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Herschbach 2012
Nationaler Krebsplan Ziel 9Nationaler Krebsplan Ziel 9
„„Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine angemessene psychosoziale und angemessene psychosoziale und psychoonkologische Versorgung“psychoonkologische Versorgung“
P. Herschbach
Roman-Herzog-Krebszentrum München
N-Psom München 25.6.2012
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Mitte 2008 hat das BMG gemeinsam mit der DKG, der DKH und der ADT
(Arbeitsgemeinschaft deutscher Tumorzentren) den neuen Nationalen
Krebsplan bekannt gegeben. Er versteht sich als die Fortschreibung des
früheren "Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung" von 1979.
Seinerzeit formulierte Ulla Schmidt das Ziel: „... wollen wir die Versorgung
der Patientinnen und Patienten weiter verbessern, die Früherkennung
stärken und die Zusammenarbeit aller Akteure voranbringen."
Hintergründe: wachsende Zahl Langzeitüberlebender
EU- und WHO-Initiativen
Hintergründe
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• Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder (AOLG) • Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren • Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten • Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren • Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten • Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland • Bund Deutsche Rentenversicherung e. V. • Bundesärztekammer • Bundesministerium für Bildung und Forschung • Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. • Deutsche Krebsgesellschaft e.V. • Deutsche Krebshilfe e. V. • Deutscher Hausärzteverband e.V. • Deutscher Pflegerat e.V. • Deutsches Krebsforschungszentrum • GKV-Spitzenverband • Kassenärztliche Bundesvereinigung • Niedersächsisches Sozialministerium • Verband der privaten Krankenversicherungen • Bund Deutsche Rentenversicherung e. V. • Bundesärztekammer • Bundesministerium für Bildung und Forschung • Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. • Deutsche Krebsgesellschaft e.V. • Deutsche Krebshilfe e. V. • Deutscher Hausärzteverband e.V. • Deutscher Pflegerat e.V. • Deutsches Krebsforschungszentrum • GKV-Spitzenverband • Kassenärztliche Bundesvereinigung • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
BeteiligteInstitutionen
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Gliederung der „Zielepapiere“
Ziele/Unterziele
Konkretisierung der Ziele
Prüfung der Zielerreichung (Ist-Soll-Vergleich)
Entwicklung von Maßnahmen
Priorisierung der Maßnahmen
Konkrete Umsetzungsempfehlungen (Akteure, Ressourcen, Zeitplan)
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Handlungsfeld 1
Früherkennung
Handlungsfeld 2
Versorgungsstrukturen
Handlungsfeld 3
Onkolog. Behandlg.
Handlungsfeld 4
Patientenorientierung
Ziel 1: Weiterentwicklung
Ziel 2: Europ. Empfehlung
Ziel 3: Evaluation
Ziel 5: Qualitätssicherung
Ziel 6: Leitlinien
Ziel 8: Klin. Krebsregister
Ziel 9: Psychoonkologie
Ziel 10: Zugang zu innov.
MedikamentenZiel 11: Qualif. Information
Ziel 12a:Kommunik.-Komp.
Ziel 12b:Pat.-Kompetenz
Ziel 13: Partizip.-Entsch.
Steuerungsgruppe
BMG
AG Datensatz
Struktur des NKP
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Nationale Krebskonferenz am 23. Juni 2009 in Berlin
Handlungsfeld 2Versorgung, Ziel 9 Psychosoziale Onkologie
• Verbesserung der Erkennung psychosozialen Unterstützungsbedarfs sowie behandlungsbedürftiger psychischer Störungen bei Krebs- patienten und Angehörigen.
• Sicherstellung der notwendigen psychosozialen und psychoonko- logischen Versorgung im stationären und ambulanten Bereich.
Ziel 9 Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine angemessene psychosoziale und psychoonkologische Versorgung
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Psychoonkologische Versorgung umfasst gestufte psychosoziale und
psychotherapeutische Interventionen für Krebskranke und ihre
Angehörigen.
Psychosoziale Versorgung beinhaltet insbesondere Information,
Beratung, Psychoedukation, Krisenintervention und supportive
Begleitung.
Psychotherapeutische Versorgung beinhaltet insbesondere
Diagnostik, Krisenintervention und psychotherapeutische Behandlung
von Patienten mit ausgeprägten psychischen Beeinträchtigungen oder
komorbiden psychischen Störungen.
Begriffe ...
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Status Quo
Psychoonkologische Versorgung ist prinzipiell verankert in
• Cs, CCs und CCCs
• der stationären Krebsrehabilitation
• Krebsberatungsstellen
• Onkologischen S3 Leitlinien
• DMP-Brustkrebs
• der ambulanten Psychotherapie
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1. Unzureichende Feststellung, Dokumentation und Kommunikation des po Unterstützungsbedarfs
2. Mangel an zuverlässiger Identifikation von Versorgungslücken
3. Unflexible bzw. ungeklärte Finanzierung außerstationärer po Versorgung
Gründe/Barrieren für eine unzureichende Zielerreichung
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BedarfsfeststellungDer Bedarf an psychoonkologischer Versorgung wird derzeit häufig nicht systematisch erfasst und daher unterschätzt.
Stationäre VersorgungOb Patienten innerhalb und außerhalb dieser Strukturen einen verlässlichen Zugriff auf psychoonkologische Versorgung haben, ist nicht bekannt.
Außerstationäre VersorgungKrebsberatungsstellenStandortverteilung (Wohnortnähe) und Qualität (Struktur- und Prozessqualität) sind jedoch sehr heterogen und verbesserungsbedürftig. Die Finanzierung der Krebsberatungsstellen entbehrt einer verlässlichen Grundlage und ist häufig auf Spenden angewiesen.
Ambulante Psychotherapie ...ist oft die Finanzierung notwendiger psychitherapeutischer Leistungen nicht gewährleistet und Krebspatienten haben derzeit nur eingeschränkt Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe.
Gründe/Barrieren für eine unzureichende Zielerreichung
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4. Unzureichende Information bei Patienten und Leistungserbringern
5. Personelle Unterbesetzung und kurze stationäre Verweildauern in der stationären psychoonkologischen Versorgung
6. Mangel an standardisierten Behandlungspfaden der po Versorgung in der Region
7. Keine anerkannte Qualifizierung durch berufsständische Körperschaften
Gründe/Barrieren für eine unzureichende Zielerreichung
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1. Definition und Operationalisierung Psychoonkologischer
Kernvariablen zum Zwecke einer einheitlichen Dokumentation
2. Bundesweite Erhebung des vorhandenen psychoonkologischen
Versorgungsangebots
3. Verbesserung der außerstationären psychoonkologischen
Versorgung
4. Stationäre psychoonkologische Versorgung verbessern
5. Informationen verbessern
6. Organisation eines bedarfsorientierten und strukturierten Zugangs zu
den Versorgungsangeboten
7. Qualifizierung konzipieren
Vorgeschlagene Maßnahmen
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Definition und Operationalisierung Psychoonkologischer Kernvariablen zum
Zwecke einer einheitlichen Dokumentation.
Es sollte definiert und abgestimmt werden, wie Art und Umfang der individuellen Belastung,
Indikationsstellung, psychoonkologische Beratungs-, Behandlungs- und Rehabilitations-
erfordernisse sowie laufende Interventionen und deren Ergebnis einheitlich und sektoren-
übergreifend im Sinne einer stringenten Qualitätssicherung erhoben und dokumentiert werden
können.
Schritt 1: Die Psychoonkologischen Kernvariablen und ihre Operationalisierung
sollen im Konsens der Fachgesellschaften vorgeschlagen werden.
Schritt 2: Die Auswahl der Variablen für klinische Krebsregister erfolgt durch die Querschnitts AG „Dokumentation“ in Zusammenarbeit mit Vertretern der
Expertengruppe. Schritt 3: Eine Forschungsgruppe bereitet einen Forschungsantrag vor, der die Machbarkeit der Datenerhebung/Auswertung in der Fläche modellhaft überprüft.
Maßnahmen I
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Bundesweite Erhebung des vorhandenen psychoonkologischen
Versorgungsangebots.
Hierzu zählen Akutkrankenhäuser, onkologische Rehabilitationseinrichtungen, onkologische Organzentren, Hospize, Krebsberatungsstellen, niedergelassene Psychotherapeuten und Onkologen, am DMP-Brustkrebs beteiligte Patienten und Leistungserbringer, Selbsthilfegruppen, ambulante Palliativ-Care- bzw. Hospizgruppen.
Die Bestandsaufnahme muss bundesweit erfolgen und regional/geographisch differenziert werden.
Weg 1: über Recherchen öffentlich zugänglicher Dokumente
Weg 2: über ländergestützte Regionalkonferenzen.
Maßnahmen II
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Verbesserung der außerstationären psychoonkologischen Versorgung - Finanzierung und Qualitätssicherung von Krebsberatungsstellen
Experten der psychoonkologischen Fachverbände, der DKH sowie Vertreter der bundesweiten
Trägerorganisationen von Krebsberatungsstellen sollen zusammen mit den zuständigen
Sozialleistungsträgern ein Finanzierungsmodell erarbeiten.
- Flexibilisierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen
Krebspatienten leiden häufig unter bestimmten ausgepräten psychischen bzw. psychoso-
matischen Symptomen, z.B. Cancer Related Fatigue, Resignation/Niedergeschlagenheit oder
Progredienzangst Diese Symptome können aufgrund ihre Schwere und/oder Dauer
Krankheitswert haben, obwohl sie nicht einer der vorhandenen diagnostischen Kriterien nach
ICD-10 zuzuordnen sind.
Weg 1: Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Psychotherapie-Richtlinien für krebsspezifische psychosoziale Belastungen sollte geprüft werden.
Weg 2: Modifikation der Zeitbegrenzung bei der Erbringung genehmigungsfreier psychotherapeutischer Leistungen (EBM Ziffer 23220)
Maßnahmen III
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Umsetzung
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Umsetzung
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Psychoonkologische Versorgung
Eine qualifizierte Krebsbehandlung sollte die psychoonkologische Versorgung von
Krebskranken sowie ihren Angehörigen umfassen. Um dieses Ziel zu erreichen
werden als erforderliche Maßnahmen angesehen, die psychoonkologische
Dokumentation einheitlich zu gestalten, das gesamte psychoonkologische
Versorgungsangebot in Deutschland zu erheben und die außerstationäre
psychoonkologische Versorgung zu verbessern.
Umsetzung
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Zusammenfassung
Trotz punktuell gut versorgter Bereiche mangelt es vor allem
- an der routinemäßigen Dokumentation,
- einer Bestandsaufnahme der regionalen Versorgungslücken
- und der Finanzierung außerstationärer Behandlung (ambulante Psychotherapie und Krebsveratungsstellen).