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Neuauflage der Richtlinien Dichte Schlitzwände und Bohrpfähle
Einführung in die neuen Richtlinien DI Harald SCHMIDT Wien, 7.11.2013
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Anforderungsklassen
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Zuordnung der Anforderungs- und Konstruktionsklassen
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Konstruktionsklassen SCHLITZWÄNDE
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Konstruktionsklassen BOHRPFÄHLE
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Herstellungstoleranzen
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Toleranzen und Übergriff bzw. Überschnitt
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Aus dem Dichtheitskriterium ableitbare max. Höhen der Sichtflächen dichter Schlitzwände
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Aus dem Dichtheitskriterium ableitbare max. Höhen der Sichtflächen dichter Pfahlwände (bei dichtest möglichem Pfahlabstand a = d/2)
Für Bauzustände sind auch aufgelöste Pfahlwände mit Zwickelabdichtung (DSV-Säulen) möglich, oberhalb des Grundwassers genügt dann eine Sicherung mit Spritzbeton.
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Fugen
Bei dichten Schlitz- und Bohrpfahlwänden ist zu beachten: ■ Dehnfugen im übergeordneten Bauwerk sind weiter zu führen. ■ Steifigkeitssprünge in der abstützenden Tragstruktur sind zu vermeiden,
andernfalls zusätzliche Dehnfugen in den dichten Umfassungswänden anzuordnen sind.
■ Markante Sprünge in der Belastung (z.B. Geschoßzahl) sind mit Dehnfugen zu berücksichtigen.
■ Die Ausbildung der Dehnfuge erfolgt vielfach als adaptierte Arbeitsfuge (Möglichkeit von Nachverpressungen).
■ Bauwerksdehnfugen sind im Rost so weiter zu führen, dass die anschließenden Bewehrungen sauber getrennt sind.
■ Sorgfältige Ausbildung der horizontalen Anschlussfugen
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Fugen
Wasserspiegelschwankungen von mehr als 5m sind zu vermeiden !
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Fugen
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Fugen
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Fugen
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Fugen
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Fugen
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Fugen
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Fugen
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Schlitzwand allgemeine konstruktive Hinweise
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Schlitzwand allgemeine konstruktive Hinweise
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Bohrpfähle allgemeine konstruktive Hinweise
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Bohrpfähle allgemeine konstruktive Hinweise
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Konstruktion
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Konstruktion - Betondeckung
■ Schlitzwände mind. 75 mm ÖNORM EN 1538 bei chem. Angriff auch mehr! für temporäre SW genügen 60 mm
■ Bohrpfähle 50 – 80 mm ÖNORM EN 1536 und
Richtlinie Tab. 3/1 je nach Durchmesser, Beton und Herstellverfahren erhöhte Betondeckung bei chem. Angriff erhöhte Betondeckung bei SOB-Pfählen in grobkörnigen Böden
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Konstruktion - Mindestbewehrung
■ Schlitzwände mind. Ø 16 / 15 längs 1-schalige BW Verbügelung mind. Ø 10 / 15 mind. Ø 16 / 30 längs 2-schalige BW Verbügelung mind. Ø 10 / 25
Die Längsbewehrung hat in jedem Fall 1,4 ‰ der SW-Querschnittsfläche zu betragen. Für Schlitzwandkörbe mit einem Seitenverhältnis b/d > 2 sind vierschnittige Bügel erforderlich.
Mehr als in ÖNORM EN 1538 gefordert!
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Konstruktion - Mindestbewehrung (gleichlautend auch RVS 09.01.41)
■ Kreisrunde Bohrpfähle überwiegend beansprucht
Ganghöhe der Wendel max. 250 mm, für geschweißte Bewehrungskörbe wird ein Mindeststabdurchmesser der Wendel von Ø 10 empfohlen.
durch Normalkräfte durch Biegung
Durchmesser längs Wendel längs Wendel
D 300 - 550 mm 6 ø 16 ø 8 6 ø 16 ø 8
D 600 - 650 mm 8 ø 16 ø 8 8 ø 16 ø 8
D 700 - 750 mm 10 ø 16 ø 8 10 ø 16 ø 8
D 880 - 900 mm 8 ø 20 ø 10 12 ø 20 ø 10
D 1180 - 1200 mm 12 ø 20 ø 10 16 ø 20 ø 10
D 1350 - 1500 mm 20 ø 20 ø 12 20 ø 20 ø 12
D 1800 mm 24 ø 20 ø 12 24 ø 20 ø 12
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Konstruktion - Lichte Bewehrungsabstände
■ Schlitzwände ÖNORM EN 1538 mind. 100 mm In Verschärfung zur ÖNORM dürfen gemäß Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen die Bewehrungsabstände abgemindert werden:
Achtung: die nach Richtlinie zulässigen engeren Bewehrungsabstände sind im Bauvertrag explizit zu vereinbaren, da sonst das Nationale Vorwort der ÖNORM der Gültigkeit der Richtlinie entgegensteht !
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Konstruktion - Lichte Bewehrungsabstände
■ Bohrpfähle ÖNORM EN 1536 mind. 100 mm (mind. 80 mm im Stoßbereich bei GK≤20) In Verschärfung zur ÖNORM dürfen gemäß Richtlinie die Bewehrungsabstände abgemindert werden:
Achtung: die nach Richtlinie zulässigen engeren Bewehrungsabstände sind im Bauvertrag explizit zu vereinbaren, da sonst das Nationale Vorwort der ÖNORM der Gültigkeit der Richtlinie entgegensteht!
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Konstruktion – Sonstige Bewehrungsregeln für Bohrpfähle
■ Die Längsbewehrung ist immer rotationssymmetrisch anzuordnen, das gilt auch für Zulagen!
■ Wird der Bewehrungskorb vor dem Betonieren eingebracht, ist der Korb unverschwächt bis zum Pfahlfuß zu führen.
■ In der Regel sind nur geschweißte Bewehrungskörbe zu verwenden.
■ Für ansonsten unbewehrte Pfähle ist jedenfalls eine Anschluss-bewehrung am Pfahlkopf vorzusehen.
■ Die Höhentoleranz für die Pfahlherstellung (± 20 cm nach RVS 09.01.41) ist bei der Verankerung der Anschlussbewehrung zu beachten.
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Regelwerke
■ ÖNORM EN 1997-1 und ÖNORM B 1997-1-1 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 1: Allgemeine Regeln
■ ÖNORM B 1997-1-3 Normprojekt (in Vorbereitung) Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 3: Pfahlgründungen
■ ÖNORM B 1997-1-4 Normprojekt (in Vorbereitung) Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 4: Erdruckberechnung und Stützbauwerke
■ ÖNORM B 4434 Erd- und Grundbau – Erddruckberechnung ■ ÖNORM B 4440 Erd- und Grundbau – Großbohrpfähle Tragfähigkeit ■ ÖNORM EN 1536 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau –
Bohrpfähle ■ RVS 09.01.41 Offene Bauweise (in Vorbereitung) ■ DIN 1054 Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau ■ Normenreihen EC1 und EC2
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Bemessung - Tiefgründungen
■ Axiale Tragfähigkeit ■ Probebelastungen, EA Pfähle der DGGT ■ Tabellenwerte nach ÖNORM B 4440 ■ Angaben des Bodengutachters
■ Horizontale Tragfähigkeit ■ Einzelne Pfähle und Wände: ÖNORM B 4440, RVS 09.01.41 ■ Pfahlgruppen: EA Pfähle der DGGT, (DIN 1054:2003)
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Bemessung - Stützbauwerke
■ Bis zum Erscheinen der Ergänzungsnormen zu EC7 kann RVS 09.01.41 Offene Bauweise herangezogen werden.
■ EA Baugruben der DGGT ■ Konzept der „weichen“ Bettung – Berücksichtigung des
Primärspannungszustands ■ EC 7-1: Nachweisverfahren 2* (Teilsicherheit auf die Beanspruchung anstelle
Einwirkung)
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Bemessung - Stützbauwerke
■ Grenzzustände EC 7-1: ■ EQU Gleichgewicht des starren Körpers (z.B. Kippen) *) ■ STR Inneres Versagen, große Verformungen ■ GEO-2 Versagen (große Verformung) des Baugrunds ■ GEO-3 Gesamtversagen (Böschungsbruch) ■ UPL Versagen infolge Auftrieb oder Wasserdruck *) ■ HYD Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion, piping *)
*) nur Einwirkungen, keine Widerstände
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Bemessung - RVS 09.01.41 - Stützbauwerke
■ TEILSICHERHEITEN
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Bemessung - RVS 09.01.41 - Stützbauwerke
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Bemessung - RVS 09.01.41 - Stützbauwerke
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Bemessung - RVS 09.01.41 - Stützbauwerke
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Danke für die Aufmerksamkeit !