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Page 1: PL Autowrack V2...Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft, Leiter: Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Himmel (Nachhaltigkeitskoordinator

SteiermarkDas LandSteiermärkische

Berg- und Naturwacht

AUTOWRACKENTSORGUNGEine Information zur umweltgerechtenSammlung und Behandlung vonAltfahrzeugen.

VORSICHT!Keinesfalls dürfen Altfahrzeuge („Autowracks“)und Fahrzeugteile (z.B. Motor, Getriebe) aufnicht geeigneten Flächen (z.B. Wiesen-, Wald-,Schotterboden) abgestellt werden! Die auftre-tenden Flüssigkeitsverluste (z.B. Motor- undGetriebeöle, Brems- und Kühlflüssigkeit, Bat-teriesäure) verunreinigen die Umwelt. AchtenSie daher auch im privaten Bereich darauf,dass Altfahrzeuge („Autowracks“) und Fahr-zeugteile ausschließlich auf überdachten beto-nierten Flächen (z.B. Garage) abgestellt wer-den. Die Nichtbeachtung wird von der Bezirks-verwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von€ 730,-- bis € 36.340,-- bestraft!

Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft, Leiter: Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Himmel (Nachhaltigkeitskoordinator Steiermark), 8010 Graz, Bürgergasse 5a,

E-Mail: [email protected], Telefon: +43 (316) 877-4328, www.abfallwirtschaft.steiermark.at,Steiermärkische Berg- und Naturwacht, Landesleiter: Hermann Uller, Herdergasse 3, 8010 Graz, E-Mail: [email protected], Telefon: +43 (316) 38 39 90, www.bergundnaturwacht.at,

Redaktion: Dr. Günther Rupp, FA13A Umwelt- und Abfallrecht, Dipl. Ing. Erich Gungl, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft.Druck: RehaDruck-Graz, Papier: Lenza-Top-Recycling (ausgezeichnet mit dem Österreichischen Umweltzeichen). Version 2/14.12.2007

RÜCKNAHMESTELLEN!Bringen Sie ihr Altfahrzeug („Autowrack“) zueiner Rücknahmestelle des Herstellers. Diesergarantiert die ordnungsgemäße Lagerung undBehandlung und stellt Ihnen für die Abmel-dung einen Verwertungsnachweis aus. Sie finden die Rücknahmestellen im Internetunter: www.umweltnet.at>Abfall>Altfahrzeugeoder erfahren diese bei einem Händler ihrerAutomarke.

NUTZEN SIE DIESE MÖGLICHKEIT UND ENTSORGEN SIE IHR ALTFAHRZEUG („AUTOWRACK“) UMWELTGERECHT!

TIPP!Die MitarbeiterInnen der SteiermärkischenBerg- und Naturwacht beraten Sie gerne undinformieren Sie auch über geeignete kosten-günstige Transportmöglichkeiten!

UNENTGELTLICHE Rücknahme durch den Fahrzeughersteller seit 1. Jänner 2007!Der Halter oder Eigentümer kann sein Altfahrzeug (“Autowrack”) OHNE KOSTEN bei jeder registrierten Rücknahmestelle des Herstellers seiner Automarke (Neuwagenhändler) abgeben! )*

)* Die unentgeltliche Rücknahme kann für Personen- und Kombinationskraftwagen (PKW, KOMBI) und Fahrzeuge für die Gü-terbeförderung bis 3,5 [t] Gesamtgewicht in Anspruch genommen werden! Dabei muss das Altfahrzeug („Autowrack“) voll-ständig sein und es darf kein fahrzeugfremder Abfall mit entsorgt werden.

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