Download - Rechte und Aufgaben der Schülervertretung
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Rechte und Aufgaben
der Schülervertretung
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Das Handbuch
für alle Schülervertreter*innen
im Bezirk Krefeld
Textausgabe
Stand: Oktober 2015
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Impressum
Herausgeber: Bezirksschülervertretung der Stadt Krefeld, Referat Basisarbeit
Redaktion: Frederic Koch
Fotos: Titel Photodune
Stand: November 2015
© Bezirksschülervertretung der Stadt Krefeld
Alle Rechte vorbehalten.
Diese Publikation wird von der Bezirksschülervertretung Krefeld im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit
von anderen Organisationen ist unzulässig.
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Die Bezirksschülervertretung Krefeld
Arbeitsformen der Schülervertretung
Rechte der Schülervertretung
Schülervertreter*innen in Gremien
Struktur der Schülervertretung
Inhalt
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Die Bezirksschülervertretung Krefeld
Allgemeine Struktur der BSV
Die Bezirksschülervertretung Krefeld ist
seit 2009 die Interessenvertretung aller
Krefelder Schüler*innen. Wir vertreten
Eure Interessen vor allen kommunalen
Institutionen, wie dem Rat der Stadt
Krefeld und der Schulverwaltung und
anderen kommunalen Organisationen.
Das oberste beschließende Organ der
Bezirksschülervertretung Krefeld ist die
Bezirksdelegiertenkonerenz (BDK).
Diese setzt sich aus den Bezirks-
delegierten (1 Delegierte*r auf 250
Schüler*innen) aller Krefelder Schüler-
vertretungen zusammen. Die BDK ist
das oberste beschließende Organ der
BSV Krefeld und wählt das Präsidium
und den Bezirksvorstand.
Das Präsidium besteht aus einer/einem
Bezirks-schülersprecher*in und zwei
Vize-Bezirks-schülersprecher*innen. Das
Präsidium ist u.a. für die
Geschäftsführung und die Verwaltung
der finanziellen Mittel etc. ver-
antwortlich.
Der Bezirksvorstand setzt sich aus den
Mitgliedern des Präsidiums und bis zu
sieben weiteren Mitgliedern des
Bezirksvorstandes zusammen. Der
Bezirksvorstand vertritt die BSV in der
Öffentlichkeit und organisiert Projekte
etc., die im Arbeitsprogramm festgelegt
werden.
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Grundlegende Ziele/Zweck der BSV
Der Zweck der Bezirksschülervertretung
Krefeld ist in der Satzung geregelt. Dort
heißt es:
Zweck der Bezirksschüler-vertretung
Krefeld ist die Förderung,
Wahrnehmung und Vertretung der
politischen, sozialen, fachlichen,
kulturellen und materiellen
Interessen der Schüler*innen im
Bezirk Krefeld.
Zweck ist es weiterhin, die
Schüler*innenvertretungen im
Bezirk Krefeld als Bezirksverband
zusammenzuschließen und zur
Information, Unterstützung und
engerer Zusammenarbeit dieser
beizutragen.
Ein weiterer Zweck ist es, zur politischen
Bildung der Schüler*innen beizutragen,
Schüler*innen Mög-lichkeiten zu bieten,
sich selbst zu organisieren und sich
auch ohne die Mitgliedschaft in einer
Partei politisch engagieren zu können.
Die Schüler*innen sollen zu selbst-
bewussten und kritischen Persönlich-
keiten wachsen und lernen ihre
Interessen zu formulieren und
durchzusetzen.
Weiterhin ist es Zweck des Vereines die
Stärkung und Unterstützung der
Schüler*innenvertretungen. Dadurch
fördert er
- die Erziehung der Schüler*innen zu
Demokratie, eigenverantwortlichem
Handeln und Verantwortungs-
übernahme
- die Beteiligung junger Menschen an
der Entwicklung und Gestaltung
ihrer Schule.
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- die Fähigkeit junger Menschen,
ihre Interessen gegenüber Politik
und Öffentlichkeit zu vertreten.
- die Verwirklichung der Menschen-
rechte, insbesondere der UN-
Kinderrechtskonvention
Bisherige Projekte der BSV
Die BSV hat seit 2009 schon viele
Projekte realisiert. Darunter waren
unter anderem Podiumsdiskussionen
im CinemaxX zu Landtags-wahlen oder
die alljährlich stattfindenden, bezirks-
weiten Nikolaus- und Valentins-
aktionen.
Beteiligungsmöglichkeiten in der BSV
Innerhalb der BSV gibt es viele
Beteiligungsmöglichkeiten, auch wenn
ihr nicht gewählt worden seid. Ein erster
Schritt wäre, zu der nächsten
Bezirksdelegiertenkonferenz oder
Bezirksvorstandssitzung zu kommen.
Wir freuen uns immer über motivierte
und engagierte Helfer*innen, die uns bei
unseren Projekten unterstützen wollen.
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Arbeitsformen der Schülervertretung
Die Arbeit einer Schülervertretung
besteht keinesfalls nur in der
Organisation einer Party, sondern zu
einem sehr großen Teil aus Politischer
Arbeit.
Interessenvertretung
Eine der wichtigsten Aufgabenbereiche
der Schülervertretung besteht in der
Interessenvertretung der Schüler*innen
gegenüber der Lehrerschaft, der
Elternschaft und der Öffentlichkeit.
Dabei müssen die Schüler-
vertreter*innen ihre eigenen Interessen
jedoch zurückstellen und dürfen nur im
Interesse der Schülerschaft handeln.
Gremienarbeit
Ein sehr wichtiger Teil der Arbeit der
Schülervertretung ist die Gremienarbeit,
also die Arbeit in der Schulkonferenz,
den Fachkonferenzen etc. und der
aktiven Mitarbeit sowie die Interessens-
vertretung dort. Dies kann durch das
Stellen von Anträgen an das jeweilige
Organ, das aktive Einbringen in die
Diskussionen etc. geschehen.
Projektarbeit
Zur Arbeit der Schülervertretung gehört
jedoch nicht ausschließlich aus
politischer Arbeit, sondern auch ein
großer Teil Projektarbeit. Schüler-
vertretungen können z.B. Podiums-
diskussionen, die Nikolaus- bzw.
Valentinsaktionen oder eine Projekt-
woche in der Schule und noch viele
weitere Projekte organisieren.
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Rechte der Schülervertretung
Schülervertretungen haben viel mehr
Rechte, als immer angenommen wird.
Von diesen Rechten wissen nur leider
die wenigsten etwas. Daher hat es sich
die Bezirksschülervertretung Krefeld zur
Aufgaben genommen, über diese
Rechte aufzuklären.
Die meisten dieser Rechte stehen im
sogenannten „SV-Erlass“. Dieser ist in
der BASS („Bereinigte Amtssammlung
der Schulvorschriften Nordrhein-
Westfalen“) zu finden. Teilweise sind
aber auch einige im nordrhein-
westfälischen Schulgesetz zu finden.
Beschwerderecht
Schülervertretungen haben in NRW das
Recht, bei der Schulleitung Beschwerde
einzureichen. Diese Beschwerde muss
von der Schulleitung beantwortet und
begründet werden.
Informationsrecht
Des Weiteren müssen Schüler-
vertretungen über alle für sie oder die
Schüler*innen relevante Informationen
informiert werden und dürfen jederzeit
Einblick in relevante Dokumente
nehmen.
Anregungsrecht
Außerdem dürfen Schülervertretungen
jederzeit ihre Wünsche und Anregungen
der Schulleitung sowie der Lehrer- und
Elternschaft übermitteln.
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Weitere Rechte der SVen:
Veranstaltungen der Schüler-
vertretung können von der
Schulleitung nur verboten werden,
wenn Gefahr für Leib und Leben
besteht.
Die Schulleitung muss der
Schülervertretung Zugriff auf alle
relevanten Gesetze und
Vorschriften gewähren und sie
über alle, für die SV relevanten,
Änderungen informieren.
Schülervertretungen sind
berechtigt, die Infrastruktur, wie
z.B. Räume, Telefon, Kopierer etc.)
zu nutzen.
Schülervertreter*innen werden für
alle Aktivitäten und Ver-
anstaltungen der Schüler-
vertretung freigestellt und
beurlaubt. Der ausfallende
Unterricht darf auch nicht als
Fehlstunde auf dem Zeugnis
angerechnet werden.
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Schülervertreter*innen in Gremien
Schulkonferenz
Der Anteil der jeweiligen Gruppen
(Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) ist
bei jeder Schulform unterschiedlich:
Schüler*innen : Lehrer*innen : Eltern
An Schulen der Primarstufe (u.a.
Grundschulen): 0 : 1 : 1
An Schulen der Sekundarstufe I bzw.
Sekundarstufe I + II: 1 : 1 : 1
An Schulen der Sekundarstufe II:
2 : 3 : 1
An Berufskollegs: 1 : 1 : 0
Die Mitgliederzahl der Schulkonferenz
bemisst sich nach der Anzahl der
Schüler*innen. Die Schulkonferenz kann
aber mit einer 2/3 Mehrheit beschließen,
die Mitgliederzahl zu erhöhen.
Ab 200 Schüler*innen: 6 Mitglieder
Ab 500 Schüler*innen: 12 Mitglieder
Mehr als 500 Schüler*innen: 18
Mitglieder
Fachkonferenzen
An den Sitzungen der Fachkonferenzen
können jeweils zwei Schüler-
vertreter*innen mit beratender Stimme
teilnehmen.
Schulpflegschaft
Der Schülerrat wählt zwei beratende
Mitglieder und zwei Stellvertreter*innen
für die Schulpflegschaft.
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Struktur der Schülervertretung
Schülerrat
Das oberste beschließende und
wählende Organ der Schülervertretung
ist der Schülerrat. Er setzt sich aus den
Klassen- bzw. Stufensprecher*innen
und deren Stellvertreter*innen
zusammen. Am Anfang des Schuljahres
wählt der Schülerrat aus seiner Mitte
eine*n Vorsitzende*n (Schüler-
sprecher*in) und bis zu drei
Stellvertreter*innen. Der Schülerrat
kann sich mit allen schulrelevanten
Themen befassen und Stellungnahmen
etc. beschließen.
Klassen- bzw. Stufensprecher*innen
Jede Klasse bzw. Stufe wählt zu Beginn
des Schuljahres ihre Sprecher*innen.
Diese vertreten die Interessen der
einzelnen Klasse/Stufe, vermitteln
zwischen Schüler*innen und
Lehrer*innen und repräsentieren ihre
Klasse/Stufe im Schülerrat.
Weitere Organe
Die Schülervertretung kann weitere
Organe, wie z.B. ein SV-Team oder einen
Finanzausschuss bilden. Die
Zusammensetzung und die Aufgaben
sollten dann in der Satzung der
Schülervertretung geregelt weden, damit
diese auch rechtlich gültig und bindend
sind.
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Schulsprecher*in
Die/Der Schulsprecher*in ist die/der
oberste Repräsentant*in der gesamten
Schülerschaft vor Schulleitung, Lehrer-
schaft etc. Außerdem sitzt sie/er dem
Schülerrat vor und setzt dessen
Beschlüsse um.
Bezirksdelegation
Die Bezirksdelegierten vertreten die
Interessen der Schülerschaft auf den
Bezirksdelegierten-konferenzen (BDK)
der BSV Krefeld. Pro 250 angefangene
Schüler*innn wird ein*e Bezirks-
delegierte*r gewählt.
Delegierte*r zum Jugendbeirat
Jede Schule und jede Jugendeinrichtung
wählt eine*n Delegierte*n zum
Jugendbeirat der Stadt Krefeld. Der
Jugendbeirat vertritt die Interessen der
Kinder- und Jugendlichen vor dem Rat
der Stadt Krefeld und dem
Jugendhilfeausschuss.
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