Ökostromanlagenbetreiber als Regelenergieanbieter?
Dr. Horst Brandlmaier, MBAVorstandOeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Herausforderungen am Strommarkt
Hohe Anforderungen an Personal & IT-Systemarchitektur:
Tägl. Prognose (Erzeugung und Verbrauch) Fahrplan- bzw. Bilanzgruppenmanagement Verrechnung Ein- und Verkauf durch den Stromhändler/BGV Regelung durch Übertragungsnetzbetreiber Messwertübermittlung und Verarbeitung (gemessene u.
synthetische Lastprofile) große Datenmengen Clearing (C1 & C2) zwecks Verrechnung von Ausgleichsenergie
durch BKO
Strommärkte Intraday Day ahead (Spot) Terminmarkt „Regelenergiemarkt“
Primärregelung Sekundärregelung Tertiärregelung
Terminmarkt
Bilanzgruppensystem - Zusammenhänge
3Quelle: APG
Bilanzgruppen
Bilanzgruppenkoordinator
Regelzonen- führer
Netze
Differenz zwischen gemessenen und geplantem Energieaustausch
Geplanter Energieaustausch
Regelenergiemarkt inkl ungewollter Austausch
Regelenergieeinsatz
Gemessener Energieaustausch
Verrechnung Ausgleichsenergie
VerrechnungAusgleichsenergie
Verrechnung Regelenergie
Verrechnung Tarif (SDL)
ÖKO-Bilanzgruppenmodell(Überblick Daten. u. Geldflüsse)
Ökostrom-Abwickungsstelle OeMAG
Kleinwasserkraft-Anlagenbetreiber
Sonstige Ökostrom-Anlagenbetreiber
Stromhändler (Lieferanten)
Endverbraucher
Bilanz-gruppen
Zuweisung Ökostrom
Energiefluss Kleinwasserkraft
Geldfluss
Geldfluss Endverbraucher -Lieferant
Verrechnung an Konsumenten
Einspeisetarif
Einspeisetarif
Netzbetreiber
Ökostrompauschale& Ökostromförderbeitrag
Verrechnung der tägl. Zuweisung zu Marktpreisen
Datenfluss
NB
RZF
BKO(APCS, A&B)
Ausgleichsenergieabrechnung
Verrechnung der HKN-Zetifikatezu den verordneten Preisen
Zuweisung zuMarktpreisenu. der HKN
rechtliche Grundlagen im ÖSG(beispielhaft)
Ökostromgesetz
§ 12 ff. zur Kontrahierungspflicht! § 14. (1) Die Kontrahierungspflicht der
Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 12 oder § 13 besteht nur, wenn über einen mindestens 12 Kalendermonate dauernden Zeitraum der erzeugte und in das öffentliche Netz abgegebene Ökostrom aus einer Anlage an die Ökostromabwicklungsstelle abgegeben wird.
§ 20(2) 2 …die Tarife haben sich an den durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, zu orientieren;
gemäß geltendem Recht müssten Mehreinnahmen aus Regelenergielieferungen bei der Tarifierung als Kostenminderung berücksichtigt werden!!
Allgemeine Bedingungen (AB-ÖKO)
3. Bilanzgruppenspezifische Pflichten aller Ökostromerzeuger3.1 Der Ökostromerzeuger hat bei der Erfüllung der der
Ökostromabwicklungsstelle obliegendenAufgaben und Pflichten nach Kräften mitzuwirken.3.2 Die Mitwirkungspflichten bestehen in der:(a) Datenbekanntgabe zur Unterstützung der Erstellung der Prognose der
Ökostromabwicklungsstelle;(b) Mitwirkung bei sämtlichen sonstigen erforderlichen Maßnahmen zur
Minimierungdes Ausgleichsenergiebedarfes der Ökobilanzgruppe;(c) Bekanntgabe allfälliger Abweichungen der im Erzeugungsfahrplan
angeführten Prognosewerte;(d) Gestattung und Kostentragung der Online-Messung der in das öffentliche
Netzeingespeisten Arbeit und der Weiterleitung der Messdaten an die Ökostrom-
abwicklungsstelle durch den Netzbetreiber;(e) Bekanntgabe und Zurverfügungstellung aller sonstigen für den Umfang und
dieAbwicklung der Abnahme des Ökostroms relevanten Informationen und Daten
an die Ökostromabwicklungsstelle;
Energiewirtschaftliche Informationen zum Thema Regelenergie
Komponenten der Netzregelung
Primärregelung
Sekundärregelung
Tertiärregelung
Stundenreserve (abgewickelt über Intraday-Handelsgeschäfte)
Quelle: APG
Regelenergieformen
Quelle: APG
Regelenergieleistungund Kostenzuordnung
Primärregelenergie
ca. – 125/+280 MW
+/- 200 MW + 280 MW extra reserve
ca. +/- 71 MW
Quelle: APGAktivierungszeit 2 bis max. 30 sek
Aktivierungszeit max. 5 min
Aktivierungszeit 10 min, Mindestlaufzeit 15 min
Organisatorische Herausforderungenfür Regelenergieanbieter
Begriffsdefinitionen
Möglichkeiten der Pool- bzw. Reserveeinheitenbildung
Organisatorische HerausforderungPräqualifikation
Handbücher gem. Homepage APG(beispielhaft)
Sonstige organisatorische Herausforderungen
Anforderungen an die Unternehmensorganisation (beispielhaft):
Organisation eines Kraftwerkspools (Reserveeinheit &
Reservegruppe)
Gemeinsames Einsatzmanagement – abgestimmtes
Konzept innerhalb des Pools
100%-ige Verfügbarkeit Pflichtverletzungen können
teuer werden!
Online – Datenübertragung vom Pool (ca. alle 2 Sek.)
Bereitstellung von Archivdaten je technischer Einheit
Präqualifikation und Testbetrieb erforderlich!!
Schlussfolgerungen
Es besteht jedenfalls ein gesetzlicher Anpassungsbedarf
im ÖSG Schwer vereinbar mit Tarifsystem, eventuell vereinbar
mit fixer Selbstvermarktungsprämie Option: Regelung durch OeMAG mit Beibehaltung des
Tarifsystems! spart aliquote AE-Kosten und reduziert damit die gesamten Systemkosten (Vorteil bei EU-Grenzwert)
Präqualifikation und Betrieb von regelungsfähigen Kraftwerken bzw. Kraftwerkspools verursachen nicht unerhebliche Investitionen in Steuerungstechnik und Organisation
Für Ökostromanlagen müssten möglicherweise eigene Marktregeln für die Teilnahme am Regelenergiemarkt geschaffen werden
Änderung der AB-Öko ebenfalls erforderlich!
www.oem-ag.at
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Tel.: +43 (0) 5 78766 – 90Fax: +43 (0) 5 78766 – 96
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