Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten
Inhalt
• Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben
• Durchrechnung und Gleitzeit
• Vereinbarung von Teilzeit
• Kurzarbeit
• Überstundenpauschalen
• Verschlechterungsvereinbarung
• Aussetzung von Arbeitsverhältnissen
• Bildungskarenz
• Beendigung des Dienstverhältnisses
Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (1)
Urlaubsverbrauch:
• zwischen AG und AN zu vereinbaren
• Rücksichtnahme auf Erfordernisse des Betriebes und Erholungsmöglichkeiten des AN
• einseitiges Anordnen von Urlaub ist nicht möglich
Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (2)
Urlaubsvorgriff:
• wenn Urlaub im laufenden Urlaubsjahr bereits verbraucht ist
• Vereinbarung über den Vorgriff auf den Urlaub künftiger Jahre
• Rückzahlung von zu viel bezahltem Urlaubsentgelt nur bei
- Ende des Dienstverhältnisses vor Entstehen des Urlaubsanspruches- AN-Kündigung, verschuldeter Entlassung und unberechtigtem Austritt
Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (3)
Urlaub im laufenden Kalenderjahr:
• Urlaub im laufenden Urlaubsjahr über das aliquote Ausmaß hinaus verbraucht
• = kein Urlaubsvorgriff!
• Rückzahlung von zu viel bezahltem Urlaubsentgelt nur bei
- verschuldeter Entlassung und - unberechtigtem Austritt
Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (4)
Zeitausgleich:
• Vereinbarung, dass Überstunden und Mehrarbeit in Freizeit vergütet werden
• sowohl Grundstundenvergütung als auch Mehrstunden-/Überstundenzuschlag
• Zeitpunkt und Ausmaß des Zeitausgleiches zu vereinbaren (!)
Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (5)
• möglich für Mehrarbeit von- Teilzeitbeschäftigten- Vollzeitbeschäftigten mit kollektivvertraglich reduzierter Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Std.)
• Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigten sind- im Quartal oder- in einem anderen 3-Monatszeitraum
auszugleichen
Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (6)
Vorteile:
• keine Zusatzkosten für AG
• keine Entgeltschmälerung für AN
Nachteile:
• Vereinbarungspflicht
• zeitlich begrenzte Wirkung
• Urlaub bzw. Zeitausgleich aus Arbeitnehmersicht möglicherweise zu unpassender Zeit
Durchrechnung und Gleitzeit (1)
Durchrechnung:
• im KV geregelt (ohne KV keine Durchrechnung!)
• wöchentliche Normalarbeitszeit kann in einzelnen Wochen auf über 40 Stunden ausgedehnt werden, wenn sie im Schnitt im Durchrechnungszeitraum 40 Stunden beträgt
• tägliche Normalarbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten
• je nach Branche unterschiedliche Flexibilisierung
Durchrechnung und Gleitzeit (2)
Arbeitszeiteinteilung:
• einvernehmlich festzulegen bzw. zu ändern
• einseitige Änderung nur möglich
- bei sachlicher Rechtfertigung- unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen- bei zweiwöchiger Vorankündigung und- bei dienstvertraglicher Vereinbarung
Durchrechnung und Gleitzeit (3)
• Übertragung von Zeitguthaben oder Zeitschulden in den nächsten Durchrechnungszeitraum in den meisten KVs nicht möglich
• AG darf bestehende Minusstunden nicht zurückverrechnen, wenn AN zu wenig gearbeitet hat
• Zeitguthaben wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu Überstunden zuschlagspflichtig
Durchrechnung und Gleitzeit (4)
Gleitzeit:
• Arbeitnehmer kann innerhalb des vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst bestimmen
• Betriebsrat existent Einführung durch Betriebsvereinbarung
• kein Betriebsrat schriftliche Gleitzeitvereinbarung mit AN
Durchrechnung und Gleitzeit (5)
• AN ist verpflichtet, Zeitguthaben bzw. Minusstunden bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auszugleichen
• Zeitguthaben werden bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu Überstunden zuschlagspflichtig
• Minusstunden bei Verletzung der Ausgleichspflicht Abzug bei der Endabrechnung
• wenn Ausgleich der Minusstunden nicht mehr möglich ist (z.B. kurzfristiges Ende des Dienstverhältnisses) Abzug unzulässig
Durchrechnung und Gleitzeit (6)
Vorteile:
• keine Zusatzkosten für AG
• keine Entgelteinbuße für AN
Nachteile:
• allfällige Probleme bei Zeitschulden
• erhöhte Kontrollerfordernisse bei Gleitzeit
• zeitlich begrenzte Wirkung
Vereinbarung von Teilzeit (1)
• wenn der Beschäftigungsbedarf stark bzw. längerfristig absinkt
• befristet oder dauerhaft
• wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden bzw. weniger als Normalarbeitszeit lt. KV
• entsprechende Entgeltkürzung
• schriftlich zu vereinbaren
Vereinbarung von Teilzeit (2)
• einmalige Verlängerung von befristeter Teilzeit bei sachlicher Begründung möglich
• Anspruch auf finanziellen Zuschlag für Mehrarbeit (25%), wenn kein Zeitausgleich erfolgt
- innerhalb des Quartals oder - in einem anderen 3-Monatszeitraum
• Sonderregeln für Altersteilzeit (Förderung: Altersteilzeitgeld) und Elternteilzeit (Kündigungsschutz)
Vereinbarung von Teilzeit (3)
Vorteile:
• Reduktion der Arbeitskosten für AG
• bei Altersteilzeit teilweise Lohnausgleich für AN
Nachteile:
• Entgeltschmälerung für AN
• AN muss zustimmen
• Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte reduziert Flexibilität
Kurzarbeit (1)
• besondere Form der Teilzeit
• Unterstützung durch Kurzarbeitshilfe
• vom AMS dem AG gewährt und als „Kurzarbeitsunterstützung“ an den AN weitergegeben
• Höhe: Pauschalsätze – orientieren sich an den Tagsätzen des Arbeitslosengeldes und an den tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden
Kurzarbeit (2)
Voraussetzungen für Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe:
• vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten, die vom Unternehmer kaum/nicht beeinflussbar sind
• davor sind andere Möglichkeiten zu nutzen (Abbau von Zeitguthaben, Urlaube, etc.) = „ultima ratio“
• Beratung durch AMS
• Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung auf Basis des vorliegenden Musters
Kurzarbeit (3)
Sozialpartnervereinbarung ÖGB-WKÖ - Muster:
• Grundlage einer Vereinbarung für einen konkreten Betrieb
• zwischen Fachgruppen bzw. Fachverband (WKO) und der jeweiligen Gewerkschaft abzuschließen
• Kurzarbeit ist darin zu konkretisieren:- Arbeitszeitreduktion - Behaltepflicht nach Ablauf der Kurzarbeit- Lohnausgleich (Nettoersatzrate ~ 90%)
Kurzarbeit (4)
Dauer:
• 6 Monate
• Verlängerung um maximal 6 Monate auf insgesamt 18 Monate
• wenn bis spätestens Ende 2010 eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wurde, Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer von insgesamt 24 Monaten
Kurzarbeit (5)
Kurzarbeit mit Qualifikation:
• Förderungen durch das AMS
• detailliert geplantes Ausbildungskonzept
• allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen: in anderen Unternehmen einsetzbar und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll
Kurzarbeit (6)
Vorteile:
• Reduktion der Arbeitskosten für AG (eher gering)
• Halten von sehr qualifiziertem Personal im Betrieb
• nur geringe Entgeltschmälerung für AN
• mögliche Nutzung der ausgefallenen Arbeitszeit für Qualifizierungen
Kurzarbeit (7)
Nachteile:
• schwierige Rahmenbedingungen
• viele Voraussetzungen und Vorgaben
• hoher Verwaltungsaufwand für kleinere Unternehmen und Dienstleistungsbranchen wenig geeignet
Überstundenpauschalen (1)
All-in-Vereinbarung:
• geleistete Überstunden werden mit der Überzahlung auf den KV-Mindestbezug abgegolten
• scheint nicht als eigener Entgeltbestandteil auf
• auch zu bezahlen, wenn keine oder weniger Überstunden geleistet werden, als durch die Überzahlung abgedeckt sind
• kein Widerruf möglich
Überstundenpauschalen (2)
Echtes Überstundenpauschale:
• Betrag, der zusätzlich zum monatlichen Bezug zwecks Abgeltung einer bestimmten Anzahl von Überstunden ausgezahlt wird
• einseitiges Kürzen oder Streichen möglich, wenn Widerrufsmöglichkeit vereinbart ist
• Konsequenz: Umstellung auf Einzelverrechnung
Überstundenpauschalen (3)
Vorteile:
• einfache Kostenreduktion für AG
• länger andauernde Wirkung
Nachteile:
• Entgeltschmälerung für AN Motivationsverlust
• AN muss zustimmen, wenn keine Widerrufsmöglichkeit vereinbart ist
Verschlechterungsvereinbarung (1)
„klassische“ Verschlechterungsvereinbarung:
• einvernehmliche verschlechternde Vertragsänderung für die Zukunft
• verschlechterte Position muss KV-Mindestanforderungen entsprechen
• kein Ausüben von unerlaubtem Zwang, Druck, etc.
• zu Beweiszwecken schriftlich festzuhalten
Verschlechterungsvereinbarung (2)
Änderungskündigung:
• hat verschlechternde Vertragsänderung zum Ziel
• Kündigung mit dem Angebot, das Dienstverhältnis unter geänderten (= schlechteren) Bedingungen ununterbrochen fortzusetzen
• bei Zustimmung zum Verschlechterungsangebot einvernehmliche Änderung des DV und einvernehmliche Rücknahme der Kündigung
Verschlechterungsvereinbarung (3)
Vorteile:
• Reduktion der Arbeitskosten für AG
Nachteile:
• Entgeltschmälerung für AN Motivationsverlust
• AN muss zustimmen
• Wegfall von Leistungsanreizen
• Gefahr einer Kündigungsanfechtung
Aussetzung von Arbeitsverhältnissen (1)
Echte Aussetzung (Karenzierung, unbezahlter Urlaub):
• zwischen AG und AN zu vereinbaren
• keine Endabrechung, Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht, kein Arbeitslosengeldanspruch
• wird ein Monat überschritten Abmeldung von der Sozialversicherung
• wird ein Monat nicht überschritten Weiterbestehen Pflichtversicherung (DG+DN-Anteile zur Sozialversicherung vom DN zu bezahlen)
Aussetzung von Arbeitsverhältnissen (2)
Auflösende Aussetzung (Unterbrechung):
• einvernehmliche Auflösung des DV zu einem bestimmten Tag
• verbindliche Zusage bzw. Vereinbarung der Wiedereinstellung zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt
• Endabrechnung (im wesentlichen mit Ausnahme Abfertigung alt)
Aussetzung von Arbeitsverhältnissen (3)
• regelmäßig Anrechnung von Vordienstzeiten für neues Dienstverhältnis
• Unterbrechung gilt nicht als Dienstzeit
• Anspruch des DN auf Arbeitslosengeld
• keine Wiederantrittspflicht des DN Anspruch auf etwaige Abfertigung alt!
• unbedingt zu empfehlen: Schriftlichkeit
Aussetzung von Arbeitsverhältnissen (4)
Vorteile:
• Reduktion der Arbeitskosten für AG
Nachteile:
• Entgeltschmälerung für AN
• Abfertigung Alt kann fällig werden (bei Unterbrechung)
• AG muss zustimmen
• kein Arbeitslosengeld für AN (bei Karenzierung)
Bildungskarenz (1)
• zwischen AG und AN zu vereinbaren
• verbesserte Regelung ab 1.9.2009: - Voraussetzung: mindestens 6 Monate Dienstverhältnis- Dauer: mindestens 2 Monate, maximal ein Jahr
• wird für dienstzeitabhängige Ansprüche nicht angerechnet
• AN: Anspruch auf Weiterbildungsgeld
• Bildungskarenz Plus: Förderung der Ausbildung, wenn der AG die Kosten dafür übernimmt
Bildungskarenz (2)
Vorteile:
• Reduktion der Arbeitskosten für AG
• Qualifizierung des AN
• AN bleibt dem Unternehmen erhalten
Nachteile:
• Entgeltschmälerung für AN
• AN muss zustimmen
Beendigung des Dienstverhältnisses (1)
Einvernehmliche Auflösung:
• freie Wahl des Zeitpunkts der Beendigung
• keine Bindung an Fristen und Termine
• aber: kein Ausüben von unerlaubtem Zwang, Druck, etc.
• keine besonderen Inhalts- und Formvorschriften (außer: besonders geschützte Personen, wie z.B. werdende
Mütter, Präsenzdiener, Lehrlinge)
• unbedingt zu empfehlen: Schriftlichkeit
Beendigung des Dienstverhältnisses (2)
Arbeitgeberkündigung:
• Einhalten von Fristen und Terminen
• keine besonderen Inhalts- oder Formvorschriften (außer: besonders geschützte Personen, wie z.B. werdende
Mütter, Präsenzdiener)
• unbedingt zu empfehlen: Schriftlichkeit
• Kündigungsausspruch empfangsbedürftig
• Gefahr einer Kündigungsanfechtung
Beendigung des Dienstverhältnisses (3)
Frühwarnsystem:
• beabsichtigte Auflösung einer bestimmten Zahl von Arbeitsverhältnissen innerhalb eines (ständig wandernden) Zeitraumes von 30 Tagen
• rechtzeitige schriftliche Anzeige beim AMS durch den AG
• Übermittlung der Durchschrift an den Betriebsrat
• Zustimmung des Landesdirektoriums des AMS zu vorzeitigen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen möglich
Beendigung des Dienstverhältnisses (4)
Auflösung des DV von mindestens:
• fünf Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten
• fünf Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben mit 100 bis 600 Beschäftigten
• 30 Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 600 Beschäftigten
• fünf Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme: bei Saisonbetrieben)
Beendigung des Dienstverhältnisses (5)
• zu beachten bei Arbeitgeberkündigungen und einvernehmlichen Auflösungen
• bei Nichteinhalten des Frühwarnsystems Rechtsunwirksamkeit aller Kündigungen
• Stufenkündigungen sind erlaubt, die Fristen sind aber exakt einzuhalten
• oft verbunden mit Sozialplänen oder anderen Abfederungsmaßnahmen gegen soziale Härten
Beendigung des Dienstverhältnisses (6)
Vorteile:
• nachhaltige Reduktion der Arbeitskosten für AG
Nachteile:
• Gefahr von Kündigungsanfechtungen
• Gefahr von sehr teuren Sozialplänen
• dauernder Verlust von qualifizierten Arbeitskräften
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!