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Normative und rechtliche
Anforderungen an betriebliches
Energiemanagement und Energieaudits
Bremer Normenforum 2015
Handelskammer Bremen, 09. September 2015
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Schlagworte
Energiemanagement
EEG SpaEfV
EN 16247
EDL-G
ISO 50001
EMAS KMU oder Nicht-KMU
Produzierend oder
nicht-produzierend
EcoStep Energie
EnergieStG +
StromStG
Wirtschaftliche Betätigung
Richtlinie 2012/27/EU
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Kurzinformationen CONTRAST GmbH
Die CONTRAST Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH ist seit 1993 als
Dienstleister für Ingenieur- und Beratungsleistungen in den Bereichen
Geotechnik, Umwelt und Managementberatung aktiv.
Ingenieurdienstleistungen zur Geotechnik und zum Umweltschutz
Managementberatung mit Beratungs- und Auditleistungen zum
Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement
Geschäftsführung: Manfred Krafzyk, Dr. Stefan Hechtenberg
Standorte: Zum Ellerbrook 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Am Becketal 14, 28755 Bremen
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Beratungs-Portfolio der Contrast GmbH im Bereich Managementsysteme
ISO 9001 Qualitätsmanagement
TS 16949, VDA 6.3 Qualitätsmanagement Automobil
EN 9100 Qualitätsmanagement Luftfahrt
ISO 14001, EMAS Umweltmanagement
ISO 50001, SpaEfV, EN 16247 Energiemanagement
OHSAS 18001, SCC Arbeits- und Gesundheitsschutz
ISO 26000, CSR Gesellschaftliche Verantwortung
EcoStep Integriertes Management für KMU
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Kooperationen Managementberatung
TÜV Rheinland Group, Köln / Hamburg
TÜV Rheinland Consulting GmbH (Business Consulting)
TÜV Rheinland Cert GmbH (Zertifizierung Managementsysteme)
TÜV Rheinland Akademie GmbH (Weiterbildung und Beratung)
RKW Bremen GmbH
Partner der Wirtschaft, Beratung, Förderung, Weiterbildung
Koordinierungsstelle EcoStep, Bremen
EcoStep Integriertes Managementsystem
DQS, Frankfurt
Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystem
Ausschuss Normenpraxis
DIN ANP Regionalgruppe Weser-Ems
CSR Hanse (Corporate Social Responsibility)
Initiative Umwelt Unternehmen und
Fachgebiet Nachhaltiges Management der Universität Bremen
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Überblick
Normative und rechtliche Anforderungen an
betriebliches Energiemanagement und Energieaudits
Hintergrund / Ausgangssituation, Grundsätzliche
Anforderungen an betriebliches Energiemanagement
Rechtliche und normative Rahmenbedingungen (EDL-G,
ISO 50001, EMAS, SpaEfV)
EDL-G: Energieauditpflicht, DIN EN 16247-1, Erweiterte
Anforderungen
Handlungsmöglichkeiten
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Hintergrund
Deutschland hat gemeinsam mit den europäischen Partnern im Jahr 2007
die Bedeutung der Energie- und Klimaschutzpolitik und damit verbundene
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz definiert.
Die EU-Kommission hat als Rahmenbedingung im Dezember 2012 die
Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU erlassen.
Zielsetzungen:
20% geringer Primärenergieverbrauch bis 2020 (im Vergleich zu Prognosen)
20% weniger Treibhausgasemissionen (im Vergleich zu 1990)
20% Anteil der erneuerbaren Energien an der Gesamtenergieproduktion
Deutschland hat mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm
(IEKP) von August 2007 noch darüberhinausgehende Zielsetzungen
formuliert, wenn die EU-Ziele erreicht bzw. übertroffen.
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Energiemanagementsysteme und Nachweisanforderungen
KMU Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition 2003/361/EG (<250 Mitarbeiter, <50 Mio € Jahresumsatz oder <43 Mio € Jahresbilanzsumme)
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.07.2014
SpaEfV Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (Anlage 2) vom 31.10.2014
EDL-G Energiedienstleistungsgesetz vom 15.04.2015 (zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU)
EMAS Eco-Management and Audit-Scheme Verordnung EG Nr. 1221/2009
EN 16247-1 DIN EN 16247-1 Energieaudits – Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Oktober 2012
EEG SpaEfV EDL-G
§ 63ff EEG 2014 § 55 EnStG / § 10 StromStG § 8 EDL-G
EnMS erforderlich für besondere
Ausgleichsregelung
EnMS erforderlich für Steuer-
rückerstattung (Spitzenausgleich)
Verpflichtung zur Durchführung
von Energieaudits
(jährlich nachzuweisen bis 30.06.) (jährliches Audit im Antragsjahr bis
31.12.)
(erstmalig bis 05.12.2015,
dann mindestens alle 4 Jahre)
KMU (Produzierendes
Gewerbe)
Bei Stromverbrauch 1 bis 5 GWh/a:
mindestens SpaEfV-Testierung
oder Audit nach EN 16247-1
Bei Stromverbrauch > 5 GWh/a:
Zertifikat ISO 50001 oder
Registrierung EMAS
mindestens SpaEfV-Testierung oder
Audit nach EN 16247-1
Nicht relevant
möglicher Nachweis alternativ auch
Zertifikat ISO 50001 oder
Registrierung EMAS
Nicht-KMU
(Produzierendes
Gewerbe)
Zertifikat ISO 50001 oder
Registrierung EMAS
Audit nach EN 16247-1 oder
Zertifikat ISO 50001 oder
Registrierung EMAS Nicht-KMU (Nicht-
produzierend / Sonstige)
Nicht relevant Nicht relevant
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Anforderungen an betriebliches Energiemanagement
EDL-G
Energiedienstleistungsgesetz zur Teilumsetzung der EU-Energie-
effizienzrichtlinie 2012/27/EU. Durchführung eines Energieaudits nach
DIN EN 16247-1.
ISO 50001
Anforderungen zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und
Verbesserung eines vollumfänglichen EnMS zur kontinuierlichen
Verbesserung der energiebezogenen Leistung.
EMAS
Eco Management and Audit Scheme
EU-Verordnung über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem
Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung.
SpaEfV
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
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EDL-G
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
vom 15. April 2015 (EDL-G)
verpflichtet Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen
(KMU) sind, zur periodischen Durchführung von Energieaudits.
Gilt für alle Betriebe, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und die Kriterien
eines Nicht-KMU erfüllen:
250 Mitarbeiter oder
mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz / mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.
Nachweis: Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1.
Durchführung bis zum 05. Dezember 2015 (danach mindestens alle vier Jahre).
Freigestellt von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits sind
Unternehmen, die entweder
a) ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
b) ein validiertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS nachweisen können.
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ISO 50001
Die 2011 veröffentlichte Norm ISO 50001 für Energiemanagementsysteme
bietet einen systematischen Ansatz für Organisationen zur Optimierung der
Energienutzung und Verbesserung der energiebezogenen Leistung.
Das Regelwerk definiert die Anforderungen, durch die ein Unternehmen die
vorhandenen Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur
Senkung der Kosten ermittelt, bewertet und dokumentiert.
Die Grundstruktur folgt (ebenso wie ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001
u.a. Regelwerke) dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus.
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ISO 50001
4.6.3 4.6.4
4.6.1/4.6.2
4.5
4.4
4.3
4.7
Allgemeine Anforderungen
Managementverantwortung 4.2
4.1
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EMAS
Umweltmanagementsystem im Sinne der EU-Verordnung 1221/2009
(EMAS III).
System auf Basis von ISO 14001 mit ergänzenden Anforderungen an die
Umweltberichterstattung, u.a.:
Jährlich zu erstellende Umwelterklärung, die öffentlich zugänglich sein muss
Berechnung von Kernindikatoren für die Umweltleistung, u.a. zu Energieeffizienz
und Treibhausgas-Emissionen
Validierung durch Umweltgutachter und Registrierung bei registerführender
Stelle.
Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen (Auditierung alle 2 Jahre
statt jährlich).
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SpaEfV
System zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der
Entlastung von der Energie- und Stromsteuer für Unternehmen des
produzierenden Gewerbes.
Erforderlich für die Beantragung zur Rückerstattung von Energie- und
Stromsteuern im Rahmen des Spitzenausgleichs.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Nachweisführung
erfolgen durch:
a) ein Energieaudit gemäß EN 16247-1
oder
b) die Testierung eines alternativen Systems zur Erfassung und Analyse
eingesetzter Energieträger, Energieverbraucher, Bewertung der
Einsparpotentiale
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EDL-G
Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU
Verpflichtung von Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits.
Gilt für alle Betriebe gewerblicher Art, die die Kriterien eines Nicht-KMU
erfüllen.
Nachweis der Durchführung durch Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1.
Systematische Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs von Anlagen,
Gebäuden, Systemen und Organisationen mit dem Ziel, Energieflüsse zu identifizieren
und Effizienzverbesserungspotentiale zu ermitteln.
Erstmalige Durchführung bis 05.12.2015, dann alle 4 Jahre.
Die Überprüfung erfolgt durch das BAFA.
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EDL-G: Unternehmensbegriff
Als Unternehmen gilt jede rechtlich selbstständige Einheit, unabhängig von ihrer
Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung gelten als Unternehmen, wenn
sie zur Erzielung eines Leistungsaustausches eingesetzt werden (also z.B.
kommunale Eigenbetriebe, wenn sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen).
Ausgenommen von der Energieaudit-Pflicht sind Einrichtungen, die überwiegend
hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen.
Nur wenn ein Unternehmen eigenständig ist (weniger als 25% des Kapitals oder der
Stimmrechte werden von Investoren bzw. anderen Unternehmen gehalten), darf es
hinsichtlich einer möglichen KMU-Einstufung isoliert betrachtet werden,
ansonsten sind bezüglich Mitarbeiterzahlen und finanzieller Schwellenwerte die
anderen Unternehmen mit zu berücksichtigen.
Ein Unternehmen ist auch dann ein Nicht-KMU, wenn 25% des Kapitals oder der
Stimmrechte direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts kontrolliert werden.
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DIN EN 16247
DIN EN 16247-1 ist ein Regelwerk für Anforderungen, Methoden und
Ergebnisse von Energieaudits.
Anwendbar für Organisationen oder Anlagen, um Energieverbräuche zu
ermitteln und Potentialanalysen durchzuführen.
Enthält Anforderungen an den Energieauditor und den Energieauditprozess
sowie die Durchführung und Auswertung des Energieaudits.
Zusätzlich existieren die Teil-Normen
DIN EN 16247-2 Gebäude
DIN EN 16247-3 Prozesse
DIN EN 16247-4 Transport
die zusätzliche Anforderungen für die genannten Bereiche enthalten, aber
nicht für die Durchführung eines Audits gemäß DIN EN 16247-1 verbindlich
sind.
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DIN EN 16247-1: Elemente des Energieauditprozesses
Einleitender
Kontakt
Vereinbarung zwischen Energieauditor und Organisation
hinsichtlich Auditzielen, Anwendungsbereich, Grenzen,
Kriterien, Zeitraum, etc.
Nach
maximal
4 Jahren
Auftakt-
besprechung
Daten-
erfassung
Außeneinsatz
Analyse
Bericht
Abschluss-
besprechung
Benennung verantwortliche Personen, Klärung Zugangsmöglichkeiten,
zu liefernde Betriebsmittel + Daten, Anforderungen an Messungen,
Abstimmung der praktischen Durchführung
Energieverbrauchende Systeme, Prozesse und Einrichtungen,
Anpassungsfaktoren, vorherige Untersuchungen, Betriebs- und
Wartungsdokumente, betriebliche Entwicklungen, etc.
Begehung der zu prüfenden Objekte und Bereiche, Arbeitsabläufe,
Nutzerverhalten etc., Hinweise für spätere Analysen
Energetische Bewertung, Möglichkeiten zur Verbesserung der Energie-
effizienz, Prüfung von Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit, Aufzeigen der
Datenzuverlässigkeit und der angewandten Berechnungsmethoden
Dokumentation der Ergebnisse, Rangfolge der Verbesserungs-
möglichkeiten, Vorschlag Umsetzungsprogramm
Übergabe des Berichts und Präsentation der Ergebnisse
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EDL-G: Überprüfung und Nachweisführung zu Energieaudits
Von der Repräsentativität des Energieaudits wird dann ausgegangen,
wenn auf der Basis einer Gesamterfassung der Energieverbräuche
eines Unternehmens mindestens 90 Prozent des gesamten Energie-
verbrauchs vom Energieaudit erfasst wird (Es muss somit zunächst die
Basis des gesamten Energieverbrauchs definiert werden, um bei der Durch-
führung des Energieaudits eine Konzentration auf die wesentlichen Energie-
verbraucher vornehmen zu können).
Es erfolgt eine Stichprobenkontrolle über die Durchführung von
Energieaudits durch das BAFA.
Wer der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits nicht, nicht
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit einem
Bußgeld bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Bei Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten kann ein
sogenanntes Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen
Cluster von Standorten gebildet werden.
Für Unternehmen, die in 2015 mit der Einführung eines EnMS gemäß
ISO 50001 oder eines UMS gemäß EMAS begonnen haben, besteht die
Möglichkeit einer vereinfachten Nachweisführung.
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EDL-G: Anforderungen an Energieauditoren
Das Energieaudit ist von Personen durchzuführen, welche die
Anforderungen des EDL-G erfüllen (Berufsausbildung mit einschlägiger
Fachrichtung + berufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse
über die betriebliche Energieberatung erworben wurden).
Das BAFA führt eine öffentlich zugängliche Liste der registrierten
Energieauditoren.
Das Energieaudit kann sowohl von externen wie auch von
unternehmensinternen Personen durchgeführt werden. Wird das
Energieaudit von internen Personen durchgeführt, so dürfen diese nicht
unmittelbar an den auditierten Tätigkeiten beteiligt sein. Dies schließt
nicht aus, dass der Energiebeauftragte oder Energiemanager des
Unternehmens das Energieaudit durchführt.
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Weitergehende Anforderungen des EDL-G
Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs
Besonderheiten zu: Gebäude, vorübergehende Standorte, Transport,
Datengrundlagen
Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
Bilanzgrenzen und Messanforderungen
Identifizierung und Bewertung von Einsparpotentialen
Energieleistungskennzahlen
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Entscheidungsfragen
Klärung des Unternehmensstatus (KMU bzw. Nicht-KMU / Energieauditpflicht)
Gibt es Standorte im EU-Ausland, die zu berücksichtigen sind ?
Wieviele Standorte sind zu berücksichtigen ?
Sind bereits Managementsysteme vorhanden ?
Welche internen Kapazitäten können bzw. müssen bereit gestellt werden ?
In welchem Maße sind Aspekte der Energieeffizienz bereits Bestandteil der
strategischen Planung ?
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Entscheidungsmöglichkeiten
Prüfung Unternehmensstatus und Energieauditpflicht
Managementsystemstrukturen vorhanden ?
Integration ISO 50001
oder EMAS
Zertifizierung / Validierung
durch akkreditierte Stelle
Zertifikat ISO 50001 /
Registrierung EMAS
Aufbau EnMS (ISO 50001)
oder UMS (EMAS)
Umsetzung Anforderungen EDL-G
(Datenermitttlung Energieverbräuche,
Messkonzept, etc.)
Interne Durchführung
Energieaudit EN 16247-1
(Qualifizierung des Personals,
interne Realisierung des
Energieauditprozesses
Externe Durchführung
Energieaudit EN 16247-1
(Energieauditor lt. BAFA-Liste)
Bericht Energieaudit
gemäß EN 16247-1
Eigenverantwortliche Umsetzung der
Maßnahmen; erneute Durchführung des
Energieaudits nach spätestens 4 Jahren
3-jährige Gültigkeit,
jährliche Überwachungsaudits
ja nein
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Kontaktdaten
CONTRAST Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH
Dr. Stefan Hechtenberg
Am Becketal 14
28755 Bremen
Telefon: 0421 / 8358465
Mobil: 0172 / 5472845
Mail: [email protected]
www.contrast-gmbh.de