Schwellenländern,
die ohne ausbeuterische Praktiken und mit positiven Auswirkungen für
die soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung im Ursprungs-
land hergestellt wurden.
n o r M e n u n d S ta n da r d S
Um die Nachhaltige Entwicklung zu fördern, wurden im Privatsektor ver-
schiedene Regelwerke, Normen und Standards entwickelt. Sie folgen
meist dem Ansatz der Selbstregulierung der Wirtschaft und weisen des-
halb keine unmittelbare Rechtskraft auf. Nachstehend einige Beispiele:
u M W E lt M A N A G E M E N t
Mit der ISO-Norm 14001 bestehen seit 1996 weltweit gültige Kriterien
zum Umweltmanagement (UMS), die 2004 erneuert wurden. Wer diese
Anforderungen erfüllt und sich zertifizieren lässt, beweist, dass umwelt-
schonendes Verhalten in seinen Unternehmensprozessen integriert ist,
und gewinnt damit bei Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden, Behörden,
Investoren und der Gesellschaft an Vertrauen. Eco-Management and
Audit Scheme (EMAS) ist eine weiterreichende Variante der Europäischen
p r I Va t w I r t S c h a F t
4 4
Union und will die Unternehmen ebenfalls befähigen, ihre Umwelt-
leistungen zu evaluieren, zu kommunizieren und zu verbessern.
www.iso.org
S o z I A l M A N A G E M E N t
Die Norm SA 8000 (Standard for Social Accountability) besteht seit 1998.
Sie wurde von einer Nichtregierungsorganisation entwickelt (Council for
Economic Priorities). SA 8000 will die Beachtung von sozialen Mindest-
standards in produzierenden Unternehmen fördern. Forderungen von
SA 8000 sind beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit,
das Verbot von Rassen-, Geschlechts- und Religionsdiskriminierung, das
Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Organisation in Gewerkschaften
und auf kollektive Lohnverhandlungen sowie die Garantie von existenz-
sichernden Löhnen.
www.sa-intl.org
c o r P o r At E S o c I A l r E S P o N S I B I l I t Y ( c S r )
Für die Nachhaltige Entwicklung ist auch das verantwortliche Handeln
der Unternehmen im Allgemeinen (Corporate Governance, Corporate
Social Responsibility) von Bedeutung. Dabei geht es um die unterneh-
merische Sozial- und Umweltverantwortung bei der Organisation und
Führung eines Unternehmens. In einem weiteren Verständnis umfasst es
faire und transparente Beziehungen eines Unternehmens zu weiteren In-
teressierten (so genannten «Stakeholders»). Dazu zählen Arbeitnehmer,
staat liche Institutionen, Kreditgeber, Kunden und Zulieferer. Die Interna-
tionale Standardisierungs-Organisation hat mit ISO 26000 eine Norm für
das sozialverantwortliche Handeln von Unternehmen entwickelt.
www.iso.org
G l o B A l c o M PA c t
Der Global Compact der UNO ist ein Ansatz, der alle Dimensionen der
Nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene umfasst und der primär
auf grosse multinationale Unternehmen ausgerichtet ist. Er enthält zehn
Grundsätze aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Kor-
ruptionsbekämpfung. Der Global Compact beruht auf Selbstdeklaration
und dem freiwilligen Engagement der Unternehmen.
www.unglobalcompact.org
3
3
3
3
4 5
G l o B A l r E P o r t I N G I N I t I At I v E
Immer mehr Unternehmen orientieren ihre Kommunikation nach aussen
am Nachhaltigkeitsprinzip: Sie publizieren Nachhaltigkeitsberichte, wel-
che die drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft abdecken.
Einen internationalen Rahmen dafür bildet die Global Reporting Initiative
(GRI), die einen Kriterienraster für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
vorgibt. Zusätzlich werden im Rahmen von «Sector Supplements» bran-
chenspezifische Zusatzindikatoren erarbeitet.
www.globalreporting.org
u M S E t z u N G I N D E r S c H W E I z
Schweizer Unternehmen zählten schon früh zu den Vorreitern beim
privatwirtschaftlichen Nachhaltigkeitsengagement. Unter namhafter
Schweiz er Mitwirkung wurde 1991 der World Business Council for Sustai-
nable Development (WBCSD) geschaffen, der heute in Genf angesiedelt
ist. Die Schweiz verfügt mit national ausgerichteten Unternehmerver-
bänden, wie etwa Öbu – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften oder
dem Verband swisscleantech über engagierte und kompetente Organi-
sationen, welche die Nachhaltigkeitsbestrebungen des Privatsektors
unter stützen und stärken. 2010 waren in der Schweiz 2575 von weltweit
über 250 000 Unternehmen ISO 14001 umweltzertifiziert. Die meisten
grossen Schweizer Unternehmen beteiligen sich am Global Compact (GC)
der Vereinten Nationen. Viele Schweizer Unternehmen engagieren sich
für nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse; so sind die grössten
Detailhandelsfirmen gleichzeitig die grössten Förderer des Absatzes von
Labelprodukten, fordern auch von ausländischen Zulieferern bessere
Arbeitsbedingungen ein und verlangen von diesen häufig SA 8000.
www.oebu.ch
www.proofit.ch
www.swisscleantech.ch
www.wbcsd.org
3
3333
4 6
Die Agenda 21 und der Johannesburg Plan of Implementation unterstrei-
chen die zentrale Rolle des Bildungssektors in der Nachhaltigen Ent-
wicklung. Bildung ist entscheidend für die Förderung nachhaltigkeits-
relevanter Werte und für die Verbesserung der Fähigkeit der Menschen,
Nachhaltigkeitsfragen anzugehen. Bildung sollte sich auf allen Ebenen an
der Nachhaltigen Entwicklung orientieren und geeignete Einstellungen,
Fähigkeiten und Verhaltensstrukturen sowie ein ethisches Verantwor-
tungsgefühl fördern.
Die UNO hat deshalb eine Weltdekade 2005–2014 «Bildung für Nachhal-
tige Entwicklung» ausgerufen und die UNESCO mit der Umsetzung be-
auftragt. Mit der Dekade soll sowohl die Bildung als Grundlage für eine
nachhaltige Gesellschaft geschaffen werden, als auch die Nachhaltige
Entwicklung in alle Stufen des Bildungssystems integriert werden. Die
vier wichtigsten Stossrichtungen sind:
• Die Förderung und verbesserung der Grundausbildung in Koordi-
nation mit dem Programm «Education for All» und der «United Nations
Literacy Decade» der UNESCO. Die Bildung gilt als Grundvorausset-
zung und als wichtigster Transformator einer Nachhaltigen Entwick-
lung.
• Die Neuausrichtung bestehender Bildungsprogramme hin zur
Nachhaltigkeitsbildung im Sinne eines ganzheitlichen, interdiszi-
plinären Zuganges, der kulturellen und regionalen Besonderheiten
Rechnung trägt. Nachhaltigkeitsbildung soll möglichst in Bestehendes
integriert werden. Zentral ist die Förderung von Wissen, Fähigkeiten,
Lebensstilen und Werten, die eine nachhaltige Zukunft ermöglichen.
B I l d u n g
4 7
Wichtige Themen sind Menschenrechte, nachhaltige Produktion und
nachhaltiger Konsum, Gleichstellung der Geschlechter, interkultu-
relles Verständnis, Gesundheitserziehung, Schutz der Umwelt etc.
• Die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Bewusstseins
und verständnisses von Nachhaltigkeit, das heisst Stärkung des
Verständnisses der Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themen
der Nachhaltigen Entwicklung in der Gesellschaft und Befähigung der
Einzelnen, die Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft zu über-
nehmen.
• Die Schulung von Arbeitskräften in den verschiedenen wirtschaft-
lichen Sektoren. Ausbildungsprogramme sollen den Menschen in ver-
schiedenen Arbeitsbereichen Wissen und Fähigkeiten vermitteln, die
notwendig sind, um in einer nachhaltigen Art und Weise ihre jewei-
ligen Aufgaben zu verrichten.
In Europa ist die 2005 verabschiedete Strategie der UNO-Wirtschafts-
kommission für Europa zur Nachhaltigkeitsbildung von besonderer Be-
deutung. Sie soll
– sicherstellen, dass politische, gesetzliche und organisatorische Rah-
menbedingungen eine Nachhaltigkeitsbildung unterstützen;
– die Lehrenden mit der Kompetenz ausstatten, damit sie die Nachhal-
tige Entwicklung im Unterricht einbringen können;
– sicherstellen, dass entsprechende Instrumente und Materialien für
Nachhaltigkeitsbildung zugänglich sind;
– Forschung und Entwicklung im Bereich von Nachhaltigkeitsbildung
fördern und
– die Zusammenarbeit bezüglich Nachhaltigkeitsbildung auf allen Ebe-
nen stärken.
In der Schweiz vertritt die Schweizerische Koordinationskonferenz Bil-
dung für Nachhaltige Entwicklung (SK BNE), zusammengesetzt aus der
Erziehungsdirektorenkonferenz und mehreren Verwaltungseinheiten des
Bundes in ihrem Vorgehenspapier für die Dekade den Standpunkt, dass
Nachhaltigkeitsbildung Wissen, Verständnis, spezifische Fähigkeiten und
Kompetenzen vermitteln und dabei Folgendes fördern soll:
4 8
– Kenntnis der Wechselwirkungen zwischen den drei Zieldimensionen
der Nachhaltigen Entwicklung
– Umgang mit Abwägungsprozessen im Spannungsfeld zwischen ökolo-
gischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen
– Systemisches Denken und Handeln
– Kritisches Denken und Reflexionsfähigkeit
– Umgang mit Perspektivenvielfalt und Zielkonflikten
– Fähigkeit zur Partizipation und zur «Citoyenneté»
– Fähigkeit zur Empathie und Solidarität
– Visionsorientierung und Kreativität.
Über einen Massnahmenplan werden diese Ziele umgesetzt.
Schweizerische Koordinationskonferenz Bildung für Nachhaltige
Entwicklung SK BNE (Schweizerische Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren) und Bund www.edk.ch/dyn/12097.php
Schweizerische UNESCO-Kommission www.dekade.ch
Stiftung Umweltbildung www.umweltbildung.ch
Stiftung Bildung und Entwicklung
www.globaleducation.ch/globaleducation_de/pages/HO/HO_Al.php
Die Schweiz nutzt die Weltdekade 2005–2014 «Bildung für Nachhaltige
Entwicklung», um die Nachhaltige Entwicklung in die sprachregionalen
Lehrpläne, in die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und in die Qualitäts-
entwicklung von Schulen zu integrieren.
3
333
4 9
Um einschätzen zu können, ob eine Entwicklung nachhaltig ist, gibt es
einerseits Indikatoren für die Analyse von Zuständen und andererseits
die Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) für die Beurteilung von Vorhaben
und Projekten.
I n d I k at o r e n S YS t e M e
W o z u B r A u c H t M A N I N D I K At o r E N ?
Um den Weg in Richtung Nachhaltigkeit zielstrebig zu verfolgen, ist es
notwendig, in regelmässigen Abständen den Stand der Entwicklung auf-
zuzeigen: Wo steht man, welche Fortschritte wurden erreicht und was
muss noch getan werden? Dazu braucht es geeignete Messgrössen.
Nachhaltigkeitsindikatoren erfüllen verschiedene Zwecke. Sie können
– den zustand der Nachhaltigkeit sowie die Entwicklung auf der Zeit-
achse messen und Handlungsbedarf aufzeigen (Monitoring);
– vergleiche ermöglichen (Benchmarking) und durch den entstehen-
den Wettbewerb mit zusätzlichen Massnahmen zur Erreichung der
Ziele motivieren;
– eine Diskussion zwischen gesellschaftlichen Akteuren über die Ziele
und die Entwicklungsrichtung einer Nachhaltigen Entwicklung initiie-
ren;
– die Bevölkerung und die politischen Entscheidungsträger über rele-
vante Entwicklungen informieren und dabei die Früherkennung von
potenziellen Problembereichen unterstützen.
n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g
M e S S e n u n d B e u r t e I l e n
5 0
N At I o N A l E E B E N E : D A S M o N E t- S YS t E M
Das Indikatorensystem MONET (Monitoring der Nachhaltigen Entwick-
lung) ermöglicht mit seinen rund 75 Indikatoren eine regelmässige Be-
richterstattung über die Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz. MONET
wurde von BFS, ARE, BAFU und DEZA gemeinsam realisiert. 16 Schlüssel-
indikatoren erlauben es, die wichtigsten Merkmale und Tendenzen verein-
facht aufzuzeigen. Die Grundelemente (Struktur, Referenzrahmen sowie
ein grosser Teil der Indikatoren) von MONET sind so ausgerichtet, dass
sie auch für die Beobachtung neuer gesellschaftspolitischer Anliegen
verwendet werden können. Dies gewinnt beispielsweise an Bedeutung
im Bereich der «grünen Wirtschaft». Die Indikatoren entsprechen zudem
zahlreichen Empfehlungen der «Commission on the Measurement of Eco-
nomic Performance and Social Progress» (Stiglitz-Sen-Fitoussi-Bericht)
oder der «GDP and Beyond»-Initiative der Europäischen Kommission. Die
Indikatoren stehen auf einer zentralen Datenbank des BFS zur Verfügung.
www.monet.admin.ch3
GesellschaftlicheSolidarität
ökologischeverantwortung
Wirtschaftlicheleistungs-fähigkeit
Sicherheit GesundheitLesefähigkeit von Jugendlichen
Innovation und Technologie
InvestitionenStaatsverschuldung
GleichstellungArbeitslosigkeit
Einkommen
EntwicklungshilfePersonenverkehr
BiodiversitätBebaute Fläche
Güterverkehr MaterialverbrauchEnergieverbrauch
Übersicht über die Schlüsselindikatoren angeordnet nach den zieldimensionen
5 1
die 16 Schlüsselindikatoren von Monet
Bedürfnisdeckung – wie gut leben wir heute? Die Gesundheit verbessert sich.
Das Einkommen steigt nicht.
Die Gewaltstraftaten nehmen zu.
Die Erwerbslosigkeit nimmt zu.
Gerechtigkeit – wie sind die ressourcen verteilt?Die öffentliche Entwicklungshilfe nimmt zu.
Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nehmen
zögerlich ab.
Kapitalerhaltung – was hinterlassen wir unseren Kindern? Die Lesefähigkeit der Jugendlichen verbessert sich.
Die Schuldenquote ist nach einem Anstieg wieder auf dem Niveau
von 1992.
Der Anteil an Investitionen am Bruttoinlandprodukt stagniert.
Die Anzahl der Beschäftigten in Wissenschaft und Technologie
nimmt zu.
Die Brutvogelbestände nehmen zu.
Die Siedlungsfläche nimmt zu.
Entkoppelung – wie effizient nutzen wir die ressourcen? Der Güterverkehr wächst stärker als die Wirtschaft.
Der Anteil des öffentlichen Verkehrs nimmt zu.
Der Energieverbrauch pro Person nimmt ab.
Der Materialverbrauch sinkt im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt.
S t Ä D t E u N D K A N t o N E : D E r c E r c l E I N D I c At E u r S
Im Cercle Indicateurs haben sich verschiedene Kantone und Städte zu-
sammengeschlossen, um zu messen, wie nachhaltig sie sich entwickeln.
Dafür wurde je ein Nachhaltigkeitsindikatorensystem für die Kantone und
für die Städte definiert. Die zentrale Aufgabe dieser Kernindikatoren ist
die Beurteilung des aktuellen Stands und der zeitlichen Veränderung der
Nachhaltigen Entwicklung auf einer strategisch-politischen Ebene. Da ab-
solute Massstäbe für die Nachhaltige Entwicklung fehlen, ermöglicht erst
der Vergleich die Beurteilung, wie nachhaltig ein Kanton oder eine Stadt
ist. Rund 30 Indikatoren erlauben einerseits den Vergleich der Situation
Legende: Beurteilung der Entwicklung seit 1990 Positiv (in Richtung Nachhaltigkeit) Negativ (weg von der Nachhaltigkeit) Neutral
5 2
auf der Zeitachse (Monitoring) und andererseits die vergleichende Beur-
teilung verschiedener Städte beziehungsweise Kantone (Benchmarking).
Die Kernindikatoren eignen sich auch als Instrument zur Information der
Öffentlichkeit.
www.are.admin.ch/cercleindicateurs
D E r ö Ko l o G I S c H E F u S S A B D r u c K
Der ökologische Fussabdruck ist ein international verwendeter Indika-
tor zur Messung des Ressourcenverbrauchs. Die Methode rechnet das
Ausmass der Nutzung und Belastung der Natur in die Fläche um, die
notwendig wäre, um diese Ressourcen auf erneuerbare Weise bereitzu-
stellen. Das Resultat heisst ökologischer Fussabdruck einer Region, eines
Landes oder der ganzen Welt. Er wird in einem Flächenmass ausgedrückt,
der so genannten «globalen Hektare». Andererseits berechnet die Me-
thode auch die «Biokapazität», also die Fähigkeit der Natur, Rohstoffe
zu erzeugen und Schadstoffe abzubauen. Die Methode macht aber keine
umfassende Aussage in Bezug auf die Nachhaltige Entwicklung, da nicht
berücksichtigt wird, in welchem Mass die Bedürfnisse der Bevölkerung
berücksichtigt sind.
3
Umwelt
U1 Biodiversität
U2 Natur und Landschaft
U3 Energiequalität
U4 Energieverbrauch
U5 Klima
U6 Rohstoffverbrauch
U7 Wasserhaushalt
U8 Wasserqualität
U9 Bodenverbrauch
U10 Bodenqualität
U11 Luftqualität
Übersicht über die zielbereiche des cercle Indicateurs
Wirtschaft
W1 Einkommen
W2 Lebenskosten
W3 Arbeitsmarkt
W4 Investitionen
W5 Kostenwahrheit
W6 Ressourceneffizienz
W7 Innovationen
W8 Wirtschaftsstruktur
W9 Know-how
W10 Öffentlicher Haushalt
W11 Steuern
W12 Produktion
Gesellschaft
G1 Lärm/Wohnqualität
G2 Mobilität
G3 Gesundheit
G4 Sicherheit
G5 Einkommens-/
Vermögensverteilung
G6 Partizipation
G7 Kultur und Freizeit
G8 Bildung
G9 Soziale
Unterstützung
G10 Integration
G11 Chancengleichheit
G12 Überregionale
Solidarität
5 3
Der Fussabdruck der Schweiz beträgt pro Kopf 5,0 globale Hektaren,
während die weltweite Biokapazität bei nur 1,8 globalen Hektaren pro
Kopf liegt. Die Schweizer Bevölkerung beansprucht also etwa dreimal
so viele Naturressourcen wie dauerhaft verträglich wäre. Hauptverant-
wortlich dafür ist der Energieverbrauch: Er trägt zu fast zwei Dritteln
zum Schweizer Fussabdruck bei und ist bedeutender als alle anderen
Bereiche. Wichtig ist auch unser Bedarf an Acker-, Wald- und Grünflächen
mit einem Anteil von insgesamt 32 Prozent am gesamten Fussabdruck.
Von eher untergeordneter Bedeutung ist dagegen der Flächenbedarf für
Siedlungen. Allerdings werden die Auswirkungen der Siedlungsentwick-
lung auf Mobilität und Energieverbrauch über die energetische Kompo-
nente des Fussabdrucks erfasst.
www.footprintnetwork.org
www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/03/01.html33
Biokapazität der WeltÖkologischer Fussabdruck der Schweiz
Ökologischen Fussabdrucks der Schweiz im Vergleich zur Biokapazität der Welt
In globalen Hektaren pro Person
200720011961 1966 1971 1976 1981 1986 1991 1996
Quelle: Global Footprint Network
0
1
2
3
4
5
6
5 4
n a c h h a lt I g k e I t S B e u r t e I l u n g
Nachhaltigkeitsbeurteilungen (NHB) sind Entscheidungs- und Handlungs-
hilfen bei Vorhaben, die sich massgeblich auf mehr als eine Dimension
der Nachhaltigen Entwicklung auswirken. Fast immer treten dabei Ziel-
und Interessenkonflikte auf, die eine ganzheitliche Beurteilung und In-
teressenabwägung beziehungsweise Lösungsoptimierung benötigen. Be-
sonders wichtig ist eine solche Interessenabwägung bei Vorhaben, die
langfristig wirken und erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich
ziehen.
N A c H H A lt I G K E I t S B E u r t E I l u N G D E S B u N D E S
Der Bundesrat hat in der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» festge-
legt, dass eine NHB insbesondere bei neuen bedeutsamen und nachhal-
tigkeitsrelevanten Vorhaben legislatorischer, planerisch-konzeptioneller
oder baulicher Natur vorzunehmen ist. Die NHB hat zum Ziel, politische
Vorhaben und Geschäfte unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigen
Entwicklung frühzeitig zu beurteilen und zu optimieren. Im Zentrum
der Methode steht die systematische Erfassung der direkten und indi-
rekten, sowohl erwünschten als auch unerwünschten Wirkungen eines
politischen Vorhabens. Die erwarteten Wirkungen werden transparent
gemacht, indem sie objektiv beurteilt werden. Weiter geht es darum, Ver-
besserungs- und Optimierungsvorschläge zu entwickeln und Varianten
ins Spiel zu bringen. Der «Leitfaden für Bundesstellen und weitere Inte-
ressierte» zeigt ein Vorgehen in neun Arbeitsschritten auf und erleichtert
die Arbeit mit einem Excel-Tool, mit dem die Relevanz eines Vorhabens
aus Sicht der Nachhaltigen Entwicklung grob erfasst und die erwarteten
Auswirkungen geprüft werden können.
www.are.admin.ch/nhb3
5 5
A N W E N D u N G E N D E r N A c H H A lt I G K E I t S B E u r t E I l u N G
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wendet die NHB-Methode an
und hat im Agrarbericht 2005 erstmals umfassend darüber berichtet.
Zentrale Themen der NHB sind die drei Bereiche Ressourcen, Effizienz
und Gerechtigkeit. Die NHB wird auch zur Weiterentwicklung der Agrar-
politik angewendet.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat eine NHB der Teilrevisi-
onen des Raumplanungsgesetzes von 2010 und 2012 ausarbeiten lassen,
um aufzuzeigen, in welchen der drei Dimensionen Wirtschaft, Umwelt
und Gesellschaft die neuen Gesetzesvorschläge positive oder negative
Wirkungen entfalten und welche (Wirtschafts-) Akteure davon besonders
betroffen sind.
A Vorarbeiten ausführen
arbeitsschritte der nachhaltigkeitsbeurteilung des Bundes im Überblick
A1 Vorhaben beschreiben
C1 Optimierungspotenziale aufzeigen
C2 Vertiefungsbedarf aufzeigen
C3 Umsetzung klären
B3 Bilanz der Wirkungen ziehen
B2 Wirkungen ermitteln
B1 Wirkungsmodell aufzeigen
A3 Untersuchungsdesign festlegen
A2 Relevanzanalyse durchführen
B Wirkungsanalyse durchführen
C Schlussfolgerung ableiten
5 6
Vor allem in der Verkehrsplanung werden heute auf Projektstufe syste-
matisch Beurteilungsverfahren eingesetzt, die sich am Konzept der Nach-
haltigen Entwicklung orientieren. In der Schweiz bestehen sowohl bei
der Planung der Strassen- als auch der Bahninfrastruktur syste matische
NHB-Anwendungen: die Beurteilungssysteme «Nachhaltigkeitsindika-
toren für Strasseninfrastrukturprojekte» (NISTRA)» im Bundesamt für
Strassen und «Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte»
(NIBA) des Bundesamts für Verkehr.
Für die Standortsuche von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Ab-
fälle hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 2010/2011 in Zu-
sammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und unter Einbezug
von Expertinnen und Experten der Standortkantone sowie der Nationalen
Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) eine Me-
thodik für eine kantonsübergreifende sozioökonomisch-ökologische Wir-
kungsstudie (SÖW) in den potenziellen Standortregionen erarbeitet. Die
wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen sol-
len dadurch möglichst früh und objektiv identifiziert werden, um nega-
tiven Entwicklungen entgegenzuwirken, mögliche Kompensationsmass-
nahmen zu planen, aber auch um die Chancen für positive Entwicklungen
nutzen zu können.
Weitere Anwendungen auf Bundesstufe: www.are.admin.ch/nhb
N A c H H A lt I G K E I t S B E u r t E I l u N G I N K A N t o N E N u N D
G E M E I N D E N
Eine Beurteilung von Projekten aller Art kann auch auf lokaler Ebene
erfolgen. In der Schweiz existieren rund 30 entsprechende Instrumente
oder Methoden. Das ARE hat den Leitfaden «Nachhaltigkeitsbeurteilung
von Projekten auf der Ebene der Kantone und Gemeinden» herausge-
geben. Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe von rund
30 Vertreterinnen und Vertretern aus Kantonen und Gemeinden sowie
weiteren Fachleuten. Er zeigt die Vorteile einer Beurteilung auf und er-
klärt ausführlich, wie ein Verfahren zur NHB eingeleitet werden kann.
Der Leitfaden unterstützt zudem die richtige Auswahl eines geeigneten
Instrumentes.
www.are.admin.ch/nhblokal
3
3
5 7
Ein typisches Instrument stellt der in verschiedenen Varianten eingesetz-
te «Berner Nachhaltigkeitskompass» dar. Die Beurteilung erfolgt anhand
vorgegebener Kriterien in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Gesell-
schaft. Das Resultat wird in einem Stärken-Schwächen-Profil abgebildet,
das Hinweise auf das Optimierungspotenzial des Vorhabens gibt sowie
eine Gesamtbewertung aus Sicht der Nachhaltigen Entwicklung erlaubt.
www.be.ch/kompass3
5 8
Beispiel einer Beurteilung mit dem Berner nachhaltigkeitskompass
Nachhaltigkeitskompass: Auswertung
Nachhaltigkeitsdimension
UMWELT
WIRTSCHAFT
GESELLSCHAFT
zielbereich
Wasserhaushalt
Wasserqualität
Bodenverbrauch
Bodenqualität
Rohstoffverbrauch: Stoffumsatz
Rohstoffverbrauch: Wertstoffwiederverwertung
Stoffqualität
Biodiversität
Naturraum
Luftqualität
Klima
Energieverbrauch
Energiequalität
Einkommen
Lebenskosten
Arbeitsangebot
Investitionen: Neuinvestitionen
Investitionen: Werterhaltung
Wirtschaftsförderung
Kostenwahrheit
Ressourceneffizienz
Wirtschaftsstruktur
Steuerbelastung
Öffentlicher Haushalt: Ausgaben
Öffentlicher Haushalt: Einnahmen
Know-how
Innovationen
Landschaftsqualität
Wohnqualität
Siedlungsqualität
Einkaufsangebot
Mobilität
Gesundheit
Sicherheit
Partizipation
Integration
Gemeinschaft
Einkommens- und Vermögensverteilung
Chancengleichheit
Überregionale Zusammenarbeit
Freizeit
Kultur
Bildung
Soziale Unterstützung
Vorhaben:
nicht nachhaltig nachhaltig
–2 –1 0 1 2
vorhaben fördert die Nachhaltige Entwicklung!
5 9
Zu den wichtigsten Erkenntnissen des MONET-Nachhaltigkeitsmonito-
rings gehört, dass in den meisten Lebensbereichen Ansätze zur Nach-
haltigen Entwicklung vorhanden sind. Gleichzeitig sind aber auch gegen-
läufige Trends festzustellen:
1. In einigen Bereichen wurden in den letzten Jahren Verbesserungen
erzielt, die jedoch durch andere, negative Effekte wieder aufgehoben
werden. Ein Beispiel ist die verbesserte Energieeffizienz, die in der
Produktion von Gütern und Dienstleistungen erreicht wurde. Der posi-
tive Befund über eine verbesserte Energieeffizienz der Volkswirtschaft
wird getrübt durch die Zunahme des Gesamtenergieverbrauchs.
2. Eine weitere Ambivalenz zeigt sich darin, dass die Schweiz in Bezug
auf national relevante Aspekte tendenziell auf dem nachhaltigen Weg
ist, während sie sich bei global bedeutsamen Aspekten weniger nach-
haltig verhält: Schweizweit geniessen wir immer bessere Luft und
saubereres Wasser, während der für das globale Klimasystem bedeut-
same CO 2-Ausstoss erst stabilisiert ist. Als Folge des wirtschaftlichen
Strukturwandels und der Auslagerung industrieller Produktionen ver-
lagert die Schweiz heute einen grossen Teil der von ihr verursachten
Umweltbelastungen ins Ausland.
3. Eine dritte Erkenntnis betrifft die Fairness zwischen den Generationen.
Es deutet vieles darauf hin, dass die relativ positive Beurteilung der
aktuellen Lage auf Kosten zukünftiger Generationen zustande kommt.
Während sich heute viele Schweizerinnen und Schweizer einer hohen
Arbeits- und Lebenszufriedenheit erfreuen, verfügen 17 Prozent der
w I e n a c h h a lt I g
I S t d I e S c h w e I z ?
6 0
Jugendlichen nicht einmal über grundlegende, für die Gestaltung ihres
künftigen Lebens wichtige Lesefähigkeiten.
Schliesslich muss betont werden, dass die Schweiz in absoluter Hinsicht
weit von einem nachhaltigen Zustand entfernt ist. Dies verdeutlicht vorab
der ökologische Fussabdruck, der uns daran erinnert, dass die Schweiz
etwa dreimal so viele Umweltleistungen und Ressourcen verbraucht wie
in globaler Hinsicht dauerhaft verträglich wäre.
e S g I B t V I e l z u t u n
Die rasch wachsenden Ansprüche in den Ländern des Südens und vor
allem in den Schwellenländern verschärfen die Konflikte um Umwelt-
güter und Ressourcen. Es wird immer dringlicher, dass Industriestaaten
wie die Schweiz ihren Verbrauch reduzieren.
Mit der Globalisierung sind verschärfte Umweltprobleme, zunehmende
Migrationsströme, intensivierter Standortwettbewerb und die nur zöger-
liche Entstehung eines multilateralen Steuerungs- und Regelungs-
systems (Gouvernanz) verbunden. Es zeigt sich je länger je mehr, dass
diese Herausforderungen weitergehende nationale wie internationale
Bemühungen auf dem Gebiet der Nachhaltigen Entwicklung erforderlich
machen.
P o l I t I S c H E r E I N F l u S S
Um der Nachhaltigen Entwicklung Vorschub zu leisten, sind zusätzliche
Anstrengungen in sämtlichen Politikbereichen sowohl auf nationaler als
auch auf internationaler Ebene dringlich. Wesentlich ist auch der Wech-
sel vom sektoriell orientierten Denken und Handeln hin zu einer quer-
schnittsorientierten Betrachtung, die verschiedene Blickwinkel verbin-
det. Ein wichtiges Instrument ist die Beschaffung bei Bund, Kantonen,
Gemeinden und Städten: Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion
und kann mit den grossen von ihr eingekauften Mengen nachhaltigen
Produkten zum allgemeinen Durchbruch auf dem Markt verhelfen.
www.igoeb.ch
www.ecobau.ch33
6 1
Hauptziele für die Zukunft sind:
– die globale Klimaerwärmung bekämpfen und die Anpassung an den
Klimawandel vorbereiten;
– den gerechten Zugang zu den sozialen und wirtschaftlichen Ressour-
cen (insbesondere Einkommen, Bildung, Gesundheit) sicherstellen;
– die Integration aller Bevölkerungsgruppen in der Schweiz und die
Solidarität mit den ärmeren Ländern vorantreiben;
– den Verbrauch natürlicher Ressourcen (insbesondere der Energie)
reduzieren;
– die qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen der Umwelt
einschränken.
A l l E K ö N N E N E I N E N B E I t r A G l E I S t E N
Jeder Mensch und jedes Unternehmen kann im Alltag Entscheidungen
zugunsten der Nachhaltigen Entwicklung fällen. Beispiele sind die Mobi-
lität, wo der öffentliche und der Langsamverkehr deutlich nachhaltiger
sind als der motorisierte Individualverkehr oder das Flugzeug. Eine wei-
tere Handlungsmöglichkeit sind Geldanlagen: Viele Banken haben heute
nachhaltige Fonds im Angebot. Darin befinden sich die Aktien von Unter-
nehmen, die soziale, ökologische und wirtschaftliche Kriterien erfüllen.
Mit einer Einlage in solche Fonds setzt man einen nachhaltigen Akzent,
ohne auf die Rendite verzichten zu müssen.
Firmen können ihre Beschaffung nachhaltig ausrichten – und dies in der
Öffentlichkeit bekannt machen, etwa in einem regelmässig publizierten
Nachhaltigkeitsbericht. Schliesslich haben auch Privatpersonen die Mög-
lichkeit, nachhaltig einzukaufen. Auf dem Schweizer Markt sind verschie-
dene Labels präsent, welche die Wahl erleichtern. Die folgenden Seiten
geben eine Übersicht über die wichtigsten Gütezeichen. Um Markenwer-
bung für Labels von privaten Unternehmen zu vermeiden, wurde auf de-
ren Aufnahme in die Liste verzichtet.
www.labelinfo.ch
www.nachhaltigleben.ch33
6 2
N A H R U N G S M I T T E L
Das Schweizer Knospe-Label garantiert, dass das
Produkt aus Schweizer Bioanbau stammt.
www.bio-suisse.ch
Das Label steht für Produkte aus zertifizierter
biologisch-dynamischer Landwirtschaft und um-
fasst die nachhaltige Bewirtschaftung mit eigener
Fachausbildung, das Soziale und die transparente
Preisbildung.
www.demeter.ch
Das Label der Stiftung Pro Specie Rara bezeichnet
Produkte und Betriebe, die den Erhalt von traditi-
onellen Kulturpflanzen und gefährdeten Nutztieren
unterstützen.
www.prospecierara.ch
Das Max Havelaar-Label steht für wirtschaftliche
Entwicklung, soziale Gerechtigkeit und Umwelt-
schutz.
www.maxhavelaar.ch
Das MSC-Label (Marine Stewardship Council) zer-
tifiziert, dass ein Produkt aus umweltschonendem
Fischfang stammt und nicht zum Problem des
Überfischens beiträgt.
www.msc.org
3
3
3
3
6 3
G A S T R O N O M I E U N D T O U R I S M U S
Das Label Fourchette Verte wird Restaurants ver-
liehen, die ein gesundes und ausgewogenes Tages-
menu anbieten und keine alkoholischen Getränke
zu tiefen Preisen führen.
www.fourchetteverte.ch/de
Das Label «Goût Mieux» wird Restaurants verliehen,
die täglich ein Mindestangebot an Bio-Produkten
bieten, auf umwelt- und sozialgerechte Produktion
achten und auf Regionalität, Saisonalität und fri-
sche Zubereitung der Speisen Wert legen.
www.goutmieux.ch
Das Steinbock-Label zeichnet Hotelbetriebe aus,
welche die Nachhaltige Entwicklung in ihre Unter-
nehmensführung einbeziehen.
www.steinbock-label.ch
E N E R G I E U N D M O B I L I T Ä T
Das vom Bundesamt für Energie initiierte Label
Energiestadt legt einen Qualitätsstandard für die
Energiepolitik von Gemeinden fest.
www.energiestadt.ch
3
3
3
3
6 4
Die energieEtikette macht Angaben zum Energie-
verbrauch von Elektrogeräten und Autos. Sie teilt
diese in verschiedene Energieeffizienzklassen von
A bis G ein, wobei A (grün) die beste und G (rot)
die schlechteste Klasse ist. Bei Personenwagen
gibt die Etikette Auskunft über Treibstoffverbrauch,
CO 2-Ausstoss und Energieeffizienz.
www.energieetikette.ch
Mit dem Label naturemade werden zwei Qualitäts-
stufen von Strom ausgezeichnet. naturemade basic
steht für Strom aus erneuerbaren Quellen.
www.naturemade.ch/Deutsch/Label/label_d.htm
naturemade star kennzeichnet Ökostrom, des-
sen ökologischer Mehrwert durch die Erfüllung
strenger Kriterien nachgewiesen ist.
www.naturemade.ch/Deutsch/Label/label_d.htm
B A U E N U N D W O H N E N
Der Minergie-Standard garantiert im Bausektor ei-
nen rationellen Energieverbrauch, den Einsatz von
erneuerbaren Energien und eine Reduktion der
Umweltbelastung. Beim Minergie-Eco-Standard
müssen zusätzlich Anforderungen im Bereich Ge-
sundheit und Bauökologie, beispielsweise die Ver-
wendung lokaler Rohstoffe, erfüllt werden.
www.minergie.ch/home_de.html
3
3
3
3
6 5
Das natureplus-Label wird in Europa an umweltge-
rechte, gesundheitsverträgliche und funktionelle
Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände verge-
ben.
www.natureplus.org/de/aktuelles/home
Das Label FSC (Forest Stewardship Council) zertifi-
ziert Holz und Holzprodukte aus nachhaltig bewirt-
schafteten Wäldern.
www.fsc-schweiz.ch
Das Label STEP zeichnet sozial und umweltscho-
nend produzierte handgefertigte Teppiche aus.
www.label-step.org/de/home
3
3
3
6 6
a B k Ü r z u n g e n
ARE Bundesamt für Raumentwicklung
ASTRA Bundesamt für Strassen
BAFU Bundesamt für Umwelt
BAG Bundesamt für Gesundheit
BAV Bundesamt für Verkehr
BBL Bundesamt für Bauten und Logistik
BFE Bundesamt für Energie
BFS Bundesamt für Statistik
BLW Bundesamt für Landwirtschaft
BPUK Schweizerische Bau-, Planungs- und
Umweltdirektorenkonferenz
BWO Bundesamt für Wohnungswesen
DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
EMAS Eco-Management and Audit Scheme
(EU-Öko-Audit)
ESDN European Sustainable Development Network
(Europäisches Nachhaltigkeitsnetzwerk)
EU Europäische Union
GRI Global Reporting Initiative
LA 21 Lokale Agenda 21
IDANE Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung
IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change
(Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen)
MONET Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung
NHB Nachhaltigkeitsbeurteilung
NIBA Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte
NISTRA Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte
OECD Organisation for Economic Cooperation and Development
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)
SA Standard for Social Accountability
(Standard für soziale Verantwortlichkeit)
SECO Staatssekretariat für Wirtschaft
SK BNE Schweizerische Koordinationskonferenz Bildung für
Nachhaltige Entwicklung
a n h a n g
6 7
SNE Strategie Nachhaltige Entwicklung
SSV Schweizerischer Städteverband
SGV Schweizerischer Gemeindeverband
UMS Umweltmanagement-System
UNCSD United Nations Commission on Sustainable Development
(Kommission für Nachhaltige Entwicklung der UNO)
UNO United Nations Organization (Vereinte Nationen)
WBCSD World Business Council for Sustainable Development
6 8
e r k l ä r u n g V o n r I o z u u M w e lt u n d e n t w I c k l u n g
( r I o - d e k l a r at I o n )
P R Ä A M B E L
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, zusammenge-
kommen in Rio de Janeiro vom 3. bis 14. Juni 1992, in Bekräftigung der am 16. Juni
1972 in Stockholm verabschiedeten Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen
über die Umwelt des Menschen sowie in dem Bemühen, darauf aufzubauen, mit
dem Ziel, durch die Schaffung von neuen Ebenen der Zusammenarbeit zwischen
den Staaten, wichtigen Teilen der Gesellschaft und der Bevölkerung eine neue und
gerechte weltweite Partnerschaft aufzubauen, bemüht um internationale Überein-
künfte, in denen die Interessen aller geachtet werden und die Integrität des globalen
Umwelt- und Entwicklungssystems geschützt wird, in Anerkennung der Unteilbar-
keit der Erde, unserer Heimat und der auf ihr bestehenden Wechselbeziehungen,
stellt fest:
G R U N D S AT Z 1
Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine Nachhaltige Ent-
wicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang
mit der Natur.
G R U N D S AT Z 2
Die Staaten haben im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und den
Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht, ihre eigenen Ressourcen im
Rahmen ihrer eigenen Umwelt- und Entwicklungspolitik zu nutzen und haben die
Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt
oder Kontrolle der Umwelt anderer Staaten oder Gebieten ausserhalb nationaler
Hoheitsgewalt keinen Schaden zufügen.
G R U N D S AT Z 3
Das Recht auf Entwicklung muss so erfüllt werden, dass den Entwicklungs- und
Umweltbedürfnissen heutiger und künftiger Generationen in gerechter Weise ent-
sprochen wird.
G R U N D S AT Z 4
Eine Nachhaltige Entwicklung erfordert, dass der Umweltschutz Bestandteil des
Entwicklungsprozesses ist und nicht von diesem getrennt betrachtet werden darf.
G R U N D S AT Z 5
Die Beseitigung der Armut als unabdingbare Voraussetzung für eine Nachhaltige
Entwicklung ist eine Aufgabe von grundlegender Bedeutung, die der Zusammenar-
beit aller Staaten und aller Völker bedarf, um die Ungleichheit der Lebensstandards
zu verringern und den Bedürfnissen der Mehrheit aller Menschen besser gerecht
zu werden.
6 9
G R U N D S AT Z 6
Vorrang gebührt in erster Linie der besonderen Situation und den besonderen Be-
dürfnissen der Entwicklungsländer, vor allem der am wenigsten entwickelten Länder
und der Länder, deren Umwelt am verletzlichsten ist. Internationale Massnahmen
im Bereich Umwelt und Entwicklung sollen auf die Interessen aller Länder gerichtet
sein.
G R U N D S AT Z 7
Die Staaten arbeiten im Geist einer weltweiten Partnerschaft zusammen, um die Ge-
sundheit und die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu schützen
und wiederherzustellen. Angesichts der unterschiedlichen Beiträge zur Verschlech-
terung der globalen Umweltsituation tragen die Staaten gemeinsame, jedoch unter-
schiedliche Verantwortlichkeiten. Die entwickelten Staaten erkennen ihre Verant-
wortung an, die sie beim weltweiten Streben nach Nachhaltiger Entwicklung im
Hinblick auf den Druck, den ihre Gesellschaften auf die globale Umwelt ausüben,
sowie im Hinblick auf die ihnen zur Verfügung stehenden Technologien und Finanz-
mittel tragen.
G R U N D S AT Z 8
Um eine Nachhaltige Entwicklung und eine bessere Lebensqualität für alle Menschen
zu erlangen, sollen die Staaten nicht nachhaltige Produktions- und Verbrauchsstruk-
turen abbauen und beseitigen und eine geeignete Bevölkerungspolitik fördern.
G R U N D S AT Z 9
Die Staaten sollen zusammenarbeiten, um den Ausbau der im Land selbst vorhan-
denen Kapazitäten für eine Nachhaltige Entwicklung zu stärken, indem das wissen-
schaftliche Verständnis durch den Austausch wissenschaftlicher und technolo-
gischer Kenntnisse verbessert und die Entwicklung, Anpassung, Verbreitung und
Weitergabe von Technologien, einschliesslich neuer und innovativer Technologien,
gefördert werden.
G R U N D S AT Z 1 0
Umweltfragen werden am besten unter Beteiligung aller betroffenen Bürger auf
der jeweiligen Ebene behandelt. Auf nationaler Ebene erhält jeder Einzelne ange-
messenen Zugang zu den im Besitz der öffentlichen Verwaltungen befindlichen In-
formationen über die Umwelt, einschliesslich Informationen über Gefahrstoffe und
gefährliche Tätigkeiten in ihren Gemeinden, sowie die Möglichkeit, sich an Entschei-
dungsprozessen zu beteiligen. Die Staaten erleichtern und fördern die öffentliche
Bewusstseinsbildung und die Beteiligung der Öffentlichkeit, indem sie Informati-
onen in grossem Umfang verfügbar machen. Wirksamer Zugang zu Rechts- und Ver-
waltungsverfahren, einschliesslich der Abhilfe und des Rechtsbehelfs, wird gewährt.
G R U N D S AT Z 1 1
Die Staaten verabschieden wirksame Umweltgesetze. Umweltnormen, Bewirtschaf-
tungsziele und –prioritäten sollen die umwelt- und entwicklungspolitischen Zusam-
7 0
menhänge widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Normen, die in einigen Ländern
Anwendung finden, können in anderen Ländern, insbesondere in Entwicklungslän-
dern, unangemessen sein und zu nicht vertretbaren wirtschaftlichen und sozialen
Kosten führen.
G R U N D S AT Z 1 2
Die Staaten sollen gemeinsam daran arbeiten, ein stützendes und offenes Weltwirt-
schaftssystem zu fördern, das in allen Ländern zu Wirtschaftswachstum und Nach-
haltiger Entwicklung führt, um die Probleme der Umweltverschlechterung besser
angehen zu können. Umweltbezogene handelspolitische Massnahmen sollen weder
ein Mittel willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung noch eine verdeckte
Beschränkung des internationalen Handels darstellen. Einseitige Massnahmen zur
Bewältigung von Umweltproblemen ausserhalb des Hoheitsbereichs des Einfuhr-
lands sollen vermieden werden. Massnahmen zur Bewältigung grenzüberschreiten-
der oder weltweiter Umweltprobleme sollen soweit möglich auf internationalem
Konsens beruhen.
G R U N D S AT Z 1 3
Die Staaten entwickeln innerstaatliches Recht zur Haftung und Entschädigung der
Opfer von Umweltverschmutzungen und anderen Umweltschäden. Ausserdem ar-
beiten die Staaten zügig und entschlossener daran mit, das Völkerrecht im Bereich
der Haftung und Entschädigung für nachteilige Auswirkungen von Umweltschäden
weiterzuentwickeln, die durch Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle
in Gebieten ausserhalb ihres Hoheitsbereichs verursacht werden.
G R U N D S AT Z 1 4
Die Staaten sollen tatkräftig zusammenarbeiten, um die Verlagerung und den Trans-
fer in andere Länder von Tätigkeiten und Stoffen, die zu einer starken Umwelt-
verschlechterung führen oder sich für die Gesundheit des Menschen als schädlich
erweisen, zu erschweren oder zu verhindern.
G R U N D S AT Z 1 5
Zum Schutz der Umwelt wenden die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitge-
hend den Vorsorgegrundsatz an. Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden,
so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür
sein, kostenwirksame Massnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen
aufzuschieben.
G R U N D S AT Z 1 6
Die nationalen Behörden sollen sich bemühen, die Internalisierung von Umwelt-
kosten und den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente zu fördern, wobei unter ge-
bührender Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und ohne Störung des Welt-
handels und internationaler Investitionen dem Ansatz Rechnung getragen wird, dass
grundsätzlich der Verursacher die Kosten der Verschmutzung trägt.
7 1
G R U N D S AT Z 1 7
Als nationales Instrument werden bei Vorhaben, die wahrscheinlich wesentliche
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben und der Entscheidung durch eine
zuständige nationale Behörde bedürfen, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchge-
führt.
G R U N D S AT Z 1 8
Die Staaten unterrichten andere Staaten sofort über Naturkatastrophen oder andere
Notfälle, die wahrscheinlich zu plötzlich auftretenden schädlichen Auswirkungen
auf deren Umwelt führen. Die Völkergemeinschaft macht alle Anstrengungen, um
den so betroffenen Staaten zu helfen.
G R U N D S AT Z 1 9
Die Staaten unterrichten möglicherweise betroffene Staaten über Tätigkeiten, die
wesentliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen haben können, im
Voraus und rechtzeitig, stellen ihnen sachdienliche Informationen zur Verfügung
und konsultieren sie frühzeitig und in redlicher Absicht.
G R U N D S AT Z 2 0
Frauen kommt in Fragen der Umwelt und Entwicklung eine grundlegende Rolle zu.
Ihre volle Einbeziehung ist daher für eine Nachhaltige Entwicklung wesentlich.
G R U N D S AT Z 2 1
Die Kreativität, die Ideale und der Mut der Jugend der Welt sollen mobilisiert wer-
den, um eine weltweite Partnerschaft zu schaffen und so eine Nachhaltige Entwick-
lung und eine bessere Zukunft für alle zu sichern.
G R U N D S AT Z 2 2
Eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihren Lebensgemeinschaften sowie ande-
ren ortsansässigen Gemeinschaften kommt aufgrund ihres Wissens und ihrer tradi-
tionellen Lebensformen eine grundlegende Rolle in Fragen der Umwelt und Entwick-
lung zu. Die Staaten sollen deren Identität, Kultur und Interessen anerkennen und
gebührend unterstützen und ihnen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung eine
wirksame Beteiligung ermöglichen.
G R U N D S AT Z 2 3
Die Umwelt und die natürlichen Ressourcen der Völker, die in Unterdrückung, unter
Fremdherrschaft und Besatzung leben, werden geschützt.
G R U N D S AT Z 2 4
Kriegführung wirkt sich auf eine Nachhaltige Entwicklung in jedem Fall zerstörerisch
aus. Aus diesem Grund achten die Staaten die völkerrechtlichen Bestimmungen über
den Schutz der Umwelt in Zeiten bewaffneter Auseinandersetzungen und arbeiten,
soweit erforderlich, zusammen an deren Weiterentwicklung.
7 2
G R U N D S AT Z 2 5
Frieden, Entwicklung und Umweltschutz sind voneinander abhängig und untrennbar.
G R U N D S AT Z 2 6
Die Staaten legen alle ihre Streitigkeiten im Umweltbereich friedlich und mit den
geeigneten Mitteln im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bei.
G R U N D S AT Z 2 7
Die Staaten und Völker arbeiten im guten Glauben und im Geist der Partnerschaft bei
der Erfüllung der in dieser Erklärung enthaltenen Grundsätze sowie bei der Weiter-
entwicklung des Völkerrechts im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung zusammen.
7 3
Allgemeiner Grundsatz
Objektive
Lebens-
bedingungen
Subjektive
Lebens-
bedingungen
Verteilungs-
gerechtigkeit,
Chancen-
gleichheit
Stärkung des
sozialen Zu-
sammenhalts
1a
1b
2a
2b
2c
3a
3b
4a
4b
4c
5a
5b
Gewährleistung der Menschen-rechte
Grenzen der individuellen Freiheit
Bedürfnisdeckung
Gesundheits-
förderung
Armutsbekämpfung
Zufriedenheit und
Glück
Entwicklung, die
das Wohlbefinden
berücksichtigt
Diskriminierungs-
verbot
Chancengleichheit
und Verteilungs-
gerechtigkeit
Integration
Benachteiligter
Interkulturelle und
interpersonelle
Verständigung
Soziale und poli-
tische Partizipation
Jeder Mensch hat das Recht auf eine
freie Persönlichkeitsentfaltung und
ein menschenwürdiges Leben in einer
rechtssicheren Demokratie.
Die individuellen Entfaltungsmöglich-
keiten haben ihre Grenzen dort, wo die
Würde anderer Menschen oder künftiger
Generationen beeinträchtigt wird.
Die Deckung der Grundbedürfnisse der
Bevölkerung ist langfristig sicherzu-
stellen.
Die Gesundheit des Menschen soll
geschützt und gefördert werden.
Die Menschen sollen frei von Armut
leben können und bei Bedürftigkeit
Solidaritätsleistungen erhalten
Lebenszufriedenheit und Glück heutiger
und zukünftiger Generationen sollen
respektiert und gefördert werden.
Veränderungen in Gesellschaft, Wirt-
schaft und Umwelt dürfen nicht zu
Lasten des Wohlbefindens der Menschen
gehen.
Niemand darf aufgrund irgendwelcher
äusserer oder innerer Eigenschaften
diskriminiert werden.
Alle Menschen sollen dieselben Rechte
und Chancen haben, die Ressourcen
sollen gerechter verteilt werden.
Die Integration benachteiligter Bevöl-
kerungsgruppen und Regionen soll ge-
fördert werden.
Der Austausch und die Verständigung
zwischen einzelnen Menschen und
Gruppen sollen gefördert werden.
Die soziale und politische Partizipation
soll gefördert werden.
p r I n z I p I e n d e S M o n e t- I n d I k at o r e n S YS t e M S
I n d e r S c h w e I z ( g e k Ü r z t )
gesellschaftliche Solidarität
7 4
Internationale
Solidarität
Entwicklung
und Erhaltung
des Human-
kapitals
Allgemeiner Grundsatz
Wirtschafts-
system
Leistungs-
und Wettbe-
werbsfähig-
keit
6a
6b
7a
7b
7c
7d
8
9a
9b
9c
10a
Entwicklungs-
zusammenarbeit
Friedens- und
Demokratie-
förderung
Entwicklung des
Humankapitals
Informations- und
Meinungsfreiheit
Förderung der
Lernfähigkeit
Kindergerechtes
Umfeld
Wirtschafts-
ordnung im Dienst des
Gemeinwohls
Markt als Wirt-
schaftsordnung
Kostenwahrheit
und Verursacher-
prinzip
Systemkonforme
Markteingriffe
Förderung der
wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
Weltweit soll eine gerechte Entwick-
lung gefördert werden, beispielsweise
durch den Abbau von Ungleichheiten auf
globaler Ebene. Im Zentrum steht die
Armutsbekämpfung
Der Frieden zwischen den Völkern und
Nationen, demokratische Staatsstruk-
turen und die Achtung der Menschen-
rechte sollen gefördert werden.
Das kollektive Wissen und das soziokultu-
relle Erbe sind langfristig zu erhalten und
zu vermehren.
Die freie Meinungsbildung und Meinungs-
äusserung sind zu gewährleisten.
Die Fähigkeit zur Aufnahme und Verar-
beitung von Informationen soll gefördert
werden.
Kinder und Jugendliche sollen in einem
offenen, motivierenden und zukunftsge-
richteten Umfeld leben können.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
sollen eine effiziente und effektive
Bedürfnisbefriedigung ermöglichen, die
persönliche Initiative fördern und dabei
das Eigeninteresse in den Dienst des
Gemeinwohls stellen.
Eingriffe in den freien Markt sind ledig-
lich bei Marktversagen oder bei Gütern
von öffentlichem Interesse gerechtfertigt.
Die Preise sollen die Knappheit der natür-
lichen Ressourcen und Senken widerspie-
geln sowie die externen Kosten enthalten
(Verursacherprinzip).
Bei Eingriffen ins Marktgeschehen sollen
in erster Linie marktwirtschaftliche Ins-
trumente eingesetzt werden.
Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer
Gesellschaft und ihr Produktiv-, Sozial-
und Humankapital sollen erhöht und
aufgewertet werden.
wirtschaftliche leistungsfähigkeit
7 5
Flexibilität
und Stabilität
Produktion
und Konsum
von Gütern
und Dienst-
leistungen
Beschäfti-
gung
Internatio-
naler Handel
10b
10c
10d
11a
11b
12a
12b
12c
13
14a
14b
Innovations- und
wettbewerbs-
freundliche Wirt-
schaftsordnung
Forschungs-
förderung
Grenzen der
öffentlichen
Verschuldung
Voraussehbar-
keit von System-
änderungen
Sozialverträgliche
Veränderungsge-
schwindigkeit
Umweltgerechte
Produktion
Umwelt- und
sozialgerechter
Konsum
Transparente
Betriebs- und
Konsumenten-
information
Sinnstiftende und
existenzsichernde
Beschäftigung
Umwelt- und
sozialverträglicher
Welthandel
Allseitig nutzbrin-
gender Welthandel
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
sollen Innovationen, Wettbewerbsfähig-
keit und Standortqualität erhalten und
fördern.
Forschung und Entwicklung, welche die
Nachhaltige Entwicklung unterstützen,
sollen gefördert werden.
Die Verschuldung der öffentlichen Haus-
halte darf die Bedürfnisdeckung künftiger
Generationen nicht gefährden.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
sollen eine langfristige Orientierung för-
dern und die Anpassung an gesellschaft-
liche Veränderungen erleichtern.
Die Geschwindigkeit von Veränderungen
der Rahmenbedingungen des wirtschaft-
lichen Systems darf den sozialen Frieden
nicht gefährden.
Die von Produktionsbetrieben ausge-
henden Umweltbelastungen und -risiken
sollen minimiert, die Energie- und
Materialflüsse optimiert werden.
Der Konsum von Gütern und Dienstleis-
tungen soll möglichst umweltverträglich
und sozial gerecht sein.
Innerhalb und ausserhalb von Produk-
tions betrieben soll Information bereit-
gestellt werden, um nachhaltige
Pro duk tion und nachhaltigen Konsum zu
ermöglichen.
Das wirtschaftliche System soll Personen,
welche eine Erwerbstätigkeit wünschen,
eine sinnstiftende und existenzsichernde
Arbeit ermöglichen.
Das multilaterale Handelssystem soll
eine schonende und effiziente Nutzung
natürlicher Ressourcen sowie die soziale
Gerechtigkeit fördern.
Das multilaterale Handelssystem soll
die Bedürfnisse einer Nation decken
ohne diejeningen anderer Nationen zu
verschlechtern.
7 6
Allgemeiner Grundsatz
Ressourcen-
verbrauch
Stoffe und
Abfälle
Risiken
Geschwindig-
keit von Ver-
änderungen
Natur- und
Kulturland-
schaft
15a
15b
16a
16b
17a
17b
18a
18b
18c
19
20
Erhaltung der natürlichen lebensgrundlagenErhaltung der Artenvielfalt
Verbrauchsbegren-
zung für erneuer-
bare Ressourcen
Verbrauchsbe-
grenzung für nicht
erneuerbare Res-
sourcen
Begrenzung abbau-
barer Abfälle und
Schadstoffe
Verzicht auf nicht
abbaubare Schad-
stoffe
Ökologischer
Ausgleich
Minimierung
ökologischer
Risiken
Vorsorge bei
Ungewissheit
Rücksicht auf das
Zeitmass natür-
licher Prozesse
Lebenswerte Natur-
und Kulturland-
schaft
Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen
langfristig erhalten und bestehende
Schäden behoben werden.
Die Natur muss in ihrer dynamischen
Vielfalt erhalten bleiben.
Der Verbrauch erneuerbarer Ressourcen
ist unter dem Regenerationsniveau zu
halten.
Der Verbrauch nicht erneuerbarer
Ressourcen ist unter dem Entwicklungs-
potenzial von erneuerbaren Ressourcen
zu halten.
Die Belastung der Umwelt durch abbau-
bare Abfälle und Emissionen ist zu mini-
mieren und darf die Aufnahmefähigkeit
der Ökosysteme nicht übersteigen.
Die Emission nicht abbaubarer Schad-
stoffe in die Umwelt soll wenn immer
möglich verhindert werden.
Jede Beeinträchtigung der Natur soll
so weit kompensiert werden, dass die
Qualität und Kontinuität der Ökosysteme
gewährleistet bleibt.
Ökologische Risiken sind höchstens zu-
lässig, wenn keine dauerhaften Schäden
über eine Generation hinaus entstehen
können.
Schweren oder irreversiblen Umwelt-
schäden soll vorgebeugt werden, auch
wenn noch keine absolute Sicherheit
bezüglich des Risikos besteht.
Das Zeitmass menschlicher Eingriffe
in die Natur muss im ausgewogenen
Verhältnis zum Reaktions- und Regene-
rationsvermögen der Umwelt stehen.
Die Würde des Menschen verlangt eine
lebenswerte Natur- und Kulturlandschaft.
Ökologische Verantwortung
7 7
B I B l I o g r a p h I e
Literatur zur Nachhaltigen Entwicklung siehe
www.are.admin.ch/nachhaltigeentwicklung > Bibliografie
P u B l I K At I o N E N M I t B E z u G z u r N A c H H A lt I G E N
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