November 2007BASIS – ein Projekt im Offenen Jugendvollzug Göttingen
Entlassung und Integration
BASIS – ein Projekt im offenen Jugendvollzug Göttingen
Christine Stolze
JVA Rosdorf Abt. Offener Jugendvollzug Göttingen
November 2007BASIS – ein Projekt im Offenen Jugendvollzug Göttingen
November 2007BASIS – ein Projekt im Offenen Jugendvollzug Göttingen
Offener Jugendvollzug in Göttingen
J ugendvollzugGöttingen
Offener J ugendvollzug Göttingen
Zuständig in Niedersachsen für:
männl. ErstverbüßerStrafzeit max. 3,5 Jahre
Aufnahmeabteilung
Geschlossener Vollzug:Jugendanstalt HamelnEignung oder Verlegung
• Vier Säulen bestimmen die Arbeit im Offenen Jugendvollzug Göttingen
Bildung Ausbildung
intern/extern
2Abteilungen
in Wohngruppen
gegliedert
Freizeit-erziehung
und Sport
Psychologische Betreuung
DrogenberatungAggressions-
training (KATT)SchuldenberatungSoziales Training
…
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Entlassung ist das Problem – Rückfallvermeidung das Ziel
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Der Fall Andre - ein plastisches Beispiel:
Andres Alter bei Strafantritt: 17 Jahre Strafzeit: 2,5 Jahre Jugendstrafe Schulabschluss: ohne Schulische/berufliche Entwicklung während der Vollzugszeit:
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Beginn einer Ausbildung zum System-Elektroniker Entlassungsplanung: vorzeitig nach 23 Monaten, Geplante Sicherung des Lebensunterhalts durch Ausbildungsvergütung, ergänzende
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) durch das Arbeitsamt. Entlassungssituation: Voraussetzung für die Bearbeitung eines BAB-Antrages sind neben dem
Ausbildungsnachweis Verdienstnachweise der Eltern und Vorlage eines Mietvertrages. Paradoxe Problemlage: Keine Verdienstnachweise der Eltern, da kein Kontakt Wohnung kann während der Vollzugszeit nicht angemietet werden, da die Miete erst nach
BAB-Bewilligung gesichert ist keine Vorab-Bearbeitung des Antrages aufgrund mangelnden Unterlagen Ergebnis: keine Entlassung, keine weitere Ausbildung, möglicherweise Festabgang > > Demotivation, Frustration, Angst und Unsicherheit, Orientierungslosigkeit und
Handlungsunvermögen >> weitere Betreuung erforderlich;schlussendlich
Finanzierung einer ambulanten Betreuungsmaßnahme über das ehemals zuständige Jugendamt in Kooperation mit der JGH und der BwH.
Vorzeitige Entlassung zwecks Sicherung der Bewährungshilfe am zwei Monate vor Festabgang
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Jugendvollzug braucht Partner
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Partner sind da – wer ist dran?
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Begleitung – Unterstützung, Hilfestellung, Koordination, Controlling
Ambulant – in freien Formen während der Vollzugszeit
Stationär – gewährleistet Erreichbarkeit und Sicherheit
Integrativ – in Kooperation mit anderen Institutionen
Subjektiv – an den individuellen Perspektiven orientiert
„Um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen, kann der Vollzug aufgelockert und in geeigneten Fällen weitgehend in freien Formen
durchgeführt werden.“ § 91 Abs. 3 JGG
BASIS –Entlassungsbegleitung aus Jugendvollzug
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BASIS –Entlassungsbegleitung aus Jugendvollzug
erprobt junge Straftäter vor ihrer Entlassung außerhalb des Vollzugs. Die Jugendlichen werden am künftigen Heimatort untergebracht und dort weiterhin durch Mitarbeiter/Innen des Jugendvollzugs begleitet.Gemeinsam werden zu den vor Ort zuständigen Ansprechpartnern, z. B. Ausbildungsbetrieb, Jugend-, Arbeits-, Sozialamt, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Kontakte geknüpft, die weiterführende, tragfähige Beziehungen ergeben.
BASISBASIS
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BASIS –Entlassungsbegleitung aus Jugendvollzug
BASISBASIS
zielt auf eine systematische, ressortübergreifende Vernetzung.
Die frühzeitige Kooperation aller an der Entlassung Beteiligten verbessert die Chancen einer konstanten Stabilisierung und ermöglicht einen effizienten Einsatz finanzieller Mittel.
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Sozialamt, Arbeitsamt, JGH, Schule, STA, Jugendamt BwH, Beratungseinrichtung, Jugendsozialarbeit ...
Aufbau eines individuellen Netzwerks Entlassungstraining
unter realen Lebensbedingungen
BehandlungsplanungEinsetzende Beziehungsarbeit
Nachbetreuung
Jugendlicher Straftäter bei Aufnahme
in das Projekt: „besondere Lockerung“ nach §91 Abs. 3 JGG
Wohnen und Freizeitgestaltung findet stationär in der JA und ambulant außerhalb der JA statt; notwendige Veränderungen stationär/ambulant sind immer möglich
Ausbildung, Schule und Arbeit sind stationär in der JA und ambulant außerhalb in der Region und am Hei-matort möglich; notwendige Veränderungen stationär/ambulant sind immer möglich
PLANUNG
VORBEREITUNG
TRAINING
PRAKTIKA
Subjektorientierte Perspektiven erarbeiten
Ressourcenorientierung
stationär
ambulant
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BASIS-Evaluierung
Evaluierungsziel war es,
den durch BASIS angestrebten Resozialisierungserfolg zu messen und zu beschreiben.
Vorgehen:Die ersten 16 Haftentlassenen, die das Projekt BASIS zwischen 2001 und August 2004 durchlaufen haben, werden beschrieben und hinsichtlich ihrer Resozialisierungschancen analysiert.
Den BASIS-Teilnehmern wird eine Vergleichsgruppe entlassener Jugendlicher aus dem offenen Jugendvollzug als „so genannte Zwillinge“ gegenübergestellt.
Aus der Ergebniszusammenfassung:
● BASIS erreicht mit 100% eine perfekte Rückfallvermeidung (Rückfall= erneute Verurteilung), d.h. es gibt keine erneuten Verurteilungen von BASIS – Teilnehmern.
● Die Projektteilnehmer stellen die „Reifung“ der eigenen Person durch die Behandlungsmaßnahmen während des Projekts BASIS heraus (positive Selbstevaluation).
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BASIS Ergebnisse
Rückfälligkeit: so genannte Zwillingeerneute Haft
11%
Bewährungsstrafe
5%
Flucht5%
Daten nicht vorhanden
30%
definitiv keine neue
Verurteilung49%
Rückfälligkeit: BASIS-Haftentlassene
100% definitv keine neue Verurteilung
Ergebnisse
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BASIS –Entlassungsbegleitung aus Jugendvollzug
Hilfe, Unterstützung, Beratung und Kontrolle brauchen transparente Information, Zuständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, ganz besonders aber Kontinuität
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BASIS –Entlassungsbegleitung aus Jugendvollzug
Weitere Informationen:
JVA Rosdorf, Abteilung Offener Jugendvollzug Göttingen
Rosdorfer Weg 7637081 Göttingen
www.jva-rosdorf.de ; www.jugendhilfe-goettingen.de
Christine [email protected]