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55469 Simmern
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Planerische Ansätze Wasserrahmenrichtlinie,
Anforderungen an Regenwassereinleitungen
Dipl.-Ing. Johannes Dillig
DILLIG Ingenieure
Lehrbeauftragter FH Koblenz
Seminarreihe für Werkleiter 2007
Westerburg
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
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Planerische Ansätze Wasserrahmenrichtlinie,
Anforderungen an Regenwassereinleitungen
Dipl.-Ing. Johannes Dillig
DILLIG Ingenieure
Seminarreihe für Werkleiter 2007
Westerburg
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-PfalzDILLIG INGENIEURE
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EU-Wasserrahmenrichtlinie
Artikel 1„Ziel der Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für
die Gewässer der Mitgliedsstaaten
a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustandes der aquatischenÖkosysteme …
b) Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung …
c) … schrittweise Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären (gefährlichen) Stoffen …
d) Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers …
e) Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren …“
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1. Verschlechterungsverbot nach Artikel 4, (1) a)
i. „Die Mitgliedsstaaten führen, …, die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustandes aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern.“
EU-Wasserrahmenrichtlinie
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1. Zustand: Einstufung des Gewässers nach Qualitätskomponenten (biologisch, physikalisch-chemisch, hydro-morphologisch) bzw. des ökologischen Potentials
2. umfasst nicht die nachteilige Veränderung nur einer Qualitätskomponente des Wassers nach bisher üblicher Definition
3. umfasst die Gewässerverschlechterung durch Abstufung in eine niedrigere Zustandskategorie gemäß WRRL (z.B. von gut zu mäßig);innerhalb einer Zustandskategorie können einzelne Qualitätskomponenten durch eine Einleitungsstelle verschlechtert werden, wenn nicht die Zustandsklasse verschlechtert wird.
4. Zukünftig: wasserwirtschaftliche Eingriffs-/Ausgleichsregelung ähnlich dem Bundesnaturschutzgesetz
Verschlechterungsverbot
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2. Verbesserungsgebot nach Artikel 4, (1) a)
ii. Guter ökologischer Zustand und chemischer Zustand in 15 Jahren (bis 2015) für alle Gewässer (Ausnahme erheblich veränderte oder künstliche Gewässer)
iii. Gutes ökologisches Potential und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichenGewässern in 15 Jahren (bis 2015)
EU-Wasserrahmenrichtlinie
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In Rheinland-Pfalz erfolgte die Bewertung der Gewässer/Wasserkörper auf die Zielerreichung in einen guten Zustand gemäß EU-WRRL in zwei Kategorien:
„Zielerreichung wahrscheinlich 50 %“
und
„Zielerreichung unwahrscheinlich 48 %“
Verbesserungsgebot
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Erheblich veränderte oder künstliche Gewässer in Rheinland-Pfalz.
Ziel:
Gutes ökologisches Potential und guter
chemischer Zustand bis 2015
Verbesserungsgebot
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3) Alle Einleitungsstellen sind betroffen, Artikel 10
(1) „Die Mitgliedsstaaten sorgen dafür, dass alle …Einleitungen in Oberflächengewässer entsprechend dem in diesem Artikel festgelegten kombinierten Ansatz begrenzt werden.
EU-Wasserrahmenrichtlinie
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4) Beste verfügbare Technologie anstatt aaRdT, Artikel 10
(2) „Die Mitgliedsstaaten sorgen dafür, dass
a) die Emissionsbegrenzung auf der Grundlage der besten verfügbaren Technologien oder
b) die einschlägige Emissionsgrenzwerte oder
c) bei diffusen Auswirkungen die Begrenzungen, die gegebenenfalls beste verfügbare Umweltpraxiseinschließen, …“
EU-Wasserrahmenrichtlinie
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Beste verfügbare Technologiez.B.: Retentionsbodenfilterbecken
0,006 - 0,06 mm 0,06 - 0,15 mm > 0,15 mm
Verteilung der partikularen Stoffe im Regenwasserabfluss nach Korngrößen
(Modell HAuSS, ISWW Nr 86, 1997)
Ant
eil d
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artik
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was
sera
bflu
ss in
%
Korngröße
Absetzteich (q <10 m/h)A
Absetzschacht
Regenklärbecken (q =10 m/h)A
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
0 %
< 0,006 mm
Schwermetalle
AFS
Versickerung über Mutterbodenschicht
Vegetationspassage
Reinigungswirkung von Regenwasserbehandlungsmaßnahmen
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Emissionsgrenzwertez.B.: abfiltrierbare Stoffe 20 mg/l
Bei dem von dem Bund/Länder AK Niederschlagswasser aktuell diskutierten Grenzwert der AFS < 20 mg/l sind bei 97,5 % aller Regenwassereinleitungsstellen Retentionsbodenfilter oder vergleichbare Reinigungsverfahren erforderlich.
Abfiltrierbare Stoffe im Regenwasserkanal der Trennkanalisation aus DWA-Datenpool, nach Brombach/Fuchs, KA 4/2003;
und im Niederschlag nach ISWW 1990 (Niederschlag statistisch nicht gesichert)
1
10
100
1.000
10.000
0,1 1 10 100Relative Unterschreitungshäufigkeit in %
AFS
in m
g TS
/l
RW-KanalNiederschlag
20 mg/l
2,5 %
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1. Durch die Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für die anlagen- und stoffbezogenen Forderungen an den Bund übertragen.
2. Eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit den Vorschlag für einen Anhang Niederschlagswasser zur Abwasserverordnung zur Umsetzung der EU-WRRL für Regenwassereinleitungsstellen.
3. Geplant ist die Regelung nach dem Emissionsprinzip (Festlegung von Grenzwerten). Damit wird jede Einleitungsstelle gleich behandelt, unabhängig von dem Gewässerzustand.
4. Der von Rheinland-Pfalz geforderte kostengünstigere immissionsbezogene Ansatz, d.h. Einzelfallbetrachtung der tatsächlich erforderlichen Reinigungsleistung abhängig von der Gewässerqualität nach EU-WRRL, wurde bisher nicht berücksichtigt.
EU-WasserrahmenrichtlinieAktueller Stand der Diskussionen zu Emissionsgrenzwerten
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5. Die Regelungen sollen zunächst nur für neue Einleitungsstellen gelten.
6. Aber auch Verlängerungen bestehender Einleitungserlaubnisse sind wie ein Neuantrag zu behandeln. D.h. es gelten die für einen Neuantrag festgelegten Prinzipien.
EU-WasserrahmenrichtlinieAktueller Stand der Diskussionen zu Emissionsgrenzwerten
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Verfahrensabläufe zur Prüfung auf Übereinstimmung mit der WRRL sind derzeit unklar:
1. Für die biologische Qualitätskomponente der Gewässer fehlt die Definition der Zustandsklassen.
2. Die Bewertung des aktuellen ökologischen Potentials der Gewässer liegt nicht vor.
3. Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand der Gewässer liegen nur teilweise vor.
4. Die Bewirtschaftungspläne für die Gewässer und die Anforderungen an Einleitungsstellen werden voraussichtlich erst ab 2009 zur Verfügung stehen.
5. Aktuell sind die Auswirkungen auf die Genehmigung von RW-Einleitungen noch gering.
6. Ab ca. 2009 sind Auswirkungen auf die Genehmigung (auch Verlängerung) von Einleitungsstellen zu erwarten.
EU-WasserrahmenrichtlinieAktueller Status
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Stadt Frechen, NRW
Regenwasserbehandlungsanlage für neuen Stadtteil Benzelrath
• Wasserrechtliche Zusage und Planung im Sommer 2000 für ein Regenrückhaltebecken, V=23.200 m³, in dem ehemaligen Absetzteich der Brikettfabrik „Grube Carl“,
Investitionskosten ca. 50.000,- € für Umbaumaßnahmen
• Wegen sich verzögernder Entlassung aus der Bergaufsicht konnte die wasserrechtliche Genehmigung erst 2003 erteilt werden
• Zwischenzeitlich war die EU-WRRL in Kraft
• Die Genehmigung als RRB ohne Regenwasserreinigung mit bester verfügbarer Technologie wurde mit Hinweis auf das Verschlechterungsverbot der WRRL versagt
EU-WasserrahmenrichtlinieBeispielhafte Auswirkungen
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EU-WasserrahmenrichtlinieRegenwasserbehandlungsanlage Absetzteich, Frechen
• Ergebnis: Neuplanung mit Retentionsbodenfilterbecken mit Regenklärbecken und RRB, Investitionskosten 900.000,- €
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1. Bestehende RW-Einleitungsstellen werden in den nächsten 20 Jahren Zug um Zug an die Anforderungen der EU-WRRL angepasst.
2. Resultierende Investitionskosten wurden Anfang 2007 von DILLIG Ingenieure im Auftrag des Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz, untersucht.
3. Folgende Gebiete wurden beispielhaft untersucht:
• VG Simmern, Rhein-Hunsrück-Kreis
• VG Zell/Mosel, Kreis Cochem-Zell (nur Moseltal)
4. Für beide Gebiete wurden alle RW-Einleitungsstellen gemäßdem Entwurf des Anhang Niederschlagswasser bewertet und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt.
5. Die Untersuchung erfolgte für die RW-Behandlung mit Regenklärbecken (RKB)
EU-WasserrahmenrichtlinieBeispielhafte Auswirkungen in Rheinland-Pfalz
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Bei der engen Moseltalbebauungsind die erforderlichen RW-Behandlungsanlagen nur mit hohem bautechnischen Aufwand zu realisieren. Die RW-Einleitungsstellen sind teilweise mittels Pumpwerken zusammenzufassen.
VG Zell Mosel, RW-Einleitungsstellen53 RW-Einleitungsstellen, aus Abwasserbeseitigungskonzept
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EU-WasserrahmenrichtlinieBeispielhafte Auswirkungen in Rheinland-Pfalz
Kosten für die Regenwasserbehandlung bestehender Regenwasserausläufe gemäß den Anforderungen der EU-WRRL mittels Regenklärbecken (RKB)
aus Abw asserbeseitigungskonzepten der VG Zell/Mosel; VG Simmern
651 €/EW
149 €/EW
0
100
200
300
400
500
600
700
1
Inve
stiti
onsk
oste
n/EW
VG Zell/Mosel
VG Simmern
VG Zell/Mosel 6 RKB
9.518 EW Summe 6.192.000 €
VG Simmern 7 RKB
18.732 EW Summe 2.784.000 €
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EU-WasserrahmenrichtlinieBeispielhafte Auswirkungen in Rheinland-Pfalz
Anzahl der Regenwassereinleitungsstellen für vier Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz
aus Abw asserbeseitigungskonzepten der VG Zell/Mosel; VG Rheinböllen; VG Simmern, Stadt Bingen am Rhein
1,8
6,1
0,6 0,8
0
1
2
3
4
5
6
7
1
RW
-Ein
leitu
ngss
telle
n/10
00 E
W
VG Zell/MoselVG RheinböllenStadt Bingen am RheinVG Simmern
111 Einleitungs-
stellen; 18.066 EW
7 Einleitungs-
stellen; 10.839 EW
22 Einleitungs-
stellen; 26.029 EW
58 Einleitungs-
stellen; 18.732 EW
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EU-WasserrahmenrichtlinieErgebnis für Rheinland-Pfalz
Rohrleitung
Leitlinien der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung
Mit den in Rheinland-Pfalz angewendeten Leitlinien zur naturnahen Regenwasser-bewirtschaftung sind die Investitionskosten aus den Anforderungen der EU-WRRL erheblich zu reduzieren, da die zu behandelnde Regenwassermenge reduziert wird.
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1. Ergebnis ist die Festlegung der kosteneffizientesten Maßnahmen um die Anforderungen der EU-WRRL zu erfüllen
2. Über den Immissionsansatz soll eine zielgerichtete Vorgehensweise möglich werden
3. Die Ergebnisse zeigen auf, dass ein Mehraufwand über den jetzigen Stand hinaus mit dem Emissionsansatz (Gießkannenprinzip)
• nicht erforderlich,
• nicht zumutbar,
• nicht ökoeffizient
ist.
EU-WasserrahmenrichtlinieBeispielhafte Auswirkungen in Rheinland-Pfalz