Qualitätssicherung in der Weiterbildung – Einblickezur Praxis in Österreich
Schlögl Peter Berlin, November 2010
Status quo
• „historische“ Regelungsbestände (etwa Erwachsenenbildungs-förderungsgesetz von 1973 mit gestimmten qualitätsrelevanten Dimensionen)
• QM – Systeme (intensiv seit Mitte der 1990er)
• Qualitätskriterien in Ausschreibungen der Qualifizierungsmaßnahmendes Arbeitsmarktservice• Verfahren der externen QS einzelner Länder (Individualförderungen)
• Qualitätssiegelgemeinschaften (regional, z.T. seit rd. 10 Jahren)
• Projekte zu Stärkung der Nachfrager/innen (Checklisten etc.)
• (Qualitätssicherungsgesetz tertiärer Bildung inkl.Weiterbildung, in Entwicklung)
Versuch einer Klärung für …
• „historische“ Regelungsbestände (etwa Erwachsenenbildungs-förderungsgesetz von 1973 mit gestimmten qualitätsrelevanten Dimensionen)
• QM – Systeme (intensiv seit Mitte der 1990er)
• Qualitätskriterien in Ausschreibungen der Qualifizierungsmaßnahmendes Arbeitsmarktservice• Verfahren der externen QS einzelner Länder (Individualförderungen)
• Qualitätssiegelgemeinschaften (regional, z.T. seit rd. 10 Jahren)
• Projekte zu Stärkung der Nachfrager/innen (Checklisten etc.)
• (Qualitätssicherungsgesetz tertiärer Bildung inkl.Weiterbildung, in Entwicklung)
Qualitätsrahmen – Ziele I• Der Qualitätsrahmen soll - auf Basis von breit akzeptierten und nachvollziehbaren Kriterien - Klarheit für Nachfragende, Fördergeber sowie Erwachsenenbildungsorganisationen schaffen, welche qualitätssichernden Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet anerkannt sind.
• Jeder einzelne Anbieter soll, unter Wahrung des Grundsatzes der Autonomie der Erwachsenenbildungsorganisationen, in seiner Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung gestärkt werden. Jene Organisationen, die bisher noch keine qualitätssichernden Maßnahmen gesetzt haben, sollen motiviert werden, Schritte in diese Richtung zu unternehmen.
• Diese überregional abgestimmte Anerkennung qualitätssichernder Maßnahmen der Gebietskörperschaften aber auch international anerkannten Qualitätsmanagement-Systemen soll zu Verwaltungsvereinfachungen für Fördergeber und Bildungsorganisationen führen.
Q-Rahmen – Ziele II
• Eine nachvollziehbare Liste der im Qualitätsrahmen anerkannten Qualitätsanbieter und grundlegende Informationen zu diesen Organisationen werden veröffentlicht und können Grundlage für transparente Bildungs- und Förderentscheidungen sein.
• Der entwickelte Qualitätsrahmen soll internationalen Ansprüchen genügen; etwa im Zusammenhang mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung EQARF.
• Das Verfahren der Aufnahme in den Qualitätsrahmen soll gegenüber neuen Entwicklungen im Erwachsenenbildungssektor und der Qualitätsentwicklung grundsätzlich offen und adaptierbar sein.
Q-Rahmen, die „Nicht-Ziele“
• Ausdrücklich wurde kein neues Qualitätsmanagement-System oder Qualitätssicherungsverfahren für Organisationen der Erwachsenenbildung entwickelt.
• Unmittelbar soll kein Einfluss auf Qualitätsmanagement-Systeme oder Qualitätssicherungsverfahren genommen werden. Eventuelle autonome Anpassungen der Verantwortlichen für diese Systeme sollen aber nicht ausgeschlossen werden.
• Es soll kein System mit protektionistischen Zügen entstehen, das bestimmte Typen von Erwachsenenbildungsorganisationen ausschließt.
Q-Rahmen = Ö-Cert … geplant ab Jänner 2011
• Lenkungsgruppe (alle Bundesländer, Bundesministerium)• Beschluss des Kriterienkatalogs für die Eingangsprüfung• Beschluss der Richtlinien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungsverfahren• Auswahl der Mitglieder der Akkreditierungsgruppe• Akkordierung der Öffentlichkeitsarbeit• Behandlung von Einsprüchen gegen Entscheidungen der Akkreditierungsgruppe
• Akkreditierungsgruppe (5 fachkundige Personen)• Prüfung der vorgelegten Anträge und Beschlussfassung• (Entgegennahme und Prüfung der halbjährlichen Fortschrittsberichte der Organisationen, die vorläufig in das Register aufgenommen wurden)• Auftrag an Geschäftsstelle für Vor-Ort-Prüfungen von EB-Organisationen
• Geschäftstelle• Register der Qualitätsanbieter
… ein sporadischer Blick nach D
AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung
• Akkreditierung von Zertifizieren vs. kriterienbasierte Klassifikation von vergleichbaren Qualitätsbemühungen• Ö-Cert prüft zusätzlich, ob es sich um eine EB-Einrichtung im engere Sinne handelt• Gesetzliche Grundlage vs. Kollegialorgan der Gebietskörperschaften (Art. 15a Vereinbarung)
Peter Schlögl
Geschäftsführender InstitutsleiterÖsterreichisches Institut für Berufsbildungsforschung
Margaretenstraße 166/2A – 1050 WienT: +43 (0)1 310 33 34F: +43 (0)1 319 77 72E: [email protected]
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