Projekt Triple Win
Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland
Informationsbroschüre für Arbeitgeber
Projekt Triple Win
Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland
3
Inhalt
1. Triple Win – ein Gewinn für alle drei Seiten 4
2. Kooperation mit starken, verlässlichen Partnern: ZAV und GIZ 5
3. Rechtliche Grundlagen 5
4. Bewerberqualifikationen 6Ausbildung und Anerkennung 6
Sprachkompetenz 6
5. Prozessablauf 7Wie werden die Bewerberinnen und Bewerber für eine Projektteilnahme ausgewählt? 7
WiesiehtdiefachlicheundsprachlicheVorbereitungderPflegekräfteaus? 8
SprachlicheVorbereitung 8
FachlicheVorbereitung 8
Orientierungstraining 8
WieerfolgtdieVermittlunganSiealsArbeitgeber? 8
WieerfolgtdieArbeitsmarktzulassung? 8
WiewirddasVisumbeantragt? 8
Wie wird die Integration in Deutschland begleitet? 10
Wie verläuft das Anerkennungsverfahren? 11
Antragstellung 11
Erstellung eines Bescheides 11
Ausgleich der festgestellten Unterschiede 11
6. Projektkosten und Ihre Verantwortung als Arbeitgeber 12Dienstleistungsgebühr 12
Reisekosten vom Heimatland zum Beschäftigungsort 12
B2 – Sprachkurs in Deutschland 12
Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung 12
Entlohnung 13
Wohnraum 13
7. Bisherige Erfahrungen 14
8. Kontakt 14
Informationsbroschüre für Arbeitgeber
4
1. Triple Win – ein Gewinn füralle drei Seiten
DerFachkräftemangelinderKranken-undAltenpflegeistinDeutschlandflächendeckendsichtbar.BereitsheutegibtesvielmehroffeneStellenalsarbeitsloseFachkräfte.Ineinerimmer älter werdenden Gesellschaft und dem damit einher-gehendenansteigendenPersonalbedarfinderPflegewirdsichdieserFachkräftemangelweiterverschärfen.
Expertenrechnendamit,dassbis2025rund150.000zusätz-lichePflegekräftebenötigtwerden.VordiesemHintergrund
haben die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ein gemein-samesProjektinsLebengerufen,indemPflegekräfteausgeeigneten Herkunftsländern für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen,vorqualifiziertundbeiihrerIntegrationbegleitetwerden:TripleWin.
MitTripleWingewinnenwirbereitsseit2013PflegekräfteausDrittstaaten, bereiten sie sprachlich und fachlich vor und ver-mittelnsieanKlinikenundPflegeeinrichtungeninDeutsch-land.Dadurchentstehteine„Win-Win-Win-Situation“:SiealsdeutscherArbeitgeber,dieausländischenPflegekräfteunddasHerkunftslandprofitierenundgewinnen.
5
Sie als Arbeitgeber gewinnen sprachlich und fachlich gut vor-bereitetePflegekräfte.DankderVorbereitungundderUnter-stützungbeiderAnerkennungihrerFachabschlüssekönnensichdiePflegekräftelängerfristigindiedeutscheGesellschaftintegrieren.InDeutschlandstehenwirIhnenbeiderAuswahlundIntegrationderPflegekräftezurSeite.DadurchprofitierenSiealsArbeitgeberundkönnenoffeneStellenmitgutqualifi-ziertemPersonalbesetzen.
DieausländischenPflegekräftegewinneneineberuflicheundpersönlichePerspektive.DurchfaireundtransparenteVermitt-lungsverfahren werden unerwünschte Nebeneffekte wie Lohn-dumpingoderVerschuldungderPflegekräftevermieden.Dasbedeutetauch,dassdiePflegekräfteausdemAuslanddiegleichenRechteundPflichtenwiedeutscheArbeitnehmerin-nenundArbeitnehmerhaben.
DieHerkunftsländerprofitierenvonlegalen,fairenundtrans-parenten Migrationsprozessen durch bilaterale Vermittlungs-absprachen zwischen der BA und den Arbeitsverwaltungen unsererPartnerländer.DerlokaleArbeitsmarktwirdentlastetund Geldsendungen der Migranten und Migrantinnen unter-stützen die Familien und stoßen entwicklungspolitische Im-pulseindenHerkunftsländernan.
2. Kooperation mit starken, verlässlichen Partnern:ZAV und GIZ
Das Ziel der Kooperation von GIZ und ZAV ist es, durch ihre Expertise gemeinsam für eine abgestimmte und bedarfsge-rechteGewinnungvonKrankenpflegekräftenausDrittstaatenzu sorgen und einen nachhaltigen Integrationsprozess zu gewährleisten.
ZAV: Die Bundesagentur für Arbeit ist Anbieterin verschiede-ner arbeitsmarktbezogener Dienstleistungen und gewinnt und vermittelt in ausgewählten Branchen und Berufsgruppen auch ausländische Fachkräfte für den deutschen Arbeits-markt.HierbeikannsieaufNetzwerkstrukturenmitauslän-dischenArbeitsverwaltungenzurückgreifen.DieMitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der ZAV sind für Sie als Arbeitgeber dieersteKontakt-undInformationsstelle.
GIZ: Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusam-menarbeit (GIZ) führt im Auftrag des Bundes und anderer Auftraggeber weltweit Projekte für nachhaltige Entwicklung durch und hat langjährige Erfahrungen in der internationalen
Zusammenarbeit.Sieistinüber130Ländernvertretenundverfügt über starke Netzwerke zu Institutionen, Verbänden undMinisterien.ImRahmendesProjektesistdieGIZfürdiesprachlicheundfachlicheVorbereitungderPflegekräfteimHerkunftsland zuständig sowie für die Anerkennungs- und Integrationsberatungbzw.-begleitung.
3. Rechtliche Grundlagen
Triple Win rekrutiert auf der Grundlage von Vermittlungsab-sprachen zwischen den Arbeitsverwaltungen der Partnerlän-derundderBundesagenturfürArbeit.
DieandemProjektteilnehmendenPflegekräfteundArbeit-geberverpflichtensichüberunserenFormarbeitsvertrag,imersten Jahr der Beschäftigung in Deutschland das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von in Drittstaaten er-worbenen Ausbildungsabschlüssen in der Gesundheits- und Krankenpflegezubetreiben.
DieArbeits-undAufenthaltserlaubnisistnach 16d (4) Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit §2(1) Beschäftigungs-verordnung zunächst auf zwölf Monate begrenzt. Bis zur staatlichen AnerkennungarbeitendiePflegekräfteimTätigkeitsprofileiner„PflegekraftinAnerkennung“nach§43Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege(KrPflAPrV).
SobalddieAnerkennungalsGesundheits-undKrankenpfle-gerinbzw.Krankenpflegervorliegt,mussdiePflegefachkraftseitens des Arbeitgebers entsprechend ihres anerkannten Abschlusseseingesetztundtariflicheingruppiertwerden.
Informationsbroschüre für Arbeitgeber
6
4. Bewerberqualifikationen
AUSBILDUNG UND ANERKENNUNG
Alle Bewerberinnen und Bewerber haben in ihrem Heimat-landeineAusbildungzurPflegekraftabgeschlossenundinderRegelbereitsBerufserfahrunggesammelt.Diebosnisch-herzegowinischen Bewerberinnen und Bewer-ber absolvieren eine vierjährige medizinische Mittelschule mit einem sechsmonatigen Fachpraktikum im Gesundheitsbereich, währendPflegekräftevondenPhilippinenüberdenHoch-schulabschluss„BachelorofScienceinNursing“(vierjährigesStudium)verfügen.ImFallederPhilippinenhabenallePflege-kräfteeinemindestenszweijährigeBerufserfahrung.Dietune-sischenPflegekräfteabsolviereneinberufsorientiertesdrei-jährigesBachelorstudiuminPflegewissenschaften(SciencesInfirmières).
Da es Unterschiede zwischen der ausländischen und deut-schenAusbildungzumGesundheits-undKrankenpflegergibt,müssenPflegekräfte,dieihreQualifikationimAuslanderworben haben, in Deutschland ein Verfahren zur Überprü-fungderGleichwertigkeitdurchlaufen(siehehierzuPunkt3.und5.).
SPRACHKOMPETENZ
Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme in Deutschland im RahmendesProjektsistdasSprachzertifikatB1nachdemgemeinsamenEuropäischenReferenzrahmenfürSprachen.Das Projekt unterstützt beim Erreichen dieses Levels durch dieOrganisationundFinanzierungderSprachkurse.DasB1SprachniveauwirddurcheinGoethe-odereinTelc-Zertifikatnachgewiesen.
7
5. Prozessablauf
Es ergeben sich vier Phasen, in die sich die Begleitung durch Triple Win gliedert, nämlich die Arbeitgeberberatung, die Fachkräftevermitt-lung, die Vorbereitung vor der Einreise sowie dieBegleitungnachderEinreise.
PHASE 1
PHASE 2
PHASE 3 PHASE 4
Arbeitgeberberatung
Informationen zu Triple Win
Beratung zum Gesamt-prozess und zum Anerken-nungsverfahren
Abschluss Dienstleistungs-verträge
Fachkräftevermittlung
Persönliche Ansprech-partner im Triple Win-Team
Vermittlungsvorschläge und persönliche Auswahlge-spräche durch Arbeitgeber
Rechnungsstellung und Abschluss der Arbeits-verträge
Vorbereitung vor der Einreise
Sprachkurse bis Niveau B1
Viertägiger Pflegefachkurs und Orientierungstag
Arbeitsmarktzulassung und Visum
Integrations- und Anerkennungsberatung
Nach der Einreise
Integrationsprozess
Hotline für die Fachkräfte
Behördenbegleitung
WIE WERDEN DIE BEWERBERINNEN UND BEWERBER FÜR EINE PROJEKTTEILNAHME AUSGEWÄHLT?
Mehrmals jährlich organisieren wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts Triple Win, Bewerbungs- und Aus-wahlrundenindenPartnerländern.DiezuständigenArbeits-verwaltungenindenLändernveröffentlichendieTerminederAuswahlrunden durch eine Ausschreibung auf ihren Internet-seiten.SieprüfendieformalenVoraussetzungenderBewer-berinnen und Bewerber (einschließlich der Echtheit der Zeugnisse) und organisieren gemeinsam mit den Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern der GIZ-Länderbüros die Auswahl-gesprächefürdieBewerberinnenundBewerber.
AnschließendfindenpersönlicheAuswahlgesprächevorOrtmit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZAV statt, um die EignungderBewerberinnenundBewerberfestzustellen.Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlgespräch werden die Bewerberinnen und Bewerber fachlich und sprachlich
vorbereitet und bei dem Ausreiseprozess und der Integration begleitet.DieBewerberinnenundBewerberverpflichtensichmit der Teilnahme am Projekt, das Verfahren zur Anerken-nungihresBerufsabschlussesinDeutschlandzubetreiben.
Informationsbroschüre für Arbeitgeber
8
WIE SIEHT DIE FACHLICHE UND SPRACHLICHE VORBEREITUNG DER PFLEGEKRÄFTE AUS?
Sprachliche Vorbereitung
Ziel: Deutschkenntnisse (auf dem Niveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
Inhalt: Deutschsprachkurs zur Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland
Dauer: abhängig von den Vorkenntnissen der deutschen Sprache (von A1 bis B1 kann der Spracherwerb bis zu 12 Monate dauern)
Fachliche Vorbereitung
Ziel: Sensibilisierung für und Vorbereitung auf den deutschenPflegekontext
Inhalte:• Informationen zum Berufsbild Gesundheits- undKrankenpflegeinDeutschland(Aufgaben,Rolle)
• Systemunterschiede der Ausbildung• PflegerischeGrundlagen(u.a.Grundpflege,
Prophylaxen)• PflegeplanungundPflegedokumentation
Dauer: Vier Tage
Orientierungstraining
Ziel: Vermittlung von Informationen für eine eigenständige Orientierung in Deutschland
Inhalt:• Deutschland: Land, Leute und Kultur• Administrative Anforderungen und Prozesse fürz.B.dieAusreiseunddieerstenSchritteinDeutschland
• Übergabedes„Infokits“(HandbuchmitChecklistefürdieerstenTageundfürdieIntegration).
Dauer: Ein Tag
WIE ERFOLGT DIE VERMITTLUNG AN SIE ALS ARBEITGEBER?
SobaldSiesichfürdieGewinnungvonPflegekräftenüberTriple Win entschieden haben, senden wir Ihnen Dienstleis-tungsverträgezu–jeeinenDienstleistungsvertragproPfle-gekraft.DenDienstleistungsvertragschließenSiealsArbeit-gebermitderGIZab.WennSiedieVerträgeunterschriebenund gemeinsam mit dem Stellenangebotsformular an uns zurückgesendet haben, prüfen wir, ob die im Stellenangebot genannten Beschäftigungsbedingungen unseren Rahmen-bedingungen(MindestanzahlderPflegekräfte,Gehalt,etc.)entsprechen.
Daraufhin organisieren wir für Sie die Auswahlgespräche (persönlichvorOrt,perSkype,inAusnahmenauchperTele-fon).ZurVorbereitungerhaltenSiemittelsanonymisierterLebensläufegeeigneteBewerbervorschläge.DieAuswahlge-sprächeermöglichensowohlIhnen,sichvonderEignungderPflegekräftefürdiezubesetzendenStellenzuüberzeugen,alsauchdenPflegekräften,sicheinBildvonIhnenundIhremUnternehmenzumachen.ImHinblickaufeinemöglichster-folgreicheIntegrationwerdenmindestensdreiPflegekräfteproEinrichtungvermittelt.
Nach Ihrer Einstellungszusage und der Annahme des Arbeits-angebotsdurchdiePflegekraftwirdeinzweisprachigerForm-arbeitsvertrag abgeschlossen und Sie bekommen durch die GIZdieRechnungfürdieDienstleistungsgebührgestellt.
WIE ERFOLGT DIE ARBEITSMARKTZULASSUNG?
Nach Eingang des Arbeitsvertrages prüft die BA abschließend dieBeschäftigungsbedingungen(vgl.Punkt6).Dasmonat-licheBruttogehaltmussfüreinePflegekraftohnedeutscheAnerkennungmindestens2.000Eurobetragenund2.400Euronach erfolgter deutscher Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger.
Wir schicken nach bestandener B1-Prüfung den Arbeitsver-tragzurArbeitsmarktzulassungsstellederBA.DieArbeits-marktzulassungsstelle bestätigt den zweisprachigen Arbeits-vertrag und bescheinigt die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigungnach nach §16d (4) Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit §2(1) Beschäftigungsverordnung.
WIE WIRD DAS VISUM BEANTRAGT?
ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerausDrittstaatenbenö-tigen für die Einreise zum Zwecke der Arbeitstätigkeit ein Visum.ImHerkunftslanderhaltendieBewerberinnenundBewerber über die jeweilige Arbeitsverwaltung den von uns
9
vorgeprüften Arbeitsvertrag mit der Arbeitsmarktzulassung und beantragen damit vor Ort das Visum bei der Deutschen Botschaft.
Das Visum berechtigt nach der Einreise zur Aufnahme der im Visum vorgesehenen Beschäftigung und ist an Sie als Arbeit-gebergebunden.
Das Visum ist für Personen aus Bosnien und Herzegowina sechs Monate und für Personen aus den Philippinen undTunesienfüreinJahrgültig.EsmussvorAblaufineineAufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung um ge-schriebenwerden.ZuständigfürdieErteilungderAufent-haltserlaubnisistIhreAusländerbehördevorOrt,dieAnsprech-partnerin bei Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigung ist.
Die Arbeitsmarktzulassung ist zunächst für den Aufenthalt voneinemJahrbefristet.Einlangfristigerbzw.unbefristeterAufenthaltistmöglich.GrundlagefürdieVerlängerungderAufenthaltserlaubnis ist das zwischenzeitlich positiv abge-schlossene Anerkennungsverfahren und ein gültiger Arbeits-vertragmitentsprechendertariflicherEingruppierungalsFachkraft.
B1-Zertifikat
Arbeitsmarkt-zulassung
Visumsantrag
Aufenthaltstitel
Informationsbroschüre für Arbeitgeber
10
WIE WIRD DIE INTEGRATION IN DEUTSCHLAND BEGLEITET?
Wir unterstützen und begleiten sowohl Sie als Arbeitgeber als auchdiePflegekräftebeimIntegrationsprozessdurchunsereIntegrationsberaterinnenund-berater.Sieerhalteneineindivi-duelle Beratung zum Integrations- und Anerkennungsprozess (B2-Deutschkurs, Organisation des Anerkennungsprozesses,
Einarbeitung,interkulturelleFragestellungenetc.).Ineinemhalbtägigen Integrationsworkshop bei Ihnen in der Einrich-tung besprechen wir diese Themen mit Ihnen und Ihren Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter und erarbeiten eine individuell zugeschnittene Planung des Integrationsprozesses der aus-ländischenPflegekräfte.WeiterhinerhaltenSievorderEin-reisederPflegekräfteeinInfokit(HandbuchmitChecklistefürdieerstenTage).
11
ZusätzlichbegleitenwirnacherfolgterEinreisediePflege-kräfteaneinemTagbeiBehördengängen.
NachderEinreisesindwirweiterhinfürSieunddiePflege-kräfteerreichbar.MeldenSiesicheinfachbeiIhrerTriple-Win-Ansprechpartnerinbzw.Ihrem-Ansprechpartner.Darüber hinaus steht Ihnen auch unsere Hotline zur Verfügung:
+49 (0)6196-793588
WIE VERLÄUFT DAS ANERKENNUNGSVERFAHREN?
DieGesundheits-undKrankenpflegegehörtinDeutschlandzudenreglementiertenBerufen.UmentsprechendeineZu-lassung für die Ausübung des Berufes zu erhalten, müssen sich Personen mit einem im Ausland absolvierten Abschluss einerGleichwertigkeitsprüfungunterziehen.Wenn Ausbil-dungsunterschiede festgestellt werden, durchlaufen diese Personen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Abschlusses mitmöglichenAnpassungsmaßnahmenihrerKenntnisse.
ZwarhabendiePflegekräfteausdenjetzigenProjektländerneine systemisch unterschiedliche Ausbildung als in Deutsch-land ausgebildete Fachkräfte, diese Unterschiede sind jedochmitAusgleichsmaßnahmenzuüberbrücken.
Das Anerkennungsverfahren in der Gesundheits- und Kran-kenpflegefürAusbildungenauseinemDrittstaatistinderAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflegein§43geregelt.
Folgende Schritte sind zu durchlaufen:
Antragsstellung
DiePflegekraft stelltimerstenSchritt einenAntragaufdieGleichwertigkeitsprüfung bei der für sie zuständigen Regie-rungsbehörde.DieZuständigkeitwirddurchdenArbeitsortinDeutschlandbestimmt. DenAntragstellenwirseitensdesProjektesTripleWingemeinsam mitdenPflegekräftenbe-reitsausdemHeimatlandheraus.
Erstellung eines Bescheides
DiezuständigeRegierungsbehördehatnachEingangderUnterlagen und Versand einer Eingangsbestätigung vier Mo-nate Bearbeitungszeit, um die im Ausland erworbene Ausbil-dungmitderdeutschenAusbildungzuvergleichen.Vorhan-deneBerufserfahrungkanndieUnterschiedeverringern.Nach
der Überprüfung erfolgt ein Bescheid durch die Regierungs-behörde,inwelchemdiefestgestelltenUnterschiedederAus-bildungenaufgeschlüsseltsind.
Ausgleich der festgestellten Unterschiede
Festgestellte Unterschiede werden durch Anpassungsmaß-nahmenausgeglichen.DiePflegekraftkannhierfürentwederan einem Anpassungslehrgang teilnehmen oder eine Kennt-nisprüfung ablegen, für die eine Vorbereitung empfohlen wird.
Der Anpassungslehrgang besteht aus einer praktischen Aus-bildungmittheoretischerUnterweisung.
Die Kenntnisprüfung setzt sich zusammen aus einer theoreti-schenundeinerpraktischenPrüfung,aufdiesichdiePflege-kräftedurcheinenLehrgangvorbereitensollten.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne individuell zu AngeboteninIhrerUmgebungunddembestmöglichenWegfürSieundIhrePflegekräfte.
Damit eine Anerkennungsurkunde ausgestellt werden kann, mussdiePflegekraftdasSprachlevelB2Deutschnachdemgemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen.Dasheißt,wennsowohldieB2-Deutschsprach-prüfungalsauchderAnpassungslehrgangbzw.dieKenntnis-prüfung erfolgreich absolviert wurden, wird die Urkunde durch diezuständigeRegierungsbehördeausgestellt.
ALS ALTENPFLEGEEINRICHTUNG ODER AMBU-LANTER PFLEGEDIENST BEACHTEN SIE BITTE:
EineTeilnahmevonAltenpflegeeinrichtungenundambulan-tenPflegedienstenamProjektistgrundsätzlichmöglich.AuchbeieinerTätigkeitinderAltenpflegeerfolgtdieAnerkennungderberuflichenQualifikationausschließlichinderGesund-heits-undKrankenpflege,dadiesedenReferenzberufderimAuslanderworbenenAusbildungdarstellt.EineAnerkennunginderAltenpflegeistnichtaussichtsreich.
Bewerberinnen und Bewerber anderer Berufsgruppen, wie z.B.Hebammen,MasseurinnenundMasseure,Physiothera-peutinnenundPhysiotherapeutenkönnenderzeitnichtamProjektTripleWinteilnehmen.
Informationsbroschüre für Arbeitgeber
12
6. Projektkosten undIhre Verantwortungals Arbeitgeber
DIENSTLEISTUNGSGEBÜHR
Im Sinne eines entwicklungssensiblen und fairen Ansatzes sind die Vermittlung und Teilnahme an den vorbereitenden und integrationsbegleitenden Maßnahmen für die Teilnehme-rinnenundTeilnehmerkostenfrei.SiealsArbeitgeberzahlenfür die Dienstleistungen der GIZ auf Grundlage eines Dienst-leistungsvertrageseineVergütunginHöhevon5.500Euroinklusive19%UmsatzsteuerprovermittelterPflegekraft(StandJanuar2019).DieseKostendeckenauchdieSprach-kurskosten bis zum Niveau B1 vor Ausreise und werden nach IhrerAuswahlderPflegekräfte,d.h.nachdenAuswahlge-sprächen,inRechnunggestellt.
REISEKOSTEN VOM HEIMATLAND ZUM BESCHÄFTIGUNGSORT
Die von Ihnen übernommenen Anreisekosten zum Beschäf-tigungsort betragen bei bosnisch-herzegowinischen Pflegekräftenca.150EurofüreinBus-oderFlugticket.DasFlugticketfürtunesischePflegekräftekostetca.300Euro.DieFlugkostenfürphilippinischePflegekräfteliegenbeica.1.000Euro.
B2 – SPRACHKURS IN DEUTSCHLAND
Für die erfolgreiche Absolvierung des Anerkennungsverfah-rens in Deutschland ist der Besuch eines B2 Sprachkurses not-wendig.HierfürfallenfürSieca.600–1.000EuroproPersonan.
VORBEREITUNGSKURS AUF DIE KENNTNISPRÜFUNG
Wird ein Kurs zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung besucht,müssenSiemitmitKursgebührenvon1.500–2.500Eurorechnen.
13
ENTLOHNUNG
Zwischen den Partnerarbeitsverwaltungen der Herkunftslän-der und Triple Win wurden Mindestgehälter festgelegt, zu de-nendiePflegekräfteangestelltwerden.VorderAnerkennungsinddiesmindestens2.000EuroundnachderAnerkennungmindestens2.400Euro.
WOHNRAUM
ZueinerIhrerAufgabengehörtes,einenerstenWohnraumfürdiePflegekräftezuorganisieren.Dieskannbspw.durchWohnheime, angemietete Wohnungen oder Wohngemein-schaftenrealisiertwerden.DiePflegekräftebezahlendenorganisiertenWohnraumdurchreguläreMietzahlungen.DieWarmmiete sollte nicht mehr als ein Drittel des Nettolohns betragen.
AUFWENDUNGEN DER PFLEGEKRÄFTE
AuchwenndiePflegekräftekeineKostenfürSprach-kurseundReisekostenzutragenhaben,finanzierensieoftmals neben dem Spracherwerb im Herkunftsland ihren LebensunterhaltundmeistauchdenihrerFamilien.DesWeiteren fallen Kosten für die Zusammenstellung der Unterlagen (Übersetzungen und Beglaubigungen) für den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung bei der zustän-digenRegierungsbehördeansowieebenfallsfürdieBearbeitungdurchdieBehörde.DiephilippinischenPflegekräfteentrichtenandiephilippinischeArbeits-verwaltungderzeitca.155US-DollarGebührenundtragen die Kosten für die notwendige medizinische Untersuchung, die durch eine durch die Bewerberin bzw.denBewerberausgewählteunddurchdasphilip-pinische Gesundheitsministerium akkreditierte Klinik erfolgt.
Informationsbroschüre für Arbeitgeber
14
7. Bisherige Erfahrungen
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2013 wurden bis Ende 2018 bereits über 2.600 Pflegekräfte an deutsche Arbeitgeber vermittelt.
Unter den über 200 kooperierenden Arbeitgebern wächst die Anzahl derer, die mehrfach über das Projekt Triple Win Pflege-kräfte rekrutieren.
Nach langjähriger Erfahrung sind wir mit dem Projekt Triple Win bei Anerkennungsbehörden deutschlandweit bekannt und haben eine umfangreiche Infrastruktur zur Beratung zu Anerkennungsmaßnahmen aufgebaut.
Hierzu trägt wesentlich die hohe Anerkennungs- und Bleibe-quote der vermittelten Pflegekräfte bei. Eine Ende 2017 durch-geführte Befragung unter vermittelten Triple Win-Pflegekräften, die bereits mindestens sechs Monate in Deutschland arbeite-ten, ergab, dass über 80 Prozent noch bei ihrem ersten Arbeit-geber beschäftigt waren. Die Dauer der bisherigen Tätigkeit beim ersten Arbeitgeber betrug zum Zeitpunkt der Befragung durchschnittlich 22 Monate. In der gleichen Befragung konn-ten darüber hinaus eine durchschnittliche Dauer von 9,84 Monaten bis zur vollen beruflichen Anerkennung und eine hohe Gesamtzufriedenheit unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern festgestellt werden.1
1 Von Freeden, Julia (2018): Evaluation des Kooperationsprojektes Triple Win, S.4.
8. Kontakt
Sie als Arbeitgeber interessieren sich nach den vorliegenden Informationen für eine Projektteilnahme? Dann wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Kontaktadresse. Wir mel-den uns umgehend bei Ihnen für eine ausführliche und indivi-duelle Beratung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Projekt TRIPLE WINKooperation der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Deut-schen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) Dag-Hammarskjöld-Weg 1– 5 65760 Eschborn
Telefon: 06196-79-3588
E-Mail:[email protected]
Website: www.triple-win-pflegekraefte.de
HerausgeberinBundesagentur für ArbeitTRIPLE WIN – Kooperation der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) Dag-Hammarskjöld-Weg 1– 5 65760 EschbornDezember 2020www.triple-win-pflegekraefte.de
Druck: Bonifatius GmbH DruckKarl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn
Einfach QR-Code mit Smartphone scannen.