28.11.2018 Seite 128.11.2018 Seite 1
INKLUSION – HERAUSFORDERUNG FÜR DIE JUGENDBERUFSHILFE
PROF. DR. PETRA LIPPEGAUS-GRÜNAUSRH HOCHSCHULE HAMM
Kooperationsfachtagung „Bitte neu aufstellen!“
14./15. November 2018
in Würzburg
28.11.2018 Seite 228.11.2018 Seite 2Prof. Dr. Petra Lippegaus-Grünau
1. Begriffliche Verständigung
2. Inklusion in der Berufsausbildung
3. Aktuelle Entwicklungen
4. Herausforderungen in der Jugendberufshilfe
GLIEDERUNG
28.11.2018 Seite 328.11.2018 Seite 3
BEGRIFFLICHE VERSTÄNDIGUNG
28.11.2018 Seite 428.11.2018 Seite 4Prof. Dr. Petra Lippegaus-Grünau
„Jugendberufshilfe als gesetzlich nicht definierter Begriff bezeichnet
im engeren Sinne das Angebotsspektrum arbeitsweltbezogener
Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII … (Schruth 2018, S. 78).
JUGENDBERUFSHILFE –
ENGER ODER WEITER BEGRIFF
Im weitesten Verständnis umfasst Jugendberufshilfe …
alle sozialpädagogisch begleiteten Angebote, die vor allem
als benachteiligt oder potenziell benachteiligt geltende
junge Menschen bei ihrem Übergang von der Schule in
eine Berufsausbildung, während ihrer Ausbildung und beim
Übergang in Erwerbsarbeit unterstützen (Enggruber
2013).“
Quelle: https://www.socialnet.de/lexikon/Jugendberufshilfe
28.11.2018 Seite 528.11.2018 Seite 5Prof. Dr. Petra Lippegaus-Grünau
„Soziale Arbeit befähigt und ermutigt
Menschen so, dass sie die Heraus-
forderungen des Lebens bewältigen
und das Wohlergehen verbessern,
dabei bindet sie Strukturen ein.“
GRUNDLAGE SOZIALPÄDAGOGISCHER
BEGLEITUNG„Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit,
die Menschenrechte, die gemeinsame
Verantwortung und die Achtung der
Vielfalt bilden die Grundlage der
Sozialen Arbeit.“
Deutschsprachige Definition Sozialer Arbeit (DBSH 2016)
28.11.2018 Seite 628.11.2018 Seite 6Prof. Dr. Petra Lippegaus-Grünau
Benachteiligtenförderung – (altes) enges Verständnis (BA):
• BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen)
• abH (ausbildungsbegleitende Hilfen)
BENACHTEILIGTENFÖRDERUNG
Assistierte Ausbildung (Asa)
Erweiterte Benachteiligtenförderung
Jugendsozialarbeit:
z. B.
niedrigschwellige
Angebote
Schulmüdenprojekte
Beratung
Kommunale
Koordinierung
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Soziale Arbeit > Teilhabe, Lebensbewältigung
> Persönlichkeitsentwicklung
> Biografiegestaltung
> Ressourcen, Kompetenzen (Empowerment)
> Selbstbestimmung /Partizipation
> Lebensweltorientierung
> Blick für soziale Benachteiligungen
> Jugendarbeitslosigkeit als gesellschaftliches Problem
> Unterstützung (Hilfe)
> Interdisziplinäre Teamarbeit
SPANNUNGSFELD
JUGENDBERUFSHILFE / BNF
Arbeitsmarktpolitik• hoher Beschäftigungsstand
• Verringerung der Arbeitslosenzahlen
• Anpassung an Anforderungen des Arbeitsmarktes
(„Normalitätsmuster“)
• Konzentration auf Verwertbarkeit am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
(„Ausbildungsreife“, „Vermittelbarkeit“)
• Arbeitswelt im Fokus
• Individuelle Defizite als Voraussetzung für die Förderung
• Steuerung / Disziplinierung (Kontrolle)
• Eher: additiv, Feuerwehrfunktion, Unterordnung
Ziele
Orien-
tierung
Problem
-sicht
Rolle
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INKLUSIONSVERSTÄNDNIS
Enges Verständnis:
• Personen mit Behinderungen
• Andere Zielgruppen mit spezifischen Merkmalen / Defiziten
Breites Verständnis:
• Verengung des Blicks auf eine bestimmte
Personengruppe nicht zulässig (vgl. Neises 2018)
• Keine normativen Festlegungen /
Defizitzuschreibungen
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Artikel 24 Bildung
• Recht auf Bildung ohne Diskriminierung auf der Grundlage der Chancengleichheit
- Achtung von den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt stärken
- Persönlichkeit, Begabungen und Kreativität sowie körperliche und geistige Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen
- zur wirklichen Teilhabe an der Gesellschaft befähigen
• Verwirklichung des Rechts- kein Ausschluss vom allgemeinen Bildungssystem
- gleichberechtigter Zugang in der Gemeinschaft, in der sie leben
UN-KONVENTION:
AUFGABEN FÜR DIE BILDUNG
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Gemeinsame Vision:
• Es ist normal, verschieden zu
sein.
Bildungsqualität
eine untrennbare heterogene Gruppe (nicht binär)
Ressourcen nicht für einzelne Personen, sondern für die Gemeinschaft
bedürfnisorientiertes Qualitätskonzept
Förderung von Werten und Einstellungen
Förderung gesellschaftlicher Verantwortung
verstärkte Partizipation an Lernprozessen, Kultur und Gemeinwesen
Reduzierung von Exklusion / Verbesserung von Lebensqualität
Jeder Mensch ist vollwertig, unabhängig von seinen Leistungen.
KONZEPT DER INKLUSION
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zwischen Jugendberufshilfe* und Inklusion:
ÜBEREINSTIMMUNGEN
Verwirklichung der
Menschenrechte
Ressourcenorientierung
Individuelle Förderung
der gesamten Persönlichkeit
Teilhabe- und
Ermöglichungschancen
Partizipation
*sozialpädagogische Grundlagen
Widersprüche und
Spannungsfelder z. B.
zu Normalitätsmustern
und
Selektionsmechanisme
n der
Leistungsgesellschaft
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INKLUSION IN DER BERUFSAUSBILDUNG
28.11.2018 Seite 1328.11.2018 Seite 13
ORIENTIERUNGSGRÖSSEN
DER BERUFLICHEN BILDUNG
Persönlichkeits-entwicklung
Ausformung der vorhandenen
Begabungen und Neigungen
Anforderungen eines sich
wandelnden Arbeitsmarktes
ökonomische Verwertungsmöglichkeiten
Funktion für das gesamte soziale – bzw.
nationale – System
regulierende Einflüsse, zweckgebundene gesellschaftliche
Sozialisationsaufgaben
Widerspruch
Wechselbeziehung
(vgl. Kutscha 2003)
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Berufsausbildung soll den jungen Menschen befähigen, „in der
arbeitsteiligen Gesellschaft eine Funktion zu übernehmen, die seinen
Eignungen, Neigungen, Interessen und Wünschen entspricht und die
ihm den eigenständigen Erwerb seines Lebensunterhaltes ermöglicht“
Berufe
• beinhalteten insofern… „schon immer die Prinzipien der
Integration, Teilhabe und die Möglichkeit zur individuellen
Entwicklung.“
• „sind als in sich geschlossene ‚Werte-‘ bzw.
‚Praxisgemeinschaften‘ zu betrachten, in die der Einzelne integriert
wird“(Heisler 2016, S. 1)
BERUFE: ZENTRALE
VORAUSSETZUNG SOZIALER
TEILHABE (DIETMAR HEISLER)
28.11.2018 Seite 1528.11.2018 Seite 15
• Selektionskriterien: „Anforderungen und Erwartungen der Berufe“
• Zugangskriterien: Keine offiziellen, aber marktförmige Organisation
und ökonomische Prinzipien
• Soziale und formale Kontrolle der Berufszugänge: „z. B. aufgrund
sozialer Herkunft oder wegen (nicht) erreichten Bildungsabschlüssen“
• Formale Berufsabschluss: „Distributor sozialer Chancen, aber …
auch sozialer Risiken.“ (Heisler 2016, S. 1)
„Entzauberung des Berufs“(Huisinga 2015, 66 zitiert nach Heisler)
BERUFE: BEITRAG ZU SELEKTION
UND SOZIALER UNGLEICHHEIT
(HEISLER)
28.11.2018 Seite 1628.11.2018 Seite 16
• Anforderungen festschreiben
• Maßstäbe als „normal“ definieren
• Menschen auf negativ bewertete
Eigenschaften reduzieren
(etikettieren)
• Benachteiligte abwerten
(stigmatisieren)
Wie wird jemand benachteiligt?
BENACHTEILIGUNG ALS
VERWEHRTER ZUGANG
28.11.2018 Seite 1728.11.2018 Seite 17Prof. Dr. Petra Lippegaus-Grünau
EXKLUSION UND SELEKTION IN
AUSBILDUNG UND ARBEIT
Ohne berufliche Qualifikation: 14,3 Prozent (2016)
Altersgruppe 20 bis 34 Jahre (2,14 Millionen Menschen)
(vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2018, S. 14)
Junge Mütter (16-24 J.) ohne Berufsabschluss: 52,8 %, rund 104.000 , sie besuchten weder Schule noch Ausbildung. (De-Statis,
Mikrozensus)
Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter: über die Hälfte nicht im Arbeitsmarkt,
ein erheblicher Teil in Werkstätten für behinderte Menschen oder Sondersystemen
Zahl der Werkstattbeschäftigten stieg „seit 2007 …
um rund 20 Prozent und damit stärker als die Zahl der Menschen mit Behinderungen
(vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017).“
(Quelle: Neises
2018, S. 56)
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WAS IST INKLUSIVE
BERUFSAUSBILDUNG?
Alle an einer Ausbildung interessierten jungen Menschen können unmittelbar im Anschluss an die allgemeinbildende Schule eine vollqualifizierende Berufsausbildung beginnen.
Sie müssen vor keine Zugangsvoraussetzungen vorweisen und diese auch nicht in einer Maßnahme der Übergangs erwerben.
Die Ausbildung findet in der Regel in einem ganz normalen Betrieb inklusiv statt, d. h. ohne Zuweisung zu bestimmten Zielgruppen und ohne erkennbare Stigmatisierung durch personifizierte Hilfe.
Allen Auszubildenden, allen Ausbildungsbetrieben sowie den Berufsschulen werden passende Hilfen angeboten.
(vgl. Enggruber et al. 2014 sowie Enggruber 2013).
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Inklusive Kultur Abschied von
Normalitätsbildern und „normalen“ Maßstäben („Ausbildungsreife“)
hohe Erwartungen an alle Identifizieren und Beseitigen
von Hindernissen Blick auf mehr Dimensionen
des Lebens / der Ungleichheit: Wohnen, wirtschaftliche Not, Selbstbild, Beziehungen …
Sozialräumliche Gemeinschaften
Inklusive Praktiken
Flexible und individuelle Anforderungen
Ressourcen zur Unterstützung
Subjektorientierung / Leistungsförderliche
Bewertung individueller Bildungserfolge
Gemeinsames Lernen
Inklusive Struktur offene Zugänge der
Regelsysteme für alle schaffen Sonderwege umstrukturieren Probleme definieren, nicht
Zielgruppen Ressourcen aufspüren alle Formen von Unterstützung
koordinieren Professionalisieren
INKLUSION – HERAUSFORDERUNGEN
FÜR DIE BERUFLICHE BILDUNG
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Zugänge (für alle) schaffen
• Ausbildung für alle ermöglichen
• Normalität statt Sonderwege, inkludierende
Dienstleistungen
• Biografie- und bedarfsorientierte
Bildungsangebote
Rahmenbedingungen
anpassen
• Ausbildung am Subjekt ausrichten
(Ausbildungsplan an individuellen Dispositionen)
• Ausbildung flexibilisieren (Stufenausbildung…)
• Unterstützungsstrukturen stärken und
Instrumente im Regelbetrieb nutzen
Individualisierte
Unterstützungsangebote
• Leistungsförderliche Bewertung individueller
Erfolge, Lernen in heterogenen Gruppen
• Stärken- und Ressourcenorientierung
• Arbeiten in multiprofessionellen Teams
Quelle: Frank Neises, BIBB
INKLUSIVE AUSBILDUNG -
ZENTRALE EMPFEHLUNGEN
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EMPFEHLUNGEN BIBB
HAUPTAUSSCHUSSFörderung innerhalb der Regelsysteme
- keine Sonderwege außerhalb des dualen Systems, bessere
individuelle Förderung
- Förderstrukturen entwickeln, die betriebliche Ausbildung und
konsistente Wege in Ausbildung stärken
- Junge Menschen individuell besser fördern
(Quelle: Empfehlungen des BIBB-Hauptausschuss zum Übergang
Schule-Beruf 2007 und 2011)
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• Vorrang: Betriebliche Ausbildung
• Assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen
• Ggf. Einstiegsqualifizierung (nur bei Bedarf)
• Außerbetriebliche Ausbildung als Ausnahme
(Vgl. Krautschat, Trinko 2015)
DBG: AUSBILDUNGSGARANTIE
ALS WEG ZUR INKLUSION
Umlage-
finanzierung
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
28.11.2018 Seite 2428.11.2018 Seite 24
Unvermittelte Bewerber*innen
80.221 bzw. 14,6% der Bewerber*innen unvermittelte Bewerber*innen :
• offiziell unversorgten Bewerber*innen (23.712 bzw. 4,3%)
• alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die weiterhin in eine
Berufsausbildung vermittelt werden wollten (56.509 bzw. 10,3%).
• Anteil der unvermittelten Bewerber*innen variierte in den
Berichtsjahren 2009 bis 2017 zwischen 13,2% (2011) und 15,7%
(2009). (vgl. BIBB Datenreport 2018, S. 52)
„FAKTENCHECK“ BIBB DATENREPORT
2018
Einmündungsquoten in eine Ausbildung:
2017 : 48,4% aller Bewerber*innen
Gesamtentwicklung: ab 2013 wieder unter 50% (vgl. ebd., S. 53)
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28.11.2018 Seite 2628.11.2018 Seite 26
28.11.2018 Seite 2728.11.2018 Seite 27
28.11.2018 Seite 2828.11.2018 Seite 28
Gefahr:
„pädagogische Leistung scheint …
zunehmend aus dem Blick zu geraten“(ebd.)
PLÄDOYER FÜR AUGENMASS
(HEISLER)Widerspruch gegen die
„Normalisierungsthese“
Heisler geht davon aus:
„1.) dass es auch künftig Jugendliche geben wird, die auf berufliche
Fördermaßnahmen außerhalb des dualen Systems angewiesen
sein
werden und es deshalb
2.) sozialstaatlich organisierter Unterstützungsangebote bedarf,
die diese jungen Menschen unterstützen.“ (Heisler 2016, S. 15)
28.11.2018 Seite 2928.11.2018 Seite 29
HERAUSFORDERUNGEN
JUGENDBERUFSHILFE / BNF
28.11.2018 Seite 3028.11.2018 Seite 30
1. Die Fachkräfte der Benachteiligtenförderung sind die
Expert*innen für Inklusion, sie übernehmen die Rolle
der Dienstleister*innen für Unternehmen.
2. Inklusion bietet für die Träger der Benachteiligtenförderung
ein neues Geschäftsfeld - als „wohnortnahe Reha“.
3. Inklusion funktioniert nicht, zumindest bezogen auf bestimmte
Berufe und in bestimmten Betrieben.
REAKTIONEN DER PRAXIS
Vorläufige Ergebnisse der Expertenbefragung im Projekt:
„Transformationsprozesse in der Benachteiligtenförderung“
Prof. Dr. Dietmar Heisler und Susanne Schemmer, Universität Paderborn
Vielen
Dank!
Neues
Geschäft
sfeld
Dienst-
leister*innen
Skepsis
28.11.2018 Seite 3128.11.2018 Seite 31
„Leistungsspektrum diversifizieren
• Bei der Diversifizierung ihres Leistungsspektrums haben
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen
verschiedene Optionen. Dazu zählt die Entwicklung von
Maßnahmen für neue Zielgruppen mit vergleichbarem
Förderbedarf ….
Unterstützungsangebote für neue Zielgruppen
• Mit dem gesellschaftspolitischen Ziel der Inklusion rücken auch
Personengruppen ohne Behindertenstatus verstärkt in den Fokus
der beruflichen Rehabilitation, so zum Beispiel Jugendliche mit
Benachteiligungen“ (Goth 2017, 14)
STRATEGIEN FÜR EINRICHTUNGEN
DER BERUFLICHEN
REHABILITATION Neues
Geschäftsfeld
28.11.2018 Seite 3228.11.2018 Seite 32
SCHLUSSFOLGERUNGEN I
• Jugendberufshilfe als
„Spannungsfeld von Inklusion und Exklusion“ reflektieren -
„Benachteiligtenförderung“ überwinden
• inklusiven Auftrag der Jugendberufshilfe im Kontext der
SGB VIII Reform weiter entwickeln:
> inklusive Gesamtausrichtung, inklusive Infrastruktur –
keine Einzelförderung
> Leistungen aus einer Hand
> mehrdimensionaler Zugang zu Förderung, Hilfe, Entwicklung
und Teilhabe
(vgl. Prüfsteine der Erziehungsfachverbände, AFET et al 2018)
28.11.2018 Seite 3328.11.2018 Seite 33
• einseitige Orientierung an wirtschaftlichen Interessen, Beiträge
zur „Bestenauslese“ und eine Verengung der Jugendberufshilfe auf
eine Dienstleistungsfunktion für Betriebe ebenso verhindern wie
Einsparung unter dem Etikett „Inklusion“
• Verschiebung von Zielgruppen unter dem Etikett Inklusion
hinterfragen
• Erfahrungen, Konzepte und Ansätze, Qualifikationen offensiv in
die Reformen / Regelangebote einbringen
• Jugendberufshilfe als pädagogisch und gesellschaftlich notwen-
digen, selbstverständlichen und festen Bestandteil innerhalb des
Regelsystems der beruflichen Bildung etablieren
SCHLUSSFOLGERUNGEN II
28.11.2018 Seite 3428.11.2018 Seite 34
Visionen:
• Ermöglichung von Zugang und Teilhabe:
Ausbildung für alle!
• Inklusive Berufliche Bildung
Umsetzung:
• Selbstbewusste Rolle der Jugendberufshilfe in der dualen
Ausbildung
• Verteidigung notwendiger Unterstützungsstrukturen
• Innovation beruflicher Bildung durch flexible (nicht
stigmatisierende) sozialpädagogische Angebote für alle
HERAUSFORDERUNGEN - KURZ UND
KNAPP
28.11.2018 Seite 3528.11.2018 Seite 35
"Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie
Berufswahl, auf angemessene und befriedigende
Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen
Arbeitslosigkeit."
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
Artikel 23, 10.12.1948
Und in der digitalen Gesellschaft?
Welche Herausforderungen stellen sich für die Jugendberufshilfe
(und die Inklusion), wenn ein großer Teil der Arbeiten (Berufe?)
durch digitale Technologien ersetzt wird?
AUSBLICK
28.11.2018 Seite 3628.11.2018 Seite 36Prof. Dr. Petra Lippegaus-Grünau
Arndt, Ingrid / Neises, Frank, Weber, Klaus (Hrsg.) (2018): Inklusion im Übergang von
der Schule in Ausbildung und Beruf Hintergründe, Herausforderungen und Beispiele
aus der Praxis (Erscheinen für November 2018 geplant)
AFET / BVKE / EREV / IGFH (2018): Fragen und Prüfsteine an die SGB VIII Reform
und ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz
https://www.igfh.de/cms/sites/default/files/Prüfsteine_Verbände_Stand_11102018.pdf
DBSH Deutscher Berufsverband für Soziale Berufe (2016): Deutschsprachige
Definition Sozialer Arbeit. Berlin (https://www.dbsh.de/profession/definition-der-
sozialen-arbeit.html)
Bundesinsitut für Berufsbildung (2018): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2018
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Zweiter Teilhabebericht der
Bundes-regierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Berlin 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) (2018): Berufsbildungsbericht
2018. Bonn
Enggruber, Ruth (2013): Kompetenzentwicklung von sogenannten „Benachteiligten“
in einem „inklusiven“ Berufsausbildungssystem – ein Plädoyer. In: Seufert, Sabine;
Metzger, Christoph: Kompetenzentwicklung in unterschiedlichen Lernkulturen.
Paderborn, S. 392-406
LITERATUR
28.11.2018 Seite 3728.11.2018 Seite 37Prof. Dr. Petra Lippegaus-Grünau
Enggruber, Ruth / Gei, Julia / Lippegaus-Grünau, Petra / Ulrich, Joachim Gerd
(2014): Inklusive Berufsausbildung. Ergebnisse aus dem BIBB-Expertenmonitor
2013. Bonn
Goth Günther G., Kretschmer, Susanne/ Pfeiffer , Iris (2017): Inklusion in der
Berufsbildung neu gestalten Strategien für Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation. Berlin
Heisler, Dietmar (2016): Inklusion als Herausforderung für das Übergangssystem
und die berufliche Integrationsförderung. Ein Diskussionsansatz zu Exklusionskritik
und De-Segregationsforderungen. In: bwp@ Berufs- und Wirtschaftspädagogik –
online, Ausgabe 30, 1-20. (www.bwpat.de/ausgabe30/heisler_bwpat30.pdf).
Krautschat, Benjamin; Trinko, Michael (2015): Ausbildungsgarantie - ein Weg zur
Inklusion in der beruflichen Bildung? BWP (BIBB) S. 20-23
Lippegaus-Grünau, Petra (2011):Das Inklusionskonzept bringt. Bewegung in die
Benachteiligtenförderung. Neue Impulse aus der Praxis. BIBB bwp 2 /2011, S. 18-
19
https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/en/publication/download/6621
Neises, Frank (2018): Exklusion überwinden – Zugänge zu und Teilhabe an
regulärer Ausbildung und Beschäftigung. In: Arndt et al. , S. 55-70
LITERATUR (FORTSETZUNG)