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NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Drensteinfurt
vom 07.12.2015 (8. Sitzung, 15. WP)
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S I
Drensteinfuil
Anwesend sind:
1 Grawunder, Carsten Vorsitzender
2 Eusterwiemann, Dieter ab Top 7, 20:00 Uhr
3 Fels, Martin
4 Krellmann, Alfons
5 Meyer, Bernhard
6 Pöhler, Reinhard
7 Reher, Winfried
8 Ruß, Regina
9 Stude, Ingo
10 Täfle, Maria
11 Töns, Heinrich
12 Voges, Wilfried
13 Waldmann, Josef bis Top 6, 20:00 Uhr
14 Wieland, Burkhard
Von der Verwaltung sind anwesend:
Rohde, Werner
Niggemann, Dirk (Schriftführer)
Herbst, Ingo
Beginn: 18:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal der "Alten Post", Mühlenstraße 15, Drensteinfurt
Ende: 20:40Uhr
Ueitzungsangelegenheiteneitzungen_20151Niederschriften\Hfa\HFA Niederschrift_07_12_15.doc
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Bürgermeister Grawunder stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
I. Öffentliche Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Drensteinfurt vom 07.12.2015
1. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2015
Die Verwaltung berichtet, dass alle gefassten Beschlüsse ausgeführt sind.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Drensteinfurt vom 07.12.2015
2. Eingänge
2.1 Überlastungsanzeige in der aktuellen Flüchtlingssituation
Der Eingang ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
2.2 Konzessionsvergabe Wasser
Der Eingang ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Drensteinfurt vom 07.12.2015
3. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gern. § 60 GO NRW
Es liegen keine Dringlichkeitsentscheidungen zur Genehmigung vor.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Drensteinfurt vom 07.12.2015
4. Aufbau eines Kapitalstocks zur Abfederung künftiger Pensionszahlungen
Herr Dr. Bakenecker von der Kommunalen Versorgungskasse Münster stellt den kvw-Versorgungsfonds vor.
Anhand der Vorlage Nr. I / 150 / 2015 fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag für den Rat: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuführungsbeträge zur Pensions- und Beihilfe-
rückstellung für die aktiven Beamtinnen und Beamten der Stadt Drensteinfurt ab dem Jahr 2014 auf Grundlage der versicherungsmathematischen Bewertungen der Heubeck AG im kvw-Versorgungsfonds anzulegen.
2. Abfindungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz oder auf Grundlage von ähnlichen gesetzlichen Regelungen zur Versorgungslastenverteilung aufgrund eines Dienstherrenwechsels sind ebenfalls im Versorgungsfonds anzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
U: \Sitzungsangelegenheiten \Sitzungen_2015Niederschriften \Hfa\HFA Niederschrift_07_12_15.doc
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Drensteinfurt vom 07.12.2015
5. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer in der Stadt Drensteinfurt
Anhand der Vorlage Nr. I / 149 /2015 fasst der Haupt- und Finanzausschuss nach intensiver Beratung folgende
Beschlussvorschläge für den Rat:
Beschlussvorschlag 1: Für das Jahr 2016 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 220 %, für die Grund-steuer B 450 % und für die Gewerbesteuer 420 %.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbe-steuer in der Stadt Drensteinfurt wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 7 Stimmenthaltungen: 0
Beschlussvorschlag 2: Für das Jahr 2016 werden die Realsteuerhebesätze in Höhe der fiktiven Hebesätze aus dem Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 mit 217 % für die Grundsteuer A, 429 % für die Grundsteuer B und 417 % für die Gewerbesteuer festgesetzt.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteu-er in der Stadt Drensteinfurt wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 6 Stimmenthaltungen: 0
Die Satzung nach dem Beschlussvorschlag 2 ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
UASitzungsangelegenheiten\Sitzungen_2015\Niederschriften\Hfa\HFA Niederschrift_07_12_15.doc
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Drensteinfurt vom 07.12.2015
6. Antrag auf die Bildung eines Beirates für ältere und behinderte Menschen in Drensteinfurt
Anhand der Vorlage Nr. I / 158 / 2015 fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag für den Rat: Der Antrag auf die Bildung eines Beirates für ältere Menschen und Menschen mit Be-hinderung in Drensteinfurt wird geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den im An-trag aufgeführten Personen, Vereinen und Institutionen Kontakt aufzunehmen und die Bereitschaft zur Teilnahme abzufragen.
Abstimmunciserciebnis: einstimmig
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Drensteinfurt vom 07.12.2015
7. Flüchtlingssituation in Drensteinfurt
Mündlicher Bericht durch die Verwaltung.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
UASitzungsangelegenheiten\Sitzungen_2015lNiederschrtften1Hfa\HFA Niederschrfft_07_12_15.doc
Anlage 1
Stadt Drensteinfurt
Drensteinfurt, den 07.12.2015 Der Bürgermeister Büro des Bürgermeisters
1. Bekanntgabe eines Einganges
Absender: Der Bürgermeister
Überlastungsanzeige in der aktuellen Flüchtlingssituation
Inhalt:
Die beigefügte Überlastungsanzeige werde ich an
Frau Regierungspräsidentin Diana Ewert Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg
versenden, außerdem wird dieses Schreiben an den folgenden Verteiler nachrichtlich gerich-tet:
Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Herrn Minister Ralf Jäger
Herrn Regierungspräsidenten Prof. Klenke
Herrn Landrat Dr. Olaf Gericke
Städte- und Gemeindebund NRW, sowie an die örtlichen Medien.
In dem beigefügten Schreiben habe ich die momentane Situation im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Drensteinfurt erläutert und eindringlich darauf hingewie-sen, dass eine neue Zuweisung von Flüchtlingen nicht erfolgen kann. Die derzeitige Unter-bringung von Flüchtlingen stellt uns bereits heute vor große Herausforderungen, eine weitere Unterbringung n erst dann wieder vorgenommen werden, wenn ausreichend Wohnraum zur Verfüg steht. Dieser Aufgabe stellen wir uns in Drensteinfurt und werden auch kurz- fristig 7 nahmen ergreife die eine we re Zuweisung von Flüchtlingen wieder ermöglicht.
Carsten Grawunder Bürgermeister
2. Bekanntgabe in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2015 unter TOP 2 (öffentl. Sitzung)
Carsten Grawunder Bürgermeister
Frau
Regierungspräsidentin
Diana Ewert
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Stact • Drensteinfurt
48310 Drensteinfurt Postfach 1260 Telefon 0 25 08 995-137/138 Telefax 0 25 08 995-6137 Internet: www.drensteinfurt.de E-Mail: [email protected]
Drensteinfurt, 07. Dezember 2015
Nachrichtlich:
Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Herrn Minister Ralf Jäger
Herrn Regierungspräsidenten Prof. Dr. Klenke
Herrn Landrat Dr. Olaf Gericke
Städte- und Gemeindebund NRW
An die örtlichen Medien
Überlastungsanzeige
Mein Schreiben vom 06. November 2015 an die Ministerpräsidentin des Landes
NRW
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,
heute wende ich mich direkt an Sie, weil mein oben genanntes Schreiben an die Mi-
nisterpräsidentin außer einer Abgabenachricht an das MIK NRW keinen Erfolg ge-
bracht hat.
In Drensteinfurt haben wir derzeit 361 Asylsuchende untergebracht. Neben men-
schenwürdigem Wohnraum sind hierfür mittlerweile auch drei Turnhallen und ein Ju-
gendheim als Übergangslösung mit Flüchtlingen belegt. Es handelt sich um etwa 150
Personen, die in diesen Provisorien untergebracht sind. Die Errichtung dieser Unter-
künfte erfolgte zum großen Teil mit eigenen Mitteln ohne Beteiligung Dritter, um in
kürzester Zeit die erforderlichen Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Von Wohn-
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raum kann hier schon gar keine Rede mehr sein, obschon der dringend notwendig
ist, um eine erfolgreiche Integration anzustreben.
Am 01. Dezember hat es ein Arbeitstreffen zur Flüchtlingsunterbringung in Sammel-
unterkünften beim Kreis Warendorf als Bauaufsichtsbehörde gegeben. Wir selber
sind als kreisangehörige Kommune mit knapp 15.700 Einwohnerinnen und Einwoh-
nern nicht Baugenehmigungsbehörde. Bei dem oben genannten Termin sind uns
Kommunen Standards empfohlen worden, die wir in Drensteinfurt schon jetzt nicht
einhalten. Ich stehe als Bürgermeister unmittelbar in der Verantwortung für die Si-
cherheit der Menschen, die Sie uns zuweisen. Dieser Aufgabe kommen wir hier mit
großer Unterstützung aus der Bevölkerung grundsätzlich gerne nach. Unter den ak-
tuellen Umständen werde ich in der bisherigen Form jedoch keine weiteren provisori-
schen Unterkünfte mehr bereitstellen. Vielmehr müssen wir zunächst dringend nach
Alternativen suchen bzw. in den derzeit genutzten Einrichtungen nacharbeiten, um
die vom Kreis dringend empfohlenen Standards einhalten zu können. Hierfür brau-
chen wir Zeit!
Wir machen uns die Angelegenheit nicht leicht, aber ich bitte um Verständnis für
meine Situation. Mein Schreiben vom 06.11.15 an die Ministerpräsidentin hat bisher
außer einer Abgabenachricht keinen Erfolg gebracht. Auf telefonische Nachfrage
beim MIK bekam ich die Rückmeldung, dass Antworten an alle Kommunen, die eine
Überlastungsanzeige abgegeben haben, in Vorbereitung seien, dass "mich diese
Antwort aber wohl nicht zufrieden stellen werde". Das ist nicht die Unterstützung, die
wir vor Ort jetzt brauchen. Wir werden hier weiter mit Hochdruck daran arbeiten,
Wohnraum zu schaffen und bereitzustellen und Ihnen jeweils mitteilen, welche Kapa-
zitäten wir frei haben. Wir werden hierfür Millionenbeträge investieren, ohne zu wis-
sen, ob wir dieses Geld jemals vom Bund und vom Land erstattet bekommen. Dass
die aktuellen Mittelzuweisungen bei weitem nicht ausreichen, muss ich hier nicht er-
wähnen. Eine der Forderungen des Kreises ist die Betreuung größerer Einrichtungen
mit zwei Aufsichtspersonen über 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Dies
würde, als externe Leistung eingekauft, weil dafür gar kein eigenes Personal zur Ver-
fügung steht, etwa 30.000 € Kosten pro Monat pro Einrichtung verursachen. Das be-
deutete in der Folge bei derzeit drei Einrichtungen in Drensteinfurt Kosten von 1,1
Mio. € pro Jahr und damit aktuell mehr als 5% des diesjährigen Gesamtetats!
Das kann in der Konsequenz nur bedeuten, dass die Asylsuchenden so lange in den
Landeseinrichtungen verbleiben (wo dem Hören nach noch Kapazitäten frei sein sol-
len) oder auf andere Kommunen verteilt werden müssen, bis wir wieder Wohnraum
anbieten können. Es besteht längst noch nicht in allen Kommunen die Notwendigkeit,
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Sporthallen umzunutzen. Die Kommunen können auch nicht nach einem einheitli-
chen Verteilschlüssel behandelt werden, weil dabei die örtliche Wohn-Infrastruktur
nicht ansatzweise berücksichtigt wird. In Drensteinfurt besteht auf Grund der hervor-
ragenden Verkehrsanbindung an Hamm und Münster schon seit Jahren eine hohe
Nachfrage nach Baugrund. Das zuletzt neu errichtete Baugebiet mit 103 Grundstü-
cken sollte bei Kalkulation ohne asylbedingter Zuwanderung bis in dieses Jahr Kapa-
zitäten vorhalten. Innerhalb von zwei Jahren waren in 2014 alle Bauplätze verkauft
und mittlerweile auch bebaut. Auf der Warteliste stehen nach wie vor 60 Interessen-
ten, die Baugrund in Drensteinfurt nachfragen. Im sogenannten Speckgürtel von
Münster gelegen, hat Drensteinfurt eine um vieles höhere Anziehungskraft als ande-
re Kommunen.
Ich muss an dieser Stelle ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich keine Verständ-
nisbekundungen oder Vertröstungen brauche, sondern die ernsthafte Bereitschaft,
sich mit der Situation in Drensteinfurt vor Ort auseinanderzusetzen. Ich verstehe
auch nicht, dass es noch immer keine Abfrage an die Kommunen gibt, freie Kapazi-
täten zu melden. Drensteinfurt ist derzeit nicht in der Lage, weiteren Asylsuchenden
eine sichere Unterkunft zu geben und ich muss Sie daher dringend ersuchen, Zuwei-
sungen nur dann vorzunehmen, wenn ich Ihnen freie Kapazitäten melden kann. Um
Ihnen darzulegen, dass wir in Drensteinfurt unsere Aufgaben ernst nehmen und mit
viel Energie versuchen, den Anforderungen, die an uns gestellt werden auch gerecht
zu werden, liste ich im Folgenden auf, welche Maßnahmen aktuell ergriffen werden:
- Fertigbau/Containerlösung für 120 Menschen
- Umbau unseres alten Feuerwehrgerätehauses für ca. 50 Personen
- Bau eigener Gebäude für ebenfalls 50 Personen
- Anmietung von Wohnungen/Häusern, wo immer sich die Möglichkeit hierzu
ergibt und eine entsprechende Nutzung auch zulässig ist
- Kauf von Häusern aktuell in der weiteren Prüfung.
Sie erkennen hoffentlich an, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, weiteren Wohn-
raum bereitzustellen, der die bauordnungsrechtlichen Mindeststandards erfüllt. Aber
ein volles Glas läuft über, wenn ich versuche, es weiter zu befüllen. Den Überlauf in
diesem Sinne kann ich im Interesse eines menschenwürdigen aber vor allem ausrei-
chend sicheren Umgangs mit den Flüchtlingen und demnach auch im Interesse der
Betroffenen nur in der Art vermeiden, dass ich Ihnen die Flüchtlinge wieder zurück-
schicke, sofern ich keinen Wohnraum frei habe. Sie sind selbstverständlich jederzeit
herzlich eingeladen, sich hier vor Ort ein eigenes Bild zu machen.
mit freundlic Grüßen
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In der Hoffnung, dass sich an diese Überlastungsanzeige ein ernstgemeinter Dialog-
prozess anschließt, bei dem das Ziel angestrebt wird, eine umsetzbare Herange-
hensweise für alle Beteiligten zu entwickeln, verbleibe ich
Carsten Grawunder
Bürgermeister
Anlage 2
Stadt Drensteinfurt
Drensteinfurt, den 03.12.2015 Der Bürgermeister Büro des Bürgermeisters
1. Bekanntgabe eines Einganges
Absender: Der Bürgermeister
Konzessionsvergabe Wasser
Inhalt:
Die Stadt Drensteinfurt hat im Jahre 1976 einen Trinkwasserkonzessionsvertrag mit der Gelsenwasser AG abgeschlossen. Der Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit und kann je-weils zwei Jahre im Voraus zum Jahresende hin gekündigt werden. Derzeit wäre demnach eine Kündigung frühestens zum 31.12.2018 möglich, wenn die Stadt den Vertrag bis spätes-tens zum 31.12.2016 kündigt.
Zurzeit wird die weitere Vorgehensweise erörtert. Neben den vergaberechtlichen Anforde-rungen werden auch die Leistungen des derzeitigen Konzessionsnehmers mit den Leistun-gen anderer Anbieter verglichen.
An die Stadtverwaltung wurde eine Anfrage herangetragen, ob Teile des Außenbereiches von Rinkerode an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden können. Hinter-grund ist eine erhöhte Nitratbelastung des eigenen Brunnenwassers. Dieses führt dazu, dass Brunnenwasser nicht mehr für den menschlichen Verzehr gebraucht werden kann. Für den täglichen Bedarf wird Wasser fremd besorgt, um eine Trinkwasserversorgung sicherzustel-len. In dieser Angelegenheit wurde mit der Gelsenwasser AG ein intensives Gespräch ge-führt, inwieweit das Trinkwassernetz auf Teile der Bauernschaft Hemmer auszuweiten ist. Die öffentliche Trinkwasserversorgung reicht bis zum Autohaus Rosendahl, von dort könnte entlang der Bundesstraße 54 bis zu den Familien Stotter (Hemmer 25) und Vogt (Hemmer 28) eine Leitung neu verlegt werden. Insgesamt könnten bis zu 21 Hofstellen angeschlossen werden, bei einer geschätzten Länge von ca. 3.000 m kommen jedoch erhebliche Baukosten auf. Diese Investition würde die Gelsenwasser AG nach bisheriger Aussage nur tätigen, wenn eine langfristige Vertragslaufzeit gegeben ist.
Die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Außenbereich werden im besonderen Maße bei der weiteren erangehensweise bei'. ksichtigt. Ich stehe hierzu im engen Kontakt mit den Anwohne
Carsten Grawunder Bürgermeister
2. Bekanntgabe in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2015 unter TOP 2 (öffentl. Sitzung)
Anlage 3
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die
Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Drensteinfurt
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes, des § 16 des Gewerbesteuergesetzes und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung von Realsteuern jeweils in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Drensteinfurt in seiner Sit- zung am nachfolgende Satzung beschlossen:
§1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Drensteinfurt wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 217 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 429 v.H.
2. Gewerbesteuer 417 v.H.
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Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.