Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung
September 2016
Photovoltaik-Anlagen nach EEG
1. Volleinspeisung (ab 10 kWp nur bis zum 31.3.2012)
Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen werden vollständig direkt
über einen separaten Zähler in das Netz eingespeist.
2. Selbstverbrauch/Überschußeinspeisung (2009 bis 31.3.2012)
01.01.2009 – 30.06.2010 nur für Anlagen bis 30 kWp
01.07.2010 – 31.03.2012 nur für Anlagen bis 500 kWp
01.04.2012 – 30.06.2012 Übergangsvorschriften für bestimmte Anlagen
3. Marktintegration (1.4.2012 bis 31.7.2014)
4. Einspeisung nach EEG 2014 (ab 1.8.2014)
Vier Einspeise-Arten
2KS Jo - September 2016
Volleinspeisung
öffentliches Stromnetz PNG
ErzeugungVerbrauch
100 %
Einspeisung
A C
3KS Jo - September 2016
Überschußeinspeisung
öffentliches Stromnetz PNG
ErzeugungVerbrauch
Gebäude-Installation / Zählerschrank im Haus
x % Einspeisung
nur überschüssige Mengen werden in
das Netz eingespeist
Zweirichtungs-
Zähler
A
C
B
4KS Jo - September 2016
Überschußeinspeisung
Zählwerk A : Mengen, die aus dem
Netz bezogen werden, weil der PV-
Strom nicht ausreicht. Diese
Mengen stellt der Stromlieferant in
Rechnung.
Zählwerk B : Mengen, die in der
PV-Anlage erzeugt wurden, aber
nicht genutzt werden können. Diese
„Überschußmenge“ wird in das
Stromnetz eingespeist.
Zählwerk C : Mengen, die
insgesamt von der PV-Anlage
erzeugt werden.
5KS Jo - September 2016
Überschußeinspeisung mit eHZ
eHZ : elektronischer Haushaltszähler
Ausführung als Zweirichtungszähler
Richtung A : was wird aus dem Netz bezogen
Richtung B : was wird in das Netz eingespeist
(verschiedene Ausführungen möglich)
6KS Jo - September 2016
Anzeige des eHZ - Zweirichtungszähler -
OBIS-
Kennzahl
Zählwerk-
Stand in kWh
A
B
1.8.X : Bezug aus dem Netz
2.8.X : Einspeisung in das Netz
7KS Jo - September 2016
Anzeige des eHZ - Varianten -
gleichzeitige Anzeige in beiden Zeilen
abwechselnde Anzeige in der ersten Zeile
(ohne HT/NT)
A
B
A
B
Zählerstand
1.8.0 Netz an Kunde - tariflos
2.8.0 Kunde an Netz – tariflos
oder bei HT/NT
1.8.1 Netz an Kunde HT
1.8.2 Netz an Kunde NT
2.8.0 Kunde an Netz – tariflos
KS Jo - September 2016 8
Zusatzinfo Display
Zählerstand
1.8.0 Netz an Kunde - tariflos
2.8.0 Kunde an Netz – tariflos
oder bei HT/NT
1.8.1 Netz an Kunde HT
1.8.2 Netz an Kunde NT
2.8.0 Kunde an Netz – tariflos
A
B
A NT
B
A HT
abwechselnde Anzeige in der ersten Zeile
ohne
HT/NT
mit
HT/NT
9KS Jo - September 2016
„Erzeugungszähler“ PV-Anlage
Zählwerk C : Mengen, die
insgesamt von der PV-
Anlage erzeugt werden. C
10KS Jo - September 2016
EDL21-Zähler - zweite Displayzeile -
erste Displayzeile
zweite Displayzeile
Im Ursprungs-Zustand bleibt beim EDL21-Zähler die
zweite Zeile im Display leer.
Auf Wunsch kann der Kunde dort jedoch Daten zu
seinem Strombezug aus dem Netz anzeigen lassen.
Diese Daten sind jedoch für die Abrechnung nicht
relevant und werden nicht abgelesen.
11KS Jo - September 2016
Zahlenbeispiel
Erzeugung PV-Strom : 10.000 kWh p.a. (C)
Verbrauch : 4.000 kWh p.a.
Von der erzeugten Menge können 1.500 kWh
p.a. selbst genutzt werden.
8.500 kWh p.a. werden in das Netz
zurückgespeist (B).
Die fehlenden 2.500 kWh p.a. sind aus dem
Stromnetz zu beziehen (A).
4.000 kWh p.a. 10.000 kWh p.a.
12KS Jo - September 2016
Nachts ist es dunkel
Erzeugung PV-Strom : 10.000 kWh p.a. (C)
Verbrauch : 4.000 kWh p.a.
Von der erzeugten Menge können 1.500 kWh
p.a. selbst genutzt werden.
8.500 kWh p.a. werden in das Netz
zurückgespeist (B).
Die fehlenden 2.500 kWh p.a. sind aus dem
Stromnetz zu beziehen (A).
4.000 kWh p.a. 10.000 kWh p.a.
Obwohl die PV-Anlage mehr
Strom produziert, als
verbraucht wird, kann der
Bedarf nur teilweise durch
PV-Strom gedeckt werden,
da der Strom üblicherweise
nicht gespeichert werden
kann.
13KS Jo - September 2016
Abrechnung bei Selbstverbrauch (SV)
Die gesamte erzeugte Menge (C) wird dem
Anlagenbetreiber mit dem aktuell gültigen
Preis vergütet, so als sei der Strom zu 100%
in das Stromnetz eingespeist worden.
Der aus der PV-Anlage selbstverbrauchte
Strom (C – B) wird mit dem Gutschrifts-
Betrag verrechnet.
• Gutschrift über die gesamte Erzeugung
• Abzug selbstverbrauchter Anteil
14KS Jo - September 2016
PV-Vergütungssätze BNetzA
http://www.bundesnetzagentur.de
15KS Jo - September 2016
Berechnungsgrundlagen „Marktintegrationsmengen“
9,8 kWp
Anlagen bis 10 kWp
Vergütungsrelevant : B
?
Zähler C nicht erforderlich, ein Zählerplatz sollte vorgesehen
werden.
Zur steuerlichen Berücksichtigung könnte ein Erzeugungszähler
erforderlich werden.
16KS Jo - September 2016
Berechnungsgrundlagen „Marktintegrationsmengen“
Vergütet werden bis zu 90% der
erzeugten Menge (C), jedoch
maximal die in das Netz
zurückgespeisten kWh (B).
Variante A
C = 10.000 kWh, B = 9.500 kWh, A = 4.000 kWh
C x 0,9 = 9.000 kWh
zu vergüten sind 9.500 kWh, davon 9.000 zum EEG-Preis und
500 kWh zum Marktwert
10,8 kWp
Anlagen > 10 kWp
17KS Jo - September 2016
Berechnungsgrundlagen „Marktintegrationsmengen“
Variante B
C = 10.000 kWh, B = 7.000 kWh, A = 2.000 kWh
Zu vergüten sind 7.000 kWh zum EEG-Preis, der Rest wurde in
der Kundenanlage verbraucht (keine Vergütung !) und verdrängt
Bezug vom Lieferanten (A)
Vergütet werden bis zu 90% der
erzeugten Menge (C), jedoch
maximal die in das Netz
zurückgespeisten kWh (B).10,8 kWp
Anlagen > 10 kWp
18KS Jo - September 2016
Berechnungsgrundlagen „Marktintegrationsmengen“
Übergangsfrist, bis Ende 2013 gelten 100 %
10,8 kWp
Vergütet werden bis zu 90% der
erzeugten Menge (C), jedoch
maximal die in das Netz
zurückgespeisten kWh (B).
Anlagen > 10 kWp
19KS Jo - September 2016
Mengen Marktintegration Anlagen > 10 kWp
B
C
20KS Jo - September 2016
Anlagenerweiterung > 10 kWp
Bezug aus dem Netz : A
Einspeisung in das Netz aus I : C
Einspeisung in das Netz aus II : B - C
Selbstverbrauch aus I
D – C
Selbstverbrauch aus II
E – ( B – C )
21KS Jo - September 2016
Anlagenerweiterung > 10 kWp
Anlage I : 7 kWp 07/2012
Vergütung
Menge : C
Preis : 07/2012; Zone bis 10 kWp
Anlage II : 5 kWp 05/2013
Verklammerung mit Anlage I
Menge : B – C, wenn (B-C)<0,9xE
Preise : 05/2013
3 kW in Zone bis 10 kWp
2 kW in Zone bis 40 kWp
22KS Jo - September 2016
EEG 2014
öffentliches Stromnetz PNG
Erzeugung
Gebäude-Installation / Zählerschrank im Haus
Einspeisung - überschüssige Mengen
werden in das Netz eingespeist und
vergütet.
Zweirichtungs-
Zähler
A B
Zählerplatz erforderlich!
23KS Jo - September 2016
EEG-Umlage - Grundprinzip
bisher :
EEG-Umlage Lieferant
Menge A : EEG-Umlage über
„normale Stromrechnung“
zusätzlich :
EEG-Umlage Netzbetreiber
Menge C - B : EEG-Umlage
zusätzliche Rechnung
Pfalzwerke Netz AG
Die EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2015 6,170 ct/kWh.
24KS Jo - September 2016
EEG-Umlage – vielfältige Detailfragen
• Grundsatz : Jede kWh ist umlagepflichtig, aber es gibt Ausnahmen
• Sonderregelung für Kleinanlagen
• Bestandschutz für die meisten Altanlagen, bei einem
Betreiberwechsel fällt der Bestandschutz weg.
• Abweichende Zuständigkeit : Pfalzwerke Netz AG oder Amprion GmbH
• Details sind im EEG 2014 und der Ausgleichsmechanismusverordnung
festgelegt, Leitfaden der BNetzA beachten
• Melde- und Nachweispflicht liegt beim Anlagenbetreiber
25KS Jo - September 2016
Anlagenerweiterungen
Bei Erweiterung bestehender Anlagen ist ein Messkonzept abzustimmen.
Abgrenzungszähler sind einzuplanen.
26KS Jo - September 2016
EEG-Umlage für eigenerzeugten Strom
Als Verteilnetzbetreiber können wir derzeit keine Aussage zu
den Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber machen.
Zur Ermittlung des Anteils der Eigenversorgung sind
Stromzähler erforderlich.
Die Nutzung privater Zähler ist nicht möglich.
27KS Jo - September 2016