Öffentliche Mitwirkung
Änderung Überbauungsordnung Niederwan-gen, Ried (Ost)
Ordentliches Verfahren nach Art. 66 Abs. 2 BauG
Mitwirkungsbericht (Teilbereich Weiler)
4. Juli 2018
Direktion Planung + VerkehrPlanungsabteilungLandorfstrasse 13098 Köniz
Abteilung
Planungsabteilung (PLAK)Direktion Planung und VerkehrGemeinde KönizLandorfstrasse 13098 Köniz
Datei
P:\3 Raumordnung\3.4 Baurechtliche Grundord-nung\3.4.2 Arealplanungen und -entwicklung\3.4.2.6 Ried\Niederwangen_Ried (Ost)_180704 MWB Ried (Ost)_Weiler_VP
Version
4. Juli 2018
1Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
Inhaltsverzeichnis0 Grundlagen 2
0.1 Ausgangslage und Fazit 20.2 Prozess 30.3 Planungsinstrument 3
1 Mitwirkung 4
1.1 Gegenstand der Mitwirkung 41.2 Information der Öffentlichkeit 41.3 Übersicht Mitwirkungseingaben 4
2 Zusammenfassung der Eingaben 5
2.1 Allgemein 52.2 Weitere Rückmeldungen 9
3 Folgerungen für die weitere Umsetzung 10
3.1 Übersicht der Änderungen 103.2 Betroffene und Abhängigkeiten 103.3 Auswirkungen 103.4 Verfahren und Termine 10
2Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
0 Grundlagen
0.1 Ausgangslage und Fazit
Im Ortsteil Niederwangen Ried liegt der historische Weiler im Südwesten des sich im Bau befindenden neuen Quartiers „Papillon“. Als eine der wenigen ver-bleibenden Baugruppen ist der Weiler Zeuge des Ur-sprungs der Besiedlung des Rieds im 18. Jahrhundert. Vom damaligen ländlichen Leben zeugen heute noch die charakteristischen Bauten und die prägenden Gar-tenanlagen und Baumbestände.
Im Nutzungsplan ist die Baugruppe des Wei-lers als Ortsbildschutzgebiet eingetragen. Im weiteren Umfeld des Weilers sind im Ortsteil Ried, basierend auf der Planung von 1979, diverse Zei-tepochen der baulichen Entwicklung ablesbar. Da der Teilbereich Weiler 2014 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) von der Genehmigung der UeO Ried (Ost) ausgeschlossen wurde, mussten die baurechtlichen Vorgaben für diesen Teil überarbeitet werden.
Das vorliegende Konzept basiert auf einer Entwick-lungsstudie und wurde im Rahmen der Mitwirkung mit den betroffenen Kreisen besprochen. Im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) und im Zusammenhang mit der Entstehung des neuen Quar-tiers „Papillon“, soll im Weiler ein Quartierzentrum mit öffentlichkeitswirksamen Nutzungen entstehen. Am unteren westlichen Ende des Weilers sind zusätzlich drei Wohnbauten vorgesehen, welche den Siedlungs-zusammenhang zwischen dem neuen Zentrum Nie-derwangen und dem Ried stärken.
Die Resonanz zur neuen Planung kann nach der Mit-wirkung als positiv beurteilt werden. Die ursprüngliche planerische Haltung zur baulichen Ergänzung des Weilers wird zeitgemäss interpretiert und qualitätsvoll weiterentwickelt.
Abbildung 1: Orthofoto Niederwangen, Ried 2016
Schul- und Sportanlage Ried
Landorfstrasse
Freiburgstrasse
Weiler RiedZentrumNiederwangen
Autobahn A12SBB Linie Bern -Freiburg/ Laupen
Niederwangen Dorf
PolizeizentrumKanton Bern
AutobahnanschlussNiederwangen
Papillonallee
Baufeld E
Papillon NordBaufelder A-D
Ortsteil Ried bestehend
Papillon SüdBaufelder F-H
3Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
0.2 Prozess
Der Planungsprozess wurde durch die Infrastrukturge-nossenschaft Papillon (IGP) angestossen. Als Grund-lage für die Überarbeitung der UeO wurde durch die GWJ Architektur AG, gemeinsam mit der Gemeinde Köniz, einer Vertretung der Bau- und Planungskom-mission sowie einer Vertretung der kantonalen Denk-malpflege, für den Weiler eine Entwicklungsstudie ausgearbeitet.
0.3 Planungsinstrument
Die Entwicklungsstudie Weiler wurde im Dezember 2016 abgeschlossen und sinngemäss in die vorliegen-den Planungsinstrumente überführt. Die Kernaussage des Konzepts basiert darauf, den Entwicklungsspiel-
raum nicht wie bisher vorgesehen hofartig zu ermögli-chen, sondern an zwei Punkten zu konzentrieren. Die zukünftigen Bauten sind klar als neue Elemente zu er-kennen und ermöglichen eine flexible und nachhaltige Nutzung für das Quartier Ried.
Zur Umsetzung des Konzepts muss die UeO Ried (Ost) im ordentlichen Verfahren nach Art. 66 Abs. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 geändert werden. Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes die Änderung zur öffentlichen Mitwirkung gebracht. In vorliegendem Bericht werden die Mitwirkungsein-gaben zusammengefasst und die Stellungnahme der Gemeinde dargestellt.
Mitwirkungsexemplar
Änderung der Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)Ordentliches Verfahren nach Art. 66 Abs. 2 BauG
Das Dossier beinhaltet:- Überbauungsplan 1 : 1'000- Überbauungsvorschriften
Weitere Unterlagen:- Masterplan 1 : 2.000 - Erläuterungsbericht- Richtplan Ver- und mit Leitlinien Entsorgung 1 : 2'000 - Entwicklungsstudie Weiler
- Umgebungsplan Weiler
105 x 60
11. Dezember 2017
Köniz, TT. Monat JJJJ Der Gemeindeplaner
Überbauungsplan 1 : 1'000
Direktion Planung + VerkehrPlanungsabteilungLandorfstrasse 13098 Köniz
Grünbereiche
Weiler
Zone für öffentliche Nutzung
Strassen und Wege
Hinweis
Gewässerraum Riedacherbach/Riedbach (ungefähre Lage) Art. 9/32
Siedlungsinterne Grünbereiche, "Grünfinger"/"Weiler" Art. 23/33
Bereich für grössere Spielflächen Art. 24
Grünfläche, "Hang" Art. 25
Baum bestehend / neu (ungefähre Lage) Art. 33
Allmend "Taubentränki" (schematische Lage und Grösse) Art. 27
Siedlungsplätze Art. 13
Ein- / Ausfahrt (Weiler: ungefähre Lage) Art. 12/33/34
Öffnung für Durchwegung Art. 14
Privater Fussweg (ungefähre Lage) Art. 30/34
Öffentlicher Fuss- und Radweg (ungefähre Lage) Art. 30
Busspur (provisorisch) Art. 28
Ringstrasse und Komturenstrasse Art. 29
Bestehende Strassen und Wege Art. 28
Retentionskanäle Art. 8
Weiler Art. 32 - 34
Baubereiche Weiler Art. 32 - 34
Zone für öffentliche Nutzungen Art. 35 - 37
Gemeindegrenze
Art. 32/32Bestehende Gebäude Weiler
Privater Fussweg im Gemeingebrauch (ungefähre Lage) Art. 14/32
Koordinatenpunkt mit Nummer
Gestaltungsbaulinie oberirdische Hauptbauten Art. 19
Maximale Dachkote (M.ü.M.) Art. 16
Ortsbildschutzgebiet Art. 32
Wald
Oberirdische Besucherparkplätze (ungefähre Lage) Art. 12
Linien: best. Amtliche Vermessung innerhalb des Wirkungsbereichs
Öffentlicher Fuss- und Radweg ausserhalb des Wirkungsbereichs
Standort für Container/Entsorgungsstelle Art. 29/33/34
Art. 30
Betonkanal (Gewässerraum, ungefähre Lage)
Grünfläche, "Weiler" Art. 33/34
618.50
Aussenraum
Veloabstellplätze (ungefähre Lage)
Art. 33b
Art. 33
Bereich mit Hartbelag Art. 33
PP
V
Autoabstellplätze (ungefähre Lage)
C
Ortsbildschutzgebiet Art. 32
Durchfahrtssperre (ungefähre Lage) Art. 32
5
LEGENDE
Festlegung
Baubereiche A-H
Art. 2
Baubereich Sockelgeschoss / Weiler: Baubereich Art. 18/19/32/33/34
Bezeichnung Baubereich Art. 5
Verbindliche Waldgrenze gem. Art. 10 und 13 WaG
G
Allgemein
Wirkungsbereich der Überbauungsordnung (innere Kante)
Art. 2Perimeter der Überbauungsplanänderung (innere Kante)
Baubereich für unterirdische Bauten Art. 34
Art. 34
Projekt Papillonallee
Historischer Verkehrsweg mit Substanz gem. BE 2337
Grünfläche, "Plateau" Art. 26
Baum best./neu ausserhalb Änderungsperimeter (ungefähre Lage, unvollständig)
Geschützte Hecken und Feldgehölz (gem. OPR)
S:\PLAK\06 Ried\6_06_UeO Ried Ost\Weiler\UeO Weiler.vwx
N
Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung
Die Präsidentin Der Gemeindeschreiber
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:
Köniz, Der GemeindeschreiberTT. Monat JJJJ
Genehmigungsvermerke
Publikation im Anzeiger der Region Bernvom TT. Monat JJJJ und TT. Monat JJJJ
Öffentliche Auflage vom TT. Monat JJJJ bis TT. Monat JJJJ
Einspracheverhandlung am TT. Monat JJJJErledigte Einsprachen XUnerledigte Einsprachen XRechtsverwahrungen X
Beschlossen durch den Gemeinderat am TT. Monat JJJJ
619.00
Ried
Riedacher
Stöcklimatt
Riedbach
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Wangematt
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Hüslimatt
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Obere Gruebenacher
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Rehhagmatt
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SBB
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Stadtbach
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Freiburgstrasse
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Riedbach
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Riedacherbach
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20.00
22.88
30.71
30.55
25.00
25.00
61.30 5.003.004.00
60.845.00
54.74
5.00
3.00
4.00
4.00
3.00
3.00
40.005.00
617.40
17.0
0
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1
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0
47.4
5
7.50
11.0
0
228.95
613.10
613.10
Buss
pur
Weiler
30.32
11.00
10.00
22.00
ZöN
Gemeinde Bern
Gemeinde Köniz
14.50
Ried
Riedacher
Stöcklimatt
Riedbach
Reservoir
(10045)
10425
8029
139
5161
9677
8026
8021
9545
8028
8028
8027
843
6197
6108
8772
8773
85878881
8002
8003
8556
8023
8024
9230
8022 8727
8004
9469
675
1334
8034
9098
4454
8571
7995
8001
92559256
9257
9253
9254
8726
8728
9470
8729
9576
1043
910
408
1040
9
10440
10441
1041
0
8019
8031
8020
10515
Riedbach
Brüggbühlstrasse
Brüg
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Landorfstrasse
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Schwendistrasse
Schalenholzweg
44
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2018
2624
16
3230
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21
5
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2325
7
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9
1715
8032
Kom
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Weiler
ZöN
14.50
Ausschnitt aus dem Überbauungsplan 1 : 2'000 neuAusschnitt aus dem Überbauungsplan 1 : 1'000
Übersicht Überbauungsplan (Hinweis) 1 : 5'000 bestehend
bestehend
Ausschnitt Änderung Überbauungsordnung
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Koordinaten (LV95)
Nr. X Y51 2'595'654.006 1'197'149.18152 2'595'635.254 1'197'129.75553 2'595'647.486 1'197'117.94854 2'595'666.237 1'197'137.37555 2'595'675.763 1'197'133.23556 2'595'656.456 1'197'101.67157 2'595'670.958 1'197'092.80158 2'595'690.265 1'197'124.36459 2'595'694.353 1'197'112.08860 2'595'681.176 1'197'075.38261 2'595'697.176 1'197'069.63862 2'595'710.353 1'197'106.34463 2'595'715.047 1'197'119.42064 2'595'889.565 1'197'136.62865 2'595'877.615 1'197'115.73666 2'595'877.900 1'197'093.14867 2'595'894.459 1'197'088.15468 2'595'910.391 1'197'087.99769 2'595'914.822 1'197'112.22970 2'595'912.786 1'197'132.382
Abbildung 2: Überbauungsplan Ried, Ausschnitt Weiler, Stand öffentliche Mitwirkung
4Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
1 Mitwirkung
1.1 Gegenstand der Mitwirkung
Änderung der Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost), Teilbereich Weiler, vom 11. Dezember 2017.
1.2 Information der Öffentlichkeit
Vom 13. März bis 30. April 2018 führte der Gemein-derat die öffentliche Mitwirkung gemäss ordentlichem Verfahren zur Nutzungsplanänderung (Art. 66 Abs. 2 BauG) durch.
Zum Start der Mitwirkung fand im kirchlichen Zentrum KiZ Niederwangen am 12. März 2018 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Diese wurde von rund 15 interessierten Personen besucht. Dabei konnten die neuen Inhalte der Planung erläutert und erste Fra-gen geklärt werden.
Insgesamt wurden die Planungsinhalte als tragfähig wahrgenommen. Insbesondere die Konzentration der neuen Nutzungen wurde als deutliche Verbesserung gegenüber der im Masterplan abgebildeten Lösung beurteilt. Das Volumen des markthalleartigen Bau-körpers des Baubereichs P (Prisma) wurde als sehr gross, dafür vielseitig und zweckmässig empfunden. Auch der erweiterte Handlungsspielraum für die be-stehenden Bauten wurde als wichtiger Beitrag für eine ausgewogene Entwicklung des Weilers begrüsst. Eher kritisch wurde die Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch Anlieferung und Mehrverkehr beurteilt.
1.3 Übersicht Mitwirkungseingaben
Die folgenden Mitwirkenden haben ihre Stellungnah-me schriftlich und fristgerecht eingereicht:
Nr. Name Verfasser
1 Mobimo Manage-ment AG, Baurecht-nehmerin Baube-reich F
Moritz Angelsberger, Mi-chael Hahn; Projektleiter Entwicklung
2 Ascaro Vorsorge-stiftung, Miteigen-tümergemeinschaft MEG Ried (Weiler/ Baufeld D)
René Zaugg, Geschäfts-führer, Marlene Zingg, Leiterin Immobilien
3 Genossenschaft Migros Aare (Inte-ressentin Nutzung Baubereich P)
Heinz Rüedi, Leiter Direk-tion Entwicklung, Bau & Betrieb; Matthias Thümm-ler, Leiter Expansion, Planung, Entwicklung
4a Ortsverein Nieder-wangen
Urs Bernhard, Präsident; Rudolf Peter, Vizepräsi-dent
4b Arbeitsgruppe für Planungsfragen im Wangental
Urs Haslebacher, Präsi-dent; Markus Moser
5 Eigentümerschaft Parzellen Nr. 8020, 8023, 8026
Infrastrukturgenossen-schaft Papillon; Guido Albisetti, Präsident; Jürg Herzog, Geschäftsführer
6 Eigentümerschaft Parzelle Nr. 8027
Marianne Mäder-Grimm
7 Sozialdemokratische Partei Köniz
8 Beat Buchschacher; Ulrich Buchscha-cher; Baugesell-schaft Ringstrasse AG; Bürengut AG; Weissenstein Projekte AG; Marti Gesamtleistungen AG; BVG-Stiftung der Marti-Unterneh-mungen
Gregor Marcolli, Rechts-anwalt
9 Eigentümerschaft Parzelle Nr. 1334
Urs Bernhard, Mahdieh Shahraki M.
5Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
2 Zusammenfassung der Eingaben
2.1 Allgemein
Nr. Kernaussage AnliegenAnpassung
Antwortja nein teils/ später
1 Parkierung und Erschliessung UeV: Baufeld F soll vom Artikel 33b aus-genommen werden (weitere Par-kierungsoptionen in Baubereichen A-H, Papillon).
x Aufgrund der restriktiven Vorgaben für das 2000-Watt-Areal ist eine Verknüpfung der Parkierung im Weiler nicht zielführend. Die Anzahl Abstellplätze zum Baubereich P wird bewusst tief gehalten um den Quartiercharakter des Prisma zu fördern.
2 Etappierung / Bauetappen: Aufhe-bung der Etappierung für die Bau-bereiche A-H, zur flexiblen Umset-zung.
x Da die Realisierung des Weilers unabhängig von der Erstellung der Baufelder A-H stattfinden kann, soll das Thema Etappierung im geringfügigen Verfahren zur Änderung der UeO Ried (Ost), Baufeld F, behan-delt werden.
3 Haupteingang Baubereich P, Abs. 5 UeV: Die räumliche Trennung zwischen Haupteingang und Kun-denparkplätzen ist nicht optimal. Anordnung des Haupteinganges soll im südöstlichen Bereich ange-ordnet werden.
x Gemäss Überbauungsvorschriften Art. 15 sind öffent-liche Nutzungen zur Papillonallee hin zu orientieren. Da es sich ausschliesslich um eine Quartierversor-gung handelt, soll der Hauptzugang zur Siedlung Ried und nicht zur Landorfstrasse hin orientiert wer-den. Zwischen Eingang und Parkierung besteht keine räumlich Trennung. Eine Überlagerung von Manöv-rierfläche und Fussgängerbereich ist aus sicherheit-stechnischen Gründen nicht sinnvoll.
Anlieferung Baubereich P: Der Wendehammer für LKW muss min-destens einen Radius von 11.5m aufweisen.
x Die Fläche soll bei der Überarbeitung des Überbau-ungsplans leicht vergrössert werden, damit für Wen-demanöver genügend Spielraum vorhanden ist.
Trennung von Anlieferung und Parkplätzen (insbesondere aus Si-cherheitsgründen).
x Ist aufgrund der niedrigen Frequenz und der gut über-blickbaren Situation nicht notwendig.
Bei der Anzahl Parkplätze für den Baubereich P sollte vom „höheren Wert der Bandbreite“ ausgegangen werden.
x Im Sinne der Nachhaltigkeitskriterien der ueO Ried nicht zielführend und für eine Quartierversorgung nicht notwendig. Ein regionaler Anziehungspunkt für Verkaufsangebote ist nicht vorgesehen.
4 Es wird in Frage gestellt wie die „Grundsätze“ (die Funktionen die der Weiler erfüllen soll) umgesetzt werden können.
x Wird zur Kenntnis genommen. Die Bauträgerschaft wie auch die Gemeinde sind vom ergänzenden Quar-tierangebot überzeugt.
Bauten und Anlagen im Bestand: Eine Beschränkung auf 50m2 Ver-kaufsfläche ist zu restriktiv.
x Die Begrenzung soll die Konzentration der öffent-lichkeitswirksamen Nutzung im Prisma sicherstellen. Eine moderater Spielraum für ergänzenden Angebote im Bestand ist jedoch denkbar.
6Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
Nr. Kernaussage AnliegenAnpassung
Antwortja nein teils/ später
Erschliessung, Parkierung Bau-bereich P: Einstellhallen in Bau-bereich W sowie A-H stehen nicht rechtzeitig zur Verfügung, falls jene im Baubereich P nicht ausreichen. Wie sieht es aus mit der kombinier-ten Nutzung der Parkplätze in der ZöN bzw. bestehenden Einstellhal-len im Ried (Bsp. W4)?
x Aufgrund der Distanz und der bestehenden Auflagen wird von einer Verknüpfung mit den Baufeldern A-H abgesehen. Falls einzelne Nutzer künftig zusätzliche Parkplätze benötigen sollten, können diese auf privat-rechtlicher Basis organisiert werden. Die Mehrfach-nutzung mit Parkplätzen der Schul- und Sportanlage wurde bereits berücksichtigt.
Rückwärtige Anlieferung im Bau-bereich P braucht viel Fläche, es sollten andere Lösungen geprüft werden.
x Die gewählte Anordnung der Anlieferung sorgt für möglichst wenig Beeinträchtigung der Nachbarschaft und erfolgt voraussichtlich im Innern des Gebäudes. Die gewählte Lösung ist aufgrund der allseitigen Ori-entierung des Baukörpers sinnvoll und schafft ausser-dem keinen Mehrverkehr im Innenbereich des Wei-lers.
Im nordwestlichen Bereich des Baubereichs P soll die Anordnung einer Quartierbeiz erfolgen.
x x Die genaue Situierung eines Restaurants/ Cafés ist in der Projektierungsphase zu klären.
Prüfung der Erstellung eines Spiel-platzes.
x Aufgrund der deutlichen Zunahme von Wohnungen im Weiler, ist ein entsprechendes Angebot zu schaf-fen. Auch die Benützbarkeit des Freiraums Weiler soll flexibler gestaltet werden, um dessen Naherhol-gungsqualität besser nutzen zu können.
5 Termine Planerlassverfahren: Auf-grund der Abhängigkeit des ge-samten Quartiers Papillon vom Er-gänzenden Angebot im Weiler soll die Volksabstimmung vorgezogen werden.
x Eine Verkürzung des Planerlassverfahrens ist auf-grund der einzuhaltenden Fristen für ein ordentliches Verfahren nicht möglich.
Aufhebung der Etappierung der Baubereiche A-H (Art. 5 UeV).
Siehe Antwort Nr. 2
6 Bestand: Die Nutzungsart für einen Ausbau / Ersatzneubau der beste-henden Scheune Nr. 34 auf Parzel-le Nr. 8027 ist zu bestimmen.
xIn Art. 32a ‚Art und Mass der Nutzung‘ (Stand Vorprü-fung) ist festgehalten, dass für den Bestand die Kern-zone K gemäss Baureglement gilt. Darin sind nebst stiller bis mässig störender Arbeitsaktivität, Verkaufs-läden, Gastgewerbe- und Beherbergungsbetriebe, sowie Wohnen gestattet.
7Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
Nr. Kernaussage AnliegenAnpassung
Antwortja nein teils/ später
Prüfen eines zusätzlichen Baube-reichs auf Parzelle 8027.
x Aufgrund der räumlichen Verhältnisse zwischen dem bestehenden Baukörper Riedstrasse 34 und dem neuen Baufeld W1 sowie der zusätzlich notwendigen Erschliessungsfläche, wäre ein weiterer Baubereich auf dieser Parzelle nicht zielführend. Weitere Baube-reiche sind nicht Bestandteil der bisherigen Bestim-mungen der Ueo Ried (Ost) und wurden bei der Ent-wicklungsstudie nicht thematisiert, da bis anhin kein Bedarf bestand.
7 Baubereich P:Dimensionierung: Prisma darf den Weiler nicht „erschlagen“
xDer Baukörper nimmt durch die kristalline Formen-sprache Rücksicht auf den Massstab der umliegen-den Bauten. Gleichzeitig bedarf es einer Mindest-grösse um die gewünschten Quartierversorgung unterzubringen.
Die Realisierung des Gemein-schaftsraumes ist zwingend.
x Zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Erstellung des Gemeinschaftsraums im Prisma werden die Vor-schriften entsprechend ergänzt.
Im EG sollte eine Kindertagesstätte vorgesehen werden. x
Eine Kita ist gemäss Vorschriften möglich, aber im bisherigen Nutzungskonzept nicht vorgesehen. Dazu würden entsprechende Flächen im Erdgeschoss und der unmittelbaren Umgebung erforderlich, die aktuell für Verkaufsnutzung vorgesehen sind. Planungsrecht-lich ist jedoch gemäss Überbauungsordnung eine Kita bewilligungsfähig.
Die Anordnung der Ladenflächen ist zu überprüfen. x
Ist für die UeO nicht relevant und wird im Bauprojekt genauer definiert.
Erschliessung und Parkplätze sind auf ein Minimum zu begrenzen.
x Ist bereits erfolgt. Bezüglich Parkplätze gilt die untere Bandbreite gemäss kantonaler Bauverordnung.
Es ist eine grosszügige Anzahl Veloabstellplätze vorzusehen.
x Es gilt die kantonale Bauverordnung. Der Nachweis der Umsetzung der entsprechenden Abstellplätze ist im Baugesuch zu erbringen.
8Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
Nr. Kernaussage AnliegenAnpassung
Antwortja nein teils/ später
Eine direkte Buslinie nach Bern wäre wichtig.
x ÖV-Linienführungen werden auf regionaler Stufe geplant und können nicht über eine UeO gesteuert werden. Das bestehende Angebot wird mit der Bus-linie 29a ausgebaut. Eine direkte Buslinie ist nicht vorgesehen. Mit dem zukünftigen Ausbau der Station Niederwangen wird jedoch im näheren Umfeld ein at-traktiver Umsteigeknoten, mit guten Verbindungen in die Stadt, entstehen.
Keine zusätzlichen Parkplätze für Anwohnende - für wen sind die Parkplätze beim Prisma?
x Die Parkplätze dienen der gesamten Nutzerschaft des Baubereichs P, deren genaue Zuteilung erfolgt im Baugesuch. Die Anzahl Plätze wurde bereits stark reduziert.
Wo können Parkplätze bei Erhöh-tem Bedarf angeboten werden?
x Es wird eine kombinierte Nutzung mit den Parkplät-zen der Schul- und Sportanlage angestrebt.
Baubereich W Es wird ein Projektwettbewerb gefordert.
x Wird zur Kenntnis genommen. In einer UeO darf ge-mäss Baugesetz ohne qualitatives Verfahren gebaut werden. Baugesuche in einer UeO werden zur Qua-litätssicherung durch die Bau- und Planungskommis-sion beurteilt.
Es soll eine kinder- und bewe-gungsfreundliche Umgebung ent-stehen.
x Ein öffentlicher Spielplatz (ev. sogar mit Einbezug des Riedbachs) wäre eine sinnvolle Ergänzung und eine Aufwertung für das gesamte Quartier Ried. Der Frei-raum im Weiler soll extensiv genutzt werden können.
Für die weiteren Wohnungen wird ein Anteil an gemeinnützigem Woh-nungsbau gefordert.
x Im Ried bestehen in den Baufeldern A und F bereits derartige Angebote, weitere wären denkbar. Art. 26a BauR. käme in Niederwangen nicht zur Anwendung.
8 Der Art. 5 UeV, Etappierung soll er-satzlos gestrichen werden. (Optio-nal: Art. 5, Abs. 4 und 5 belassen.)
x Siehe Antwort 2.
9 Parzelle 1334Nebenbauten sollen auch mit ei-nem zusätzlichen Neubau erhalten werden können.
x Im Bereich der Hofzufahrten und im näheren Umfeld der bestehenden Hauptbauten sollen dem Wohnen zweckdienliche Nebenbauten im Weiler generell mög-lich sein. Der Bestand ist bei einem allfälligen Neubau miteinzubeziehen und räumlich zu klären.
Ein zusätzliches Hauptgebäude darf eine GFo von 400 m2 aufwei-sen.
x Eine genaue Definition der baupolizeilichen Vorga-ben ist sinnvoll, da dies bei allen Neubaubereichen im Weiler erfolgt. Der Baubereich wird geprüft und im verträglichen Mass festgelegt.
9Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
2.2 Weitere Rückmeldungen
Im Rahmen der Informationsveranstaltung vom 12. März 2018 fanden mehrere Gespräche mit be-troffenen Grundeigentümern statt. Insgesamt ist ge-genüber der geplanten Entwicklung des Weilers Ried eine positive Grundhaltung spürbar. Die Klärung der baurechtlichen Bestimmungen für den Weiler schafft für die Eigentümer die teils lang ersehnte Planungs-sicherheit.
Die Nutzungskonzeption entspricht aus Sicht des Pla-nungsteams, der Eigentümerschaft, sowie Ortsvertre-tern von Niederwangen einem zeitgemässen Umgang mit dem Thema Ortsbildschutz. Die bestehenden Bauten erhalten einen angemessen Spielraum für den Aus- und Umbau. Die neuen Baubereiche ergänzen den Weiler in Form klar ablesbarer Strukturen.
Im Zusammenhang mit der Erhebung des zu erwar-tenden Verkehrs wurden durch den Dienstzweig Ver-kehr Vorgaben bezüglich der Strassenraumgestaltung gemacht. Dies betrifft insbesondere Ausweichs- und Wendemöglichkeiten auf der Riedstrasse sowie die Parkierung.
Nach Rücksprache mit der Infrastrukturgenossen-schaft Papillon (IGP) ist die genaue Ausgestaltung der Schnittstelle zur Papillonallee im Baubewilligungsver-fahren zu klären. Projektänderungen an der Papillo-nallee gehen zu Lasten der Eigentümerschaft.
10Änderung Überbauungsordnung Niederwangen, Ried (Ost)(Teilbereich Weiler)
Mitwirkungsbericht
3 Folgerungen für die weitere Umsetzung
3.1 Übersicht der Änderungen
Nachfolgend werden die wesentlichen Anpassungen im Rahmen der Überarbeitung für die Vorprüfung zu-sammengefasst.
Erschliessung und Parkierung Die bestehenden Abhängigkeiten sollen reduziert und der Spielraum zur Umsetzung sichergestellt werden.
Etappierung Für die Planung des Weilers besteht bezüglich der Etappierung der Baufelder A-H keine direkte Abhän-gigkeit. Die Etappierung kann zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Planänderungsverfah-ren geregelt werden.
Freiraum und Spielbereiche Rund um die bestehenden und neuen Wohnbauten wird eine flexiblere Nutzung des Freiraums ange-strebt.
Nutzungsdisposition und Gemeinschaftsraum Der Schwerpunkt der öffentlichkeitswirksamen Nut-zung soll klar im Prisma liegen. Die Erstellung eines grösseren Gemeinschaftsraums soll verbindlich in der UeO geregelt bleiben.
Bestehende Bauten und Ergänzungen Den bestehenden Hauptbauten soll etwas mehr Ver-kaufsfläche zugestanden werden, um eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen. Für die Parz. 1334 wird eine klare Regelung des Nutzungsmasses formuliert. Nebenbauten sollen im Umfeld der Hofzufahrten möglich sein.
Infrastruktur und Bach Die Schnittstelle zur Papillonallee wird in den Vor-schriften geregelt (bisher im Plan genau definiert), damit für die Disposition in der weiteren Projektierung genügend Spielraum entsteht. Für die Revitalisierung des Riedbachs ist ein Wasserbauprojekt auszuarbei-ten.
3.2 Betroffene und Abhängigkeiten
Bei der Interessenabwägung wurde zwischen priva-ten und öffentlichen Interessen differenziert. Die je-weiligen Anliegen wurden stufengerecht geprüft. Be-
rücksichtigt wurden jene Eingaben, die aus Sicht der Planung zu einer qualitativen Verbesserung für die Öffentlichkeit und der zukünftigen Nutzerschaft füh-ren. Einzelne Themenbereiche, wie z.B. die genaue Anordnung einer bestimmten Nutzung, erfolgen erst in der Ausführungsplanung.
Mit den neuen Nutzungsmöglichkeiten soll die heute im Ortsteil Ried fehlende Quartierversorgung mit öf-fentlichkeitswirksamen Einrichtungen ermöglicht wer-den.
3.3 Auswirkungen
Im Weiler Ried existiert heute kaum mehr eine aktive Landwirtschaft. Das bauliche „Erbgut“ des Siedlungs-ursprungs im Ried soll deshalb in eine neue, zeitge-mässe Nutzungsart überführt werden. Dies jedoch ohne die wertvolle Bausubstanz komplett zu verän-dern. Durch Vereinfachung der Vorgaben, Entflech-tung von Abhängigkeiten und auf den Ort abgestimm-te Handlungsspielräume, liegt für den Weiler nun ein anwendungsfreundliches Planungsinstrument vor.
Die Eigentümer können ihre Liegenschaften im Span-nungsfeld zwischen der Entwicklung eines neuen Quartiers und dem Erhalt historisch wertvoller Bau-substanz angemessen nutzen. Im Sinne einer objek-tiven Beurteilung werden die berücksichtigten Inhalte aus Sicht der Planung sowohl einen Mehrwert für das Teilgebiet Weiler, wie auch für den gesamten Ortsteil Niederwangen Ried, schaffen.
3.4 Verfahren und Termine
Die Anpassungen der Überbauungsordnung berück-sichtigen die übergeordneten Zusammenhänge und für die weitere Entwicklung relevanten Standortfakto-ren. Die Themenfelder welche für den Teilbereich Wei-ler massgebend sind, wurden inhaltlich und formell mit den Vorgaben der weiteren bestehenden Kapitel der UeO Ried (Ost) abgestimmt und ergänzt.
Ziel ist es, bis Ende Sommer 2018 die Vorprüfung abschliessen zu können und die Unterlagen bis Ende 2018 für die öffentliche Auflage vorzubereiten.