Präsentation der ErgebnisseDiakonisches Werk Hamburg26.10.2009
Autorin: Emilija Mitrović
Lebenssituation von Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg
Forschungsschwerpunkte:
Bildung Gesundheit Arbeit
Zusätzliche Fragestellungen nach Geschlechterverhältnissen Wohnsituation
Methode: Qualitative Sozialforschung
28 Leitfaden gesteuerte Interviews: 12 Migrantinnen und Migranten ohne
gültige Papiere 16 Expertinnen und Experten
Drei Workshops mit Expert/-innen zu Schule, Gesundheit, Arbeit
Schule und Kita
Rechtliche Grundlagen für den Schulbesuch in Hamburg
§ 1 Recht auf Bildung § 2 Bildungsauftrag § 37 Schulpflicht
Einschulungspraxis (bisher):Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Einladungsschreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung, Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsschein oder
Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, Personalausweis oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass
(oder zugelassener Passersatz), wenn kein Personalausweis vorgelegt werden kann: aktuelle
amtliche Meldebestätigung für das Kind, gegebenenfalls Gerichtsentscheidung über die Regelung der
elterlichen Sorge, Bescheinigung über die letzte altersgemäße ärztliche
Vorsorgeuntersuchung (U 9-Untersuchung oder Schularztbesuch)“. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 19/788
Wenn die Meldebescheinigung fehlt ?
„Normalerweise prüft die Schulsekretärin über Personalausweis oder Meldebescheinigung gleich bei der Anmeldung die Adresse der Familie. Wenn diese nicht mit Meldebescheinigung nachgewiesen wird, werden die Eltern wieder weggeschickt.“
Schulleiter einer Haupt- und Realschule
Das Zentrale Schülerregister (ZSR)
Mit dem 2006 eingeführten zentralen Schülerregister wurden alle SchulleiterInnen verpflichtet, lückenlos alle Schüler mit Meldeadresse und Aufenthaltsstatus an die Schulbehörde zu melden.
Auf die Daten im zentrale Schülerregister hat die Polizei Zugriff.
Verunsicherung bei den Eltern:
„…seitdem wir an das zentrale Schülerregister melden müssen, besteht die Gefahr, dass die Innenbehörde, die Zugang zu den Daten hat, einen Abgleich macht und der Familie dann die Abschiebung ins Haus steht. Dieses Risiko wollen viele Eltern nicht eingehen und behalten die Kinder lieber zuhause. Die Anfragen von Eltern ohne Papiere, ob wir ihre Kinder dennoch aufnehmen, sind stark zurückgegangen.“
Schulsekretärin
Loyalitätskonflikt bei den Schulleiter/-innen
Bildungsauftrag Meldepflicht in das ZSR Meldepflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz
Hamburger Expert/-innen einig:
Die normierte Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen nach § 87 Abs. 2 AufenthG an die Ausländerbehörden greift für Schulen in Hamburg nicht. Das Hamburger Schulgesetz knüpft Schulpflicht, Schulrecht und Einschulung an den Wohnort Hamburg und nicht an den Aufenthaltsstatus. Die Ermittlung des Aufenthaltsstatus gehört nicht zu den dienstlichen Aufgaben des Schulpersonals, und eventuelle Kenntnisse dürfen nicht an die Ausländerbehörde übermittelt werden.
Workshop am 22. April 2009 im Hamburger Institut für Sozialforschung
Klarstellung der Schulsenatorin:
„Der aufenthaltsrechtliche Status einer in Hamburg wohnenden Familie ist für die Begründung eines Schulverhältnisses nicht von Belang. Wir sind auch nicht befugt, diese Daten von den Familien zu erheben. Auch wenn sich ohne Zutun der Schule der Eindruck ergibt, ein Schüler oder eine Schülerin halte sich möglicherweise unerlaubt in Hamburg auf, trifft die Schule keine Pflicht zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Information der Ausländerbehörde, da diese Information eben nicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erlangt wurde.“
Christa Goetsch im Brief vom 17.6.2009 an alle Schulleitungen
Problemzone Kita
Gesetzlicher Anspruch auf 5 Stunden Kitaplatz für alle 3 – 6 jährigen
„… denn die Grundlagen für eine gute Bildung und starke Charaktere werden in den ersten Lebensjahren geschaffen.“
Senator für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz 2008
Keine Chance für Papierlose
„Es ist aufgrund der Kitacard und finanzieller Probleme fast unmöglich, Kinder ohne Aufenthaltsstatus in Kindergärten unterzubringen. Dies stellt ein großes Problem besonders für die Kinder dar, die hier in der Illegalität geboren sind. Als Babys konnten sie noch zu den Arbeitsplätzen ihrer Mütter mitgenommen werden, nun aber in einem Alter zwischen 3 und 6 Jahren, werden sie aufgrund mangelnder Möglichkeiten mit zur Arbeit geschleppt, gucken dort beim Putzen zu und werden vor dem Fernseher geparkt. Diese Kinder können sich weder sozial noch sprachlich entfalten.“
Mitarbeiterin Mujeres sin fronteras
Gesundheit
Rechtsgrundlagen:
Rechtlicher Rahmen Internationale Abkommen Grundgesetz Asylbewerberleistungsgesetz
Aktuelles zur Meldepflicht Deutscher Ärztetag Bericht des BMI Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
Gesundheitsversorgung für Papierlose in Hamburg: Medibüro mit ÄrztInnen-Netz seit 1994 Gesundheitsamt Altona CASA blanca (STD und HIV) Infektionsmedizinisches Centrum Hamburg
(HIV) Malteser Migranten Medizin Familienplanungszentrum / pro familia Beratungsstellen –wie u.a. Mujeres sin
Fronteras, DW
Befunde aus den Interviews:
Betroffene Migrant/-innen Zugangsbarrieren: Angst vor Entdeckung und Verrat,
kein Versicherungsschutz, zu wenig Geld für Finanzierung der Behandlung und
Medikamente zu wenig Information über Hilfeeinrichtungen Gefährdung für Mutter und Kind im Fall von
Schwangerschaft und Geburt Nur wenige Gruppen fühlen sich gut versorgt (z.B.
männlicher Sexarbeiter) Die Menschen gehen später als notwendig zum Arzt
(Selbstbehandlung)
Befunde aus Expert/-innen-Interviews: Hohes ehrenamtliches Engagement kann eine
umfassende medizinische Versorgung nicht ersetzen oder ausgleichen
Notwendigkeit einer Rechtssicherheit in Bezug auf Schweigepflicht/Meldepflicht in den Krankenhäusern
Erheblicher Bedarf an struktureller Integration in das reguläre Gesundheitssystem statt prekäre Hilfe im Einzelfall
Notwendigkeit von Refinanzierungsmöglichkeiten v.a. im Bereich der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern
Arbeit
Arbeiten in der Illegalität
in privaten Haushalten in der Gastronomie im Reinigungs- und Hotelgewerbe in der Sexarbeit auf Baustellen im Hafen in Klein- und Mittelbetrieben
Arbeitsrechte
Recht auf ausgehandelten Lohn Mindesturlaub Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Versicherung bei Arbeitsunfall
Arbeitsgerichte
„Die Feststellung des Aufenthaltsstatus ist für ein Arbeitsgerichtsverfahren weder prozess- noch urteilsrelevant.“
Workshop am 1. September 2009 im DW
Wohnen
Mit vielen Personen Auf engem Wohnraum Mit geringen Wohnkomfort Zu überteuerten Quadratmeterpreisen
Besondere Problemlagen von Frauen
Schwangerschaft und Geburt Größere Ausbeutung in privaten
Haushalten (Pflege, Putzen, Kinder, Kochen)
Größere Verletzbarkeit (Sexarbeit) Größeres Erkrankungsrisiko
(Untersuchung von Anna Kühne)
Handlungsbedarf
Bildung Fortbildungen für Schulpersonal Mehrsprachige Infoblätter für Eltern Zugangsmöglichkeiten zu Kita und Hort
Gesundheit Anonymisierter Krankenschein Hausärztliche Sprechstunde Aufenthalt für Schwangere/ Geburtsurkunde
Arbeit Aufklärung über Rechte Ausbau von Beratungsangeboten