Web-Seminar Praxisratgeber VergaberechtFreihändige Vergaben gemäß VOL/A
Thomas Ferber
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Thomas FerberIch habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen.
Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter.
Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig. Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an. Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen.
Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
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Vergabearten
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Vergabearten
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Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
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VOL
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Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-dingungen zu verhandeln.“
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A: „Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
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● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.
Freihändige Vergabe
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Grundprinzipien im Vergaberecht
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Grundprinzipien des Vergaberechts
● Wettbewerbsgrundsatz● Tranzparenzgebot● Diskriminierungsverbot
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Grundsätze
● Gebot der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
● Gebot der Angemessenheit der Preise
● Mittelstandsförderung - Grundsatz der Losaufteilung
● Markterkundungsverbot
● Preisvorschriften
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§ 2 Abs. 1 VOL/A Grundsätze
Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert werden.
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§ 2 Abs. 2 VOL/A Grundsätze
Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründen dies erfordern.
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§ 2 Abs. 3 VOL/A Grundsätze
Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markt-erkundung und zum Zwecke von Ertragsberechnungen ist unzulässig.
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§ 2 Abs. 4 VOL/A Grundsätze
Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten.
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Vergaberechtsübersicht
Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt),
VOF
VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A 3. Abschn.
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Vergaberechtsübersicht
Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt),
VOF
VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A 3. Abschn.
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Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“
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Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln beachtet werden. Z. B.
§ 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013: „Bei Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren und zu dokumentierenden Begründung.“
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Freihändige Vergabe
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Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
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Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe - VOL/A
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit b) VOL/A: „im Anschluss an Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen, die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben werden müssen,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit c) VOL/A: „es sich um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit d) VOL/A: „bei geringfügigen Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit e) VOL/A: „Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen bezogen werden können,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§ 3 Abs. 5 lit f ) VOL/A: „es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit g) VOL/A: „die Leistung aufgrund von Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sind,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit h) VOL/A „die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit i) VOL/A: „sie durch Ausführungsbe-stimmungen von einem Bundesminister – gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit j) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit k) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit l) VOL/A: „für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“
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Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für Ausschreibungen gemäß VOL/A
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VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
EU-Schwellenwertfür Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
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Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Abhängig von BundesländerregelungAbhängig von Bundesländerregelung
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Abhängig von BundesländerregelungAbhängig von Bundesländerregelung
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Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)
*) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)
Seite 40 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
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Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
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Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Berlin = 7.500 Euro*)Berlin = 7.500 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Berlin = 25.000 Euro*)Berlin = 25.000 Euro*)
*) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012
Seite 43 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
*) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung
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Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
*) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010 § 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010
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Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bremen = 10.000 Euro*)Bremen = 10.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Bremen = 40.000 Euro*)Bremen = 40.000 Euro*)
*) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011
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Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Hamburg = 50.000 Euro*)Hamburg = 50.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Hamburg = 100.000 Euro*)Hamburg = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013
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Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Hessen = 100.000 Euro*)Hessen = 100.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Hessen = 200.000 Euro*)Hessen = 200.000 Euro*)
*) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561) Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.
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§9 HVgG Vergabefreigrenzen
§ 9 Abs. 2 HVgV: „Sind nach Abs. 1 Satz 1 keine anderen Vergabefreigrenzen festgesetzt, betragen diese für
1. Bauleistungen je Gewerk (Fachlos):
a) bei Beschränkter Ausschreibung 1 Million Euro,
b) bei Freihändiger Vergabe 100 000 Euro,
2. Lieferungen und Leistungen je Auftrag:
a) bei Beschränkter Ausschreibung weniger als 200 000 Euro,
b) bei Freihändiger Vergabe 100 000 Euro, soweit dem Recht der Europäischen Union nicht entgegensteht.“
Seite 49 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§4 HVgG Vergabearten
§ 4 Abs. 5 HVgV: „Vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ist ein öffentliches Interessenbekundungs-verfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei
1. Bauleistungen ab 100 000 Euro je Gewerk (Fachlos),
2. Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag
3. und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag
durchzuführen.
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Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005
Seite 51 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Niedersachsen = 25.000 Euro*)Niedersachsen = 25.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Niedersachsen = 50.000 Euro*)Niedersachsen = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO)
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NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)
NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)
*) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012
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NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12
Seite 54 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011
Seite 55 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)
Saarland = 10.000 Euro*)
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)
Saarland = 10.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Saarland = 25.000 Euro*)Saarland = 25.000 Euro*)
*) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008
Seite 56 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Sachsen = 25.000 Euro*)Sachsen = 25.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013
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Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20
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Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013
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Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Thüringen = 20.000 Euro*)Thüringen = 20.000 Euro*)
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Thüringen = 50.000 Euro*)Thüringen = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011
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Dokumentation
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§ 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A
Die Auftraggeber informieren nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswertvon 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.
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§ 19 Abs. 2 Satz 2 VOL/A
Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie
deren Adressdaten,- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine
natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
- Vergabeart,- Art und Umfang der Leistung,- Zeitraum der Leistungserbringung.
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§ 19 Abs. 3 VOL/A
Die Auftraggeber können die Informationen zurückhalten, wenn die Weitergabe den Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst nicht im öffentlichen Interesse läge, oder die berechtigten Geschäftsinteressen von Unternehmen oder den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde.
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§ 19 Abs. 1 VOL/A Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote, Informationen
Die Auftraggeber teilen unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichenAngebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung mit.
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§ 20 VOL/A Dokumentation
Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.
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§20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation
Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der Dokumentation zu begründen.
Seite 67 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.
Zusammenfassung
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Die Freihändigen Vergabe ist zulässig, wenn
● Der Auftragswert unterhalb der vorgegebenen Wertgrenzen liegt oder
● Ein sachlicher Grund gemäß § 3 Abs. 5 vorliegt.
Zusammenfassung
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Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
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Web-Seminare zum Vergaberecht
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
Seite 71 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Einführung in das Vergaberecht
Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
Seite 72 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - Bieterstrategien
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
Seite 73 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - IT-Vergabe
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html
Seite 74 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – IT-Intensivseminar (2-tägig)
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/intensivseminar.html
Seite 75 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
Seite 76 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Preisrecht + Preisprüfung
www.singer-preispruefung.de
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Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
Seite 78 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 TabellenHardcover69,- Euro (inkl. MwSt.)
Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren
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Fristen im Vergabeverfahren
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Vielen Dank!
Thomas Ferber
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