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„ Pflegenotstand – was nun? Gesundheitsarbeit im ländlichen Raum“
Hermeskeil, 28.3.2019
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Überblick 8
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Krankenhausbehandlungen in den Jahren 2000 bis 2017 (in Milliarden Euro)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista
44,16 44,645,79 46,31 47,17
48,5349,93 50,42
52,14
55,41
58,1359,95
61,6664,19
67,8670,38
73,7075,75
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
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Überblick 8
Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2017
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista
2.242 2.221 2.197 2.166 2.1392.104 2.087 2.083 2.084 2.064 2.045 2.017 1.996 1.980 1956 1951 1942
0
500
1000
1500
2000
2500
2000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
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Überblick 8
Fallzahlen in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1998 bis 2016 (in Millionen)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista
16,8 17,1 17,3 17,3 17,4 17,3 16,8 16,5 16,8 17,2 17,5 17,8 18 18,3 18,6 18,8 19,1 19,2 19,5
0
5
10
15
20
25
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
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Überblick 8
Anzahl der Krankenhausbetten in Deutschland in den Jahren 1998 bis 2016 (in 1.000)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista
571,6 565,3 559,7 552,7 547,3 541,9 531,3 523,8 510,8 507 503,4 503,3 502,7 502 501,5 500,7 500,7 499,4 498,8
0
100
200
300
400
500
600
700
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
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Überblick 8
Durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1992 bis 2016 (in Tagen)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista
13,3
12,612
11,5
10,810,5
10,29,9 9,7
9,4 9,28,9 8,7 8,7 8,5 8,3 8,1 8 7,9 7,7 7,6 7,5 7,4 7,3 7,3
0
2
4
6
8
10
12
14
'92 '93 '94 '95 '96 '97 '98 '99 '00 '01 '02 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16
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Bettenauslastung in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1998 bis 2016
Quelle: Statistisches Bundesamt; Statista
82,3% 82,2% 81,9% 81,1% 80,1%77,6%
75,5% 75,6% 76,3% 77,2% 77,4% 77,5% 77,4% 77,3% 77,4% 77,3% 77,4% 77,5% 77,9%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
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Überblick 8
Ärztliches und nichtärztliches Krankenhauspersonal im Jahresdurchschnitt in Deutschland in den Jahren 1991 bis 2016 (in 1.000)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista
* Mit ärztlichem Personal sind in der Erhebung alle Vollkräfte (ohne Belegärzte und ohne Zahnärzte) gemeint, bis 2003 ohne Ärzte imPraktikum. Ab 2004 sind Assistenzärzte in der Zahl der hauptamtlichen Ärzte enthalten. Mit nichtärztlichem Personal wird in der Erhebung das restliche Personal bezeichnet (ohne Personal der Ausbildungsstätten), einschließlich der Schüler und Auszubildenden. Vollkräfte sind laut Quelle Beschäftigte umgerechnet auf die volle tarifliche Arbeitszeit. Anteilig einbezogen sind auch die Beschäftigten, die nicht am 31.12. im Krankenhaus angestellt waren, sondern nur für einen Zeitraum innerhalb eines Jahres. Zur besseren Übersicht wurden die Werte gerundet.
95,2 101,6121,6 134,8 142,9 150,8 158,1
780,6 786
674,5 681,4 694,9 708,7 722,4
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1991 1995 2005 2010 2012 2014 2016
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Ärztlicher Dienst* Nichtärztliches Personal
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Seite 9Quelle: BMG; Statista
Kennzahlen zur Sozialen PflegeversicherungSaldo Einnahmen/Ausgaben (in Mrd. €) 2002 - 2017
-0,38
-0,69-0,82
-0,36
0,45
-0,32
0,63
0,99
0,34 0,31
0,1
0,630,5
1,7
1
-2,4
-3
-2,5
-2
-1,5
-1
-0,5
0
0,5
1
1,5
2
2002 2003 2004 2005 2006* 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
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Seite 10
Anzahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland in den Jahren 1995 bis 2017 (in Millionen)
1,07
1,66
1,83 1,84 1,891,95 1,97
2,03 2,03
2,232,29 2,32
2,42,48
2,572,67
2,75
3,3
1995 1997 1999 2001 2003 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
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Quelle: Statistisches Bundesamt; Statista, GKV-Spitzenverband
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Überblick 16
Anzahl von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in Deutschland in den Jahren 1999 bis 2015
Quelle: Statistisches Bundesamt; Statista
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015
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Ambulante Pflegedienste Pflegeheime
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Anzahl des Personals in der ambulanten und der stationären bzw. teilstationärenPflege in Deutschland im Zeitraum von 2003 bis 2016 (in 1.000)
Quelle: Statistisches Bundesamt; Statista
475495
511523
546561
574600
621636
661
625637 646
679697
190 194 201 204 214 215236
251269
282 291 294310
326344
365
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 2015 2016
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Personal in Pflegeheimen Personal in ambulanten Pflegediensten
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Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst von Altenpflegern in Deutschland imJahr 2017 (in Euro)
Quelle: PersonalMarkt; Staista
Unteres Quartil* Median** Oberes Quartil
Gesamt 23739€ 28479€ 32621€
Frauen 23366€ 28249€ 32368€
Männer 25600€ 29388€ 33903€
25 Jahre 23980€ 27822€ 30855€
35 Jahre 23386€ 28265€ 31934€
45 Jahre 23658€ 28260€ 32255€
Bis 100 Mitarbeiter 23039€ 27694€ 31720€
101 bis 1.000 Mitarbeiter 26279€ 30206€ 34003€
Mehr als 1.000 Mitarbeiter 27107€ 31481€ 36233€
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Prognose Pflegebedürftige insgesamt bis 2030 in Tausend
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder: demografoscher Wandel in Deitschland, Heft 2, 2010
2247
2645
2905
3371
2000
2200
2400
2600
2800
3000
3200
3400
3600
2007 2015 2020 2030
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Prognose der Bedarfs- und Angebotsentwicklung bei Pflegevollkräften bis 2025in Tausend
Quelle: Statistisches Bundesamt: Projektionen des Personalbedarfs und -angebots in Pflegeberufen bis 2025
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
2005 2010 2015 2020 2025
Bedarf an Pflegevollkräften nach dem "Status-Quo-Szenario"
Pflegevollkräfte mit einer Beschäftigungsstrukturwie in Deutschland 2005 in Pflegeberufen ohneberufliche Flexibilität
Pflegevollkräfte mit einer Beschäftigungsstrukturwie in Deutschland 2005 in Pflegeberufen mitberuflicher Flexibilität
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Reform der Pflegeberufeausbildung
Gemeinsame generalistische, theoretische und praktische Ausbildung2 Jahre
Fortsetzung generalistische
Ausbildung(ggf. mit
Vertiefung Alten-oder
Kinderkranken-pflege)
1 Jahr
Separate Ausbildung
Kinder-krankenpflege
1 Jahr
Separate AusbildungAltenpflege
1 Jahr
Getrennte Abschlussprüfungen(Abschluss: Altenpfleger,
Kinderkrankenpfleger)
Gemeinsame Zwischenprüfung
Abschluss generalistischePflegekraft
ggf. mit Vertiefung
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSGAltenpflege
• 13.000 Pflegekräfte mehr Schaffung von 13.000 neuen Fachkraftstellen in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege, Finanzierung durch GKV
• Ausbildungsfinanzierung Entlastung der Pflegeeinrichtung. Sie können mit den zusätzlichen Mitteln entsprechend ihr Personal aufstocken und mehr ausbilden
• Entlastung der Pflege durch Investitionen in Digitalisierung
Pflegeversicherung unterstützt über eine 40-prozentige Kofinanzierung einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 12.000 Euro
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Eckpunkte des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes – PpSGAltenpflege
• Bessere Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten entlastet die Pflege
Verbindliche Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen, Kooperationsverträge mit geeigneten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringern zu schließen
• Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige Für pflegende Angehörige Anspruch auf stationäre Reha, auch wenn nur medizinische Voraussetzung für ambulante Reha vorliegt
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSGKrankenpflege
Wesentliche Maßnahmen:
• Vollständige Finanzierung von Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal
Anstelle der bisherigen hälftigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte werden sie nun vollständig von den Kostenträgern refinanziert. In der Vergangenheit wurde der Teil der Tarifsteigerungen, der oberhalb der maßgeblichen Obergrenze lag, soweit er nicht ausgeglichen wurde, teilweise durch Einsparungen zu Lasten der Pflege kompensiert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind daher für Pflegepersonal einzusetzen. Dies ist durch einen Nachweis zu belegen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.
• Fortführung des KrankenhausstrukturfondsVon 2019 bis 2022 werden aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds jährlich bis zu 500 Millionen Euro für strukturverbessernde Vorhaben der Länder im Krankenhausbereich bereitgestellt. Die Länder müssen zu jedem geförderten Vorhaben eine Ko-Finanzierung von mindestens der Hälfte der Kosten des Vorhabens aufbringen und ihr durchschnittliches Investitionsniveau der Jahre 2015 bis 2017 in den Jahren 2019 bis 2022 mindestens beibehalten
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSGKrankenpflege
Wesentliche Maßnahmen:
• Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in den Krankenhäusern
Zur Gewinnung von zusätzlichem Pflegepersonal können Krankenhäuser Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf mit der Personalvertretung vereinbaren. Die erforderlichen Aufwendungen hierfür können Krankenhäuser hälftig für einen Zeitraum von sechs Jahren aus Mitteln der Kostenträger decken. Diese stellen hierfür in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 70 Millionen Euro bereit.
• Zusätzliche Finanzmittel für NotfallzuschlägeDie Verbindung zwischen den Notfallzu- und – abschlägen, die zu einer Absenkung des Landesbasisfallwerts führt, wird aufgehoben. Damit führen Notfallzuschläge zu höheren Einnahmen für den Krankenhausbereich insgesamt.
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSGKrankenpflege
• 13.000 Pflegekräfte mehr Schaffung von 13.000 neuen Fachkraftstellen in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege, Finanzierung durch GKV
• Ausbildungsfinanzierung Entlastung der Pflegeeinrichtung. Sie können mit den zusätzlichen Mitteln entsprechend ihr Personal aufstocken und mehr ausbilden
• Entlastung der Pflege durch Investitionen in Digitalisierung
Pflegeversicherung unterstützt über eine 40-prozentige Kofinanzierung einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 12.000 Euro
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Maßnahmen des Koalitionsvertrags im Bereich Pflege
Konzertierte Aktion Pflege• Entwicklung verbindlicher Personalbemessungsinstrumente in
der Altenpflege• Ausbildungsoffensive• Bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit• Wiedereinstiegsprogramm• Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern
zu Pflegefachkräften
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Maßnahmen des Koalitionsvertrags im Bereich Pflege
Angebotsverbesserung• Einführung eines jährlichen Entlastungsbudgets für Kurzzeit-
und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege• Wirtschaftlich tragfähige Vergütung in der Kurzzeitpflege• Schwelle von 100.000 Euro Jahreseinkünften beim Rückgriff
auf Angehörige• Förderung des präventiven Hausbesuchs durch Mittel des
Präventionsgesetzes• Verpflichtung zu Kooperationsverträgen zwischen KVen und
Pflegeinrichtungen
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Maßnahmen des Koalitionsvertrags im Bereich Pflege
Bessere Bezahlung von Pflegekräften• Tarifverträge in der Altenpflege sollen flächendeckend zur
Anwendung kommen• Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West• Bessere Honorierung der Wegezeiten
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Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG
Wesentliche Maßnahmen:
• Erreichbarkeit der Terminservicestellen (TSS) der KVenDie TSS sind künftig unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 jeden Tag rund um die Uhr erreichbar, Vermittlung auch in Akutfällen in offene Praxis oder Notfallambulanz. Die TSS werden zu Servicestellen mit zusätzlichen Aufgaben weiterentwickelt:auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei Suche nach dauerhaft behandelnden Haus-, Kinder- und Jugendärzten; in Akutfällen erfolgt auch während der üblichen Sprechstundenzeiten unmittelbare Vermittlung einer ärztlichen Versorgung in offener Arztpraxis oder im Bedarfsfall in Notfallambulanz; bei lebensbedrohlichem Notfall Weiterleitung an Notrufzentrale 112. Extrabudgetäre Vergütung von ärztlichen Leistungen, die von der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt werden.
• Anhebung der Mindestsprechstundenzahl der VertragsärzteDie Mindestsprechstundenzahl der Vertragsärzte wird von 20 auf 25 Std wöchentlich angehoben; (Hausbesuchszeiten werden angerechnet); KVen veröffentlichen die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte.
.
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Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG
Wesentliche Maßnahmen:
• Ausweitung offener SprechstundenArztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden, HNO-Ärzte), müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung); extrabudgetäre Vergütung.
• Sprechstundenvergütungextrabudgetäre Vergütung und erhöhte Bewertung der ärztlichen Leistungen der Versicherten-und Grundpauschalen bei der Behandlung von in den Arztpraxen neuen Patientinnen und Patienten; extrabudgetäre Vergütung von ärztlichen Leistungen in Akut- und Notfällen während der Sprechstundenzeiten.
• Bessere Vergütung hausärztlicher Versorgung und „sprechender Medizin“
Extrabudgetäre und zusätzliche Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung eines dringlich notwendigen Behandlungstermins durch den Hausarzt zum Facharzt; Überprüfung und Aktualisierung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztlicheLeistungen hinsichtlich der Bewertung technischer Leistungen zur Nutzung vonRationalisierungsreserven zur Förderung der „sprechenden Medizin“.
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Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG
Wesentliche Maßnahmen:
• Regionale Zuschläge für ÄrztInnenIn unterversorgten ländlichen Räumen werden regionale Zuschläge obligatorisch und vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgesetzt; Finanzierung wie bisher durch KV und Krankenkassen jeweils zur Hälfte.
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• Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz Der Festzuschuss für Zahnersatz wird von 50 auf 60 % der vom G-BA festgesetzten Beträge für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen der Regelversorgung erhöht; Erhöhung des Bonus von 60 auf 65 bzw. 70 auf 75 % bei vollständigem Bonus-Heft; Anpassung der Härtefallregelungen an die Anhebung der Festzuschüsse.
• Krankengeld bei verspäteter Folge-AU-BescheinigungFür Versicherte, deren Mitgliedschaft vom lückenlosen Bestand des Krankengeldanspruchs abhängig ist, wird bei verspäteter, aber nach Wegfall des Hinderungsgrundes unverzüglicher Vorlage der Folge-AU-Bescheinigung sichergestellt, dass Krankengeld nicht entfällt und nach Säumniszeit weiter geleistet.
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Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG
Wesentliche Maßnahmen:
• Flächendeckende Einführung der elektronischen PatientenakteZugriff erfolgt künftig auch über mobile Geräte. Elektronisches Patientenfach wird mit elektronischer Patientenakte (ePA) begrifflich zusammengeführt; mobiler Zugriff auf medizinische Daten der ePA auch ohne Einsatz der eGK mittels Smartphone oder Tablet; Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine ePA zur Verfügung zu stellen und darüber zu informieren.
• Präexpositionsprophylaxe (PrEP)Versicherte mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko erhalten Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchung und Arzneimittel auf Kassenkosten; KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren das Nähere innerhalb von 3 Monaten.
• KryokonservierungErweiterung des Leistungsanspruchs auf künstliche Befruchtung um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen in Fällen, in denen Krebserkrankung zu Fertilitätsverlust führen könnte und Kryokonservierung erforderlich ist, um nach Genesung künstliche Befruchtung zu ermöglichen.